Afd nutzt nukleare Vorlagen der CDU/CSU im Bundestag – Antrag und Aktuelle Stunde

Die AfD-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag gestellt, der direkt auf die Äußerungen der EU-Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU) in der letzten Woche Bezug nimmt. Sie hatte davon gesprochen, dass der Atomausstieg in Deutschland ein Fehler war. Und auch die Forderungen eines bayerischen Ministerpräsidenten Söder sind mit drin, wenn es um neue Reaktorkonzepte called SMR geht. Am 19. März 2026 geht der Antrag ins Plenum des Bundestags. Außerdem hat die AfD für die Aktuelle Stunde eine Aussprache über den von Macron initiierten Atomenergiegipfel in Paris auf die Tagesordnung setzen lassen. Titel des Antrags ist: „Wieder in die Kernkraft einsteigen und strategische Fehler korrigieren“ (21/4749) vor. „Afd nutzt nukleare Vorlagen der CDU/CSU im Bundestag – Antrag und Aktuelle Stunde“ weiterlesen

Uranfabriken in Deutschland – Kleine Anfragen von Linksfraktion im Bundestag

Zwei Kleine Anfragen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Uran-Fabriken in Gronau und Lingen, die vom bundesdeutschen Atomausstieg ausgenommen sind, sind von der Linksfraktion an die Bundesregierung unterwegs und warten auf Antwort. Bei der URENCO in Gronau – wo die extrem anspruchsvolle Urananreicherung betrieben wird, geht es um die internationale Expansion des Unternehmens und den Ausbau am bundesdeutschen Standort in Gronau. Nach dem Ukraine-Krieg Russlands hat das Unternehmen strategisch und geopolitisch hohe Bedeutung für die westlichen Atomprogramme. In Lingen will der französischen Atomkonzern Framatome gemeinsam mit dem russischen Atomkonzern Rosatom künftig spezielle Uran-Brennelementen herstellen, die in AKWs russischer Bauweise in Osteuropa eingesetzt werden sollen. Bei Anlagen in Deutschland fördern also unmittelbar die Nutzung der Atomenergie.

Dieser Tage erscheint eine neue Fassung des URAN-Atlas, mit vielen Beiträgen über die Risiken und Nebenwirkungen durch den Einsatz von Uran als Brennstoff in Atomkraftwerken. Siehe dazu hier eine Ankündigung.

Zum Hintergrund

Russisch-französische nukleare Zusammenarbeit in Deutschland: Bundesregierung will grünes Licht geben

Der Atom-Deal zwischen Frankreich und Russland, am bundesdeutschen Standort im emsländischen Lingen gemeinsam Uran-Brennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken russischer Bauweise herzustellen, steht offenbar kurz vor eine Zustimmung durch die Bundesregierung. Darüber berichten Medien jetzt mit Bezug auf ein US-Medium. Schon zum Jahreswechsel waren entsprechende Informationen aus Kreisen der Bundesregierung zu hören gewesen.

  • Siehe hier z.B: NTV. „Die Bundesregierung gibt einem Medienbericht zufolge grünes Licht für ein umstrittenes Nuklearprojekt in Niedersachsen – trotz russischer Beteiligung. Wie das Portal Politico berichtete, will die Regierung das Projekt durch eine atomrechtliche Bewertung unter Auflagen erlauben. Konkret geht es um ein Vorhaben des Kraftwerksunternehmens Advanced Nuclear Fuels (ANF), eine Tochter des französischen Atomkonzerns Framatome.“

Der französische Atomgigant Framatome will durch die Kooperation mit Russland die speziellen Brennelemente produzieren und hat schon entsprechende Lieferverträge mit osteuropäischen AKW-Betreibern abgeschlossen. Im Unterschied zu westlichen Reaktorlinien, bei denen die Brennelemente viereckig sind, haben russische Reaktoren sechseckige Elemente. Das hat erhebliche Relevanz für den Einsatz.

