Nach langen Verzögerungen: Neustart des Überwachungsgremiums NBG bei der Atom-Endlagersuche

Nun ist es soweit. Mit über zwei Jahren Verspätung und einer bis zum Dienstag „geheimen“ Personenliste werden die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Suche „insbesondere“ nach einem Atommüll-Endlager für hoch radioaktive Abfälle am kommenden Freitag komplett neu gewählt. Von den bisherigen Mitgliedern des vom Bundestag und Bundesrat zu ernennenden Gremiums sind nur noch zwei auf der jetzigen Liste. Heftiger Neustart beim Überwachungsgremium NBG. Ein Gremium, das u.a. für die Einhaltung von Beteiligung, Transparenz (und einigem mehr) und als eine Art Wächter und Vertrauensarbeiter bei der Suche nach dem Standortauswahlgesetz funktionieren soll, wird von Behörden und Parteien und eher hinter den Kulissen ausgekungelt. Kein wirklich guter Neustart. Und möglicherweise schon Anfang 2026 steht die erste umfassende Änderung des Standortauswahlgesetzes an. Ziel: Beschleunigung der Endlagersuche. Das wird massive rechtliche und praktische Eingriffe bedeuten.

  • Endlagersuche und Nationales Begleitgremium: Vielleicht Neuwahlen, sicher aber Knowhow-Verlust
  • Hier informiert das NBG: „Das NBG besteht aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat berufen wurden. Neben diesen Expertinnen und Experten sind auch Bürger*innen Teil des NBG. Diese werden in einem Beteiligungsverfahren nominiert und von der Bundesumweltministerin/dem Bundesumweltminister ernannt. 18 Mitglieder soll das NBG umfassen – zwölf anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und sechs Bürgervertreter*innen, wobei zwei von ihnen der jungen Generation angehören.“

Von der Bundestagsseite als Dokumentation:

Nukleare Sicherheit

Wahl zum Nationalen Begleitgremium für die Endlager-Standortauswahl

Liveübertragung: Freitag, 19. Dezember, 9 Uhr

Der Bundestag wählt am Freitag, 19. Dezember 2025, auf Vorschlag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß Paragraf 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes (21/3293). Voraussetzung ist, dass der Bundestag die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunktes beschließt. Da die AfD-Fraktion die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes ablehnt, wird zu Beginn der Sitzung nach 15-minütiger Geschäftsordnungsdebatte darüber abgestimmt.

Vorgeschlagene Mitglieder

Vorgeschlagen sind als Mitglieder: Günter Baaske, ehemaliger Minister des Landes Brandenburg und ehemaliges Mitglied des Brandenburgischen Landtages; Norbert Dregger, Oberbergrat a. D.; Dr. Markus Dröge, ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Vorstandssprecher der Stiftung Zukunft Berlin; Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit a. D.; Alexander König, ehemaliges Mitglied des Bayerischen Landtages; Prof. Dr. Johann Köppel, ehemaliger Leiter des Fachgebietes Umweltprüfung und Umweltplanung der Technischen Universität Berlin; Sylvia Kotting-Uhl, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Karsten Möring, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Prof. Dr. Hartmut Rosa, Professor für allgemeine und theoretische Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Direktor des Max-Weber-Kollegs der Universität Erfurt; Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister, ehemalige Leiterin des Lehrstuhls für Angewandte Geologie/Hydrogeologie der Universität Greifswald; Prof. Dr. Thorsten Stumpf, Professor für Radiochemie/Radioökologie an der Technischen Universität Dresden; Stefan Wenzel, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages.

Nationales Begleitgremium

Paragraf 8 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle betrifft das Nationale Begleitgremium. Seine Aufgabe ist die „vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Das Gremium kann dem Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben.

Die 18 Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Amtszeit eines Mitglieds beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist zweimal möglich. Zwölf der Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein, die vom Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlags gewählt. Daneben werden sechs Bürgerinnen oder Bürger, darunter zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem Bürgerbeteiligungsverfahren nominiert worden sind, vom Bundesumweltminister ernannt. (vom/16.12.2025)

Endlagersuche und Nationales Begleitgremium: Vielleicht Neuwahlen, sicher aber Knowhow-Verlust

Atommüll-Endlagersuche, Partizipation und das Nationale Begleitgremium (NBG) als Überwachungsorgan, damit Behörden und Unternehmen strickt nach Recht und Gesetz arbeiten, damit sich Skandale wie bei Gorleben nicht mehr wiederholen können. Ausgerechnet bei diesem Gremium haben Bundestag und Bundesrat seit Jahren eine Art Demontage betrieben und die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für Wahlen der Mitglieder des NBG missachtet. Nun soll es möglicherweise in der kommenden Woche im Bundestag eine Neuwahl geben – wenn nicht noch was dazwischen kommt.

