Atommacht vor Gericht: Klage zu Sicherheitsmängeln bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Gundremmingen

(Update) Noch steht das Urteil aus (siehe update*), aber Zweifel gibt es kaum, was die zuständige Kammer am Verwaltungsgerichtshof in München demnächst als Urteil verkünden wird. Sehr klar, so Prozeßbeobachter:innen, hat sich das Gericht auf die Linie der Beklagten eingelassen, also dem für die Genehmigung zuständigen Bundesamt für Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BaSE) sowie dem Betreiber für das Zwischenlager, der staatlichen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Und die haben jüngst mit einer Atomgesetz-Novelle ihre Dominanz im Atomrecht (17. Atomgesetznovelle) noch einmal massiv gestärkt. Vor allen in Sachen Terrorschutz und Kriegsrisiken hat der Staat die Deutungshoheit und müssen selbst Gerichte zurückstehen. Wie ist es um die Sicherheit der Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente im Zwischenlager in Gundremmingen bestellt? Die Kläger sehen erhebliche Defizite. Der Atomstaat antwortet mit einer umfänglichen Front von Gutachtern, Fachleuten und Anwälten. David gegen Goliath ließe sich als Gleichnis zitieren. Raimund Kamm, einer der Vertreter der Bürgerinitiativen vor Ort in Gundremmingen und der Kläger Rudolf Wahl haben nach der mündlichen Verhandlung der Klage in München Stellungnahmen veröffentlicht.

*UPDATE 2024: Mit dieser PM des Verwaltungsgerichtshofs (PDF) ist das Urteil im April 2024 mitgeteilt worden. Das schriftliche Urteil des Gerichts ist hier zu finden. Hier ist das Urteil direkt als PDF zu finden.

Dokumentation Raimund Kamm: Der Atom-Goliath hat uns eine schwere Niederlage zugefügt – Bitte sagt nicht, was hast Du denn anderes erwartet

  • Rudolf Wahl, einer unserer fünf Kläger sowie langjähriger ehrenamtlicher Verwaltungsrichter, hat einen Bericht über die Verhandlung geschrieben. Siehe hier als PDF zum download.

In unserer Verhandlung am 7.12.23 vor dem obersten bayerischen Verwaltungsgericht, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), war deutlich zu spüren, dass die zwei Richterinnen unsere Klage abweisen wollen. Das Urteil dieses 22. Senats wird uns in einigen Wochen schriftlich zugestellt werden.

Das Bild im Verhandlungssaal zeigte noch einmal den Atom-Goliath: Etwa fünf MitarbeiterInnen der Beklagten, des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und ihre drei Anwälte der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Mehrere Sachverständige vom TÜV Süd und TÜV Nord sowie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS). Mehrere Vertreter der Bundesgesellschaft für Zwischenlager, Vertreter des bayerischen Umweltministerium sowie der merkwürdigen Landesanwaltschaft. Der Atom-Goliath umfasste mehr als 30 Personen.

Bald wurde durch die Gesprächsführung der vorsitzenden Richterin Gerda Zimmerer und auch die Einwürfe der Berichterstatterin Dr. Bettina Meermagen (der beisitzende Richters Florian Schlämmer zeigte sich neutral) klar, dass sie formaljuristische Gründe festmachen wollten, um unsere Klage abzuweisen. Unsere Klage sei nicht fristgerecht ausreichend begründet worden. Unsere Erwiderung, dass wir in der Klage auf Gefahren hingewiesen haben und dann die Vorlage der Akten gefordert haben, in denen laut BASE die Sicherheit des Zwischenlagers belegt würde, um unsere Klage dann substantiell begründen zu können, wurde von Frau Zimmerer weggewischt. Auch wurde uns immer wieder vorgehalten, dass unsere Aussagen schon im Prozess im Jahr 2005 verbraucht worden seien.

Durch Vorgabe einer tiefdetaillierten Themenordnung, die die entscheidenden Punkte aussparte, vermied es das Gericht, über unsere Sorgen um die Gefahren des Gundremminger Atommülllagers sachgerecht zu diskutieren.

