Bundes-Atommüll- und Umweltministerium: Die Kosten des Atommülls – Haushalt 2025 beschlossen

(Update 21092025) Der Haushalt 2025 für das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist in dieser Woche beschlossen worden. Mehr als die Hälfte der Aufgaben und Ausgaben im dem Ministerium befassen sich inzwischen mit den atomaren Hinterlassenschaften. Tendenz steigend, denn viele der Projekte verzögern sich und brauchen zur Umsetzung deutlich länger. Auch der neue Bundesumweltminister Schneider hatte auf diese Problematik bei der Einbringung des Entwurfs in den Bundestag bereits hingewiesen.

Wichtig zu wissen: Weitere hohe Millionenbeträge werden Jahr für Jahr auch beim Bundesforschungsministerium für die Stilllegung und Rückbau der staatlichen Atomforschungsanlagen „notiert“. Also z.B. für die ehemaligen Atomforschungszentren in Karlsruhe, Jülich, Geesthacht und anderen Ort. (Außerdem wohl auch für den Forschungsreaktor Garching.) So werden die genehmiten Atomtransporte aus Jülich nach Ahaus nicht vom BMU, sondern vom Bundesforschungsministerium „bezahlt“.

Zusätzlich werden Rückbau und Stilllegungen der ehemaligen Atomanlagen der DDR (Greifswald, Rheinsberg…) beim Bundesfinanzministerium verwaltet bzw. finanziert. Im Bundeshaushalt fehlen insgesamt Angaben dazu, wie hoch die Summe des nuklearen Erbes bisher und in der Zukunft noch sein werden.

(Update: 21092025) Zu ergänzen wären außerdem die Kosten für die Sanierung des Uranbergbaus der ehemaligen DDR in Thüringen und Sachsen unter dem Dach der Wismut AG. Dort wurde jahrzehntelange Uran vor allem für den Einsatz in der Sowjetunion abgebaut, auch für die Nutzung im militärischen Atomprogramm. Die radiologischen Hinterlassenschaften dieser Umweltzerstörung mit massiven gesundheitlichen Risiken wurden und werden mit hohen Kosten „aufgeräumt“ und „saniert“. Obwohl es sich eigentlich um radioaktive Abfälle handelt, gilt hier allerdings nicht das Atomgesetz als Maßstab für den Umgang. Diese Kosten werden beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (PDF) verwaltet.

Beim BMWE ist zu lesen: „Die Kosten der Sanierung einschließlich der Langzeitaufgaben im Betrachtungszeitraum bis 2050 betragen ca. 9 Milliarden Euro. Bis Ende 2023 wurden insgesamt etwa 7,5 Milliarden Euro, davon 7,2 Milliarden Euro Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt und 0,3 Milliarden Euro von Wismut erwirtschaftete Einnahmen ausgegeben. Im Jahr 2024 stehen der Wismut GmbH Zuwendungen in Höhe von 137 Millionen Euro zur Verfügung.“

Finanzierung aus Steuermitteln und aus dem KENFO.

Während ein Teil der Kosten von dem Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo) z.b. für den sich immer wieder verzögernden Schacht Konrad finanziert werden, sind z.B. die Kosten für die Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle in der ASSE und Morsleben allein von Steuerzahler:innen aufzubringen, obwohl auch dort große Mengen von Atommüll aus dem Betrieb von Atomkraftwerken lagert.

Der KENFO hat zuletzt in in einer PM (PDF):  „KENFO erzielt 9,4 Prozent Rendite in 2024 – Stiftungsergebnis steigt auf 409,8 Mio. EUR (+13,9%).

• 9,4% Wertzuwachs in 2024

• Steigerung des Stiftungsgewinns auf 409,8 Mio. Euro (Vorjahr 359,9 Mio. Euro)

• Auszahlung von bisher insgesamt 4,47 Mrd. Euro für die Zwischenlagerung und Endlagersuche der nuklearen Abfälle – davon 805 Mio. Euro netto im Jahr 2024

• 5-Jahres-Zwischenziel bei der Verringerung der CO2-Intensität bei Aktien und Anleihen von -20 Prozent mit -59 Prozent deutlich übertroffen“

Siehe außerdem:

Dokumentation der Debatte zur  zweiten Lesung des Haushalts 2025 für das Bundesumweltministerium hier von der Seite des Deutschen Bundestags. Dort auch die Hinweise zur 1. Lesung und die Beratungen. 

