Die Kosten der Atomenergie: Atommüll-Haushalte bei BMU und BMBF

Knapp 50 Prozent des für das Jahr 2021 vorgesehenen Haushalts des Bundesumweltministeriums (BMU) sind geprägt von Kosten bzw. Folgen der unverantwortlichen Atomenergienutzung. Zusätzliche Atommüll-Millionen-Beträge sind für die staatlichen Atomprojekte beim Bundesforschungsministerium veranschlagt (BMBF). Die Lasten für die extrem umweltschädliche Atomenergie werden noch für viele Jahrzehnte die Steuerzahler*innen tragen, während sich die Atomkonzerne nach einem Bundestagsbeschluss von CDU/CSU/SPD/Grünen mit einer Einmalzahlung bei den Kostenrisiken für die Atommülllagerung aus dem Staub gemacht haben.

Allein 665 Millionen Euro sind beim BMU für das Jahr 2021 für die „Endlagerung und Standortauswahlverfahren“ geplant. Weitere rund 414 Millionen sind für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle in 2021 (beides Kapitel 1603) vorgesehen. Mitsamt der Kosten für „Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz“ (rund 69 Millionen Euro, Kapitel 1605), für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS, rund 60 Millionen Euro, Kapitel 1616) sowie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE, 45 Millionen Euro, Kapitel 1615) sind es in der Summe fast 1,267 Mrd. Euro für die Atomenergie und ihre strahlenden Folgen allein beim BMU.

Weitere Kosten für Stilllegung und Rückbau von staatlichen Forschungsanlagen in Höhe von geplanten 274 Millionen für das Haushaltsjahr 2021 unter dem Dach des Forschungsministeriums kommen noch hinzu. Außerdem ist der AKW-Rückbau in Lubmin bei Greifswald beim Finanzministerium angesiedelt. Weitere Kosten für Querschnittsaufgaben, für weitere Forschungsaktivitäten und für den Fusions-Reaktor ITER in Südfrankreich sind hier noch nicht enthalten und verstecken sich in Pauschalzahlungen an die EU oder anderswo.

Wichtig zu wissen: Die Atomkonzerne sind in Sachen Atommüll – siehe oben – nach einer Einmalzahlung an den staatlichen Entsorgungsfonds KENFO aus der weiteren Haftung entlassen. Der KENFO finanziert nur die Kostenanteile, die bislang direkt von der Atomkonzernen getragen werden mussten. Für z.B. die Atommülllager ASSE und Morsleben, in denen großen Mengen radioaktiver Abfälle dieser Atomkonzerne lagern, waren schon immer lediglich die Steuerzahler*innen zuständig. Morsleben wurde von der BRD mit der DDR übernommen. ASSE war über Jahrzehnte staatliche Endlagerforschung. Von beiden politischen Entscheidungen damaliger Bundesregierungen profitieren bis heute die Atomkonzerne zum Schaden der Bürger*innen.

  • Das BMU legt seinen Haushaltsentwurf im sogenannten Grünbuch vor. Darüber haben wir in den letzten Jahren berichtet (siehe unten). Das aktuelle Grünbuch für den Haushaltsentwurf 2021 mitsamt allen Erläuterungen und Berichten, die das Zahlenwert zu erklären versuchen, ist hier als PDF mit rund 400 Seiten online. Darin finden sich Informationen zur Zwischenlagerung aller Arten von radioaktiven Abfällen, zu den „Endlagerprojekten“ ASSE, Morsleben sowie Schacht Konrad und zum Standortauswahlgesetz. Ebenso gibt es über BASE und über das BfS weitere Informationen.
  • Kernforschungszentren mit ihren Reaktoren, Laboren und Atommülllagern in Jülich, Karlsruhe, Geesthacht und anderen Orten wurden ausschließlich mit staatlichen Mitteln betrieben und werden jetzt mit erheblichen Komplikationen, Verzögerungen und Kosten mit ausschließlich Steuermitteln stillgelegt und rückgebaut. Allein für Stilllegung und Rückbau beim Forschungsministerium belaufen sich auf bislang rund 9 Mrd. Euro. Hinzu kommen noch entsprechende Kosten bei den jeweiligen Bundesländern, die teilweise an den Forschungsanlagen beteiligt sind. Zu den gesamten Kosten der „Titelgruppe 80 – Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ siehe hier den Auszug (PDF) aus der Kabinettsentwurf des Haushalt 2021 für das Bundesforschungsministerium.
  • Mehr zum Thema Grünbuch und Haushalts-Anträge auf dieser Seite.

UPDATE: Die Kosten für die Atommüllentsorgung werden nach der Neuregelung durch den öffentlich-rechtlichen Fonds KENFO erstattet. Sie dazu die folgende Tabelle. An den KENFO hatten die Atomkonzernze nach einem entsprechenden Beschluss des Bundestages die entsprechenden Rückstellungen überwiesen. Im Gegenzug wurden sie von allen weiteren Risiken für den Fall von Kostensteigerung von der Haftung befreit. Die Risiken tragen seit 2017 die Steuerzahler*innen.

Endlagersuche

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem möglichst sicheren und möglichst langfristigen Atommülllager für hochradioaktive Abfälle ist mit dem „Zwischenbericht Teilgebiete“ in die erste heiße Phase eingetreten. Etwas über 50 Prozent der Bundesrepublik, so die zuständige „Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH“ (BGE), kommt aufgrund der geologischen Beschaffenheit für ein Atommülllager in Betracht. Auf Basis des „Standortauswahlgesetzes“ soll in einem mehrstufigen und vergleichenden Verfahren ein solches bestmögliche Atommülllager gefunden werden. Im folgenden bieten wir Informationen zum gesetzlich geregelten Suchverfahren, zu den Mängeln und Schwachstellen dieses Verfahrens und geben Hinweise zu weitergehenden Informationen, Stellungnahmen und Organisationen, die sich kritisch mit dem Thema befassen.