  • Diese Ankündigung machte Peter Hart von der zuständigen Abteilung im Bundesumweltministerium heute in der Sitzung des Nationalen Begleitgremiums in Berlin. Live zwischen ca. 11.45 und 12.15 nachzuverfolgen auf dem Youtube-Kanal des NBG, 102. Sitzung.  Noch steht die Wahl im Bundestag nicht auf der Tagesordnung.
  • Alles zum Nationalen Begleitgremium auf umweltFAIRaendern.de

Hart räumte ein, dass es jüngst offenbar erneut Probleme mit der bislang geheimen Personenliste gab, die zwischen Bundesrat und Bundesregierung „gehandelt“ wird. Er habe die Hoffnung, dass sich das aber erledigen würde, die Wahlen stattfinden könnten und in der nächsten Woche das Gremium NBG dann wieder in neuer Besetzung weiter machen könnte. Aber – so der Eindruck – das könnte auch noch schiefgehen.

Der Umweltausschuss des Bundestages – immerhin zuständiges Gremium der dortigen Abgeordneten – hat sich bislang bezogen auf Personen und Vorschlagslisten aus seinen Sitzungen nicht mit der Wahl befasst. Lediglich bei einem Besuch der CO-Vorsitzenden des NBG war das Problem angesprochen worden.

Schon seit Jahren haben Bundestag und Bundesrat ihre im Standortauswahlgesetz vorgeschriebenen Aufgaben zur Besetzung des Nationalen Begleitgremiums nicht erfüllt. Seit Jahren sind die Mitglieder nicht mehr ordnungsgemäß von den beiden Verfassungsorganen gewählt bzw. ernannt, sondern nur noch auf Bitte des Umweltministeriums kommissarisch im Amt. Doch eine solche Rolle kommt dem BMU nach Standortauswahlgesetz gar nicht zu.

Schon seit längerem ist informell klar, dass die letzten vier Vertreter*innen aus der Entstehungsphase des NBG im Jahr 2016 nicht mehr weitermachen sollen. Dabei wäre – weil eine dritte Wahlperiode bis heute ja nicht stattgefunden hat – eine weitere Beteiligung überaus sinnvoll: Denn Anfang des nächsten Jahres soll das Standortauswahlgesetz erheblich verändert werden. Dabei steht dann vor allem Beschleunigung bei der Endlagersuche im Mittelpunkt. Und dabei könnten demokratische Essentials wie Beteiligungs- und Klagerechte für die Öffentlichkeit leicht unter die Räder kommen.

Gerade in dieser Umbruchphase wären das Knowhow der kommissarischen CO-Vorsitzenden Miranda Schroeres und Armin Grunwald sowie – die heute schon nicht mehr anwesenden Mitglieder – Klaus Brunsmeier und Monika Müller sicherlich von erheblicher Bedeutung. Nach Informationen von umweltFAIRaendern wären diese Personen bereit gewesen, weiterzumachen, wenn sie in einer dritten Wahlperiode bestätigt worden wären. Doch daran gibt es offenbar kein Interesse. Die aber sind nun definitiv nicht mehr dabei.

Aus eigenem Antrieb wird auch das Mitglied Günther Bechstein, ehemaliger Ministerpräsident von Bayern, bekundet, aus dem NBG ausscheiden.

Radioaktive Risikozentrale NRW: 2025 – Keine Strahlentransporte nach Ahaus vom Atomforschungsreaktor München-Garching geplant

Es gibt keinen „geplanten Transporttermin für 2025“. Das teilt die Pressestelle des FRM II der TU München auf Anfrage von umweltFAIRaendern.de mit. Gemeint ist ein Atomtransport mit hochradioaktivem Atommüll vom Atomforschungsreaktor FRM II in München-Garching zum Langfrist-Zwischenlager in Ahaus, NRW. Auch wird in Richtung der Genehmigungsbehörde für die geplanten Atomtransporte nicht an einem Antrag auf Sofort-Vollzug gearbeitet, heißt es.