Geringfügige Änderungen im Umweltetat beschlossen

Umwelt

Der Bundestag hat am Dienstag, 16. September 2025, den Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) in zweiter Beratung in der vom Haushaltsausschuss nur leicht abgeänderten Fassung angenommen. Zur Abstimmung lagen den Abgeordneten Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (21/1062) vor. Für den geänderten Etatentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Der Einzelplan 16 enthält Ausgaben in Höhe von 2,69 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,4 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) plant mit Einnahmen von 1,15 Milliarden Euro gegenüber 1,06 Milliarden Euro in 2024. Im Verlauf der Haushaltsberatungen kam es zu keinen nennenswerten Änderungen im Umwelt-Etat. Während die Haushalts- und Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in der abschließenden Debatte sich zufrieden mit dem Ausgang der Beratungen über den Umwelt-Etat zeigten, kam von der Opposition harsche Kritik.

AfD moniert „Verschwendung“ von Geldern

So warf der AfD-Abgeordnete Georg Schroeter Union und SPD „Geldverschwendung“ vor. Angesichts der „gigantischen Neuverschuldung“ müssten endlich Einsparungen erfolgen, forderte er. Als Beispiel für unnötige Investitionen im Umwelt-Etat führte er unter anderem die eingeplanten elf Millionen Euro für den Export von Umweltinfrastruktur an.

Auch empfahl Schroeter etwa bei der Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen und der „in ihrer jetzigen Form höchst überflüssigen Endlagersuche“ zu sparen. Gut eine Milliarde pro Jahr gebe das Umweltministerium bislang für „nichts aus“, so der Abgeordnete. Die Förderung von Nicht-Regierungsorganisationen nannte der AfD-Politiker „Schutzgeldzahlungen für die rot-grüne Klientel“.

Grüne: Möglichkeiten des Sondervermögens ungenutzt

Als zu gering wiederum kritisierte Claudia Müller (Bündnis/Die Grünen) die Ausgaben für Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz und Klimaanpassung. Regierung und Koalitionsfraktionen nutzten die finanziellen Möglichkeiten des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SIK) nicht. Der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Bergung von Meeresmunition und das Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ habe ihre Fraktion im parlamentarischen Verfahren zugestimmt – doch es handele sich hierbei nur um „kleinste Korrekturen“, bemängelte Müller, die den Herausforderungen nicht gerecht würden.

Der Bundesnaturschutzfonds werde nicht aufgestockt, die Gelder für das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, die im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zusätzlich zur Verfügung stehen, ab 2027 gekürzt. Es sei zu befürchten, „dass Haushaltslöcher auf Kosten Ihres Etats gestopft werden“, sagte die Abgeordnete direkt an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gewandt, der in der Debatte zwar nicht das Wort ergriff, aber sie auf der Regierungsbank verfolgte.

Linke: Haushalt ist eine „Bankrotterklärung“

Auch Mareike Hermeier (Die Linke) hielt Schwarz-Rot vor, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz nicht ernst genug zu nehmen: Die Welt erlebe das „größte Artensterben seit den Dinosauriern“, Wälder stünden in Flammen, Flüsse trockneten aus und Insekten verschwänden, aber beim Naturschutz gebe es im Haushalt nur „Stillstand“. Die Aufstockungen hier fielen angesichts des Ernsts der Lage fielen viel zu gering aus, so Hermeier.

Und beim Umweltschutz werde noch dazu gekürzt, während „Milliarden in die Verwaltung von Atommüll“ flössen, ohne dass es dafür eine nachvollziehbare Finanzplanung gebe. Der Haushalt sei eine „Bankrotterklärung“, so das Fazit der Abgeordneten.

SPD betont zusätzliche KTF-Mittel für Klimaschutz

Zufrieden mit dem Ergebnis der Beratungen über den Umwelt-Etat zeigten sich dagegen die Haushaltspolitiker der Koalitionsfraktionen: So gestand Bettina Hagedorn (SPD) zwar ein, dass mehr als die Hälfte der für das Umwelt-Ressort zur Verfügung stehenden 2,69 Milliarden Euro für die Kosten der Lagerung von radioaktivem Abfall verwendet werden müssten. Das sei „bitter“, aber man übernehme die Verantwortung: „Wir löffeln hier die Suppe aus, die in der Vergangenheit angerührt wurde“, so Hagedorn.