Für uns LINKE ist klar: Angesichts der Gefahren, die von der derzeitigen oberirdischen Lagerung des Atommülls ausgehen, braucht es eine bestmögliche unterirdische Möglichkeit in der Bundesrepublik. St. Florian kommt für uns nicht in Frage! Aber: Es muss maximale Transparenz und Beteiligung für die Bürger*innen gewährleistet werden. Dazu gehört ein möglichst hoher Rechtsschutz von Anfang an! Die Bürger*innen müssen dabei durch die Behörden und staatlichen Stellen unterstützt und befähigt werden. Für unabhängige fachliche Expertise müssen auch finanzielle Möglichkeiten bereit gestellt werden.

Auch unter Corona-Bedingungen muss eine wirklich interaktive Beteiligung und Transparenz gelten. Notfalls, in dem die Verfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung verlangsamt oder für einige Zeit angehalten werden!

AKW Brokdorf vor der Abschaltung: Noch mal durchstarten – Leistungserhöhung und neuer Atommüll

Zum letzten Mal werden im Atomkraftwerk Brokdorf die Brennelemente ausgewechselt und die gröbsten Wartungsarbeiten erledigt. Ende 2021 geht dann der letzte Reaktor in Schleswig-Holstein endgültig vom Netz. Bis dahin bleibt das Risiko einer Atomkatastrophe globalen Ausmaßes bestehen. Obwohl die dauerhaft sichere Lagerung der hochradioaktiven Abfälle weiter ungeklärt ist, wird in Brokdorf und fünf weiteren Atomreaktoren immer noch Atommüll erzeugt. Erst Ende 2022 gehen auch die letzten drei Reaktoren vom Netz. Aufgrund von Rostbefunden an den Brennelementen musste Brokdorf eine Leistungsreduzierung durchführen. Nun soll der Atomreaktor nach dem Willen von E.on bzw. Preussen Elektra noch mal Vollgas geben. Ein Antrag, die Leistung wieder zu erhöhen ist bei der grün geführten Atombehörde gestellt. Gleichzeitig steht auch der Antrag auf Stilllegung und Rückbau an. Bereits im Februar 2021 soll der Erörterungstermin stattfinden. Einmal darf die Öffentlichkeit mitreden, bevor der Rückbau der radioaktiven Atomanlage dann 20 bis 30 Jahre ohne weitere rechtsverbindliche Bürger-Beteiligung stattfindet.

Dokumentation Preussen Elektra: Kernkraftwerk Brokdorf geht zur letzten Kraftwerksrevision vom Netz

17. September 2020
Das Kernkraftwerk Brokdorf wird am kommenden Samstag, 19. September 2020, zur letzten Jahresrevision vor dem Ende des gesetzlich festgelegten Abschaltdatums vo­rübergehend abgeschaltet. Im Rahmen der Revision werden neue Brennelemente in den Reaktordruckbehälter eingesetzt und umfangreiche Prüfungen und Instandhaltungsmaß­nahmen durchgeführt. Ein umfassendes Covid-19-Vorsorgekonzept gewährleistet den Schutz des während der Revision tätigen Eigenpersonals und der eingesetzten Service­kräfte sowie der Bevölkerung vor Ort.

Letzter Leistungsbetriebszyklus für das Kraftwerk

Auch die zum An- und Abfahren übliche Prüfung von Ventilen mit Austritt von reinem Wasserdampf wird zum letzten Mal für die Anwohner wahrnehmbar sein. Der Reaktor­kern wird mit 72 neuen Brennelementen beladen und enthält damit keine Brennele­mente mehr aus dem Material, an dem im Jahr 2017 an einer Fertigungscharge erhöhte Oxidschichten aufgetreten waren. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Kraftwerk uneingeschränkt betrieben werden kann.

Das letzte Revisionsprogramm umfasst zahlreiche routinemäßige Instandhaltungsarbei­ten wie Prüfungen, Wartungen und Inspektionen. Insgesamt fließen rund 12 Mio. Euro in die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlage.

Anlagenleiter Uwe Jorden: „Diese Revision ist für uns in jeder Hinsicht etwas Besonde­res: Zum letzten Mal werden wir die Anlage einer Überprüfung unterziehen, bevor wir sie voraussichtlich Mitte Oktober ein letztes Mal mit dem Stromnetz verbinden werden. Darüber hinaus steht die Revision ganz im Zeichen der Covid-19-Vorsorgemaßnahmen. Zum Schutz unserer Mitarbeiter, der Servicekräfte und der Dienstleister am Standort set­zen wir ein umfassendes Schutzkonzept um, das sich bereits an anderen Kraftwerks­standorten bewährt hat und den strengen hygienischen Arbeitsstandards Rechnung trägt.“

Über die Maßnahmen haben sich das zuständige Dezernat des Kreises Steinburg, die Ar­beitsschutzbehörde der staatlichen Unfallkasse und die atomrechtliche Aufsichtsbehörde im Vorfeld informieren lassen.

Das Kernkraftwerk zu über 93 Prozent verfügbar

Seit dem Brennelementwechsel im letzten Jahr wurden im Kernkraftwerk Brokdorf rund 13,7 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt. Mit seiner jährlichen Stromproduktion steuert das Kraftwerk rund ein Viertel der gesamten Stromerzeugung des Landes Schles­wig-Holstein bei und hat damit einen großen Anteil an der Grundversorgung. Dazu Anla­genleiter Jorden: „Unseren Auftrag, das Land Schleswig-Holstein sicher, zuverlässig und klimafreundlich mit Strom zu versorgen, werden wir bis zum letzten Tag unseres Be­triebs im kommenden Jahr mit größter Aufmerksamkeit und Leidenschaft erfüllen.“

Das Kernkraftwerk Brokdorf hat eine elektrische Leistung von 1.480 MW brutto und beschäftigt rund 500 Personen am Standort. Das KBR wurde im Oktober 1986 erstmalig mit dem Stromnetz verbunden. In den vergangenen gut 30 Jahren Leistungsbetrieb hat der Druckwasserreaktor mehr als 330 Milliarden Kilowatt­stunden Strom erzeugt und rangierte mit seiner jährlichen Stromerzeugung insgesamt 24 Mal unter den in­ternationalen Top Ten. Entsprechend der 13. Novelle des Atomgesetzes geht das Kernkraftwerk Brokdorf spätestens zum 31. Dezember 2021 vom Netz.