Der für die Genehmigung zuständige grüne Umweltminister in Niedersachsen hatte erhebliche Sicherheitsrisiken wegen der Beteiligung des russischen Atomkonzerns Rosatom vor dem Hintergrund des Kriegs gegen die Ukraine moniert und „Entscheidungshilfe“ von der Bundesregierung eingefordert, in deren Auftrag das Landesministerium die Genehmigung nach Atomrecht bearbeitet. Die Bundesregierung will aber offenbar Frankreich bei diesem Deal nicht verprellen.

Russland liefert für den Deal die Genehmigungen und Zertifikate, mit denen ein Einsatz derartige Brennelemente aus Lingen sofort machbar wäre. Das französische Unternehmen steht innerhalb der EU auch in Konkurrenz zu dem den USA zugerechneten Konzern Westinghouse, der in den letzten Jahren in das Geschäft für die Brennelemente-Fertigung für Reaktoren russischer Bauweise eingestiegen ist – ohne mit Rosatom zu kooperieren.

Mit seiner Anlage in Schweden hat Westinghouse in den letzten Jahren mit hohem Aufwand die Lizenzen und Genehmigungen bei den jeweiligen Behörden ins Osteuropa qualifizieren müssen. Dabei spielte auch die Unterstützung der Ukraine eine große Rolle, die im eigenen Land mehrere Reaktoren russischer Bauweise betreibt. Die Anlagen sind auch immer wieder in das Kriegsgeschehen einbezogen. Grüne und Linke im Bundestag und zahlreiche Anti-Atom-Organisationen hatten versucht, die Genehmigung für die Produktion in Lingen zu verhindern.

  • umweltFAIRaendern hat in zahlreichen Beiträgen über diese Problematik und die Hintergründe informiert. Bitte dazu die Suchfunktion auf dieser Seite nutzen.

 

Hochradioaktiver Atommüll auf Geisterfahrt? BUND NRW bleibt dran: Zwischenverfügung gegen Zwischenlager-Atomtransporte beantragt.

Über 150 Atomtransporte mit hochaktivem Atommüll auf NRWs maroden Autobahnen von Jülich nach Ahaus? Da können viele keinen Sicherheitsgewinn erkennen und selbst in der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung werden diese als „unnötig“ erklärt. Maximal 3 Behälter könnten gleichzeitig transportiert werden. Nicht mehr als ein Transport pro Woche wäre denkbar. Eine hohe Beanspruchung für die Sicherheitskräfte. Das Standard-Transport-Modell geht zunächst sogar von nur einem Behälter pro Transport aus. In jedem Fall viele Hochrisiko-Termine mit Alarmstufe 1. Es gibt vier Zugmaschinen, eine soll als Reserve dienen. Auch aus München-Garching sind Atomtransporte nach Ahaus geplant. Die Transporte sich hochriskant, unterliegen höchsten Sicherheitsstufen gegen Terrorangriffe. Daher werden massive Schutzmaßnahmen von Polizei und Sicherheitsbehörden erforderlich. Die Polizeigewerkschaft bezeichnet diese Atomtransporte als „unverhältnismäßig“, also als einen Verstoß gegen Grundregeln des Rechtsstaats. Sie fordert obendrein ein Strahlenschutzkonzept für die eingesetzten Beschäftigten. Der BUND NRW lehnt diese Atomtransporte ab und geht rechtlich mit hohen Kostenaufwand gegen sie vor. Konsequent greift der Umweltverband die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin im Eilverfahren an. Das Urteil des VG würde gängiger Rechtspraxis widersprechen und urteilt gegen EU-Recht, z.B. der Aarhus Konvention, heißt es. Deshalb fordert der Verband die weitere Aussetzung der hoch radioaktiven Atomtransporte und ein Verfahren beim Oberverwaltungsgericht zur Prüfung. Verantwortliche hatte zuletzt erklärt, dass es keine Transporte geben werden, bevor die Rechtmäßigkeit bestätigt wurde.  (FOTO: JEN)

Dokumentation BUND PM:

CASTOR-Transporte: BUND legt Beschwerde ein

15. Januar 2026 | Atomkraft, AVR Jülich, Atompolitik, Klima & Energie

Umweltverband geht gegen Beschluss des VG Berlin vor und beantragt eine Zwischenverfügung

