Am 24.9. DIE LINKE wählen. Am 4.11. für Klimaschutz in Bonn demonstrieren

Klimaschutz spielt für die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD im Bundestagswahlkampf keine Rolle. Dabei wird die Bundesregierung die selbst gesteckten Klimaziele für 2020 verfehlen. Inzwischen warnt der Bundesverband Erneuerbare Energien, dass nicht einmal die im Rahmen der EU bis 2020 vereinbarten 18 Prozent Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erreicht werden. Systematisch wurden in den letzten Jahren mit Ausbaudeckeln und Ausschreibungsregeln die Erneuerbaren ausgebremst, während Braunkohle weiter ungestört das Klima anheizt. Wohin die Reise geht, zeigt die NRW-Landesregierung aus CDU und FDP: Wenige Wochen vor der UN-Klimakonferenz in Bonn soll der Ausbau der Windenergie weiter beschränkt werden. Auch deswegen ruft DIE LINKE zu den Klimaschutz-Protesten im November in Bonn auf.

Hubertus Zdebel: „Es muss sich viel ändern, damit das Klima noch eine Chance bekommt. CDU/CSU, SPD und FDP sind sich einig, wenn es darum geht, die wirtschaftlichen Interessen der Braunkohle-Konzerne zu schützen. Dafür tun sie alles, um den dringend notwendigen Kohleausstieg zu verhindern und den Ausbau der Erneuerbaren Energien auszubremsen. Erst bei der Solarenergie, jetzt beim Wind. Das verhindert nicht nur wirksamen Klimaschutz und die Energiewende, sondern könnte auch Tausende von Arbeitsplätzen kosten. Insbesondere die Politik von CDU/CSU und der FDP in NRW lässt für die kommende UN-Klimakonferenz im November in Bonn das Schlimmste befürchten. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Grünen jetzt ausgerechnet mit diesen Parteien eine Jamaika-Koalition auf Bundesebene anstreben und faule Kompromisse eingehen. Wer nicht länger Merkel und stattdessen eine konsequente Klimaschutzpolitik will, kann am kommenden Sonntag nur die LINKE wählen.“

Strahlenschutz: Trotz Kritik des Ärztetages – Bundesregierung will beim Umgang mit belasteten AKW-Abriss-Abfällen nichts ändern

„Während der Umweltverband BUND, die Ärzte der IPPNW und zuletzt der Deutsche Ärztetag vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Lagerung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken (AKW) auf normalen Mülldeponien warnen, sieht die Bundesregierung ‚in keinster Weise‘ einen Grund, an der gegenwärtig inakzeptablen Praxis etwas zu ändern“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) die Antwort der Bundesregierung auf seine entsprechende schriftliche Frage.

Zdebel weiter: „Augen zu und durch. Nach diesem Motto wollen offenbar die Bundesregierung und auch die meisten Landesregierungen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor einer flächendeckenden, zusätzlichen Strahlenbelastung aussitzen. Denn für die Bundesregierung ‚handelt es sich bei freigegebenen Stoffen um radiologisch unbedenkliche konventionelle Abfälle‘, so die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) in ihrer Antwort.

Fast überall in der Bundesrepublik entwickelt sich im Zusammenhang mit den gering radioaktiv belasteten Abfällen aus dem Rückbau der Atommeiler Protest vor allem an den Deponie-Standorten, auf denen diese Abfälle ohne weitere Schutzmaßnahmen gelagert werden sollen. Bürgerinnen und Bürger, Deponie-Betreiber und auch Behörden stellen sich vielerorts quer. Kritisiert wird zudem die sogenannte Freigabe, nach der diese belasteten Abrissabfälle (Stahl, Beton) unterhalb von 10 Micro-Sievert ganz einfach auch ins Recycling gelangen können.

Trotz der geringen zusätzlichen Strahlung können durch die großen Mengen und die fehlende Kontrolle gesundheitliche Risiken entstehen, die sich vermeiden lassen. Der BUND (PDF), die internationale Ärzteorganisation IPPNW und DIE LINKE kritisieren die Praxis des sogenannten Freimessens per Gutachten und fordern Änderungen. Als Vorschläge für den Umgang mit diesen Abfällen wird ein Verbot der unkontrollierten Freigabe zum Recycling gefordert sowie die Prüfung von Alternativen, wie die weitere Zwischenlagerung vor Ort an den Atommeilern oder verbesserte und zu kontrollierende Deponien.“

Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit der Arbeitsnummer 09/101 vom 11. September 2017 (Eingang im Bundeskanzleramt am 11. September 2017).

