Endlagersuche hochradioaktive Abfälle: Bundesamt eiert zu ersten Einsichten

Nach viel Kritik über den geplanten Ablauf des Suchverfahrens nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle kommt das zuständige Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorung langsam zur Besinnung. Nachdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Ende September nun den sogenannten Zwischenbericht Teilgebiete vorlegt und darin erstmal für ein solches Atommüll-Endlager geeignete Regionen benennt, wird Mitte Oktober in Kassel nun wohl doch nur eine Infoverstaltung stattfinden – und noch nicht wie bisher vom BASE gegen massiven Protest beschleunigt vorangetrieben, die nach Gesetz auf sechs Monate befristete Teilgebiete-Konferenz. Unklarheiten aber bleiben beim wenig transparenten Kurs von BASE. Aber das ist vermutlich auch Folge der Gesichtswahrung beim zurück rudern? Und ein neuer Vorschlag für die Präsens-Veranstaltung in Kassel, zu der nun maximal 200 Gäste zugelassen werden sollen – und einer ingesamt per Video-Konferenz geplanten Veranstaltung – dürfte noch heftige Diskussionen angesichts des brisanten Themas zur Folge habe. Immerhin gilt es, eine Eskalation wie jahrzehntelang um den bislang einzigen (ehemaligen oder auch wieder künftigen) Standort Gorleben zu verhindern. Ohnehin keine leichte Aufgabe. Aber im Zeichen von Corona ganz sicher noch ein gutes Stück schwerer.

Jede Menge Atommüll: Bundesregierung über Umgang und Behandlung atomarer Abfälle

Wenige Wochen bevor das Suchverfahren für ein dauerhaftes unterirdisches Atommülllager für hochradioaktive Abfälle in die „heiße Phase“ kommt, liegt jetzt mit Blick auf EU-Vereinbarungen der aktuelle „Bericht der Bundesregierung für die siebte Überprüfungskonferenz im Mai 2021 zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle“ vor. Das Kabinett hat den Bericht aus dem zuständigen Bundesumweltministerium zugestimmt. Natürlich ist alles unter Kontrolle, auch wenn es bis heute keine wirklichen Lösungen gibt und immer neue Zwischenschritte verkündet werden müssen.

Der Bericht der Bundesregierung führt alle Arten von radioaktiven Abfällen auf, die in Deutschland erzeugt und gelagert werden müssen. Nicht nur die hochradioaktiven Abfälle z.B. in Form der abgebrannten Brennelemente sind damit gemeint. Auch andere hochradioaktive Abfälle, aber auch die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle z.B. aus dem Betrieb der Atommeiler sind hier genannt.

Bis heute ist die dauerhafte Lagerung dieser Atomabfälle weitgehend ungeklärt. Von einer Zwischenlagerung zur nächsten Zwischenlösung werden diese brisanten und gefährlichen Abfälle seit Jahrzehnten nur hin und her verschoben. Wie diese für eine Million Jahre dauerhaft und sicher von der Umwelt und den Menschen abgeschirmt werden können, ist bis heute weltweit ungeklärt.

Der Schacht Konrad in Salzgitter, vorgesehen für leicht- und mittelradioaktive Abfälle hat sich aufgrund immer neuer Probleme immer wieder verzögert. Weil das so ist, müssen landauf landab neue vermeintliche Zwischenlager gebaut werden. In den „Endlagern“ ASSE II muss aufgrund der Gefahr von Wassereinbrüchen und einstürzenden Salzkammern die Rückholung organisiert werden und in Morsleben kommt die geplante Schließung aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise bis heute nicht voran.

Das ehemals in Gorleben geplante Endlager für hochradioaktiven Atommüll war bislang nicht durchsetzbar. Einerseits geologisch nicht geeignet, andererseits politisch verbrannt, musste die „große Politik“ nicht nur von CDU/CSU, SPD und Atomwirtschaft nach der Fukushima-Katastrophe aufgrund der heftigsten Proteste im Wendland einen neuen Anlauf entwickeln. Dieses neue Verfahren ist mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) seit 2017 am Start. Ende September veröffentlicht die Bundesgesellschaft für Endlager mbH nun einen sogenannten Teilgebiete-Bericht, in dem erstmals Regionen miteinander verglichen werden sollen. Anders als früher in Gorleben, soll es dabei jetzt trotzdem wieder in Gorleben und aber auch anderswo transparent, nach wissenschaftlichen Kriterien und mit vermeintlich sehr viel Bürger*innenbeteiligung ablaufen.

