Hochradioaktiv vor Gericht: OVG Münster verhandelt Klage der Stadt Ahaus über Einlagerung von Jülicher Atommüll. BUND NRW bereitet Klage gegen Transporte vor

Darf der in über 150 Castor-Behälter verpackte hoch radioaktive Atommüll aus Jülich im Zwischenlager Ahaus eingelagert werden, wie es eine entsprechende Genehmigung vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) aus dem Jahr 2016 vorsieht? Vor dem OVG Münster wird darüber ab dem 3. Dezember verhandelt. Das Urteil wird möglicherweise noch unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung erwartet. Für den Fall, dass das Gericht der Klage der Stadt Ahaus und einer Privatperson folgt, dürfte der bereits beantragte Neubau für ein verbessertes Zwischenlager in Jülich als Alternative an Bedeutung gewinnen. Bestätigt das Gericht die erteilte Genehmigung, dann fehlt noch eine ebenfalls von BASE zu erteilende Atomtransportegenehmigung, bevor die Transporte durchgeführt werden könnten. Damit wird nicht mehr in 2024 gerechnet. Aber auch im Falle, dass die Genehmigung zur Einlagerung in Ahaus bestätigt wird: Ein Neubau eines verbesserten Zwischenlagers in Jülich ist offenbar noch immer nicht vom Tisch.

Bedeutsam für die Verhandlung sind insbesondere auch Fragen des Terrorschutzes, dem sogenannten Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstiger Einwirkungen Dritter (SEWD). Nachdem ein Gericht dem Zwischenlager in Brunsbüttel die Genehmigung entzogen hatte, weil relevante Nachweise über die staatlichen Schutzmaßnahmen aus vermeintlichen Geheimschutzgründen nicht vorgelegt werden konnten, wurden mit der 17. Atomgesetzänderung die Kontrollrechte für Gerichte und Kläger:innen eingeschränkt. Im Falle von Geheimschutzmaßnahmen müssen auch die Gerichte nun den Behörden glauben, dürfen aber keine Prüfungen vornehmen. Derartige Maßnahmen spielen auch im Falle des derzeitigen Lagers in Jülich eine Rolle. Wie aber auch bei anderen Atommüll-Zwischenlagern auch, können diese durch sogenannte temporäre Maßnahmen sichergestellt werden. Seit vielen Jahren werden solche temporären Maßnahmen auch z.B. in Brunsbüttel, in Lubmin bei Greifswald oder in Gorleben gegen Terrorangriffe in Anwendung, bis bauliche Nachrüstungen, sogenannte Härtungen umgesetzt sind.

Einer der Gründe, die vor rund 10 Jahren zu einer Räumungsanordnung durch das Land NRW als Atomaufsicht gegen die Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlagen in Jülich verhängte, waren fehlenden Sicherheitsnachweise beim Erdbebenschutz. Die sind inzwischen ausgeräumt, bestätigt auch das BASE.

Bis zu 152 Atomtransporte per LKW mit einem Gesamtgewicht von rund 140 Tonnen und jeweils einem Großaufgebot von Polizei gesichert sind erforderlich, um den Atommüll im Zweifelsfalls von Jülich nach Ahaus zu verfrachten. Ein entsprechender Antrag der Transportfirma Orano, die für die Jülicher Entsorgungsgesellschaft JEN aktiv ist, liegt der Genehmigungsbehörde BASE vor, ist aber noch nicht entschieden. Auch ein Antrag auf Sofortvollzug für die Transportgenehmigung liegt BASE vor. Der BUND NRW hat angekündigt, eine Transportgenehmigung gerichtlich zu prüfen. Eine solche Klage hätte aufschiebende Wirkung, wenn der Sofort-Vollzug nicht erteilt würde.

Nach derzeitiger Lage ist kaum davon auszugehen, dass es noch vor den Bundestagswahlen im Februar 2025 zu Atomtranporten kommen dürfte.