    • Eilantrag aus Sicht des BUND zweifelsfrei zulässig
    • Ausführung des VG Berlin widerspricht gängiger Auslegung und ist unionsrechtswidrig
    • Demonstrationen gegen Transporte geplant

Berlin/Düsseldorf | Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung der CASTOR-Transporte von Jülich nach Ahaus am 8. Januar für unzulässig erklärte, hat der Verband nun Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt. Gleichzeitig haben die Umweltschützer*innen um unverzügliche Abgabe des Verfahrens an das für die Entscheidung über die Beschwerde zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gebeten. Der BUND beantragt nun beim OVG per Zwischenverfügung sicherzustellen, dass mit den Atomtransporten nicht während des laufenden Eilverfahrens begonnen wird. In seinem Beschluss hatte das VG Berlin die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nämlich „zum gegenwärtigen Zeitpunkt als offen“ beurteilt und auf eine eingeschränkte Bewertung aufgrund von Schwärzungen zentraler Teile in den Genehmigungsunterlagen verwiesen.

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Wenn Gerichte anerkennen, dass Sicherheitsfragen nicht umfassend zu beurteilen sind, aber gleichzeitig verhindern, dass sie überhaupt überprüft werden können, läuft effektiver Rechtsschutz ins Leere. Hier wurde nicht über Sicherheit entschieden, sondern darüber, wer überhaupt fragen darf. Doch wir lassen uns unser Recht nicht nehmen – deshalb gehen wir in die Beschwerde. Von der Politik erwarten wir, dass der Ausgang des Verfahrens abgewartet wird, und die CASTOREN jetzt nicht auf die Straße geschickt werden.“

In seiner Beschwerde macht der BUND geltend, dass das VG den Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes viel zu eng ausgelegt hat. Der dort geregelte Auffangtatbestand solle gerade sicherstellen, dass Umweltverbände Zugang zu Gerichten haben, wenn umweltbezogene Rechtsvorschriften betroffen sind. Entscheidend sei nicht, ob eine Maßnahme „anlagenbezogen“ oder dauerhaft sei, sondern ob sie Umweltgefahren auslöse und unter Anwendung umweltrechtlicher Vorschriften genehmigt werde.
Der BUND sieht die Entscheidung zudem im klaren Widerspruch zur Aarhus-Konvention und zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Art. 9 Abs. 3 AK garantiere anerkannten Umweltverbänden den Zugang zu gerichtlichen Verfahren, um behördliche Entscheidungen überprüfen zu lassen, die gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstoßen.

„Wenn hochriskante Atomtransporte der gerichtlichen Kontrolle entzogen werden, steht der Umweltrechtsschutz insgesamt auf dem Spiel“, betont Ciesla. Der BUND hält eine umfassende gerichtliche Klärung der offenen Rechts- und Sicherheitsfragen für unverzichtbar und dringt auf eine entsprechende Entscheidung der Beschwerdeinstanz.
Hintergrund:
Der BUND hatte gegen die am 25. August 2025 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Beförderungsgenehmigung für 152 Castor-Behälter Widerspruch eingelegt. Dieser richtete sich auch dagegen, dass die Behörde den Sofortvollzug der Genehmigung angeordnet hatte. Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde, stellte der Verband beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag. Ziel war es, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu erreichen, um die Transportgenehmigung bis zur Klärung der zahlreichen offenen Sicherheits- und Rechtsfragen auszusetzen. Denn der BUND ist davon überzeugt, dass der Transport der Brennelemente nicht hinreichend sicher ist und deren Verbringung von Jülich nach Ahaus insbesondere auch keinen Sicherheitsgewinn bringt.

Hinweis: Der BUND ruft zusammen mit Anti-Atom-Initiativen zur Demo am 24. Januar am Autobahn-Rasthof Bottrop-Süd auf. Sie beginnt um 11 Uhr an der Kreuzung Oberhausener Str. / Hanielstr. / Im Fuhlenbrock unmittelbar an der Autobahn A2.

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