AKW Brokdorf: Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll ausgeschleust

Nach dem Herausheben eines Castor-Behälters beim Endladen von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Nasslager im AKW Brokdorf war vor einigen Wochen festgestellt worden, dass das Ladegeschirr fehlerhaft angelegt worden war. Die Entlade-Kampagne, mit der der hochaktive Atommüll vom AKW Brokdorf in das benachbarte Zwischenlager transportiert werden soll, wurde unterbrochen, um zu prüfen, ob der Behälter bzw. die Tragzapfen Schaden genommen haben. Auf Nachfrage von umweltFAIRaendern teilt die zuständige Atomaufsichtsbehörde in Kiel jetzt mit, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) keine Fehler feststellen konnte. Daher wurde der Behälter nunmehr aus dem AKW Brokdorf ausgeschleust und zur Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) in das Lager hinterm Elbdeich transportiert. Weder der AKW-Betreiber PreussenElektra, noch die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein oder die BGZ hatten von dem Abschluss der Prüfungen und der Einlagerung im Zwischenlager die Öffentlichkeit oder Presse informiert. (Foto: Einlagerung eines Castor-Behälters aus dem AKW Brokdorf in das Zwischenlager der BGZ, April 2023)

Wörtlich teilte die Atomaufsicht von Schleswig-Holstein auf die Anfrage von umweltFAIRaendern vom 18. September mit: „Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) hat ihre Prüfungen abgeschlossen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine sicherheitstechnischen Bedenken hinsichtlich der abweichenden Handhabung am Tragzapfen bestehen. Die Betreiberin hat kurzfristige Maßnahmen zur Vorkehrung gegen Wiederholung umgesetzt (Überarbeitung von Arbeitsunterlagen sowie Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern). Nach Prüfung der Abhilfemaßnahmen durch Sachverständige hat die atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Fortsetzung der Abtransportkampagne freigegeben. Der Behälter wurde ausgeschleust und ordnungsgemäß in das Zwischenlager verbracht.“

Das Ministerium ergänzte auf Nachfrage: „Die Freigabe zur Fortsetzung der Abtransportkampagne wurde am 10.09.2023 durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde erteilt. Der Behälter wurde am 12.09.2023 ausgeschleust und in das Zwischenlager verbracht.“

10 Jahre Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ – Ein Zwischenstand über Daseinsvorsorge, Klima und Demokratie zur Rekommunalisierung der Energienetze

Am 22. September jährt sich zum 10. Mal der Jahrestag des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“. Nach heftigen Auseinandersetzungen mit dem Hamburger Senat unter Führung von Olaf Scholz, gegen eine Mehrheit im Landesparlament, der Hamburgischen Bürgerschaft und den großen Wirtschaftskonzernen unter der Regie der Handelskammer erhielt am 22. September 2013 ein Bündnis aus Bürgerinitiativen, Umwelt-, Sozial- und Kirchenorganisationen für den Vorschlag zur vollständigen Rekommunalisierung der Hamburger Strom- und Gasnetze sowie der Fernwärme eine Mehrheit der Stimmen der Hamburger:innen. Die Atom- und Kohlekonzerne Vattenfall und E.on mussten die jeweiligen Netze an die Stadt Hamburg übergehen7verkaufen. In drei Schritten erfolgte die Übernahme, die erst 2019 mit der Übernahme der Fernwärme vollzogen wurde – mit einigen Lücken. Zahlreiche Veranstaltungen fanden und finden aus Anlass des Jahrestages statt, Medien wie z.b. Abendblatt (Folgen des Entscheids) und Mopo (Paywall) haben berichtet. umweltFAIRaendern veröffentlicht hier einen Rückblick auf die politische Vorgeschichte zur Entstehung der Volksentscheids-Initiative, betrachtet den Verlauf von der Initative in 2010 bis zum Entscheid im September 2013 und lässt die damaligen Vertrauensleute Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter Hörmann in aktuellen persönlichen Statements auf 10 Jahre Unser Hamburg – Unser Netz zurück- und ausblicken.

