Kein Atommüll für Schacht Konrad: „Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis“ nicht anwendbar – Inbetriebnahme nur mit Schönrechnen?

Die Serie von Katastrophen-Meldungen im Zusammenhang mit dem geplanten Atommüllendlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter reißen nicht ab. Längst sollte das in den 1980er Jahren auf den Weg gebrachte Endlager in Betrieb sein. Doch immer wieder kam und kommt es zu Verzögerungen beim Ausbau. Derzeit wird über eine Inbetriebnahme nach 2030 spekuliert. Jetzt aber meldet die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung eine weitere Art von Mayday. Obwohl sich der leicht- und mittelradioaktive Atommüll an den zahlreichen AKW-Standorten auftürmt, gibt es immer noch keine befüllten „Konrad-Behälter“, die den Einlagerungsanforderungen für Konrad entsprechen. Selbst wenn Konrad also in Betrieb wäre, könnte keine einzige Tonne Atommüll eingelagert werden: „Als Ergebnis der im Anhang zusammengefassten Anhörungen wird festgestellt, dass mit derzeitigem Stand der Bereitstellung von Abfallgebinden keine Einlagerung in das Endlager Konrad nach der geplanten Inbetriebnahme erfolgen kann“ (S. 7)  heißt es in dem Papier der Entsorgungskommission. Die mögliche Folge: Noch mehr Zwischenlager für diese Abfälle müssten an den vielen AKW-Standorten neu gebaut werden und würden den Rückbau weiter verzögern.

„Seit 2007 arbeitet die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) bzw. inzwischen die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) am Um- und Ausbau des Endlagers Konrad, um ab der Inbetriebnahme die radioaktiven Abfälle unter Tage einzulagern. Nach mehreren Verschiebungen des Termins der Inbetriebnahme hat die BGE 2024 mitgeteilt, dass die Einlagerung zu Beginn der 2030er Jahre beginnen soll. Der auslegungsgemäße Betrieb des Endlagers Konrad sieht eine jährliche Einlagerungskapazität in der Größenordnung von 10.000 m3 pro Jahr vor. Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können.“

Eines der Probleme ist derzeit die Bauartprüfung für die jeweils zum Einsatz kommenden Behälter zur Einlagerung im Endlager. Wesentlich bedeutsamer sind aber die Probleme im Zusammenhang mit der „Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis“ (GwE), die mit dem Planungsfeststellungsbeschluss, der Genehmigung für den Schacht Konrad, verbunden ist. Dieser Anhang 4 ist eine von vier wasserrechtlichen Erlaubnissen, die dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) angefügt sind. Natürlich muss in einem Atommülllager sichergestellt werden, dass die eingelagerten radioaktiven Abfälle nicht mit Wasser in Kontakt kommen und sich Wege an die Oberfläche suchen können. Die in den Genehmigungsanhängen festgelegten Vorgaben können die Abfallerzeuger, zunächst die AKW-Betreiber oder Betreiber staatlicher Forschungsanlagen derzeit nicht erfüllen.

Nach Prüfungen und Anhörungen beklagt die ESK nun, dass viele Aspekte damals falsch und unzureichend ermittelt und festgelegt worden sind: „Die Bewertung der zur Einlagerung vorgesehenen Massen hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des oberflächennahen Grundwassers erfolgte – gegenüber der Bewertung der einzubringenden Radionuklide in der Langzeitsicherheitsanalyse – nach einem sehr vereinfachten außerordentlich konservativen Modell“, heißt es denn auch auf Seite 4 der Stellungnahme. Auch in einem weiteren Punkt ist die ESK mit den Regelungen offenbar unzufrieden: „Die aus den Abfällen in das Grundwasser eingebrachte Masse an wassergefährdenden Stoffen wird gemäß GwE durch die o. g. genannten Konservativitäten überschätzt. Im Rahmen der Antragsunterlage des BfS [10] wird dargestellt, dass dieser außerordentlich konservative Ansatz eine vertrauensbildende Maßnahme darstellt
und zur Erhöhung der Akzeptanz beiträgt.“ (Seite 5)

