Steinkohleausstieg – sozial, fair und ökologisch?

Am vergangenen Freitag, den 21.12., schloss die letzte Steinkohlezeche Deutschlands in Bottrop – mit einem pathetischen Schlussakt. Die Steinkohle wurde als Grundstein des Wirtschaftswunders und als Paradebeispiel der „Sozialpartnerschaft“ gefeiert, als ginge es um eine feierliche Beerdigung.

Verschwiegen wurde natürlich, dass die ArbeiterInnen in kaum einer anderen Branche so verheizt worden sind wie im Steinkohleabbau unter Tage. Mindestens 10.000 Menschen fielen ihm seit 1800 allein in Deutschland zum Opfer – zuletzt am vergangenen Montag ein Kumpel bei Aufräumarbeiten in der Zeche Ibbenbüren. Lange Zeit haben die Konzerne Arbeitsschutzmaßnahmen erbittert bekämpft, um die Profite weiter zu maximieren. Außerdem ließen sie die Kumpel zehn Stunden und länger unter Tage schuften. Und die Qual hatte für viele ArbeiterInnen nach dem Feierabend kein Ende. In fast jeder Bergarbeiterfamilie wird man wissen, welches Leid eine Staublunge verursacht.

Gerade die Konzerne der Kohle-, Stahl- und Eisenindustrie haben den aggressiven Nationalismus des deutschen Kaiserreichs und des Nationalsozialismus massiv unterstützt. Dann wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet, der Vorläufer der Europäischen Union, der einen Bund des europäischen Industriekapitals innerhalb der globalen Konkurrenz bildete.

Zwar konnte man nach zähen Verhandlungen beim Steinkohleausstieg halbwegs sozialverträgliche Lösungen für die Beschäftigten erzielen. Doch zugleich gab es jahrelanges Gefeilsche um die Entschädigungen der Konzerne. Entgegen allen Beteuerungen ist es längst nicht sicher, ob die RAG-Stiftung die Ewigkeitskosten des Steinkohlebergbaus stemmen kann oder weitere Milliardenzuschüsse von Bund und Ländern benötigt.

Die traurige Geschichte wiederholt sich nun mit der Braunkohle. Auch RWE und Co. haben jahrelang üppige Profite eingestrichen. Die Braunkohlekonzerne sind verantwortlich für einen sozialverträglichen Ausstieg ohne Arbeitsplatzverluste. Der Ausstieg ist längst zu einer gesellschaftlichen Grundsatzfrage geworden. Was der Debatte noch immer fehlt, ist eine klare antikapitalistische Stoßrichtung, die die soziale Frage mit der ökologischen konsequent verknüpft. Klar ist nämlich auch: Weitere Verzögerungen beim Klimaschutz sind nicht akzeptabel, denn bereits heute spüren wir die Folgen des Klimawandels, während im Pazifik bereits einige Inselstaaten ums nackte Überleben kämpfen.

 

Bundesregierung schweigt zur geplanten Verstaatlichung des Atommülls von Siemens und Framatone

Trotz Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) schweigt sich die Bundesregierung über eine geplante Beteiligung von Siemens und Framatome am neuen Entsorgungsfonds aus. Gegen eine Einmalzahlung würden die Unternehmen dann nicht mehr für die langfristigen Kosten der Atommülllagerung haften. Diese für die Steuerzahler*innen unverantwortliche Regelung war Ende 2016 mit den Stimmen der Grünen, der CDU/CSU und der SPD im Bundestag für die AKW-betreibenden Unternehmen beschlossen worden. Es werde weiterhin geprüft, ob und inwieweit die Regelungen des Entsorgungsfondsgesetzes auf andere Entsorgungsverpflichtete übertragen werden können, heißt es äußerst einsilbig vom zuständigen Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Hubertus Zdebel: „Auch wenn sich die Bundesregierung noch ausschweigt: Sehr wahrscheinlich ist, dass die Atommüllzeche für die Bürger*innen weiter steigen wird und auch der Atommüll von Siemens, Framatome und vielleicht sogar URENCO unter das Dach des Atommüllfonds kommt. Klar ist bei dem Deal: Die Einmalzahlungen werden nicht ausreichen, die Kosten langfristig abzusichern.

Früheren Ankündigungen der Bundesregierung war zu entnehmen, dass bis Ende 2018 eine Übereinkunft mit Siemens und anderen atommüll-besitzenden Unternehmen zur Beteiligung am Entsorgungsfonds angestrebt werde. Siehe: Noch mehr Atommüll zu Lasten der SteuerzahlerInnen verstaatlichen?

