Genehmigungsverfahren startet: Neuer Atombrennstoff „Made in Germany“ mit russischer Unterstützung

Die vom Atomausstieg ausgenomme Uranfabrik in Lingen will mit russischer Unterstützung künftig zusätzlich die Herstellung von neuartigen Brennelementen für osteuropäische Atommeiler durchführen. Die im Emsland in Niedersachsen ansässige Firma ANF Lingen gehört zum fränzösischen Atomkonzern Framatome. Die Genehmigung soll nach § 7 Atomgesetz erfolgen. Jetzt beginnt die öffentliche Auslegung der entsprechenden Antragsunterlagen. Das geht aus der jetzt kurzfrisstig erfolgten amtlichen Bekanntmachung in einigen Regionalzeitungen hervor. Für eine Frist von zwei Monaten ab dem 4. Januar 2024 können die Unterlagen regional, in Hannover und im Internetz eingesehen werden (siehe unten). Gegen den Weiterbetrieb und Ausbau der Uranfabrik in Lingen gibt es Proteste, insbesondere vor dem Hintergrund des Kriegs Russland in der Ukraine müsse die Beteiligung des russischen Atomkonzerns Rosatom verhindert und die Anlage stillgelegt werden, fordern Anti-Atom-Initiativen vor Ort und .ausgestrahlt. Für den 20. Januar ist in Lingen eine Demo gegen die nuklearen Erweiterungspläne vorgesehen.

Ohne vorherige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch das zuständige Niedersächsische Umweltministerium (NUM) ist die nach Atomrecht obligatorische Ankündigung für die Anfang Januar startende öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen jetzt auf den regionalen Anzeigenseiten von Tageszeitungen bekannt gemacht worden.

Damit startet nun die atomrechtliche Öffentlichkeitsbeteiligung. Während der Auslegungsfrist können Einwendungen erhoben werden, die die zuständige Behörde im weiteren prüfen muss. Dazu dient unter anderem ein Erörterungstermin, auf dem die Einwendungen mit dem Antragssteller „diskutiert“ werden können. Erst nach einer behördlichen Auswertung kann dann eine Genehmigung erteilt werden. Vielfach wird diese sehr begrenzte Form der Beteiligung kritisiert, weil sie den Bürger:innen nur wenig Spielraum und Unterstützung gibt.

Diese Form des Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung hat das NUM im Rahmen einer Ermessensentscheidung im Frühjahr 2023 angeordnet, nachdem unter der Vorgängerregierung in Niedersachsen zuvor (Oktober 2022) noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung als nicht zwingend bewertet worden ist. Das NUM betrachtet das Genehmigungsverfahren als wesentliche Änderung der Atomfabrik und hat daher diesen Ermessenspielraum.

Unmittelbar vor Weihnachten teilt das NUM in der Bekanntmachung nun kurzfristig mit, dass die Antragsunterlagen gleich zu Anfang des neuen Jahres vom 4.1. bis zum 3. 3. 2024 öffentlich ausgelegt werden und bis dahin Einwendungen erhoben werden können.

Dokumentation der Öffentlichen Bekanntmachung (Achtung. Der Text ist per OCR umgewandelt und kann Fehler enthalten, bitte sicherheitshalber hier auch die PDF der Anzeige kontrollieren.)

Öffentliche Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)

Genehmigungsverfahren zur Fertigung hexagonaler Druckwasser-Brennelemente des Typs VVER nach $ 7 Atomgesetz (AtG) in der Brennelement-Fertigungsanlage Lingen (BFL)

Bek.d. MU v. 20.12.2023

— Ref42-40311/06/12/23/40-0003-006 —

Gemäß 8 4 Abs. 1 und 4 sowie 8 5 Abs. 1 AtVfV in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.2.1995 (BGBl.1S.180), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. 3. 2023 (BGBl. 2023 Nr. 88), wird bekannt gemacht:

Die Advanced Nuclear Fuels GmbH, Am Seitenkanal 1, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 10. 3. 2022 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Veränderung ihrer Anlage und ihres Betriebes nach $ 7 Abs. 1 AtG für die Fertigung hexagonaler Druckwasser-Brennelemente des Typs VVER (Wasser-Wasser-Energie-Reaktor) in der Brennelement-Fertigungsanlage Lingen gestellt.

Die Brennelement-Fertigungsanlage Lingen befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Lingen (Ems), Landkreis Emsland, innerhalb des Industriegebietes Lingen-Süd „IndustriePark Lingen“ im Ortsteil

Darme/Bramsche. In der Brennelement-Fertigungsanlage werden Brennelemente für Leichtwasserreaktoren sowie deren Zwischenprodukte hergestellt. Die atomrechtlichen Genehmigungen umfassen die Fertigungsprozesse der Umwandlung von Uranhexafluorid zu Uranoxidpulver, die Herstellung von Uranoxidtabletten, das Fertigen von verschlossenen Brennstäben und die anschließende Assemblierung der Brennstäbe zu Brennelementen.

Der Antrag umfasst folgende Änderungen im Bereich der Brennstab- und Brennelementfertigung:

– Bereich der Brennstabfertigung: In der Brennstabfertigung sollen im Bereich der Verschweißung des beladenen Hüllrohrs verschiedene Einrichtungen ausgetauscht bzw. neu errichtet werden. Dazu

zählen neben dem Austausch der Schweißmaschine auch zusätzliche Einrichtungen zur Dichtheits-, Schweißnaht- und Innendruckprüfung der gefertigten Brennstäbe.

– Anlieferung von gefertigten Brennstäben: Für einige Designs der zu fertigenden hexagonalen Druckwasser-Brennelemente ist vorgesehen, dass einige Brennstäbe Uranoxid-Tabletten mit einem zentralen Loch enthalten. Da in der Tablettenfertigung diese Tabletten zurzeit nicht qualifiziert hergestellt werden können, sollen diese in anderen Brennelement-Fertigungsanlagen gefertigt, als fertige Brennstäbe angeliefert, wie bisher Eingangsüberprüfungen unterzogen, ggf. in den Brennstablagern gelagert und anschließend in den VVER-Brennelementen verbaut werden.

– Bereich der Brennelementfertigung: Um die Brennstäbe für die hexagonalen Druckwasser-Brennelemente vor Beschädigungen beim Einschieben in das Brennelement-Skelett zu schützen, werden diese vor dem Einschieben mit einer Schicht aus Polyvinylalkohol (PVA), einem wasserlöslichen thermoplastischen Kunststoff, überzogen. Die hierzu erforderliche Beschichtungsanlage wird ebenfalls errichtet.

– Zur Entfernung der PVA-Beschichtung der Brennstäbe ist die vorhandene Brennelementwaschanlage an die neuen Gegebenheiten der hexagonalen Brennstabbündel anzupassen.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen nach $ 6 Abs. 1 AtVfV sind in der Zeit vom 4.1. bis zum 3. 3. 2024 an folgenden Stellen zur Einsicht ausgelegt:

— Stadt Lingen (Ems), Neue Straße 5, 49808 Lingen (Ems),

9.00 bis 16.00 Uhr

montags bis mittwochs in der Zeit von

donnerstags in der Zeit von

9.00 bis 17.00 Uhr,

freitags in der Zeit von

9.00 bis 12.30 Uhr,

samstags in der Zeit von

9.00 bis 12.00 Uhr,

sowie im

– Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover,

montags bis freitags in der Zeit von

8.00 bis 15.30 Uhr.

