Bayer-Hauptversammlung in Bonn – DIE LINKE ist Teil des Widerstands gegen den Monsanto-Deal

Am kommenden Freitag, den 25. Mai 2018 lädt der Agrar- und Chemiekonzern Bayer zur Jahreshauptversammlung und wird wichtige Fortschritte beim geplanten Monsanto-Deal präsentieren. Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker Hubertus Zdebel (DIE LINKE) unterstützt die angekündigte Proteste vor dem World Conference Center in Bonn:

„Die anstehende Monsanto-Übernahme durch den Bayer-Konzern ist eine Katastrophe für Mensch und Umwelt. Der geplante neue Superkonzern würde die weitgehende globale Kontrolle über lebenswichtige Saatgüter erlangen und die totale Durchkapitalisierung des globalen Agrarsektors auf eine neue Stufe heben. Mit der Fusion von DowChemical und DuPont und mit der Übernahme Syngentas durch den chinesischen Staatskonzern Chem-China haben bereits im letzten Jahr sehr bedenkliche Konzentrationsprozesse in der Agrarindustrie stattgefunden. Die Wettbewerbsbehörde der EU sieht darin offenbar kein Problem und hat dem Bayer-Monsanto Deal im März unter Auflagen grünes Licht gegeben. Bayer plant die Auflagen zu erfüllen, indem der Konzern seine eigene Saatgutsparte und einige Vermögenswerte im Bereich digitaler Landwirtschaft seinem Konkurrenten BASF überlässt. Dass die herrschende Politik sich damit zufrieden gibt, wenn Bayer seine Patente einem weiteren Chemieriesen zuschanzt, muss für die an Hunger und Armut leidenden Menschen, die durch den Bayer-Monsanto-Deal ihrer ohnehin kärglichen Lebensbedingungen beraubt werden, als blanker Hohn erscheinen. Es fehlt nun lediglich noch die Zustimmung der amerikanischen Behörden.

Wie jedem kapitalistischen Unternehmen geht es auch Bayer und Monsanto nur um die Profitmaximierung, und das um jeden Preis. Als Teil der I.G.-Farben schreckte Bayer in der NS-Zeit auch nicht vor der Ausbeutung von Zwangsarbeitern zurück. Heute bilden Armut und Hunger ein wesentliches Geschäftsmodell der beiden Konzerne. Ihnen geht es nicht darum, Kleinbauern im globalen Süden zu einer unabhängigen Existenz zu verhelfen, sondern im Gegenteil sie in die totale Abhängigkeit zu zwingen. Wenn die Wettbewerbsbehörden diesen Deal absegnen, zeigt dies einmal mehr, dass die herrschende Politik kein Interesse daran hat gute Lebensbedingungen für alle Menschen zu schaffen, sondern im Sinne der Standortpolitik die Profitinteressen von Großkonzernen schützt. Bayer will sich den Megadeal satte 52 Milliarden € kosten lassen. Die Zahlen für 2017 zeigen, dass die Gewinne stagnieren. Um die irrsinnige Kaufsumme stemmen zu können, wird der Konzern in Zukunft eine noch aggressivere Patentpolitik insbesondere in den Entwicklungsländern betreiben und noch riskantere genmanipulierte Designerpflanzen auf den Markt bringen wollen. Auch mit einer ‚Rationalisierung‘ der Konzernstruktur, sprich Massenentlassungen und generellen Verschärfungen von Arbeitsbedingungen darf gerechnet werden.

Ich werde daher die Proteste im Rahmen der Hauptversammlung in Bonn unterstützen und möchte mich bereits vorab bei der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) bedanken, die die Skandale dieses Giftkonzerns seit Jahren öffentlich kritisiert.“

Weitere Informationen zur Kundgebung vor der Hauptversammlung finden sich hier: http://www.cbgnetwork.org/7284.html

Bundesregierung ebnet Boden für Fracking im Schiefergestein – Zeitplan für die Bildung der Fracking-Kommission offen legen!

„Hinter dem Rücken der Bevölkerung treibt die Bundesregierung die Bildung der Fracking-Kommission, die die Voraussetzung für vier Probebohrungen unter Anwendung der Fracking-Technik ist, voran“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Mitglied im Umweltausschuss. „Ich will von der Bundesregierung wissen, was bisher zur Bildung dieser Kommission von ihr veranlasst wurde und wie der weitere detaillierte Zeitplan aussieht. Dazu habe ich eine entsprechende Frage an die Bundesregierung gerichtet.“

Zdebel weiter: „Bereits in meiner Haushaltsrede am vergangenen Dienstag im Deutschen Bundestag habe ich darauf hingewiesen, dass geplant ist, die Fracking-Kommission noch dieses Jahr zu bilden.

Die beschönigend im Wasserhaushaltsgesetz als „unabhängige Expertenkommission“ bezeichnete Gruppe soll aus sechs Personen überwiegend frackingfreundlicher Institutionen bestehen. Vertreter der Zivilgesellschaft sind bewusst außen vor gelassen worden. Damit ist die positive Bewertung der Umweltauswirkungen der Fracking-Technik bereits vorprogrammiert. So soll der Boden für ein flächendeckendes Fracking im Schiefergestein geebnet werden.“

  • Die Frage an die Bundesregierung lautet:

„Was hat die Bundesregierung seit der Beschlussfassung über das Fracking-Gesetzespaket im Jahre 2016 bezüglich der Einsetzung der „unabhängigen Expertenkommission“ gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) unternommen und wie sieht der detaillierte Zeitplan für die zukünftigen einzelnen Schritte bis zu deren Einsetzung aus?“

 

Fracking und Landtagsdebatte Niedersachsen: Kein Anlass zur Beruhigung

Fracking: Als permanentes Werfen von Nebelkerzen bezeichnet der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Mitglied seiner Fraktion im Umweltausschuss, Hubertus Zdebel, die Versuche der SPD/CDU-Regierungskoalition in Niedersachsen, sich dem öffentlichen Druck zu entziehen, der durch Äußerungen des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Wirtschaftsministers Bernd Althusmann (CDU) hervorgerufen wurde. Althusmann hatte die Zustimmung der Landesregierung zu Probebohrungen im Schiefergestein unter Anwendung der Fracking-Technik ins Gespräch gebracht.

Hubertus Zdebel ordnet den Vorstoß Althusmanns klar ein: „Es handelt sich um ein durchsichtiges Manöver, um das bundesweit verankerte Verbot der Schiefergasförderung bundesweit zu kippen. Wenn Althusmann mit seinem Vorstoß durchkommt, wäre die Gefahr sehr groß, dass eine Große Koalition im Bund das Verbot der Gasförderung im Schiefergestein 2021 gegen den Widerstand der Bevölkerung kippt. Dass sich Ministerpräsident Stephan Weil auch in dieser Landtagsdebatte nicht geäußert hat, bedeutet, dass er sich alle Optionen hinsichtlich von Probebohrungen offen halten will.“

Schablonenhaft wurde in der Debatte der im Koalitionsvertrag festgelegte Schutz des Trinkwassers, der absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben soll, zitiert. Dabei mangelte es an jeder Konkretisierung. Auch das von der Koalition vorgebrachte Verbot der Förderung von Schiefergas ging an der Sache vorbei. Denn bei den Althusmann-Plänen geht es noch nicht um eine kommerzielle Nutzung, sondern um Probebohrungen. Und auch der Hinweis, dass es bisher keine Anträge auf Probebohrungen geben würde, ist irreführend. Denn Althusmann hat mit seiner Initiative die Gaskonzerne geradezu eingeladen, derartige Anträge zu stellen.

Skurril wurde der Auftritt von Althusmann selbst, der auf den ersten Blick den Eindruck erweckte, schwammig zurück zu rudern. Er betonte, dass „mit der Landesregierung unkonventionelles Fracking nicht zu machen sei“ und verkündete den Schulterschluss mit Umweltminister Olaf Lies. Gleichzeitig bekräftigte er aber seine bisherige Linie, Anträge auf Fracking-Probebohrungen nicht konsequent abzulehnen, sondern lediglich zu prüfen. Dazu passt, dass er in der Debatte nicht Stellung zu dem Argument bezog, dass sein Ministerium in der vergangenen Woche erklärt hatte, Althusmann würde in der Frage der Probebohrungen eine neue Position vertreten. Damit hält er das Tor für Fracking-Probebohrungen in Niedersachsen weit offen. Für die betroffene Bevölkerung bedeutet dies, dass es keinen Anlass zur Beruhigung gibt.

Riskante Warteschleife von Armin Laschet und Bundesregierung: Exportverbot für Uranbrennstoff und Stilllegung Uranfabriken Gronau und Lingen

Ein Exportverbot für Uranbrennstoffe in die maroden belgischen Atomreaktoren in Tihange oder Doel – wie es auch die Landesregierung in NRW unter Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) fordert – kann nur über die Stilllegung der deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen bewerkstelligt werden – so jedenfalls das Bundesumweltministerium. Rechts-Gutachten, wie diese Stilllegung und damit das Exportverbot machbar sind, liegen bereits seit Herbst 2017 in der Schublade des Ministeriums. Eine Stilllegung der Uranfabriken will Laschet aber verhindern. Auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel teilt das Bundesumweltministerium aktuell mit Blick auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene mit: In den anstehenden Ressortabstimmungen werden alle bisherigen Prüfungsergebnisse erneut eingehend untersucht.

