Konferenz und Programm: Tiere sind keine Ware!

TiereKeineWareDer Bundestagsabageordnete Hubertus Zdebel ist dabei,  wenn am 21. Februar in Wiesbaden der Tierschutz Thema einer gemeinsamen Konferenz ist: Unter dem Motto »Tiere sind keine Ware!« möchten DIE LINKE. Fraktionen im Bundestag und im hessischen Landtag auf unterschiedlichen Ebenen aufzeigen und diskutieren, wie es aktuell um die Mensch-Tier-Beziehung steht. Die Ausbeutung so genannter Nutztiere, Tierversuche, die Situation von und in Tierheimen, Umwelt- und Klimapolitik im Zusammenhang mit Tierhaltung, aktuelle Entwicklungen, deren Ursachen und mögliche Überwindungsstrategien werden tragende Themen der Konferenz sein.

Während stetig neue Lebensmittelskandale und das Leid der Tiere in der Massentierhaltung immer häufiger im öffentlichen Fokus stehen, gibt es verstärkten Widerstand gegen diese Zustände. Konsumkritik, boomender Veganismus und Großdemonstrationen gegen die Lebensmittelindustrie – Protest gegen die Ausbeutung von Tieren ist keine Randerscheinung mehr. Doch welche Interessen stehen dieser progressiven Entwicklung entgegen? Was hat die Ausbeutung von Tieren mit dieser Wirtschaftsordnung zu tun?

  • 21.02.2015 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Hessischer Landtag, Eingang Grabenstraße, Mediensaal, Wiesbaden
    Konferenz der Bundestagsfraktion und der Fraktion im Hessischen Landtag
  • Programm-Flyer und Anmeldung siehe unten!

Mit der Konferenz wollen wir die gesellschaftlichen Debatten aufgreifen und ausloten, welche Möglichkeiten von Widerstand und Alternativen es gibt. Gemeinsam mit Tierschutzverbänden, Umweltaktivist_innen, Tierrechtsgruppen und Mandatsträger_innen der LINKEN soll die Konferenz eine Möglichkeit bieten, sich zu vernetzen und auszutauschen. Welche Chancen bieten parlamentarische und außerparlamentarische Aktivitäten gegen den Status quo?

Das Programm und weitere Infos unter: http://linksfraktion.de/termine/tiere-sind-keine-ware

Programm: 
Einführung in die Konferenz und Eröffnung
Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE. im Hessischen Landtag;
Grußwort
Dr. Madeleine Martin, Landestierschutzbeauftragte Hessen;
Carmen Thiele, stellv. Fraktionsvorsitzende DIE LINKE. im Frankfurter Römer
11 – 13 Uhr Workshops mit Expert_innen mit Fragerunden und Diskussion
Workshop 1: »Massentierhaltung aus Tierperspektive«
Unzumutbare Haltungs- und Transportbedingungen, Alternativen?
Referentin: Sophie Greger, Animals‘ Angels e.V.
Workshop 2: Massentierhaltung aus Verbraucher_innenperspektive. 
Wie die Fleischindustrie die Verbraucher_innen täuscht und vergiftet.
Referent Konstantinos Tsilimekis, Leiter Wissenschaftsressort, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Workshop 3: Massentierhaltung aus Umweltperspektive Massentierhaltung als Klima- und Ressourcenkiller
Referentin Kathrin Wenz, Agrarreferentin Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND)
Workshop 4: Tierversuche –  Leiden im Labor: Das Leiden in der Pharma-, Kosmetik-, und Grundlagendforschung
Referentin: Silke Bitz, wiss. Mitarbeiterin Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Workshop 5: Tierheime – Leere Kassen und volle Tierheime: Aufgaben und Finanzierung des kommunalen Tierschutzes
Referent: Ralf Kurtze, Landestierschutzverband Hessen e.V.
13.00 – 13.45 Uhr Mittagspause
13.45 – 15 Uhr Vorstellung der Workshop-Ergebnisse und Kurzvorträge
Tierrechte und Tierschutz aus antikapitalistischer Perspektive
Referent_innen: Barbara Cárdenas, MdL; Hubertus Zdebel, MdB
15.00 – 17.00 Uhr Podiumsdiskussion: Perspektiven zur Überwindung von Tierausbeutung. Möglichkeiten parlamentarischer und außerparlamentarischer Initiativen
mit Marcel Sebastian, Universität Hamburg, Soziologe, Forschungsgruppe Human-Animal-Studies; Daniel Mettke, Bio-Veganes Netzwerk für Landwirtschaft und Gartenbau (BVN); Alexander Naniev, Veganes Kollektiv Roots of compassion; N.N., Tierrechtsgruppe Voice of liberation;
Barbara Cárdenas, MdL; Hubertus Zdebel, MdB
Moderation: Eva Bulling-Schröter, MdB
17.30 – 18.30 Uhr Vernetzungstreffen
Abendveranstaltung, 19 Uhr, Bürgerzentrum Adlerstraße 19
Bestsellerautor Wolfgang Schorlau liest aus seinem Buch »Am zwölften Tag« über mafiöse Strukturen in der Tierhaltungsindustrie

