Diskussion mit Atombehörde BASE: Transparenz, Sicherheit, Atomstaat oder Gerichte? „Öffentliches Interesse“ – Muss atomwaffenfähiger Strahlenmüll wirklich aus Jülich nach Ahaus?

Mindestens 40, möglicherweise aber auch über 150 Atomtransporte mit hochradioaktivem und atomwaffenfähigem Uran sollen nach Planungen der Betreiber und der zuständigen Bundes- und Landesbehörden per gepanzerten LKWs quer durch Nordrhein-Westfalen von Jülich nach Ahaus in das dortige Bundes-Zwischenlager rollen. Eine hochgefährliche Unternehmung. Noch stehen letzte Genehmigungen aus oder sind beklagt. Für die Durchführung der Atomtransporte werden vermutlich mehrere tausend Polizist:innen und Sicherheitsdienstleute zum Einsatz kommen. Abermals eine extreme Anforderung.  Wann soll das passieren? Das wird derzeit noch verhandelt. Dienstag diskutiert der Chef der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Atomtransporte, Christian Kühn, mit Vertreter:innen aus Anti-Atom-Organisationen über diese hochbrisanten und eigentlich unnötigen Gefahren-Transporte. Kühn ist außerdem mit seiner Behörde für Genehmigungen zur Einlagerung im Zwischenlager Ahaus zuständig. Gegenüber umweltFAIRandern.de bestätigte die Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass Anfang Dezember die mündliche Verhandlung zur Klage der Stadt Ahaus gegen die Einlagerungsgenehmigung für den Atommüll aus Jülich in das dortige Zwischenlager auf der Tagesordnung steht.

Die Planungen bei Verantwortlichen laufen, Sicherungskonzepte werden verhandelt, aber schon seit Ende 2023 hängt das Verfahren. Nicht nur ein Höchstmaß technischer Anforderungen an Fahrzeuge, Behälter und Streckenverhältnissen spielen bei den überaus gefährlichen Strahlen-Transporten eine entscheidende Rolle, damit es bei einem Unfall nicht zur Freisetzung von Radioaktivität kommt. Aber: Nachdem Terroranschläge zu erhöhten Anforderungen bei Atomanlagen und -Transporten führten, haben neuere Waffenentwicklungen (auch Drohnen) und die Kriege in der Ukraine und in Verbindung mit der Politik der Bundesregierung im Krieg im Nahen Osten die Gefahrenlage deutlich erhöht. Das alles hat die Schutz-Anforderungen für die Durchführung der Atomtransporte maximal erhöht.

Zur Durchführung der Atomtransporte müsste jetzt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) auf Antrag des französischen Atomkonzerns Orano (Abteilung Transporte mit Sitz in Hanau) im Auftrag der staatlichen Jülicher Entsorgungsanlagen GmbH (JEN) einen Antrag genehmigen. Dazu gehört inzwischen auch der Antrag auf den Sofortvollzug, mit dem die Möglichkeit eröffnet wird, Fakten zu schaffen, bevor die erteilte Genehmigung der Einlagerung dieser besonderen Atomabfälle im Zwischenlager Ahaus rechtssicher ist.

Die Stadt Ahaus hatte – wie oben erwähnt – gegen die ebenfalls vom Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Einlagerungsgenehmigung in das Zwischenlager geklagt und wartet auf den Termin der mündlichen Verhandlung. Auf Anfrage von umweltFAIRaendern.de teilte die Pressestelle des OVG Münster mit, dass die mündliche Verhandlung in dieser Sache am 3. und 4. Dezember, jeweils ab 10 Uhr, stattfinden wird.

Das ganze Projekt im Zusammenhang mit dem brisanten Ewigkeits-Müll ist ein heftiges Gerangel zwischen unterschiedlichen Interessen nicht nur auf Seiten der Wissenschaft, sondern auch zwischen Landesregierung NRW und Bundesministerien. Die Verantwortlichen bewegen sich allesamt auf dünnem Eis. Die ehemalige Begründung, warum das radioaktive Material aus Jülich besser gesichert hätte werden müssen, war 2013/4 ein Problem mit dem fehlenden Sicherheitsnachweis bei Erdbeben. Inzwischen ist das Thema zwischen Behörden (BASE) und Betreiber JEN klar: Das Problem ist abgeräumt, die Sicherheit auch gegen Erdbeben ist inzwischen eigentlich nachgewiesen, aber: Komischerweise scheinen beide Seiten kein Interesse an dieser guten Nachricht zu haben. Bis heute fehlt eine entsprechende Neu-Genehmigung. Es gibt auch Defizite bei der Sicherung der Anlage in Jülich, aber die gibt es derzeit an vielen bundesdeutschen Atomanlagen. Sonst müsste man auch schnellstens hoch radioaktiven Atommüll aus Lubmin und aus Brunsbüttel herausholen und an besser gesicherte Standorte verlagern. Das aber wollen Verantwortliche nicht.

Das Atommülllager in Ahaus verliert Mitte der 2030er Jahre seine Betriebsgenehmigung und muss ein komplett neues Genehmigungsverfahren nach Stand von Wissenschaft und Technik durchlaufen. Wie das angesichts erheblicher baulicher Defizite selbst gegenüber den nicht ausreichend gesicherten Zwischenlagern Marke Brunsbüttel deutlich besseren baulichen Schutzkomponenten gelingen soll, bleibt das Geheimnis der Atombehörden. (Die Genehmigung für Brunsbüttel hatte das OVG Schleswig aufgehoben, bis heute gibt es keine neue Genehmigung.) Denn tatsächlich sind die entsprechenden Sicherungsgenehmigungen Staatsgeheimnis und selbst für Gerichte nicht einsehbar. Wie sinnvoll es ist, für diese kurze Zeit Atommüll nach Ahaus zu bringen, ist wenig „einleuchtend“.

