Offenbar sind trotz fehlender Export-Erlaubnis Uran-Brennstoffe aus der Brennelemente-Fabrik in Lingen für den Einsatz im schweizerischen Uralt-AKW Leibstadt ausgeliefert worden. Gegen einen solchen Export hatten Anti-Atom-Aktive, darunter der Umweltverband BUND, geklagt. Das Gericht hatte den Sofort-Vollzug der Export-Zustimmung aufgehoben. Damit wären diese Transporte ohne rechtliche Grundlage.
Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag: „Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang, wenn Uran-Brennelemente rechtswidrig aus Deutschland in die Schweiz exportiert worden sind. Ich fordere das Bundesumweltministerium auf, vorerst alle Uran-Exporte aus der zum französischen Atomkonzern Framatome gehörenden Brennelemente-Fabrik in Lingen zu stoppen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.“
Hintergrund: Weil die Bundesregierung trotz Absprachen im Koalitionsvertrag noch immer keine Uranexport-Verbot geregelt hat und Anträge der Linksfraktion im Bundestag zur Stilllegung der vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD abgelehnt wurden, hatten Atomkraftgegner*innen auf dem Klageweg versucht, Uranexporte für grenznahe Atomkraftwerke im benachbarten Ausland zu unterbinden. Dabei ging es um Brennelemente-Lieferungen aus Lingen für AKWs in Belgien und der Schweiz. Das Gericht hob mit Blick auf die Lieferungen für die Schweiz den Sofort-Vollzug auf. Ein Transport hätte demnach nicht stattfinden dürfen.
Illegaler Export von Uran-Kernbrennstoffen? Ohne erforderliche Exportgenehmigung hat der Betreiber einer Uran-Fabrik im niedersächsischen Lingen Brennelemente für den Betrieb eines Atomkraftwerks in der Schweiz ausgeliefert. Der BUND und andere Umweltaktive haben gegen dieses illegale Handeln des Betreibers der Anlage in Lingen Strafanzeige erstattet. Vor wenigen Wochen hatten Anti-Atom-Gruppen, die IPPNW und andere ein vorläufiges Exportverbot für Urantransporte aus Deutschland nach Belgien und in die Schweiz erwirkt. Die taz berichtet aktuell hier. Die PM des BUND folgt gleich im Anschluss.
Exporte von Brennelementen aus Lingen sind nicht nur für das Schweizer AKW vorgesehen. Auch die maroden Reaktoren im belgischen Doel stehen auf der Kundenliste der als „Advanced Nuclear Fuels Lingen“ (ANF) bezeichneten Uranfabrik, die dem französischen Konzern Framatome gehört. Außerdem beliefert die Anlage Atomkraftwerke in alle Welt mit Uran-Brennstoff. Die Anlage ist vom Atomausstieg ausgenommen und verfügt über eine unbefristete Genehmigung. Ebenso wie die Uran-Brennstoff-Fabrik in Gronau.
Laut taz ist auch das Umweltministerium empört: „Im Bundesumweltministerium, das in dieser Frage die Aufsichtsbehörde des BAFA ist, herrscht Empörung über das Vorgehen des Unternehmens. „Das ist nicht akzeptabel“, sagte Staatssekretär Jochen Flasbarth der taz. Auch er hält den Export für möglicherweise illegal: „Eine Ausfuhr unter Ausnutzung einer nicht vollziehbaren Ausfuhrgenehmigung kann strafrechtlich relevant sein. Das BAFA wird den Vorgang daher zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft abgeben“, sagte Flasbarth. Lingen-Betreiber ANF wollte sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern. Man könne „zu einem laufenden Verfahren keine Auskünfte geben“, teilte das Unternehmen mit.“
Aber immer mehr scheint zur Regel zu werden: Erst mal Fakten schaffen, dann mal schauen. Und wenn das nicht reicht, dann wird künftig verstärkt unter Geheimschutz-Bedingungen gearbeitet. Die Bundesregierung plant derzeit eine weitere Änderung des Atomgesetzes, mit der wegen der immer höheren Terrorschutz-Anforderungen auch Atomtransporte immer höheren Geheimschutz-Anforderungen unterliegen, zu der eine unabhängige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beurteilung der Sicherheit gar nicht mehr möglich wäre.
12. Januar 2021 | Atomkraft, Klima und Energie (BW), Umweltgifte, Umweltpolitik (BW)
Der Brennelementhersteller Framatome hat ohne Exportgenehmigung Brennstoffe in die Schweiz geliefert. Daher hat der BUND heute Strafanzeige erstattet.
