Atomare Unverbindlichkeiten im schwarz-grünen Koalitionsvertrag NRW

Im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-grünen Landesregierung in NRW finden sich hinsichtlich der nuklearen Bedrohungslagen und anderer relevanter Fragen der Energiewende lediglich Unverbindlichkeiten. Von einer Stilllegung der Uranfabrik in Gronau, die für die weltweite Versorgung von Atommeilern mit Brennstoff sorgt, ist keine Rede. Noch vor kurzem hatten die Grünen mit Anträgen im Landtag Wahlkampf für die Vollendung des Atomausstiegs – ebenso wie im Bundestagswahlkampf – gemacht.

  • Der Koaltionsvertrag der Grünen mit der CDU in NRW ist hier als PDF online und hier hier direkt als PDF. Die Taz berichtet hier über den Atom- und Energieteil.
  • Noch in diesem Jahr könnte es zu weiteren Atommülltransporten in das Zwischenlager Ahaus in NRW kommen. Auch dem Forschungsreaktor in München-Garching soll atomwaffenfähiger Atommüll dort eingelagert werden. Noch stehen eine Einlagerungsgenehmigung und eine Transportgenehmigung aus. Das Nationale Begleitgremium wird auf einer seiner nächsten Sitzungen am 14. September das Zwischenlager Ahaus besuchen, auch weil die angestrebte Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle sich weiter verzögern wird und sämtliche deutschen Zwischenläger neue Genehmigungen und Sicherheitsnachweise brauchen. Eine TO liegt noch nicht vor, aber klar ist, dass es weder einen Stream noch eine digitale Beteiligungsmöglichkeit der ansonsten öffentlichen Veranstaltung geben wird. Nicht gerade eine Vorbild-Aktion des NBG, hier auf die „Internet-Öffentlichkeit“ zu verzichtenn.

Auch wenn dafür Unterstützung aus der Bundesregierung und eine entsprechende Atomgesetzänderung erforderlich wäre: Eine solche Zielsetzung ist nicht vorhanden. Zwar wolle man für den hochradioaktiven Atomüll in Jülich, der dort ohne ausreichende atomrechtliche Sicherheit liegt, die „Option“ einer Zwischenlagerung intensivieren. Aber nicht mal die Beendigung der Option, diesen Atommüll rechtwidrig in die USA zu verfrachten ist in der Vereinbarung zu enthalten. Selbst Atomtransporte nach Ahaus bleiben mit diesem Koalitionsvertrag damit möglich.

Im benachtbarten Ausland allerdings wolle man den Atomausstieg voranbringen, heißt. Beendet werden sollen Exporte von abgereichertem Uran nach Russland. Das hatte der Betreiber URENCO bereits selbst klar gemacht. Rechtlich wäre NRW in diesem Fall aber sonst auch auf die Bundesregierung angewiesen. Exporte dieser Materialien nach Frankreich, England oder die Niederlande sollen aber offenbar weiterhin möglich bleiben. Lediglich was das bundesweite Zentrallager für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll in Würgassen, das der Betriebsoptimierung für das in Salzgitter (NDS) im Schacht Konrad geplante Endlager dienen soll, ist nur rauszulesen, was derzeit ohnehin noch mal geprüft werden soll: Ist das Lager notwendig? Unter welchen Kriterien? Warum? Und wenn ja? Ist es denn auch sicher zu realisieren?

Was die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle – wie in Ahaus – angeht, verweist das schwarz-grüne Bundesland auf den Bund, der dazu aber in seinem Koalitionsvertrag auch nicht viel zu bieten. Natürlich sollen die erforderlichen Neu-Genehmigungen – weil das Endlager verspätet – kommen wird, sicher erfolgen. Da wäre der Betreiber – die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) vermutlich nicht von selbst drauf gekommen, hat aber – sicherheitshalber – schon mal ein „Forschungskonzept“ vorgelegt. Von Öffentlichkeitsbeteiligung oder gar Problemen bei der Sicherheit ist nicht die Rede, obwohl dazu Umweltverbände und andere eine lange Liste vorgelegt haben und selbst die Endlagerkommission, das Nationale Begleitgremium und Teile des Bundestages das immer wieder betont oder gefordert hatten.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag (links siehe oben)