Weitere Unsicherheiten: Schon seit über zehn Jahren wird der Neubau eines verbesserten Zwischenlagers in Jülich verhindert oder zerredet. Zunächst hat der Betreiber in Jülich vor allem einen Export des Atommülls in die USA angestrebt. Der Grund: Das atomwaffenfähige Uran, inzwischen hoch radioaktiv in dem Atommüll verpackt, stammte ehemals aus den USA. Aber dort hätte man auch nichts mit dem Müll machen können, als es rumzulagern. Daher wurde der Unsinn schließlich abgeblasen.

Fast zehn Jahre hat diese vermeintliche Option alle andere Maßnahmen blockiert. Ein weiteres Argument, sind die Kosten, die aber bislang niemand konkret und öffentlich nachvollziehbar, aufgezeigt hat. Der Bund ist mit 70 Prozent beteiligt, dass Land NRW mit 30 Prozent. Ohne konkrete Kosten zu nennen, hatte dann der Haushaltsausschuss die Durchführung der Transporte nach Ahaus präferiert und gedroht: NRW müsste die Mehrkosten tragen, wenn der Transport von Jülich nach Ahaus als vermeintlich billigere Variante unterbleiben würde. Gutachten der Bundes- oder Landesbehörden, wie denn die Kostenrechnung für die jeweiligen Modelle aussähe (Sicherheit, Sicherung und Kostenträger), liegen bis jetzt nicht vor. Die erwarteten Kosten für Sicherung der über 40 bis 150 Atomtransporte, Polizei etc. wurden bislang ebenfalls nicht beziffert.

  • Noch andere Atomtransporte mit hochaktivem Atommüll aus der französischen Plutoniumfabrik in LaHague mit Castor-Behältern nach Philippsburg in Baden-Württemberg sollen noch in diesem Jahr auf die nukleare Reise gehen. Ein enormes Risiko für alles Orte und Regionen, durch die dieser Atommüll rollen wird. Unfallrisiken beim Bahntransport oder auch Angriffsziel: Für Sicherheitsdienste und Polizei auf beiden Seiten der Grenze eine Art Ausnahmezustand. Eigentlich sollte so ein Zeug nicht bewegt werden. Aber: gegen jede Vernunft haben frühere Regierungen und Unternehmen mit ihren Entscheidungen dafür gesorgt, dass aus deutschen Atommeilern der verbrauchte hochaktive Uranbrennstoff ins Ausland transportiert wurde. Das Versprechen: das Plutonium und den zusätzlich entstandenen Atommüll nimmt Deutschland zurück. Das Plutonium ist längst zurück und Atommüll. Und nun kommt noch der Atommüll vom Atommüll. Das nannte sich „Entsorgung“. Aber tatsächlich wurde noch mehr Abfall erzeugt und das atomwaffenfähige Plutonium separiert. Weitgehend geheime Staatsverträge haben seinerzeit diese Geschäfte Siehe: Hochradioaktiver Atommüll aus Frankreich kehrt zurück – Castortransporte nach Philippsburg genehmigt

 

Neue Uranbrennstoffe: Framatome erprobt „störfalltolerante“ Brennelemente

Atomunternehmen arbeiten auf vielfältige Weise daran, neue Uran-Brennstoffe zu entwickeln. Nicht immer geht es darum, die Anreicherung des spaltbaren Uran 235 zu erhöhen, wie z.B. bei den Brennstoffen 5+ oder dem sogenannten HALEU. Auch im Bereich der herkömmlichen Brennelemente wird gearbeitet: Es geht einerseits darum, angesichts des enormen Kostendrucks durch die Erneuerbaren Energien die Wirtschaftlichkeit der Reaktoren durch verbesserte Nutzung des Urans zu erreichen, aber auch z.B. das Verhalten der Brennelemente im Krisenfall zu verbessern. Framatome hat z.B. GAIA-Brennelemente in den USA im AKW Vogtle2 im Test. Diese sollen im Fall eines Kühlmittelverlustes im Reaktor die Wasserstoffbildung reduzieren, um das Risiko von Explosionen – wie in Fukushima – zu verringern. (Foto: Ein störfalltolerantes Gaia-Brennelement, das vier Testbrennstäbe des Typs «PROtect E-ATF» enthält. Quelle: Framatome)

Beim Nuklearforum Schweiz (NS) heißt es, dass die Versuche mit dem neuen „störfalltoleranten Brennstoff (Enhanced Accident Tolerant Fuel, E-ATF)“ im Druckwasserreaktor  Vogtle-2 breits im April 2019 gestartet wurden. Vier Gaia-Test-Brennelemente, die bei Framatome in Richland (Washington) hergestellt wurden, kamen zunächst zum Einsatz. „Die Test-Brennelemente absolvierten drei volle 18-monatige Brenstoffzyklen, erreichten somit das Ende ihres Lebenszyklus und wurden ausgebaut und inspiziert. Nach über viereinhalb Jahren Betrieb sei die Bewertung des Konzepts der Test-Brennelemente nun abgeschlossen, gab Framatome im Oktober 2024 bekannt. «Es wurde festgestellt, dass der Brennstoff die erwarteten Ergebnisse und eine hervorragende Leistung zeigte.» Dies unterstütze die Bewilligungssaktivitäten zur Erreichung der Marktreife,“ heißt es.

