Urananreicherung: Made in Germany – URENCO verdoppelt in USA spaltbare Uran-Menge im AKW-Brennstoff

Der zu einem Drittel deutsche Urankonzern URENCO, der im westfälischen Gronau eine anspruchsvolle und weltweit bedeutsame High-Tech-Anlage zur Zentrifugen-Anreicherung von spaltbarem Uran 235 betreibt, steht mit seiner Niederlassung in New Mexico (USA) kurz vor der Genehmigung einer bedeutsamen Schwelle in der vermeintlich zivilen Nutzung der Atomenergie. Noch in diesem Jahr soll der Anreicherungsgrad auf zehn Prozent genehmigt und damit fast verdoppelt werden. Darüber berichten jetzt Protokolle und Unterlagen aus der US-Regierung bzw. dem Bereich des Departement of Energie (DOE).  Bereits im Mai 2021 hatte die Bundesregierung dies auf eine Frage eines linken Bundestagsabgeordneten eingeräumt. Auch in Deutschland laufen bei der URENCO massive Modernisierungen und Investitionen.

Obwohl die Bundesrepublik aus der Atomenergie zur Stromerzeugung aussteigt, sollen ausgerechnet die Uranfabriken unbefristet in Betrieb bleiben. Dabei ist besonders die Urananreicherung ein riskantes Geschäft: Hier kommt die Technik zum Einsatz, die den Weg zur Atombombe öffnet und nach der viele Staaten streben. Nur internationale Kontrollen stellen sicher, dass in solchen Zentrifugen-Anlagen kein waffenfähiges Uran hergestellt werden kann. Wie schnell sich solche Verabredungen in Luft auflösen können, zeigt der Krieg in der Ukraine.

Eine Stilllegung der Uranfabrik der URENCO in Gronau streben die Grünen offenbar derzeit nicht mehr an. Im Koalitionsvertrag ist dazu nichts zu finden (siehe unten). Im Gegenteil: „Gronau (ist) wesentlicher Teil einer völkerrechtlich vereinbarten Unternehmenskonstruktion, die durch trinationale Inhaberschaft, Verteilung auf Standorte in drei Ländern und mehrfach verschränkte Kontrollmechanismen ein internationales Vorbild im Hinblick auf nukleare Nichtverbreitung darstellt“, heisst es auf der Homepage des BMU.

Auf der Homepage des Bundesumweltministeriums heißt es:

Warum umfasst der Atomausstieg nicht auch die Anlagen der Urananreicherung in Gronau und der Brennelementfertigung in Lingen?

FAQ

Die Anlagen in Gronau und in Lingen verfügen über gültige, unbefristete Genehmigungen nach dem Atomgesetz. Sie stehen unter der kontinuierlichen Aufsicht durch die zuständigen Landesbehörden auf der Grundlage der Anforderungen nach dem Atomgesetz.

Die genannten Anlagen unterscheiden sich grundlegend von Kernkraftwerken. In den genannten Anlagen wird mit schwachradioaktivem abgereichertem und/oder schwach angereichertem Uran umgegangen. Kernspaltungen werden in diesen Anlagen nicht durchgeführt. Eine Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung ist deshalb auch nicht in den Beschlüssen zum beschleunigten Kernenergieausstieg enthalten.

Darüber hinaus ist die Anlage in Gronau wesentlicher Teil einer völkerrechtlich vereinbarten Unternehmenskonstruktion, die durch trinationale Inhaberschaft, Verteilung auf Standorte in drei Ländern und mehrfach verschränkte Kontrollmechanismen ein internationales Vorbild im Hinblick auf nukleare Nichtverbreitung darstellt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Urteil zum Atomausstieg

Dokumentation zur obigen Darstellung über die Anfrage im Bundestag:

Diese Meldung ist schon Mai 2021 im Deutschen Bundestag auf eine Frage des damaligen Linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel an die Bundesregierung öffentlich. Die Antwort der Bundesregierung auf die Frage ist unter diesem Link in der Drucksache 19/29449 zu finden, Seite 43.

