Dreckige Braunkohle: Ermittlungen bei der Mibrag – Folgen für Vattenfalls Braunkohle-Verkauf?

lausitz-braunkohle-lacoma-04
Dreckige Braunkohle: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mibrag-Geschäftsführer – Auswirkungen für Verkaufspläne von Vattenfall?

Das Handelsblatt berichtet über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, eine vorübergehende Untersuchungshaft und die Suspendierung des Geschäftsführers der Mibrag, Joachim Geisler. Es geht um die Übernahme des Unternehmens in 2009, bei der möglicherweise Schmiergeldzahlungen im Spiel waren. Brisant ist das im Zusammenhang mit dem derzeit von Vattenfall angestrebten Verkauf der Braunkohle in der Lausitz. Denn die Unternehmen, die an der damaligen Übernahme der Mibrag beteiligt waren, wollen nun auch die Braunkohle-Sparte von Vattenfall übernehmen.

Bereits vor einigen Tagen hatte die „Super-Illu“ berichtet: „Mibrag-Chef Joachim Geisler ist vom Aufsichtsratspräsidium wegen eines laufenden Verfahrens der Staatsanwaltschaft Bochum gegen ihn beurlaubt worden. Ermittelt wird wegen Unregelmäßigkeiten beim Verkauf des Braunkohlen-Konzerns. Die US-Eigentümer URS und NRG Energy hatten die Mibrag 2009 für 404 Millionen Euro an ein tschechisches Konsortium verkauft, an dem auch der heutige Alleineigentümer EPH beteiligt war.“ Geisler ist auch Mitglied des Präsidiums im Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), heißt es in seiner Vorstellung auf der Seite der Mibrag.

Schon vor zehn Tagen berichtete die Leipziger Volkszeitung: „Bekannt ist inzwischen trotz des Schweigens bei der Mibrag, dass die Staatsanwaltschaft in Bochum gegen Geisler ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Nach Angaben der Anklagebehörde gehe es um den Verkauf der Mibrag. Weitere Details wurden nicht genannt. 1994 verkaufte die Treuhandanstalt große Teile der Vereinigte Mitteldeutsche Braunkohlewerke AG an das britisch-amerikanische Firmenkonsortium Powergen, NRG Energy und Morrison Knudsen. 15 Jahre später wurde die Mibrag an CEZ und J&T Investment Advisors veräußert.“ (siehe auch die Mitteldeutsche Zeitung vom 15. Oktober und die LVZ auch hier)

Die Mitteldeutsche Zeitung stellt fest: „Sollte Geisler aus dem Unternehmen ausscheiden, wäre dies gerade zum jetzigen Zeitpunkt ein schwerer Verlust. Die Mibrag befindet sich mitten im Bieterwettbewerb um die Kohleaktivitäten von Vattenfall in der Lausitz. Zum Verkauf stehen die Kraftwerke Jänschwalde und Schwarze Pumpe (beide Brandenburg), Boxberg sowie ein Block der Anlage in Lippendorf (beide Sachsen). Außerdem will der schwedische Konzern die fünf dazugehörigen Tagebaue loswerden. Insgesamt arbeiten 8000 Mitarbeiter bei Vattenfall im Kohlegeschäft.“

Im Handelsblatt ist zu lesen: „Es ist von Schmiergeldzahlungen beim Verkauf die Rede. Und hier wird der Fall richtig spannend. Die Mibrag, die hinter RWE und Vattenfall der drittgrößte Braunkohleförderer in Deutschland ist, wurde 2009 für gut 400 Millionen Euro von den US-Konzernen NRG Energy und URS verkauft. Käufer war ein Konsortium der tschechischen Energieunternehmen CEZ und J & T-Gruppe. Aus J & T wurde später die Energieholding EPH, und die übernahm 2012 Mibrag komplett.“

Über die genauen Vorwürfe, die zu den Maßnahmen gegen den Geschäftsführer geführt haben, hüllen sich laut Handelsblatt alle Beteiligten in Schweigen, lediglich das Ermittlungsverfahren wird bestätigt.