  • Frage und Antwort auf die Schriftliche Frage hier als PDF (6. Dezember)

Frage MdB Hubertus Zdebel (Fraktion Die Linke):

Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche zwischen der Bundesregierung bzw. einzelner Ministerien und den Unternehmen Siemens, Framatome-Areva (Lingen), URENCO (Gronau) und gegebenenfalls anderer Unternehmen der Ver- und Entsorgung, bei deren Betrieb radioaktive Abfälle angefallen sind bzw. anfallen hinsichtlich einer Beteiligung am staatlichen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfonds) vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13601 angab, bis spätestens 2018 eine Prüfung, ob und inwieweit die Regelungen des Entsorgungsfondsgesetzes auf andere Entsorgungsverpflichtete übertragen werden können, abschließen zu wollen, und über welche Geldbeträge bzw. Höhe von Einmalzahlungen geht es jeweils in solchen möglichen Vereinbarungen im Wesentlichen (bitte Kriterien für Zahlungshöhe je Unternehmen angeben)?

Antwort der Bundesregierung, Wirtschaftsministerium, Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum:
Die Bundesregierung führt die Prüfung, ob und inwieweit die Regelungen des Entsorgungsfondsgesetzes auf andere Entsorgungsverpflichtete übertragen werden können, zurzeit noch fort.

Nachgefragt: Werden noch mehr Konzerne von den Kosten-Risiken der Atommülllagerung befreit?

Werden noch mehr Unternehmen ihre Verantwortung für die Kosten der dauerhaften Atommülllagerung mit Zustimmung der Bundesregierung auf die SteuerzahlerInnen abwälzen? Das will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) mit einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung in Erfahrung bringen. Zum Beispiel Siemens und der Betreiber der Uran-Brennelemente-Fabrik in Lingen hatten vor einiger Zeit Interesse bekundet, sich an dem neuen Entsorgungsfonds zu beteiligen. Ende 2016 hatten CDU/CSU, die SPD und die Grünen die AKW-Betreibenden Unternehmen von den Haftungsrisiken bei den Kosten der Atommülllagerung gegen eine Einmalzahlung befreit. Die Kostenrisiken wurden damit auf die BürgerInnen übertragen.

Der Wortlaut der „Einzelfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung:

Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche zwischen der Bundesregierung bzw. einzelner Ministerien und den Unternehmen Siemens, Framatome-Areva (Lingen), URENCO (Gronau) und gegebenenfalls anderer Unternehmen der Ver- und Entsorgung, bei deren Betrieb radioaktive Abfälle angefallen sind bzw. anfallen hinsichtlich einer Beteiligung am staatlichen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfonds) vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13601 angab, bis spätestens 2018 eine Prüfung, ob und wieweit die Regelungen des Entsorgungsfondsgesetzes auf andere Entsorgungsverpflichtete übertragen werden können, abschließen zu wollen, und über welche Geldbeträge bzw. Höhe von Einmalzahlungen geht es jeweils in solchen möglichen Vereinbarung im Wesentlichen (Bitte Kriterien für Zahlungshöhe je Unternehmen angeben)?“

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Stilllegung der Uranfabriken: Öffentliche Experten-Anhörung im Bundestag

Werden die beiden bislang vom Atomausstieg nicht berücksichtigten Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich stillgelegt? Die Bundesregierung prüft zumindest, die Möglichkeit eines Verbots von Uranbrennstoff-Exporten in besonders gefährliche und alte Atommeiler im benachbarten Ausland, – darunter Tihange und Doel. Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE wollen die Stilllegung über eine Atomgesetzänderung erreichen. Auch die Grüne Fraktion hat einen entsprechenden Antrag eingebracht. Am 17. Oktober von 11 bis 13 Uhr wird der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags aus Anlass der Anträge der Opposition eine öffentliche Anhörung durchführen.