Einen Überblick über die Veranstaltungen zum 10. Jahrestag von Unser Hamburg Unser Netz hier: Zehn Jahre Volksentscheid “Unser Hamburg Unser Netz” – damals gegen Scholz und Vattenfall – heute: Bürgerschaft, Senat, NGOs und Wissenschaft bilanzieren rekommunalisierte Energienetze

Der „Hamburger Energietisch“ hat sich nach dem Volksentscheid gegründet, war neben anderen Akteuren auch im ersten Netzebeirat vertreten, die von der Bürgerschaft als eine Art Begleitgremium zur Umsetzung des Volksentscheids auf Initiative der SPD-Fraktion etabliert worden war. (UmweltFAIRaendern hat dazu vielfach berichtet.) Der Energietisch legt eine kritische Bilanz vor, die hier online nachzulesen ist. Siehe auch hier Hinweise bei der Energienetz-Genossenschaft Hamburg, die während der Volksinitiative entstanden ist. Der Hamburger Landesverband vom Bundesverband Wind Energie e.V. (BWE) hat hier Stellung genommen.

UmweltFAIRaendern hat sich über die Jahren intensiv mit der Umsetzung der Rekommunalisierung befasst und sorgt dafür, dass die Homepage der damaligen Kampagne weiterhin unter www.unser-netz-hamburg.de online verfügbar ist. Alles zum Thema „Unser Hamburg Unser Netz“ auf umweltFAIRaendern.

10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Günter Hörmann – ehemals Vertrauensperson für die Verbraucherzentrale Hamburg

Zwischenstand, Teil 5: Günter Hörmann, damals von der Verbraucherzentrale Hamburg, war für die Volksinitiative Unser Hamburg Unser Netz eine der drei von dem Bündnis benannten Vertrauenspersonen, die aufgrund der rechtlichen Regelungen für derartige Beteiligungsverfahren vorgeschrieben sind. Zehn Jahre nach dem Volksentscheid blickt er im folgenden auf den Volksentscheid vom 22. September 2013 zurück. Statementes aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von den beiden weiteren Vertrauenspersonen gibt es hier:  Manfred Braasch, damals Geschäftsführer des BUND Hamburg, sowie Theo Christiansen, damals „Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost“. Siehe außerdem: Zwischenstand, Teil 1: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Aspekte der Vorgeschichte der Initiative für die Rekommunaliserung der Energienetze und Zwischenstand, Teil 2: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Der Kampf um Energienetze in öffentlicher Hand

Günter Hörmann, August 2023: „Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Volksinitiative für den Rückkauf der Energienetze seit Beginn unterstützt. Begründet hat sie ihr Engagement mit dem Interesse der Verbraucher*innen an Klimaschutz, Wettbewerb, Verbraucherschutz und an soliden Finanzen der Stadt. Dass die Netze keineswegs klimaneutral sind, sondern eine wichtige Rolle für den Klimaschutz spielen können, hat sich inzwischen herumgesprochen. Wettbewerbspolitisch betrachtet sind Energienetze ein natürliches Monopol. Betreiber natürlicher Monopole aber sollten grundsätzlich nicht private Unternehmen sein. So liegt die Wasserversorgung ebenfalls in Hamburg in Händen der Stadt. Um dies sicher zu stellen, war vor Jahren allerdings eine Volksinitiative erforderlich: Unser Wasser Hamburg – unterstützt von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Während die Netze ein natürliches Monopol sind, das auch wirtschaftlich als Monopol betrieben wird, in dem also kein Wettbewerb existiert, haben wir es bei dem durch die Netze geleiteten Gas und Strom mit einem Wettbewerbsmarkt zu tun. Bei der Fernwärme sind nur erste Schritte zur Öffnung für den Wettbewerb zu verzeichnen.

Die Energienetze in Hamburg aber wurden bis zur Rekommunalisierung von dem jeweils größten Anbieter und zugleich Produzenten betrieben (Vattenfall bei Strom und Fernwärme, Eon beim Gas).