Als „gute Nachricht“ wertete die SPD-Abgeordnete es jedoch, dass im laufenden Jahr über den Kernhaushalt hinaus 1,1 Milliarden aus dem KTF für den natürlichen Klimaschutz wie etwa den Schutz und die Vernässung von Mooren bereits stünden. Das sei eine ebenso wichtige Investition in die Zukunft wie die in den Meeresschutz. In der letzten Legislaturperiode sei die Bergung von Weltkriegsmunition aus Nord- und Ostsee bereits mit 100 Millionen Euro angeschoben worden, jetzt würden die Mittel in Höhe von 95 Millionen Euro bis 2029 verstetigt.

Union verweist auf Ausgaben „mit umweltverbessernder Wirkung“

Uwe Feiler (CDU/CSU) sprach von einem „soliden Haushalt“, der Verantwortung trage für Umwelt und nukleare Sicherheit. Die Investitionen stiegen „kräftig“. Wer meine, es werde zu wenig Geld für den Umweltschutz bereitgestellt, der solle doch einen Blick in den gesamten Bundeshaushalt werfen. Der Einzelplan 16 sei schließlich nur ein Teil.

Die Ausgaben mit umweltverbessernder Wirkung summierten sich im gesamten Haushalt auf fast 15 Milliarden Euro. Zusätzlich kämen 37 Milliarden aus dem KTF hinzu. Wer das nicht sehe, ignoriere die Fakten und „die Teilung einer Querschnittsaufgabe über viele Ressorts“, befand Feiler.

Umweltschutz und radioaktive Abfälle

Für den Umweltschutz sollen in diesem Jahr 262,3 Millionen Euro ausgegeben werden können (2024: 313,19 Millionen Euro). 38,57 Millionen Euro davon sind zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel eingeplant. (2024: 41,07 Millionen Euro). Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes sollen dem Entwurf zufolge Zuschüsse in Höhe von 11,58 Millionen Euro erhalten (2024: 11,25 Millionen Euro). 33 Millionen Euro sind für Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen eingeplant. (2024: 37,56 Millionen Euro).

Für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sieht die Vorlage Ausgaben in Höhe von 1,4 Milliarden Euro vor (2024: 1,14 Milliarden Euro). Davon entfallen 860,81 Millionen Euro auf Endlagerungen und Standortauswahlverfahren (2024: 710 Millionen Euro) und 534,44 Millionen Euro auf Zwischenlagerungen (2024: 430 Millionen Euro).

Als Einnahmen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle sind im Etatentwurf 581,25 Millionen Euro aufgeführt (2024: 531,55 Millionen Euro) – bei den Einnahmen für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle sind es 468 Millionen Euro (2024: 433,08 Millionen Euro)

Der Naturschutz soll im nächsten Jahr 200,31 Millionen Euro kosten dürfen im Vergleich zu 146,14 Millionen Euro im Jahr 2024. Für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sind 131,47 Millionen Euro vorgesehen (2024: 137,95 Millionen Euro) und für Verbraucherpolitik 41,06 Millionen Euro (2024: 40,39 Millionen Euro).

Nachgeordnete Behörden

Das nachgeordnete Umweltbundesamt soll 205,19 Millionen Euro erhalten (2024: 183,56 Millionen Euro), das Bundesamt für Naturschutz 65,59 Millionen Euro (2024: 56,36 Millionen Euro), das Bundesamt für nukleare Sicherheit der nuklearen Entsorgung 60,92 Millionen Euro (2024: 68,82 Millionen Euro) und das Bundesamt für Strahlenschutz 80,49 Millionen Euro (2024: 83,59 Millionen Euro). (sas/hau/16.09.2025)

Bundestag: „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ – Grüne lehnen im Umweltausschuss Antrag der Linksfraktion ab!

(Update 12/09 beachten!!) Die Grünen Mitglieder im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags haben heute gegen einen Antrag der Linksfraktion gestimmt, der die Bundesregierung auffordert, die unnötigen Atomtransporte mit hochgefährlichem Atommüll von Jülich nach Ahaus zu stoppen. Die Grünen in NRW hatten diese Formulierung im Koalitionsvertrag mit der CDU gewählt, um die inzwischen atomrechtlich genehmigten Atomtransporte (nach Ahaus) zu verhindern und den weiteren Verbleib (in Jülich) zu erreichen. Doch weder in NRW noch in der Ampelkoalition hatten die Grünen erkennbar an der Umsetzung dieser Zielsetzung gearbeitet. In der Ampel hatten die Grünen sogar ausdrücklich Beschlüsse unterstützt bzw. herbeigeführt, die den Abtransport nach Ahaus förderten. Jetzt lehnten die Grünen-Mitglieder im Umweltausschuss des Bundestags den Antrag ab.