Dazu sind die folgenden Experten eingeladen (Stand: 28. September 2018):

  • Dr. Stefan Wiesendahl, Rechtsanwalt
  • Friedrich Däuble, Ehemaliger Botschafter und Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei dem Büro der Vereinten Nationen und bei anderen internationalen Organisationen in Wien
  • Holger Bröskamp, Ehemaliger Geschäftsführer der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH
  • Dr. Dörte Fouquet, Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt
  • Dipl.-Phys. Jan-Christian Lewitz, LTZ Consulting GmbH
  • Dr. Herbert Posser, Rechtsanwalt
  • Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt
  • Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Öffentliche Anhörung zu folgenden Vorlagen:
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, BT-Drucksache 19/964
Antrag der Fraktion DIE LINKE., Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen – Exportverbot für Kernbrennstoffe, BT-Drucksache 19/2520
am Mittwoch, 17. Oktober 2018, 11 bis 13 Uhr

Uranfabriken stilllegen: Abgeordnete bei URENCO in Gronau und Anhörung im Bundestag

Die beiden Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Hubertus Zdebel (LINKE) streben mit ihren Fraktionen und entsprechenden Anträgen die Stilllegung der beiden deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen an. Beide Anlagen versorgen Atommeiler in aller Welt mit nuklearem Brennstoff und sind vom Atomausstieg bislang komplett ausgenommen. Bevor am 17. Oktober im Umweltausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung über die Stilllegung der Uranfabriken stattfindet, besuchen die beiden Abgeordneten am 2. Oktober die URENCO-Anlage im westfälischen Gronau.

Öffentliche Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zu den Anträgen der Fraktionen von Grünen und LINKEN zur Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen am 17. Oktober, 11-13 Uhr. 

  • Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, BT-Drucksache 19/964
  • Antrag der Fraktion DIE LINKE –  Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen – Exportverbot für Kernbrennstoffe, BT-Drucksache 19/2520

Nach und nach werden in Deutschland bis Ende 2022 die Atomkraftwerke stillgelegt und damit der Atomausstieg nach der Fukushima-Katastrophe umgesetzt. Ausgenommen sind bislang die beiden Uranfabriken in Gronau und Lingen, die weltweit Atommeiler mit dem erforderlichen Uranbrennstoff versorgen und damit das atomare Feuer weiter anheizen.

Dass die Uranfabriken beim Atomausstieg von der CDU/CSU und der SPD nicht einfach übersehen wurden, haben beide Parteien in den letzten Jahren immer wieder deutlich gemacht und jede Initiative zur Stilllegung dieser Anlagen unterlaufen.

Erst nachdem bekannt wurde, dass die deutschen Uranfabriken selbst von der Bundesregierung als gefährlich eingestufte Reaktoren wie in Doel und Tihange belieferten, änderte sich die bisherige Position.Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist vorgesehen, zu prüfen, wie der Export von Uranbrennstoffen in derart gefährliche bzw. Uralt-AKWs „rechtssicher“ verboten werden könne.

Hintergrund dieser „Prüfung“ ist, dass das Bundesumweltministerium (BMU) ein reines Verbot von Lieferungen in einzelne ausländische AKWs nach EU-Recht nicht für zulässig hält und daher nach BMU-Auffassung nur die Schließung der Anlagen in Frage kommt. Diese Rechts-Position hat sich das BMU in der letzten Legislatur unter Barbara Hendricks von dem Juristen Wolfgang Ewer aufschreiben lassen. In weiteren Gutachten hatte dieser aber dargelegt, dass eine Stilllegung  der Uranfabriken machbar ist. Eine solche Schließung aber will z.B. der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und die Bundestagsfraktion der CDU/CSU verhindern.

Während die LINKE und die Grünen mit Anträgen zur Stilllegung der Uranfabriken Druck im Bundestag machen, liegen Prüfungsergebnisse seitens des Bundesumweltministeriums bis heute nicht vor. Man wolle zunächst die Ergebnisse der Anhörung im Umweltausschuss abwarten, ist aus dem BMU zu vernehmen.

Zu befürchten ist, dass die Bundesregierung die Uranfabriken in Betrieb lassen wird. Denn immer wieder wird vor allem mit Blick auf die Urananreicherungsanlage der URENCO in Gronau auf die machtpolitische Bedeutung für deutsche Außenpolitik verwiesen. In den Zentrifugen der URENCO in Gronau und den weiteren internationalen Standorten in den Niederlanden, Großbritannien und den USA wird Uran für den Betrieb in Leichtwasserreaktoren angereichert. Technisch aber könnte in den Zentrifugen auch atomwaffenfähiges Uran hergestellt werden.

Mit der URENCO und der Verfügung über diese brisante Technologie in Gronau sichert sich Deutschland wie z.B. bei den Verhandlungen über den Iran-Atom-Deal weltpolitische Bedeutung. Darauf hatte jüngst der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Während der Verhandlungen mit dem Iran hatte die Bundesregierung Experten der URENCO (und aus Garching) als Fachleute einbezogen.

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