„Nach Angaben des Unternehmens sei Geisler von „seinen dienstlichen Aufgaben, Rechten und Pflichten freigestellt“. Die zuständige Staatsanwaltschaft Bochum nennt zwar keinen Namen, bestätigt aber, dass ein Ermittlungsverfahren läuft. Das stehe im Zusammenhang mit dem Verkauf des Unternehmens im Jahr 2009. Dabei soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Nach Informationen des Handelsblatts aus Unternehmenskreisen saß Geisler sogar zwischenzeitlich in Untersuchungshaft, ist aber wieder entlassen. Offenbar sieht die Staatsanwaltschaft keine Fluchtgefahr.“

Weiter schreibt das Handelsblatt: „EPH erklärt, man sei über die Untersuchungen informiert und an einer vollständigen Aufklärung interessiert. EPH prüfe die vorliegenden Fakten und habe „bisher keine Anzeichen für ein Fehlverhalten“. CEZ betont, man sei von den Ermittlungen nicht betroffen und wolle den Fall nicht kommentieren. Für die Unternehmen kommen die Vorwürfe, es habe beim Verkauf Unregelmäßigkeiten gegeben, genau zum falschen Zeitpunkt. CEZ und EPH haben just in diesen Tagen erneut ein Übernahmeangebot in Deutschland abgegeben: Sie wollen die Braunkohleaktivitäten übernehmen, die der schwedische Vattenfall-Konzern in Deutschland zum Verkauf gestellt hat. Dieses Mal stehen sie sich aber als Konkurrenten gegenüber. Dass die Vorwürfe genau jetzt erhoben werden, könne kein Zufall sein, heißt es in Branchenkreisen. Entweder solle einer der beiden Bieter oder der Verkaufsprozess insgesamt torpediert werden.“

Ohne TTIP: Stromkonzerne bekommen Milliarden für überflüssige Braunkohlekraftwerke und Atommüll

Elbphilharmonie-Atommuell
Auch ohne TTIP: Milliarden-Geschenke für die ehemaligen Stromgiganten auf Kosten der BürgerInnen.

Die Bundesregierung demonstriert einmal mehr, wie man den ach so leidenden Konzernen mit Milliarden-Summen unter die Arme greift. Was braucht es da noch TTIP, wenn vor allem RWE und Vattenfall für die Abschaltung unnötiger Braunkohlekraftwerke künftig mit 1,6 Mrd Euro als entgangene Gewinne vorsorglich entschädigt werden. Zur Belohnung kündigt RWE denn auch schon mal den Abbau von bis zu weiteren 1.000 Arbeitsplätzen an. Weitere Kostenentlastungen, an denen dann auch E.on und EnBW massiv beteiligt sein werden, stehen auf dem Programm: Mit einer neuen Atom-Kommission unter der Leitung von Ole von Beust, Michael Platzeck und Jürgen Trittin soll ein Weg gesucht werden, wie man die Atomkonzerne von den (wachsenden) Kosten für den AKW-Rückbau und die Atommülllagerung entlasten kann.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel dürfte künftig als absoluter Tiefflieger durchgehen. So wie er die Einschränkung von Waffenexporten versprochen hat und das Gegenteil dabei rauskommt, so ist im Grundsatz auch seine Klimaabgabe vor allem mit Blick auf die vollkommen überflüssigen Braunkohlekraftwerke ein echter Rohrkrepierer.

So schreibt die Lausitzer Rundschau: „RWE, Vattenfall und Mibrag müssen für den Klimaschutz bis 2020 nun schrittweise 13 Prozent der deutschen Braunkohle-Kapazitäten stilllegen – dafür gibt es über sieben Jahre je 230 Millionen Euro. Macht zusammen 1,61 Milliarden Euro. Zahlen müssen das die Stromkunden.“ Bezogen auf die Stromrechnung von Privatkunden, wäre das ein Betrag von 1,75 Euro im Jahr.

Völlig an der Sache vorbei, wird das in den Medien als „Hartz IV für Kohlekraftwerke“ bezeichnet. Das ist blanker Unsinn, denn mit Fördern und Fordern hat das absolut nichts zu tun. Richtiger dürfte es sein, wenn n-tv von einer Abwrackprämie spricht.

RWE ist ganz begeistert von dieser Finanzspritze aus dem Wirtschaftsministerium und kündigt denn auch gleich mal – siehe Der Westen – an: „Die Abschaltung von fünf Braunkohle-Kraftwerksblöcken des Essener Energieversorgers RWE hat Folgen: 800 bis 1000 Arbeitsplätze dürften wegfallen.“

Weiter heißt es dort: „Der Kompromiss mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sieht vor, dass bundesweit 20 Blöcke zunächst in eine vierjährige sogenannte Sicherheitsbereitschaft überführt und anschließend komplett vom Netz gehen. Damit sollen 12,5 Millionen Tonnen des klimaschädlichen Kohlendioxid eingespart werden. Von den 2700 Megawatt, die schrittweise aufgegeben werden, entfallen mit 1500 MW mehr als die Hälfte auf RWE.“

Mit dieser Maßnahme bekommen die betroffenen Unternehmen eine ordentliche Finanzspritze. Angesichts der Strompreise, die weiterhin am wegbrechen sind, dürfte das für die Konzerne also ein guter Deal sein.