Unsere Sorgen vor der Atommüll-Lagerung in Gundremmingen umging der Bay. VGH: 

  1. Die Gefahr überraschender Terrorangriffe ist weltweit größer geworden. Stand schon bei unseren schriftlichen Einwendungen gegen die Errichtung des Gundremminger Zwischenlagers im Frühsommer 2001 – also vor dem wahnsinnigen Anschlag mit Flugzeugen auf das New Yorker Welthandelszentrum –  die Sorge vor Anschlägen an oberster Stelle, so steigern viele nachfolgende Ereignisse noch unsere Sorgen. Zuletzt die plötzliche Attacke der Hamas (wobei das Verhalten Israels seit Jahren das Pulverfass durch Drangsalieren der Palästinenser und Verweigern einer Zweistaatenlösung gefüllt hatte). Davor der imperialistische Angriff Russlands auf die Ukraine, was zu einem für viele von uns nicht mehr für möglich gehaltenen Krieg in Europa geführt hat. Wobei auch erstmals in der Geschichte ein AKW militärisch besetzt wurde. AKW und ihre Atommülllager sind Atomminen, in denen unvorstellbar viel Radioaktivität steckt.
  1. Schon bald nach dem um die Jahreswende 2005/2006 ergangenen Urteil des Bay. VGH wurden Ablehnungsbegründungen des Gerichts gegenstandslos. So hatte der VGH argumentiert, dass ein absichtlicher Flugzeugabsturz ausgeschlossen werden könne, da eine Entführung durch die Kontrollen am Flughafen verhindert würde und dann auch noch das Luftsicherheitsgesetz den Abschuss eines entführten Flugzeugs ermögliche.

Doch im Mai 2007 deckte die EU-Kommission durch ihre Inspekteure auf, dass am Münchner Flughafen kein einziger Einschmuggeltest von Waffen entdeckt wurde. Ähnlich später am Frankfurter Flughafen. Schon wenige Wochen nach dem Münchner Urteil wurde zudem vom Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Ermächtigung im neuen Luftsicherheitsgesetz zum Abschießen von zivilen Flugzeugen, verfassungswidrig ist.

  1. Den kriegerischen Staaten und auch ihren Terroristen verfügbaren Waffen wurden in den letzten Jahren präziser, weitreichender und explosiver. Es gibt keine Untersuchungen, die die Sicherheit von Zwischenlagern und Castoren beim Angriff mit solchen Waffen belegen würden.
  1. Immer brisanter werden auch die Hackerangriffe. Damit können geheime Informationen eingesehen und Sicherheitssysteme manipuliert werden. Am 23.10.2010 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass bei einem Cyber-Manöver der Nato es gelungen sei, eins von zwölf angegriffenen AKW zu sprengen.
  1. Das Zwischenlager in Gundremmingen soll ebenso wie die anderen ZL in Deutschland bis ins nächste Jahrhundert bestehen. Dann frühestens kann nach Planung der Bundesgesellschaft für Endlagerung ein tiefengeologisches Endlager die Castoren aus den ZL „entsorgen“.
  1. Übrigens: Die Landesanwaltschaft, die von sich sagt, sie sei die Vertreterin des öffentlichen Interesses, aber in Wirklichkeit die Landesregierung vertritt, sagte gegen Ende der Verhandlung, sie schließe sich den Ausführungen des beklagten Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung voll umfänglich an.

Weitere besorgniserregende Erkenntnisse wie Vorfälle stehen in unserem 34-seitigen Memorandum „Atom-Terrorgefahr“, das im Januar 2003 geschrieben und laufend fortgeschrieben wurde. Ich überlege, es auf unsere Webseite zu stellen und damit öffentlich zu machen.

Update Dokumentation Urteil PM:

per E-Mail München, 12. April 2024
Pressemitteilung
Pressesprecher: RiVGH Florian Schlämmer Telefon: 089/2130-338 ORR Andreas Spiegel Telefon: 089/2130-264 presse@vgh.bayern.de Ludwigstr. 23 80539 München
www.vgh.bayern.de

BayVGH: Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen
darf weiter genutzt werden

Mit Urteil vom 8. April 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
entschieden, dass die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung
von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemali-
gen Kernkraftwerks Gundremmingen nicht aufgehoben werden müssen.
Ziel der fünf Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Zwischenlager ent-
fernt wohnen, war es, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsor-
gung zur Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigungen zu verpflichten.