Dokumentation PM Atomaufsicht SH

Kernkraftwerk Brokdorf geht zur Jahresrevision 2020 vom Netz

Datum 17.09.2020

BROKDORF/KIEL. Das Kernkraftwerk Brokdorf wird am Samstag (19. September) zum letzten innerhalb der gesetzlichen Restlaufzeit vorgesehenen Brennelementwechsel und zu der damit verbundenen Revision vom Netz genommen. Wie bei jeder Revision werden umfangreiche Prüfungen, Instandhaltungsarbeiten und Maßnahmen zum Erhalt und zur Erhöhung der Sicherheit der Anlage durchgeführt.

Im Rahmen der geplanten Inspektionen werden die aktuell eingesetzten Brennelemente wie bereits in den vergangenen Jahren auf erhöhte Korrosion kontrolliert. Die Betreibergesellschaft (PreussenElektra) will darüber hinaus künftig auf den Einsatz von Brennelementen aus dem im Brennelementwechsel 2017 auffällig gewordenen Werkstoff vollständig verzichten und den Reaktordruckbehälter mit 72 neuen Brennelementen aus dem Werkstoff eines anderen Herstellers beladen, der sich im Kernkraftwerk Brokdorf bewährt hat. Damit beabsichtigt die Betreibergesellschaft die Voraussetzungen für den Entfall der wegen des korrosionsauffälligen Werkstoffs behördlich erlassenen Betriebsbeschränkungen zu schaffen. Die geplante Kernbeladung ist so ausgelegt, dass das Kernkraftwerk Brokdorf damit bis zum Ende der Restlaufzeit, Ende 2021, betrieben werden kann.

Zum Wechseln der Brennelemente ist es notwendig, den Reaktordruckbehälter zu öffnen. Dem Fortgang der Arbeiten entsprechend erfolgt dies in den ersten Tagen der für ca. vier Wochen geplanten Revision. Zu Beginn und zum Ende der Revision werden unter anderem auch wieder Funktionsprüfungen an Ventilen im nicht-nuklearen Wasserdampfkreislauf durchgeführt. Dabei kommt es zum Austritt von reinem Wasserdampf in die Umgebung und zu Geräuschentwicklungen kommen, die außerhalb des Kraftwerks wahrnehmbar sind.

Eine besondere Herausforderung bei der diesjährigen Revision stellt der Schutz der beteiligten Personen und der ortsansässigen Bevölkerung vor COVID-19 dar. Die Betreibergesellschaft hat ein umfassendes Schutzkonzept erstellt, mit dem das Infektionsrisiko begrenzt werden soll und dieses mit Gesundheitsbehörde, Arbeitsschutz und Aufsichtsbehörde abgestimmt. Dazu gehören besondere Maßnahmen der Arbeits- und Personalsteuerung, so dass die zeitgleich in der Anlage anwesende Personenanzahl auf 500 begrenzt wird, sowie die Vorhaltung zusätzlicher Flächen, Räume und Sanitäreinrichtungen zur Entzerrung von Personenströmen. Mit diesen Maßnahmen soll u.a. die Einhaltung der Abstandsregelungen gewährleistet werden. Vorsorglich wird eine COVID-19-Teststation auf dem Gelände des Kernkraftwerks eingerichtet.

Sämtliche Arbeiten werden von der Atomaufsichtsbehörde intensiv kontrolliert. Dies schließt auch die Einhaltung der Grenzwerte, wie die Ableitungen radioaktiver Stoffe in Luft und Wasser sowie die durch die Arbeiten in der Anlage bedingte Strahlenexposition, ein. Die Atomaufsichtsbehörde wird Sachverständigenorganisationen wie TÜV NORD EnSys, ESN SZ und ZPP im erforderlichen Umfang hinzuziehen.

Hintergrund:

Die nach der Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks Brokdorf erforderliche Zustimmung der Atomaufsicht zum Wiederanfahren der Anlage nach der Revision wird u.a. abhängig gemacht von der Behebung aufgetretener Mängel, der Erfüllung von Anordnungen und Auflagen und der Realisierung von Ertüchtigungsmaßnahmen.

Das Kernkraftwerk Brokdorf ist eines von drei Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein. Während die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Folge des Atomausstiegs keine Berechtigung zum Leistungsbetrieb mehr haben und sich das Kernkraftwerk Brunsbüttel bereits in Stilllegung befindet, darf Brokdorf laut Atomgesetz noch bis längstens Ende 2021 Strom produzieren. Für die Zeit danach wurde von der Betreibergesellschaft bereits ein Antrag auf eine Stilllegungsgenehmigung gestellt, über den in einem gesonderten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit entschieden werden wird.

