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Kategorie: Atom-BT
Uranfabriken in Deutschland – Kleine Anfragen von Linksfraktion im Bundestag
Zwei Kleine Anfragen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Uran-Fabriken in Gronau und Lingen, die vom bundesdeutschen Atomausstieg ausgenommen sind, sind von der Linksfraktion an die Bundesregierung unterwegs und warten auf Antwort. Bei der URENCO in Gronau – wo die extrem anspruchsvolle Urananreicherung betrieben wird, geht es um die internationale Expansion des Unternehmens und den Ausbau am bundesdeutschen Standort in Gronau. Nach dem Ukraine-Krieg Russlands hat das Unternehmen strategisch und geopolitisch hohe Bedeutung für die westlichen Atomprogramme. In Lingen will der französischen Atomkonzern Framatome gemeinsam mit dem russischen Atomkonzern Rosatom künftig spezielle Uran-Brennelementen herstellen, die in AKWs russischer Bauweise in Osteuropa eingesetzt werden sollen. Bei Anlagen in Deutschland fördern also unmittelbar die Nutzung der Atomenergie.
- Drucksache 21/4226 – Aktuelle Entwicklungen bei der URENCO (PDF)
- Drucksache 21/4118 – Planungen von Framatome für die Produktion von Brennelementen russischer
Bauart für osteuropäische Atomkraftwerke am Standort Lingen
Dieser Tage erscheint eine neue Fassung des URAN-Atlas, mit vielen Beiträgen über die Risiken und Nebenwirkungen durch den Einsatz von Uran als Brennstoff in Atomkraftwerken. Siehe dazu hier eine Ankündigung.
Zum Hintergrund
- Russisch-französische nukleare Zusammenarbeit in Deutschland: Bundesregierung will grünes Licht geben
- Nukleare Kritikalitätsrisiken steigen: Teilweise deutsche URENCO erhöht in USA Anreicherung auf 10 Prozent Uran235
- Urandeals: Lieferketten und Verarbeitung – Wie die Europäische Union den Brennstoff-Nachschub für den Betrieb von Atomkraftwerken organisiert
- Alles über URENCO auf umweltFAIRaendern.de – Alles über die Uranfabrik Lingen auf umweltFAIRaendern.de
Russisch-französische nukleare Zusammenarbeit in Deutschland: Bundesregierung will grünes Licht geben
Der Atom-Deal zwischen Frankreich und Russland, am bundesdeutschen Standort im emsländischen Lingen gemeinsam Uran-Brennstoff für den Einsatz in Atomkraftwerken russischer Bauweise herzustellen, steht offenbar kurz vor eine Zustimmung durch die Bundesregierung. Darüber berichten Medien jetzt mit Bezug auf ein US-Medium. Schon zum Jahreswechsel waren entsprechende Informationen aus Kreisen der Bundesregierung zu hören gewesen.
- Siehe hier z.B: NTV. „Die Bundesregierung gibt einem Medienbericht zufolge grünes Licht für ein umstrittenes Nuklearprojekt in Niedersachsen – trotz russischer Beteiligung. Wie das Portal Politico berichtete, will die Regierung das Projekt durch eine atomrechtliche Bewertung unter Auflagen erlauben. Konkret geht es um ein Vorhaben des Kraftwerksunternehmens Advanced Nuclear Fuels (ANF), eine Tochter des französischen Atomkonzerns Framatome.“
Der französische Atomgigant Framatome will durch die Kooperation mit Russland die speziellen Brennelemente produzieren und hat schon entsprechende Lieferverträge mit osteuropäischen AKW-Betreibern abgeschlossen. Im Unterschied zu westlichen Reaktorlinien, bei denen die Brennelemente viereckig sind, haben russische Reaktoren sechseckige Elemente. Das hat erhebliche Relevanz für den Einsatz.
Der für die Genehmigung zuständige grüne Umweltminister in Niedersachsen hatte erhebliche Sicherheitsrisiken wegen der Beteiligung des russischen Atomkonzerns Rosatom vor dem Hintergrund des Kriegs gegen die Ukraine moniert und „Entscheidungshilfe“ von der Bundesregierung eingefordert, in deren Auftrag das Landesministerium die Genehmigung nach Atomrecht bearbeitet. Die Bundesregierung will aber offenbar Frankreich bei diesem Deal nicht verprellen.
Russland liefert für den Deal die Genehmigungen und Zertifikate, mit denen ein Einsatz derartige Brennelemente aus Lingen sofort machbar wäre. Das französische Unternehmen steht innerhalb der EU auch in Konkurrenz zu dem den USA zugerechneten Konzern Westinghouse, der in den letzten Jahren in das Geschäft für die Brennelemente-Fertigung für Reaktoren russischer Bauweise eingestiegen ist – ohne mit Rosatom zu kooperieren.