Der BayVGH hat die Klagen nunmehr abgewiesen. Nach Auffassung des Ge-
richts ist die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen (z.B. durch Störfälle im Lager, Materialermüdung) sowie der
erforderliche Schutz gegen sog. Einwirkungen Dritter (z.B. gezielte Angriffe von
außen, etwa durch Flugzeugabstürze) auf das Zwischenlager hinreichend ge-
währleistet. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den CASTOREN sei für die
genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher.

Das Zwischenlager
müsse nicht eigens gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden, mit
Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt
werden, weil ein solches Szenario extrem unwahrscheinlich sei. Militärische
Übungsflüge mit „scharfen“ Bomben würden nur ganz ausnahmsweise und nicht
in der Region des Zwischenlagers durchgeführt. Mit Blick auf eventuelle zielge-
richtete Angriffe Dritter auf das Zwischenlager stützt das Gericht seine Beurtei-
lung auf verschiedene behördlich eingeholte und im gerichtlichen Verfahren erläu-
terte Gutachten. Selbst bei Einsturz des Lagergebäudes infolge eines absichtlich
herbeigeführten Absturzes eines großen Verkehrsflugzeuges (z.B. Airbus A380)
würden die CASTOREN laut Gutachten den auftretenden mechanischen und
thermischen Belastungen so weit standhalten, dass radioaktive Strahlung allen-
falls in äußerst geringem Umfang austreten würde. Durch die ab 2014 umgesetz-
ten baulichen Maßnahmen sei das Zwischenlager zudem so gut gegen das Ein-
dringen von Personen geschützt, dass unmittelbare Angriffe auf die CASTOREN,
etwa mit panzerbrechenden Waffen, bis zu dem Zeitpunkt ausgeschlossen seien,
bis die Polizei vor Ort sei und ihrerseits gegen die Angreifer vorgehen könne.
Gegen das Urteil können die Kläger Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.

(BayVGH, Urteil vom 8. April 2024, Az.: 22 A 17.40026)

Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den BayVGH nicht bindet

 

4. Quartal 2023: Atomtransporte durch Hamburg – Hochradioaktiv von Lingen nach Nyköping

25 Atomtransporte an 18 Transportterminen mit Kernbrennstoffen, also angereichertem Uran, von September bis Dezember 2023 per LKW durch Hamburg. Darunter auch ein Atomtransport mit hochradioaktivem Material, sogenannte bestrahlte Brennstabsegmente (BSS). Das Material stammt aus dem stillgelegten AKW Emsland und ist nach Nyköping in Schweden transportiert worden. Dort soll es vermutlich für eine Reihe von Forschungsprojekten genutzt werden, an denen auch die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung BGZ beteiligt ist. Außerdem mindestens 17 weitere Atomtransporte mit radioaktiven Stoffen, die an Bord von Schiffen im Hamburger Hafen ankamen, entweder im Transit oder aber im Hafen umgeschlagen wurden. 42 Transporte mit radioaktiven Frachten im Zusammenhang mit der Atomenergie allein im letzten Quartal 2023. Das sind die Fakten nuklearer Transporte in der Elbmetropole, die Stephan Jersch und Norbert Hackbusch von der Linksfraktion Hamburg regelmäßig abfragen, um Öffentlichkeit über diese ansonsten geheimen Atomtransporte herzustellen.

Seit Anfang der 1990er Jahre werden in Hamburg diese Transporte im Rahmen Kleiner Schriftlicher Anfragen durch Bürgerschaftsabgeordnete von der Umweltbehörde beantwortet. Die Fragen werden vierteljährlich gestellt, weil die Daten für „sonstige radioaktive Stoffe“ nur für diesen Zeitraum gespeichert werden.

Von Schweden über Hamburg nach Frankreich oder im Zusammenhang mit der Uranfabrik von URENCO in Gronau oder den Niederlanden nach Schweden. Ein besonderer Atomtranport mit hochradioaktivem Material, sogenannte Brennstab-Segmente mit einem Gewicht von sieben Kilogramm, die zu Testzwecken im AKW Emsland in Lingen im Einsatz waren, rollte am 4.12.per LKW nach Nyköping in Schweden, wo die Firma Studsvik (SNAB) ihren Sitz hat.