Atomenergie

784 Deutschland beendet schrittweise die Nutzung der Atomenergie. Wir setzen uns für
785 ein schnellstmögliches Abschalten grenznaher Atomkraftwerke in den Nachbarländern
786 Nordrhein-Westfalens ein und schöpfen alle Einspruchsmöglichkeiten aus.
787
788 Wir setzen uns für eine Minimierung von Atomtransporten ein. Das gilt auch für
789 Transporte aus anderen Bundesländern. Im Fall der in Jülich lagernden
790 Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines
791 Zwischenlagers in Jülich vorantreiben. Um die Transparenz zu erhöhen, werden wir
792 jährlich einen Bericht über die in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Atomtransporte
793 im jeweils vorangegangenen Jahr veröffentlichen.
794
795 Im Zusammenhang mit dem geplanten Bereitstellungslager für schwach- und
796 mittelradioaktive Abfälle am Standort Würgassen steht neben den Kriterien der
797 Standortauswahl auch die Frage der Notwendigkeit im Raum. Wir werden die
798 Ergebnisse des gemeinsam mit dem Land Niedersachsen beauftragten Gutachtens
799 prüfen und uns für eine transparente Auswahlentscheidung auf Basis objektiver
800 Kriterien einsetzen.
801
802 Wir stehen vorbehaltlos zu dem gesetzlich verankerten Prozess einer ergebnisoffenen
803 Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Stoffe. Angesichts erwartbarer
804 Verzögerungen bei der Inbetriebnahme eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle
805 setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass ein Konzept für die längerfristige
806 Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle entwickelt wird.
807
808 Wir beenden dauerhaft den Export von abgereichertem Uranhexafluorid nach
809 Russland und überprüfen, ob die Rückstellungen zu Rückbau, Stilllegung und
810 Endlagerung der Urananreicherungsanlage Gronau ausreichend sind.

Auf Wiedersehen!

Mit dem neu gewählten Bundestag endete gestern auch meine Zeit als Abgeordneter. Es war eine spannende, lehrreiche, aber auch (arbeits-)intensive Zeit. Ich möchte mich bei allen bedanken, die in den letzten acht Jahren in verschiedenen Konstellationen mit mir zusammengearbeitet haben. Ich mache jetzt erstmal eine Pause, bleibe aber politisch informiert und werde mich hier über meine Homepage, in den sozialen Medien oder direkt im Handgemenge immer mal wieder zu Wort melden. Diese Seite dient zudem der Dokumentation meiner Arbeit und der meines Teams.

Ich habe mich als atompolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag stets für einen konsequenten Atomausstieg eingesetzt, der auch die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen beinhaltet. Atomkraft ist eine permanente Bedrohung und keine Alternative beim Klimaschutz! Ebenso habe ich im Parlament wiederholt ein Frackingverbot ohne Ausnahmen gefordert. Als einen besonderen Erfolg sehe ich die durch mein Büro angestoßene Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und ihrer Vorgängerorganisationen, die bis vor kurzem unter den Teppich gekehrt wurde, nun aber durch ein vom Bund gefördertes Forschungsprojekt schrittweise ans Licht gebracht wird.

Leider war DIE LINKE im Wahlkampf und auch schon davor nicht ausreichend glaubwürdig darin, dass sie für einen konsequenten sozial-ökologischen Umbau einsteht, internationalistisch, antimilitaristisch und antirassistisch bleibt. So konnten wir die Lücken, die uns SPD und Grüne offengelassen haben – z.B.: Klimaschutz geht nur konsequent sozial und antikapitalistisch – nicht füllen. Das Wahlergebnis war eine logische Konsequenz, ist aber trotzdem deprimierend. Will DIE LINKE wieder stark werden, reichen dafür keine Formelkompromisse, sondern die internen Konflikte müssen offen angesprochen werden. Das sind wir den vielen Millionen prekär Beschäftigten, den diskriminierten Minderheiten, den Rentnerinnen und Rentnern und allen, die sich ein besseres, sozialeres und ökologischeres Leben wünschen, schuldig. Nur auf Grundlage einer gemeinsamen Vision einer besseren Welt jenseits der kapitalistischen Ausbeutung von Mensch und Natur können wir das Projekt einer parlamentarischen Linken, die in enger Tuchfühlung zu den außerparlamentarischen Bewegungen bleibt, in die Zukunft führen.

Ich bin und bleibe davon überzeugt: Es braucht den Druck von links und es braucht den Druck von der Straße, ansonsten bewegen sich im Parlament höchstens die Gardinen!