Politisch stellt sich allemal die Frage, was einen Sofort-Vollzug im Falle einer Transportgenehmigung rechtfertigen könnte, wenn man bedenkt, dass der Atommüll in Jülich nun seit über 10 Jahren politisch, rechtlich und sachlich umstritten ist und zuletzt akute Sicherheitsrisiken in Jülich offenbar nicht mehr im Raum stehen. Jülich hätte gegenüber Ahaus sogar noch einen wichtigen Vorteil. Sollten Behälter defekt werden, könnte in Jülich noch eine Reparatur in der dort vorhandenen Heißen Zelle durchgeführt werden. In Ahaus gibt es eine solche Vorrichtung nicht.

Insgesamt verfügen die Betreiber über vier speziell entwickelte und gepanzerte Fahrzeuge, mit denen diese brisanten LKW-Atomtransporte durchgeführt werden können. Konstruktion und Bau gehen dabei an maximale technische Grenzen, hieß es seitens der Beteiligten. Einzelheiten über die Fahrzeuge, die auch gegen bewaffnete Angriffe geschützt sein sollen, unterliegen strengster Geheimhaltung. Bei Probetransporten vor einem Jahr ist es dabei zu massiven Pannen gekommen. Dabei hatte der polizeiliche Begleitschutz kurzzeitig sogar den Kontakt zum Transportfahrzeug verloren, nachdem der eine andere Route genommen hatte, als vorgesehen.

Probleme könnten insgesamt die nicht immer idealen Zustände der möglichen Transportrouten bei der Durchführung bereiten. Eine der Autobahnbrücken, die für die Durchführung vorgesehen waren, ist inzwischen gesperrt worden. Siehe hier.

Zum Hintergrund und den Risiken des Atommülls und der Atomtransporte siehe auch:

Kein Atommüll für Schacht Konrad: „Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis“ nicht anwendbar – Inbetriebnahme nur mit Schönrechnen?

Die Serie von Katastrophen-Meldungen im Zusammenhang mit dem geplanten Atommüllendlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter reißen nicht ab. Längst sollte das in den 1980er Jahren auf den Weg gebrachte Endlager in Betrieb sein. Doch immer wieder kam und kommt es zu Verzögerungen beim Ausbau. Derzeit wird über eine Inbetriebnahme nach 2030 spekuliert. Jetzt aber meldet die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung eine weitere Art von Mayday. Obwohl sich der leicht- und mittelradioaktive Atommüll an den zahlreichen AKW-Standorten auftürmt, gibt es immer noch keine befüllten „Konrad-Behälter“, die den Einlagerungsanforderungen für Konrad entsprechen. Selbst wenn Konrad also in Betrieb wäre, könnte keine einzige Tonne Atommüll eingelagert werden: „Als Ergebnis der im Anhang zusammengefassten Anhörungen wird festgestellt, dass mit derzeitigem Stand der Bereitstellung von Abfallgebinden keine Einlagerung in das Endlager Konrad nach der geplanten Inbetriebnahme erfolgen kann“ (S. 7)  heißt es in dem Papier der Entsorgungskommission. Die mögliche Folge: Noch mehr Zwischenlager für diese Abfälle müssten an den vielen AKW-Standorten neu gebaut werden und würden den Rückbau weiter verzögern.

„Seit 2007 arbeitet die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) bzw. inzwischen die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) am Um- und Ausbau des Endlagers Konrad, um ab der Inbetriebnahme die radioaktiven Abfälle unter Tage einzulagern. Nach mehreren Verschiebungen des Termins der Inbetriebnahme hat die BGE 2024 mitgeteilt, dass die Einlagerung zu Beginn der 2030er Jahre beginnen soll. Der auslegungsgemäße Betrieb des Endlagers Konrad sieht eine jährliche Einlagerungskapazität in der Größenordnung von 10.000 m3 pro Jahr vor. Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können.“

Eines der Probleme ist derzeit die Bauartprüfung für die jeweils zum Einsatz kommenden Behälter zur Einlagerung im Endlager. Wesentlich bedeutsamer sind aber die Probleme im Zusammenhang mit der „Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis“ (GwE), die mit dem Planungsfeststellungsbeschluss, der Genehmigung für den Schacht Konrad, verbunden ist. Dieser Anhang 4 ist eine von vier wasserrechtlichen Erlaubnissen, die dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) angefügt sind. Natürlich muss in einem Atommülllager sichergestellt werden, dass die eingelagerten radioaktiven Abfälle nicht mit Wasser in Kontakt kommen und sich Wege an die Oberfläche suchen können. Die in den Genehmigungsanhängen festgelegten Vorgaben können die Abfallerzeuger, zunächst die AKW-Betreiber oder Betreiber staatlicher Forschungsanlagen derzeit nicht erfüllen.