(UPDATE 12/09: Es gab keinen Änderungsantrag.  Es gibt eine gewisse Unklarheit, was genau die Grünen im Umweltausschuss versucht haben wollen, um mit den Linken irgendeine Form von Verabredung zu bekommen. Einen eigenen Antrag der Grünen gab es nicht. Den Linken Antrag lehnten die Grünen ab. (Statt sich vielleicht zu enthalten?) Die taz berichtet dazu nun aktuell: „Kritik an Grünen wegen Atom-TransportenNein heißt jaIm Bundestag lassen die Grünen einen Antrag gegen Castor-Transporte durch Nordrhein-Westfalen durchfallen. Ak­ti­vis­ten und Linke kritisieren das.„(*) Ich hatte schon an anderer Stelle mal drauf hingewiesen und das hier im Kontext nicht mehr verdeutlicht: In einem kleinen Umfang bin ich seit Juli  und befristet bis Ende Dezember für die zuständige Abgeordnete der Linksfraktion tätig.)

Die Linke in NRW und die atompolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag reagieren gemeinsam in einer PM, die hier online ist. Die PM ist unten als Dokumentation zu finden!

Erst vor kurzem hatte auf Initiative der Linken nach Gesprächen mit Grünen aus NRW und Bundestag noch diese Initiative stattgefunden:

Dennoch stimmten die Grünen nun im Umweltausschuss gegen den Antrag der Linksfraktion. Anti-Atom-Verbände und Initiativen protestieren gegen die geplanten Atomtransporte. Am 4. Oktober soll eine Demonstration in Ahaus stattfinden. Siehe u.a. hier bei der BI Ahaus (11 Uhr, Rathausplatz in der Ahauser Innenstadt).

Update 11/09: Die BI Ahaus hat mit einer PM auf die Klage des BUND und das Abstimmungsverhalten der Grünen im Bundestag reagiert (Siehe unten, die PM ist hier direkt als PDF)

Update 11/09: Der Bundestag  berichtet auf seiner Seite ohne Angaben zum Abstimmungsverhalten in diesem Text über die nicht-öffentliche Sitzung.

Weitere Informationen zu den Hintergründen der geplanten Atomtransporte von Jülich (und München-Garching) nach Ahaus:

In der Liste der TOPs der NICHT-ÖFFENTLICHEN 10. Sitzung des Umweltausschusses am 10. September wird der Antrag der Linksfraktion angeführt (PDF):

„Tagesordnungspunkt 15 – Antrag der Abgeordneten Mareike Hermeier, Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus, BT-Drucksache 21/58″

Dokumentation der PM der Linken aus dem Bundestag und Landesvorstand NRW: 

Der Antrag der Linksfraktion, die unnötigen Atomtransporte mit gefährlichem Atommüll von Jülich nach Ahaus quer durch NRW zu stoppen und für eine verbesserte Zwischenlagerung im Standort in Jülich zu sorgen, wurde heute im Umweltausschuss des Bundestags abgelehnt.

Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete Mareike Hermeier: „Neben CDU/CSU, SPD und AfD haben auch Die Grünen gegen den Antrag meiner Fraktion gestimmt. Das ist das Gegenteil von dem, was die Grünen immer wieder öffentlich behaupten. Wer in Sonntagsreden Widerstand gegen die gefährlichen und unnötigen Atommüll-Transporte ankündigt, aber im Bundestag dann dafür stimmt, ist schlicht unglaubwürdig und macht sich mitschuldig an jeder weiteren Eskalation.“

Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Linken in NRW ergänzt: „Die verwelkten Grünen haben sich damit nicht nur in NRW aus der Anti-Atompolitik verabschiedet. Auch in NRW glänzt das Grün geführte zuständige Wirtschaftsministerium unter Mona Neubaur durch mangelndes Handeln gegen die Transporte. Wir Linken machen weiter Druck, um die gefährlichen, teuren und unnötigen Transporte zu verhindern und rufen zur Teilnahme an der landesweiten Demonstration am 4.10. in Ahaus auf. Atomausstieg bleibt Handarbeit.“

Link zum Antrag:

dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100586.pdf

Dokumentation PM der BI Ahaus:

Pressemitteilung: BI begrüßt Klage des BUND gegen Castor-Transporte – Unverständnis über Zick-Zack-Kurs der Grünen im Bundestag

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus begrüßt die Entscheidung des BUND NRW, gegen die Genehmigung der Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus zu klagen und insbesondere gegen die Anordnung des Sofortvollzugs dieser Genehmigungen vorzugehen.