Endlager-Suche hochradioaktiv: Mediationsverbände befürchten „wenig Aussicht für tragfähigen Konsens“

Wie geht Öffentlichkeitsbeteiligung und Konsens bei der Suche nach einem Atommüllendlager für hochradoaktiven Abfall? Zwei Mediationsverbände haben jetzt zum Standortauswahlverfahren eine Stellungnahme in Form eines offenen Briefes veröffentlicht. Im Betreff der Mail heißt es: „Stellungnahme aus Mediationsverbänden: Bislang wenig Aussicht für tragfähigen Konsens bei der Suche nach einem Atommülllager-Standort.“ UmweltFAIRaendern dokumentiert den Offenen Brief, der auch hier zu finden sein wird: www.umweltmediation.info. Einer der Absender ist der Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich (FMöB) e.V. Der andere ist der Bundesverband Mediation (www.bmev.de)

Dokumentation im Wortlaut:

Trier / Köln, 30.09.2020

Mediator*innen mahnen: Bislang wenig Aussicht für tragfähigen Konsens bei der Suche nach einemAtommülllager-Standort

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ziel der gegenwärtigen Suche ist es, „in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren“ einen Standort „mit der bestmöglichen Sicherheit“ zu ermitteln (§2 Abs. 1 Satz 1 Standortauswahlgesetz). Dieses anspruchsvolle Ziel hat in der Form Gesetzeskraft, und darüber wurde zuvor lange gerungen. Mediator*innen aus dem Bundesverband Mediation und dem Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich kritisieren das aktuelle Vorgehen der zuständigen Behörden als nicht ausreichend unter Konfliktlösungs-Aspekten und nicht konform mit dem Geist des Gesetzes. Mit dieser Kritik sollen sowohl die betroffene Bevölkerung als auch die handel- nden Personen bei den zuständigen Behörden, der Politik und dem Vorhabenträger an ihre Verantwortung erinnert werden.

Wo stehen wir im September2020?

Wir haben in Deutschland hochradioaktiven Atommüll seit gut 60 Jahren. Wir denken darüber nach, wo dieser Atommüll schließlich gelagert werden soll seit gut 40 Jahren. Wir haben deswegen jetzt ein Gesetz, wie ein Standort gefunden werden soll seit sieben Jahren: das „Standortauswahlgesetz“ (StandAG). Seit drei Jahren haben wir ein Suchverfahren. Und auch das ist noch nicht ganz fertig, denn es soll ein „lernendes Verfahren“ sein. Wir haben in Deutschland somit einen Konflikt über unseren Atommüll seit mindestens 40 Jahren ohne Lösung. Deswegen steht im Gesetz nicht nur, wie man herausbekommen möchte, wo der Atommüll am besten gelagert werden soll, sondern auch, dass es dazu ein- es breiten Konsenses bedarf, der auch von den am Ende Betroffenen toleriert werden kann.

Der zuständige Vorhabensträger (BGE) und die zuständige Behörde (BASE) starten nun Ende September 2020 die heiße Phase des „Standortauswahlverfahrens“ mit einem Zwischenbericht zur Ermittlung von Teilgebieten, und knapp drei Wochen später gleich mit dem Auftakt zur sogenannten „Fachkonferenz Teilgebiete“.

Als Konfliktexpert*innen aus zwei Mediationsverbänden, die das Thema seit sieben Jahren beobachten, interessiert uns, ob und ggf. wie es tatsächlich möglich gemacht werden kann, dass die Frage, wo der Atommüll verbindlich gelagert werden soll, zufriedenstellend beantwortet wird und zugleich der bisherige Konflikt im ersten Schritt bearbeitet und dann beigelegt werden kann. Was wir bisher wahrnehmen, lässt uns leider wenig zuversichtlich sein – obwohl zielführende Wege immer noch möglich wären. Notwendige Elemente dafür möchten wir hier aufzeigen.

1. Transparenz Schritt für Schritt statt Zeitdruck und Informationsflut

Zu Recht verlangt das Standortauswahlgesetz Transparenz. Dafür reicht es aber nicht, dass große Mengen von Informationen prinzipiell auffindbar sind. Man muss auch wissen, wonach man suchen muss, und dazu wiederum, inwiefern man überhaupt betroffen ist oder sein könnte. Anschließend muss dann die Möglichkeit bestehen, die Informationen angemessen verarbeiten zu können. Hier gab es allerdings bereits im Vorfeld Versäum- nisse und Vorfestlegungen, die die Schaffung von Transparenz erschwert haben und weiter erschweren:

Eine Herausforderung des Suchverfahrens war etwa der Umstand, dass zu Beginn nicht klar war, in welchen Regionen nach einem Standort für das Lager gesucht werden wird, so dass unklar war, wer konkret die Betroffenen sein würden. Erst die eigene Betroffenheit führt jedoch bei vielen Menschen zu einem Beteiligungswunsch: das sogenannte „Beteiligungsparadoxon“.

Mit der Benennung der Teilgebiete entsteht nun erstmals potenzielle Betroffenheit im Hinblick auf eine tiefengeologische Lagerstätte, sodass zentrale Fragen danach auf der Fachkonferenz Teilgebiete mit der potenziell betroffenen Bevölkerung besprochen werden könnten.

Bereits das StandAG baut ab der Benennung der Teilgebiete allerdings Zeitdruck auf: In maximal sechs Monaten und drei Sitzungen soll die Fachkonferenz Teilgebiete zu einer Stellungnahme gelangen. Das allein ist nach unserer bisherigen Erfahrung sehr ehrgeizig, denn Beteiligung benötigt vor allem ausreichend Zeit. Umgesetzt wurde dies nun sogar in einen Zeitraum von Februar bis Juni, somit nur vier Monaten und unter Ausschluss von organisierten Arbeitsgruppen zwischen den Konferenzen.

Nun wurde für den Auftakt der Fachkonferenz Teilgebiete mit der Terminierung auf den 17.- 18 Oktober 2020 begrüßenswerter Weise ein Wochenendtermin gewählt. Leider liegt dieser Termin jedoch in den meisten Bundesländern in den Herbstferien, was generell ungünstig ist,besonders jedoch unter denCorona-Bedingungen,da eine Urlaubsreise in den Frühjahrsferien nicht möglich war und viele Menschen auch auf einen Urlaub im Sommer verzichtet und stattdessen im Herbst eine Reise geplant haben. Dies als Hinweis für zukünftige Planungen.

