Atommüll: Rücktransporte der WAA-Castoren 2020

Was gestern noch so eilig schien, ist nun auf die lange Bank geschoben. Der Rücktransport der Castoren mit strahlenden Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich (La Hague) und England (Sellafield) kann nun offenbar noch bis 2020 warten. Das teilte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine mündliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE jetzt mit. Wohin dieser Atommüll soll, ist aber weiterhin unklar (Fragen und Antworten unten im Text).

Die insgesamt 26 Behälter mit mittel- und hochradioaktivem Atommüll sollen nicht mehr wie bislang in das Zwischenlager nach Gorleben. Das ist im Rahmen des Standortauswahlgesetzes vereinbart worden. Weil der Salzstock in Gorleben trotz aller Mängel im Suchverfahren bleibt, hatte die Niedersächsische Landesregierung als Kompromiß weitere Castor-Transporte in das Zwischenlager Gorleben verlangt. Gesetzlich geregelt ist nun, dass dieser Atommüll aus dem Ausland an die AKWs zurücktransportiert sollen und dort in den Zwischenlagern aufbewahrt werden sollen. Doch bis heute konnte nicht geklärt werden, welche Standorte dies sein sollen. Das Bundesumweltministerium hatte schließlich die bisher „freiwillige“ Standortsuche für gescheitert erklärt und angekündigt, ein eigenes Konzept vorzulegen. Das BMUB will nun ein Konzept erarbeiten und die Castor-Behälter in einem „ausgewogenen Verhältnis“ über die Republik verteilen. Wie das aussieht, kann sie allerdings immer noch nicht sagen.

Auch die „Endlager-Kommission“, deren Mitglied Hubertus Zdebel ist, hatte die immer noch fehlende Lösung kritisiert. Siehe hier (PDF).

Dokumentation

Anlage 21 – Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 26):

Die Frage von Hubertus Zdebel:

Mit welchen bisherigen Ergebnissen hat die Bundesregierung Maßnahmen in Bezug auf Landesregierungen und AKW-Betreiber (AKW: Atomkraftwerk) sowie die Ablieferer in Frankreich und England ergriffen, um die für den Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung erforderlichen Standortzwischenlager zu identifizieren, in denen die Castorbehälter künftig auf Kosten der AKW-Betreiber zwischengelagert werden sollen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Zwischenlager der Energiewerke Nord bei Lubmin für die Aufnahme eines Teils der Castorbehälter infrage kommt?

 

Die Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:

Nachdem die Aufbewahrung von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland durch § 9 a Absatz 2 a Atomgesetz im Transportbehälterlager Gorleben ausgeschlossen worden ist, sollten die bis 2020 zurückzuführenden verfestigten Spaltproduktlösungen – 5 Behälter aus Frankreich und 21 Behälter aus dem Vereinigten Königreich – nach der Vereinbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Juni 2013 – in drei Standortzwischenlagern bis zu ihrer Endlagerung aufbewahrt werden.

Da trotz intensiver Gespräche auf allen Ebenen nur zwei Bundesländer – Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein – sich bereit erklärt hatten, jeweils einen Teil der insgesamt 26 Behälter in einem Standortzwischenlager in ihrem Bundesland aufzubewahren, hat Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks die Vereinbarung für gescheitert erklärt.

Das Bundesumweltministerium wird nunmehr selbst ein Konzept erarbeiten, das eine Verteilung der in Frankreich und dem Vereinigten Königreich befindlichen radioaktiven Abfälle an verschiedenen Standorten in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis vorsieht.

Dieses Konzept soll den kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen als Richtschnur für ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Rückführung und Aufbewahrung der verglasten Abfälle dienen.

Dse4Zdebel

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