Für einen Sofortvollzug gibt es keinerlei vernünftigen Grund, nachdem der Atommüll in Jülich schon seit 12 Jahren dort in einem Lager rumsteht, das gar keine Genehmigung mehr hat. Das Forschungszentrum Jülich und seine Entsorgungsgesellschaft JEN haben seitdem alles getan, um den Neubau eines zeitgemäßen Lagers in Jülich zu verhindern. Schlimmer noch: die dahinter stehenden Bundesministerien für Finanzen und Forschung haben diese Haltung unterstützt. Jetzt die Notwendigkeit eines Sofortvollzugs des Transports nach Ahaus zu behaupten, ist der reine Hohn“, so BI-Sprecher Hartmut Liebermann.

Für Unverständnis bei der BI sorgt auch die Tatsache, dass die Bundestagsfraktion der Bündnisgrünen gestern im Umweltausschuss des Bundestags gegen den Antrag der Linken gestimmt hat, auf die problematischen Castortransporte nach Ahaus zu verzichten und für den Neubau eines Lagers in Jülich einzutreten. Bei der Vorlage des Antrags am 26. Juni im Bundestag hatte sich der Vertreter der Grünen noch dafür ausgesprochen. „Dieser Zick-Zack-Kurs der Bundes-Grünen ist für uns nicht nachvollziehbar“, so BI-Vorsitzender Burkhard Helling.

Bürgerinitiativen und Umweltverbände rufen zu einer Demonstration gegen die geplanten Atommülltransporte für den 4. Oktober (Beginn 11 Uhr am Ahauser Rathaus) auf. Die BI Ahaus lädt außerdem Interessierte zu ihrem öffentlichen Stammtisch am kommenden Montag (15.9.) ab 20 Uhr im Büro der BI (Bahnhofstr. 27) ein.

BUND klagt gegen Atomtransporte durch NRW

Nachdem der Widerspruch gegen die geplanten 152 Atomtransporte mit hoch radioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus von der zuständigen Genehmigungsbehörde abgewiesen wurde (umweltFAIRaendern berichtete), hat der Umweltverband BUND NRW nun in einer PM mitgeteilt, dass er per Eilantrag Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht hat. Damit soll zunächst erreicht werden, dass der erteilte Sofort-Vollzug der Genehmigung von BASE ausgesetzt wird und die Atomtransporte nicht durchgeführt werden können, bis es zu einer Entscheidung in der Hauptsache kommt. Damit unterstützt der Umweltverband die Proteste und Aktionen von Anti-Atom-Gruppen und Umweltschützenden. Die PM des BUND NRW gleich unten als Dokumentation.

  • Anti-Atom-Verbände und Initiativen protestieren gegen die geplanten Atomtransporte. Am 4. Oktober soll eine Demonstration in Ahaus stattfinden. Siehe u.a. hier bei der BI Ahaus (11 Uhr, Rathausplatz in der Ahauser Innenstadt).

Weitere Informationen zu den Hintergründen der geplanten Atomtransporte von Jülich (und München-Garching) nach Ahaus:

Wichtig in der Frage des Sofort-Vollzugs ist das vermeintliche Öffentliche Interesse an der Umsetzung der Genehmigungen. Während BASE diese betont, bestreitet der BUND dieses Interesse.  In seiner Begründung, warum der Sofort-Vollzug der atomrechtlichen Genehmigung auf Antrag von JEN bzw. Orano kein Problem wäre, sagt das BASE u.a.: „Gleichzeitig werden mit dem Transport nach Ahaus keine irreversiblen Fakten geschaffen, da die spätere Abtransportierbarkeit gewährleistet ist.“ Damit beruft sich BASE aus ein aberwitziges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Eilverfahren im Zusammenhang mit einem Atomtransport aus La Hague nach Philippsburg, wo das Gericht meinte: Es wäre kein Problem, den Atommüll aus LaHague einfach wieder zurückzuschicken, wenn im Hauptsacheverfahren sich herausstellt, dass der Atomtransport doch rechtswidrig war.