Außerdem liegt dieser Termin kurz nach der Veröffentlichung des Berichts über die Teilgebiete am 28. September 2020, sodass denTeilnehmer*innen Zeit zur Vorbereitung fehlt.

Des Weiteren benötigt Transparenz nicht einfach die Offenlegung vieler Daten, sondern vor allem aller relevanter Daten. Das neue Geologiedatengesetz schafft hier jedoch nur begrenzt Abhilfe. Und statt sich dem Problem in breiter Diskussion zu stellen, soll es das Nationale Begleitgremium (NBG) richten (diese Änderung seines bisherigen gesetzlichen Auftrags hat sogar das NBG selbst kritisiert): private Daten, die nicht veröffentlicht werden dürfen, werden einigen Sachverständigen im Auftrag des NBG zur Einsicht bereitgestellt.

DiesedürfennurStellungnahmengegenüber demNBG abgeben,ob diese Daten im Standortauswahlverfahren zutreffend bewertet und sachgerecht berücksichtigt worden sind oder vom NBGfür weitere Fragestellungen zur Berücksichtigung geologischer Daten im Standortauswahlverfahren hinzugezogen werden; ansonsten sind sie zur Geheimhaltung verpflichtet.

Transparenz im Verfahrendagegenmüsste andersaussehen,Konsensschaffungauch.DieBeteiligtenkönnten,wennnicht sogarsolltensich daraufverständigen,wiemitdieserHerausforderung in Zukunftumgegangenwerdensoll. Obeine gesetzliche Vorgabe die Akzeptanz des Verfahrens fördert,wird die Zukunft zeigen.

2. Kein Konsens und keine Tolerierungs-Chance ohne ergebniswirksame Partizipation: Notwendige Bürger*innenbeteiligung im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete

Im Hinblick auf den gesuchten „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ muss die am Ende betroffene Bevölkerung die Suche einerseits als fair und wissenschaftsbasiert (im Gegensatz zu politisch gesetzt) bewerten und den letztendlichen Standort andererseits als den unter den gegebenen Umständen bestmöglichen ansehen, sonst wird dieser Standort aller Voraussicht nach am Widerstand der dortigen Bevölkerung scheitern. Da aber noch nicht bekannt ist, wer am Ende tatsächlich betroffen sein wird, müssen erst einmal mehrere, vielleicht zahlreiche Gebiete damit rechnen und müssten die Suche als fair erleben. Und das geschieht nur, wenn die Menschen in diesen Gebieten an der Suche jederzeit auf Augenhöhe beteiligt sind, und ihre Beteiligung im weiteren Verlauf einen spürbaren Unterschied ausmacht.

Bevor die Fachkonferenz Teilgebiete überhaupt das erste Mal tagen wird, sind jedoch

    1. das Format ohne Beteiligung der Betroffenen entwickelt worden und

    2. die Inhalte ohne die Betroffenen festgelegt worden.

Außerdem sind entscheidende Vorfestlegungen getroffen worden (tiefengeologische Lagerung, Auswahlkriterien, Sicherheitsanforderungen), die nun als unverrückbar gesetzter  Rahmender Suche gelten sollen.

Laut Gesetz soll das Standortauswahlverfahren jedoch selbsthinterfragend und lernend sein. Hierzu müssten die Betroffenen den zuständigen Behörden, Politiker*innen und dem Vorhabenträger Anstöße geben. Die genannten Vorfestlegungen bei Bedarf noch einmal zu hinterfragen, könnte beispielsweise ein solcher Anstoß sein. Wir sehen die Gefahr, dass im weiteren Verlauf der Suche jede Region für sich in einen isolierten Abwehrkampf gerät im Sinne eines „Bloß nicht bei uns!“ und somit ein egoistisches Gegeneinander der Regionen entsteht, anstatt sich gemeinsam für die bestmöglichen Rahmenbedingungen und bestmögliche Ergebnisse bei der Suche einzusetzen.

Weiterhin ist dieErgebniswirksamkeitder zuerarbeitendenStellungnahmederFachkonferenzTeilgebiete also ein durch sie bedingter spürbarer Unterschied – unklar: Ob die Betroffenen überhaupt im Rahmen dieser Konsultation Gehör finden und in welchem Umfang, hängt vom Wohlwollen des Vorhabenträgers und des BASE ab. Mitwirkungsrechte haben die Betroffenen qua Gesetz nicht, und selbst eine Verpflichtung, Stellungnahmen im Sinne eines inhaltlichen Einfließens zu berücksichtigen, existiert nicht. Die Betroffenen können also viel sagen, wirklich gehört werden müssen sie dagegen nicht – bei online- Formaten gilt dies verschärft.

Vom Anspruch her müsste es allen, die sich beteiligen möchten, möglich sein, dies auch zu tun; niemandem darf die Beteiligung aktiv oder passiv verwehrt werden. Es dürfte somit keine Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden geben und auch keine Teilnahmehürden wie Konferenzen zu typischen Arbeits- oder Ferienzeiten sowie entstehende Fahrtkosten, die selbst getragen werden müssen.

Wenn das Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 5 Abs. 1 StandAG (1) ernst genommen würde, müsste das gesamte Suchverfahren qua Gesetz inklusive der Art und Weise der Beteiligung daran mit der potenziell betroffenen Bevölkerung gemeinsam entwickelt werden. Das Verfahren ist aktuell jedoch noch weit davon entfernt, so dass dies in den kommenden Monaten von den potenziell Betroffenen noch aktiv sichergestellt werden müsste.

