Erste Gesetzesänderungen für „Endlager“-Suche: Neustart braucht nicht nur Worte, sondern konkrete Taten

Während die „Endlager-Kommission“ für hochradioaktiven Atommüll noch bis nächste Woche an ihrem Bericht arbeitet, hat der Bundestag heute bereits zwei Änderungen am Standortauswahlgesetz verabschiedet. Mit Unterstützung der Fraktion DIE LINKE und ihrem Abgeordneten in der Kommission, Hubertus Zdebel, ist das sogenannten Nationale Begleitgremium vorgezogen worden und soll bereits nach der Sommerpause eingerichtet werden. Damit soll die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der kommenden „Endlager“-Suche für hochradioaktive Abfälle ein wenig gestärkt werden. Außerdem wurde der Aufbau des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung (BfE) beschlossen. Zu diesem Punkt hat sich die Fraktion DIE LINKE enthalten. Sie begrüße zwar, dass mit dem Gesetz die DBE verstaatlicht werde. Allerdings würde eine „Super-Behörde“ entstehen, der bislang nicht ausreichend starke Beteiligungs- und Klagerechte der Öffentlichkeit gegenüber stehen, kritisierte Zdebel. Das Video über die Abstimmung ist hier online.

  • Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes: Drucksache 18/8704
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss): Drucksache 18/8913
  • Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    Drucksache 18/8914

In der Debatte im Deutschen Bundestag um den Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes am Donnerstag, den 23. Juni 2016 erklärte der Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Hubertus Zdebel:

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin/
Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

wieder einmal beschäftigt sich der Bundestag mit dem Thema Atommüll, wie die radioaktiven Abfälle unter Kontrolle zu bringen und wie sie dauerhaft und möglichst sicher zu lagern sind. Das nukleare Erbe einer unverantwortlichen Energiepolitik, die niemals hätte begonnen werden dürfen und mit der sich noch viele Generationen abquälen müssen.

Meine Fraktion hat das Standortauswahlgesetz bei seiner Einbringung 2013 abgelehnt und daran halten wir auch weiterhin fest.

Noch ist die Kommission bis nächste Woche dabei, ihre Empfehlungen zur Evaluation dieses Gesetzes zu beschließen. Aber ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich sage: Wir sind sehr skeptisch, dass die von uns und vielen Anti-Atom-Organisationen kritisierten schweren Mängel in dem Gesetz tatsächlich beseitigt werden.

Meine Fraktion DIE LINKE wird sich heute in der Abstimmung des anstehenden Änderungsantrages zum Standortauswahlgesetz enthalten.

Wir unterstützen ausdrücklich die Initiative, ein nationales Begleitgremium für die Bürgerbeteiligung bei der Suche nach einem Atommüll-Dauerlager vorzuziehen. Dies haben wir gemeinsam mit den Berichterstattern der anderen Fraktionen auf den Weg gebracht, denn damit wird eine Lücke bei der Öffentlichkeitsbeteiligung geschlossen!

Wir finden es auch richtig, wenn im Zuge der veränderten Behördenstrukturen die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE), die zu 75 Prozent den AKW-Betreibern gehört, nicht mehr Teil des Verfahrens sein wird. Denn dieses muss in verstaatlichten Strukturen ablaufen.

Wir enthalten uns dennoch, weil mit dem „Bundesamt für kerntechnische Entsorgung“ eine Super-Behörde beim Bundesumweltministerium entstehen soll, die nur sinnvoll ist, wenn es als Ausgleich sehr starke Bürgerrechte und vor allem Klagerechte für die künftig Betroffenen gibt. Dazu liegt uns derzeit nichts vor, die Endlagersuchkommission strickt noch an Vorschlägen, aber wir müssen befürchten, dass es diese erforderlichen starken Bürger- und Klagerechte am Ende nicht geben wird.

Wenn es gelingen soll, den seit Jahrzehnten andauernden schweren gesellschaftlichen Atomkonflikt zu überwinden, dann gehört zu dem oft behaupteten Neustart bei der Endlagersuche aus meiner Sicht unbedingt dazu, eine Politik staatlicher und wirtschaftlicher Machtdurchsetzung zu beenden.

Frau Umweltministerin Hendricks. Sie haben der Anti-Atom-Bewegung jüngst bescheinigt, dass sich diese um „unser Land verdient gemacht“ hat, weil sie die „Risiken einer zu gefährlichen Art der Energieerzeugung“ nicht hingenommen hat. Für diese Worte danke ich Ihnen. Aber lassen Sie mich auch feststellen: Atomkraftgegner haben nicht nur „Schmähungen“, wie Sie sagen, ertragen müssen. Sie sind immer wieder mit massiver Staatsgewalt, mit Kriminalisierung, Demonstrationsverboten und vielem mehr konfrontiert worden. Diese Anti-Atom-Bewegung hat aufgrund vieler – oft sehr persönlicher – Erfahrungen gute Gründe, staatlichem Agieren gegenüber sehr misstrauisch zu sein.

Daher braucht es auch mehr als nur warmer Worte und Beteuerungen, wenn es bei der Atompolitik tatsächlich um einen Neustart gehen soll. Es ist jedenfalls nicht sonderlich überzeugend, von Neustart zu sprechen, wenn im gleichen Moment die Haftung der Atomkonzerne für die Finanzierung der Atommüllberge letztlich abgeschafft wird und den BürgerInnen im Wendland erklärt wird, dass Gorleben weiter im Rennen bleibt. Das schafft kein Vertrauen und keinen Neuanfang!

Ein Neustart braucht nicht nur Worte, sondern konkrete Taten: Deshalb muss Gorleben aus dem Verfahren genommen werden und deshalb braucht es zum Ausgleich einer zentralisierten Behördenstruktur starke Bürger- und Klagerechte.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Dse4Zdebel

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