Darüber hinaus sind die Unterlagen in der gleichen Zeit auf der Internetseite des MU einsehbar unter:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/brennelementfertigungsanlage_lingen.

Einwendungen zum Antrag können während der Auslegungsfrist vom 4.1. bis zum 3. 3. 2024 schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2,

30169 Hannover erhoben werden. Für Einwendungen zur Niederschrift vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Tel.0511120-3473.

Alternativ können Einwendungen auch elektronisch per E-Mail an BFL-einwendung@mu.niedersachsen.de erhoben werden, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind ($ 3a

VwVfG). E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur sind nicht zulässig. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach 88 8 ff. AtVfV werden rechtzeitig erhobene Einwendungen in einem Erörterungstermin erörtert. Auf den Zeitpunkt des Erörterungstermins wird im Nds. MBl., in den örtlichen Tageszeitungen sowie unter https://www.umwelt.niedersachsen.de mindestens eine Woche vor dem Termin hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen in dem Termin auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen, wird durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt, wenn außer an den Antragsteller mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.

Es wird zur Information darauf hingewiesen, dass in dem Verfahren eine UVP-Vorprüfung nach § 9 UVPG durchgeführt wurde. Die Entscheidung ist im UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter folgendem Link einzusehen: https://uvp.niedersachsen.de:443/trefferanzeige?docuuid=F14E6D63-3DD1-4E52-8597-9BF2243378B7&lang=de

Siehe auch:

Land Niedersachsen

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
über das Genehmigungsverfahren zur Fertigung
hexagonaler Druckwasser-Brennelemente des Typs VVER
nach § 7 des Atomgesetzes
in der Brennelement-Fertigungsanlage Lingen

Vom 16. November 2023

Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, wird auf folgende Bekanntmachung hingewiesen:

Die Advanced Nuclear Fuels GmbH, Am Seitenkanal 1, 49811 Lingen, hat mit Schreiben vom 10. März 2022 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Veränderung ihrer Anlage und ihres Betriebs nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes für die Fertigung hexagonaler Druckwasser-Brennelemente in der Brennelement-Fertigungsanlage Lingen gestellt. Künftig sollen in der Anlage auch hexagonale Druckwasser-Brennelemente des Typs VVER gefertigt werden. Die Bekanntmachung des Vorhabens nach § 4 Absatz 1 und 4 sowie § 5 Absatz 1 AtVfV erfolgt im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den folgenden Tageszeitungen:

Grafschafter Nachrichten
Lingener Tagespost
Meppener Tagespost

in der jeweiligen Ausgabe vom 20. Dezember 2023.

Hannover, den 16. November 2023

Ref42-40311/06/12/23/40-0003-006

Niedersächsisches Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Im Auftrag
R. Sommerfeld

Ministerium bestätigt Weiterbau für Atommüll-Endlager im Schacht Konrad

Nach einer zwei Jahre dauernden Prüfung hat das Umweltministerium in Niedersachsen Umweltverbänden und der AG Schacht Konrad mitgeteilt, dass das geplante Atommüll-Endlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle in Salzgitter weitergebaut werden kann. Damit erteilte der zuständige Grüne Minister Meyer dem Ansinnen der Verbände auf Widerruf bzw. Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses eine Absage. Seit Jahren verzögert sich der Ausbau im Schacht Konrad immer wieder und die Kosten steigen weiter an. Aus Sicht der Umweltverbände ist das ein Warnhinweis, dass die Sicherheitsanforderungen im Erzbergwerk Konrad unzureichend und der Standort für die Landzeitsicherheit nicht geeignet ist.

Auch aus Sicht der Landesregierung bestehen offenbar weiterhin Mängel. Meyer selbst benannte die fehlende Rückholoption sowie der fehlende Alternativenvergleich, wie er bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle „State of the Art“ ist. Die Grüne Fraktion im Landtag Niedersachsen forderte trotz der Entscheidung von Meyer, eine „Neubewertung des Standorts Konrad“. Die Verbände werden nun prüfen, ob sie in einem weiteren Schritt Klage einreichen, um eine Inbetriebnahme des ungeeigneten Endlagers noch zu stoppen. Gerade in Niedersachsen ist das Desaster des Atommülllagers im Salzstock ASSE II bedeutsam: Das Lager droht durch eindringendes Wasser einzustürzen.

Ein geplanten Eingangslager für den Betrieb des Schacht Konrads in Salzgitter ist in der letzten Woche vom Bundesumweltministerium gestoppt worden. In Würgassen, fast 200 Kilometer von Salzgitter entfernt, sollte aufgrund neuerer Planungen ein solches Groß-Atommülllager entstehen. Das hatte in der Dreiländer-Region zwischen Hessen und Niedersachsen in NRW für erhebliche überparteiliche Proteste gesorgt.

Dokumentation: 1. Niedersachsen Umweltministerium – 2. PM der AG Schacht Konrad und anderer. 3. Statement Britta Kellermann, Grüne Fraktion Niedersachsen.

Schacht Konrad muss sich weiteren Sicherheitsüberprüfungen stellen

Umweltminister Meyer überreicht Umweltverbänden nach juristischer und fachlicher Prüfung vorläufigen Bescheid zu geplantem Endlager für radioaktive Abfälle

PI 128/2023

Das geplante Endlager für mittel- und schwachradioaktiven Abfall Schacht Konrad in Salzgitter sorgt seit Jahrzehnten für Diskussionen und Proteste, nicht nur in der Region. Bekanntermaßen sieht die rot-grüne Landesregierung den Bau und die Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad kritisch, da es keine Rückholoption und auch keine vergleichende Endlagersuche gibt.

Schacht Konrad wurde jedoch 2002 genehmigt und alle Rechtsmittel dagegen waren erfolglos. Mit Schreiben vom 25. Mai 2021 hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) einen Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses Konrad gestellt. Das Ergebnis der Prüfung der drei Antragsteile auf Widerruf, Rücknahme und Baustopp, hat Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer den Antragstellern am (heutigen) Dienstag in seinem Ministerium persönlich mitgeteilt. Die Anträge auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses sowie die Forderung auf Einstellung weiterer Baumaßnahmen wurden vom Umweltministerium nach umfangreicher Prüfung vorläufig abgelehnt. Dies sei als „Ergebnis der rein rechtlichen Prüfung eines Verwaltungsvorgangs zu bewerten“, so der Minister, „denn an die Aufhebung einer bereits erteilten Genehmigung sind sehr hohe Hürden geknüpft.“

Bei seinem Vor-Ort-Besuch hatte Meyer den Antragstellern „eine zügige Entscheidung noch in diesem Jahr“ versprochen, nachdem der Antrag im zuständigen Umweltministerium streng nach Recht und Gesetz und sorgfältig geprüft wurde. „Diese Zusage halten wir ein, so dass für den Antragsteller endlich eine Entscheidung vorliegt, die den Rechtsweg eröffnet. An unserer kritischen politischen Haltung zum Endlager Konrad ändert das nichts. Ebenso ist die Entscheidung kein Blankoscheck für die Sicherheit“, so Meyer.

Im Rahmen der von Niedersachsen durchgesetzten Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜSIKO) müssen die Planungen ständig überprüft und angepasst werden. „Auch wenn der Antrag auf vollständige Rücknahme der Genehmigung abzulehnen ist, lässt sich daraus keine Festlegung für die Zukunft ableiten“, so der Minister. „Sollten nach Abschluss der Phase 2 der ÜSIKO neue Erkenntnisse vorliegen, die wesentlichen Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses erfordern, wäre ein förmliches Änderungsverfahren notwendig.“ Hohe sicherheitsrelevante Bedeutung haben unter anderem die Fragen zu Radionukliden in der Gasphase sowie der Transport von Kolloiden oder Gas-Fracks im Wirtsgestein. Die Veröffentlichung der Ergebnisse aus der zweiten von vier Phasen der ÜSIKO ist für Ende 2024 von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) angekündigt.