Freiburg/Stuttgart. Bevor das Verwaltungsgericht klären konnte, ob die Framatome GmbH Brennstäbe aus deutscher Fertigung an das Schweizer AKW Leibstadt liefern darf, hat der Brennelementhersteller zwei Transporte durchgeführt. Der BUND hat heute (12.1.2021) bei der Staatsanwaltschaft Erlangen Strafanzeige gegen Framatome gestellt, wegen des Verdachts auf rechtswidrigen Export von Kernbrennstoffen, eine Straftat nach § 328 StGB.
Eine Brennelementlieferung ins Ausland bedarf grundsätzlich einer gültigen Transport- und einer gültigen Exportgenehmigung. Diese hatte Framatome nicht. Ob das Unternehmen sie überhaupt bekommt, muss das Verwaltungsgericht erst noch klären, da die BUND-Regionalverbände Südlicher Oberrhein und Hochrhein, der BUND Landesverband Baden- Württemberg, einige Mitglieder des IPPNW, verschiedene Anti-Atom-Initiativen in Baden-Württemberg und Privatpersonen im Herbst gegen den Export Widersprüche eingereicht hatten. Der Widerspruch des BUND hat aufschiebende Wirkung, daher war die Exportgenehmigung zum Zeitpunkt der Lieferung ungültig, was der Framatome bekannt war.
„Gewinnstreben fegt alle berechtigten Bedenken vom Tisch“
„Dass Framatome den Ausgang eines anhängigen Verfahrens nicht abwartet, beweist erneut das krude Weltbild des Unternehmens, in dem Gewinnstreben alle berechtigten Bedenken vom Tisch fegt“, erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg.
Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt reagierte irritiert. In einem Schreiben an die Prozessbeteiligten teilte es mit, es sei nicht Aufgabe der Gerichte, Eilentscheidungen zu treffen, wenn die Beteiligten ihr Verhalten nicht daran ausrichteten.
Gefährliches Atomkraftwerk an der deutschen Grenze
Das Atomkraftwerk Leibstadt ist nicht sicher. Nach einer Studie des Biosphäreninstituts Genf von 2019 ist Leibstadt – obwohl das jüngste im schweizerischen Atomkraftwerkspark – das für Deutschland gefährlichste Atomkraftwerk. Das Biosphäreninstitut simulierte die radioaktiven Niederschläge nach einem gravierenden Unfall in allen schweizerischen Kernkraftwerken für jeden Tag des Jahres 2017. Bei üblicher Wetterlage wäre Südwestdeutschland viel stärker von einem Unfall im Atomkraftwerk Leibstadt betroffen als die Schweiz selbst.
„Das Gefährdungspotenzial hängt einerseits mit dem Standort direkt an der Grenze zusammen, andererseits mit fortgesetzten Schlampereien der Betriebsführung, die zwar noch nicht zu einem schweren Unfall geführt haben, aber das Vertrauen in den Zustand der Anlage massiv untergraben“, erklärt Stefan Auchter, Regionalgeschäftsführer des BUND Südlicher Oberrhein, die Sorgen um die Sicherheit. „Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung trotz des sehr erfreulichen Atomausstiegs in Deutschland nichts gegen die Gefahr eines Atomunfalls an den deutschen Grenzen tut. Im Gegenteil, die Atomkraftwerke werden sogar unterstützt, indem sie sich Brennelemente aus deutscher Produktion liefern lassen dürfen.“
BUND fordert kritische Sicherheitsüberprüfung für grenznahe Atomkraftwerke
Für den BUND ist es ein Erfolg, dass sich ein Gericht mit der Zulässigkeit dieser Lieferung befasst. „Natürlich ist dem BUND bewusst, dass die deutsche Regierung nicht gegen die souveräne Entscheidung der Schweiz, Atomkraftwerke zu betreiben, vorgehen kann. Sie kann aber sehr wohl Zeichen setzen, indem sie den Export von Kernbrennstoffen in grenznahe Risikokraftwerke unterbindet. Den Willen dazu hat die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, doch die angekündigte Gesetzesänderung kommt nicht voran“, beschreibt Sylvia Pilarsky-Grosch. „Laut Atomgesetz sind Exporte nur genehmigungsfähig, wenn die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet ist. Bisher hat das BAFA aber die Exporte rein routinehalber genehmigt, ohne die Bedrohungslage zu prüfen. Auch der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat im Dezember in einem ähnlichen Verfahren die wichtigen Fragen rund um die Brennelementexporte inhaltlich nicht geklärt. Wir fordern, dass das BAFA zukünftig berücksichtigt, ob das Leben in Deutschland gefährdet ist. Dazu wäre mindestens eine unabhängige kritische Sicherheitsüberprüfung für grenznahe Kernkraftwerke nötig.“
Hintergrund
Framatome, eine Tochter des französischen Atomkonzerns EdF, lässt Brennelemente im niedersächsischen Lingen fertigen. Im laufenden Eilverfahren ist der BUND Baden-Württemberg aufgefordert, bis zum 15. Januar 2021 eine Stellungnahme beim Gericht einzureichen.
Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, 0172 / 834 42 94, Sylvia.Pilarsky-Grosch(at)bund.net
Stefan Auchter, Geschäftsführer BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein, 0761/30383, stefan.auchter(at)bund.net
Im laufenden Rechtsstreit um ein Export-Verbot von Uran-Brennstoffen zum Einsatz in maroden und gefährlichen AKWs im benachbarten Ausland hat der BUND NRW einen Widerspruch eingelegt, der aufschiebende Wirkung hat. Damit können vorerst Brennelemente aus der Uran-Fabrik in Lingen weiterhin nicht nach Belgien für das dortige AKW Doel ausgeliefert werden. Der BUND beteiligt sich damit an den juristischen Aktionen, die vor einigen Monaten von Anti-Atom-Verbänden und einem Kläger aus Aachen initiiert worden sind. Auch die internationale Ärzteorganisation IPPNW ist an der rechtlichen Auseinandersetzung beteiligt. Betroffen sind möglicherweise auch Atommeiler in der Schweiz. In Deutschland stellen in Lingen und Gronau immer noch Uranfabriken Brennstoffe für AKWs in aller Welt her. Die beiden Anlagen sind vom Atomausstieg ausgenommen und dürfen bislang unbefristet produzieren. Schweizerische Medien berichteten jüngst, dass der Standort in Lingen möglicherweise vom französischen Eigentümer Framatome, einer Tochter des staatlich-französischen Atomkonzerns EDF, geschlossen werden könnte. Überschattet wird diese Meldung dadurch, dass der extrem gefährliche Reaktorblock 2 des belgischen AKW Tihange wieder in Betrieb gehen darf (WDR).
Die Aargauer Zeitung berichtete im letzten Oktober mit Blick auf Lieferungen von Brennelementen aus Lingen für das AKW Leibstadt: Bisher galt „das «Made in Germany»-Prädikat. Framatome betreibt nämlich noch immer eine Brennelementfertigungsanlage im niedersächsischen Lingen, will die Produktion allerdings wieder auf französisches Territorium zurückverlegen.“ Damals schrieb die Zeitungen zu den Lieferungen für das AKW Leibstadt weiter: „Da erst in diesem Jahr eine Lieferung von 119 Brennelementen aus Deutschland eintraf, sei der Betrieb der Anlage bis 2022 sichergestellt, heisst es beim Kernkraft Leibstadt auf Anfrage. Man wolle weiterhin daran arbeiten, dass die bereits bewilligten Brennelemente geliefert werden.“ Gemeint sind Lieferung aus dem Jahr 2020.
Die Bundesregierung hat laut Koalitionsvertrag vor, eine atomrechtliche Regelung zum Exportverbot von Uran-Brennstoffen zu schaffen, kommt damit aber seit Jahren nicht weiter. Ein Vorschlag aus dem Bundesumweltministerium, der solche Exporte in AKWs, die weniger als 150 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt und vor mehr als 30 Jahren in Betrieb gegangen sind, zu unterbinden, scheitert angeblich an der CDU-Fraktion. Der Vorschlag aus dem BMU klammert Exporte von angereichertem Uran aus der Fabrik in Gronau komplett aus, würde diese also weiter ohne jede Einschränkung zulassen. Beide Uranfabriken könnten also unbefristet weiter Uran-Brennstoff herstellen und weltweit verkaufen.
Ziel der Aktivitäten der hiesigen Anti-Atom-Initiativen ist es, die Stilllegung der Uranfabriken zu erreichen. Dass in Deutschland der Atomausstieg erfolgt, aber weiterhin Uran für den Betrieb von AKW in anderen Ländern geliefert wird, ist keine glaubwürdige Politik, stellten die Initiativen immer wieder fest und fordern ein umfassendes Verbot von Uranexporten. Das führt nicht zwingend zur Stilllegung von AKWs im grenznahen Ausland, weil diese sich auch bei anderen Brennstofflieferanten versorgen können. Aber der politische Druck für eine europäische und globale Politik des Atomausstiegs soll so erhöht werden.
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt Widerspruch gegen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugunsten der Advanced Nuclear Fuels GmbH im März 2020 erteilte Genehmigung zur Ausfuhr von 52 Urandioxid-Brennelementen an die belgische Kerncentrale Doel mit dem Bestimmungsort Block 1 und 2 des Atomkraftwerks Doel eingelegt. Da ein Sofortvollzug der angegriffenen Genehmigung nicht angeordnet wurde, kommt dem Widerspruch eine aufschiebende Wirkung zu. Der Transport von Brennelementen aus dem niedersächsischen Lingen zum AKW Doel ist damit zunächst untersagt.