Über den Testverlauf ist bei NS und in den Pressemeldungen von Framatome und anderen zu lesen, dass „in jedem der Test-Brennelemente (Lead Test Assembly, LTA) vier Brennstäbe mit den störfalltoleranten Test-Brennstäben des Typs PROtect E-ATF ersetzt (wurden), wodurch insgesamt 16 Test-Brennstäbe zum Einsatz kamen.“ Die Stäbe sind mit einer neuartigen Chrombeschichtung ausgestattet, die auf „die Hüllrohre aus einer patentierten Zirkoniumlegierung aufgetragen“ wurde. Die neuen Pallets in diesen Stäben enthalten demnach eine Dotierung aus Chromoxid. „Die Beschichtung verbessert laut Framatome «die Oxidationsbeständigkeit bei hohen Temperaturen und reduziert die Wasserstofferzeugung im unwahrscheinlichen Fall eines Kühlverlusts» und erhöhe zudem im Normalbetrieb die Beständigkeit des Brennstabs gegen Abrieb.“

Dokumentation:

Press ReleasemDate: October 22, 2024

Framatome
1 Place Jean Millier
92400 Courbevoie, France
www.framatome.com
press@framatome.com

Worldwide first: Framatome’s enhanced accident tolerant fuel assemblies first to complete lifecycle operations in U.S.
(PDF)
October 22, 2024 – Framatome’s GAIA fuel assemblies with PROtect Enhanced Accident
Tolerant Fuel (E-ATF) technology recently completed their third 18-month fuel cycle at
Georgia Power’s Plant Vogtle. This milestone marks a lifecycle of operation of the
world’s first full-length PROtect E-ATF fuel rods with both pellets and cladding in an
operating pressurized water reactor. After operating over four and a half years, this
concludes the assessment of the E-ATF GAIA lead fuel assemblies (LFAs) concept and
supports licensing activities to achieve market readiness.

Southern Nuclear, which operates the Vogtle plant, removed and inspected the four LFAs with
Framatome’s assistance following Cycle 23 at Unit 2. It was determined that the fuel
demonstrated expected results and excellent performance. This was the last of three 18-
month cycles of operation for the LFAs, inserted into the reactor in April 2019.

“This is a significant milestone for our program and through our collaboration with the U.S.
Department of Energy and Southern Nuclear we bring this new and innovative technology one
step closer to commercial operations,” said Lionel Gaiffe, senior executive vice president, Fuel
Business Unit at Framatome. “The success of this project demonstrates accident tolerant fuel
readiness for the safe and reliable generation of our clean energy future.”

Framatome’s PROtect E-ATF program, supported by funding from the U.S. Department of
Energy, has operational experience in six reactors of five different types worldwide.

These four GAIA LFAs were fabricated at Framatome’s manufacturing facility in Richland,
Washington in the frame of this program. Each fuel assembly included four lead test rods, for
a total of sixteen lead test rods with Framatome’s advanced chromium coating added to the
M5Framatome zirconium alloy cladding, and chromia-enhanced fuel pellets were included in all fuel
assembly rods. The chromium-coated cladding improves high-temperature oxidation
resistance and reduces hydrogen generation in the unlikely event of loss of cooling. The
innovative coating also offers increased resistance to debris fretting, reducing the likelihood
of a fuel failure during normal operations.

Atommüllreport: besorgniserregende Zustände bei Atommülllagerung

(Dokumtentaion)  Hannover/München, 28. Oktober. Rostende Atommüllfässer, Zwischenlager ohne Genehmigung, unzureichende Endlagersuche: Mit dem neuen Sorgenbericht des Atommüllreports legen Anti-Atom-Organisationen erstmals einen lückenlosen Überblick über die Atommülllagerung in Deutschland vor. Auf 468 Seiten dokumentiert der Bericht, wo Atommüll produziert wurde und wird, wo er lagert, wohin er transportiert wurde und welche Sicherheitsprobleme bestehen. Die Organisationen fordern von der Bundesregierung, die Gefahren ernst zu nehmen und endlich eine vorausschauende, umfassende und sichere Atommüllpolitik zu betreiben.

Der völlig überarbeitete Bericht Atommüll – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland verzeichnet über 216 Atomanlagen an 71 Standorten – darunter 84 aktuell in Betrieb befindliche sowie 56 stillgelegte oder bereits im Rückbau befindliche Anlagen. Besonders besorgniserregend: Viele dieser Standorte weisen nach jahrzehntelanger Nutzung erhebliche Sicherheitsdefizite auf.

Mit dem Sorgenbericht liegt eine historische und standortspezifische Gesamtschau der Atommüllproduktion in Deutschland vor. Er benennt detailliert die zahlreichen Probleme an den einzelnen Standorten und soll als zeitgeschichtliches Dokument sowie als Arbeitsinstrument für künftige Generationen dienen.