So oder so: Die ESK erklärt im Grundsatz, dass man damals aus unterschiedlichen Gründen viel zu hohe Sicherheitsanforderungen festgelegt habe, die es eigentlich gar nicht braucht – auch weil viele Dinge nicht beachtet worden seien. Sie verweist außerdem auf die Problematik der Finanzierung beim Umgang mit dem Atommüll und der Endlagerung und verweist auf die „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ (KFK) von 2015. Problempunkt offenbar: Die AKW-Betreiber können sich erst von der Kostenverantwortung bei den leicht- und mittelaktiven Abfällen verabschieden, wenn diese endlagerfähig verpackt an die dann zuständige Bundesgesellschaft für Zwischenlager (BGZ) übergeben sind. Ist nichts einlagerungsfähig, bleibt der Atommüll und die Kosten bei den AKW-Betreibern.

Mit Blick auf die Bauartzulassungen kommt die ESK in der Folge dann zu dieser Aussage: „Somit empfiehlt die ESK, die Verfahren der Bauartzulassung auf die wesentlichen sicherheitsrelevanten Fragestellungen zu fokussieren (Gewährleistung der sicheren Einlagerung und Schutzzielorientierung) und formale Sachverhalte und nebensächliche Anforderungen zügig abzuarbeiten.“ Fokussieren auf die wesentlichen! sicherheitsrelevanten! Fragestellungen. Wo fängt der Abbau von Sicherheit an?

Und dann kommt nach weiteren Ausführungen der durchaus komplexen Sachverhalte dieses Fazit: „Von allen Ablieferungspflichtigen (inklusive BGZ) sowie der BGE wurde die „nicht-anwendbare“ Umsetzung der GwE neben den Verzögerungen der Bauartprüfungen als der Hauptgrund für die fehlenden endlagerfähigen Abfallgebinde genannt. Dies führt in den nächsten Jahren

  • zu Kapazitätsengpässen in den bestehenden Zwischenlagern,
  • zur Neubeantragung und Errichtung von weiteren Zwischenlagern und
  • zur Verzögerung des Rückbaus der kerntechnischen Anlagen oder Einrichtungen.

Außerdem führt es bei der Inbetriebnahme des Endlagers dazu, dass der Einlagerungsbetrieb nicht aufgenommen und die Zwischenlager nicht geleert werden können.“ (Seite 10)

Update/Dokumentation: Als Reaktion auf die Berichterstattung hier auf umweltFAIRaendern hat die AG Schacht Konrad diese PM auf den Weg gebracht:

(Presseerklärung 28.11.2024) In ihrer Stellungnahme vom 24./25. Oktober 2024 stellt die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratungsorgan des Bundesumweltministeriums, fest: „Aktuell gibt es keine Gebinde, die die Anforderungen aus den derzeit gültigen Endlagerungsbedingungen sowie den gemäß der Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (GwE) weiter zu berücksichtigenden Regelwerken vollumfänglich erfüllen und damit im Endlager Konrad eingelagert werden können.“

So weit, so richtig, doch die Konsequenzen, die die Entsorgungskommission daraus zieht, sind skandalös. Sie beklagt die häufigen Aktualisierungen des wasserrechtlichen Regelwerks, die „die Einlagerung von Abfallgebinden in das Endlager Konrad verhindern“ wird. Deshalb empfiehlt sie, die Verschärfungen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser, die nach 2011 erlassen worden sind, auf das Atommülllager Schacht KONRAD einfach gar nicht anzuwenden. Weil eine sichere Zwischenlagerung der strahlenden Abfälle in den Zwischenlagern laut Entsorgungskommission zu teuer werden würde, soll der Müll bei KONRAD an geltendem Regelwerk und dem Trinkwasserschutz vorbei unter die Erde geschafft werden.