3. Weitere grundlegende Fragen und Empfehlungen für eine partizipative Standortsuche nach § 5 StandAG im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete

Einige grundlegende Fragen sind für die Fachkonferenz Teilgebiete nicht vorgesehen oder wurden bereits vorab einseitig festgelegt, müssten jedoch für eine partizipative Standort- suche unerlässlich miteinander vereinbart werden:

  • Über welche Themen soll jeweils in welcher Reihenfolge gesprochen werden? Wichtig ist dabei, sich ausreichend Zeit zu nehmen und nicht von vornherein die Zeit auf wenige Sitzungen zu begrenzen

  • Wo sollte die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung administrativ- organisatorisch angesiedelt sein?

  • Welche Formate sind sinnvoll? Ort, Zeitrahmen, Moderation…

  • WelcheZweifelsfragenmüssenbearbeitetwerden?

  • WelcheRechtsschutzmöglichkeitenbräuchte esüberdie vorhandenenhinaus?

Des Weiteren müssten staatlicherseits ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, insbesondere, um den Beteiligten zu ermöglichen, zu allen Fragen Fachkompetenz in Form von unabhängigen Wissenschaftler*innen hinzuziehen zu können; sonst können betroffene Bürger*innen vieles nicht nachvollziehen. Die Auswahl dieser Expert*innen muss dabei den Betroffenen selbst überlassen und nicht von den Behörden vorgegeben werden, weil die Expert*innen sonst nicht genug Vertrauen genießen.

4. Unser Fazit

Als Mediator*innen geht es uns darum, unsere Erfahrung einzubringen, wie eine Gesellschaft mit hochkomplexen und zugleich entsprechend konfliktbeladenen Themen so umgehen kann, dass ein allseits zufriedenstellender oder zumindest erträglicher Weg dazu gefunden werden kann.

Aus dieser Motivation heraus haben wir bereits vor, während und nach der Arbeit der damaligen Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ mehrmals öffentlich unsere Stimme erhoben und vor Vorgehensweisen gewarnt, die geeignet waren, Konflikte zu erzeugen, zu befeuern oder zu vertiefen, statt diese zu bearbeiten und zu befrieden. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die handelnden Akteure in Politik und Behörden einerseits aus ihrer Sicht gute Gründe für ihr Handeln haben, und dass dieses Handeln andererseits aber niemals „alternativlos“ ist, sondern im Sinne der gemeinsamen Sache verändert werden kann. Wir hoffen daher, Nachdenklichkeit zu erzeugen, welche in Handlungsoptionen transformiert werden kann. Bei aller Kritik bietet das Standortauswahl- gesetz hierfür Ansätze, wenn wir als Gesellschaft seinen Zweck ernst nehmen und die potenziell Betroffenen und die Sicherheit nachfolgender Generationen in den Mittelpunkt des Verfahrens rücken.

Für den Förderverein Mediation, gez. Dr. Dieter Kostka, Vorsitzender des FMöB e.V.

Für die Fachgruppe Planen und Bauen im öffentlichen Bereich (FMöB) e.V.: des Bundesverbands MEDIATION (BM) e.V., gez. Roland Schüler, Leiter der Fachgruppe Planen und Bauen

(1)  „Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann. Hierzu sind Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter des Verfahrens einzubeziehen.“ (a.a.O.)

Atommüllkonferenz zur Endlagersuche: Fachkonferenz Teilgebiete – Mitbestimmung statt inszenierter Beteiligung

Endlagersuche für hochradioaktive Atomabfälle. Gorleben ist Geschichte. Für viele andere Regionen ist der Atommüll nun ein Gegenwarts- oder gar Zukunftsthema. Schlimmer geht immer! Die Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen, die seit vielen Jahren die Probleme und Risiken des staatlichen und „unternehmerischen“ Umgangs mit den enormen Mengen radioaktiver Abfallstoffe aus dem atomaren Wahnsinn untersucht, diskutiert und die Verantwortlichen konfrontiert, hat zum laufenden Standortauswahlverfahren, wie es gesetzliche geregelt und von Bundesämter und Bundesgesellschaften nach der Privatisierung des Atommülls umgesetzt werden soll jetzt eine Stellungnahme veröffentlicht. Die ist nicht nur an die Verantwortungsträger gerichtet, sondern möglicherweise auch eine Hilfestellung, Orientierung und Diskussionshilfe, wenn es Mitte Oktober in Kassel und per Videokonferenz in die erste Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll geht. Betroffen sind von der Fläche über 50 Prozent des Bundesrepublik. Der Atommüll ist damit ein Thema, dass vielleicht rund 40 Millionen Bundesbürger*innen in den nächsten Jahren sehr unmittelbar betreffen wird. Ein gutes hat das bestimmt: Für die immer wieder munter auch von Medien vorgebrachte Debatte um neue Atommeiler als Klimaretter dürfte es in den nächsten Jahren angesichts der Atommüll-Betroffenheiten eng werden!

Dokumentenation Fachkonferenz Teilgebiete – Mitbestimmung statt inszenierter Beteiligung

Ende September wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren „Zwischenbericht Teilgebiete“ vorlegen und damit darstellen, welche Regionen mit Kristallin-, Salz- und Tonvorkommen für die sogenannte Endlagerung (1) hochradioaktiver Abfälle (2) als „günstig“ angesehen werden.

Das Standortauswahlgesetz (StandAG) sieht in dieser Phase der Standortsuche vor, dass der Zwischenbericht der BGE auf einer Fachkonferenz Teilgebiete auf drei Sitzungen innerhalb eines halben Jahres debattiert wird. Nach §9 StandAG ist dies der erste formale Beteiligungsakt der Bürgerinnen und Bürger. Anmerkungen und Kritik werden dokumentiert und die BGE „berücksichtigt“ diese Stellungnahme der Fachkonferenz, bevor oberirdisch zu erkundende Standorte benannt werden.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) ist laut StandAG „Träger für die Öffentlichkeitsbeteiligung“, also für die Partizipation zuständig.