Hubertus Zdebel

Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlagern der BGZ

Mit einer Kleinen Anfrage hat Hubertus Zdebel (DIE LINKE) sich bei der Bundesregierung über die „Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlagern der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH“ (BGZ) erkundigt. Wo lagern bei der BGZ welche Abfälle und welche Kosten sind damit verbunden, wollte Zdebel wissen. Die jetzige Anfrage ergänzt Informationen zu diesen Abfällen bei der BGZ, die bereits im Juli erhoben wurden. Nach der Neuordnung der Atommüllentsorgung aus dem Jahr 2017 ist ab einem bestimmten Punkt allein die BGZ an zahlreichen Atommüll-Standorten für die radioaktiven Abfälle verantwortlich. Die Finanzierung erfolgt dann nur noch über den Staat, nicht mehr über die AKW-Betreiber bzw. die Abfallerzeuger.

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte mit den Stimmen der Grünen 2017 eine Neuregelung der Atommüllentsorgung vorgenommen und die Atomkonzerne gegen eine Einmal-Zahlung aus der weiteren Kostenhaftung komplett entlassen. Weitere Konzerne, wie z.B. Siemens, wollen ebenfalls von dieser Haftung befreit werden. Dazu laufen offenbar noch Gespräche.

Mit einer einmaligen Zahlung von rund 24 Mrd. Euro für alle Arten Atommülllagerung an den neuen staatlichen Entsorgungsfonds (KENFO) sind die AKW-Betreiber nach der Übergabe dieser Abfälle an die neue Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) jeglicher Verantwortung enthoben. Künftige Kostensteigerungen, die der KENFO nicht über Zinsgeschäfte erwirtschaften kann, würden dann durch weitere Steuermittel aufgebracht werden müssen.

In der Vergangenheit ist es im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung der leicht- und mittelaktiven Abfälle immer wieder zu erheblichen Probleme gekommen (marode Fässer, Blähfasser, Rostfässer etc.), die kostenintensive Neuverpackungen erforderlich machten. Dadurch wurden auch zusätzliche Tätigkeiten mit den radioaktiven Abfällen erforderlich. Ob eine Endlagerung dieser Atomabfälle im geplanten Schacht Konrad erfolgen wird, ist weiterhin unklar. Mehrfach wurde eine Inbetriebnahme verschoben. Derzeit ist von 2027 die Rede.

Allerdings haben Umweltverbände in Niedersachsen mit großer regionaler Unterstützung jüngst einen Widerruf der bestehenden Genehmigung durch das Niedersächsische Umweltministerium gefordert und Klage angekündigt, wenn das nicht erfolgt.

Von jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Klimaschutz bestärkt, erwarten die Verbände auch im Fall Schacht Konrad ein positives Urteil, weil der Langzeitsicherheitsnachweis erhebliche Mängel aufweise und der Schutz künftiger Generationen damit unzureichend sei. Außerdem entspreche das Endlager längst nicht mehr dem geforderten Stand von Wissenschaft und Technik. Mehr Informationen dazu auf z.B. auf dieser Seite der AG Schacht Konrad.

Weil im Schacht Konrad alles schief läuft, hat die Bundesregierung vor einiger Zeit ein zusätzliches bundesweites Zwischenlager „erfunden“. In einer Nacht- und Nebelaktion  unter Ausschuss der Öffentlichkeit hatte sie schließlich Würgassen als Standort für dieses vermeintliche Bereitstellungslager auserkoren. Sollte Konrad scheitern, könnte Würgassen zu einem neuen bundesweiten Dauer-Atommüllzentrum werden. Aber auch im Normalbetrieb soll es dienen, die maximale radioaktive Einlagerungsmenge für Konrad zu optimieren, um an die Genehmigungsgrenzwerte maximal heranzukommen.

Doch selbst wenn das irgendwann stattfinden würde. Runde 300.000 Kubikmeter dieser leicht- und mittelradioaktiven Abfälle können noch hinzukommen, wenn die Rückholung des Atommülls aus der ASSE gelingt und die Uranschiebereien bei der Uranfabrik in Gronau endlich beendet würden. Für diese Mengen gibt es bislang keine ernsthaften Planungen, wo sie dauerhaft gelagert werden sollten.

Das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung und das Standortauswahlgesetz (für hochradioaktiven Atommüll) sagen lediglich lapidar, dass geprüft werde, ob die weiteren leicht- und mittelaktiven Abfälle möglicherweise am zu findenden Standort für den hochaktiven Müll eingelagert werden könnten. Aber: Bei der laufenden Suche finden diese Abfälle eigentlich keine Beachtung.