 

Mangelnde Umsetzung von EU-Umweltrecht: Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg, die Kommission und die Bundesregierung im Streit

Was ist faul an der Genehmigung für das Vattenfall Kohlekraftwerk in Hamburg Moorburg? Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass bei der Genehmigung für das 1.600 MW Klimamonster europäische Rechts-Vorschriften nicht ausreichend beachtet wurden. Bis Mitte Dezember 2014 war die Bundesregierung aufgefordert, der EU Kommission mitzuteilen, wie sie die aus Sicht der Kommission mangelhafte Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie korrigieren wird. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat aktuell bei der Bundesregierung nachgefragt. Das Ergebnis: Alles prima, sagt die Bundesregierung, gestützt auf eine Stellungnahme der zuständigen Hamburger Umweltbehörde. Demnach stehe die Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg „im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatsrichtlinie“.

Zu den Inhalten der Stellungnahme verweigert die Bundesregierung die Aussage. Weil das Verfahren noch läuft, sind die Inhalte „vertraulich zu behandeln.“

  • Das laufende Verfahren bei der EU steht im Zusammenhang mit einer Klage des BUND Hamburg gegen die Genehmigung des Kohlekraftwerks in Moorburg durch die dortige Umweltbehörde. Siehe dazu auch eine Presseerklärung des BUND Hamburg.

Die Kommission muss nun prüfen, ob sie die Bundesregierung verklagt, um die Umsetzung der Richtlinie durchzusetzen. Die Bundesregierung hofft, dass noch eine „einvernehmliche Streitbeilegung“ erreicht werden kann und teilt mit: „In den meisten Fällen gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“ Bis dahin muss der Umweltschutz dann noch warten.

Einen Zusammenhang der Genehmigungsmängel mit einem von Vattenfall ehemals geführten Investitionsschutz-Verfahren beim ICSID ist „für die Bundesregierung nicht erkennbar“, heißt es außerdem in der Antwort. Vattenfall hatte seinerzeit aufgrund der scharfen Umweltauflagen der Hamburger Umweltbehörde, mit dem TTIP-ähnlichen Verfahren im Rahmen der Energie-Chara vor dem ICSID in Washington geklagt. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet. Einzelheiten darüber sind – wie bei diesen Verfahren üblich – geheim und für die BürgerInnen und die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Hier im Wortlaut die Antwort der Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerium) vom 19. Januar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fraktion die Linke:

Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat Januar 2015
Frage Nr. 32

Sehr geehrte Herr Abgeordneter,
seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Frage:
Welche inhaltlichen und rechtlichen Aussagen hat die Bundesregierung der EU-Kommission zu der in dem Ersuchen der EU-Kommission genannten mangelhaften Anwendung und Umsetzung von EU-Vorschriften bei der Genehmigung des Steinkohlekraftwerks von Vattenfall in Harnburg-Moorburg mitgeteilt, und welchen Zusammenhang hat die laut EU-Kommission nicht korrekte Anwendung der Habitatrichtlinie mit der inzwischen gütlich eingestellten Klage von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID?