Brennstabsegmente, BSS

 

Atomgeschäfte mit Russland? Weiterhin keine Genehmigung für Export von Uranbrennstoff aus Lingen

Trotz des Kriegs in der Ukraine hält die im Emsland ansässige Uranfabrik Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen an den Atomgeschäften mit Russland fest. Eine notwendige Genehmigung für den Export von angereichertem Uran von Lingen nach Russland steht derzeit aber weiterhin aus. Trotz des völkerrechtswidrigen Krieges hat die EU bislang keinerlei Saktionen im nuklearen Bereich gegen Russland verhängt. Das Bundesumweltministerium bestätigt jetzt gegenüber umweltFAIRaendern: „Die Prüfungen im Zusammenhang mit einer Ausfuhrgenehmigung von Restmengen aus der Fertigung von Brennelementen bei der ANF Lingen sind noch nicht abgeschlossen.“

Neben deratigen Exporten stehen zum Betrieb der Uranfabrik in Lingen vor allem große Mengen von Importen mit unterschiedlichen Varianten angereichertem Uran aus Russland zur Herstellung von Brennelementen für den weltweiten Einsatz in westlichen Reaktoren auf der Agenda. Die Anlage gehört zum französischen Atomkonzern Framatome.

Hier plant Frankreich einen weiteren Ausbau der umfangreichen nukleare Zusammenarbeit mit Russland. In Lingen soll  eine neue Fertigungslinie nachgerüstet und damit die Geschäftsfelder erweitert werden, um künftig mit direkter Unterstützung des russsichen Staatskonzerns Rosatom bzw. seiner Tochter TVEL auch besondere Brennelemente für den Einsatz in den VVER-Reaktoren in Osteuropa herzustellen.

Obwohl Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen ist, bleiben die beiden Uranfabriken in Lingen sowie in Gronau von einer Stilllegung bislang verschont.

Weitere Einzelheiten zur laufenden Prüfung der Exportgenehmigung machte das BMU trotz Nachfragen nicht. Der Antrag liegt beim Bundesamt für die Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA vor. In Sachen Atombrennstoffe ist das BMU die zuständige Fachaufsicht über die BAFA, die ansonsten beim Wirtschaftsministerium angesiedelt ist. Die Behörde muss entscheiden, ob eine Ausfuhr zulässig sei. Dazu gehört z.B. auch die Prüfung, ob Uran-Kernbrennstoff aus der vermeintlich friedlichen Nutzung nicht im Ausland möglicherweise für militärische Zwecke mißbraucht wird. Dazu hatte noch 2020 die Grüne Bundestagsfraktion ein Rechtsgutachten vorgelegt, in dem die Möglichkeit zu einem Exportverbot aufgezeigt worden ist.

Der Sprecher des Bundesumweltministeriums verwies auch drauf, „dass erteilte Genehmigungen zur Ausfuhr regelmäßig auf der BMUV-Webseite veröffentlicht werden.“ Dort sind die durch die BAFA erteilten Exportgenehmigungen für Kernbrennstoff seit 2020 bis heute jeweils aufgelistet. Die Liste mit Stand Dezember 2023 ist auch direkt hier als PDF.

Atomtransporte Jülich nach Ahaus: Kommt die Genehmigung noch in diesem Jahr?

Ausweichend reagiert das für die geplanten 152 Castortransporte mit hochradioaktivem und außerdem hochangereichertem Uran von Jülich nach Ahaus zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) auf Nachfragen zur Erteilung der erforderlichen Transportgenehmigung. „Das Verfahren befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium,“ teilte das Bundeamt auf Anfrage von umweltFAIRaendern.de mit. Mit dem Transport befasste Beteiligte hatten eine Genehmigung noch in diesem Jahr erwartet. Besonders Risikoreich sind diese Atomtransporte, weil über die unmittelbar bestehenden Gefahren sowohl die Terrorrisiken und die Risiken vor dem Hintergrund des russischen Kriegs in der Ukraine massiv gewachsen sind.

Mit Blick auf diese Gefahrenlage erklärte ein Sprecher von BASE gegenüber umweltFAIRaendern: „Die Prüfungen im Genehmigungsverfahren stellen sicher, dass durch Maßnahmen des Beförderers ein hohes Maß an Schutz gegen Angriffe auf solche Transporte gewährleistet ist. Diese werden ergänzt durch Maßnahmen der Innenbehörden. Die Gefährdungslage in Deutschland im Zusammenhang mit Transporten von Kernbrennstoffen unterliegt einer ständigen Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden. Durch die Beteiligung der Sicherheitsbehörden sowohl im Genehmigungsverfahren als auch vor jeder Transportdurchführung ist sichergestellt, dass potentiellen Änderungen der Gefährdungsbewertung bei Bedarf Rechnung getragen wird.“

Möglicherweise werden die Aussagen des BASE in dieser Sache auch noch von Gerichten zu bewerten sein. Die Stadt Ahaus und andere haben Klagen angekündigt. Außerdem nehmen Proteste gegen die Atomtransporte zu. Die BI Ahaus informiert hier. Siehe auch hier Westcastor.  Siehe auch www.ausgestrahlt.de. Siehe auch hier BUND NRW.