„Ganz NRW wäre von einem Atomunfall der Pannen-Reaktoren in Doel betroffen“, sagte BUND-Landesvorstandsmitglied Klaus Brunsmeier. „Atomkraft ist unbeherrschbar, und deswegen setzen wir uns konsequent für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen ein.“
In seiner 26-seitigen Widerspruchsbegründung geht der BUND detailliert auf die Gefährlichkeit der beiden Reaktoren Doel 1 und Doel 2 ein. Die beiden Meiler sind 1974/1975 in Betrieb gegangen. Es handelt sich mithin um sehr alte Reaktoren, die schon allein auf Grund ihres Alters in besonderer Weise störanfällig sind. Wegen Materialermüdung kam es bereits zum Austritt von Kühlflüssigkeit und Notabschaltungen. Simulationen der Universität Wien zeigen, dass im Falle eines Super-GAUs weite Bereiche Nordrhein-Westfalens in den roten Bereich mit einer erheblichen radioaktiven Belastung fielen. Die Landesgrenze ist weniger als 120 Kilometer entfernt von dem belgischen Atomkraftwerk.
„Der Weiterbetrieb der Kraftwerksblöcke ist nicht nur unverantwortlich, sondern auch unnötig“, so der Atomexperte Brunsmeier. „Die Stromversorgung in Belgien war selbst während der langen, teils über 200 Tage andauernden Stillstandzeiten der Reaktoren in der Vergangenheit bestens gewährleistet.“
Der Bundesregierung wirft der BUND vor, den Atomausstieg zu sabotieren und die Bevölkerung unnötigen Risiken auszusetzen. Dabei hatte der Koalitionsvertrag festhalten, dass verhindert werden soll, „dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen“. Bereits der Europäische Gerichtshof (EUGH) hatte in seinem Urteil vom 29. Juli 2019 die Rechtswidrigkeit des Betriebs von Doel 1 und Doel 2 festgestellt. Damit verbiete sich ein solcher Transport, so der BUND.
Der BUND ist optimistisch, den Brennelementeexport jetzt endgültig stoppen zu können. Der Widerspruch ist aussichtsreich, da der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) die Klage eines Aachener Bürgers gegen die Exportgenehmigung im vergangenen Jahr nur allein zurückgewiesen hatte, weil er angeblich als Privatperson nicht klageberechtigt sei. Genau das ist aber der BUND als anerkannter Umweltverband nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz.
Genauso rechtswidrig wie der Betrieb der Atomanlagen in Doel und der geplante Export der Brennelemente aus Deutschland nach Belgien ist nach Ansicht des BUND der Export des als „Wertstoff“ getarnten Atommülls nach Russland aus der Produktion der Brennelemente in Lingen. Auch der Betrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau müsse endlich gestoppt werden.
„Atomkraft muss Geschichte werden, sie ist unverantwortlich, unnötig und blockiert die dringend erforderliche Energiewende in Hinblick auf den Klimaschutz“, so dass BUND-Fazit.
Hinweis: Den 26-seitigen BUND-Widerspruch senden wir ihnen auf Anfrage gerne zu. [Kontakt: dirk.jansen(at)bund.net]
Bis heute ist die vermeintliche „Endlagerung“ aller Arten radioaktiver Abfälle – weltweit – ungelöst. Das gilt für die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle ebenso wie für den hochradioaktiven Atommüll. Die Dimension der Aufgabe, diese Abfälle für tausende von Generationen halbwegs sicher zu verpacken und damit vor jeglichem direkten Kontakt zu Menschen und Umwelt abzuschirmen, sprengt jede menschliche Erfahrung. Staatliche Einrichtungen tun gern so, als hätten sie alles irgendwie im Griff. Für den kurzfristigen Vorteil einer atomaren Energieerzeugung (mehr mehr mehr) oder internationalem Machtgewinn (Nordkorea, Vereinigte Arabische Emirate) durch Atomwaffen wird das Leben gegenwärtiger und künftiger Generationen auf diesem Planeten in Frage gestellt. Ob die staatlichen Verfasstheiten und Regulierungssysteme auch nur die nächsten 50 Jahre überstehen, ist moralisch und keine ausreichend entscheidungsrelevante Dimension. Über 50 Jahre nach dem Einstieg in die Atomenergie ist auch die Bundesrepublik immer noch mit der Suche nach einem Atommülllager unterwegs, wird Atommüll nur in Zwischenlagern verwaltet. Ein unerwarteter technischer Fehler, ein abgedrehter Anschlag – die Folgen wären in großen Maßstäben katastrophal. Ohne diese Wirklichkeit, die diesen atomaren Wahnsinn in die Welt gebracht hat, grundsätzlich zu hinterfragen, soll ein angeblicher Neustart bei der Endlagersuche nun alles besser machen? Geht das? Im Absurden Realpolitik: Der BUND hat mit vier knappen Stellungnahmen den sogenannten „Zwischenbericht Teilgebiete“ der „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ (BGE) auseinander genommen. Erstmals im neuen Suchverfahren soll die Öffentlichkeit einbezogen werden. Doch was sie von der BGE und den staatlichen Stellen vorgelegt bekommt, erfüllt nicht einmal die mit Blick auf andere Verfahren vielleicht weitreichenden, aber angesichts der enormen hochradioaktiven Relevanz doch eher begrenzten gesetzlichen Anforderungen.