Das BaSE lädt am 17./18. Oktober zu einer Auftaktveranstaltung ein, die hauptsächlich online stattfinden soll. Die BGE soll am 17. Oktober lediglich allgemeine Teile des Zwischenberichts vorstellen. Darüber hinaus soll am Folgetag der Vorschlag für eine Geschäftsordnung unterbreitet werden. Für die inhaltliche Beratung der Fachkonferenz hat das BaSE drei Termine, im Februar, April und Juni 2021 anberaumt und damit den Zeitraum für die Beratungen um zwei Monate gekürzt. Obwohl das StandAG eine solche Auftaktveranstaltung nicht vorsieht, bleibt das Atommüll-Bundesamt BaSE bisher dabei, den Oktober-Termin bereits als Auftakt der Fachkonferenz Teilgebiete zu bezeichnen.

Gegen den schnellen Start der Fachkonferenz Teilgebiete im Oktober sprechen zwei Argumente: Zum einen bleibt für die Vertreter*innen kommunaler Gebietskörperschaften jener Regionen, die erst Ende September erfahren, dass sie in einem „Teilgebiet“ leben, nicht genügend Zeit, um sich in die Materie einzulesen und sich abzustimmen, wer diese Regionen auf der Fachkonferenz Teilgebiete vertritt. Zum anderen verhindern BaSE und BGE damit eine faire und dem Prinzip der Chancengleichheit entsprechende Befassung mit dem Bericht, denn in der kurzen Zeit zwischen
Veröffentlichung des Berichts und der Auftaktveranstaltung ist es den Betroffenen nicht möglich, kritische Fachleute zu gewinnen, die am 17. Oktober eine zweite Meinung einbringen. Die Teilnehmenden haben also keine Chance, sich auf der Konferenz unabhängig zu informieren.

Das Atommüll-Bundesamt suggeriert so, die Fachkonferenz Teilgebiete würde über ihren gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus mehr Zeit für die Debatte, Beschlüsse und die Erstellung eines eigenen Berichts haben. Dem gegenüber stehen ein mehrere hundert Seiten mächtiger Bericht, zuzüglich Fachbeiträgen und eine interessierte, zum Großteil ehrenamtlich mit dem Thema befasste Öffentlichkeit, die diesen erst einmal durchdringen wollen wird. Vier Monate Einlesen plus vier Monate Fachkonferenz werden das kaum ermöglichen können.

1. Vieles ist längst ohne Beteiligung entschieden
Im Standortauswahlgesetz ist vorgesehen, dass die Teilgebiete-Konferenz lediglich ein Thema bearbeiten darf: Die Erörterung des Zwischenberichts der BGE. Schon längst entschieden wurde über
die Ausblendung der ungelösten Probleme mit den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, das Suchverfahren, seine Akteur*innen, die Auswahl-Kriterien, die Lager-Methode in tiefengeologischen Schichten, die Sicherheitsanforderungen, die eingeschränkten Beteiligungs- und Klagerechte und die Entlassung der AKW-Betreiber aus der finanziellen Verantwortung für den Atommüll – ohne dass die Betroffenen die Möglichkeit gehabt haben, dabei mitzureden.

2. Es gibt keine „Augenhöhe“
Auf der einen Seite werden vom Atommüll-Bundesamt rund fünf Millionen Euro für eine PRKampagne ausgegeben, auf der anderen Seite gibt es kein Budget für wissenschaftliche Expertise, auf
die die Fachkonferenz Teilgebiete aber zurückgreifen müsste, um das fachliche Werk zu durchdringen. Das BaSE „argumentiert“ zwar, dass Wissenschaftler*innen eine Teilnahme freistehe, weshalb diese Zielgruppe im §9 StandAG gesondert aufgeführt worden sei. Aber eben unentgeltlich. Expertise zum „eigenen“ Teilgebiet muss von den Betroffenen selbst finanziert werden.

3. Arbeitsfähigkeit scheint nicht gewünscht
Die Fachkonferenz Teilgebiete insgesamt bietet keine Möglichkeit effektiver Einflussnahme und ist von ihrem gesetzlichen Auftrag her eine Fehlkonstruktion. Auch wenn sie im nächsten Jahr ihre
Beratungen aufnimmt, sich eine Geschäftsordnung gibt und – obwohl das BaSE dafür organisatorische Unterstützung verweigert – selbstbestimmt Arbeitsgruppen einrichten und Gremien
wählen würde, die zumindest eine Kontinuität der Arbeit gewährleisten könnten, wird deren Arbeit entgegen der Versprechungen, die Endlagersuche basiere auf einem wissenschaftsbasierten,
selbsthinterfragenden und lernenden, transparenten und partizipativen Verfahren, allein durch die eingeschränkten Arbeitsbedingungen konterkariert. Getoppt wird dies noch durch die Ankündigung des BaSE, die Kosten für die Moderation des Beratungsprozesses nur zu übernehmen, wenn die Fachkonferenz die vom BaSE vorgeschlagenen Moderator*innen akzeptiert.

4. Die BGE wartet nicht auf die Ergebnisse der Konferenz
Die Arbeit der BGE ruht nicht in der Phase, in der die Fachkonferenz Teilgebiete tagen wird. Das heißt, die Stellungnahme der Fachkonferenz Teilgebiete kommentiert einen überholten Arbeitsstand
des Vorhabenträgers. Wertschätzung für die Arbeit der Fachkonferenz Teilgebiete sieht anders aus.

5. Die Ergebnisse der Konferenz haben keine verbriefte Wirksamkeit
Die Ergebnisse der Teilgebiete-Konferenz müssen laut Gesetz „berücksichtigt“, also zumindest gelesen werden. Ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nett, beantwortet sie das Papier
auch. Was sie ansonsten damit macht, ist ihr überlassen. „Berücksichtigen“ kann also auch Ablage in einer Archivschublade bedeuten.