Nach Überzeugung der Verbraucherzentrale ist die Netzneutralität am besten zu sichern, wenn die Verteilnetze in Händen der Kommune sind. So ist am besten gewährleistet, dass der Netzbetreiber neutral gegenüber anderen Marktteilnehmern und gegenüber Verbrauchern ist. Bis zur Rekommunalisierung hatten wir in Hamburg nicht nur private Monopole im Netzbetrieb, sondern die Mutter- oder Schwestergesellschaften dieser Monopolisten waren zugleich – noch dazu marktbeherrschende — Vertreiber von Energie und damit Wettbewerber der anderen Nutzer/Anbieter.

Ist aber ein privater Konzern zugleich Netzbetreiber und Energieversorger, ist die Versuchung groß, andere Anbieter zu diskriminieren, überhöhte Netzentgelte zu berechnen, Verbraucher beim Wechsel zu behindern und Finanzmittel aus dem Netzbetrieb für den eigenen im Wettbewerb stehenden Konzern zu missbrauchen. Über diese Aspekte wacht zwar die Bundesnetzagentur. Die kann aber nicht alles aufdecken und kann überdies häufig nur nachträglich reparieren.

Dass die beschriebene Versuchung real war, zeigt zum Beispiel die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur für Eon Hanse und Vattenfall bei der Überprüfung der Netzentgelte Gas und Strom seinerzeit – nachträglich – deutliche Überhöhungen festgestellt hatte.

Ein weiteres Beispiel ist der Missbrauch von Mitteln aus dem Netzbetrieb für eine Imagekampagne im Interesse des Konzerns. Die Verbraucherzentrale hat Vattenfall seinerzeit wegen einer Werbekampagne erfolgreich abgemahnt, bei der mit Mitteln aus dem Netzbetrieb mitten in einer Strompreiserhöhungswelle Imagewerbung für die Marke Vattenfall geschaltet wurde, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um das Netzunternehmen handelte. Ein solches Verhalten verzerrt den Wettbewerb und benachteiligt andere Stromanbieter. Zugleich schadet es den Verbrauchern, weil hier unberechtigt Ausgaben in die Kostenberechnung für die Netzentgelte eingehen, die dann wieder in den Strompreis der Verbraucher einfließen. Die Bundesnetzagentur leitete auf Intervention der Verbraucherzentrale dann ein Verfahren gegen Vattenfall wegen Verstoßes gegen das Energiewirtschaftsgesetz ein. Das Gesetz geht davon aus, dass ein Netzbetreiber eigentlich gar keine Werbung machen muss, da er ja Betreiber eines Monopols ist. Wenn aber ein Netzbetreiber Werbung macht, der Teil eines integrierten Konzerns ist, schreibt das Gesetz vor, dass er strikt die eigene Identität kenntlich zu machen hat und jegliche Verwechslung mit dem konzerneigenen Energielieferanten zu verhindern hat.

Zehn Jahre nach dem erfolgreichen Volksentscheid hat sich aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher der Rückkauf als Gewinn erwiesen. Denn es gibt weder Anzeichen dafür, dass private Anbieter von Strom und Gas durch die städtischen Netzbetreiber diskriminiert werden, noch dafür, dass überhöhte Netzentgelte verlangt werden, noch, dass Mittel aus den Netzgesellschaften für Belange der städtischen Energieunternehmen missbraucht werden. Zudem werden die Konsumenten als Steuerzahler durch Gewinnabführungen der Netzgesellschaften an die Stadt entlastet. Doch ein Wermutstropfen fällt in den Becher der Freude: Zwar liegt es grundsätzlich im Verbraucherinteresse, dass auch das größte Fernwärmenetz in kommunaler Hand ist. Aber auch dann bleibt es dabei, dass der Fernwärmenetzbetreiber zugleich als Wärmeanbieter Monopolist innerhalb des eigenen Netzes ist.