„Es kann doch nicht sein, dass ich als Landwirt, die aktuellen Grund- und Trinkwasserverordnungen einhalten muss, ein Atommüllendlager aber nicht“, erklärt Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD. „Es ist schon beeindruckend, wie rücksichtslos bei Schacht KONRAD ein Endlager errichtet werden soll, das weder den aktuellen Anforderungen an eine sichere Endlagerung noch dem aktuellen Grund- und Trinkwasserschutz genügt. Umso wichtiger ist die Klage für die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, die jetzt eingereicht worden ist. Nur so können wir die nächste atomare Katastrophe nach der ASSE II in der Region verhindern.“

Die Entsorgungskommission schlägt folgenden Trick vor: Die Berechnungen zur Langzeitsicherheit von Schacht KONRAD aus den 1980er Jahren beruhen auf wenigen geologischen Daten und sehr unzureichenden Rechenprogrammen. Dies führte an vielen Stellen zu großen Unsicherheiten über die tatsächlichen Entwicklungen in dem Endlager. Um trotzdem eine Langzeitsicherheit nachweisen zu können, wurden konservative Annahmen getroffen, z.B. über die tatsächlich enthaltenen Inhaltsstoffe in den Gebinden. Diese konservativen Annahmen will die Entsorgungskommission jetzt abbauen – ohne allerdings neue Naturdaten zur erheben und eine neue Langzeitsicherheitsberechnung vorzunehmen. Dass damit das gesamte damalige Konstrukt des Langzeitsicherheitsnachweises hinfällig werden würde soll einfach ignoriert werden.

Für Rückfragen: Ludwig Wasmus Tel. 05341 63123

Atomausstieg: Showdown im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Ein Hörspiel und ein Video: Plutonium-Reaktor Kalkar – Geschichten vom Widerstand gegen atomaren Wahnsinn

Karlsruhe – Hanau – Kalkar – Wackersdorf. Das sind Orte, in denen die Bundesrepublik im Rahmen seiner Atomprogramme in den 1960 bis Ende 1990 versucht hat, Atomstrom nicht nur mit Uran, sondern auch mit dem hochgiftigen und atomwaffenfähigem Plutonium zu befeuern. Gegen den Einstieg in diese Plutoniumwirtschaft hat es wegen der noch mal enorm gesteigerten Risiken für Mensch und Umwelt und der unglaublich hohen Kosten selbst aus den Reihen derjenigen massiven Widerstand gegeben, die den Betrieb von Uran-Meilern nicht völlig falsch fanden. Eine enorme gesellschaftliche Politisierung, die mit dem Abbruch und Ende der Plutoniumwirtschaft endete. Der WDR hat über die Kontroverse um den Schnellen Brüter in Kalkar jetzt eine hochwertig gemachte Hörspiel-Serie unter dem Titel Kalkar 81 veröffentlicht. umweltFAIRaendern.de hat mit Einverständnis von Manfred Jaspers jetzt ein Lied vom Konzert bzw. der Platte „Bauer Maas – Lieder gegen Atomkraft“ als Video veröffentlicht. (Bild: Bauer Maas – Foto Peter Schwers)

Weitere Infos und Hintergründe:

Deutsch-Brasilianscher Atomvertrag bleibt in Kraft

Ein Atomabkommen zwischen Deutschland und Brasilien über die atomare Zusammenarbeit bleibt weiterhin in Kraft. Das Abkommen stammt aus den 1970er Jahren und kann seit dem alle fünf Jahre gekündigt werden.  Doch keine Bundesregierung – auch keine mit grüner Beteiligung – hat die mögliche Kündigung als Beitrag zum Atomausstieg umgesetzt, auch wenn es dazu immer wieder Forderungen der Opposition im Bundestag gab. Auch jetzt haben die grünen Ministerien für Umwelt, für Wirtschaft und im Auswärtigen Amt die Frist erneut verstreichen lassen und den Atomvertrag nicht gekündigt. Angeblich, weil das Bundeskanzleramt gegen eine Kündigung war.

Auch die taz berichtet über den Atomdeal. In einem offenen Brief an die Bundesregierung (hier und hier als PDF) hatten Umweltverbände und Anti-Atom-Gruppen die Kündigung des Vertrages gefordert. Andere Initiativen haben auf dem Weg einer Petition versucht, dieses Ziel zu erreichen. Eine Untersuchung zu dem Thema ist 2016 vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags hier als PDF veröffentlicht worden.