Uran-Brennstoffexporte: Klage gegen die Bundesregierung

Atomkraftgegner*innen haben heute Klage gegen Uran-Brennstoffexporte aus bundesdeutscher Herstellung zum Einsatz in grenznahen belgischen Uralt-Atomkreaktoren eingereicht. Das zuständige Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hatte erst vor wenigen Wochen erneut den Export von in Lingen hergestellten Uran-Brennelementen für zwei Reaktorblöcke in Doel genehmigt. Im Falle schwerer Unfälle wären auch die Bürger*innen in der Bundesrepublik von einer radioaktiven Wolke betroffen.

In Lingen und Gronau stehen Uranfabriken, die vom Atomausstieg ausgenommen sind und über unbefristete Betriebsgenehmigungen verfügen. Sie versorgen Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff. Die Fraktionen von DIE LINKE und Die Grünen haben im Bundestag immer wieder die Stilllegung der Uranfabriken und ein umfassendes Uran-Export-Verbot verlangt. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte entsprechende Anträge abgelehnt. In Niedersachsen (Lingen) und in Nordrhein-Westfalen (Gronau) haben allerdings lange Jahre auch mitregierende Grüne wenig gegen die Uranfabriken unternommen.

UmweltFAIRaendern dokumentiert die PM der Kläger vom 13.8.2020

Klage gegen Exportgenehmigung für Brennelemente: Erstmals gerichtliche Überprüfung durch VG Frankfurt – „Brennelement-Exporte Lingen-Doel sind unverantwortlich“ – Bundesregierung muss politisch einen Exportstopp durchsetzen

Anti-Atomkraft-Initiativen aus Aachen, Lingen, Bonn und Münster sowie die Ärzteorganisation IPPNW und das Umweltinstitut München gehen erstmals gerichtlich gegen eine Exportgenehmigung für Brennelemente aus der Brennelementefabrik in Lingen vor.

Stellvertretend für die Initiativen reichte ein Atomkraftgegner aus Aachen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt Klage ein. Sie richtet sich gegen die am 18. März 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte Genehmigung für den Export von Brennelementen von Lingen für die beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 bei Antwerpen. Zuvor war vom BAFA ein Widerspruch mehrerer AtomkraftgegnerInnen zurückgewiesen worden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Rechtsbeistand ist die renommierte Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm.

Der Klage kommt eine Präzedenzwirkung zu. Erstmals muss sich ein bundesdeutsches Gericht mit der Sicherheit von Atomkraftwerken im grenznahen Ausland auseinandersetzen. Bis Anfang 2019 waren derartige Klagen gar nicht möglich, da Exportgenehmigungen grundsätzlich erst nach deren Durchführung veröffentlicht wurden. Die Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbände kritisieren schon seit langem, dass Exportanträge nur pauschal bewilligt werden, ohne – wie im Atomgesetz vorgeschrieben – die gesetzlichen Sicherheitskriterien zu überprüfen. Ende 2019 hatte das Aufsicht führende Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf für ein teilweises Verbot von Brennelementexporten vorgelegt, der innerhalb der Bundesregierung jedoch keine Zustimmung findet.

„Gerade die beiden Altreaktoren Doel 1 und 2 sind mit 45 Betriebsjahren eine große Gefahr für die europäischen Nachbarn. In 2018 gab es in Doel 1 einen schweren Störfall und in 2019 kassierte der Europäische Gerichtshof die aktuelle Laufzeitverlängerung für die beiden Reaktoren. Deren Betrieb ist somit rechtswidrig. Der belgische Verfassungsgerichtshof bestätigte dieses Urteil Anfang 2020. Warum unter diesen Umständen mit Billigung der Bundesregierung neue Brennelemente aus Lingen den Weiterbetrieb einer sicherheitsgefährdenden Atomanlage ermöglicht, ist völlig unverständlich. Deshalb haben wir nun selbst den Rechtsweg eingeschlagen, um die Exportgenehmigung zu kippen,“ erklärt Katrin Wolfarth vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie.

