„Friedliches“ Uran für militärische Zwecke? Linke fragt Bundesregierung

Darf der zivile Urankonzern URENCO, an dem deutsche Unternehmen beteiligt sind und über den auch die Bundesregierung samt VETO-Rechten eine Kontrollfunktion ausübt, künftig für britische Atom-U-Boote Kernbrennstoff für die Nuklear-Reaktoren herstellen? Diesen Tabubruch eines der „friedlichen“ Nutzung der Atomenergie verpflichteten Unternehmens für militärische Zwecke Uran anzureichern, hatten die beteiligten Niederlande vor wenigen Tagen öffentlich gemacht und Zustimmung bekundet. Jetzt reagiert DIE LINKE mit deutlicher Kritik an diesem Vorhaben und hat dazu eine „Schriftliche Frage“ an die Bundesregierung auf den Weg gebracht. (Foto: Screenshot von der Homepage der URENCO-Anlage in Capenhurst, UK. Dort soll die Urananreicherung für militärische Zwecke erfolgen.) „„Friedliches“ Uran für militärische Zwecke? Linke fragt Bundesregierung“ weiterlesen

NRW hoch radioaktiv: „Baulicher Zustand der Brückeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit Castortransporten zwischen Jülich und Ahaus“

Hoch radioaktiver Atommüll nicht nur über die Nordsee ins Zwischenlager Brokdorf. Noch sollen fast 150 Atomtransporte mit extrem gefährlichem Strahlenmüll von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus innerhalb von NRW per gepanzertem Tieflader rollen. Tausende Polizist*innen und deren Begleitfahrzeuge überwachen jeweils den Transport. NRW? Gesperrte Brücken, marode Bauwerke und all das? Die Linksfraktion will jetzt von der Bundesregierung wissen, wie es um den Zustand von Brücken und Überquerungen steht, die der hoch radioaktive Atommülltransport durch NRW ist. „NRW hoch radioaktiv: „Baulicher Zustand der Brückeninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit Castortransporten zwischen Jülich und Ahaus““ weiterlesen

Neuer Kommentar zum Strahlenschutzgesetz – noch ohne Kernfusion

Ein Beitrag von Karl Amannsberger: Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) hat für den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren radioaktiver Strahlung hohe Bedeutung, existiert in dieser Form erst seit 2017, als es die Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung abgelöst hat. In zweiter Auflage ist in diesem Jahr der Kommentar von Goli-Schabnam Akbarian und Christian Raetzke zum StrlSchG erschienen. Der Kommentar wird wahrscheinlich das „Standardwerk“ auf diesem Rechtsgebiet werden. In die Neuauflage wurden mittlerweile geänderte Regelungen des Medizinforschungsgesetzes und Notfallschutzregelungen aufgenommen. (Foto: K. Amannsberger) „Neuer Kommentar zum Strahlenschutzgesetz – noch ohne Kernfusion“ weiterlesen

Grundwasserschutz im Atommüll-Endlager Schacht Konrad

Die Arbeiten am geplanten Atommülllager für leicht und mittel radioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter haben sich immer wieder verzögert und zu deutlichen Kostensteigerungen geführt. Aber es ist genehmigt und das soll aus Sicht der Behörden und der Bundespolitik auch so bleiben. Rechtliche Änderungen müssen daher unterbleiben und daher werden Wege gesucht, wie erforderliche oder notwendige Anpassungen im vorhandenen Rahmen erfolgen können. Der Grund: Mit einer rechtlichen Veränderung des Planfeststellungsbeschlusses würden neue Klagemöglichkeiten entstehen, die das Projekt Konrad möglicherweise sofort beenden würden. Eine Gradwanderung, wie sich auch beim Umgang mit den wasserrechtlichen Fragen zeigt, die Teil des Beschlusses sind. Der Linksfraktion im Bundestag hatte dazu die Bundesregierung befragt und Antworten erhalten. „Heute im Bundestag“ hat darüber jüngst berichtet. Was genau los ist, lässt sich der Begründung für die Kleine Anfrage detailliert entnehmen.

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AKW-Betreiber Konkurs? Wer zahlt die Zeche für den Rückbau?

Während teile der Bundesregierung und andere Interessierte massiv von neuen Wunderdingen der Atomenergie fabulieren, kosten Rückbau und Lagerung der strahlenden Hinterlassenschaften weiterhin Milliarden-Euro-Summen und immer neue Probleme führen zu weiteren Kostensteigerungen. Eine weitere hohe finanzielle Belastung kommt nun auf die Steuerzahler*innen im Falle der nuklearen Ruine des Atomreaktors THTR 300 in Hamm-Uentrop (NRW) zu. Gegen jede Vernunft war der Reaktor 1986 in Betrieb gegangen und nach nur drei Jahren und zahlreichen Pannen 1989 endgültig abgeschaltet worden. Die Betreiber unter Führung von RWE haben jetzt den Konkurs erklärt. Für den notwendigen Rückbau der Atomruine dürften Kosten von vermutlich mindestens eine Milliarde Euro anfallen. Wer zahlt nun die Zeche? „AKW-Betreiber Konkurs? Wer zahlt die Zeche für den Rückbau?“ weiterlesen

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