Dieser Blog hat jede Menge Informationen zum Thema Atommüll zwischen Realpolitik und warum diese Technik, soweit das heute noch möglich ist, Geschichte werden sollte. Doch auch hier zeigt die Atomenergienutzung, dass sie unsere Fähigkeiten für Geschichte sprengt. Wir können kaum die letzten 10.000 Jahre erfassen, müssen aber radioaktive Stoffe vor uns selbst in Sicherheit bringen, die für mindestens eine Million Jahre mindestens extrem ungesund wären. Wenn das nicht schon bescheuert ist: Der Lebensraum Erde könnte unmittelbar jetzt durch die Anwendung der Atomenergie zum für Menschen und Lebewesen nicht mehr geeigneten Ort werden. Reden wir mal lieber von Klimakatastrophe und warum wir VW, TUI, Airbus und Lufthansa durch die Coronakrise bringen müssen, damit alles so weitergeht, wie es war?!
Verstärkte Terrorschutzmaßnahmen oder genauer: Neue Sicherungsmaßnahmen mit einer „SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe – SEWD-RL“ gelten ab Jahresbeginn 2021. Während mit einer Atomgesetznovelle der Bundestag im Frühjahr 2021 über gravierende Grundrechtseinschränkungen beraten wird, geht es hier um sonstige radioaktive Materialien, die z.B. in der Medizin zum Einsatz kommen. Lange Jahre sind diese brisanten radioaktiven Strahlenquellen hinsichtlich der Gefahrenabwehr vernachlässigt worden. Die Richtlinie selbst unterliegt der Geheimhaltung: VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD).
Der TÜV-Süd schreibt: „Neue Anforderungen ab Januar 2021“ und stellt fest: „Radioaktive Stoffe leisten in vielen Bereichen der Medizin, der Forschung, der Industrie und dem Handwerk einen wesentlichen Beitrag bei der Bewältigung wichtiger Aufgaben. Leider kann aus freiwerdender ionisierender Strahlung jedoch auch eine gesundheitliche Gefährdung betroffener Personen resultieren. Insbesondere wenn die radioaktiven Stoffe zum Beispiel nach einer Entwendung vorsätzlich hierfür eingesetzt werden.“ Das ganze lässt sich deutlicher formulieren: Es geht darum, beim Umgang und Transport von Strahlenquellen Diebstahl und Anschläge zu verhindern. Solche Strahlenquellen (siehe hier beim zuständigen Bundesamt) wie z.B. Kobald-60 könnten als sogenannte „schmutzige“ Bomben missbraucht werden und in Folge von Anschlägen zu erheblichen radioaktiven Verseuchungen führen.
Die Risiken der Atomenergienutzung bestehen nicht nur im technischen Versagen von Baukomponenten und Systemen mit der Folge von radioaktiven Verstrahlungen in großen Regionen, die eine Gefährdung der Gesundheit für Mensch und Umwelt bedeuten könnten. Auch weil in vielen Atomanlagen für den Bau von Atomwaffen geeignete sogenannte Kernbrennstoffe zum Einsatz kommen, gibt es ein System von Sicherungsmaßnahmen, mit denen Anschläge und Diebstahl verhindert werden sollen.
Ein Schwerpunkt derartiger Maßnahmen steht in Zusammenhang mit der Atomenergienutzung zur Stromerzeugung. Doch immer mehr sind in den letzten Jahren auch andere Bereiche in den Focus gerückt, nachdem radioaktive Strahlenquellen z.B. in Mexico gestohlen wurden oder weil derartige Stoffe dem „Islamischen Staat“ während der militärischen Konflikte im Nahen Osten in die Hände gefallen sind. Kobalt-Quellen und andere vergleichbar strahlenintensive Quellen sind zwar für den Bau von Atomwaffen ungeeignet. Aber als sogenannte „schmutzige“ Bomben bieten sie ein hohes Erpressungspotential und könnten zu massiven Verstrahlungen führen. Deshalb tritt ab Januar 2021 eine neue geheime Richtlinie zur Sicherung derartiger radioaktiver Stoffe in Kraft. Die „SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe – SEWD-RL“. Der TÜV-Süd spricht in diesem Zusammenhang auch von „Diebstahlschutz und Sicherung von sonstigen radioaktiven Stoffen (SisoraSt)“.
Bei der „Deutschen Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung“ findet sich ein Vortrag zu dem Thema, der auf dem „17. Seminar“ als Vortrag 8 (PDF, siehe auch hier) zum Thema „Aktuelle Fragen der Durchstrahlungsprüfung und des Strahlenschutzes“ gehalten wurde. Der Vortrag vom Februar 2017 stammt von Oliver KOSBADT aus dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Stuttgart. Darin gibt er einen Überblick, warum diese Strahlenquellen und andere radioaktive Stoffe im Zuge neuer Terror-Szenarien verstärkt in den Focus gekommen sind und führt Beispiele an.
Gleich zum Einstieg macht Kosbadt klar, was Sache ist: „Die Veränderung der internationalen Bedrohungslage seit den Anschlägen in New York 2001 hat es notwendig gemacht, auch die missbräuchliche Nutzung radioaktiver Stoffe zu berücksichtigen. Anders als bei kerntechnischen Anlagen sind entsprechende Szenarien in Bereich der Medizin, Industrie und Forschung bisher nicht betrachten worden.“
Zur Entwicklung der neuen Richtlinie, die im Frühjahr 2020 beschlossen wurde, sagt er: „Vor diesem Hintergrund wurde in Deutschland eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des BMUB, des BfS, der GRS und diverser Landesbehörden eingesetzt, um ein Sicherungsregime beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen zu erarbeiten. Beteiligt waren dabei auch die deutschen Sicherheitsbehörden hinsichtlich der Analyse der nationalen Bedrohungslage. Diese Ergebnisse wurden in den sog. Lastannahmen hinsichtlich möglicher Tatszenarien, Täterprofile und Tat-/Hilfsmittel berücksichtigt. Auf dieser Basis und im Vergleich mit den internationalen Anforderungen beschreibt die darauf aufbauende „SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe“ die Bewertung des Gefährdungspotenzials radioaktiver Stoffe, Sicherungskategorien, Sicherungsanforderungen und davon abgeleitete Sicherungsmaßnahmen für verschiedene Anwendungsbereiche.“
Und Kosbadt unterstreicht: „Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung wird von den Inhalten der Richtlinie absehbar stark betroffen sein, weil sie radioaktive Quellen mit hohen Aktivitäten und entsprechend Gefährdungspotenzial verwendet, außerdem i.d.R. mehrere Anwendungsbereiche umfasst (ortfester Umgang / Lagerung, ortsveränderlicher Umgang, Beförderung). Der Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte der „SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe“ vor und soll eine Diskussion über deren Bedeutung für die Radiografie ermöglichen.“
Als einen der Gründe, warum diese Strahlenquellen in den Focus verstärkter Sicherungsmaßnahmen gelangt sind, erwähnt der Referent in seinem Vortrag eine Quelle „BKA/ST 23 – Zentralstelle ABC-Kriminalität“ vom 7.12.2011. Mit Hinweis auf „April 2009“ wird dort Abu Hamza al-Muhahir zitiert: „Die islamischen Wissenschaftler haben daran zu arbeiten unkonventionelle Waffen zu erfinden, damit die Mujahidin sie als Abschreckungswaffen benutzen können. Der gigantische Unterschied zwischen unserer Ausrüstung und der Ausrüstung unsere Feindes darf nicht so bleiben. Die Mujahidin brauchen heute mehr denn je die chemischen, schmutzigen, elektronischen und sogar die Atomwaffen und alles, was dergleichen ist. Sie brauchen diese [Waffen], um ihre Errungenschaften zu schützen, die sie errungen haben und für die – so Gott will – die noch errungen werden.“
Über reale Angriffe bzw. Überfälle aus jüngerer Zeit berichtet der Referent, wenn er auf den Diebstahl von radioaktivem Material wie Iridium-192 in Mexico oder auf den Einsatz von panzerbrechenden Waffen bei Überfällen auf LKW-(Geld)Transporte verweist. Ebenso erwähnt er die Folgen des „Goiânia-Unfalls“ (Wikipedia): „Bei einem Einbruch in eine stillgelegte Klinik wurde ein medizinisches Gerät zur Strahlentherapie gestohlen und darin enthaltenes, radioaktives Material von den Dieben unter Freunden und Bekannten verteilt. Hunderte Menschen wurden teilweise schwer radioaktiv kontaminiert, vier Personen starben nachweislich binnen weniger Wochen und weitere Todesfälle werden mit dem Unfall in Verbindung gebracht. Teile der Stadt sind bis heute radioaktiv belastet.“ Und auch einen bundesdeutschen Vorfall nennt der Referent, wenn er den sogenannten „WAK-Nachsorgefall“ in Erinnerung ruft, bei dem es um die Entwendung radioaktiv kontaminierter Gegenstände aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) ging. (siehe hier den Bericht, und auch hier, PDF)