Statt Sicherheit: Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA – Behörden vor Gericht

Absurder geht immer: Die staatliche Atommüll-Entsorgungsgesellschaft in Jülich (JEN) klagt vor Gericht gegen das staatliche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ob Uran-Brennelemente-Kugeln und möglicherweise über 150 Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll in die USA exportiert werden dürfen. Auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hatte das JEN laut Antwort der Bundesregierung in erster Instanz vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht Erfolg. BAFA hat Berufung beantragt. Anlass der Klage war ein Antrag des JEN, 33 unbestrahlte Brennelemente-Kugel mit hochangereichertem Uran zu Versuchszwecken in die USA zu exportieren. Damit sollen Verfahren geprüft worden, den in Jülich unzureichend sicher gelagerten hochradioaktivem Atommüll aufzubereiten.

Bundes- und NRW-Landesbehörden streiten seit Jahren über den Umgang mit dem brisanten Material, das derzeit in der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich unzureichend gesichert zwischengelagert ist. Beteiligt an dem unsäglichen Streit sind die Bundesministerium für Forschung und das Bundesumweltministerium sowie Ministerium im Bundesland NRW. Die die Betreibergesellschaft JEN ist zu 100 Prozent im staatlichen Eigentum. JEN hatte einen Antrag beim BAFA gestellt und eine Transportgenehmigung beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gestellt. Der Transportantrag wurde zurückgezogen. Der Streit vor Gericht dauert an.

Der Umgang mit dem hochradioaktiven Material aus dem kommerziell genutzten Thorium-Reaktor AVR in Jülich ist skandalös. Seit 2014 fehlt die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung der Atomabfälle. Das Land NRW hatte die umgehende Räumung angeordnet, weil der Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit nicht gegeben ist. Die Betreiber wollen den Atommüll am liebsten in die USA exportieren. Dort soll das brisante und hochangereicherte Atommaterial wieder aufgearbeitet werden. Das wäre eigentlich illegal und ist laut Atomgesetz verboten. Um dieses Verbot zu umgehen, behaupten Betreiber und teilweise auch das Bundesforschungsministerium und Landesbehörden in NRW, es handelte sich beim AVR um einen Forschungsreaktor. Zu Forschungszwecken wären dann Exporte in die USA evt. möglich. Das BMU hält das bislang nicht für zulässig und hatte zuletzt ein weitere Zwischenlagerung in Ahaus als „schnellste Lösung“ bezeichnet. Und immer noch in der Prüfung ist, ob ein neues Zwischenlager in Jülich gebaut werden könnte.

DIE LINKE hatte sich in den letzten Jahren mehrfach gegen einen US-Export und gegen Atomtransporte nach Ahaus ausgesprochen und den Neubau einer Lagerhalle in Jülich gefordert und entsprechende Anträge im Bundestag gestellt.

Dokumentation: Frage 9/248, MdB Hubertus Zdebel, Fraktion DIE LINKE: 

„Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand bzw. Ergebnisse
der Prüfung, ob es zulässig wäre, die abgebrannten Brennelemente aus dem
Betrieb des kommerziell zur Stromerzeugung genutzten AVR Jülich nach
geltendem bundesdeutschen Recht in die USA zu exportieren, und welche
weiteren Prüfungs-Ergebnisse liegen inzwischen vor, die zu einer Klärung
der Frage führen, wo die weitere Lagerung (neben der Prüfung eines Exports
in die USA: Transport ins ZL Ahaus, Neubau einer ZL-Halle in Jülich
oder Nachrüstung der bestehenden Halle) dieser Brennelemente künftig erfolgt
(siehe dazu z.B. Antwort der Bundesregierung auf die die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1385)?“

Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesumweltministerium, Mitglied des Deutschen Bundestages, 20.September 2021:

Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH hatte im
Jahr 2018 Klage gegen den Bund, vertreten durch das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung
von 33 unbestrahlten Brennelementen in die USA erhoben. Diese sollten
ursprünglich in einem Kugelhaufen-Hochtemperaturreaktor auf dem
heutigen Betriebsgelände der Klägerin, der von der Arbeitsgemeinschaft
Versuchsreaktor GmbH (AVR) in Jülich betrieben wurde, eingesetzt werden.

Die Klägerin betreibt den Rückbau der Nuklearanlagen am Standort Jülich
und die Entsorgung der angefallenen und noch anfallenden radioaktiven
Abfälle, insbesondere von rund 288.000 bestrahlten („abgebrannten“)
Brennelementen des AVR-Reaktors. Das BAFA hatte in seinem Vortrag auf
diese Bezug genommen und vorgetragen, das Exportverbot nach § 3 Abs. 6
Atomgesetz gelte in diesem Fall auch für die 33 unbestrahlten Brennelemente,
da deren Ausfuhr ausschließlich der Vorbereitung der Ausfuhr der
rund 288.000 bestrahlten Brennelemente insgesamt dienen solle.