Antwort:
„Es trifft zu, dass die EU-Kommission in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Darin bemängelt sie, dass im Zusammenhang mit der Genehmigung des Kohlekraftwerkes Harnburg-Moorburg die Vorschriften der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG nicht korrekt angewendet würden. Zuletzt hatte die Kommission der Bundesregierung dazu am 17. Oktober 2014 eine sog. „mit Gründen versehene Stellungnahme“ übermittelt. ln Vertragsverletzungsverfahren wendet sich die Kommission an die Bundesregierung, auch wenn es sich um Handlungen oder Unterlassungen der Bundesländer handelt (hier der Freien und Hansestadt Hamburg). Auf der Grundlage einer Stellungnahme Hamburgs hat die Bundesregierung im Dezember 2014 auf die „begründete Stellungnahme“ geantwortet und dargelegt, dass die Genehmigung des Kohlekraftwerkes Hamburg-Moorburg im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatrichtlinie steht. Einer der Gegenstände des Verfahrens ist die Bewertung der Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht als Schadensminderungsmaßnahme.

Ein Zusammenhang der laut EU-Kommission nicht korrekten Anwendung der  Habitatrichtlinie mit dem durch Vergleich beendeten Schiedsverfahren von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID ist für die Bundesregierung nicht erkennbar. Die Prüfung der Habitatrichtlinie erfolgte im Rahmen der Genehmigungserteilung durch die
Freie und Hansestadt Hamburg.

Das vorliegende Vertragsverletzungsverfahren ist noch anhängig und damit bis zu
seinem Abschluss vertraulich zu behandeln. Dadurch soll der ordnungsgemäße Ablauf
des Verfahrens sichergestellt und gewährleistet werden, dass Möglichkeiten zur
einvernehmlichen Streitbeilegung nicht vorzeitig vereitelt werden. ln den meisten Fällen
gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“

Ohne staatliche Unterstützung beim Atomstrom hätten wir mehr Erneuerbare und Klimaschutz

„Ohne die massiven indirekten Subventionen für Atom- und Kohlestrom, mit denen die großen Stromkonzerne seit vielen Jahren staatlich bevorteilt werden, könnten die Stromrechnungen für die Bürger erheblich niedriger ausfallen“, so Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, anlässlich einer aktuellen Studie zu den versteckten Kosten bei der Stromerzeugung, nach der Energie aus konventionellen Quellen wie Kohle oder Atom in ihrer Herstellung deutlich teurer ist als alternativ gewonnener Strom.

Zdebel weiter:„Es würde in Deutschland kein einziges Atomkraftwerk geben, hätte nicht der Staat von Anfang an die Stromkonzerne mit massiven Steuervorteilen, Forschungsgeldern und anderen Bevorteilungen bedacht. Wir wären heute bei der Entwicklung und beim Ausbau der Erneuerbaren Energie in jeder Hinsicht weiter, wenn es nicht die einseitige und massive staatliche Unterstützung für die Atomenergie gegeben hätte. Auch beim Klimaschutz wären wir heute erheblich weiter und die Erneuerbaren Energien würde die Stromkosten deutlich mehr senken, als es heute der Fall ist.

Eine ‚Bad-Bank-Atom‘ für Energiekonzerne darf es nicht geben

Angesichts dieser enormen staatlichen Beihilfen für die Atomkonzerne fordert DIE LINKE erneut, dass E.on, RWE, Vattenfall und EnBW in vollem Umfang die wachsenden Kosten der Atommülllagerung übernehmen müssen. Eine Verlagerung dieser Kosten auf die Steuerzahler, wie sie die Konzerne unter dem Stichwort ‚Bad-Bank-Atom‘ mit der Gründung einer bundeseigenen Atom-Stiftung erreichen wollen, darf es nicht geben. Für den atomaren Wahnsinn, mit dem die Konzerne jahrelang gutes Geld verdient haben, müssen sie jetzt auch die Zeche zahlen. Es ist schon viel zu viel öffentliches Geld in die privaten Taschen der Strommanager gewandert.“