Nach Prüfungen und Anhörungen beklagt die ESK nun, dass viele Aspekte damals falsch und unzureichend ermittelt und festgelegt worden sind: „Die Bewertung der zur Einlagerung vorgesehenen Massen hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des oberflächennahen Grundwassers erfolgte – gegenüber der Bewertung der einzubringenden Radionuklide in der Langzeitsicherheitsanalyse – nach einem sehr vereinfachten außerordentlich konservativen Modell“, heißt es denn auch auf Seite 4 der Stellungnahme. Auch in einem weiteren Punkt ist die ESK mit den Regelungen offenbar unzufrieden: „Die aus den Abfällen in das Grundwasser eingebrachte Masse an wassergefährdenden Stoffen wird gemäß GwE durch die o. g. genannten Konservativitäten überschätzt. Im Rahmen der Antragsunterlage des BfS [10] wird dargestellt, dass dieser außerordentlich konservative Ansatz eine vertrauensbildende Maßnahme darstellt
und zur Erhöhung der Akzeptanz beiträgt.“ (Seite 5)

So oder so: Die ESK erklärt im Grundsatz, dass man damals aus unterschiedlichen Gründen viel zu hohe Sicherheitsanforderungen festgelegt habe, die es eigentlich gar nicht braucht – auch weil viele Dinge nicht beachtet worden seien. Sie verweist außerdem auf die Problematik der Finanzierung beim Umgang mit dem Atommüll und der Endlagerung und verweist auf die „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK) von 2015. Problempunkt offenbar: Die AKW-Betreiber können sich erst von der Kostenverantwortung bei den leicht- und mittelaktiven Abfällen verabschieden, wenn diese endlagerfähig verpackt an die dann zuständige Bundesgesellschaft für Zwischenlager (BGZ) übergeben sind. Ist nichts einlagerungsfähig, bleibt der Atommüll und die Kosten bei den AKW-Betreibern.

Mit Blick auf die Bauartzulassungen kommt die ESK in der Folge dann zu dieser Aussage: „Somit empfiehlt die ESK, die Verfahren der Bauartzulassung auf die wesentlichen sicherheitsrelevanten Fragestellungen zu fokussieren (Gewährleistung der sicheren Einlagerung und Schutzzielorientierung) und formale Sachverhalte und nebensächliche Anforderungen zügig abzuarbeiten.“ Fokussieren auf die wesentlichen! sicherheitsrelevanten! Fragestellungen. Wo fängt der Abbau von Sicherheit an?

Und dann kommt nach weiteren Ausführungen der durchaus komplexen Sachverhalte dieses Fazit: „Von allen Ablieferungspflichtigen (inklusive BGZ) sowie der BGE wurde die „nicht-anwendbare“ Umsetzung der GwE neben den Verzögerungen der Bauartprüfungen als der Hauptgrund für die fehlenden endlagerfähigen Abfallgebinde genannt. Dies führt in den nächsten Jahren

  • zu Kapazitätsengpässen in den bestehenden Zwischenlagern,
  • zur Neubeantragung und Errichtung von weiteren Zwischenlagern und
  • zur Verzögerung des Rückbaus der kerntechnischen Anlagen oder Einrichtungen.

Außerdem führt es bei der Inbetriebnahme des Endlagers dazu, dass der Einlagerungsbetrieb nicht aufgenommen und die Zwischenlager nicht geleert werden können.“ (Seite 10)

Update/Dokumentation: Als Reaktion auf die Berichterstattung hier auf umweltFAIRaendern hat die AG Schacht Konrad diese PM auf den Weg gebracht:

(Presseerklärung 28.11.2024) In ihrer Stellungnahme vom 24./25. Oktober 2024 stellt die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratungsorgan des Bundesumweltministeriums, fest: „Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können.“

So weit, so richtig, doch die Konsequenzen, die die Entsorgungskommission daraus zieht, sind skandalös. Sie beklagt die häufigen Aktualisierungen des wasserrechtlichen Regelwerks, die „die Einlagerung von Abfallgebinden in das Endlager Konrad verhindern“ wird. Deshalb empfiehlt sie, die Verschärfungen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser, die nach 2011 erlassen worden sind, auf das Atommülllager Schacht KONRAD einfach gar nicht anzuwenden. Weil eine sichere Zwischenlagerung der strahlenden Abfälle in den Zwischenlagern laut Entsorgungskommission zu teuer werden würde, soll der Müll bei KONRAD an geltendem Regelwerk und dem Trinkwasserschutz vorbei unter die Erde geschafft werden.

„Es kann doch nicht sein, dass ich als Landwirt, die aktuellen Grund- und Trinkwasserverordnungen einhalten muss, ein Atommüllendlager aber nicht“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Es ist schon beeindruckend, wie rücksichtslos bei Schacht KONRAD ein Endlager errichtet werden soll, das weder den aktuellen Anforderungen an eine sichere Endlagerung noch dem aktuellen Grund- und Trinkwasserschutz genügt. Umso wichtiger ist die Klage für die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, die jetzt eingereicht worden ist. Nur so können wir die nächste atomare Katastrophe nach der ASSE II in der Region verhindern.“

Die Entsorgungskommission schlägt folgenden Trick vor: Die Berechnungen zur Langzeitsicherheit von Schacht KONRAD aus den 1980er Jahren beruhen auf wenigen geologischen Daten und sehr unzureichenden Rechenprogrammen. Dies führte an vielen Stellen zu großen Unsicherheiten über die tatsächlichen Entwicklungen in dem Endlager. Um trotzdem eine Langzeitsicherheit nachweisen zu können, wurden konservative Annahmen getroffen, z.B. über die tatsächlich enthaltenen Inhaltsstoffe in den Gebinden. Diese konservativen Annahmen will die Entsorgungskommission jetzt abbauen – ohne allerdings neue Naturdaten zur erheben und eine neue Langzeitsicherheitsberechnung vorzunehmen. Dass damit das gesamte damalige Konstrukt des Langzeitsicherheitsnachweises hinfällig werden würde soll einfach ignoriert werden.

Für Rückfragen: Ludwig Wasmus Tel. 05341 63123

Atomausstieg: Showdown im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Ein Hörspiel und ein Video: Plutonium-Reaktor Kalkar – Geschichten vom Widerstand gegen atomaren Wahnsinn

Karlsruhe – Hanau – Kalkar – Wackersdorf. Das sind Orte, in denen die Bundesrepublik im Rahmen seiner Atomprogramme in den 1960 bis Ende 1990 versucht hat, Atomstrom nicht nur mit Uran, sondern auch mit dem hochgiftigen und atomwaffenfähigem Plutonium zu befeuern. Gegen den Einstieg in diese Plutoniumwirtschaft hat es wegen der noch mal enorm gesteigerten Risiken für Mensch und Umwelt und der unglaublich hohen Kosten selbst aus den Reihen derjenigen massiven Widerstand gegeben, die den Betrieb von Uran-Meilern nicht völlig falsch fanden. Eine enorme gesellschaftliche Politisierung, die mit dem Abbruch und Ende der Plutoniumwirtschaft endete. Der WDR hat über die Kontroverse um den Schnellen Brüter in Kalkar jetzt eine hochwertig gemachte Hörspiel-Serie unter dem Titel Kalkar 81 veröffentlicht. umweltFAIRaendern.de hat mit Einverständnis von Manfred Jaspers jetzt ein Lied vom Konzert bzw. der Platte „Bauer Maas – Lieder gegen Atomkraft“ als Video veröffentlicht. (Bild: Bauer Maas – Foto Peter Schwers)

Weitere Infos und Hintergründe:

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