Verbraucher mit Fernwärme können – anders als bei Strom und Gas – nicht den Lieferanten wechseln. Sie sind gleichsam gefangene Kunden. Das häufig vorgebrachte Gegenargument, der Verbraucher könne sich ja schließlich für eine andere Wärmeart entscheiden, ist nicht stichhaltig. Es kann ohnehin nicht für Mieter gelten, die von der Entscheidung ihres Vermieters für die Wärmeart abhängig sind. Aber auch Hauseigentümer können nicht ohne größere Investitionen und ohne einen längeren Vorlauf auf Holz, Öl oder eine andere Art der Wärmeerzeugung umstellen. Erforderlich ist also eine Öffnung und effektive Marktüberwachung des Fernwärmemarktes. Doch hier ist nicht so sehr Hamburg, sondern der Bundesgesetzgeber gefordert.“

10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Manfred Braasch – ehemals Vertrauensperson für den BUND Hamburg

Zwischenstand, Teil 3: Manfred Braasch, damals Geschäftsführer beim BUND in Hamburg, war für die Volksinitiative Unser Hamburg Unser Netz eine der drei von dem Bündnis benannten Vertrauenspersonen, die aufgrund der rechtlichen Regelungen für derartige Beteiligungsverfahren vorgeschrieben sind. Zehn Jahre nach dem Volksentscheid blickt er im folgenden auf den Volksentscheid vom 22. September 2013 zurück. Statementes aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von den beiden weiteren Vertrauenspersonen gibt es hier:  Theo Christiansen, damals „Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost“, sowie Günter Hörmann, damals Verbraucherzentrale Hamburg. Siehe außerdem: Zwischenstand, Teil 1: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Aspekte der Vorgeschichte der Initiative für die Rekommunaliserung der Energienetze und Zwischenstand, Teil 2: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Der Kampf um Energienetze in öffentlicher Hand

Manfred Braasch, August 2023: „Klimaschutz und Energiewende – Nie waren die Herausforderungen größer. Der Klimawandel wird stärker spürbar, die Zeit, um das Pariser Klimaziel noch einzuhalten, rieselt immer schneller durch die Sanduhr. Nach 10 Jahren Volksentscheid Unser Hamburg – Unser Netz Grund genug die Frage zustellen, ob und wie die Ideen und Ziele von damals umgesetzt worden sind.

An die eigentliche Rekommunalisierung des Strom- und Gasnetzes sowie der ehemals von Vattenfall betriebenen Fernwärmeversorgung kann man einen Haken machen. Alle drei Unternehmen sind in staatlicher Regie, HamburgWärme ist sogar mit Hamburg Energie zum öffentlichen Unternehmen Hamburger Energiewerke (HEnW) fusioniert und könnte damit zum Nukleus für neue Hamburger Stadtwerke werden.

Auch die ökonomische Seite kann sich sehen lassen. Gab es vor 10 Jahren noch Parolen wie „Kitas statt Kabel“ und „Warum zwei Milliarden für Kabel und Rohre ausgeben?“, freut sich heute der Finanzsenator über die öffentlichen Energieunternehmen in seiner Bilanz. Allein Stromnetz Hamburg hat bislang fast 400 Mio. Euro Gewinn an die Stadt abgeführt, Finanzmittel, die sonst der Energiekonzern Vattenfall eingestrichen hätte.

Aber kommen wir zum Klimaschutz. Der Umbau der Energieversorgung und die Dekarbonisierung von Gesellschaft und Wirtschaft braucht ein zukunftsfähiges Stromnetz. Die Einspeisung von Photovoltaik- und Windstrom oder auch das veränderte Lastmanagement aufgrund von mehr Wärmepumpen und mehr Elektroautos funktionieren nur, wenn das Verteilnetz dies auch leisten kann. Hier stimmt die Richtung: Stromnetz Hamburg investiert deutlich mehr in den Erhalt und Ausbau des Hamburger Stromnetzes als noch unter der Regie von Vattenfall.