Und der nächste Deal ist bereits in Planung. Darüber ist in diesem Blog schon berichtet worden: Weil die ehemaligen Stromgiganten über ein Jahrzehnt mit allen Mitteln die Energiewende zu verhindern suchten und sie mit massiven Fehlspekulationen Milliarden-Beträge versenkt haben, will die Bundesregierung ihnen nun offenbar bei den Kosten für den Atommüll entgegen kommen. Nichts anderes muss man erwarten, wenn man die nun von der Bundesregierung aus der Taufe gehobene neue Atomkommission und ihre Besetzung betrachtet. Neunzehn „Persönlichkeiten“ – so nennt es der Tagesspiegel – sollen das nun regeln.

Dass die Bundesregierung und ihr sozialdemokratischer Wirtschaftsminister zugunsten der Konzerne tricksen, sieht auch der Kommentator des Tagesspiegel: „Rückstelllungen der Atomkonzerne – Sigmar Gabriels Ablenkungsmanöver„, heißt es dort. „Für Probleme, deren Bearbeitung gerade nicht opportun ist, kennt die Politik ein bewährtes Mittel: Man beauftragt Experten mit der Erstellung eines Gutachtens und rechtfertigt mit der Expertise weitere Untätigkeit. Wie so ein Ablenkungsmanöver funktioniert, dafür lieferte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel jüngst ein wahres Lehrstück ab.“

Richtig. Jahrzehntelang galt die klare Ansage: Die Konzerne zahlen für den Atommüll. Dafür wurden ihnen extreme (Steuer-)Begünstigungen zugeschustert. Mit den Steuervorteilen und den Entsorgungs-Rückstellungen verfügten die Konzerne quasi über eigene Kreditinstitute, aus denen sie sich reichlich bedienten. Munter investierten sie seit der Liberalisierung der Strommärkte ab Anfang 2000 in ihre europäische Expansion – und fielen gewaltig auf die Fresse. Heute haben diese Konzerne enorme Schuldenberge und reichlich an Wert verloren. „RWE etwa ist an der Börse nur noch 7,4 Milliarden Euro wert, 2008 waren es noch 40 Milliarden“, stellt der Tagesspiegel fest und auch für E.on und Vattenfall gilt das sinngemäß.

Die Atom-Rückstellungen, das sagen selbst die von Gabriel beauftragten Gutachten, sind alles andere als sicher. Und daher wird das nächste große Geschenk vorbereitet und wieder werden die BürgerInnen zur Kasse gebeten, kein einziger Manager zur Verantwortung gezogen! Am Ende des nun kommenden „Ringens“ in der neuen Kommission werden die Atomkonzerne erneut Milliarden-Summen, für die sie die Verantwortung haben, nicht zahlen müssen. Es sei denn….

EuGH stärkt Klagemöglichkeiten für Umweltverbände

paragraphenGute Nachricht für den Umweltschutz und ein Rüffel für die Bundesrepublik: „Im Streit um Großprojekte wie Kraftwerke oder Straßen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Rechte von Anwohnern und insbesondere Umweltverbänden gestärkt. Deutschland muss seine Gesetze in mehreren Punkten ändern, damit insbesondere Verbände die bei Großprojekten übliche Umweltverträglichkeitsprüfung leichter gerichtlich überprüfen lassen können, urteilte am Donnerstag, 15. Oktober 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-137/14).“, meldet das Jura-Forum in einem Bericht zum Urteil.

Auch die Frankfurter Rundschau berichtet über dieses Urteil, das die EU gegen die Bundesregierung angestrengt hatte. Dort heißt es: „Die Bundesregierung muss nun das Verbandsklagerecht zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) in mehreren Punkten nachbessern. Bei Großprojekten wie Autobahnen, Flughäfen oder Industrieanlagen sind EU-weit solche Prüfungen vorgeschrieben. Dabei wird untersucht, wie groß die Auswirkungen auf Anwohner und Umwelt, zum Beispiel Naturschutzgebiete oder Gewässer, sind und ob die Umweltvorschriften eingehalten werden. Bereits in einem Urteil von 2011 hatte der EuGH moniert, dass Umweltverbände die Ergebnisse einer UVP nicht gerichtlich überprüfen lassen konnten. Daraufhin wurde ein Klagerecht für anerkannte Verbände wie BUND oder Nabu geschaffen. Der EU Kommission reichten diese Änderungen nicht aus.“