„Wir werden bei der Sicherheit ganz genau hinschauen“, so Minister Meyer. „Der Antrag der Umweltverbände auf Rücknahme der Genehmigung musste aus formalen Gründen abgelehnt werden, weil die Frist abgelaufen war. Der Antrag auf Widerruf wurde umfangreich auch in der Sache geprüft, war jedoch ebenfalls abzulehnen, da zum Beispiel nur Punkte geprüft werden konnten, die sich seit 2002 durch Änderungen an den Planungen wesentlich verändert hatten. Eine erneute Sachprüfung der Genehmigung war in dem Verfahren nicht möglich.“

Mit Übergabe des vorläufigen Bescheides können die Antragsteller jetzt innerhalb einer achtwöchigen Anhörungsfrist eine Stellungnahme abgeben. Im Anschluss wird jede Stellungnahme nochmals intensiv und umfänglich geprüft, damit am Ende ein endgültiger Bescheid steht. Ein Bündnis – bestehend aus den beiden Naturschutzverbänden, der Stadt Salzgitter, IG Metall, Landvolk und der AG Schacht Konrad ­– unterstützt den Antrag und fordert eine grundlegende Neubewertung des Projekts nach den heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen sowie den unverzüglichen Baustopp des Endlagers. „Für mich bleibt es aber dabei: Die Sicherheit muss oberste Priorität bei der Entscheidung haben, ob das Endlager Konrad in Betrieb geht, so haben wir es in Niedersachsen auch im Koalitionsvertrag festgelegt“, so Meyer. „Daher ist es gut, dass die Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers für radioaktive Abfälle erfolgt. Diese Ergebnisse werden dann auch in unsere Entscheidung einfließen.“ Bei dieser vom Bund beauftragen Überprüfung wird durch Sachverständige überprüft, welche neuen Erkenntnisse sich zwischen 2002 und 2022 in Bezug auf das Endlager ergeben haben.

Außerdem verweist der Minister darauf, dass bei Schacht Konrad die Einlagerung auf etwa 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle begrenzt ist. „Insbesondere mit Blick auf die Rückholung der Abfälle aus der Asse und auf weitere Müllmengen aus dem Abriss niedersächsischer Atomkraftwerke brauchen wir ein weiteres Endlager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe“, so Meyer. „Darum drängt Niedersachsen beim Bund auch darauf, diesen Aspekt bei der bundesweiten Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle zu berücksichtigen – vor allem, um die Zwischenlager an den jetzigen Standorten nicht zur Dauereinrichtung werden zu lassen. Nach dem Atomausstieg müssen sich Politik und Gesellschaft deutlich intensiver um die ungelöste Endlagerfrage kümmern.“

2. PM der AG Schacht Konrad, des BUND und des Nabu Niedersachsen:

19.12.2023 Gemeinsame Presseerklärung von BUND und NABU und dem
Bündnis Salzgitter gegen Schacht KONRAD:

BUND und NABU prüfen weitere juristische Schritte

Zweieinhalb Jahren haben BUND und NABU Niedersachsen gemeinsam mit dem Bündnis Salzgitter gegen Schacht KONRAD auf ein Ergebnis für den von ihnen eingereichten Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses Schacht Konrad beim Niedersächsischen Umweltministerium gewartet. Heute teilte Umweltminister Meyer den Umweltverbänden und Bündnispartnern in Hannover mit, dass er beabsichtigt, den Antrag abzulehnen.

Das Bündnis zeigt sich enttäuscht von der Ablehnung und kündigt eine sorgfältige Prüfung des Bescheides an.

„Es ist äußerst bedauerlich, dass Minister Meyer den Antrag wohl ablehnen will“, erklären Dr. Tonja Mannstedt, Geschäftsführerin des BUND-Landesverbandes, und Petra Wassmann, KONRAD-Beauftragte des NABU Niedersachsen. „Schacht Konrad ist und bleibt als Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll ungeeignet. Radioaktive Abfälle in eine alte Eisenerzgrube zu bringen, ohne Rückholbarkeit oder Reversibilität zu gewährleisten und ohne genaue Kenntnis der geologischen Verhältnisse, ist unverantwortlich gegenüber künftigen Generationen. Die heute gehörten Begründungen des Ministers konnten unsere erheblichen Zweifel nicht ausräumen.“ Rechtsanwältin Dr. John ergänzt: „Wir werden den vorläufigen Bescheid jetzt erst einmal gründlich prüfen und gemeinsam mit unseren Mandanten entscheiden, ob wir zu gegebener Zeit Rechtsmittel einlegen werden.“

Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Der Rat der Stadt Salzgitter hat schon vor drei Jahren beschlossen, juristische Schritte gegen einen ablehnenden Bescheid des Ministers politisch und finanziell zu unterstützen. Es ist bedauerlich, dass wir diese Karte jetzt wohl ziehen müssen, aber wir sind gerüstet. Und wir wissen, dass die ganze Region zwischen Harz und Heide hinter uns steht.“

Matthias Wilhelm, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine: „Wir haben dem Minister die Tür gezeigt, durch die er hätte gehen können, um nach Würgassen die nächste milliardenschwere Fehlinvestition zu verhindern. Jetzt wird die Auseinandersetzung wohl in die nächste Runde gehen müssen. Dann wird weiter das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch den Umbau eines alten und maroden Schachtes zu einem Atommülllager verschwendet. Aber am Ende wird Schacht KONRAD doch nicht in Betrieb gehen, da sind wir uns sicher.“

Ludwig Wasmus, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD: „Vom kritischen Blick auf KONRAD, von dem im Koalitionsvertrag zu lesen steht, war heute nicht viel zu bemerken. Dennoch geht die Auseinander-setzung unvermindert weiter, nun auch wieder juristisch. Am Ende wird KONRAD an der Realität scheitern. Zurzeit gäb´s ja noch nicht mal was einzulagern.“

Selbst die wenigen bereits fertig konditionierten Abfallgebinde in den Zwischenlagern sind aufgrund von Verbesserungen beim Grundwasser- und Trinkwasserschutz für eine Einlagerung in Schacht KONRAD gesperrt. Jedes einzelne Fass, jeder Container muss noch einmal angefasst werden, um die Zulassung eventuell zu erhalten. Das ist laut Bundesregierung „zeitintensiv und ein konkretes Abschlussdatum kann aktuell nicht zuverlässig benannt werden.“

Weitere Informationen:
Vertreter*innen der Verbände und des Bündnis Salzgitter stehen im Anschluss an die Unterrichtung durch den Umweltminister am 19.12. vor dem Niedersächsischen Umweltministerium für Fragen zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Dr. Tonja Mannstedt, Landesgeschäftsführerin BUND Niedersachsen: (0171) 359 86 76

Petra Wassmann, KONRAD-Beauftragte des NABU Niedersachsen: (0171) 625 95 27
petra.wassmann@nabu.de

Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter:
Simone Kessner, Pressesprecherin der Stadt Salzgitter, Tel. (05341) 839 33 95 oder (0160) 908 122 59

Matthias Wilhelm, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter: Tel. (0160) 533 01 88

Ludwig Wasmus, Vorstand Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD: Tel. (0151) 261 579 05

3. Britta Kellermann, Grüne Fraktion Niedersachsen

Statement:Grüne für Neubewertung des Standorts Konrad

Umweltminister Christian Meyer hat seine Entscheidung zu den Anträgen auf Widerruf beziehungsweise Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses zu Schacht Konrad bekannt gegeben. Danach kann der Bau des Atommülllagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll weitergehen. Dazu sagt Britta Kellermann, atompolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:

Wir sehen den Bau des Endlagers im Schacht Konrad weiterhin kritisch. Die Erfahrungen aus der Asse zeigen, dass die Rückholbarkeit der Abfälle möglich sein sollte. Das ist im Schacht Konrad nicht der Fall. Da der Schacht Konrad ohnehin nicht alle schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aufnehmen kann, die im Rahmen des AKW-Rückbaus und der Rückholung der Asse-Abfälle anfallen werden, halten wir einen Baustopp bei Schacht Konrad weiterhin für sinnvoll.