Frage „60. Abgeordneter
Hubertus Zdebel,  (DIE LINKE.)
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung beim
teilweise deutschen Urananreicherer URENCO
der aktuelle Stand bei der vom Unternehmen be-
reits im Frühjahr 2019 angekündigten Absicht zur
Herstellung des sogenannten Kernbrennstoffes
„High-assay low-enriched uranium“ (HALEU)
mit einer Anreicherung von bis zu 19,75 Pro-
zent des spaltbaren Uran-235 (wie beispielsweise
Genehmigung, Aufstellung oder Einrichtung der
Zentrifugen; siehe auch Antwort auf meine
Mündliche Frage 33, Plenarprotokoll 19/151),
und wann werden nach Kenntnis der Bundesre-
gierung bei URENCO die ersten Anreicherungen
von über 5 Prozent spaltbarem Uran-235 für die
Herstellung von HALEU in den USA erfolgen?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht vom 3. Mai 2021

Die Urananreicherungsanlage von Urenco in den USA hat eine Geneh-
migung für die Anreicherung von Uran mit bis zu 5,5 Prozent des Iso-
tops Uran-235. Für diese Anlage beantragt das Unternehmen derzeit
eine Genehmigung für einen Anreicherungsgrad von bis zu 10 Prozent.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist absehbar keine Herstellung von
HALEU vorgesehen.

Atomtransporte durch NRW stoppen: Demonstration gegen hochradioaktive Risiken – 14.1. Ahaus

Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände rufen zu einer Demonstration für Sonntag, den 14. Januar 2024, in Ahaus auf. Über 150 Atomtransporte mit hochradioaktiven und außerdem hochangereichertem Uran-Strahlenabfall sollen von Jülich aus dem ehemaligen Atomforschungszentrum per LKW und mit einem Großaufgebot von Polizei und Sicherheitskräften in das Zwischenlager nach Ahaus. Weder die Bundesregierung noch die Landesregierung in NRW haben eine Sicherheitsanalyse öffentlich vorgelegt. Zuletzt hatte die Bundesregierung aus Kostengründen einen Transport nach Ahaus genannt. Die LKW sind aufgrund der besonders gefährlichen Fracht extrem stark gepanzert, um Angriffe mit Waffen abwehren zu können. Daher sind diese Spezial-LKW über 120 Tonnen schwer. Für den Transport, der von der Orano-NSC aus Hanau durchgeführt wird, gilt eine extreme Gefährdungslage. Maximal könnten bis zu vier solcher Fahrzeuge gleichzeitig einen nur knapp 10 Tonnen schweren Castor-Behälter über Straßen und Brücken in der Nacht durch NRW transportieren. Großräumig wird ein solcher Hoch-Risiko-Transport nicht nur entlang der benutzten Straßen, sondern auch im Luftraum überwacht. Gegen eine noch ausstehende Transportgenehmigung sind Klagen der Stadt Ahaus und von anderen angekündigt. Bereits Mitte der 2030er verliert auch das Zwischenlager in Ahaus seine Betriebsgenehmigung. Möglicherweise müssten dann die dort lagernden Atomabfälle nochmal auf eine Geisterfahrt nach Irgendwo, denn ein Endlager wird frühestens ab Mitte der 2080er Jahre zur Verfügung stehen.

Dokumentation des Aufrufs der BI Ahaus:

Nicht mit uns! Aufruf zur Demonstration am 14. Januar 2024

Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) und seine nukleare Entsorgungsgesellschaft (JEN) wollen ihren Atommüll nach Ahaus abschieben. Es geht um ca. 300 000 abgebrannte Kugelbrennelemente (Kugel-BE) aus dem stillgelegten Versuchsreaktor AVR. Diese befinden sich in 152 Castor-Behältern in einem veralteten Zwischenlager auf dem AVR-Gelände. Seit 2013 ist dieses Lager ohne Genehmigung, seitdem haben die Verantwortlichen aber keine ernsthaften Schritte für einen Zwischenlager-Neubau am Ort unternommen.