Der Klage wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt a.
M. vom 20. November 2020 stattgegeben, d. h. das BAFA wurde verpflichtet,
die Genehmigung zu erteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da
das BAFA gegen die Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung
gestellt hat.

Die Zulässigkeit einer Ausfuhr der rund 288.000 bestrahlten Brennelemente
wurde in dem Verfahren vom VG Frankfurt a. M. als nicht entscheidungsrelevant
offen gelassen und somit nicht abschließend geklärt.

Zu der Frage der weiteren Lagerung gilt, dass für die drei Optionen (Verbringung
ins Behälterzwischenlager Ahaus (BZA), Rückführung in die USA
sowie Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich) zur Entfernung der
abgebrannten Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager weiterhin die
notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen. Auch das Verfahren für eine
Neugenehmigung des bestehenden Lagers ist noch nicht abgeschlossen.

Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen (MWIDE), sieht
zum jetzigen Zeitpunkt keine der Optionen als unmittelbar umsetzbar an.

Uran aus Gronau von und nach Russland

Zuletzt in den Jahren 2019 und 2020 hat der dreistaatliche Atomkonzern URENCO mit Sitz in Gronau insgesamt 12.000 Tonnen abgereicherten Uran-Müll nach Russland entsorgt. Auf eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) teilt die Bundesregierung jetzt mit, dass sie keine Kenntnis habe, dass das Unternehmen weitere Exporte dieser Art von Gronau nach Russland plane. Große Teile des Urans – welches sonst in Deutschland als Atommüll entsorgt werden müssten – verbleiben in Russland. Ob es zu Rücktransporten des angeblich in Russland zur Wiederanreicherung gelieferten Materials gekommen ist, kann die Bundesregierung nicht sagen, weil diese nicht gesondert erfasst werden. Ohne konkrete Mengen zu nennen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung an den MdB Zdebel aber: „Nach Angaben des Unternehmens wurden im Rahmen des genannten Anreicherungsvertrages aus der Urenco-Anlage in Deutschland nach Russland gelieferte UF6-Tails entweder als Natururan oder angereichertes Uran in jeweils äquivalenter Menge an die Urenco zurückgeliefert.“

Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind vom Atomausstieg bis heute ausgenommen und verfügten über unbefristete Genehmigungen.

Dokumentation:

Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat September 2021
Frage Nr. 195 (Siehe hier als PDF)

Frage:
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über geplante oder bereits vereinbarte Verträge zur Wiederanreicherung von abgereichertem Uran (bitte die Uranmenge angeben) zwischen der Urananreicherungsgesellschaft URENCO und ausländischen Unternehmen, und jeweils welche Mengen wieder-angereichertes Uran sind von ausländischen Anlagen in den letzten fünf Jahren aus dem Ausland an die URENCO-Anlage in Gronau zurückgeliefert worden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 127 auf Bundestagsdrucksache 19/20374)?

Antwort: Andreas Feicht, Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 17. September 2021:

Im Jahr 2018 hat Urenco Limited, die Muttergesellschaft der Urenco Deutschland GmbH (UD), nach Kenntnis der Bundesregierung einen Anreicherungsvertrag mit der Firma TENEX abgeschlossen. Auf Basis dieses Vertrags wurden in den Jahren 2019 und 2020 jeweils ca. 6.000 Tonnen abgereichertes Uran (Tails) in Form von Uranhexafluorid (UF6) aus der Anlage in Gronau zur Wiederanreicherung an die Vertriebstochter von TENEX in die Russische Föderation geliefert. (Hinweis: 12.000 Tonnen U entsprechen rd. 17.750  Tonnen UF6.) Derzeit plant das Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung keine weiteren Exporte abgereicherten Urans aus Gronau.

Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, welche Mengen wieder-angereichertes Uran von ausländischen Anlagen in den letzten fünf Jahren aus dem Ausland an die Urenco-Anlage in Gronau zurückgeliefert worden sind. Bei den Einfuhren von angereichertem Uran wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht erfasst, ob es sich um erstmals angereichertes oder wiederangereichertes Uran handelt. Nach Angaben des Unternehmens wurden im Rahmen des genannten Anreicherungsvertrages aus der Urenco-Anlage in Deutschland nach Russland gelieferte UF6-Tails entweder als Natururan oder angereichertes Uran in jeweils äquivalenter Menge an die Urenco zurückgeliefert.

×