„Mit der Gesamtschau übernehmen wir eine Aufgabe, die Staat und Industrie bisher versäumt haben“, kritisiert Ursula Schönberger, Autorin des Berichts. „Der kürzlich vorgelegte Entwurf der Bundesregierung für das Nationale Entsorgungsprogramm benennt keine konkreten Probleme. Kein Wort über rostende Fässer, kein Wort über die erheblichen Probleme bei der Stilllegung des Endlagers Morsleben und der Räumung des Endlagers ASSE II. Kein einziges Wort über die Freigabe radioaktiver Abfälle in den ganz normalen Wirtschaftskreislauf.“

Helge Bauer von .ausgestrahlt kritisiert die andauernde Verschiebung von Atommüll quer durch das Land, wie etwa den geplanten Transport von 152 Castoren vom Forschungszentrum Jülich nach Ahaus. „Das Hin-und Herschieben des Atommülls mit Transporten quer durch Deutschland ist verantwortungloses Handeln nach dem Sankt-Florians-Prinzip und keine Lösung. Die maximal sichere Lagerung muss am aktuellen Standort erfolgen, aber alle Zwischenlager zeigen gravierende Sicherheitsdefizite. Die Regierung muss ein Konzept zur Atommüll-Zwischenlagerung vorlegen, bei dem die Minimierung von Gefahren für die Bevölkerung die oberste Priorität hat.“

Die Organisationen sehen in der Bestandsaufnahme eine klare Aufforderung an die Politik. Hauke Doerk, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut München fordert die Bundesregierung auf, den Sorgenbericht als Anstoß für eine neue Atommüllstrategie zu nehmen: „Die Zeit der Flickschusterei muss vorbei sein. Anstatt die Probleme weiter auf kommende Generationen abzuwälzen, brauchen wir eine transparente Strategie, die die bestehenden Sicherheitsrisiken ernst nimmt, die Gefahren minimiert und konsequent den Schutz der Menschen in den Mittelpunkt stellt.“

Der Bericht Atommüll – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland ist per E-Mail an info@atommuellreport.de bestellbar, Unkostenbeitrag 30 Euro.

Grüner Antrag auf der Bundesdelegiertenkonferenz: Uranfabriken abschalten – Keine Beteiligung von Russland bei Uranfabrik in Lingen

Die Beteiligung des russischen Atomkonzerns Rosatome an der Uranbrennelementefabrik im emsländischen Lingen ist Thema auf der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90 / Die Grünen Mitte November 2024 in Mainz, jedenfalls liegt ein Antrag zu dem Thema vor. Der Antrag „V-65: Atomausstieg vollenden, die Fabriken in Gronau und Lingen schließen, Ende der Atom-Zusammenarbeit mit russischen Nuklearunternehmen“ steht also auf der Agenda. Am Wochenende demonstrierten Atomkraftgegner:innen in Lingen gegen die Pläne zum Ausbau der Uranfabrik. Am 20. November beginnt im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens für die Produktionserweiterung der Uranfabrik in Lingen mit russischer Unterstützung der Erörterungstermin, auf dem die 11.000 Einsprüche von der Genehmigungsbehörde gehört werden. Antragsteller und Einwender:innen „disktutieren“ die Risiken und Probleme, die mit der geplanten Herstellung von Uranbrennstoff VVER für Reaktoren russischer Bauart vorgesehen sind.

Der Antrag aus dem Grünen Portal ist gleich hier als Dokumenation unten zu lesen. Dringend würde ich anraten, einen Änderungsantrag zu verfassen. Das Anliegen, Stilllegung der Uranfabriken, Atomausstieg in Europa und keine Geschäfte mit Russland, auch nicht beim Atom, sind korrekt. Aber den Begründungen fehlt manchmal doch ein wenig die Stimmigkeit. Aber vermutlich wird an einer Änderung gearbeitet.

UPDATE 29/10: Hinweis eines Lesers:Wegen Umstellung der Tagesordnung des BuVo wird der Antrag voraussichtlich NICHT behandelt werden. Er war ordnungsgemäß auf den TOP 2 „Aufbruch für das Land – Für ein Land das einfach funktioniert“ gestellt. Dieser TOP 2 wurde dann aber in einer neuen Tagesordnung ohne  Begründung abgesetzt und sämtliche Anträge dazu in den Punkt „Verschiedenes“ verschoben, ohne Rücksprache oder gar Zustimmung der Antragsteller. Hier werden bei Grünens üblicherweise aus den Anträgen 10 – 20 Anträge gewählt („Ranking“), die dann behandelt werden. Aus den (inkl. der verschobenen) jetzt 105 Anträge wurden dieses Mal nur 10 (!) Anträge gerankt, der Lingen-Antrag war nur auf Platz 51 gelandet.“

Dokumentation:

Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Veranstaltung:50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden
Tagesordnungspunkt:V Verschiedenes
Antragsteller*in:Karl-Wilhelm Koch (KV Vulkaneifel)

Status:Eingereicht
Eingereicht:04.10.2024, 00:01

Antragstext

Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Umsetzung der vorliegenden
atomrechtlichen Maßnahmen zur Stilllegung der Atomfabriken in Gronau und Lingen
durch folgende Maßnahmen:

  • Unter der Führung der grünen Ministerien auf Bundes- und Landesebene wird
    es keine Beihilfe zum Betrieb von Atomkraftwerken mit Brennstoff „Made in
    Germany“ geben. Entgegen allen Behauptungen ist die Energiesicherheit in
    Osteuropa davon nicht abhängig.
  • Neue Geschäftsfelder der Atomenergie verlängern und vergrößern die
    nuklearen Risiken bis hin zum Super-GAU sowie den anfallenden Atommüll.
    Die BDK fordert, umgehend jegliche direkte und indirekte Zusammenarbeit
    mit dem russischen Staatskonzern Rosatom, dem russischen
    N
    uklearunternehmen MSZ (Maschinenbauwerk ELEMASH), Teil der TVEL-Gruppe
    und allen anderen russischen Firmen oder Staatsorganen im Bereich der
    Nukleartechnik zu beenden.
  • Die BDK fordert die zuständigen Ministerien und die Bundesregierung auf,
    der Firma Framatome ANF die Genehmigung für eine Umstellung auf Fertigung
    von hexagonalen Brennelementen zu versagen.