Hintergrund des Urteils ist laut Jura-Forum: „In einem Urteil zum Kohlekraftwerk Lünen in Nordrhein-Westfalen hatte der EuGH 2011 gerügt, dass Umweltverbände früher nicht eigenständig gerichtlich gegen die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgehen konnten (Urteil und JurAgentur-Meldung vom 12. Mai 2011, Az.: C-115/09). Daraufhin wurde das Umweltrecht nachgebessert und ein Klagerecht für anerkannte Umweltverbände geschaffen. Die EU-Kommission sah jedoch weiterhin Lücken im umweltrechtlichen Schutz bei Großprojekten und klagte gegen Deutschland. Der EuGH gab dem nun weitgehend statt.“

Vor allem die Umweltverbände haben nach diesem Urteil nun bessere Möglichkeiten, sich in Genehmigungsverfahren einzumischen. Die FR schreibt: „Bisher konnten klagende Verbände vor Gericht nur solche Erkenntnisse geltend machen, die sie bereits im Verwaltungsverfahren für das jeweilige Großprojekt vorgebracht hatten. Das wird nun geändert. Künftig müssen die Gerichte auch neue Erkenntnisse berücksichtigen. Weitere Neuerung: Bislang mussten bei Fehlern in der Umweltverträglichkeitsprüfung die Kläger nachweisen, dass das UVP-Ergebnis ohne diesen Fehler anders ausgefallen wäre. Nun liegt die Beweislast bei den Behörden.“

Auch „anwalt.de“ und die Süddeutsche berichten ausführlich über das EuGH-Urteil.

Der SZ ist zu entnehmen: „Das oberste EU-Gericht entsprach damit im Wesentlichen einer Klage der EU-Kommission, die den deutschen Rechtsschutz als Verstoß gegen EU-Recht gerügt hatte. Das kam nicht ganz überraschend: Der EuGH hat in den vergangenen Jahren immer wieder den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten gestärkt. Das Bundesumweltministerium kündigte an, die geforderten Änderungen umzusetzen. Das Urteil sei eine Aufforderung an die Planer, von Anfang an die Beteiligung der Bürger zu suchen, sagte ein Sprecher.“

In der FR wird festgehalten: „Die Umweltverbände sehen sich durch das Urteil bestätigt. „Unsere Erfolgsaussichten sind deutlich gestiegen, Projekte zu stoppen, bei denen die umwelt- und naturschutzrechlichen Belange nicht korrekt berücksichtigt wurden“, sagte BUND-Experte Magnus Wessel der FR. Das Urteil setze ein klares Signal, dass auch sonstige Versuche des deutschen Gesetzgebers, den Erfolg von Umweltklagen – etwa durch Einschränkung der gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen – zu erschweren, nicht mit EU-Recht konform seien. Als ein Beispiel für Probleme bei der UVP-Überprüfung gilt das Verfahren gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte 2009 die Klage des BUND abgewiesen, unter anderem mit der Begründung, die Angaben zum Vogelschlag in den angrenzenden Vogelschutzgebieten seien nicht früh genug eingeführt worden. Der damals beteiligte Frankfurter Anwalt Dirk Teßmer glaubt: „Hätte es die EuGH-Entscheidung damals schon gegeben, hätte die Klage des BUND meiner Meinung nach Erfolg haben müssen.““

Vattenfall gnädig: Geschäftspartner Hamburg darf Daten zur Fernwärme sehen – Gutachten Wedel liegt vor

Muss weg - aber wie: Alte Kohle-Heizkraftwerk Wedel
Muss weg – aber wie: Altes Kohle-Heizkraftwerk Wedel

Mit was Vattenfall nicht so alles für Schlagzeilen sorgen kann. Z.B. mit der Meldung, dass das Unternehmen nun endlich bereit ist, seinem derzeitigen Minderheits-Partner und dem künftigen Gesamt-Eigentümer Hamburg Daten zum Fernwärme-Netz zur Einsicht zu gewähren. Eine unglaubliche Transparenz-Offensive, die Vattenfall da hinlegt. Inzwischen hat die Umweltbehörde nun auch das Gutachten veröffentlicht, in dem die Alternativen zum Kohle-Heizkraftwerk Wedel untersucht werden.