Hier die Meldung als Dokumentation:

Dokumentation der PM:

BUND geht mit Eilantrag gegen Castortransporte vor

10. September 2025 | Atomkraft, AVR Jülich, Atompolitik, Klima & Energie

Transportgenehmigung soll ausgesetzt werden

    • BASE hält am Sofortvollzug der Transportgenehmigung fest
    •  Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt
    • Kein öffentliches Interesse an Atommülltransporten

Düsseldorf, Berlin | Mit einem beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichten Eilantrag geht der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung für die Castortransporte zur Beförderung von knapp 300 000 radioaktiven Brennelementen von Jülich nach Ahaus vor. Damit will der Umweltverband erreichen, dass die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 26.08.2025 gegen den vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erlassenen Beförderungsgenehmigungsbescheid wiederhergestellt wird. Die Klage war notwendig geworden, da das BASE den BUND-Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der am 25.08.2025 erteilten Beförderungsgenehmigung von Jülich nach Ahaus abgelehnt hat.

Das BASE argumentiert, dass im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Interessenabwägung das öffentliche Interesse sowie das private Interesse der Genehmigungsinhaberin für eine jederzeit ausnutzbare Beförderungsgenehmigung die Interessen des BUND an der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs überwiegen würde und die Anordnung der sofortigen Vollziehung deshalb weiter Bestand haben müsse.Der BUND hält die vom BASE für den Sofortvollzug vorgebrachten Gründe nach wie vor für wenig stichhaltig.  Allein der Umstand, dass der jetzt angeblich so dringlich zu beseitigende Rechtszustand seit 12 Jahren untätig hingenommen wurde, dokumentiere das Fehlen jeglicher Dringlichkeit.

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: „Es ist dreist vom BASE, auf einem sofortigen Vollzug zu bestehen. Das Bundesamt argumentiert auch damit, dass bereits bestehende Absprachen in erheblichem Umfang getroffen worden seien und dies ohne Sofortvollzug ‚frustrieren‘ würde. Wir sind aber frustriert, dass man so weit reichende Entscheidungen nicht nach Sicherheitsaspekten, sondern nach der Praktikabilität und Finanzierung trifft.“

Der BUND macht mit seinem Eilantrag geltend, dass der Transport der Brennelemente nicht hinreichend sicher ist und deren Verbringung von Jülich nach Ahaus insbesondere auch keinen Sicherheitsgewinn bringt. Der BUND hatte deshalb auch gegen die eigentliche Transportgenehmigung Widerspruch eingelegt. Bis zur Klärung der Sicherheitsfrage im Hauptsacheverfahren müsse deshalb die Genehmigung außer Vollzug gesetzt werden.

Das BASE wiederum begründete den Sofortvollzug mit dem komplexen Planungsprozess der Transporte und den erheblichen finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand. „Aber genau das spricht ja dafür, ein anhängiges Rechtsmittelverfahren erst abzuwarten ehe die Castorbehälter auf die Straße geschickt werden“, so Ciesla. „Erst nach juristischer Prüfung ist klar, ob die Transporte überhaupt rechtmäßig sind. Wer dies nicht abwarten will, verpulvert unter Umständen viel Geld und Ressourcen der öffentlichen Hand.“

Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Berlin dem BASE mitgeteilt, dass es davon ausgehe, dass eine Durchführung des Transports nicht vor der erbetenen Stellungnahme und Aktenübersendung erfolgt und dem Gericht vorab angekündigt wird.

Verwaltungsgericht Berlin, 10. Kammer, Aktenzeichen VG 10 L 474/25

 

Gegen hochgefährliche und unnötige Atomtransporte durch NRW: BUND zieht vor Gericht

Die zuständige Genehmigungsbehörde (BASE) für die geplanten Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus teilt mit: „Der BUND NRW e.V. hat am 08.09.2025 einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt.“ Das geht aus einer heute verbreiteten Meldung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Sicherheit BASE hervor. (Foto: Betreiber, aus diesem Atomreaktor stammt der Atommüll, der noch für tausende Jahre hoch radioaktiv und lebensgefährlich ist.)

Anti-Atom-Gruppen und Verbände mobilisieren weiterhin gegen diese geplanten Atomtransporte zu einer Demonstration am 4. Oktober in Ahaus. Selbst die Polizeigewerkschaft als diese Atomtransporte als unverhältnismäßig abgelehnt. Eigentlich sagt die Landesregierung in NRW, dass diese Atomtransporte „unnötig“ seien, bleibt aber tatenlos. Am Mittwoch sind die Atomtransporte sowohl in einem Ausschuss des Landtags NRW Thema, also auch im Umweltausschuss des Bundestags, wo die Linksfraktion einen Antrag eingebracht hat.