Wir sprechen uns für eine Neubewertung des Standorts Konrad und einen transparenten und lernenden Endlagersuchprozess für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll aus. In diesem Zusammenhang sollte eine Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle erarbeitet werden und dann Grundlage für ein eigenes Standortauswahlverfahren sein.

Atommülllagerung: Zentrales Lager in Würgassen für Schacht Konrad abgesagt

Nur ein Woche bevor in Niedersachsen über die Zukunft des mit vielen Verzögerungen immer noch im Bau befindlichen geplanten Atommüll-Endlagers in Salzgitter im Schacht Konrad entschieden wird, hat das Bundesumweltministerium die Planungen für eine Art bundesweites Eingangslager für Konrad beendet. Als Standort für ein solches Lager, in dem der leicht- und mittelradioaktive Atommüll für die Untertageverbringung im Schacht Konrad sortiert und vorbereitet werden sollte, war ein Gelände am ehemaligen AKW-Standort in Würgassen vorgesehen. Die Art und Weise der Standortfestlegung war derart schlecht vorbereitet und durchgeführt, dass es im Dreiländereck zwischen Niedersachsen, NRW und Hessen parteiübergreifend zu massiven Protesten bekommen war. Außerdem war klar, dass es zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen wäre. Als Betreiber für das auch als „Logistikzentrum“ bezeichnete Lager war die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) zuständig. Betreiber des Endlagers im Schacht Konrad will die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) werden. Ziel der Planungen sollte es sein, die Einlagerung in den Schacht Konrad zu „optimieren“ und zu beschleunigen. Nun soll die Einlagerung im Rahmen der bisherigen Konzepte weiter geplant werden, heißt es. UPDATE: Auch die BGE hat inzwischen eine Stellungnahme veröffentlicht, siehe unten.

Auch das geplante Endlager im Schacht Konrad steht auf dem Prüfstand. Über viele Jahre hat sich der Ausbau verzögert, begleitet von erheblichen Kostensteigerungen. Nach heutigen Anforderungen wäre ein solches Endlager für Atommüll nicht mehr genehmigungsfähig. Wichtige planerische Grundlage und Konzepte sind veraltet und werden mühselig angepasst und modernisiert. Abermals hat sich dadurch der Ausbau verzögert.

Vor Ort hat sich der Widerstand gegen eine Inbetriebnahme bzw. den Weiterbau in den letzten Jahren vergrößert. Verbände haben eine Überprüfung der Entscheidung vom zuständigen Umweltministerium in Niedersachsen verlangt und eine Klage angekündigt, sollte der Ausbau nicht gestoppt werden.

Nächste Woche will der Grüne Umweltminister Meyer nun seine Entscheidung in Hannover vorstellen: „Meyer: „Ergebnis unserer Prüfung wird vor Weihnachten mitgeteilt“. Antrag auf Widerruf der Genehmigung für Atommüll-Endlager Schacht Konrad sehr intensiv und gründlich rechtlich geprüft“, heißt es in der PI 120/2023. Weiter wird dort mitgeteilt: „Das Aktionsbündnis um die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad hat am (heutigen) Mittwoch vor dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erneut gefordert, die Genehmigung für das geplante Atommüll-Endlager Schacht Konrad bei Salzgitter zu widerrufen oder zurückzunehmen. Dazu sagt Umweltminister Christian Meyer: „Wie zugesagt wurde der Antrag der Umweltverbände BUND und NABU in meinem Haus sehr intensiv und gründlich rechtlich und inhaltlich auf alle Aspekte geprüft. Bei meinem Besuch im April 2023 vor Ort habe ich zugesagt, dass bis Ende des Jahres ein Ergebnis vorliegt – und diese Zusage halte ich: Noch vor Weihnachten wird das Ergebnis unserer Prüfung mitgeteilt.““

In der nächsten Woche soll die Präsentation der Prüfung erfolgen.

Dokumentationen:

PM BMU, 12.12. 2023 Rechtzeitige Realisierbarkeit in Würgassen und anderswo nicht gegeben

Das Projekt „Zentrales Bereitstellungslager / Logistikzentrum für das Endlager Konrad (LoK)“ lässt sich aufgrund zu vieler rechtlicher und planerischer Risiken voraussichtlich nicht rechtzeitig und damit auch nicht wirtschaftlich umsetzen. Das haben die Prüfungen des Bundesumweltministeriums (BMUV) ergeben, das bis Ende dieses Jahres einen Grundstückskauf für das LoK in zweistelliger Millionenhöhe freizugeben hätte. Daher hat das BMUV entschieden, das Vorhaben zu beenden und eine wahrscheinliche Fehlinvestition von rund zwei Milliarden Euro zu vermeiden. Für das Endlager Konrad bedeutet dies, dass es zu keiner deutlichen Verkürzung der aktiven Betriebszeit kommen wird, die mit dem LoK angestrebt war. Die BGZ wird nun ihre vorhandenen Planungen für eine dezentrale Belieferung des Endlagers Konrad intensivieren, die sie vorsorglich parallel zu den Arbeiten am LoK begonnen hatte.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wir haben uns dafür entschieden, das Verfahren für ein gesondertes Logistikzentrum für das Endlager Konrad zu beenden. Damit schaffen wir Klarheit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten. Intensive Prüfungen des Bundesumweltministeriums und der fortwährende Austausch mit den beteiligten Landesregierungen führen zu einem klaren Ergebnis: Das Logistikzentrum lässt sich nicht mehr rechtzeitig realisieren, um wie ursprünglich geplant schwach- und mittelradioaktive Abfälle schneller in das Endlager Konrad einlagern zu können. Ein zu spät fertig werdendes Logistikzentrum wäre nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten eine milliardenschwere Fehlinvestition, die es zu vermeiden gilt. Das notwendige Ende des Logistikzentrums bedeutet aber auch, dass das Endlager Konrad nun länger in Betrieb sein wird. Die Transporte dorthin aus Atommüll-Zwischenlagern im ganzen Land werden unsere Gesellschaft über Jahrzehnte belasten. Insbesondere die Menschen, die an den Zwischenlagern und in der Endlager-Region leben, verdienen unseren Respekt und unsere Dankbarkeit. Es ist gut, dass wir dank Atomausstieg keine weiteren radioaktiven Abfälle aus Atomkraftwerken mehr produzieren. Das Atommüll-Problem ist bereits groß genug. Es gilt, dieses mit aller Kraft zu lösen.“

Mit dem Entsorgungsübergangsgesetz von 2017 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, ein zentrales Bereitstellungslager für das Endlager Konrad zu errichten, um dessen Betriebszeit deutlich zu verkürzen und die betreffenden Zwischenlager schneller zu räumen. Die Planungen der BGZ für dieses zentrale Bereitstellungslager, das LoK, begannen im Jahr 2018. Nach einem umfassenden Suchprozess für einen geeigneten und realisierbaren Standort gab die BGZ am 6. März 2020 bekannt, das LoK am Standort des stillgelegten Atomkraftwerks Würgassen errichten zu wollen. Für das erforderliche Grundstück sicherte sich die BGZ beim Kraftwerksbetreiber eine Kaufoption, die Ende dieses Jahres ausläuft. Eine Verlängerung lehnte der Betreiber ab.