Die Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung mit der klaren Zielvorgabe, spätestens 2030 aus der Kohleverbrennung auszusteigen, wird umgesetzt – daran gibt es derzeit keinen Zweifel. Verstärkt durch die Volksinitiative Tschüss Kohle hat der Volksentscheid vor 10 Jahren dafür den Grundstock gelegt.

Was nicht zufrieden stellen kann, ist die Geschwindigkeit beim Fernwärmeumbau. Nimmt man den Budgetansatz in den Blick – also die noch zur Verfügung stehende CO2-Gesamtmenge, um die Pariser Klimaschutzziele einzuhalten – rächt sich die verspätete Übernahme der Fernwärme fünf Jahre nach dem eigentlichen Volksentscheid. Eine schnelle Übernahme hätte dafür sorgen können, dass das alte Kohlekraftwerk Wedel nicht erst 2026 abgeschaltet wird.

Schwieriger zu beurteilen ist die Situation für Gasnetz Hamburg. Das Unternehmen wurde 2016 von der Stadt übernommen und bewegt sich spätestens seit dem Ukrainekrieg, der Gaskrise und der Debatte über das sogenannte Heizungsgesetz in einem extrem schwierigen Geschäftsfeld. Einerseits wird weiterhin eine hohe Anzahl an Gasheizungen auch in Hamburg neu eingebaut, andererseits muss die Nutzung von fossilem Erdgas möglichst schnell auf Null gehen. Wie dieser Zielkonflikt von Gasnetz Hamburg und damit der Stadt Hamburg bewältigt werden kann, ist ungewiss. Ob die Zukunft des Unternehmens beispielsweise im grünen Wasserstoff liegt, bleibt bislang unklar. Es wäre an der Zeit, in der Tradition des Volksentscheids eine öffentliche Debatte zu führen, die vielfältige Expertise in der Stadt zu nutzen. Denn dies war eine Bestandteil des Volksentscheids: Demokratische Kontrolle über die Ausrichtung der öffentlichen Unternehmen.

Mittlerweile wird die Notwendigkeit einer Defossilierung und Dekarbonisierung nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt – anders noch als 2013. Der Volksentscheid hatte auch dies zum Ziel: eine klimaverträgliche Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien. Hamburg ist heute immer noch weit davon entfernt, diesen Auftrag des Volksentscheids konsequent umzusetzen. Der Anteil Erneuerbaren Stroms in der Hamburger Erzeugung liegt bei etwa 20 Prozent, vor allem der Photovoltaik-Ausbau kommt seit Jahren nicht voran. Dabei wäre Solarstrom Hamburgs einzige Möglichkeiten, einen nennenswerten Beitrag zum 80 % Ziel der Bundesregierung beim Ausbau der Erneuerbaren Stromerzeugung zu leisten. Ein Plus an Windkrafträdern stößt bekanntlich in einem Stadtstaat schnell auf Grenzen. Das Potenzial für Solarstrom in Hamburg ist hoch, erst vor kurzem hat eine Studie des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg ergeben, dass bilanziell ca. 2/3 des Hamburger Strombedarfs für Photovoltaik gedeckt werden könnte.

Ob das neue Ziel, alle öffentlichen Hamburger Unternehmen bis 2040 klimaneutral – und damit fünf Jahre früher als die Landes- und Bundesziele – aufzustellen ohne den Volksentscheid festgelegt worden wäre, bleibt Spekulation. Aber dieses Ziel passt in jedem Fall in den Geist von Unser Hamburg – Unser Netz.

Der Volksentscheid hat viel bewegt und bleibt ein Beispiel dafür, dass erkannte Zeitfenster für grundlegende Weichenstellungen genutzt werden sollten. Die deutsche Energieagentur (dena) hat vor kurzem ein Impulspapier veröffentlicht: „Lokale Energieinfrastrukturen: Rückgrat der Energiewende“. Recht haben die Fachleute und gut, dass vor 10 Jahren die Mehrheit der Hamburger Bürgerinnen und Bürger klug entschieden haben – auch wenn noch viel zu tun bleibt.“

10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Theo Christiansen – ehemals Vertrauensperson für „Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost“