Zusammenfassend nennt Kosbadt folgende „Hintergründe“, warum der Terror-Schutz in Sachen radioaktiver Stoffe auch im Medizin-Bereich erhöht werden muss:
• Verwendung von radioaktiven Stoffen für terroristische Zwecke nicht auszuschließen (11. September 2001, neue Dimension des Terrorismus). • Internationaler Konsens, dass die Sicherung von radioaktiven Stoffen zunehmend an Bedeutung gewinnen muss; Aufbau einer Sicherungskultur – z.B. CBRN-E Aktionsplan der Europäischen Union • April 2009: Schreiben des BM Wolfgang Schäuble (BMI) an BM Siegmar Gabriel (BMU) mit der Aufforderung, das Sicherungsregime auch für sonstige radioaktive Stoffe auszubauen. • Angela Merkel zum Nuklearen Sicherheitsgipfel 2014 (Sa, 22.03.2014): „…fast jedes Land hat Nuklearmaterial zum Beispiel aus der Medizintechnik. Es geht darum, Sabotagen zu verhindern und dass wir sicherstellen können, dass niemand eine „schmutzige Bombe“ baut…“. (Quelle: www.bundeskanzlerin.de)“.
Im Weiteren geht der Referent dann auf die Einzelheiten der SEWD-Richtlinie ein.
Zur Sicherstellung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter bei Umgang, Beförderung und Lagerung von sonstigen radioaktiven Stoffen hat der Gesetzgeber in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und in Verbindung mit entsprechenden Normen (StrlSchG, StrlSchV, SEWD-Richtlinie, ADR, DIN-Normen, VdS-Richtlinien, etc.) Sicherungsanforderungen und –maßnahmen definiert. Der Genehmigungsinhaber hat hierzu bauliche, technische, personelle und organisatorische Sicherungsmaßnahmen nachzuweisen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die meisten ZfP-Dienstleister in die Sicherungsstufe B eingestuft werden. Für die Lagerung und den ortsfesten Umgang sind permanente Sicherungsbereiche einzurichten. Zur Lagerung empfehlen sich mit Blei abgeschirmte Strahlenschutztresore mit Einzelschubladen. Die Anforderungen an Schlüsselverwaltung, Aufbewahrung von Schlüsseln, Schlüsselausgabe, Verschlusssicherheit, Legitimationsausweis sowie die entsprechende Dokumentation hierzu sind sinnvollerweise nur mit einer elektronischen Schließanlage in Verbindung mit einem biometrischen Sensor umsetzbar. Für die Beförderung ist die Verfügbarkeit einer ständig erreichbaren Stelle sicherzustellen. Für die Kommunikationsmöglichkeit mit dem ADR-Fahrzeug empfehlen sich festeingebaute Mobiltelefone. Die am Markt verfügbaren satellitengestützten Trackingsysteme liefern vielfältige Informationen und viele Kontrollmöglichkeiten, wie Fahrzeugortung, Routenplanung, Gebietsüberwachung, Führerscheinkontrolle oder Alarmmanager. Zu beachten sind bei der Einführung die Möglichkeiten zur Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter und die damit verbundenen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Beim ortsveränderlichen Umgang sind schwerpunktmäßig personelle sowie organisatorische Maßnahmen zu treffen. Dabei muss auf die Qualifikation und die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Radioaktive Stoffe leisten in vielen Bereichen der Medizin, der Forschung, der Industrie und dem Handwerk einen wesentlichen Beitrag bei der Bewältigung wichtiger Aufgaben. Leider kann aus freiwerdender ionisierender Strahlung jedoch auch eine gesundheitliche Gefährdung betroffener Personen resultieren. Insbesondere wenn die radioaktiven Stoffe zum Beispiel nach einer Entwendung vorsätzlich hierfür eingesetzt werden.