Fortlaufende Prüfungen des BMUV zur Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit des LoK erreichten mit der bis Ende des Jahres zu treffenden Entscheidung über den erforderlichen Grundstückskauf einen wichtigen Haltepunkt. Grundsätzlich hält das BMUV ein Logistikzentrum für sinnvoll und wünschenswert. Zu entscheiden war, ob sich mit ausreichender Zuverlässigkeit zum jetzigen Zeitpunkt prognostizieren lässt, die mit dem LoK verbundenen Ziele zu erreichen, um diese Ausgabe für den Grundstückskauf in zweistelliger Millionenhöhe zu rechtfertigen. Dies ist nicht der Fall. Diverse planerische, raumordnungs- und baurechtliche sowie weitere rechtliche Hürden scheinen zwar grundsätzlich lösbar, jedoch insgesamt nicht in einem solchen Zeitraum, dass sich das LoK noch mit ausreichender Zuverlässigkeit rechtzeitig in Betrieb nehmen ließe. Denn das LoK erreicht nur dann den notwendigen Beschleunigungseffekt für die Endlagerung schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, wenn es nicht erst Jahre nach Inbetriebnahme des Endlagers Konrad fertiggestellt wird.

Da die Planungen und Arbeiten für ein Logistikzentrum am Standort Würgassen bereits fortgeschritten waren, ist nicht zu erwarten, dass es sich an einem anderen Standort, der zudem erst gefunden werden müsste, schneller realisieren ließe. Daher hat das BMUV, das die Bundesrepublik Deutschland als Alleingesellschafterin der BGZ vertritt, entschieden, das Projekt LoK insgesamt einzustellen. Die BGZ hatte aufgrund der bestehenden Unwägbarkeiten vorsorglich bereits damit geplant, das Endlager Konrad vor einer LoK-Inbetriebnahme zunächst dezentral zu beliefern. Diese Planungen werden mit Wegfall des LoK nun intensiviert.

Insgesamt wurden für das LoK-Vorhaben bislang rund 60 Millionen Euro verausgabt, die durch den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) gemäß den Regelungen des Entsorgungsübergangsgesetzes refinanziert wurden. Demgegenüber stehen geschätzte künftige Kosten für Errichtung und Betrieb von rund 1,9 Milliarden Euro (Stand 31. August 2023 ohne Inflation und Eskalation), die nun vermieden werden. Allerdings können auch die Einsparungen durch eine verkürzte Betriebszeit des Endlagers Konrad nicht eintreten, zu der seine logistisch optimierte Belieferung über ein rechtzeitig betriebsbereites Logistikzentrum geführt hätte.

12.12.2023 | Pressemitteilung Nr. 189/23 | Nukleare Sicherheit

PM BGZ: BGZ setzt auf dezentrale Anlieferung an das Endlager Konrad

BERLIN – Nach der Entscheidung des Bundesumweltministeriums, die Planungen der BGZ für ein Logistikzentrum für das Endlager Konrad (LoK) zu stoppen, wird sich das Essener Unternehmen jetzt auf die  Alternativen für die Belieferung des Endlagers Konrad konzentrieren.

Entsprechende Planungen für eine dezentrale Anlieferung nach Konrad direkt von den bestehenden Zwischenlagern aus sind ohnehin parallel zum Projekt LoK aufgenommen worden. So sollte für eine Übergangszeit bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft des LoK die Versorgung des Endlagers mit Abfallbehältern sichergestellt werden. Die mit dem LoK geplante Verkürzung des Einlagerungsbetriebs um rund zehn Jahre ist damit allerdings nicht mehr realisierbar.

Die BGZ hatte nach einer Untersuchung von potenziellen Flächen entschieden, das LoK auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen zu errichten. In dem Logistikzentrum sollten Behälter mit fertig verpackten schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dezentralen Zwischenlagern für den Transport in das Endlager Konrad passgenau zusammengestellt werden. Damit wollte die BGZ eine zügige Entsorgung der radioaktiven Abfälle sicherstellen. Die Entsorgungskommission des Bundes (ESK) hatte im Sommer 2023 sowohl die Standortauswahl der BGZ als auch die Notwendigkeit eines Logistikzentrums für die zügige Entsorgung der Abfälle bestätigt.

Der Erwerb des Grundstücks für das LoK auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Würgassen war zum Ende dieses Jahres geplant. Ein entsprechender Optionsvertrag zwischen der BGZ und der PreussenElektra läuft dann aus.

Niedersachsen: Niedersachsen begrüßt Verzicht auf Atommüll-Zwischenlager Würgassen

Umweltminister Christian Meyer: „Kluge und sachlich richtige Entscheidung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke“

PI 124/2023

Mit großer Erleichterung hat die niedersächsische Landesregierung auf die heutige Entscheidung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke reagiert, auf den Bau eines Bereitstellungslagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort Würgassen an der Landesgrenze von Niedersachsen zu Nordrhein-Westfalen – in unmittelbarer Nähe zu Hessen – zu verzichten.

Umweltminister Christian Meyer: „Das ist eine gute Nachricht aus Berlin ins südniedersächsische Dreiländereck. Und vor allem für die dortigen Kommunen und Bürgerinnen und Bürger, die sich seit Jahren gegen ein Atommülllager in Würgassen einsetzen. Ich bin sehr froh und erleichtert, dass angesichts hoher rechtlicher und finanzieller Risiken diese Fehlentscheidung der Vorgängerregierung in Berlin nun endgültig aufgegeben wird. Der Standort Würgassen im Überschwemmungsgebiet der Weser – 300 Meter entfernt von der Wohnbebauung in Niedersachsen und NRW und mit miserabler Verkehrsanbindung – war und ist ungeeignet für ein Atommülllager mit großen Mengen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Das Bereitstellungslager für Schacht Konrad wäre verbunden gewesen mit einer Vielzahl an Atommülltransporten quer durch Niedersachsen. Dem hartnäckigen, sachlichen Widerstand aus der Region sowohl von den Bürgerinitiativen, von allen Kommunen und den Landkreisen Höxter, Holzminden, Northeim, Kassel-Land und Göttingen ist dieser Erfolg zu verdanken. Es ist klug und ein Zeichen von demokratischer Stärke der Bundesumweltministerin, die Fehlentscheidung der Vorgängerregierung zu korrigieren und den Standort jetzt aus guten Gründen ersatzlos aufzugeben. Unsere Argumente wurden gehört.“

Niedersachsens Landesregierung hatte sich früh gegen den ungeeigneten Standort Würgassen ausgesprochen. Zuletzt hatten sich auch Ministerpräsident Stephan Weil und Umweltminister Christian Meyer in Gesprächen mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke und ihren Staatssekretären für eine Neubewertung stark gemacht. Diese Anstrengungen waren erfolgreich. Eine vom niedersächsischen Umweltministerium gemeinsam mit NRW in Auftrag gegebene Logistikstudie hatte aufgezeigt, dass für die Direktanlieferung des Endlagers Schacht Konrad bei Salzgitter ein Bereitstellungslager nur geringe zeitliche Vorteile hätte. Gleichzeitig wäre aber eine Vielzahl an zusätzliche Atomtransporten quer durch die Republik verursacht worden.