TTIP lässt grüßen – Investitionsschutzklage von Vattenfall kommt uns teuer zu stehen

Vattenfall hat als schwedisches Staatsunternehmen die Bundesrepublik nach der Katastrophe von Fukushima und der damit verbundenen endgültigen Stilllegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel auf Schadensersatz vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington verklagt. Grundlage dafür ist das Investitionsschutzabkommen im Artikel 26 des Energiecharta-Vertrags (PDF). Das Verfahren findet unter strikter Geheimhaltung statt – TTIP lässt grüßen. Durch Anfragen der Linken ist inzwischen bekannt geworden, dass Vattenfall 4,675 Mrd. Euro für die Abschaltung der maroden Atommeiler verlangt.

Auch der Atomkonzern E.on könnte von dieser Klage profitieren. E.on ist am AKW Brunsbüttel zu einem Drittel und am AKW Krümmel zur Hälfte beteiligt und die Betriebsgesellschaften sind der Vattenfall-Klage beigetreten. Die Bundesregierung hat auf Anfrage erklärt, dass sie mit einer mündlichen Verhandlung im Sommer 2016 rechnet. Schon jetzt kommt die Klage den SteuerzahlerInnen teuer: Anwalts- und Prozeßkosten sowie Gutachterkosten fallen bereits jetzt in Millionenhöhe an.

In der Antwort auf eine gemeinsame Anfrage mit dem linken Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst (hier als PDF nachzulesen) teilt die Bundesregierung im Dezember 2014 außerdem mit: „Seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2012 wurden aus dem Bundeshaushalt Ausgaben (ohne Personalkosten) in Höhe von insgesamt 3.659.357,90 Euro (Stand 11. Dezember 2014) getätigt. Sie entfallen auf Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter sowie notwendige Hilfsdienstleistungen wie Übersetzungen und Dokumentenmanagement Der Gegenwert von 200.000 USO entfällt auf Gerichtskosten.“

 

Hinweis:

Siehe auch Drucksache 18/3012, Frage 4 (PDF): Abgeordneter Klaus Ernst (DIE LINKE.): Wie schlüsselt sich die in der Antwort auf die Nachfrage zu meiner Schriftlichen Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2671 mitgeteilte Klagesumme im Schiedsverfahren Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland von 4 675 903 975,32 Euro (zuzüglich Zinsen) genau auf (z. B. getätigte Investitionen, erwartete Gewinne, frühere Kosten für Atomkraftwerk-Stilllegung), und aus welchen Gründen hat sich die Klagehöhe von ursprünglich rund 3,7 Mrd. Euro (vgl. u. a. Berliner Zeitung vom 23. März 2013) erhöht?
Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 28. Oktober 2014:
Die Bundesregierung kann keine Auskunft aus dem laufenden Schiedsgerichtsverfahren über die Zusammensetzung der Klagesumme im Einzelnen erteilen. Es handelt sich hierbei um konkrete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aus Verfahrensunterlagen, die Vattenfall beim Schiedsgericht eingereicht hat und die nicht der Dispositionsbefugnis der Bundesregierung unterliegen.

Nationale Nachhaltigkeitsstrategie: Kohleausstieg und Ressourcenschutz

Debatte im Bundestag über den Bericht der Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Bericht des Peer Review 2013 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Sustainability – Made in Germany“
Drucksache 18/3214

Rede von Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht der acht internationalen Expertinnen und Experten zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie liegt seit vergangenem Jahr vor. Er zeigt, dass die Anstrengungen für die Umsetzung einer Nachhaltigkeitspolitik in Deutschland in vielen Politikbereichen deutlich gesteigert werden müssen.
(Beifall bei der LINKEN)

Die Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens in den verschiedenen Politikbereichen des Deutschen Bundestages ist eine zentrale Aufgabe, wenn wir die Verantwortung für die zukünftigen Generationen wahrnehmen wollen.