  • Siehe auch hier die Berichte zum Thema vom WDR. Jan Velleman von der GdP fordert in der Zeitung der Gewerkschaft „starken Arbeitschutz“ für die tausenden Polizist:innen. Das ist vermutlich im „Internet“ unter einem konkreten Link zu finden. Aber ich habe nur Fotos. Aber die Aachener Zeitung und ein recherchierender Redakteur haben das schon berichtet.

Der BUND Bundesverband und die Stadt Ahaus haben gegen die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE Widerspruch eingelegt und damit erstmal für aufschiebende Wirkung für die Durchführung der Atomtransporte aus München gesorgt. Insgesamt über 150 Atommüllbehälter mit hoch radioaktiver Fracht sollen außerdem von Jülich nach Ahaus stattfinden. Noch im November wird nach Recherchen der Aachener Zeitung mit einem Urteil im Eilverfahren gerechnet, denn – anders als in München – hat der Besitzer des Atommülls in Jülich den sogenannten Sofort-Vollzug beantragt. Damit wäre es trotzt Klage möglich, die Transporte durchzuführen. Der BUND NRW hält den erteilten Sofort-Vollzug nicht für sachgerecht, weil der Atommüll bereits seit Jahrzehnten in Jülich lagert und öffentlich nicht bekannt ist, dass es eine akute Gefährdung gibt. Die Behörden verweisen auf Terrorrisiken – und erklären die Gründe zur Geheimsache, über die selbst die Gerichte nicht informiert sind. Rechtsstaat am Limit.

Der Atomforschungsreaktor Garching liegt nun wegen diverser Probleme seit einigen still. Vor allem, weil ein zentrales Bauelement nicht mehr funktionsfähig ist. Die Grüne Fraktion im Landtag Bayern hatte in einer Kleinen Anfrage an die Staatsregierung schon im September hingewiesen, dass es wohl zu weiteren Verzögerungen bei der Reparatur des Reaktors kommt. Siehe hier: Atomforschungsreaktor München Garching 2000 Tage außer Betrieb

Eigentlich war aufgrund bisheriger Planungen erwartet worden, dass eine Wiederinbetriebnahme des Forschungsreaktor Garching zum Jahreswechsel zu 2026 erfolgen sollte. Aus Behördenkreisen war davon gesprochen worden, dass es einen ersten Atomtransport aus München nach Ahaus vor der Wiederinbetriebnahme geben sollte. Nachdem diese offenbar nicht mehr auf dem Plan steht, gibt es offenbar auch keinen Handlungsdruck beim FRM-Betreiber.

Anders die Lage zu geplanten Atomtransporten nach Ahaus aus dem Standort mit hochaktivem Strahlenmüll aus Jülich.  Hier hat  der BUND-Landesverband aus NRW nach einem vom BASE abgelehnten Widerspruch Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. In Jülich lagert hochaktiver Atommüll mit hochangereichertem Waffen-Uran in über 150 Castor-Behältern und – so die Behörden – mit Mängeln vor allem bei der Sicherung ! der Abfälle gegen Angriffe von Außen. Ehemals bestehende Sicherheits!mängel, also technischen oder geologischen Problemen, sind meistenteils offenbar für die Behörden annähernd ausgeräumt. Dafür wären Atomtransporte eher nicht zwingend notwendig. Die Behörden jedenfalls meinen, dass der Atommüll aus Jülich trotz der erheblichen Risiken beim Transport der Behälter mit gepanzerten Spezialfahrzeugen und dem enormen Sicherheits- und Personalaufwand für Polizeieinsätze mit tausenden von Personen die sicherere Variante der weiteren Zwischenlagerung darstellt. Studien, die das sicherheitstechnisch darlegen und aufzeigen, gibt es öffentlich bislang nicht.

Hinzu kommt, dass das Zwischenlager in Ahaus Mitte der 2030er seine Genehmigung verliert und alle Sicherheitsnachweise nach Stand von Wissenschaft und Technik neu genehmigt bekommen müsste. Da wird jede Schraube, jede Dichtung, jeder Deckel, jede Brennelementhülle und jedes Strukturteil bis hin zum Gebäude, den Einwirkungen durch Klimafolgen, den Krisenentwicklungen und vielem mehr überprüft werden müssen. Sogar der Bundestag muss dann noch mal ran. Bei einer ergebnisoffenen Prüfung wäre es also nicht eben schlau, noch mal kurz vor Toresschluss große Mengen neuen Atommüll aus Garching und Jülich nach Ahaus zu karren. Da entsteht einfach schon der Verdacht, dass es so „ergebnisoffen“ nicht sein kann.

Ein Urteil zum Zwischenlager in Brunsbüttel hat das nukleare Dilemma vor rund 10 Jahren auf den Punkt gebracht: Das Oberverwaltungsgericht in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsgericht hatte auf Klage von Dreckmann zur Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel geführt. Robert Habeck sorgte in der Folge mit einer Art „Notstandsverwaltung“ als Umweltminister in Schleswig-Holstein dafür, dass der Atommüll in Brunsbüttel nicht nur weiterhin dort lagert, sondern noch zusätzlicher Müll eingelagert werden durfte. Das rechtskräftige Rechtsurteil wurde einfach „umspielt“, wenn sich das so sagen lässt. Bis heute lagert der hochaktive Atommüll in Brunsbüttel. Eine atomrechtliche Genehmigung liegt bis heute nicht vor.

  • Hinweis: Zu allen in diesem Artikel gemachten Aussagen, Behauptungen und angedeuteten Hintergründen gibt es zahlreiche Artikel mit vielen Quellenhinweisen. Diese sind alle über die Suchfunktion von „umweltFAIRaendern“ recherchier- und prüfbar. Klar, gibt es Differenzen und unterschiedliche Perspektiven, wie z.B. nukleare Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten sind und welche Konsequenzen sinnvoll oder notwendig sind. Sollte klar sein, wenn Demokratie statt autoritärer Liberalismus oder gar faschistische Formen bürgerlicher Gesellschaftsformen angesagt sind: Gemeinwohl statt Eigennutz.

 

Wann rollen die Atomtransporte von Jülich nach Ahaus? Bericht von NRW-Ministerin an den Landtag

Der BUND in NRW hat gegen eine Genehmigung für hoch radioaktive Atomtransporte mit waffenfähig angereichertem Uran aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Klage eingereicht. Weil die Behörde den Sofort-Vollzug erteilt hat, zielt die Klage im Eilverfahren zunächst darauf, zu verhindern, dass die Atomtransporte durchgeführt werden, bevor eine gründliche Sicherheits-Prüfung durch die Gerichte stattgefunden hat. Erwartet wird, dass kein Transport vor der Eil-Entscheidung stattfinden wird, die in den nächsten Wochen erwartet wird. Bevor es dann aber zu Transporten von Jülich nach Ahaus kommen wird, wird die zuständige Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) eine Dialogveranstaltung in Ahaus durchführen. Ein Termin dafür ist noch nicht benannt. (Foto: JEN)

Auf diese Veranstaltung hatte auch die für Atomfragen in NRW zuständige grüne Ministerin Mona Neubaur noch mal in einem Bericht für den Landtag hingewiesen: „Gleichwohl ist gemäß der Pressemitteilung vom 25. August 2025 der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ als Betreiberin des Zwischenlagers in Ahaus vorgesehen, vor Beginn der ersten Transporte zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einzuladen. Ein genauer Termin steht aktuell noch aus.“ (Seite 4, diese PDF) Die für die Atomanlagen in NRW zuständige Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bezieht sich auf diese Aussage der BGZ: „Vor den ersten Transporten wird die BGZ zu einer öffentlichen Dialogveranstaltung in Ahaus einladen.“

In diesem Bericht aus dem Hause Neubaur auch diese Erklärung des Scheiterns: „Ein Zwischenlagerneubau allein auf Kosten des Landes ist nicht finanzierbar. Zudem würde dies die Beteiligungsverhältnisse von Bund und Land an der JEN nicht sachgerecht abbilden. Für einen Neubau wäre zudem ein Genehmigungsverfahren notwendig, welches durch die JEN bis zum heutigen Tag ebenfalls nicht eingeleitet wurde.“ Allerdings wirft dieses Statement Fragen auf:

1. Wieso hat Neubaur öffentlich immer wieder betont, dass sie auch nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags im November 2022, der ihr offenbar bekannt war, noch an einer Neubau-Option festhielt, obwohl diese für das Land NRW, wie es jetzt heißt, „nicht finanzierbar“ war. Zu keinem Zeitpunkt nach diesem Beschluss des Haushaltsausschusses hat die Ministerin sich derart klar geäußert. Weder hat es offenbar in dieser Sache weitere Gespräche mit dem Bund gegeben, noch informierte die Ministerin die Öffentlichkeit.

2. Was von Neubaur auch nicht gesagt wird: Es waren bei dem Beschluss des Haushaltsausschusses im Bundestag z.B. auch das Bundesumweltministerium unter der Grünen Steffi Lemke beteiligt sowie Abgeordnete der Grünen Bundestagsfraktion. Diese hatten sich übergreifend mit den damaligen Ampelfraktionen SPD und FDP auf einen Beschlussvorschlag verständigt: Auch als Reaktion auf den Bundesrechnungshof, der die jahrelangen Stillstände und hin und her Schiebereien der Behörden kritisiert hatte.

Mit den Grünen Stimmen entschied die Ampel im Haushaltsausschuss im November 2022 einen Zwischenlager-Neubau in Jülich nicht mitfinanzieren zu wollen, und beschloss, dass der Bund als Miteigentümer weiterhin 70 Prozent der Kosten übernimmt (und NRW dann nur 30 Prozent), wenn der Atommüll aus Jülich als vorzugswürdige Variante nach Ahaus transportiert wird.

Die Aussagen von Neubaur in dem Bericht für den Landtag NRW vom 5. September 2025 zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie am 10. September 2025 sind daher durchaus brisant. Denn sie machen eigentlich klar: Die Grünen im Bundestag und BMU sorgten mit ihren Entscheidungen dafür, dass der Abtransport des Atommülls aus Jülich entgegen den Zielen der schwarz-grünen Landesregierung in NRW durchgesetzt werden konnte. Die Grünen in NRW, in der Landesregierung, im Parlament, in der Partei und insbesondere im Wirtschaftsministerium von Mona Neubaur schwiegen dazu!

Der Bericht der Ministerin ist im Landtag bzw. im zuständigen Ausschuss bislang nicht diskutiert worden. Derzeit ist im Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW eine Befassung am 29. Oktober geplant.

Atomtransporte NRW – Behörde untersagt Fotos von Transportfahrzeugen im Internet

Die Atomaufsichtsbehörde im grüne geführten Wirtschaftsministerium in NRW verbietet es einem Atomunternehmen in Jülich, Fotos und Videos von Transportfahrzeugen weiterhin im Internet für Presseberichterstattung und Öffentlichkeit bereitzustellen. Das teilt die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) bei entsprechenden Seitenaufrufen im Internet mit (siehe Screenshot). Bundes- und Landesbehörden bereiten derzeit über 150 Atomtransporte mit hochriskanten Strahlen-Müll, der auch noch hochangereichertes Uran enthält, von Jülich nach Ahaus vor. Ähnlicher Atommüll soll auch aus München-Garching nach Ahaus. Sicherheitsstufe um und bei 1. Nicht die demokratischen Proteste von Atomkraftgegner:innen sorgen die Atom- und Sicherheitsbehörden. Angesichts der internationalen Sicherheitslage mit Blick auf Nahen Osten, islamistischem Terror oder dem Ukraine Krieg, werden die geplanten Atomtransporte in einer extrem hohen Sicherungskategorie angesiedelt. Schon die Möglichkeit, Fotos oder Videos von den Transportfahrzeugen zu zeigen, gilt nunmehr offenbar als Risiko. Dabei waren viele der Bilder und Videos wochen-, monate- oder jahrelang online.

https://www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelemente/download-bilder // Abruf 14. Oktober. 1.02 Uhr.

Auf der entsprechenden Seite der JEN heißt es jetzt: „Download – Aufgrund einer behördlichen Anordnung der Atomaufsicht NRW (MWIKE) können keine Fotos oder Videos zu der Transporteinheit und deren Handhabung mehr bereitgestellt werden.“

×