Schon zuvor hatte das Bundesamt im Zusammenhang mit den Terrorrisiken und den Ereignissen um die Atomanlagen in der Ukraine gewarnt, dass es einer neuen Sicherheitsbewertung der Atomanlagen bedarf. Der scheidende Präsident des BASE, Wolfram König hatte in einem Interview betont: „Risikopotenzial, das wir bisher nicht erlebt haben“. Auf der Homepage des Bundesamts ist zu lesen: „In der Ukraine sind Atomanlagen durch den russischen Angriffskrieg bedroht.“ Der BASE-Präsident betont darauf hin, dass über die Sicherheitskonzepte von vorhandenen atomaren Anlagen im Hinblick auf die Ereignisse in der Ukraine neu nachgedacht werden.“ (Interview mit riffreporter.de)

Dort spricht König klartext: „Wir erleben erstmalig, dass in einem Krieg Nuklearanlagen unmittelbares Ziel von Angriffen sind – eine Situation, für die Anlagen weder bei uns noch in der Ukraine vollständig ausgelegt sind. Das ist sehr beunruhigend. Es gab bisher noch keine ähnliche Situation? Meines Wissens nicht, und die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) hat ja extra eine Regel geschaffen, um eine solche Situation unbedingt zu verhindern. Jeder bewaffnete Angriff auf Atomanlagen, die friedlichen Zwecken dienen, und jede Bedrohung für sie bedeutet einen Verstoß gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, des Völkerrechts und der Satzung der IAEA. Diese Regeln hat Russland nun gebrochen. Die Szenarien, über die wir jetzt nachdenken müssen, entstammen der Sphäre der militärischen Nutzung von Kernenergie im Gegensatz zur zivilen Nutzung. Da wurde jetzt eine Schwelle überschritten.

Auch im Tagesspiegel (8.8.2022, Background) hatte sich der BASE-Präsident entsprechend geäußert: „Brauchen neue Risikobewertung wegen des Krieges“. Das Interview ist hier in voller Länge bei BASE direkt als PDF online.

Atomare Irrwege: Strahlendes Erbe eines gescheiterten deutschen Sonderwegs

In Jülich lagern die hochradiaoktiven Atomabfälle aus dem ehemaligen kommerziell betriebenen Versuchsreaktor AVR. Diese Spezialentwicklung eines Atomreaktors sollte mal ein Exportschlager der deutschen Atomwirtschaft werden, hat aber nie funktioniert. Auch ein weiterer kommerzieller Versuch mit einen solchen „Thorium-Hochtemperatur-Reaktor“ (THTR) in Hamm-Uentrop scheeitere damals. Umstritten war diese Reaktor-Linie vor allem, weil die Bundesrepublik für den Betrieb auf hochangereichertes atomwaffenfähiges Uran setzte und damit Tür und Tor für die Verbreitung des Bomben-Stoffes geöffnet hätte. Aus dem Exportschlager wurden Atomruinen und übrig blieb hochangereicherter strahlenderAtommüll.

Ohne Endlager: Von Zwischenstation zu Zwischenstation?

Seit weit über zehn Jahren läuft der Streit zwischen Betreibern (Bund und Land NRW), den damit zuständigen Bundes- und Landesbehörden und der Politik, was mit dem Atommüll weiter passieren soll. Eine absurde Variante, diese überaus brisanten Abfälle in die USA zu verschiffen, ist erst vor etwas mehr als einem Jahr endgültig ausgeschieden. Grüne in NRW, Anti-Atom-Gruppen und Umweltverbände und zuletzt die Landesregierung in NRW votierten für einen Neubau eines Zwischenlagers am Standort in Jülich, um die enormen Gefahren beim Transport dieser brisanten Fracht zu vermeiden.