„Der Betrieb der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 ist rechtswidrig und auf Grund der insbesondere auch mit ihrem Alter verbundenen Sicherheitsdefizite in hohem Maße risikobehaftet. Für einen Störfall oder ein sonstiges kerntechnisch bedeutsames Ereignis besteht selbst nach Einschätzung der obersten deutschen Atomaufsicht nicht nur eine entfernte Wahrscheinlichkeit. Die vorhandenen Risiken sind dementsprechend nicht mehr lediglich dem Restrisiko zuzurechnen. Die weitere Ermöglichung des Betriebs der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 durch Ausfuhrgenehmigungen des Beklagten bedeutet nicht „lediglich“ ein Kollektivrisiko, sondern verletzt konkret den Kläger in seinen Rechten. Der Kläger kann die Gewährleistung des im Atomgesetz festgeschriebenen Schutzniveaus und die Aufhebung der streitgegenständlichen Ausfuhrgenehmigung des Beklagten verlangen,“ ergänzte die Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm aus juristischer Sicht.

„Wir wollen als AnwohnerInnen aus Lingen nicht länger zuschauen, wie aus dem Emsland gefährlich störanfällige Uralt-Reaktoren in unserer europäischen Nachbarschaft mit neuen Brennelementen künstlich am Laufen gehalten werden. Wir fordern von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum Atomausstieg – und das beinhaltet ein sofortiges Exportverbot für Brennelemente aus Lingen, aber auch für angereichertes Uran aus der Urananreicherungsanlage in Gronau,“ betonte Alexander Vent vom Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland.

Gegen die für die betreffende Brennelement-Charge ebenfalls bereits erteilte Transportgenehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wurde am 4. August auch ein Widerspruch eingelegt.

Hintergründe:

Der Betrieb von Doel 1 und 2 wird, obwohl rechtswidrig, bis Ende 2022 gerichtlich noch geduldet.
Die bundesweit einzige Brennelementefabrik steht in Lingen und wird vom staatlichfranzösischen Atomkonzern EDF-Framatome betrieben, vor Ort auch als ANF (Advanced Nuclear Fuels) bekannt. Sie verfügt bislang trotz des beschlossenen Atomausstiegs über kein Stilllegungsdatum und versorgt neben den letzten noch laufenden deutschen AKW vor allem die Reaktoren Doel und Tihange in Belgien, Cattenom in Frankreich sowie Leibstadt und Gösgen in der Schweiz. Die Auslastung der Lingener Atomanlage lag nach Aussagen der Bundesregierung auf Anfragen im Bundestag seit Fukushima im Durchschnitt nur bei 40-45%. Dieses Jahr ist sie auf einen Tiefpunkt gesunken.
Spätestens mit der Stilllegung des letzten deutschen Atomkraftwerks Ende 2022 wird die Brennelementefabrik nur noch für den Export aktiv sein. Die Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau ist ebenso wie die Brennelementefabrik vom Atomausstieg in Deutschland bislang ausgenommen.
Gegen beide Atomanlagen gibt es seit Jahren immer wieder Proteste, zuletzt in Gronau am 9. August zum 75. Jahrestag der Atombombenabwürfe über Nagasaki und Hiroshima.

Herausgeber*innen:

  • Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie
  • Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
  • AntiAtomBonn
  • Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland
  • IPPNW – Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs/ Ärzte in sozialer Verantwortung
  • SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
  • Stop Tihange Deutschland e. V.
  • Umweltinstitut München e.V.

Weitere Infos:

Atomstadt Lingen

Sofortiger Atomaustieg Münster

Stop Tihange Deutschland e.V.

Export von Uran-Brennstoff: Abgeordneter begrüßt Klage

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE. NRW) begrüsst die heute von Atomkraftgegner*innen eingereichte Klage gegen Uran-Brennstoffexporte aus bundesdeutscher Herstellung zum Einsatz in grenznahen belgischen Uralt-Atomreaktoren. Das zuständige Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) hatte erst vor wenigen Wochen erneut den Export von in Lingen hergestellten Uran-Brennelementen für zwei Reaktorblöcke in Doel genehmigt. Im Falle schwerer Unfälle wären auch die Bürger*innen in der Bundesrepublik von einer radioaktiven Wolke betroffen.

In Lingen und Gronau stehen Uranfabriken, die vom Atomausstieg ausgenommen sind und über unbefristete Betriebsgenehmigungen verfügen. Sie versorgen Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff. Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben im Bundestag immer wieder die Stilllegung der Uranfabriken und ein umfassendes Uran-Export-Verbot verlangt. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte entsprechende Anträge wiederholt abgelehnt.