In dem Bericht wird klar formuliert, dass „jede Verarbeitung fossiler Rohstoffe weitere Treibhausgase freisetzt“ und die „Funde neuer Quellen fossiler Rohstoffe die Begrenztheit des Planeten Erde nicht aufheben“ können. Ich hoffe, dass der Parlamentarische Beirat es in dieser Legislaturperiode auch schafft, daraus eine gemeinsame Forderung für eine schnelle Dekarbonisierung der Energiepolitik zu entwickeln.
(Beifall bei der LINKEN)

Ausdrücklich unterstützen wir alle Anstrengungen und Anregungen für ein Kohleausstiegsgesetz und den schnellstmöglichen Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung. Ich hoffe, dass die Diskussionen im Parlamentarischen Beirat dazu beitragen werden, den Forderungen der Kohlelobby eine Gegenposition für den schnellen Ausbau dezentraler Anlagen zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen entgegenzusetzen.
(Beifall bei der LINKEN)

Auch die Alternativen, zwischen denen es weltweit im Energiesektor zu entscheiden gilt, werden im Expertenbericht besonders kritisch gesehen. Ausdrücklich erwähnt wird im Bericht Fracking. Das finde ich sehr bemerkenswert, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung plant, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Fracking ermöglicht. Ich denke, der Bericht hat darauf eine klare Antwort gegeben.
Eine nachhaltige Energiepolitik muss in den nächsten Jahren die Grundlagen für eine dezentrale Energieerzeugungs- und -verteilungsstruktur schaffen. Die bisherige Politik der Bundesregierung wird dem nicht gerecht. Die Entscheidungen der letzten Monate schreiben die zentralisierten Strukturen mit Großkraftwerken fort und müssen grundlegend verändert werden. Die Linke fordert die Stärkung dezentraler, demokratischer Strukturen in der Energieerzeugung.
(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Forderung an die Europäische Kommission, die europäische Nachhaltigkeitsstrategie fortzuschreiben, kann der Deutsche Bundestag dazu beitragen, die Fixierung der EU-Kommission auf die aus unserer Sicht falsche Ausrichtung der Strategie „Europa 2020“ zu verändern. Die Fraktion Die Linke sieht in der einseitigen Fixierung der EU-Kommission auf den Ausbau von transeuropäischen Netzen in der Verkehrspolitik, der Energiepolitik und der Infrastrukturpolitik eine falsche Entwicklung. Die Kommission setzt mit der Strategie „Europa 2020“ auf eine einseitige Wachstumsfixierung durch konventionelles Wirtschaftswachstum. Damit wird die EU-Kommission die Ziele zur Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase nicht erreichen ebenso wenig wie einen Umbau der industrialisierten Agrarindustrie.

Sehr geehrte Damen und Herren, die grundlegende Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens als zentrale Querschnittsaufgabe der Politik muss aber auch im Deutschen Bundestag verwirklicht und weiterentwickelt werden. Die dazu angestellten Überlegungen finden unsere ausdrückliche Unterstützung.

Mit dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung ist eine erste Grundlage für die Verbesserung der Nachhaltigkeitspolitik im Deutschen Bundestag geschaffen worden; das begrüßen wir ausdrücklich.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Wie mir berichtet wurde ich selber bin ja nicht Mitglied in diesem Beirat , herrscht dort eine sehr konstruktive Arbeitsatmosphäre. Der Versuch, trotz zum Teil sehr unterschiedlicher Politikvorstellungen gemeinsame Lösungen zur Stärkung des Nachhaltigkeitsgedankens voranzubringen, dürfte, auch für den Bundestag, etwas Besonderes sein. Insofern auch im Namen meiner Fraktion herzlichen Dank für die im Beirat geleistete Arbeit!
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

  • Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung
    Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Bericht des Peer Review 2013 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Sustainability – Made in Germany“
    Drucksache 18/3214
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