Mit seiner Anlage in Schweden hat Westinghouse in den letzten Jahren mit hohem Aufwand die Lizenzen und Genehmigungen bei den jeweiligen Behörden ins Osteuropa qualifizieren müssen. Dabei spielte auch die Unterstützung der Ukraine eine große Rolle, die im eigenen Land mehrere Reaktoren russischer Bauweise betreibt. Die Anlagen sind auch immer wieder in das Kriegsgeschehen einbezogen. Grüne und Linke im Bundestag und zahlreiche Anti-Atom-Organisationen hatten versucht, die Genehmigung für die Produktion in Lingen zu verhindern.
- umweltFAIRaendern hat in zahlreichen Beiträgen über diese Problematik und die Hintergründe informiert. Bitte dazu die Suchfunktion auf dieser Seite nutzen.
Hochradioaktiver Atommüll auf Geisterfahrt? BUND NRW bleibt dran: Zwischenverfügung gegen Zwischenlager-Atomtransporte beantragt.
- Eilantrag aus Sicht des BUND zweifelsfrei zulässig
- Ausführung des VG Berlin widerspricht gängiger Auslegung und ist unionsrechtswidrig
- Demonstrationen gegen Transporte geplant
Berlin/Düsseldorf | Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung der CASTOR-Transporte von Jülich nach Ahaus am 8. Januar für unzulässig erklärte, hat der Verband nun Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt. Gleichzeitig haben die Umweltschützer*innen um unverzügliche Abgabe des Verfahrens an das für die Entscheidung über die Beschwerde zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gebeten. Der BUND beantragt nun beim OVG per Zwischenverfügung sicherzustellen, dass mit den Atomtransporten nicht während des laufenden Eilverfahrens begonnen wird. In seinem Beschluss hatte das VG Berlin die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nämlich „zum gegenwärtigen Zeitpunkt als offen“ beurteilt und auf eine eingeschränkte Bewertung aufgrund von Schwärzungen zentraler Teile in den Genehmigungsunterlagen verwiesen.
Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Wenn Gerichte anerkennen, dass Sicherheitsfragen nicht umfassend zu beurteilen sind, aber gleichzeitig verhindern, dass sie überhaupt überprüft werden können, läuft effektiver Rechtsschutz ins Leere. Hier wurde nicht über Sicherheit entschieden, sondern darüber, wer überhaupt fragen darf. Doch wir lassen uns unser Recht nicht nehmen – deshalb gehen wir in die Beschwerde. Von der Politik erwarten wir, dass der Ausgang des Verfahrens abgewartet wird, und die CASTOREN jetzt nicht auf die Straße geschickt werden.“
In seiner Beschwerde macht der BUND geltend, dass das VG den Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes viel zu eng ausgelegt hat. Der dort geregelte Auffangtatbestand solle gerade sicherstellen, dass Umweltverbände Zugang zu Gerichten haben, wenn umweltbezogene Rechtsvorschriften betroffen sind. Entscheidend sei nicht, ob eine Maßnahme „anlagenbezogen“ oder dauerhaft sei, sondern ob sie Umweltgefahren auslöse und unter Anwendung umweltrechtlicher Vorschriften genehmigt werde.
Der BUND sieht die Entscheidung zudem im klaren Widerspruch zur Aarhus-Konvention und zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Art. 9 Abs. 3 AK garantiere anerkannten Umweltverbänden den Zugang zu gerichtlichen Verfahren, um behördliche Entscheidungen überprüfen zu lassen, die gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstoßen.
„Wenn hochriskante Atomtransporte der gerichtlichen Kontrolle entzogen werden, steht der Umweltrechtsschutz insgesamt auf dem Spiel“, betont Ciesla. Der BUND hält eine umfassende gerichtliche Klärung der offenen Rechts- und Sicherheitsfragen für unverzichtbar und dringt auf eine entsprechende Entscheidung der Beschwerdeinstanz.
Hintergrund:
Der BUND hatte gegen die am 25. August 2025 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Beförderungsgenehmigung für 152 Castor-Behälter Widerspruch eingelegt. Dieser richtete sich auch dagegen, dass die Behörde den Sofortvollzug der Genehmigung angeordnet hatte. Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde, stellte der Verband beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag. Ziel war es, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu erreichen, um die Transportgenehmigung bis zur Klärung der zahlreichen offenen Sicherheits- und Rechtsfragen auszusetzen. Denn der BUND ist davon überzeugt, dass der Transport der Brennelemente nicht hinreichend sicher ist und deren Verbringung von Jülich nach Ahaus insbesondere auch keinen Sicherheitsgewinn bringt.