6. Eine Online-Veranstaltung reduziert den lebendigen Diskurs
Die Auftaktveranstaltung am 17./18. Oktober soll hauptsächlich online durchgeführt werden. Sie wird also im Internet live übertragen. Teilnehmende könne sich in einem Chat schriftlich äußern. Echte Interaktion und Diskurse sind damit kaum möglich, kein freier Austausch, keine Pausengespräche, kein hilfreicher Zwischenruf, keine Arbeitsgruppen. Die gesamte Kommunikation ist weitgehend vom Veranstalter gesteuert und kontrolliert. Zudem ist eine Online-Konferenz über volle zwei Tage eine Zumutung für viele Menschen. Oft fehlt zudem die technische Ausstattung oder eine leistungsfähige Internetverbindung zur Online-Teilnahme. Dies kann auch durch den vorgesehenen parallelen Präsenztermin in Kassel nicht aufgewogen werden, da die Teilnahme dort vom Losglück abhängt. Deshalb kann eine solche Veranstaltung erst dann sinnvoll stattfinden, wenn die Corona-Situation es wieder zulässt, dass sich viele Menschen gefahrlos zu einer Präsenz-Konferenz treffen können.

7. Die Kriterien sind veraltet
Die Arbeitspakete der BGE stellen eine Interpretation der geowissenschaftlichen Vorgaben dar, wie sie im StandAG fixiert wurden. Das StandAG ist jedoch schon überholt und – siehe lernendes
Verfahren – müsste novelliert werden. So wurden beispielsweise Klima-Veränderungen und deren Folgen für die Endlagersuche überhaupt nicht bedacht.

8. Es gibt keine vollständige Transparenz über die Datengrundlage
Die Geodaten, die die BGE als Grundlage für ihren Zwischenbericht genutzt hat, werden nicht oder nur eingeschränkt einsehbar sein. Somit lassen sich die Entscheidungen der BGE nicht in vollem
Umfang überprüfen. Ein transparentes Verfahren mit glaubwürdiger Öffentlichkeitsbeteiligung würde bedeuten, dass bereits zu Beginn ALLE Daten und Informationen offengelegt werden, die zur
Erstellung des Zwischenberichts bei der Atommülllagersuche herangezogen wurden. Die atompolitische Vergangenheit zeigt: Ohne Transparenz, ohne „Augenhöhe“ und ohne
Sicherstellung eines wissenschaftsbasierten Prozesses, ist dieses Verfahren zum Scheitern verurteilt.

Die Stellungnahme wurde im Rahmen der Atommüllkonferenz (3) erarbeitet und wird von folgenden
unterzeichnenden Organisationen getragen:

.ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomenergie
Aarhus Konvention Initiative
AG AtomErbe Neckarwestheim
Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn
A.K.WEnde Bergstraße
Anti Atom Berlin
Anti-Atom-Bündnis Schaumburg
Anti-Atom-Gruppe Freiburg
Anti-Atom-Initiative Göttingen
Anti-Atom Karlsruhe
Anti-Atomnetz-Trier
Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Asse-II-Koordinationskreis (A2K)
aufpASSEn e.V.
BAAK, Bayern Allianz für Atomausstieg und Klimaschutz
Bäuerliche Notgemeinschaft Lüchow-Dannenberg
Bendorfer Umweltinitiative
BI Morsleben – Initiative gegen das Atommüllendlager Morsleben e.V.
Brokdorf akut
Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN)
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.
BUND Ortsgruppe westliches Vest
Bündnis für die „Sichere Verwahrung von Atommüll in Baden-Württemberg“
BüfA Regensburg, Bündnis für Atomausstieg und erneuerbare Energien
Bürgerinitiative AntiAtom Ludwigsburg
Bürgerinitiativen gegen das AKW Mülheim-Kärlich
Bürgerinitiative GegenGift Heilbronn/UnterLand
Bürgerinitiative Harrislee, baesh.de
Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“
Bürgerinitiative Kein Endlager im Fichtelgebirge
Bürgerinitiative STOPPT TEMELIN
Bürgerinitiative Strahlenschutz e.V. (BISS)
Bürgerinitiative Südheide e.V.
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Bürgerinitiative WAA NAA BI gegen atomare Anlagen Weiden-Neustadt/WN
Fukushima Mahnwache Schönberg
Holon-Institut
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs / Ärzte in sozialer Verantwortung IPPNW e.V.
KLAR! Kein Leben mit atomaren Risiken! e.V. Singen
Klimaforum Detmold
Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atom (LAgAtom)
Mahnwache für den Atomausstieg – Buxtehude
Meßstelle für Arbeits- und UmweltSchutz (MAUS e.V.)
NaturFreunde Berlin e.V.
NaturFreunde Sachsen-Anhalt
Schweinfurter Aktions-Bündnis gegen Atomkraft
Strahlentelex
Umweltinstitut München e.V.
Umweltzentrum Braunschweig e.V.

Hinweise:

(1) Das Wort Endlager suggeriert ein „Ende“ bzw. eine „Lösung“ des Atommüllproblems. In Anbetracht der Jahrmillionen, die das Problem noch existiert, und der Tatsache, dass es keinen perfekten, sondern nur einen „bestmöglichen“ Standort geben kann, ist das ein Trugschluss. Das Wort wird hier einzig zum besseren Verständnis verwendet.

(2) Das StandAG sieht vor, dass auch schwach- und mittelaktive Abfälle an einem Standort gelagert werden. Doch
gleichzeitig wird am Schacht Konrad festgehalten, statt für alle Arten von Atommüll ein vergleichendes
Suchverfahren gesetzlich zu regeln

(3) Die Atommüllkonferenz ist ein fachlich-politisches, parteiunabhängiges Forum für Betroffene und Akteure
von den Standorten, an denen Atommüll liegt oder an denen die Lagerung vorgesehen ist sowie von
unabhängigen, kritischen Wissenschaftler*innen und Vertreter*innen von Verbänden und NGOs, die sich mit
diesem Thema beschäftigen.

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