Zwischenstand, Teil 4: Theo Christiansen, damals von der „Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost“, war für die Volksinitiative Unser Hamburg Unser Netz eine der drei von dem Bündnis benannten Vertrauenspersonen, die aufgrund der rechtlichen Regelungen für derartige Beteiligungsverfahren vorgeschrieben sind. Zehn Jahre nach dem Volksentscheid blickt er im folgenden auf den Volksentscheid vom 22. September 2013 zurück. Statementes aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums des Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von den beiden weiteren Vertrauenspersonen gibt es hier:  Manfred Braasch, damals Geschäftsführer des BUND Hamburg, sowie Günter Hörmann, damals Verbraucherzentrale Hamburg. Siehe außerdem: Zwischenstand, Teil 1: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Aspekte der Vorgeschichte der Initiative für die Rekommunaliserung der Energienetze und Zwischenstand, Teil 2: 10 Jahre Volksentscheid Unser Hamburg Unser Netz – Der Kampf um Energienetze in öffentlicher Hand

Theo Christiansen, Juli 2023: „Man kann tief in die Kiste greifen (Die Wahrheit ist konkret) oder auch etwas weniger (Entscheidend is’ auf’m Platz). Gemeint ist jeweils, dass es darauf ankommt, den Transfer von Theorie und Praxis auf den Punkt hin, auf den es ankommt, hinzubekommen … oder etwas genauer: ihn hinbekommen zu wollen. Das beschreibt recht präzise – ein erster Aspekt – meine Motivation und Überzeugung, dass sich der Kirchenkreis, für den ich damals tätig war, im Bündnis mit anderen Organisationen in der sich 2010 stellenden Situation engagieren müsse.

  • Dieser Beitrag von Theo Christiansen ist auch bereits in seinem Blog „Linksabbieger.net“ veröffentlicht.

Denn es gab auch schon damals die gefestigte Erkenntnis und eine entsprechende Beschlusslage, derzufolge die Privatisierung und damit meist einhergehende Kommerzialisierung von dem, was der Daseinsvorsorge zugerechnet werden muss, abzulehnen und – wo möglich – zu verhindern oder zurückzudrehen ist. Diese Einsicht war und ist beileibe kein Alleinstellungsmerkmal der evangelischen Kirche, sondern findet sich ähnlich auch in Beschlüssen der SPD und der Gewerkschaften. Insofern lag es nahe, die Gelegenheit der nach 20 Jahre auslaufenden Konzessionsverträge über das Eigentum der Hamburger Energienetze beim Schopfe zu ergreifen und die Verfügung über diese wichtige Infrastruktur in die öffentliche Hand zurückzuholen.

Warum war und ist das wichtig? Die Konzessionsverträge waren Ausdruck der in den späten 70er Jahren nicht nur in Deutschland eingeleiteten neoliberalen Transformation und stellten eine Form der Privatisierung öffentlichen, meist kommunalen Eigentums dar. Damals wurden nach und nach öffentliche Unternehmen aus nahezu allen Bereichen der Infrastruktur (teil-)privatisiert. Dabei ging es auch um Güter, die die materielle Grundlage der Daseinsvorsorge darstellen und deshalb für das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes von großer Bedeutung sind: Der Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 GG erfordert die voraussetzungslose Gewährleistung des Existenzminimums und die Ermöglichung einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hier hat die staatliche Verantwortung für die Daseinsvorsorge ihren Ort und mit ihr die besondere Bedeutung öffentlicher Güter. Denn auf dieser Grundlage fungiert der Staat gegenüber seinen Bürger*innen als deren Treuhänder, er ist nicht Eigentümer, der die Bürger*innen zu Bittstellern oder Kunden macht.

