Fracking-Verbot über den Landesentwicklungsplan NRW steht auf tönernen Füßen

27132839454_f5244f10fa_oBei der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW zur Neufassung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) stand das Thema Fracking-Verbot auf der Agenda. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages und Obmann der Fraktion im Umweltausschuss:

„Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass das von Hannelore Kraft vollmundig versprochene Verbot von Fracking über den Landesentwicklungsplan verfassungsrechtlich umstritten ist. Auf dem Klageweg könnte eine entsprechende Festlegung gekippt werden. Statt ein ausnahmsloses Verbot von Fracking durch das Bundesrecht einzufordern, hat die SPD-Grünen-Landesregierung Mitte des Jahres im Bundesrat dem Pro-Fracking-Recht der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung zugestimmt und als guten Kompromiss gelobt. Spätestens jetzt wird deutlich, dass dies unverantwortlich war.

Die Anhörung im Landtag hat zudem gezeigt, dass das von Kraft versprochene Fracking-Verbot für NRW entgegen aller Bekundungen der SPD-Grünen-Landesregierung löchrig wie ein Schweizer Käse ist. Öl kann in jeder Gesteinsschicht mittels Fracking gefördert werden. Bei der Aufsuchung und Gewinnung von Gas aus Tight-Gas-Reservoirs, spezifischen Sandsteinformationen, ist der Einsatz der Fracking-Technik uneingeschränkt möglich. Und Erkundungsbohrungen und wissenschaftliche Bohrungen sind selbst im Schiefer- und Kohleflözgestein möglich. Damit wird der Weg für die vier Fracking-Forschungsvorhaben geebnet, die von der Bundesregierung geplant sind.

Ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ist letztlich nur durch Änderung des Bundesberggesetzes und weiterer wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften auf Bundesebene erreichbar. Dafür setzt sich DIE LINKE schon seit langem ein.“

Fracking-Verbot in NRW: Hannelore Kraft kann sich nicht auf SPD-Bundestagsfraktion verlassen und muss endlich ihre Hausaufgaben machen

IMAG0058„Anstatt immer mit dem Finger auf die CDU zu zeigen, muss Ministerpräsidentin Hannelore Kraft endlich einen Landesentwicklungsplan (LEP NRW) vorlegen, der Fracking ohne Ausnahmen ausschließt“,  kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Entgegen dem Eindruck, den die SPD-Grünen Landesregierung in NRW hervorrufen will, wird Fracking im Entwurf des LEP nicht umfassend ausgeschlossen. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. So wäre beispielsweise Fracking im Sandgestein erlaubt. Und wenn Frau Kraft erklärt, sie würde in NRW Forschungsbohrungen ausschließen, dann steht das im Widerspruch zu ihrem LEP-Entwurf. Denn danach sind Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen in jedem Gestein erlaubt. Wohlweislich verschweigt sie zudem, dass die SPD im Bundestag sogar bereit gewesen wäre, sich mit der CDU/CSU auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz zu einigen.“ Zdebel weiter:

„Ministerpräsidentin Hannelore Kraft weiß, dass sie angesichts der Pläne der Großen Koalition in Berlin für ein Pro-Fracking-Gesetz ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung nicht halten kann, Fracking in NRW nicht zuzulassen. Dabei kann sie sich nicht einmal auf die SPD-Bundestagsfraktion verlassen. Wie jetzt bekannt wurde, war diese vor wenigen Tagen in Verhandlungen mit der CDU/CSU von ihrer Forderung abgerückt, den Bundesländern ein Veto-Recht beim Fracking zuzugestehen. Ferner hätte die SPD die umstrittene, einseitig besetzte Expertenkommission, die laut Gesetzentwurf die Unbedenklichkeit von Fracking in bestimmten geologischen Formationen. feststellen soll, mitgetragen – wenn auch nur in beratender, nicht entscheidender Funktion. Doch das würde angesichts der faktischen Wirkung von Stellungnahmen dieser Kommission nicht wirklich etwas ändern. Darüber hinaus war die SPD-Bundestagsfraktion bereit, einem Verfahren zustimmen, nach dem zwar das Parlament das letzte Wort haben, aber automatisch ein Genehmigungsverfahren beginnen sollte, träfe das Parlament dann keine Entscheidung – was angesichts der Koalitionsdisziplin der Regelfall sein dürfte.

Angesichts dieser Gemengelage fordert DIE LINKE einen sofortigen Abbruch der Verhandlungen  zum Pro-Fracking-Recht in Berlin. Stattdessen muss endlich ein Fracking-Verbot durch eine konsequente Änderung des Bundesberggesetzes festgeschrieben werden.“

Statt konsequentem Klimaschutz, Stopp des Flächenfraßes und Fracking-Verbot: NRW-Landesregierung versagt beim Landesentwicklungsplan

12651321_502123866642232_5942454801485210107_nDer Landesentwicklungsplan NRW (LEP) ist ein zentrales Instrument der großräumigen Flächenplanung. Er wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen. Mit Hilfe des LEP können Anforderungen festgelegt werden, die zentrale ökologische Aspekte betreffen: Die Sicherung von Freiflächen, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, die Steuerung des Abbaus von Braun- und Steinkohle sowie Anforderungen an Flächen für Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien.