Doch zuletzt sind die Grünen in NRW und die dortige Landesregierung in dieser Sache auf Tauchstation gegangen und verweisen auf die Bundespolitik. Die nämlich will das Land NRW in die Pflicht nehmen, wenn nicht die billigste Lösung Vorrang erhält. Dann soll das Land NRW die entstehenden weiteren Kosten übernehmen. Tatsächlich haben Bundesbehörden und die Regierungs-Mitglieder im Haushaltsausschuss des Bundestages – also auch der Grünen – dafür votiert, nun die angeblich kostengünstigere schnellere Variante zu wählen und die 152 Castorbehälter in das Zwischenlager Ahaus (NRW) zu bringen.

Eine tatsächliche Kostenanlayse mitsamt der beim Tansport anfallenden enormen Sicherungskosten ist öffentlich jedoch genauso wenig bekannt, wie eine notwendige Sicherheitsbewertung über einen Verbleib des Atommülls in Jülich oder dem Transport nach und die Lagerung im Zwischenlager Ahaus.

Das Lager in NRW verliert Mitte der 2030er Jahre seine Betriebsgenehmigung und muss komplett durch ein neues Genehmigungsverfahren nach Stand von Wissenschaft und Technik durchlaufen. Außerdem muss der Bundestag zustimmen. Mögicherweise in rund 10 Jahre könnte also ein erneuter „Umzug“ für den Jülicher Atommüll anstehen, sollte es zu den Transporten kommen.

Um die Transporte-Option zu ermöglichen sind besonders gepanzerte Spezialfahrzeuge entwickelt worden, weit über 120 Tonnen schwer. Probefahren mit den extrem langen Fahrzeugen haben in den letzten Wochen bereits zwei Mal stattgefunden. Für die Umsetzung der Option Transporte von Jülich nach Ahaus steht eine Transportegenehmigung von BASE aus. Beteiligte hatten zuletzt die Erwartung formuliert, dass eine solche Genehmigung noch in diesem Jahr erfolgen würde.

Obwohl alles auf Transporte von Jülich nach Ahaus hinweist: Es gibt weiterhin Planungen für den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich. Dazu hat die Landesregierung die erforderlichen Mittel bereit gestellt, eine Fläche ist vorhanden. KORREKTUR 27122023:  und ein Bau-Antrag bei BASE ist gestellt. Aber: Noch ist der Antrag nicht vollständig eingereicht, teilt das Bundesamt auf Nachfrage von umweltFAIRaendern.de mit (siehe) unten. Fehler von UmweltFAIRaendern: Das BASE hat (siehe unten) mitgeteilt, dass es bislang keinen Bau-Antrag für ein neues Lager von JEN gibt. Es gibt lediglich einen Antrag für eine Fristverlängerung des bisherigen Lagers, für den aber noch immer Unterlagen fehlen, so BASE. (Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen!)

Die Fragen von umweltFAIRaenern.de und die Antworten der Pressestelle des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorung BASE im Wortlaut:

1. Wird die Genehmigung der Transporte von Jülich nach Ahaus noch in diesem Jahr erfolgen oder bis wann rechnen sie mit einer solchen? Welchen Aspekte stehen im Moment in der Prüfung?

Zu Frage 1)
Die Orano NCS GmbH hat für den Betreiber JEN den Antrag auf Beförderung von 152 Behältern des Typs CASTOR THTR/AVR mit bestrahlten AVR-Brennelementen vom AVR-Behälterlager Jülich zum Transportbehälterlager Ahaus gestellt. Für die Genehmigung von Transporten von Kernbrennstoffen ist das BASE zuständig. Das Verfahren befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Das BASE erteilt nur dann eine Genehmigung, wenn zuvor alle Anforderungen des Atomgesetzes – insbesondere die Sicherheit – nachgewiesen wurden. Die Genehmigung wird also nur dann erteilt, wenn der Antragsteller die notwendigen Unterlagen beim BASE einreicht hat, das BASE diese gründlich bewertet hat und zu dem Ergebnis kommt, dass alle Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen.

2. Welche besonderen Aspekte sind aufgrund sowohl der hohen Radioaktivität als auch der Hochanreicherung bei den Transporten zu beachten und in welcher Weise werden daher besondere Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen notwendig bzw. veranlasst.