Der Prozess der Privatisierung öffentlicher Unternehmen führt in diesen sensiblen Bereich (privat-)wirtschaftliche Mechanismen ein – wie die Herstellung von Märkten oder die Gewinnerzielungsabsicht. Diese Entwicklung verändert das System der Daseinsvorsorge von innen heraus und beschädigt es in ihrem Kern. Das hat vor allem damit zu tun, dass das Anlageinteresse privaten Kapitals anders ausgerichtet ist als das des Gemeinwesens. So stehen die private Erwartung gesicherter, möglichst hoher Renditen auf das eingesetzte Kapital, Konzentration auf ertragreiche Zentren, geringer Erhaltungsaufwand über die begrenzte Vertragslaufzeit und die Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen dem öffentlichen Interesse an Flächenabdeckung, Qualität und Dauerhaftigkeit, Transparenz und öffentlicher Kontrolle gegenüber. Man muss nicht allzu weit schauen, um zu erkennen, welche verheerende Wirkung von diesem Prozess der Privatisierung ausgehen kann.

Aus diesem Grund ging es beim Start der Volksinitiative 2010 eben nicht „um Kabel und Rohre“, sondern darum, eine Entwicklung zu stoppen und umzukehren. Hinzu kam, dass die öffentliche Verfügbarkeit über die Energieinfrastruktur von herausragender Bedeutung für das sein würde, was 2010 noch alles Andere als politischer Konsens war: nämlich die Notwendigkeit einer umfassenden Energiewende.

Vor diesem Hintergrund erschließt sich – so der zweite Aspekt – nicht nur die im Rückblick noch gestiegene Bedeutung des Volksentscheids, sondern auch die Heftigkeit der damaligen Auseinandersetzung. Dass die beiden Konzessionsinhaber und Unternehmensverbände Sturm laufen würden, war nachvollziehbar und absehbar. Dass aber die Hamburger SPD unter der Führung von Scholz sich mit großem Engagement in deren Bündnis einreihte und dass in diesem Gefolge sich nennenswerte Teile der Gewerkschaften neutralisieren ließen, war bemerkenswert. Dabei war ziemlich früh klar, dass die Initiative um den BUND, die Verbraucherzentrale und den Kirchenkreis Hamburg-Ost gerade aus der Mitgliedschaft der SPD und der Gewerkschaften viel Zuspruch und Unterstützung erhalten würde, insb. nachdem das Hamburger Abendblatt einen damals viel beachteten „Faktencheck“ veröffentlichte. Dass es dann sogar für die knappe Mehrheit reichte, machte deutlich, wie stark die Unterstützung der Volksinitiative gerade aus diesen Kreisen war. Vermutlich hat das auch dazu beigetragen, dass der damalige Fraktionsvorsitzende der SPD noch in der Nacht der Abstimmung die ersten Schritte für die Umsetzung des Volksentscheids skizzierte – und er wirkt nicht leidend dabei.

Bleibt ein drittes: Für alle beteiligten Organisationen, je für sich, aber auch für die Kontexte, in denen sie wirken, und die Gesellschaft als Ganze wäre es sinnvoll, solche Auseinandersetzungen, die auch mit teilweise großen internen Spannungen einhergingen, in angemessener Öffentlichkeit auszuwerten, mit zeitlichem Abstand und Sorgfalt. Das aber ist weitgehend ausgeblieben. Im Kirchenkreis wurde die allermeiste Energie auf die Verwendung von Kirchensteuermitteln für diese Initiative verwendet, in den Gewerkschaften hörte man es – auch aus den Führungsetagen – etwas rumpeln und in der SPD schien man froh zu sein, jetzt das ohnehin mehrheitlich Gewünschte umsetzen zu können. So aber, das ist zu befürchten, lernt niemand wirklich etwas aus dem ganzen Geschehen: Irgendwie wirkten alle froh, dass die Gefahr, die sich aus der Konkretisierung von Grundsatzbeschlüssen ergeben hat, vorüber ist. Auch was das im Umgang mit dem – aus meiner Sicht nicht unproblematischen – plebiszitären Instrument bedeutet, ist nur im politischen Alltag vollzogen, nicht wirklich aufgearbeitet worden. Dabei wäre genau das wichtig, damit alle je für sich und gemeinsam aus solchen Prozessen des Erfolgs und des Scheiterns lernen.“

 

 

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