Entgegen den Verlautbarungen der SPD-Grünen-Landesregierung versagt sie bei Klimaschutz, Flächenfraß und Fracking-Verbot. Statt dem Schutz von Mensch und Umwelt gibt sie mit dem aktuellen Entwurf des LEP erneut den Profitinteressen der Wirtschaft den Vorrang, wie Hubertus Zdebel im aktuellen Linksletter NRW argumentiert.

Angebliches Fracking-Verbot im LEP NRW ist eine Mogelpackung – Nachbesserungen weiterhin zwingend erforderlich

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„Entgegen der heutigen Ankündigung von Staatskanzleichef Franz-Josef Lersch-Mense (SPD), wird Fracking auch im überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) der SPD-Grünen-Landesregierung keineswegs grundsätzlich verboten. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. Fracking im Sandgestein wäre demnach erlaubt. Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen wären in jedem Gestein erlaubt“, kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Ich bleibe bei meiner Forderung an die Landesregierung, nachzubessern und Fracking im Landesentwicklungsplan umfassend auszuschließen.“

Zdebel weiter: „Im LEP NRW wird Fracking lediglich für sogenannte ‚unkonventionelle Lagerstätten‘ ausgeschlossen. Nach den Vorstellungen der Landesregierung gehören hierzu nur Schiefergas- und Flözgasreservoirs. Insbesondere Sandgesteine werden zu den konventionellen Lagerstätten gezählt und damit für Fracking freigegeben. Erste Betreiber in NRW zielen schon auf das Sandgestein ab, so dass Fracking zur industriellen Gasförderung keineswegs ausgeschlossen ist. Gerade an der Grenze zu Niedersachsen, auf dessen Landesgebiet großflächige Sandsteinformationen liegen, ist mit gashaltigem Sandgestein zu rechnen.

Der Hinweis im LEP NRW, dass Fracking im Sandgestein ‚eine sichere Technologie‘ sei, ist grob irreführend. In Niedersachsen etwa wurde bereits in Sandgestein gefrackt – ohne dass dort jemals eine systematische Untersuchung auf Umweltschäden erfolgt wäre. Damit ist und bleibt Fracking auch in Sandgestein ein unkalkulierbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Hinzu kommt, dass der LEP NRW Fracking selbst im Schiefergestein und Kohleflözen nicht vollständig ausschließt. Ausgeschlossen wird hier lediglich die ‚Gewinnung‘ von Erdgas, d.h. die industrielle Förderung. Nicht ausgeschlossen wird jedoch die ‚Aufsuchung‘. Dies sind Tätigkeiten zur Entdeckung oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen. Sie umfassen etwa Erkundungsbohrungen, Probebohrungen und Forschungsbohrungen, bei denen dann aber auch Fracking zur Anwendung kommen kann.“

Frackingverbot muss in den Landesentwicklungsplan (LEP) NRW – Hubertus Zdebel schickt Einwendung gegen Entwurf der Landesregierung

HubertusZedebl-012Mit dem zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) versucht die SPD-Grüne Landesregierung den Eindruck zu erwecken, sie wolle Fracking in NRW verhindern. Doch statt einen umfassenden Ausschluss im LEP NRW vorzusehen, präsentiert die Landesregierung eine Mogelpackung. Dagegen regt sich Widerstand. Wie viele andere Fracking-Gegnerinnen und -Gegner hat auch Hubertus Zdebel eine Einwendung mit konkreten Änderungsvorschlägen zum Entwurf der Landesregierung an die Düsseldorfer Staatskanzlei geschickt.

Solche Stellungnahmen kann jede und jeder Einzelne schicken, auch Fraktionen in Stadträten und Kreistagen können aktiv werden. Als Vorlage hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) Musterstellungnahmen erarbeitet, die von seiner Homepage heruntergeladen werden können. Fraktionen in Stadträten und Kreistagen haben die Möglichkeit, einen Musterantrag herunterzuladen und diesen im Rat, Kreistag oder dem jeweiligen Fachausschuss zu stellen. Sollte dies erforderlich sein, kann dies auch als Dringlichkeitsantrag erfolgen.

Die Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen an die Düsseldorfer Staatskanzlei endet am 15.1.2015. Zudem ist auf der Homepage auch ein Musteranschreiben an die jeweilige Kommune zu finden, damit diese eine kritische Stellungnahme zum LEP NRW abgibt.

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