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des 120. Deutschen Ärztetages (Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages 2017, S. 240, http://www.bundesaerztekammer.de/ fi/eadmin/user upload/downloads/pdfOrdner/120.DAET/Beschlussprotokoll 120 DAET.pdf), in dem die Medizinerinnen und Mediziner die sogenannte „Freigabe“ bzw. das Freimessen gering belasteter radioaktiver Abfalle aus dem Rückbau von Atomanlagen in die allgemeine Wiederverwertung und die Lagerung auf normalen Mülldeponien kritisieren sowie davon sprechen, dass die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar einer zusätzlichen Strahlendosis ausgesetzt wird, und ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, eine Überarbeitung der bislang gültigen Praxis in der Weise vorzunehmen, dass diese belasteten Abfalle künftig nicht mehr in die Abfallwirtschaft zum unkontrollierten Recycling abgegeben werden können, sondern ähnlich wie in Frankreich an wenigen Orten, die höher abgesichert sind und ausschließlich gleichartige Abfalle aus dem Abriss von Atomanlagen enthalten, kontrolliert deponiert werden (Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland, Oktober 2013, Wolfgang Neumann (Intac), im Auftrag des BUND, S. 50f, https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_freimessung_studie.pdf)?

Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMUB, vom 18. September 2017:

Die Bundesregierung teilt die Bewertung der in Bezug genommenen Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages in keinster Weise. Es handelt sich bei freigegebenen Stoffen um radiologisch unbedenkliche konventionelle Abfälle.

Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) hat das strahleninduzierte Gesundheitsrisiko bewertet. Eine Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert pro Jahr ist nach Auffassung der ICRP so gering, dass sie außer Acht gelassen werden kann. Dieser Bewertung folgend fordern die internationalen Regelwerke zum Strahlenschutz, die „International Basic Safety Standards“ der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) sowie die EURATOM-Richtlinien im Strahlenschutz, die Richtlinien 96/29/EURATOM und 2013/59/EURATOM, keine staatliche Kontrolle über Stoffe, von denen eine Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert pro Jahr ausgeht. Dies wurde in das deutsche Atom- und Strahlenschutzrecht umgesetzt.

Die unabhängige Entsorgungskommission (ESK) hat die unterschiedlichen Entsorgungswege in Deutschland und Frankreich im Jahr 2014 verglichen (http://www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/vergleichmassenstroeme_homepage.pdf). Danach werden auch in Frankreich ähnlich große Mengen wie in Deutschland in den konventionellen Stoffkreislauf entlassen, allerdings nicht aufgrund eines behördlich kontrollierten messtechnischen Freigabeverfahrens. Die in Deutschland lediglich zur Deponierung freigegebenen Stoffe gelangen in Frankreich zum Teil ohne Beschränkung in die konventionelle Verwertung. Aus Sicht der Bundesregierung ist mit dem unter dem vorgenannten Link näher beschriebenen französischen Vorgehen kein Sicherheitsgewinn gegenüber dem deutschen Vorgehen verbunden. Eine Adaption der französischen Regelungen ist daher nicht vorgesehen.

Protest gegen Atomwaffen vor Gericht – Mehrheit für Atomwaffenverbot

Protest gegen Atomwaffen – AktivistInnen des Jugendaktionsnetzwerks JunepA stehen deshalb heute Nachmittag in Cochem (Mosel) vor Gericht. Im September 2016 hatten sie mit einer Aktion des zivilen Ungehorsams auf der Startbahn des Atomwaffenstützpunkts in Büchel gegen die nukleare Teilhabe der Bundesregierung demonstriert. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE): „Wenn die Bundesregierung Atomwaffen nicht abschaffen will, dann braucht es mehr gesellschaftlichen Druck, damit der atomare Wahnsinn von dieser Welt verschwindet.“

Weiter sagte der aus Münster stammende Abgeordnete: „Erst Anfang September haben wir als Fraktion DIE LINKE im Bundestag den Antrag „Aufrüstung ablehnen und Atomwaffen aus Deutschland abziehen“ (PDF) gestellt. Auch wir werden den Druck im Bundestag weiter erhöhen, damit die Atomwaffen aus Deutschland abgezogen werden und der Atomwaffenverbots-Vertrag der UN unterschrieben wird.“

Hinter der Forderung von JunepA nach Abzug der Atomwaffen steht eine breite Mehrheit der Bevölkerung. Insgesamt rund 71 Prozent der Bundesbürger sind laut einer Umfrage im Auftrag der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) dafür, dass die Bundesrepublik den Atomwaffenverbots-Vertrag der UN unterzeichnet.