Mit einer PM von 2014 hatte u.a. die Organisation urgewald darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung die Verträge nicht gekündigt hatte:

Atomabkommen zwischen Deutschland und Brasilien wieder nicht gekündigt

Pressemitteilung der Menschenrechts- und Umweltorganisation urgewald.
| von Urgewald

Berlin (17.11.2014) Morgen läuft die Frist zur Kündigung des deutsch-brasilianischen Atomvertrages aus. Alle fünf Jahre besteht die Möglichkeit, das 1975 unterzeichnete Abkommen turnusgemäß per diplomatischer Note zu beenden. Bei einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten könnte so der Atomvertrag zwischen Deutschland und Brasilien zum 18. November 2015 auslaufen. Die schwarz-rote Bundesregierung will diese Chance jedoch nicht nutzen, sondern weiter am bilateralen Atomabkommen mit Brasilien festhalten.

“40 Jahre Atomkooperation sind mehr als genug”, erklärt Barbara Happe von der Umweltorganisation urgewald. “Es ist nicht nachvollziehbar, warum Deutschland im eigenen Land wegen der damit verbundenen nicht beherrschbaren Risiken aus der Atomkraft aussteigt, gleichzeitig aber daran festhält, andere Länder aktiv beim Ausbau der Atomkraft zu unterstützen”.

Der im Juni 2014 erhoffte konsequente Kurswechsel der Bundesregierung beim Thema Atomexporte ist ausgeblieben. Damals hatte sie das unter Rot-Grün schon mal geltende Kriterium, keine Hermesbürgschaften für den Neubau von Atomanlagen zu gewähren, wieder eingeführt und somit die seit Jahren schwelende Debatte um eine deutsche Hermesbürgschaft für das im Bau befindliche Atomkraftwerk Angra 3 in Brasilien beendet. Umweltorganisationen hatten die Entscheidung der Großen Koalition damals sehr begrüßt und zeigen sich jetzt enttäuscht, dass sie dennoch am Atomkooperationsvertrag festhält.

In einer Debatte im Deutschen Bundestag vergangene Woche führten CDU-Politiker v.a. Sicherheitsaspekte für das Fortbestehen der Atomkooperation ins Feld. Deutschland könne einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Atomanlagen weltweit sicherer zu machen, hieß es.

Die vorgetragenen Sicherheitsargumente überzeugen die Gegner des bilateralen Abkommens nicht. Schließlich bauen die Brasilianer aktuell mit deutschem know-how das Atomkraftwerk Angra 3, das schon beim Bau technisch veraltet ist und dem Niveau von Atomkraftwerken entspricht, die in Deutschland gerade abgeschaltet werden. Außerdem steht das Projekt massiv in der Kritik, weil es in einem Erdrutschgebiet an der Atlantikküste, nur knapp 100 km entfernt von Rio de Janeiro, liegt, und zudem über nur rudimentäre Notfallpläne verfügt. Der einzige Fluchtweg, die Küstenstraße BR 101, wird in der Regenzeit immer wieder durch massive Erdrutsche beeinträchtigt.
„Letztlich geht es beim Ja zum Atomvertrag wohl vor allem darum, der hiesigen Atomwirtschaft weiter Geschäfte im Ausland zu ermöglichen“, erörtert Happe die Motivlage der Regierung.

Dies war auch vor zehn Jahren unter Rot-Grün die Begründung gewesen, mit der sich Wirtschaftspolitiker der SPD durchgesetzt hatten, um die von Zivilgesellschaft und grünen Politikern vorangetriebene turnusgemäße Kündigung der Atomkooperation in letzter Sekunde zu verhindern.

Die automatische Verlängerung der Atomkooperation schwächt ferner die Bemühungen der Umweltorganisationen in Brasilien, die für eine sichere und atomfreie Energieversorgung im eigenen Land streiten. In einem Brief hatten Dutzende von Organisationen sich in der vergangenen Woche nochmals an Bundestag und -regierung gewandt und die Kündigung dieses extrem unzeitgemäßen Abkommens eingefordert.

“Der bilaterale Atomvertrag trägt bis heute dazu bei, die ‚Atomträume‘ in Brasilien am Leben zu erhalten. Seine Kündigung würde der brasilianischen Gesellschaft zeigen, dass sich international was verändert und energiepolitisch andere Prioritäten gesetzt werden. Statt weiter auf den Atomvertrag zu setzen, sollte die deutsche Regierung alle Energie darauf verwenden, den 2008 unterzeichneten bilateralen Vertrag zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien endlich mit höchster Priorität zu implementieren”, fordert Chico Whitaker von der brasilianischen NRO-Koalition für ein Brasilien ohne Atomkraftwerke.