Deutschland und Europa müssen die umweltschädliche und in der Entsorgungsfrage
völlig ungeklärte Atomenergie beenden. Atomgefahren global abschalten – die
Zukunft ist erneuerbar!

Begründung

Die Advanced Nuclear Fuel GmbH (ANF), Tochterfirma des französischen Unternehmens Framatome, plant in ihrer Brennelemente-Fertigungsanlage in Lingen die Umstellung auf hexagonale Brennelemente für Reaktoren russischer Bauart. Dazu wurde ein Gemeinschaftsunternehmen mit TVEL, einer Tochterfirma des russischen Atomkonzerns Rosatom, gegründet.[1]

Für die Umstellung zur Fertigung von hexagonalen Brennelementen braucht es in Deutschland eine Genehmigung nach § 7 Abs. 1 des Atomgesetzes (AtG). Den Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung hat Framatome bereits 2022 gestellt. Das Genehmigungsverfahren ist seitens des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Landes Niedersachsen noch nicht abgeschlossen.

Dennoch befinden sich seit April 2024 offenbar erste TVEL-Mitarbeitende vor Ort in Lingen, um dort an Testanlagen außerhalb des Betriebsgeländes Geräte zu testen und Schulungen durchzuführen.

Der Einstieg von Rosatom/TVEL in die Brennelementefabrik in Lingen stellt ein enormes Gefährdungspotenzial für die innere wie äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar, zumal nicht sichergestellt ist, dass die deutschen Behörden sicherheitsrelevante Spionageaktivitäten im Bereich des Kernbrennstoffkreislaufs unterbinden können. Das aktuelle Verhalten der Betreiber gibt allen Anlass, an ihrer Zuverlässigkeit zu zweifeln. Bereits 2017 kamen zwei Gutachten zu dem Schluss, dass es möglich sei, die Anlage rechtssicher zu schließen.

Die angeblich „nicht ersetzbaren“ Brennelemente für die osteuropäischen AKWs sind mittlerweile durch Brennelemente von Westinghouse/USA ersetzbar, diese werden bereits geliefert.

Gerade auch mit Blick auf den völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine stellt ein Einstieg von TVEL in Lingen aus unserer Sicht eine Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar – was zu verhindern gerade eines der Ziele des Atomgesetzes ist (§ 1 Abs. 3). Zu diesem Schluss kommt auch ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz . Laut diesem Gutachten kann zudem aus § 7 Abs. 2 des Atomgesetzes ein sogenanntes Versagungsermessen der Genehmigungsbehörde abgeleitet werden.

Hintergrund dieser Forderungen sind:

  • Grundsätzlich – und unabhängig von der aktuellen Entscheidungsfindung – muss ein vollständiger Atomausstieg in Deutschland auch die Schließung der Brennelementefabrik in Lingen wie auch der Urananreicherungsanlage in Gronau umfassen.
  • MSZ ist ein Tochterunternehmen von TVEL (Rosatom -Gruppe) und produziert reines Uran zur Verwendung in Atomwaffen sowie auch Brennelemente für Kernkraftwerke. Rosatom wiederum ist eine staatliche Atombehörde, welche sowohl den zivilen als auch den militärischen Atomsektor Russlands bündelt. Ein Drittel der Mitarbeitenden von Rosatom arbeitet im militärischen Bereich, u.a. in der Herstellung und Wartung von Atomwaffen.
    Rosatom ist zudem unmittelbar an der Besetzung des ukrainisches AKW Saporischschja beteiligt. Die Behörde ist direkt dem Kreml unterstellt, die Gewinne fließen in den russischen Staatshaushalt. Die Ausnahme des russischen Atomsektors aus dem Sanktionsregime ist nicht nachvollziehbar.
  • Die Föderale Agentur für Atomenergie Russlands (russisch Федеральное агентство по атомной энергии России Federalnoje agentstwo po atomnoi energii Rossii), kurz auch (russisch Росатом Rosatom), oder auch englisch State Atomic Energy Corporation Rosatom, ist eine föderale Behörde Russlands. Sie leitet die zivile und militärische Atomindustrie des Landes und kontrolliert 450 Produktions- und Forschungsstätten des atomaren Bereiches mit über 350.000 Mitarbeitern. Sie hat ihren Sitz in der Hauptstadt Moskau. Rosatom untersteht direkt der russischen Regierung. Viele der Reaktoren werden über russische Staatsbanken finanziert. Russland schafft so gezielt jahrzehntelange Abhängigkeiten, die politisch genutzt werden. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Beteiligung von TVEL in Lingen abzulehnen.
  • Auch wenn eine Brennelementefertigungsanlage keine kritische Infrastruktur ist, fällt diese Anlage dennoch unter den Anwendungsbereich der europäischen Dual-Use-Verordnung. Gleiches gilt für das Gemeinschaftsunternehmen.
  • Russische Arbeitnehmer*innen sind vor Ort in Lingen bzw. werden sogar auf dem Betriebsgelände und in der Anlage selbst sein. Dadurch kann das Risiko von Einflussnahme und die Gefahr von Spionage nicht ausgeschlossen werden. Auch wird nicht zu verhindern sein, dass russische Mitarbeiter Infos über zu beliefernde AKWs in Osteuropa und anderswo zugänglich werden können.
    Aus unserer Sicht ist ein solcher Einfluss auf die Brennelementefertigung und damit den Brennstoffkreislauf selbst ein Risiko nuklearspezifischer Natur gemäß § 1 Nr. 2 des Atomgesetzes . Derartige Risiken erhöhen sich auch mittelbar noch dadurch, dass einem ausländischen Staatskonzern rechtliche und faktische Zugriffsmöglichkeiten auf sensible Infrastruktur eingeräumt werden.
  • Jurist*innen bewerten die aktuellen Aktivitäten des russischen Staatskonzerns Rosatom und des Fabrikbetreibers Framatome ANF, mittels Tests und Schulungen und so „geschaffener Fakten“ den Ausbau und Russlands Einstieg schon vor der Genehmigungserteilung voranzutreiben, „als ungenehmigten vorgezogenen Ausbau“ und damit illegal. Langfristige und teure Rechtsverfahren mit völlig ungewissem Ausgang drohen.