In seiner Begründung, warum der Sofort-Vollzug der atomrechtlichen Genehmigung auf Antrag von JEN bzw. Orano kein Problem wäre, sagt das BASE u.a.: „Gleichzeitig werden mit dem Transport nach Ahaus keine irreversiblen Fakten geschaffen, da die spätere Abtransportierbarkeit gewährleistet ist.“ Damit beruft sich BASE aus ein aberwitziges Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Eilverfahren im Zusammenhang mit einem Atomtransport aus La Hague nach Philippsburg, wo das Gericht meinte: Es wäre kein Problem, den Atommüll aus LaHague einfach wieder zurückzuschicken, wenn im Hauptsacheverfahren sich herausstellt, dass der Atomtransport doch rechtswidrig war.

Hier die Meldung als Dokumentation:

BASE lehnt BUND-Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Beförderungsgenehmigung ab

Meldung

Stand: 09.09.2025

Das BASE hat am 02.09.2025 einen Antrag des BUND NRW e.V. auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der am 25.08.2025 erteilten Beförderungsgenehmigung der AVR- Brennelemente von Jülich nach Ahaus abgelehnt. Das BASE ist – auch unter Berücksichtigung der Argumente des BUND NRW e.V. – zu dem Ergebnis gekommen, dass im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Interessenabwägung das öffentliche Interesse sowie das private Interesse der Genehmigungsinhaberin für eine jederzeit ausnutzbare Beförderungsgenehmigung die Interessen des BUND NRW e.V. an der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs überwiegen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung weiter Bestand hat.

Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, der Anordnung der Atomaufsicht NRW nachzukommen, das AVR-Behälterlager in Jülich unverzüglich zu räumen. Gleichzeitig werden mit dem Transport nach Ahaus keine irreversiblen Fakten geschaffen, da die spätere Abtransportierbarkeit gewährleistet ist.

Der BUND NRW e.V. hat am 08.09.2025 einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt.

Die Rechtmäßigkeit der Aufbewahrung der AVR-Brennelemente in Ahaus hatte das OVG NRW letztes Jahr rechtskräftig bestätigt.

Gleichzeitig hatte der BUND NRW e.V. Widerspruch gegen die Beförderungsgenehmigung erhoben, der aber aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das BASE keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Daher hindert der Widerspruch derzeit auch nicht die Durchführung der Transporte. Über den Widerspruch wird das BASE entschieden, sobald der BUND NRW e.V. ihn begründet hat.

Atomtransporte in NRW verhindern – vor einer Entscheidung: Auch Verbände und Initiativen wollen mit Bundesumweltminister reden

Nachdem Linke und Grüne Vorstandsmitglieder aus NRW sowie zwei Bundestagsabgeordnete den Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) in einer gemeinsamen Initiative eingeladen haben, vor einer Entscheidung vor Ort noch einmal mit den Betroffenen gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die die Durchführung von über 150 Atommülltransporten von Jülich nach Ahaus vor Ort überflüssig machen, unterstützen nun auch Verbände und Initiativen diesen Vorschlag. Der BUND in NRW hat sich ebenfalls per Brief an Carsten Schneider gewandt. Auch die BI Ahaus hat sich für einen Dialog ausgesprochen. Verwiesen wird aber auch darauf, dass sowohl Betreiber als auch das zuständige Wirtschaftsministerium in NRW dazu einen Beitrag leisten müssen.

Neben der Einladung an den Bundesumweltminister, noch vor der Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Atommüll in Jülich zu Gesprächen nach NRW zu kommen, sorgt ein Antrag der Linksfraktion im Bundestag dafür, dass das Thema möglicherweise im September nach der Sommerpause auch noch auf die Tagesordnung des Umweltausschusses kommet. Offen ist, ob das Bundesumweltministerium auch dem Parlament noch mal die Möglichkeit gibt, einen Verbleib des Atommülls zu beraten.

Dokumentationen der Presseerklärungen: 

Die PM der BI AhausAhaus, den 31.07.25 – Pressemitteilung:

Einladung des Bundesumweltministers nach Ahaus wegen drohender Castor-Transporte: BI begrüßt parteiübergreifende Initiativen von Abgeordneten aus dem Münsterland – Gespräche müssen aber auch mit Finanz- und Forschungsministerium stattfinden!