Ab 2024 sollen deshalb 152 Straßen-Transporte von Jülich nach Ahaus erfolgen. Drei Testfahrten ohne Atommüll haben bereits im November 2023 stattgefunden: mit einem 130t schweren Transportfahrzeug quer durch NRW, durch Duisburger Stadtgebiet und mit Problemen z.B. im Autobahnkreuz Kaiserberg, das alles begleitet von riesigen Polizeiaufgeboten. Nun erwarten FZJ und JEN die Transportgenehmigung und wollen dann schnellstmöglich mit dem Abtransport ihres Atommülls nach Ahaus beginnen,
obwohl

  • zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, ob die Kugel-BE aus Jülich endlagerfähig sind, sondern ziemlich sicher vorher abgereichert und konditioniert werden müssen,
  • das Verfahren dafür erst noch entwickelt werden muss, wofür JEN und FZJ allein verantwortlich sind,
  • weder Entwicklung noch Durchführung dieses Verfahrens in Ahaus möglich sind, aus technischen wie auch rechtlichen Gründen,
  • demzufolge irgendwann erneut 152 Transporte zurück nach Jülich oder an einen anderen Ort nötig wären,
  • die NRW-Landesregierung laut Koalitionsvertrag gegen den Transport nach Ahaus und für einen Lagerneubau in Jülich ist,
  • die Landesregierung für den Erwerb eines Grundstücks in Jülich die finanziellen Mittel im Landeshaushalt 2023 zur Verfügung gestellt hat,
  • Jülich auch bei einem Abtransport der Kugel-BE keinesfalls „atommüllfrei“, sondern weiterhin mit anderem Atommüll aus dem stillgelegten AVR belastet sein würde,
  • die Stadt Ahaus laut einstimmigen Ratsbeschluss gegen die Verbringung des Jülicher Atommülls nach Ahaus ist,
  • Klagen der Stadt Ahaus und eines Bürgers gegen die Einlagerung des Jülicher Atommülls in Ahaus eingereicht und noch nicht entschieden sind,
  • sogar der Bürgermeister von Jülich dafür ist, dass in Jülich ein neues Zwischenlager gebaut wird!

Atommüll-Verschiebung löst keine Probleme!
Wir stellen uns quer

  • Keine Castor-Transporte durch NRW!
  • Neubau einer Lagerhalle in Jülich, die aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht!

Wir rufen auf zur Demonstration am Sonntag, dem 14. Januar 2024, in Ahaus:

  • 14 Uhr: Auftaktkundgebung am Rathaus mit Redebeiträgen und Musik
  • Zeitgleich: Trecker-Demo der Landwirte vom TOBIT-Kreisel zum Rathaus
  • Anschließend Demonstrationszug hinter den Treckern vom Rathaus zur Kreuzung Schorlemerstr./Schumacherring,
  • dort Abschlusskundgebung, wieder mit Redebeiträgen und Musik

Zur Teilnahme rufen auf:
Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“, Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau, Natur- und Umweltschutzverein Gronau (NUG), Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Landeskonferenz (LaKo) der NRW-Anti-Atom-Initiativen, AtomkraftgegnerInnen im Emsland (AgiEL), Ationsbündnis „Stop Westcastor“ Jülich, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), BUND- Landesverband NRW

Unsere Social Media Profile für mehr Infos:

Weitere Infos auch unter: www.sofa-ms.de, www.westcastor.org, www.ausgestrahlt.de, www.umweltfairaendern.de