Weitere Quellen und Nachweise:

[1] Das Unternehmen namens „European.Hexagonal.Fuels S.A.S“ hat seinen Sitz in Lyon, Frankreich. TVEL hält 25 Prozent an diesem Unternehmen. Eine Außenstelle des Gemeinschaftsunternehmen ist in Lingen ansässig.

weitere Antragsteller*innen

Insgesamt 78 Unterstützer*innen.

  • Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)
  • Carsten Hammer (KV Hannover)
  • Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
  • Anna Katharina Boertz (KV Celle)
  • David Baltzer (KV Berlin-Kreisfrei)
  • Matthias Striebich (KV Forchheim)
  • Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
  • Bernd Frieboese (KV Berlin-Reinickendorf)
  • Martina Pellny (KV Emsland)
  • Ulrich Gundert (KV Reutlingen)
  • Andreas Kleist (KV Coburg-Land)
  • Andreas Knoblauch (KV Salzgitter)
  • Sigrid Pomaska-Brand (KV Märkischer Kreis)
  • Krystyna Grendus (KV Vorpommern-Greifswald)
  • Andreas Müller (KV Essen)
  • Kathrin Weber (KV Bielefeld)
  • Heiner Rehnen (KV Emsland)
  • Ralph Pies (KV Offenbach-Land)
  • Jens Pommer (KV Düsseldorf)
  • Hans-Jürgen Iske (KV Ammerland)
  • Torsten Schönebaum (KV Ammerland)
  • Detlef Wilske (KV Berlin-Lichtenberg)
  • Janine Ivancic (KV Aachen)
  • Nicole Rudner (KV Berlin-Kreisfrei)
  • Wolf-Christian Bleek (KV Starnberg)
  • Jens Lohmeyer (KV Ammerland)
  • Armin Gabler (KV Karlsruhe-Land)
  • Peter Kallusek (KV Südliche Weinstraße)
  • Erich Hinderer (KV Main-Spessart)
  • Linus Sage (KV Hamburg-Harburg)
  • Christian Masser (KV Südliche Weinstraße)
  • Anna Hanses (KV Emsland)
  • Angelika Aigner (KV Traunstein)
  • Andreas Fladung (KV Südliche Weinstraße)
  • Carina Hennecke (KV Rendsburg-Eckernförde)
  • Hans Schmidt (KV Bad Tölz-Wolfratshausen)
  • Christian Gelbke (KV Düsseldorf)
  • Michael Rieken (KV Emsland)
  • Kerstin Wilde (KV Leipzig)
  • Christian Wahrheit (KV Leer/Ostfriesland)
  • Marcel Müller (KV Emsland)
  • Nina Nakonetzki (KV Emsland)
  • Ali Demirhan (KV Herzogtum Lauenburg)
  • Bernhard Müller (KV Berlin-Reinickendorf)
  • Klaus Bieber (KV Borken)
  • Sandra Tieben (KV Emsland)
  • Ilka Sander-Maas (KV Münster)
  • Reinhard Prüllage (KV Grafschaft Bentheim)
  • Hendrik Osthues (KV Coesfeld)
  • Nelli Foumba Soumaoro (KV Hamm)
  • Walter Zuber (KV Aurich-Norden)
  • Martin Hoek (KV Münster)
  • Tim Lautner (KV Münster)
  • Norbert Fleige (KV Hamburg-Bergedorf)
  • Christiane Heider (KV Berlin-Reinickendorf)
  • Irmgard Pehle (KV Herford)
  • Jana Gerlach (KV Berlin-Reinickendorf)
  • Clara-Sophie Schrader (KV Berlin-Pankow)
  • Hugo Gisi Klement (KV Berlin-Reinickendorf)
  • Jan-Peter Homann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
  • Gerlinde Stein (KV Steinfurt)
  • Kajo Aicher (KV Bodenseekreis)
  • Zohra Mojadeddi (KV Hamburg-Wandsbek)
  • Thomas Reimeier (KV Lippe)
  • Brigitte Artmann (KV Wunsiedel)
  • Matthias Henneberger (KV Wunsiedel)
  • Wolfgang Alfers (KV Steinfurt)
  • Jutta Paulus (KV Neustadt-Weinstraße)
  • Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau)
  • Delphine Scheel (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
  • Claudia Meinert (KV Emsland)
  • Arno Schelle (KV Northeim/Einbeck)
  • Hardy Trautwein (KV Borken)
  • Susanne Trautwein-Köhler (KV Borken)
  • Inge Pütz-Nobis (KV Forchheim)
  • Peter Wolf (KV Borken)
  • Wolfgang Fontein (KV Steinfurt)
  • Gudrun Kundt-Bergmann (KV Ammerland)