Umweltminister Christian Meyer: „Besonders begrüßen wir, dass jetzt nicht eine neue Standortsuche für ein Logistikzentrum Konrad in Gang gesetzt wird, sondern die Planungen insgesamt aufgegeben werden. Das ist sicherer, kostengünstiger und vermeidet zusätzliche Atomtransporte. Die heutige Entscheidung der Bundesregierung ist ein gutes Zeichen für die Demokratie, dass die Argumente der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen ernst genommen wurden. Dafür danke ich Bundesumweltministerin Steffi Lemke im Namen der ganzen Landesregierung ganz herzlich.“

NRW: Intransparentes und unzureichendes Verfahren des Bundes: Nordrhein-Westfalen lehnt Bereitstellungslager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort Würgassen ab

Minister Laumann: So, wie der Bund mit dem Thema umgeht, kann man das Vertrauen der Menschen nicht gewinnen. 12. Dezember 2023

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung plant im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am Standort Würgassen für radioaktive Abfälle ein Bereitstellungslager für das Endlager Schacht Konrad. Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) plant im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am Standort Würgassen für radioaktive Abfälle ein Bereitstellungslager für das Endlager Schacht Konrad. Diese Entscheidung kam für die Öffentlichkeit, die Behörden und politischen Entscheidungsträger vor Ort unerwartet. Weder die Standortauswahl noch die Notwendigkeit des Vorhabens wurden bisher angemessen begründet. Der Minister für Bundesangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen, Nathanael Liminski, hat dem BMUV daher nun telefonisch und in einem Schreiben die ablehnende Haltung der Landesregierung gegenüber dem Vorhaben mitgeteilt.

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich bin der Letzte, der bei der Suche nach Lagern für Atommüll auf andere zeigt. Schließlich müssen wir als Gesellschaft dieses Problem für nachfolgende Generationen lösen. Aber so, wie der Bund seit Jahren mit dem Thema umgeht, kann man das Vertrauen der Menschen nicht gewinnen.“

Nachdem ein von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Auftrag gegebenes Gutachten des TÜV Nord zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Bereitstellungslager für den Betrieb des Endlagers Konrad nicht notwendig ist, hat das BMUV die Prüfung der Notwendigkeit eines solchen Lagers und die Standortauswahl durch die Entsorgungskommission veranlasst. Die Kommission ist zu der Einschätzung gekommen, dass ein Bereitstellungslager die Anlieferung in das Endlager optimiere, eine Notwendigkeit für ein Lager hat sie aber nicht festgestellt. Die Kommission hat deutlich gemacht, dass sie weiterhin der Ansicht ist, dass ein Bereitstellungslager abseits des Endlagers Konrad nur eingerichtet werden sollte, wenn dies direkt am Endlagerort nicht möglich ist.

Gleichwohl plant die BGZ weiter mit dem Standort in Würgassen, obwohl sie versäumt hat, andere Optionen (z.B. in Braunschweig, wo sich das Endlager Konrad befindet) weiter auszuloten. Vor diesem Hintergrund und nach mehreren Gesprächen mit dem BMUV auf Fachebene kommt die nordrhein-westfälische Landesregierung zu der Einschätzung, dass die Prozesse und Planungen im Geschäftsbereich des BMUV nicht ausreichend aufeinander abgestimmt sind und ein vorausschauendes Gesamtkonzept für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle fehlt. Ein Bereitstellungslager ist nicht notwendig. Die Standortauswahl ist nicht transparent und erfüllt damit nicht die Erwartungen der Landesregierung.

Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGZ . Pressemitteilung Nr. 13/23 – Endlager Konrad

Endlager Konrad kommt auch ohne Logistikzentrum

Nach dem Ende des zentralen Bereitstellungslagers geht es nun darum, dezentrale Anlieferungskonzepte detaillierter auszuarbeiten.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat am Dienstag, 12. Dezember 2023 das Logistikzentrum Konrad abgesagt. Damit rücken dezentrale Anlieferungskonzepte für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle für das Endlager Konrad in Salzgitter noch stärker in den Mittelpunkt.

Der technische Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Dr. Thomas Lautsch, sieht in der Entscheidung der Umweltministerin zum einen eine Herausforderung für die Logistik der Abfallgebinde für das bisher einzige genehmigte Endlager in Deutschland. Aber er sieht darin auch einen weiteren Ansporn, das Endlager Konrad zügig fertigzustellen, um dann auch mit der Einlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Rückbau der Kernkraftwerke und aus den Forschungsreaktoren in Deutschland beginnen zu können.
Zur Entscheidung von Steffi Lemke, das Projekt in Würgassen zu stoppen, sagt Thomas Lautsch: „Das Endlager Konrad kann auch ohne Logistikzentrum betrieben werden. Aber für die Anlieferung der Abfälle aus mehr als 30 Zwischenlagern in ganz Deutschland ergeben sich daraus Fragen für die Transporte und die Anlieferung in der richtigen Reihenfolge für die Einlagerung.“

Die BGE arbeite bereits seit einigen Jahren an der Entwicklung einer Softwarelösung, um die Abfälle zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Zusammensetzung anliefern lassen und dann auch einlagern zu können. Die Anforderungen an die Ablieferungspflichtigen steigen. „Für uns als BGE wird es umso wichtiger, frühzeitig und zuverlässig die Annahmebereitschaft des Endlagers sicher zu stellen“, sagt Thomas Lautsch.

Der BGE-Geschäftsführer ist aber auch überzeugt, dass die zeitliche Bewertung für die Fertigstellung des angestrebten Logistikzentrums durch die Umweltministerin „absolut realistisch ist. Denn trotz einer weiteren Verzögerung bei der Fertigstellung, die wir in diesem Jahr festgestellt und mitgeteilt haben, ist das Endlager Konrad auf der Zielgeraden.“
Was die Beendigung des Projekts Logistikzentrum Konrad in Würgassen aber auch zeige, „ist die Schwierigkeit, umstrittene Infrastrukturprojekte umzusetzen“. Über diese Schwelle ist das Endlager Konrad zwar hinaus. Aber jedes kerntechnische Projekt, „hat es schwer, die notwendige Zustimmung zu finden, selbst wenn sich fast alle einig sind, dass es notwendig ist“, sagt Thomas Lautsch. Um mit den Hinterlassenschaften aus der Nutzung der Kernenergie fertig zu werden, werde es weiterhin Zwischenlagerkapazität und Endlagerkapazität brauchen.

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiberin der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt neben der Stilllegung des Bergwerks Gorleben die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer ist Dr. Thomas Lautsch.