Dem Umgang mit dem Brasilienvertrag kommt eine hohe Bedeutung für zahlreiche andere Länder zu, weil es noch Dutzende weiterer bilateraler Atomverträge gibt, die einen ganz ähnlichen Charakter wie der mit Brasilien haben.

 

Beitragsserie zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlprozess für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle

In Würzburg wird gerade über den Stand und die Entwicklung bei der Suche nach einem möglichst sicheren Endlager für hoch radioaktive Atomabfälle debattiert, bilanziert und Ausblick gehalten. Nicht nur technische oder geologische Fragen sind dabei relevant. Auch die Sozialwissenschaften sind gefragt, wenn es um Öffentlichkeitsbeteiligung und gesellschaftlichen Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften in Staat und Gesellschaft geht. Achim Brunnengräber und sein Team gehören seit Jahren – auch im Rahmen staatlich geförderter Forschung zu dem Thema – zu den Wissenschaftlter:innen, die immer wieder genau hinschauen und analysieren, wie es um die vom Gesetz als sehr bedeutsam eingeordnete Beteiligung der Öffentlichkeit bestellt ist. UmweltFAIRaendern dokumentiert eine Sammlung von Aufsätzen der Wissenschaftsautor:innen, die vor kurzem veröffentlicht worden sind.

Entstanden unter der wechselnden Autorschaft von: Achim Brunnengräber | Albert Denk | Maria Rosaria Di Nucci | Lucas Schwarz | Jan Sieveking | Dörte Themann – Analyse, Kritik und Handlungsempfehlungen: Beitragsserie zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlprozess für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle. Erschienen im Forschungsjournal Soziale Bewegungen, bei der Stiftung Leben & Umwelt und beim Nationalen Begleitgremium (NBG)

Die folgenden Texte sind hier in dieser PDF nachzulesen.

• Themann, Dörte; Di Nucci, Maria Rosaria; Brunnengräber, Achim (2021): Alles
falsch gemacht? Machtasymmetrien in der Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Endlagersuche, in: FJSB plus, 34 (1). (Online Version)
• Themann, Dörte; Schwarz, Lucas; Di Nucci, Maria Rosaria; Brunnengräber,
Achim (2021): Power over, power with und power to bei der Standortsuche
für ein Endlager, in: FJSB plus 34 (3). (Online Version)
• Schwarz, Lucas; Themann, Dörte; Brunnengräber, Achim (2021): Von
Machtasymmetrien zu flachen Hierarchien im Standortsuchprozess für ein
Endlager?, in: FJSB plus, 34 (3). (Online Version)
• Schwarz, Lucas; Themann, Dörte; Brunnengräber, Achim (2021): Räume
erobern, öffnen und verteidigen. Über die Wirkung von Macht beim dritten
Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete, in FJSB plus, 34 (4).
(Online Version)
• Brunnengräber, Achim; Denk, Albert; Themann, Dörte (2024): Hemmnisse
zivilgesellschaftlicher Selbstorganisation im Standortauswahlverfahren – Ein
Diskussionsbeitrag zur Öffentlichkeitsbeteiligung beim Forum
Endlagersuche. In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen Plus. 37 (1).
(Online Version)
• Brunnengräber, Achim; Denk, Albert (2024): Instrumentalisierte Öffentlichkeit.
Drei Jahre Beteiligungsverfahren zur Standortauswahl für die langfristige
Tiefenlagerung hochradioaktiver Abfälle. In: Forschungsjournal Soziale
Bewegungen Plus. 37 (3). (Online Version)
• Sieveking, Jan; Schwarz, Lucas; Themann, Dörte; Brunnengräber, Achim
(2022): Auf dem Weg zum weichen Endlagerstaat. Gelingende Beteiligung bei
der Suche nach einem Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
in Deutschland, Hannover: Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung
Niedersachsen. (Online Version)
• Themann, Dörte; Brunnengräber, Achim; Denk, Albert; Schwarz, Lucas
(2023): Handlungsempfehlungen und Thesen – Vorgetragen bei der 77.
Sitzung des Nationalen Begleitgremiums am 12. September 2023 in Berlin.
(Online Version)

Siehe außerdem auf umweltFAIRaendern:

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