Bei der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW zur Neufassung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) stand das Thema Fracking-Verbot auf der Agenda. Hierzu erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages und Obmann der Fraktion im Umweltausschuss:
„Die Stellungnahmen der Sachverständigen haben deutlich gemacht, dass das von Hannelore Kraft vollmundig versprochene Verbot von Fracking über den Landesentwicklungsplan verfassungsrechtlich umstritten ist. Auf dem Klageweg könnte eine entsprechende Festlegung gekippt werden. Statt ein ausnahmsloses Verbot von Fracking durch das Bundesrecht einzufordern, hat die SPD-Grünen-Landesregierung Mitte des Jahres im Bundesrat dem Pro-Fracking-Recht der CDU/CSU-SPD-Bundesregierung zugestimmt und als guten Kompromiss gelobt. Spätestens jetzt wird deutlich, dass dies unverantwortlich war.
Die Anhörung im Landtag hat zudem gezeigt, dass das von Kraft versprochene Fracking-Verbot für NRW entgegen aller Bekundungen der SPD-Grünen-Landesregierung löchrig wie ein Schweizer Käse ist. Öl kann in jeder Gesteinsschicht mittels Fracking gefördert werden. Bei der Aufsuchung und Gewinnung von Gas aus Tight-Gas-Reservoirs, spezifischen Sandsteinformationen, ist der Einsatz der Fracking-Technik uneingeschränkt möglich. Und Erkundungsbohrungen und wissenschaftliche Bohrungen sind selbst im Schiefer- und Kohleflözgestein möglich. Damit wird der Weg für die vier Fracking-Forschungsvorhaben geebnet, die von der Bundesregierung geplant sind.
Ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ist letztlich nur durch Änderung des Bundesberggesetzes und weiterer wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften auf Bundesebene erreichbar. Dafür setzt sich DIE LINKE schon seit langem ein.“

„Anstatt immer mit dem Finger auf die CDU zu zeigen, muss Ministerpräsidentin Hannelore Kraft endlich einen Landesentwicklungsplan (LEP NRW) vorlegen, der Fracking ohne Ausnahmen ausschließt“, kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Entgegen dem Eindruck, den die SPD-Grünen Landesregierung in NRW hervorrufen will, wird Fracking im Entwurf des LEP nicht umfassend ausgeschlossen. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. So wäre beispielsweise Fracking im Sandgestein erlaubt. Und wenn Frau Kraft erklärt, sie würde in NRW Forschungsbohrungen ausschließen, dann steht das im Widerspruch zu ihrem LEP-Entwurf. Denn danach sind Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen in jedem Gestein erlaubt. Wohlweislich verschweigt sie zudem, dass die SPD im Bundestag sogar bereit gewesen wäre, sich mit der CDU/CSU auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz zu einigen.“ Zdebel weiter:
Der Landesentwicklungsplan NRW (LEP) ist ein zentrales Instrument der großräumigen Flächenplanung. Er wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen. Mit Hilfe des LEP können Anforderungen festgelegt werden, die zentrale ökologische Aspekte betreffen: Die Sicherung von Freiflächen, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, die Steuerung des Abbaus von Braun- und Steinkohle sowie Anforderungen an Flächen für Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien.