Kernfusion: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor und nennt es Bürokratieabbau und Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Mit Tempo geht die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Kernfusion in Deutschland an. Kaum ist der Referentenwurf durch ein Stellungnahme-Verfahren kommt auch schon der „Gesetzentwurf der Bundesregierung“. Als Bürokratieabbau ordnet die Bundesregierung ein, dass sie kein Atomrecht für die Kernfusion für erforderlich hält, sondern Änderungen im Bereich des Strahlenschutzes. Ob wenigstens die ausreichen, muss noch geprüft werden. Angesichts der enormen Risiken der Fusionstechnologie im Grenzbereich zu Atomwaffen braucht es eine umfassendere Regelung auch im Atomrecht. Kernfusion in auch Sache des Atomwaffensperrvertrages – oder wo ist das international geregelt?

Die Debatte läuft schon: Kernfusion-Strahlenschutzgesetzentwurf.

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