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ begrüßt die Initiative zweier Bundestagsabgeordneter aus dem Münsterland, Bundesumweltminister Carsten Schneider nach Ahaus einzuladen, um mit ihm und Betroffenen über Alternativen zu den drohenden Atommüll-Transporten aus Jülich nach Ahaus zu sprechen. Die Abgeordneten Jan-Niklas Gesenhues (Grüne) und Mareike Hermeier (Die Linke) hatten sich letzte Woche parteiübergreifend zu dieser Initiative entschlossen. Die BI würde es auch begrüßen, wenn sich weitere Abgeordnete aus der Region diesen Bemühungen anschließen würden.

Allerdings: Wenn die angestrebten Gespräche zum Erfolg führen sollen, müssen zeitnah weitere Gespräche stattfinden. Denn der Bundesumweltminister hat nur begrenzten Einfluss auf die möglichen Alternativen: Der Neubau einer zeitgemäßen Zwischenlagerhalle in Jülich selbst kann nur von der dortigen Entsorgungsgesellschaft JEN in die Wege geleitet werden. Und deren Aufsichtsrat wird dominiert von anderen Bundesministerien: denen für Finanzen sowie für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Die aber weigern sich bisher unter Berufung auf wenig seriöse Kostenrechnungen, die nötigen Schritte für einen Neubau in Jülich zu genehmigen. Hier müssten dringend die notwendigen Gespräche geführt werden. Wenn die Bundestagsabgeordneten aus der Region hierbei aktiv würden, hätte dies die volle Unterstützung der BI.

i.A. und Kontakt in dieser Angelegenheit:

Hartmut Liebermann

PM des BUND NRW

Sichere Lagerung statt riskanter Atommülltransporte

31. Juli 2025 | Atomkraft, AVR Jülich, Energiewende

BUND lädt Bundesumweltminister Carsten Schneider zum Vor-Ort- Gespräch über geplante Atomtransporte

    • Atommülltransporte sind gefährlich und nicht zielführend
    • Debatte über Alternativen zur Verlagerung des Atommülls gefordert
    • Kritik auch seitens der Landesregierung und Polizei-Gewerkschaft

Düsseldorf | Nach den Vorstellungen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sollen bald mehr als 300 000 radioaktive Brennelemente aus dem Forschungsreaktor AVR Jülich mit LKWs über Autobahnen und Landstraßen in das Zwischenlager Ahaus transportiert werden. Diese 152 Transporte sind aus Sicht des nordrhein-westfälischen Landesverbands des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nicht nur hochgefährlich, sondern angesichts der befristeten Genehmigung des Zwischenlagers auch nicht zielführend. Deshalb hat der BUND Bundesumweltminister Carsten Schneider vor der Entscheidung über diese Transporte zu einem Vor-Ort-Termin nach NRW eingeladen.

Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND: „Die Zeit drängt – und es braucht jetzt einen offenen Dialog mit allen Beteiligten. Deshalb fordern wir Bundesumweltminister Schneider auf, sich direkt vor Ort ein Bild zu machen und sich die Ängste und Sorgen der von den nuklearen Risiken betroffenen Menschen anzuhören. Nur wer mit den Betroffenen, Fachleuten und politisch Verantwortlichen in dieser Region spricht, kann eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen.“

Ziel ist es, Alternativen zum geplanten Abtransport zu diskutieren und mögliche Wege aufzuzeigen, wie eine sichere Lagerung in Jülich ermöglicht werden kann. Denn das Vorhaben stößt nicht nur aufgrund der hohen Risiken auf massive Kritik, sondern ist auch nach Ansicht der Landesregierung NRW „unnötig“. Stattdessen fordert der BUND einen Verbleib des Atommülls am Standort Jülich und den Neubau eines geeigneten Zwischenlagers. Die Gewerkschaft der Polizei bezeichnete den Aufwand, der mit der enormen Anzahl der Transporte und ihrer hochgefährlichen Fracht verbunden ist, zudem als „unverhältnismäßig“.

Der BUND warnt davor, aus politischen oder logistischen Gründen auf eine Lösung zu setzen, die weder sicherheitstechnisch noch gesellschaftlich tragfähig ist. „Wir brauchen eine nachhaltige Lösung. Ein Besuch des Ministers in NRW wäre ein wichtiges Zeichen für Transparenz, Dialogbereitschaft und Verantwortung“, so Sticht. Bis zu einem solchen Gespräch bleiben die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) und die Atomaufsicht NRW gefordert, die Voraussetzungen für eine weitere sichere Zwischenlagerung in Jülich zu schaffen.

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