Hubertus Zdebel: „Der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und die CDU/CSU spielen erkennbar auf Zeit. Sie reden zwar vom Export-Verbot für Uranbrennstoffe in marode belgische Atomkraftwerke, gleichzeitig aber blockieren sie offenbar die notwendigen rechtlichen Schritte, nämlich die Stilllegung der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen. Es ist die Verantwortung von Armin Laschet und der Bundesregierung, wenn weiterhin Atomtransporte mit Uran-Brennstoff aus Deutschland für gefährliche Atommeiler im Ausland ungestört und sogar mit Genehmigung durch die Bundesregierung stattfinden können. Es gibt dringenden Handlungsbedarf, um die deutsche Beteiligung am Betrieb gefährlicher Atommeiler endlich zu beenden. Dass jetzt die notwendigen rechtlichen Schritte in die Warteschleife geschickt werden, ist kein Beitrag zur Atomsicherheit.“

Vor dem Hintergrund der Nootwendigkeit, das Atomgesetz aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg bis Ende Juni 2018 zu novellieren, haben die Fraktionen DIE LINKE und die Grünen Anträge zur Stilllegung der Uranfabriken dem Bundestag vorgelegt. Eine Anhörung zu diesen Anträgen will die Große Koalition aber erst nach der parlamentarischen Sommerpause durchführen.

Dokumentation der Schriftlichen Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung: (Hier geht es zur Drucksache, Frage Nr. 119, PDF)

Berlin, 11. Mai: Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/041 vom 4. Mai 2018 (Ein­ gang im Bundeskanzleramt am 4. Mai 2018) beantworte ich wie folgt:

Frage 5/041

„Welche rechtlichen Prüfungen (Rechtsgutachten oder sonstige Prüfungen) wird die Bundesregierung über die vorliegenden Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad (Vgl. http://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/details-nukleare-sicherheit/artikel/urenco-gutachten/) hinaus bezüglich der im Koalitionsver­trag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Umsetzung/Prüfung des rechtssicheren Verbots von Exporten von Kernbrennstoffen für ausländische Atomkraftwerke wie z. B. Tihange 2 im Zusammenhang mit den Uranfabri­ken Gronau und Lingen nach jetzigem Stand durchführen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über entsprechende Prüfungen durch das Land Nordrhein-Westfalen?“

Antwort

In den anstehenden Ressortabstimmungen zur Umsetzung des im Koaliti­onsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Zieles wird geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche weitergehenden Untersuchungen er­forderlich sind. Dabei werden alle bisherigen Prüfungsergebnisse erneut eingehend untersucht.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mir mitgeteilt, sie habe im Jahr 2016 Herrn Prof. Wolfgang Ewer mit einem „Rechtsgutachten zu den Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde nach § 19 des Atomgesetzes betreffend Lieferung von angereichertem Uran aus der Urananreicherungsanlage in Gronau an Kernkraftwerke im Königreich Belgien“ beauftragt.

Das Gutachten sei am 8. Juni 2016 vorgelegt worden. Im Kern komme der Gutachter zum Ergebnis, dass Entscheidungen über Ein- und Ausfuhren von Kernbrennstoffen nicht Gegenstand der staatlichen Aufsicht sind, die vom Land wahrgenommen werde. Die Genehmigung und die Überwachung von grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrennstoffen obliegen Bundesbehörden.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter

Ankerzentrum ist das Gegenteil von Integration

Besorgt äußert sich der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zu aktuellen Berichten über Pläne, ein sogenanntes Ankerzentrum in Münster anzusiedeln. Demnach stehe Münster neben Gießen und Bamberg ganz oben auf der Wunschliste des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Ansiedlung eines Ankerzentrum: „Flucht ist kein Verbrechen! Menschen einzusperren und zu isolieren, weil sie wegen Krieg, Elend und Umweltzerstörung ihre Heimat und ihre Liebsten verlassen mussten, ist das Gegenteil von Integration und widerspricht dem Modell einer weltoffenen Stadt.“

Zdebel weiter: „Ein solches Abschiebelager behindert Begegnungen und einen Austausch zwischen Geflüchteten und Einheimischen. Zudem wird der Zugang zu Rechtsberatung für viele unterbunden.“

Sollte die Bundesregierung derartige Pläne durchsetzen wollen, kündigt Zdebel Proteste an: „Die Münsteraner Zivilgesellschaft hat vielfach bewiesen, dass sie bereit ist, die Willkommenskultur in Münster zu verteidigen. Ich bin sicher, dass dies auch hier der Fall wäre – zumal das Konstrukt Ankerzentrum nach Aussagen von Experten gegen die Menschenrechte verstößt.“

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