Hinweis: Der BUND ruft zusammen mit Anti-Atom-Initiativen zur Demo am 24. Januar am Autobahn-Rasthof Bottrop-Süd auf. Sie beginnt um 11 Uhr an der Kreuzung Oberhausener Str. / Hanielstr. / Im Fuhlenbrock unmittelbar an der Autobahn A2.
Nach langen Verzögerungen: Neustart des Überwachungsgremiums NBG bei der Atom-Endlagersuche
Nun ist es soweit. Mit über zwei Jahren Verspätung und einer bis zum Dienstag „geheimen“ Personenliste werden die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Suche „insbesondere“ nach einem Atommüll-Endlager für hoch radioaktive Abfälle am kommenden Freitag komplett neu gewählt. Von den bisherigen Mitgliedern des vom Bundestag und Bundesrat zu ernennenden Gremiums sind nur noch zwei auf der jetzigen Liste. Heftiger Neustart beim Überwachungsgremium NBG. Ein Gremium, das u.a. für die Einhaltung von Beteiligung, Transparenz (und einigem mehr) und als eine Art Wächter und Vertrauensarbeiter bei der Suche nach dem Standortauswahlgesetz funktionieren soll, wird von Behörden und Parteien und eher hinter den Kulissen ausgekungelt. Kein wirklich guter Neustart. Und möglicherweise schon Anfang 2026 steht die erste umfassende Änderung des Standortauswahlgesetzes an. Ziel: Beschleunigung der Endlagersuche. Das wird massive rechtliche und praktische Eingriffe bedeuten.
- Endlagersuche und Nationales Begleitgremium: Vielleicht Neuwahlen, sicher aber Knowhow-Verlust
- Hier informiert das NBG: „Das NBG besteht aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat berufen wurden. Neben diesen Expertinnen und Experten sind auch Bürger*innen Teil des NBG. Diese werden in einem Beteiligungsverfahren nominiert und von der Bundesumweltministerin/dem Bundesumweltminister ernannt. 18 Mitglieder soll das NBG umfassen – zwölf anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und sechs Bürgervertreter*innen, wobei zwei von ihnen der jungen Generation angehören.“
Von der Bundestagsseite als Dokumentation:
Nukleare Sicherheit
Wahl zum Nationalen Begleitgremium für die Endlager-Standortauswahl
Liveübertragung: Freitag, 19. Dezember, 9 Uhr
Der Bundestag wählt am Freitag, 19. Dezember 2025, auf Vorschlag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß Paragraf 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes (21/3293). Voraussetzung ist, dass der Bundestag die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunktes beschließt. Da die AfD-Fraktion die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes ablehnt, wird zu Beginn der Sitzung nach 15-minütiger Geschäftsordnungsdebatte darüber abgestimmt.
Vorgeschlagene Mitglieder
Vorgeschlagen sind als Mitglieder: Günter Baaske, ehemaliger Minister des Landes Brandenburg und ehemaliges Mitglied des Brandenburgischen Landtages; Norbert Dregger, Oberbergrat a. D.; Dr. Markus Dröge, ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Vorstandssprecher der Stiftung Zukunft Berlin; Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit a. D.; Alexander König, ehemaliges Mitglied des Bayerischen Landtages; Prof. Dr. Johann Köppel, ehemaliger Leiter des Fachgebietes Umweltprüfung und Umweltplanung der Technischen Universität Berlin; Sylvia Kotting-Uhl, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Karsten Möring, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Prof. Dr. Hartmut Rosa, Professor für allgemeine und theoretische Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Direktor des Max-Weber-Kollegs der Universität Erfurt; Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister, ehemalige Leiterin des Lehrstuhls für Angewandte Geologie/Hydrogeologie der Universität Greifswald; Prof. Dr. Thorsten Stumpf, Professor für Radiochemie/Radioökologie an der Technischen Universität Dresden; Stefan Wenzel, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages.
Nationales Begleitgremium
Paragraf 8 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle betrifft das Nationale Begleitgremium. Seine Aufgabe ist die „vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Das Gremium kann dem Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben.
Die 18 Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Amtszeit eines Mitglieds beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist zweimal möglich. Zwölf der Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein, die vom Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlags gewählt. Daneben werden sechs Bürgerinnen oder Bürger, darunter zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem Bürgerbeteiligungsverfahren nominiert worden sind, vom Bundesumweltminister ernannt. (vom/16.12.2025)
