Mit Tempo geht die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Kernfusion in Deutschland an. Kaum ist der Referentenwurf durch ein Stellungnahme-Verfahren kommt auch schon der „Gesetzentwurf der Bundesregierung“. Als Bürokratieabbau ordnet die Bundesregierung ein, dass sie kein Atomrecht für die Kernfusion für erforderlich hält, sondern Änderungen im Bereich des Strahlenschutzes. Ob wenigstens die ausreichen, muss noch geprüft werden. Angesichts der enormen Risiken der Fusionstechnologie im Grenzbereich zu Atomwaffen braucht es eine umfassendere Regelung auch im Atomrecht. Kernfusion in auch Sache des Atomwaffensperrvertrages – oder wo ist das international geregelt?
Die Debatte läuft schon: Kernfusion-Strahlenschutzgesetzentwurf.
Siehe auch:
- Amannsberger schreibt aktuell über das Thema Kernfusion auch in der taz.
- In der „Stellungnahme zum„Referentenentwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ kritisieren Fusions-Experten und Kritiker die angestrebte Regelung der Kernfusion im Strahlenschutz als vollkommen unzureichend. Der Entwurf ist hier beim BMU online. Auch z.B. der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) und .ausgestrahlt halten den Entwurf für völlig unzureichend.
- Kritik am Entwurf des neuen Strahlenschutzgesetzes: Dosiswerte reduzieren – 2017
- Anhörung zur ersten Strahlenschutzgesetz-Novelle im März 2021– Stellungnahme Bundesrat
- Der Umweltverband BUND hatte auch schon zu den EU-Plänen zur Fusionsforschung ablehnend Stellung genommen. (PDF)
Unterstütze umweltFAIRaendern.de - Abonniere den kostenlosen Newsletter.