Zu Frage 2)
U.a. das zu transportierende Inventar und seine konkreten Eigenschaften, wie z.B. der Grad der Anreicherung, bestimmen gemäß den anzuwendenden Richtlinien und Regeln Art und Umfang der vom Beförderer zu treffenden Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen; dies ist für alle Beförderungsgenehmigungsverfahren der Fall.

3. Gibt es Maßnahmen und wenn ja welche, die angeordnet werden, die in Zusammenhang mit der aktuellen Lagebewertung und mit einer erhöhten Terrorgefahr im Jahr 2023 ff stehen, z.B. Aufgrund der Ereignisse im Nahen Osten bzw. darüber hinaus im Zusammenhang mit dem Krieg Russslands in der Ukraine? Und aufgrund welcher Abwängungen und Maßnahmen ist eine Durchführung derartiger Atomtransporte trotzdem verantwortbar?

Zu Frage 3)
Die Prüfungen im Genehmigungsverfahren stellen sicher, dass durch Maßnahmen des Beförderers ein hohes Maß an Schutz gegen Angriffe auf solche Transporte gewährleistet ist. Diese werden ergänzt durch Maßnahmen der Innenbehörden. Die Gefährdungslage in Deutschland im Zusammenhang mit Transporten von Kernbrennstoffen unterliegt einer ständigen Gefährdungsbewertung durch die Sicherheitsbehörden. Durch die Beteiligung der Sicherheitsbehörden sowohl im Genehmigungsverfahren als auch vor jeder Transportdurchführung ist sichergestellt, dass potentiellen Änderungen der Gefährdungsbewertung bei Bedarf Rechnung getragen wird.

4. Wie lange könnten die AVR-BE im Rahmen der derzeitigen Rechtslage noch in Jülich verbleiben und wird das BASE zeitnah eine Genehmigung zur einer möglicherweise befristeten regulären Zwischenlagerung in Jülich erteilen?

5. Ist BASE bekannt, ob die Atomaufsicht in NRW plant, die Räumungsverfügung zeitnah aufzuheben?

Zu Frage 4) und 5)
Es ist die Aufgabe des Betreibers JEN, die weitere Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente zu planen und sicherzustellen, sowie eine Genehmigung für die Aufbewahrung zu erlangen. Für das bestehende Zwischenlager in Jülich hat die JEN beim BASE eine auf neun Jahre befristete Aufbewahrungsgenehmigung beantragt. Dazu liegen dem BASE nach wie vor nicht alle für eine Genehmigung erforderlichen Nachweise vor. Die Bewertung aller sicherheitstechnischen Fragen ist noch nicht abgeschlossen. Zu der Art der noch nötigen Unterlagen äußert sich das BASE in einem laufenden Genehmigungsverfahren prinzipiell nicht im Detail. Wann das BASE die Genehmigung erteilen kann, hängt maßgeblich davon ab, wann die JEN die noch ausstehenden Unterlagen einreicht, und ob sich die noch zu prüfenden Unterlagen in der Prüfung als anforderungsgerecht erweisen. Einen Antrag für einen Neubau eines Zwischenlagers in Jülich hat der Betreiber bislang noch nicht beim BASE gestellt.

Uranfabrik Gronau: Aufrüstung von Fertigungskomponenten – Sicherheits-Ergebnisse im 1. Quartal 2024

Neben der Atomfabrik im emsländischen Lingen rüstet die ebenfalls vom Atomaussstieg ausgenomme Uranfabrik in Gronau ihren Maschinenpark zur Herstellung von Uranbrennstoff zum weltweiten Betrieb von Atomkraftwerken auf. Dazu zählen umfangreiche Modernisierungen von Anlagenkomponenten, vor allem der UltraGas-Zentrifugen, in denen das spaltbare Uran235 für die Herstellung von Brennelementen angereichert wird. Doch auf ein entsprechendes Atomrechtsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach z.B. §7 Atomgesetz verzichtet die Grüne Aufsicht im zuständigen grün geführten Wirtschaftsministerium in NRW, weil es sich bei diesen Maßnahmen nach Aussagen einer Sprecherin nicht um eine „wesentliche Änderung“ handelt. Außerdem teilte sie gegenüber umweltFAIRaendern mit, dass die alle zehn Jahre atomrechtlich vorgeschriebene Perodische Sicherheitsüberprüfung PSÜ voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein wird.