Neubau AKW Hinkley Point: Kostendesaster – Atomenergie nicht zukunftsfähig

Das im Bau befindliche britische Atomkraftwerk Hinkley Point C entpuppt sich immer mehr als Kostenfalle. Nach massiv gestiegenen Baukosten wird nun deutlich, dass auch die Kosten für den erzeugten Strom deutlich höher liegen als ursprünglich angenommen. Dazu die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter:

„Atomenergie demontiert sich weiter selbst und wird dabei zu einem teuren Albtraum für Verbraucherinnen und Verbraucher, Staaten und Unternehmen. Nachdem sich zunächst die Kosten für den Bau des neuen Kernkraftwerks von 21 Milliarden auf rund 38 Milliarden fast verdoppelt haben, wird jetzt klar, dass das Kraftwerk auch sehr teuren Strom produzieren wird. Auf deutlich über 15 Cent pro Kilowattstunde schätzt das ‚Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien‘ die Kosten für den erzeugten Strom. Hinkley Point C wird damit die Strompreise in Großbritannien über Jahrzehnte nach oben schieben, sollte es überhaupt irgendwann mal ans Netz gehen. Der Ausstieg von Investoren spricht für sich. Und auch in Frankreich wurden aufgrund des maroden Kraftwerksparks die Haushalte mit Kostensteigerungen konfrontiert, weil der französische Staat die explodierenden Mehrkosten nicht mehr tragen kann. Von den Entsorgungskosten ganz zu schweigen.

Wind und Sonne produzieren dagegen größtenteils für deutlich unter zehn Cent pro Kilowattstunde, in Deutschland in den Vorweihnachtstagen aufgrund des starken Windes sogar wieder nahe und unter null Cent je Kilowattstunde. Diese Zeitfenster werden perspektivisch zunehmen. Der Atomausstieg in Deutschland war nicht nur aus Sicherheits- und Energiewirtschaftsgründen – Kraftwerke mit mehreren tausend Volllaststunden passen nicht mehr zu einem Erneuerbaren Stromsystem -, sondern auch aus finanziellen Gründen die richtige Entscheidung. Jetzt geht es darum, in Europa das gesamte Stromsystem auf die Bedürfnisse der Erneuerbaren Energien auszurichten. Förderungen von Atomkraft passen hier nicht mehr dazu.“

Nuklearer Strahlenschutz wird neu geordnet – Verordnungen erlassen

Das Kapitel Atomstrom aus Atommeiler ist 2023 in Deutschland beendet. Was bleibt sind noch in Betrieb befindliche Uranfabriken, jede Menge nuklearer Abfälle und damit verbunden Strahlenrisiken aller Art. Außerdem weitet sich der Einsatz mit radioaktiven Materialien in der Medizin und Forschung aus. Das Bundeskabinett hat eine „Modernisierung des Strahlenschutzes“ beschlossen. Das teilte das Bundesumweltministerium mit Hinweis auf einen entsprechenden Beschluss vom 13. Dezember 2023 mit. Bereits im November hatte das BMU berichtet, dass eine Richtlinie „Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtige Ärzte nach Strahlenschutzrecht – Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ auf den Weg gebracht worden ist. Über die „Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung“ wird auch im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) informiert.

Die entsprechende Verordnung wird von der Bundesregierung ohne Beteiligung des Bundestages in Abstimmung mit dem Bundesrat verabschiedet. Das fachlich zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte ebenfalls im Dezember darüber informiert, dass es einem „Neuen Netzwerk für mehr Strahlenschutz-Kompetenz“ beigetreten sei und der der „Qualifizierungsverbund Strahlenschutz“ seine Arbeit aufgenommen habe. Grund sei auch, dass Strahlenschutz-Expertise verloren gehe und es Initiativen für den Know-How-Erhalt brauche.