Änderungsanträge

keine

 

 

AKW Brokdorf: Stilllegung und Rückbau sind endlich genehmigt

Eine der vielleicht nicht schnellsten Atombehörden in Deutschland hat es nun vollbracht: Das AKW Brokdorf hat von dem zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein in rekordverdächtiger Frist von nur sieben Jahren eine Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau erhalten. Für das AKW Krümmel hatte das grün-geführte Umwelt- und Atomministerium noch neun Jahre gebraucht. Nur bei Interimsgenehmigungen ist das Haus an der Kieler Förde manchmal schneller. Voller Hoffnung dürfte man nun in der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS, dann Helmholtz und inzwischen irgendwie Hereon oder so sein: Dort wartet man noch immer auf die Stilllegungsgenehmigung für die Forschungsreaktoren, seit weit mehr als nur zehn Jahren. Gut aber ist: Der bereits laufende Rückbau in Brokdorf kann jetzt endlich forciert werden, auch wenn es bei vielen Aspekten im Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften vor allem darauf ankommt, genau hinzuschauen, zu kontrollieren und zu prüfen.

ChatGPT antwortet: „Im Oktober 2024 genehmigte das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein der Betreiberin PreussenElektra die erste Phase des Abbaus, die sich auf die Entfernung der meisten Anlagenkomponenten konzentriert, jedoch noch nicht auf den Reaktordruckbehälter und den biologischen Schutz. Diese zweite Genehmigung wurde bereits beantragt und befindet sich im Prüfverfahren. Die Vorbereitungen für die Stilllegung des Kraftwerks hatten bereits nach der Abschaltung im Dezember 2021 begonnen, einschließlich der Dekontaminierung und der Vorbereitung der Baustruktur für den Rückbau.“

Wenn ich das richtig sehe, sind damit alle AKWs mit einer Stilllegungsgenehmigung ausgestattet. Damit müsste eine Wiederinbetriebnahme nach geltendem Atomrecht ein komplettes neues Genehmigungsverfahren umfassen, nach heutigen Sicherheitsstandards bei Atomkraftwerken. Wirtschaftlich wäre das angesichts der Kosten der Erneuerbaren Energie völliger Unsinn und daher finden solche Szenarien bei den Stromkonzernen keinerlei Unterstützung. Die Kosten für solche Überlegungen, wie sie bei AfD, CDU/CSU und auch bei der FDP auftauchen, sind nur dann möglich, wenn der Staat die Kosten für diese unsinnige Entscheidung übernimmt. Auch mit Forschungsfreiheit, wie sie FDP und CDU/CSU in den letzten Jahren immer wieder fordern, ist Atomstrom keine Option.

Die Kosten für die zahlreichen Atomruinen und Atomunfälle und -Katastrophen führen dazu, dass extreme Kosten an die Steuerzahler:innen übertragen werden. Allein in Deutschland beträgt der Etat des Bundesumweltministeriums deutlich über 50 Prozent der Kosten für das atomare Erbe. Erhebliche Kosten sind beim Bundesforschungsministerium eingestellt, wo das Erbe der staatlichen Atomforschung mit erheblichen Belastungen für die nächsten Jahrzehnte verwaltet wird. In allen Bereichen steigen die Kosten und die Probleme. Die Zeche zahlt das Gemeinwohl.

Das AKW Brokdorf ist eines der wichtigsten Atomprojekte in der Geschichte der Bundesrepublik und mit Blick auf den Atomkonflikt. Wyhl, Wackersdorf, Kalkar, Hanau und natürlich Gorleben waren weitere Orte von großer Bedeutung. Über viele Jahre hinweg fokussierten sich hier die  gesellschaftlichen Kontroversen um die Grenzen der industriellen Entwicklungen und einer wachsenden Umweltzerstörung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen mit immer grenzenloser werdenden Katastrophenszenarien.

Noch heute sind die Proteste gegen das AKW Brokdorf für das Demonstrationsrecht in Deutschland von maßgeblicher Bedeutung, da das Bundesverfassungsgericht und andere Gerichte mit den Kontroversen und brutalen Polizeieinsätzen mehrfach eingreifen musste, um demokratische Verfassungsgrundsätze gegenüber machtpolitischen Interessen durchzusetzen.

Das AKW ging mit fast zehn Jahren Verspätung als erster Atomreaktor nach der Katastrophe von Tschernobyl im Herbst 1986 ans Netz. Ende 2021 wurde es dann nach der Atomkatastrophe von Fukushima endgültig abgeschaltet. Jetzt liegt die Stilllegungsgenehmigung vor.