Die in Gronau befindliche Uranfabrik gehört zum URENCO-Konzern, der weitere solcher Anlagen in den Niederlanden, Großbritannien und den USA betreibt. In den USA will URENCO sogar die Anreicherung der Uranbrennstoffe von bislang rund 5 Prozent Uran235 auf bis zu 10 Prozent erhöhen. Ein entsprechendes Genehmigungsverfahren für die Anlage in Nex Mexico ist bereits in Gang. Die Uranfabrik in Gronau ist besonders brisant, weil die Technik der Zentrifugenanreicherung grundsätzlich auch die Herstellung von atomwaffenfähigem Uran möglich macht. Genau deshalb gibt es mit der Anreicherung im Iran diese weltweite Aufmerksamkeit. Nur strengste Kontrollen und internationale Verträge können einen militärischen Mißbrauch weitgehend ausschließen. URENCO erwartet, dass die Nachfrage nach angereichertem Uran aus westlichen Anlagen als Folge des russischen Kriegs in der Ukraine steigen wird. Auch die Inbetriebnahme eines bis zu 50.000 Tonnen strahlendem Uran fassenden Lagers ist in Gronau vorgesehen – siehe unten.

  • Zur URENCO gehört auch die teilweise in Jülich ansässige ETC. Als gleichberechtigter Partner ist ein französischer Atomkonzern zur Hälfte an der Enrichment Technology Company beteiligt. Dieses Unternehmen ist zentral für die Forschung, Entwicklung und Herstellung der für die Urananreicheurng erforderlichen Zentrifugen. Diese Technik unterliegt strengster Geheimhaltung, weil sie als sogenannte „Dual-Use“ Technik immer auch zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran genutzt werden kann. Auch die ETC ist offenbar im Aufschwung. Allerdings geht es dabei nicht nur um das bisherige „Atomgeschäft“, sondern auch die Herstellung von Komponenten für die Weltraumtechnik und das deutsch-französische Ariane-Programm. So werden Berichten zufolge z.B. Tanks als Komponenten für die Raketen hergestellt. Siehe z.B. hier Aachener Zeitung

Zu diesem Themenkomplex wollte sich die Atomaufsicht im Düsseldorfer Ministerium nicht äußern: „Die atomrechtliche Aufsicht in NRW erstreckt sich lediglich auf die Urananreicherungsanlage Gronau (UAG), deren Betreiberin die Urenco Deutschland GmbH (Urenco D) ist. Zu internationalen Entwicklungen des Urenco-Konzerns findet kein regelmäßiger Austausch statt. Uns sind keine Pläne der Urenco D bekannt, den derzeit genehmigten maximalen Anreicherungsgrad zu erhöhen.“

Wörtlich teilte die Pressestelle des Wirtschaftsministerium zur laufenden PSÜ außerdem mit: „Die umfangreichen Betreiberunterlagen befinden sich – unter Hinzuziehung von Sachverständigen – weiter in der Prüfung. Die Prüfung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen sein.“

Unter anderem das Öko-Institut in Darmstadt ist an der Bewertung der zahlreichen Gutachten beteiligt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist in diesem für die nukleare Sicherheit wichtigen Verfahren an keiner Stelle vorgesehen und sind vom grünen Atom-Ministerium in NRW auch nicht auf freiwilliger Basis vorgesehen.

Auf Nachfragen von umweltFAIRaendern hatte das Ministerium mit Blick auf die in Gronau anstehenden Nachrüstungen und Modernisierungen bereits Ende Oktober mitgeteilt: „Da es sich beim Austausch von Zentrifugen in der UAG nicht um wesentliche Änderungen im Sinne des Atomgesetzes handelt, wird der Austausch im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren gemäß den Vorgaben der durch die Atomaufsicht unter Hinzuziehung von Sachverständigen geprüften Betriebsdokumentation durchgeführt. Die Instandsetzung verläuft im Rahmen genehmigungskonformer Maßnahmen. Insofern bedarf es hier keines Genehmigungsverfahrens mit einer entsprechenden Beteiligung der Öffentlichkeit. Ziel des Austauschs von Zentrifugen ist es, einem Rückgang bei der jährlichen Uran-Trennarbeit (UTA/a) entgegenzuwirken. Die UAG wurde für eine maximale Uran-Trennarbeit von 4.500 t UTA/a genehmigt.“

 

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