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie deren Beförderung sind daher ggf. nur dann zulässig, wenn die erforderlichen Vorkehrungen gegen eine Entwendung getroffen wurden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sowie die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Betreiber bzw. Nutzer entsprechender Anlagen und Einrichtungen haben hierzu nachzuweisen, dass für die radioaktiven Stoffe der Diebstahlschutzes sichergestellt wird und somit geeignete Vorkehrungen gegen eine vorsätzliche unzulässige Freisetzung radioaktiver Stoffe vorgesehen sind.
Während für kerntechnische Anlagen hinsichtlich der dort eingesetzten Kernbrennstoffe bereits seit vielen Jahren konkrete regulatorische Vorgaben bestanden, werden nun auch für den Umgang mit den sogenannten „sonstigen radioaktiven“ Stoffen entsprechende Anforderungen etabliert.
Das Bundesumweltministerium hat in einer Richtlinie Anforderungen zusammengestellt, welche im Januar 2021 in Kraft treten. Darüber hinaus befindet sich die DIN 25422 „Aufbewahrung und Lagerung sonstiger radioaktiver Stoffe“ in Überarbeitung, sodass diese harmonisiert mit der neuen Richtlinie die Standards für den Diebstahlschutz bei der Aufbewahrung und Lagerung radioaktiver Stoffe vorgeben wird.
Neues Regelwerk: Herausforderungen für Antragsteller, Genehmigungsinhaber und Genehmigungsbehörden
Der Umgang mit oder die Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen dürfen nur genehmigt werden, wenn der erforderliche Schutz gegen Diebstahl, Sabotage, Freisetzung, Terrorismus, etc.; also gegen sogenannte Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gewährleistet ist. Hierfür hat der Antragsteller bzw. der Genehmigungsinhaber die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen bzw. Diebstahlschutzmaßnahmen vorzusehen und umzusetzen. Diese Maßnahmen sind dabei abhängig vom Gefährdungspotential der radioaktiven Stoffe und der damit verbundenen Einstufung in die Sicherungsstufen A, B oder C (SEWD-Richtlinie) bzw. D, E oder F (DIN 25422). Hierzu muss eine Sicherungskonzeption erstellt werden, die in einem Sicherungsbericht darzustellen ist. Der Sicherungsbericht ist Bestandteil der Genehmigung und ist während deren Gültigkeit fortzuschreiben.
Der Sicherungsbericht soll dabei gemäß den regulatorischen Vorgaben folgende Sachverhalte behandeln:
Gefahrenpotential der sonstigen radioaktiven Stoffe und Festlegung der Sicherungsstufe
Bauliche und technische Sicherungs- bzw. Diebstahlschutzmaßnahmen
Personelle und organisatorische Sicherungsmaßnahmen
Maßnahmen zum Erhalt des Sicherungsniveaus
Maßnahmen zur Sicherheit in der Informationstechnik IT (Cybersecurity)
Festlegungen zur Zutritts- und Zugriffsberechtigung
Unsere Dienstleistungen zum Diebstahlschutz und zur Sicherung von radioaktiven Stoffen im Überblick
Mit objektiven Bewertungen und belastbaren Entscheidungsgrundlagen unterstützen wir sie dabei eine Sicherungskonzeption zu finden, die die Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit von Anlagen, Infrastruktureinrichtungen und Gebäuden auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gewährleistet.
Die Experten des TÜV SÜD stehen Betreibern und Behörden über den gesamten Lebenszyklus hinweg mit dem benötigten speziellen technologischen, branchen- oder anlagenspezifischen Knowhow als verlässlicher und neutraler Partner zur Seite.
Gerne unterstützen wir sie mit folgenden Leistungen:
Schwachstellenanalyse
Analysen der Sicherungskonzeptionen
Erstellung von Sicherungsberichten
Gutachtlichen Bewertungen
Stellungnahmen
Inspektionen
Begleitenden Kontrollen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir informieren Sie gerne rund um unsere Dienstleistungen zum Diebstahlschutz und zur Sicherung radioaktiver Stoffe.
Diebstahlschutz und Sicherung radioaktiver Stoffe – Ihre Vorteile bei TÜV SÜD
Das Regelwerk gibt Maßnahmen vor, die oft in der Praxis nicht wörtlich erfüllt werden können. Unsere Experten können aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung bei der Sicherung von radioaktiven Stoffen bewerten, ob alternative Maßnahmen geeignet sind, um die Anforderungen des Regelwerks in geeigneter Weise zu erfüllen und alternative Lösungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren gegenüber den Genehmigungsbehörden vertreten.
Unsere Experten behalten die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen des Diebstahlschutzes und der Sicherung der radioaktiven Stoffe sowie der IT Security im Blick. Hierbei können wir auch auf unsere Erfahrung aus der Regelwerksarbeit beim Bundesumweltministerium und in den hier relevanten DIN-Gremien zurückgreifen.