Gegen den Wind und die Energiewende: Ein bundesweiter Klageverein

Landauf landab wird inzwischen gern gegen den dringend notwendigen Windenergie-Ausbau mobilisiert. Auch die AfD gehört zu denen, die massiv an der Blockade der Energiewende arbeitet, weil es eine Klimakrise nicht gäbe. Besser, wenn neue Atomkraftwerke oder verlängerte Laufzeiten mit Super-GAU-Risiko und noch mehr Atommüll Strom erzeugen. Vielfach sind es aber auch lediglich in einer Energiewende-Kritik verpackte „Notinmybackyard“-Motivierte, die gegen die Windenergie vorgehen. Eine Mitverantwortung an dieser Situation trägt die Bayerische Staatsregierung mit ihren populistschen Maßnahmen (10H), die es inzwischen mit einigen Veränderungen bis auf die bundesebene geschafft haben. Der Kohleausstieg wird gebremst, der Wind- und Solarausbau ebenso. Was die große Politik auf den Weg gebracht hat, wird von kuriosen Windgegner*innen vor Ort verstärkt, unterstützt von einem Klageverein aus der Oberpfalz. Dabei kommen auch Medien und Rundfunkanstalten unter Druck: Offenbar wurde eine Kurzfassung einer BR-Dokumentation aufgrund einer bundesweiten Protestaktion jetzt kurzerhand gecancelt. Darüber berichtet der Atomkraftgegner Raimund Kamm in einem Beitrag, den UmweltFAIRaendern hier dokumentiert:

„Energiewendegegner ballern – Energiebranche duckt sich

Nach monatelanger Recherche zeigte am 17. Juni 2020 das Bayerische Fernsehen einen bemerkenswerten 45-Minuten-Film: „Gegen den Wind – Windkraft in der Diskussion“. Mediathek. Darin wird gezeigt, dass der in der bayerischen Oberpfalz ansässige Verein VLAB mit einem Trommelfeuer von Klagen gegen Windkraftprojekte in Bayern und mittlerweile auch in anderen Bundesländern vorgeht. Dass diese Klagen wegen 10 H in Bayern und einem schikanösen Windkrafterlass der bayerischen Landesregierung häufig Erfolg haben.

  • 10 H bedeutet, dass seit dem Jahr 2014 dem Bau von Windkraftwerken die in allen anderen Bundesländern geltende baurechtliche Privilegierung im Außenbereich genommen ist, wenn sie näher als der zehnfachen Gesamthöhe bis zur Flügelspitze gemessen an Wohngebieten liegen. Moderne Anlagen sind bis 240 m hoch, so dass 10 H dann 2400 m bedeutet. Damit haben Gemeinden nicht mehr den Druck, Konzentrationsflächen für Windkraftgebiete in einem Flächennutzungsplan auszuweisen. Sie bekommen im Gegenteil von den organisierten Energiewendegegnern Widerstand, wenn sie mit Flächennutzungs- und Bebauungsplänen Baurecht für Windkraftanlagen schaffen wollen.

Dieser VLAB hatte jahrelang das Aushängeschild Enoch zu Guttenberg (Vater des ehemaligen Wirtschafts- und späteren Verteidigungsministers zu Guttenberg von der CSU). Ein führender Vertreter des Vereins, der Journalist Georg Etscheit, schreibt sogar auf der Webseite Klimareporter. Von Vereinsvertretern wurde manchmal die menschengemachte Erdaufheizung geleugnet und immer wieder die Nutzung der Atomkraftgefordert. Der Verein erhielt erst vom Freistaat Bayern und später auch vom Umweltbundesamt das Verbandsklagerecht. So ist er zum Prozessarm der gerade im Netzwerk „Vernunftkraft“ organisierten Energiewendegegner geworden.

In dem Film des Bayerischen Fernsehens wurde aufgezeigt, dass internationale Gruppen von Leugnern der Erdaufheizung und Gegnern der Energiewende mit VLAB und Vernunftkraft verbunden sind. Dass diese Gruppen offenbar über viel Geld verfügen.

Eigentlich sollte ein aus dem 45-Minuten Film geschnittener Kurzbeitrag am 4. August von Report München im 1. Programm ausgestrahlt werden. Dieser wurde kurzfristig gecancelt. Dem Vernehmen nach waren viele heftige Protestmails von Windkraftgegnern beim Bayerischen Fernsehen eingegangen; auch aus Schleswig Holstein und anderen Bundesländern.

Die Energiewendegegner ballern auf die Redaktionen. Und wie agieren die Energiebranche und die Umweltschützer/innen?

Raimund Kamm

Vorstand der mitgliederstärksten deutschen AntiAtom-BI „FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.“ sowie Vorsitzender des Dachverbandes „Landesverband Erneuerbare Energie Bayern (LEE Bayern) im BEE e.V.“

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