Auch die SHZ in Schleswig-Holstein berichtet über die Stilllegungsgenehmigung. Der Kommentar glänzt vor allem darin, dass er Jahrzehnte der Atomkontroverse in Deutschland ignoriert und ausblendet, den ersten Atomausstieg der ersten rot-grünen Regierung – und alles, was damit zu tun hatte – gleich auch noch. Tschernobyl und Fukushima? Muss man nicht erinnern? Absurderweise eingeleitet vom Kommentator mit dem Satz: …“ein ungutes Gefühl bleibt“… von einem Ausstieg aus dem Ausstieg mit einer nuklearen Laufzeitverlängerung durch die Regierung Merkel, – nach der mehrfachen Fukushima-Katastrophe zum schrittweisen Ausstieg als „emotional gefühlt – und nur selten faktenorientiert“(e) Reaktion diffamiert. Aber nur so „als ungutes Gefühl“ schreibt dieser Kommentar, wo fängt faktenfrei an?

Dokumentation: Erste Genehmigung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt

Umweltminister Goldschmidt: „Der Atomausstieg in Brokdorf geht weiter voran“ 23.10.2024

BROKDORF/KIEL. Schleswig-Holstein hat einen weiteren Meilenstein auf dem Weg des Atomausstiegs erreicht. So konnte heute (23.10.2024), die erste Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau (Abbauphase 1) des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt und an die Betreibergesellschaften PreussenElektra GmbH und Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG übergeben werden.

„Der Atomausstieg in Brokdorf geht weiter voran und sorgt in Schleswig-Holstein für einen ganz besonderen Moment: Mit der heute erteilten Genehmigung kann endlich das letzte von insgesamt drei Kernkraftwerken in den Abbau gehen. Schleswig-Holstein macht damit einen großen Schritt in die Richtung einer klimaneutralen Zukunft“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt.

Da im Lagerbecken des Kernkraftwerks noch Brennelemente und Sonderbrennstäbe vorhanden sind, die in das Zwischenlager am Standort verbracht werden sollen, musste im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch die sogenannte Abbauphase 1 berücksichtigt werden. „Die drei Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein sind abgeschaltet und das ist vor dem Hintergrund der großen Gefahren, die von der Technologie ausgehen eine gute Nachricht für die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein. Aber auch der Rückbau der Anlagen ist mit hohen Risiken verbunden. Mit der jetzt genehmigten Vorgehensweise ist der sichere Abbau des Kernkraftwerks gewährleistet. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen der Anlage sichere und erfolgreiche Rückbauarbeiten. Sie leisten den Menschen in unserem Land einen wichtigen Dienst“, so Minister Goldschmidt.

Die Abbauarbeiten im Kernkraftwerk Brokdorf werden voraussichtlich rund 15 Jahre in Anspruch nehmen. Die ersten vorbereitenden Maßnahmen konnten bereits im Nachbetrieb des Kraftwerks durchgeführt werden. So wurde bereits ein Teil der Brennelemente in das Zwischenlager am Standort Brokdorf gebracht und eine umfangreiche Systemdekontamination zur Strahlenminimierung durchgeführt.

Der Strahlenschutz besitzt während des gesamten Abbaus oberste Priorität. Alle Abbauschritte des Kernkraftwerks werden daher eng von der atomrechtlichen Aufsicht überwacht. Auch viele Teilschritte, wie beispielsweise die Stillsetzung von Systemen und der Abbau von Großkomponenten bedürfen einer Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, damit die Rahmenbedingungen und das Ziel der Strahlenminimierung bestmöglich eingehalten werden.

Weitere Informationen zum Genehmigungsbescheid:

Der Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf (Abbauphase 1) umfasst die Stilllegung und den Abbau der nicht mehr benötigten, der atomrechtlichen Überwachung unterliegenden, Anlagenteile mit Ausnahme des Reaktordruckbehälters sowie des biologischen Schildes.

Der Genehmigungsbescheid regelt zudem die nötigen Rahmenbedingungen für atomrechtliche Freigaben. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, nach dem Stoffe, die als potenziell radioaktiv gelten, aus dem Bereich des Strahlenschutzrechts entlassen werden können. An dieser Stelle benötigt es einen Nachweis darüber, dass von den Stoffen lediglich eine zu vernachlässigende Strahlung ausgeht, die deutlich unterhalb der natürlichen Schwankungsbreite liegt. Jede einzelne Freigabe bedarf dabei einer ausdrücklichen Zustimmung der Reaktorsicherheitsbehörde, die wiederum unabhängige Sachverständige hinzuzieht.

Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids:

Die Reaktorsicherheitsbehörde wird den Genehmigungsbescheid gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung im Amtsblatt und in den örtlichen Tageszeitungen bekanntmachen. Zudem wird der Bescheid vor Ort (Kreisverwaltung Steinburg und Amtsverwaltung Wilstermarsch) sowie im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur für zwei Wochen ausgelegt. Im Anschluss haben alle Personen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, die Gelegenheit zur Klage.

Weitere Hintergrundinformationen und den Genehmigungsbescheid finden Sie hier.

Informationen zur Abbaugenehmigung 2:

Für den Abbau des Reaktordruckbehälters und des biologischen Schildes ist eine 2. Abbaugenehmigung erforderlich. Diese setzt den Abtransport aller Brennelemente und Sonderbrennstäbe voraus, die voraussichtlich im Jahr 2025 in das Zwischenlager am Standort abtransportiert werden sollen. Den Antrag für die 2. Abbaugenehmigung haben die Betreibergesellschaften am 30.08.2024 gestellt. Dieser wird aktuell von unabhängigen Sachverständigen geprüft.

 

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