Gestapelte Container mit radioaktiven Abfällen in einer Halle

Blick in das Zwischenlager Lubmin

Nach Rekommunalisierung: Hamburg fusioniert Strom- und Gasnetz

Vor dem Hintergrund der Energiewende und dem Umbau weg von fossilen und nuklearen Energieträgern hin zu Erneuerbaren Energien wird Hamburg in den nächsten Jahren schrittweise die beiden per Volksentscheid rekommunalisierten Gesellschaften für das Strom- und das Gasnetz fusionieren. Damit setzt Hamburg den Umbau seiner Energieversorungsstrukturen fort. Im ersten Schtitt war bereits StromnetzHamburg mit HamburgEnergie verschmolzen worden. Verbunden werden sollen zwei sehr unerschiedliche „Partner“: Während der Stromnetz-Ausbau massive Investitionen in den Umbau und die Erweiterung für die Integration erneuerbarer Energien erfordert und wächst, ist das Geschäft mit dem fossilen (Erd)Gasnetz rückläufig und in bisheriger Weise nicht mehr zukunftsfähig. Insbesondere die beiden beteiligten Gewerkschaften Ver.di und IGM Hamburg haben die Fusionspläne kritisch kommentiert. Die Linksfraktion Hamburg begrüßte die Maßnahme energiepolitisch, fordert aber vom Senat als Eigentümer eine Arbeitsplatzgarantie.

Hamburg hat nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ die Energienetze von Vattenfall und E.on rekommunalisiert und zu 100 Prozent wieder in öffentliche Hand genommen. Nach der Übernahme wurde zunächst Hamburg Wärme (Fernwärme, Strom) mit Hamburg Energie (Ökostrom-Anbieter) fusioniert. Nun werden die Stromnetz ehemals Vattenfall / IGM und Gasnetz ehemals E.on / Verdi schrittweise verbunden.

Nach der Rekommunalisierung ist immer mal wieder die Rede von einer weiteren Entwicklung zu einer Neuauflage von Stadtwerken, also einem integrierten Unternehmen, in dem alle Versorgungs- und Energiedienstleitungen verbunden werden. Viele Bereiche der Energieversorung und der Daseinsvorsorge könnten auf diese Weise nicht nur unternehmerisch und im Sinne des Klimaschutzes, sondern auch sozial miteinander verbunden werden.

Die beiden ersten Fusionen, die aus vier Unternehmen zu nur noch zwei öffentlichen Energieversorgungsunternehmen führen, könnte also ein Zwischenschritt sein.

Stephan Jersch kritisiert in seiner PM auch die Vorgehensweise des rot-grünen Senats, der die Fusion am Parlament vorbei und auch ohne andere Beteiligungsformate zu nutzen, auf den Weg gebracht hat. Im Sinne einer erweiterten deomkratischen Kontrolle, wie sie der Volksentscheid dem Senat als Aufgabe vorgeschrieben hat, ist dieses Senatsvorgehen in keinem Fall. Erst im August hatte die Linksfraktion mit einem Antrag eine engere Zusammenarbeit von Strom- und Gasnetz gefordert, ohne dass der Senat die  Bürgerschaft als Möglichkeit für eine vertiefte Information zu den laufenden Gesprächen im Hintergrund genutzt hat.

Weder transparent noch beteiligungsorientiert, wie Grüne und SPD im Senat die Energiewende an den Bürger:innen und am Parlament vorbei entwickeln.

Dokumentation: 7.12.2023 – PM Senat: Stromnetz und Gasnetz fusionieren: Versorgungssicheres Energienetz aus einer Hand

Die städtischen Energienetzbetreiber Gasnetz Hamburg GmbH und Stromnetz Hamburg GmbH sollen im kommenden Jahr zu einer spartenübergreifenden Netzgesellschaft fusioniert werden  Das hat die Freie und Hansestadt Hamburg als Eigentümerin der beiden stadteigenen Gesellschaften am 06.12.2023 entschieden. Vorausgegangen war ein im November 2022 gestartetes Kooperationsaudit, dessen Ergebnisse zu dieser Entscheidung geführt haben. An diesem Audit nahmen auch die beteiligten Gesellschaften im Rahmen des Projektes „Engere Kooperation der Energie- und Umweltunternehmen“ teil.

In der Vorbereitung waren Gewerkschaften und Betriebsräte eingebunden. Senator Jens Kerstan als Aufsichtsratsvorsitzender beider Gesellschaften sowie Senator Dressel als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) haben zudem in einer Erklärung (Comfort Letter), zentrale Zusagen festgehalten, zu denen sich Politik und Unternehmen gegenüber Mitarbeiter:innen, Gewerkschaften und Betriebsräten verpflichten. Die Unterzeichnenden bekräftigen darin die bewährte Tradition der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Sinne der Mitarbeitenden.

In der neu formierten Netzgesellschaft werden Kräfte gebündelt, um den unerlässlichen Netzausbau und -umbau für die Energiewende effizient und spartenübergreifend voranzubringen. Davon profitieren auch die Hamburger Bürger*innen und Unternehmen, die zukünftig von integrierten Versorgungs- und Netzdienstleistungen profitieren werden. Im Hinblick auf diese umfassende Aufgabe ist das Engagement aller Mitarbeitenden in den kommenden Jahren erforderlich. Ein Stellenabbau ist daher nicht vorgesehen; stattdessen wird erwartet, dass die fusionierte Gesellschaft weiterhin wachsen wird.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Stromnetz und Gasnetz sind hervorragend aufgestellte Unternehmen, die nun gemeinsam die großen Herausforderungen einer sich rapide verändernden Energiewelt bewältigen werden. Der Rückkauf der Energienetze hat dem Senat die Möglichkeit eröffnet, einen nachhaltigen und zukunftsweisenden Pfad in der Energie- und Klimapolitik einzuschlagen. Unsere kommunalen Unternehmen nehmen heute eine Schlüsselposition bei der Realisierung der Hamburger Energiewende ein. Die Stromnetz Hamburg sowie die Gasnetz Hamburg sind heute zentrale Akteure zur Umsetzung der Hamburger Klimaschutzpolitik. Durch die Fusion wird eine nachhaltige Versorgungssicherheit der Energienetze gewährleistet und eine effiziente und wirtschaftliche Leistung aus einer Hand für alle Kund:innen geboten. Gemeinsam werden diese Unternehmen die Energiewende in Hamburg signifikant voranbringen und durch den Bau eines versorgungssicheren Energienetzes der Zukunft die nachhaltige Wärme- und Mobilitätswende sowie die umfassende Dekarbonisierung der Industrie gewährleisten.“

Andreas Dressel, Finanzsenator: „Uns war wichtig, dass wir zum einen wirtschaftlich stark mit unseren Energienetz-Unternehmen aufgestellt sind, und zum anderen dass das im engen Schulterschluss mit Gewerkschaften und Mitbestimmung geschieht. Der Weg zur Fusion von Strom- und Gasnetz soll in zwei Stufen gelingen – damit kann eine sorgfältige Integration der beiden Unternehmen und ihrer Belegschaft gewährleistet werden. Wir haben beiden Belegschaften vertreten durch die Gewerkschaften weitreichende Zusagen für das weitere Verfahren gegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die, die wir brauchen, damit die Energiewende und der Beitrag der beiden Netzgesellschaften gelingt. Ihr Einsatz und ihre Erfahrungen werden uns helfen, die Transformation und die Energiewende in den nächsten Jahren in unserer Stadt hinzukriegen. Ich danke Gewerkschaften und Betriebsräten, dass sie im Ergebnis den für sie nicht einfachen Weg der Fusion mitgehen. Wir haben in einem Comfort Letter allen Beteiligten weiter die Hand zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gereicht.“

Der Fokus im Verfahren soll zunächst auf der gesellschaftsrechtlichen Zusammenführung liegen. Die organisatorische Zusammenführung wird behutsam und in enger Abstimmung mit der Mitbestimmung bis 2027 umgesetzt. Die zur Umsetzung der Fusion erforderlichen Beratungen in den Gremien und die dafür notwendigen Gespräche mit Stakeholdern sollen zeitnah erfolgen.