Vor wenigen Wochen hatte die UN nach langen Verhandlungen einen Atomwaffenverbots-Vertrag beschlossen. Die Bundesregierung hat an diesen Verhandlungen trotz massiver Forderungen aus der Friedensbewegung nicht teilgenommen. Ab dem 20. September liegt der Verbotsvertrag bei den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung aus und tritt in Kraft, nachdem 50 Staaten unterzeichnet und ratifiziert haben. Beschlossen wurde der Vertrag im Juli von 122 Staaten.

 

Nach Warnung des Deutschen Ärztetages: Neue Regelung für gering radioaktive Abriss-Abfälle bei AKWs

Der Deutsche Ärztetag 2017 warnt „vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken (AKW).“ Diesen Beschluss hat Hubertus Zdebel (Bundestagsfraktion DIE LINKE) jetzt zum Anlaß genommen, die Bundesregierung zu befragen, ob und wie sie auf diese Kritik reagieren wird und die bislang geltenden Regelungen zum Umgang mit diesen kontaminierten Abfällen ändern wird. An vielen Standorten regt sich gegen das sogenannte „Freimessen“ Protest.

Beim Rückbau der Atommeiler fallen große Mengen von gering radioaktiven Abfällen (Beton, Stahl) an. Nach den derzeitigen Regelungen kann dieser belastete Abfall unterhalb „willkürlich festgelegter Freimessgrenzen – dem sogenannten 10μSv-Konzept“, wie es in der Begründung des Beschlusses des Ärztetages heißt, entweder einfach zum Recycling (Straßenbau, Stahlverarbeitung) freigegeben werden oder aber landet auf normalen Hausmülldeponien. Kritisiert wird dieses Verfahren auch vom Umweltverband BUND und der kritischen Ärzteorganisation IPPNW, weil es sich bei den Abriss-Abfällen um sehr große Mengen handelt, die so zu einer unkontrollierten Erhöhung der Strahlenbelastung beitragen.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Natürlich ist die bis heute ungelöste dauerhafte Lagerung der hochradioaktiven Abfälle und auch des leicht- und mittelradioaktiven Atommülls erheblich gravierender. Aber deshalb kann es trotzdem nicht angehen, dass gering strahlender Bauschutt aus dem Abriss der Atommeiler unkontrolliert in der Umwelt verteilt werden darf. Die jetzigen Vorschriften sind bereits Anfang 2000 bei der Einführung durch die damalige rot-grüne Bundesregierung von kritischen Strahlenmedizinern und Umweltverbänden kritisiert worden. Auch bei der Anhörung im Bundestag zum neuen Strahlenschutzgesetz im März 2017 hatte z.B. der BUND-Vertreter auf diese Problematik hingewiesen.

An vielen Atomstandorten gibt es derzeit Kritik an den bestehenden Vorschriften. In Schleswig-Holstein ebenso wie in Baden-Württemberg und anderswo weigern sich die Deponiebetreiber derartige Abfälle anzunehmen. Grund genug, wie ich finde, hier zu neuen Verabredungen zu kommen, die gesellschaftlich akzeptiert werden und die ein Mehr an Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Bevölkerung zur Folge haben müssen. In Frankreich beispielsweise gibt es eine solche Freigabe nicht. Dort werden derartige Abfälle auf besondere Deponien gebracht und überwacht. Das zeigt, dass es auch anders gehen kann.“

Die schriftliche Frage, die der MdB Hubertus Zdebel jetzt an die Bundesregierung gestellt hat:

„Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des 120. Deutschen Ärztetages (Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages 2017, S. 240, www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/120.DAET/120DaetBeschlussProt_2017-05-26.pdf), in dem die Medizinerinnen und Mediziner die sogenannte „Freigabe“ bzw. das Freimessen gering belasteter radioaktiver Abfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen in die allgemeine Wiederverwertung und die Lagerung auf normalen Mülldeponien kritisieren sowie davon sprechen, dass die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar einer zusätzlichen Strahlendosis ausgesetzt wird, und ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, eine Überarbeitung der bislang gültigen Praxis in der Weise vorzunehmen, dass diese belasteten Abfälle künftig nicht mehr in die Abfallwirtschaft zum unkontrollierten Recycling abgegeben werden können, sondern ähnlich wie in Frankreich an wenigen Orten, die höher abgesichert sind und ausschließlich gleichartige Abfälle aus dem Abriss von Atomanlagen enthalten, kontrolliert deponiert werden (Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland, Oktober 2013, Wolfgang Neumann (Intac), im Auftrag des BUND, S. 50f, www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_freimessung_studie.pdf)?“