Aufgrund von EU-Richtlinien hatte die Bundesregierung vor einigen Jahren zahlreiche Strahlenschutz-Aspekte in einem Gesetz zusammengefasst. In der Folge werden auch damit zusammenhängende Verordnungen überarbeitet. Verbunden auch mit dem Ziel, die rechtlichen Vorgaben zum Strahlenschutz innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Der BUND und andere Umweltorganisationen kritisieren immer wieder, dass die gesetzlichen Vorgaben zu hohe Strahlenrisiken zulassen.

Dokumentation:

Bundeskabinett beschließt Modernisierung des Strahlenschutzes

Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung der Strahlenschutzverordnung beschlossen. Dabei wird vor allem Anpassungsbedarf in unterschiedlichen Bereichen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umgesetzt, der sich unter anderem durch neue technische Entwicklungen seit dem Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts Ende 2018 ergeben hat. Mit der Novelle wird das hohe Schutzniveau des Strahlenschutzes weiterhin umfassend und konsequent gewährleistet und zugleich praktikabler.

Die Änderungsverordnung sorgt mit einer Reihe von Anpassungen, Ergänzungen und Vereinfachungen dafür, den Vollzug des Strahlenschutzrechts weiter zu optimieren. Beispielsweise können künftig Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde und der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz im reinen Online-Format zugelassen werden, sofern sie keinen Praktikumsanteil beinhalten. Diese Möglichkeit war während der Covid 19 – Pandemie ausnahmsweise eröffnet worden und wird nun als zeitgemäßes Lernformat weitergeführt. Des Weiteren wird das Verfahren der Freigabe radioaktiver Stoffe flexibilisiert. Der Antragsteller einer Freigabe kann nunmehr zu einem späteren Zeitpunkt Dokumente vorlegen, die die abfallrechtliche Behandlung der freizugebenden Stoffe betreffen.

Mit der Verordnung wird sowohl der aktuelle technische und wissenschaftliche Erkenntnisstand aufgegriffen als auch praktischen Vollzugserfahrungen Rechnung getragen. Mit der Verordnungsnovelle werden auch Maßgaben des Bundesrats umgesetzt. Die Verordnung wird Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

13.12.2023 | Meldung Strahlenschutz | Berlin

Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtige Ärzte nach Strahlenschutzrecht

Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Sonstige Vorschriften | StrlSchG | StrlSchV

Downloads / Links Richtlinie Gesetze/Verordnungen Herunterladen PDF 545 KB (Beim BMU)

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sieht zum Schutz der Gesundheit von Personen mit beruflicher Exposition eine ärztliche Überwachung durch Ärzte vor (§ 77 bis 81 StrlSchV, auch in Verbindung mit §§ 151, 158 Absatz 3, § 165 Absatz 1 oder § 166 Absatz 1 StrlSchV). Die Ärzte werden für diese Aufgabe von der zuständigen Landesbehörde ermächtigt (§ 175 StrlSchV).

Die Richtlinie „Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht“ (GMBl 2022, S. 748) konkretisiert die Anforderungen an die ärztliche und die besondere ärztliche Überwachung. Auch wird die Untersuchung von Personen behandelt, die im Rahmen von medizinischen Forschungsvorhaben exponiert wurden und deren Gesundheit geschädigt sein könnte (§ 143 Absatz 1 StrlSchV).

Die Richtlinie ersetzt die alte Richtlinie „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ vom 18. Dezember 2003 (GMBl 2004 S. 350).

Die neue Richtlinie umfasst nicht die Anforderungen an die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung. Diese sind im Richtlinienmodul „Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung – Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV“ zu finden.

Aktualisierungsdatum: 07.11.2023

Lets do 2024: umwelt FAIR aendern

2023 geht zu Ende. Die bundesdeutschen Atomkraftwerke sind abgeschaltet! Die Erneuerbare Energiewende muss Zukunft werden. Ohne Atomenergie. Ohne fossile Brennstoffe. Es braucht Frieden, Demokratie, Gerechtigkeit und Umweltschutz. Lets do 2024.

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