Die Entscheidung zur Fusion von Stromnetz und Gasnetz folgt auf die Umsetzung des Volksentscheids von 2013 und den vollständigen Rückkauf der Netzgesellschaften. Die Koalitionspartner SPD und GRÜNE hatten sich im Koalitionsvertrag 2020 darauf verständigt, dass die städtischen Energieunternehmen Synergien heben und stärker kooperieren sollen – auch um effektiver zum Klimaschutz beizutragen. Aus diesem Grund hat der Senat im Jahr 2021 das vierjährige Projekt „Engere Kooperation der Energie- und Umweltunternehmen“ eingesetzt, welches die Kooperationspotentiale untersuchen soll. Die Fusion der beiden kommunalen Energieunternehmen ist ein wichtiger Schritt, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umzusetzen und die öffentlichen Gesellschaften zukunftsfähig aufzustellen.

Über das neue Unternehmen:

Die fusionierte Netzgesellschaft wird mehr als 1.478.000 Kund:innen der Hansestadt mit Strom und Gas versorgen (1.250.000 Stromkund:innen 228.000 Gaskund:innen). Rund 2.344  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Unternehmen engagieren sich für die Versorgungssicherheit in Hamburg.

 

Dokumentation: IGM und Verdi in Hamburg – ENERGIE UND UMWELT

Fusion der städtischen Energie- und Umweltunternehmen Gasnetz und Stromnetz

Pressemitteilung vom 07.12.2023

Gemeinsame Pressemitteilung | IG Metall Region Hamburg und ver.di Hamburg

Der Senat hat am gestrigen Mittwoch die Fusion der Unternehmen Stromnetz Hamburg (SNH) und Gasnetz Hamburg (GNH) in zwei Schritten beschlossen. Dieser Entscheidung ist ein längerer Projektprozess vorangegangen, an dem die Betriebsräte und die zuständigen Gewerkschaften IG Metall (Stromnetz) und ver.di (Gasnetz) beteiligt waren und in dem Varianten der Zusammenarbeit von einer verstärkten Kooperation über eine Holdingstruktur bis hin zu einer Fusion geprüft wurden.

Der Hamburger Senat hat in seiner Koalitionsvereinbarung das Ziel vorgegeben, die grundsätzlichen Strategien der Hamburger Energie- und Umweltunternehmen im Sinne einer gesamtstädtischen Entwicklung aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Im ersten Schritt stand die Ausgestaltung der Kooperation der beiden Unternehmen Stromnetz (SNH) und Gasnetz (GNH) zur Debatte.

Die Mitbestimmung hat den Prozess des Kooperationsaudits für diese beiden Unternehmen von Beginn an kritisch und konstruktiv begleitet und mögliche Varianten der engeren Zusammenarbeit diskutiert und bewertet. Bereits heute kooperieren die Unternehmen in einigen Bereichen erfolgreich. Das Potenzial der Zusammenarbeit ist aber längst noch nicht ausgeschöpft und könnte im Sinne der Hamburgerinnen und Hamburger ohne Reibungsverluste weiter ausgebaut werden. Im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Fusion rückwirkend zum 01.01.2024 werden dabei im ersten Schritt lediglich die Ebene Geschäftsführung und wenige Führungspositionen verschränkt. Die operative Fusion soll zum 01.01.2027 vollzogen werden. „Diese Variante muss sicherstellen, dass sich mit allen Management- und Mitarbeiterkapazitäten voll auf die Gestaltung der Energiewende konzentriert wird. Das sollte unser oberstes Ziel sein. Der Senat erklärt Hamburg immer wieder zur Stadt der Guten Arbeit – wir nehmen die Verantwortlichen beim Wort“, erklärt der GNH-Betriebsratsvorsitzende Thies Hansen.

Ole Borgard, stellvertretender Leiter des ver.di-Landesbezirks Hamburg, ergänzt: „Beide Unternehmen verfügen auf ihren Arbeitsfeldern über beträchtliche Innovationskraft, die es zu erhalten und zu fördern gilt. Auch in der jetzigen Konstruktion mit eigenständigen Unternehmen werden wirtschaftlich positive Effekte erzielt. Damit das in einer neuen Gesellschaft zukünftig noch besser gelingen kann, braucht es bei allen wesentlichen Entscheidungen eine enge Einbindung der Mitbestimmung und der Gewerkschaften.“

„Die jetzt beschlossene Fusion bedeutet Klarheit für die Beschäftigten. Und die seitens der Stadt gemachte Zusagen in Form eines Comfort Letters bedeuten Sicherheit für die Beschäftigten. Jetzt heißt es anpacken und die Energiewende gemeinsam gestalten. Dies kann gelingen, wenn alle sich auf das Ziel fokussieren können – Unternehmen, Betriebsrat und Gewerkschaften. Neben der rechtlichen Fusion gilt es die kommenden Jahre gemeinsam mit der Mitbestimmung die operative Fusion bis 2027 vorzubereiten.“ so Ina Morgenroth, Erste Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Region Hamburg. Aus eigener Erfahrung kann SNH-Betriebsratsvorsitzender Alexander Heieis das bestätigen: „Wir wissen aus der Praxis: Viele Fusionen scheitern an internen Widerständen und führen zu Demotivation bei den Beschäftigten. Wir Hamburgerinnen und Hamburger haben schon mehrere langwierige Fusionsprozesse erlebt, etwa die Zusammenführung von Schleswag und HeinGas (6 Jahre Verhandlungen) oder die Integration von Vattenfall und der Stadt Hamburg beim Strom (4 Jahre Verhandlungen).“

Auch die Beispiele Hamburg Wasser und Wärme Hamburg/Hamburg Energie hätten eindrücklich gezeigt, dass Fusionsprozesse Ängste auslösen und Kapazitäten binden, die anderweitig dringend benötigt werden.

Seitens der zuständigen Behörden hat es im Rahmen eines Comfort Letters weitreichende Zugeständnisse in Richtung Mitbestimmung und Gewerkschaften gegeben, damit aus diesem politischen Willen der Fusion eine akzeptierte und erfolgreiche neue Gesellschaft erwachsen kann. Energie- und Klimawende first – nicht nur im Sinne der betroffenen Beschäftigten, sondern auch zum Wohl der Hamburgerinnen und Hamburger.

 

Atomenergie kein Weg gegen die Klimakrise – Welt-Atom-Report legt Analysen vor

Auch wenn interessierte Kreise immer wieder die Atomenergie als Retter gegen die Klimakrise ins Spiel bringen: Alle wirtschaftlichen, finanziellen und klimapolitischen Fakten machen klar: Die Atomenergie bindet exorbitant hohe Summe für Investitionen, die für den zielführenden Ausbau der Erneuerbaren Energie fehlen würden. Obwohl angeblich weltweit Atomenergie auf dem Vormarsch ist: Der Anteil an der Stromerzeugung nimmt global trotz einiger Neubauten global ab, während die immer kostengünstigeren Stromsysteme mit Erneuerbaren im Focus massiv zulegen. Der unabhängige World Nuclear Industry Status Report 2023 ist jetzt erschienen. Hier ist er als PDF zum Download: https://www.worldnuclearreport.org/IMG/pdf/wnisr2023-v1-hr.pdf

Interessant: Der Bericht ist nicht nur von z.B. der Friedrich Ebert Stiftung und der Heinrich Böll Stiftung unterstützt. Auch das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung gehören neuerdings zu den Unterstützern, des von Mycle Schneider herausgegebenen Berichts. Die Taz berichtet hier über die wesentlichen Inhalte des Berichts.

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