Dokumentation: Seite 240f im Beschlussprotokoll des 120. Deutschen Ärztetages vom 23. – 26. Mai 2017 (PDF)

TOP Ib Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
Allgemeine Aussprache

Titel: Keine Freigabe gering radioaktiven Atommülls

Entschließung

Auf Antrag von Dr. Robin T. Maitra, Dr. Joachim Suder und Dr. Detlef Lorenzen (Drucksache Ib – 111) fasst der 120. Deutsche Ärztetag 2017 folgende Entschließung:

Die Delegierten des 120. Deutschen Ärztetages 2017 warnen vor der Verharmlosung
möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken (AKW).

Durch die sogenannte „Freigabe“ gering radioaktiven Restmülls in die allgemeine Wiederverwertung und der Lagerung auf normalen Mülldeponien wird die Bevölkerung in
den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar zusätzlichen Strahlenbelastungen ausgesetzt.

Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert die Bundesregierung auf, sich zur Minimierung
der gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung für eine Verwahrung auch des gering
strahlenden Mülls auf den Kraftwerksgeländen einzusetzen.

Begründung:

Es ist geplant, dass „freigemessener“ gering radioaktiver Restmüll aus dem Abriss von
Atomkraftwerken sowohl in die allgemeine Wiederverwertung als auch auf Mülldeponien
vermischt und „endgelagert“ und so zudem aus der Atomaufsicht entlassen wird. Bei einer
Freimessung im AKW wird nach mehrfachen Dekontaminationsschritten anhand willkürlich festgelegter Freimessgrenzen – dem sogenannten 10μSv-Konzept – überprüft, ob die radioaktiven Reststoffe je nach Strahlenaktivität wiederverwertet oder auf normalen
Bauschuttdeponien ohne weitere Strahlenschutzkontrollen eingebracht werden können.

Als Ärzte weisen wir darauf hin, dass es keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung gibt und auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen
gesundheitliche Schäden und Spätfolgen über Generationen entstehen können. In diesem
Zusammenhang sind die gesundheitlichen Folgen einer Verteilung von AKW-Restmüll nicht ausreichend geklärt. Aus Strahlenschutzgründen muss die belastete Menge so klein wie möglich gehalten und mit dem bestmöglichen technischen Stand sicher verwahrt werden, am besten auf dem Kraftwerksgelände. Wie sich aus aktuellen Gutachten der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) ergibt, ist dies durch die Lagerung in bunkerähnlichen Bauwerken auf den Kraftwerksgeländen oder in Gebäuden, die nach der Entkernung radioaktiv belasteter AKW-Teile am Standort stehengelassen werden können, gewährleistet.

 

Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag – Zdebel antwortet pax christi Münster

Wären Sie dafür, dass die Bundesregierung dem Vertrag für ein Atomwaffenverbot beitritt? Wie stehen Sie zu den geplanten Modernisierungen der nuklearen Waffensysteme und zum Verbleib der Atomwaffen in Büchel? Diese aktuellen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik stellte pax christi Diözesanverband Münster den Münsteraner Bundestagsabgeordneten bzw. Kandidatinnen. Die Antwort von MdB Hubertus Zdebel (DIE LINKE) ist für Kommentator Jonas Höpken eine aus „pax christi-Sicht sehr positiv zu bewertende Haltung“, verbunden „mit einer deutlichen Kritik an der Politik der Bundesregierung, der er vorwirft, das Atomwaffenprogramm der USA sogar zu stärken, indem sie den Export von Uran in die USA fördert.“

Monatlich fragt pax christi Münster im Rahmen seines politischen Dialogs politische VertreterInnen nach ihren Positionen. Im August lautete die Fragen: „122 Staaten verabschiedeten am 7. Juli 2017 bei den Vereinten Nationen in New York einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen. Die Atomwaffenstaaten der NATO waren bei den Verhandlungen nicht dabei, auch die Bundesrepublik als Verbündete nicht.

Wären Sie dafür, dass die Bundesregierung dem Vertrag für ein Atomwaffenverbot beitritt? Wie stehen Sie zu den geplanten Modernisierungen der nuklearen Waffensysteme und zum Verbleib der Atomwaffen in Büchel?“

Jonas Höpken, Mitglied pax christi Diözesanverband Münster, kommentiert die Antworten der VertreterInnen von CDU, SPD, Grünen und DIE LINKE hier auf der Münsteraner Seite.

Zum Hintergrund siehe auch:

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