Der NDR meldete: „Im Streit zwischen der Stadt Hamburg und Vattenfall über die Herausgabe wichtiger Eckdaten über das Fernwärmenetz gibt es eine Einigung. Nach Informationen von NDR 90,3 ist Vattenfall jetzt bereit, Einblick zu gewähren, damit die Stadt die Planungen für den Ersatz des alten Kohlekraftwerks in Wedel schneller vorantreiben kann.“

Hamburg wird in der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ spätestens 2018/19 die Fernwärme von Vattenfall vollständig übernehmen und ist derzeit mit einem Anteil von 25,1 Prozent an der gemeinsamen Wärme-Gesellschaft beteiligt.

Die Daten über das Fernwärme-Netz werden benötigt, um die Planungen für den Ersatz des maroden und klimaschädlichen alten Kohle-Heizkraftwerks in Wedel voran zu bringen. Ein Alternativenvergleich hatte jüngst mehrere Möglichkeiten aufgezeigt. Um diese aber genauer prüfen zu können, braucht es Daten, die Vattenfall bislang verweigert hat. Die Links-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hatte das mit einem Antrag jüngst zum Thema gemacht (siehe hier die aktuelle PM).

Der NDR weiter: „Die Stadt erfährt nun, wie viele Haushalte genau von der Wärmeversorgung dieses Kraftwerks überhaupt abhängen. Außerdem bekommen die Fachleute Einblick in technische Details des Netzes. Das ist wichtig, um Alternativen zu prüfen.“

Siehe auch: Wärmeversorgung – Vattenfall stellt Umweltbehörde technische Daten des Fernwärmenetzes zur Verfügung. Dort findet sich auch der download zum Endbericht Gutachten Wedel »(PDF, 1,3 MB)

Vattenfall Hamburg: Gewinne mit der Fernwärme – Rekommunalisierung beschleunigen

Vattenfall2014Schade, dass die Fernwärmeversorgung in Hamburg noch nicht vollständig rekommunalisiert ist. Immerhin erzielte die immer noch zu rund 75 Prozent in der Hand von Vattenfall befindliche Wärmegesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss von 62,2 Mio. Euro. So ist es dem Bericht der Hamburgischen Gesellschaft für Vermögensverwaltung (S. 18/19, PDF) zu entnehmen. Die Stadt Hamburg erhält durch ihren 25 Prozent-Anteil eine feste Ausgleichszahlung in Höhe von 14,66 Mio. Euro. In Folge der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ werden in Hamburg die Energienetze rekommunalisiert. Beim Fernwärmenetz hat der Senat die vollständige Übernahme verzögert und eine Rückkaufoption für das Jahr 2018 vereinbart. Bis dahin kann Vattenfall die Gewinne einziehen.

Im HGV-Geschäftsbericht ist mit Blick auf die Beteiligung der Stadt an Vattenfall Wärme Hamburg (VWH) zu lesen: „Die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) betreibt das Hamburger Fernwärmenetz. Des Weiteren erzeugt und vertreibt sie Fernwärme und Strom. Die HGV ist an ihr mit 25,1 % beteiligt.

Die VWH hat 2014 1.354 GWh Strom und damit 4,3% weniger als im Vorjahr abgesetzt (2013: 1.415 GWh), von denen 1.239 GWh aus Eigenerzeugung stammen. Der Wärmeabsatz sank witterungsbedingt um 13% auf 3.616 GWh (2013: 4.158 GWh). Die Heizgradtage lagen 2014 in Hamburg um 11,8% unter dem langjährigen Mittel. Die Umsatzerlöse gingen um 11,3% auf 315.4 Mio. EUR zurück (2013: 355.4 Mio. EUR). Mit knapp 76% bzw. 239,6 Mio. EUR haben die Wärmeerlöse den höchsten Anteil (2013: 75% bzw. 266 Mio. EUR). Die Stromerlöse (ohne Erlöse aus der Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) sanken mit 65,2 Mio. EUR nochmals deutlich um 17,6% gegenüber dem Vorjahr (2013: 79,1 Mio. EUR). Grund ist die Preisentwicklung an den Strommärkten mit einem weiterhin niedrigen Strompreisniveau. Insgesamt erzielte die VWH Erträge von 326,3 Mio. EUR (2013: 368.4 Mio. EUR). Die Aufwendungen einschließlich des Zinsergebnisses beliefen sich auf 260,7 Mio. EUR (2013: 302,3 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung betrug 62,2 Mio. EUR (2013: 63,0 Mio. EUR). Die HGV hat für das Geschäftsjahr 2014 eine feste Ausgleichszahlung in Höhe von 14,66 Mio. EUR erhalten.“

Klar ist angesichts der Zahlen: Eine Rekommunalisierung der Fernwärme sollte eher früher als später kommen und der grüne Regierungspartner im Hamburger Senat wäre gut beraten, hier noch mal intensiv ranzugehen.

×