Atomwaffenverbot: BUND und andere ICAN-Partner fordern konkrete Schritte von Bundesaußenministerin Baerbock

In einem heute veröffentlichten gemeinsamen Offenen Brief haben 19 bundesdeutsche ICAN-Partner aus der Umwelt- und Friedensbewegung von der Bundesministerin Baerbock konkrete Schritte zum Beitritt der Bundesrepublik zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag gefordert. Darunter der BUND, die NaturFreunde und die IPPNW. Organisationen der Anti-Atom(Strom)-Bewegung sind gar nicht vertreten. Anlass des Briefes ist – auch vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands gegen die Ukraine – die anstehende zweite Staatenkonferenz des UN-Atomwaffenverbotsvertrags (AVV / TPNW) vom 27. November bis 1. Dezember 2023 in New York. Zuletzt hatte die mit einem Nobel-Preis ausgezeichnete ICAN-Initative sich auch auf der AVV-Vorbereitungskonferenz engagiert.

Mit diesem Begleittext hat ICAN Deutschland heute den Brief der ICAN-Partner über Presseverteiler verbreitet:

Berlin, 06.09.2023 – Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) hat heute gemeinsam mit 19 Partnerorganisationen einen dringenden Appell an Bundesministerin Annalena Baerbock gerichtet. In einem offenen Brief fordern sie eine aktive Beteiligung der Bundesregierung an der wegweisenden zweiten Staatenkonferenz des UN-Atomwaffenverbotsvertrags (AVV / TPNW) vom 27. November bis 1. Dezember 2023 in New York.

Die Organisationen betonen die bedeutende Chance, die sich hier bietet, um konkrete Schritte hin zur globalen Abrüstung zu unternehmen und die Unterstützung derjenigen zu gewährleisten, die von den Auswirkungen von Atomwaffen betroffen sind. Die gegenwärtige geopolitische Lage verdeutlicht die Dringlichkeit von nuklearer Abrüstung und die Notwendigkeit eines konzentrierten globalen Engagements.

“Deutschland hat bereits an der ersten Staatenkonferenz des AVV teilgenommen, um den Dialog zwischen Vertrags- und Nicht-Vertragsstaaten zu fördern. Diesen Weg sollte die Außenministerin fortsetzen und mit der deutschen Teilnahme das gemeinsame Ziel einer atomwaffenfreien Welt vorantreiben”, so Florian Eblenkamp, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland.

In einem klaren Appell fordern ICAN und seine Partner die Bundesministerin auf:

  • An der bevorstehenden AVV-Staatenkonferenz teilzunehmen und weitere NATO-Staaten zur aktiven Beteiligung zu bewegen.
  • Sich aktiv für die Unterstützung der Betroffenen von Atomwaffentests und die Sanierung kontaminierter Regionen einzusetzen, im Einklang mit den humanitären Zielen des Atomwaffenverbotsvertrags.
  • Konkrete Schritte in Richtung eines deutschen Beitritts zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag zu unternehmen und somit eine Vorreiterrolle im globalen Bemühen um nukleare Abrüstung einzunehmen.

Das Bündnis ist überzeugt, dass der Atomwaffenverbotsvertrag seit seinem Inkrafttreten im Januar 2021 bereits eine wichtige Debatte über die humanitären Folgen von Atomwaffen angestoßen hat. Als integraler Bestandteil der nuklearen Abrüstungsbemühungen kann dieser Vertrag dazu beitragen, weltweit eine sicherere Zukunft zu gestalten.

Dokumentation des Offenen Briefs (- hier auch als PDF online.)

An die Bundesministerin des Auswärtigen
Frau Annalena Baerbock
Auswärtiges Amt
11013 Berlin

Berlin, den 6. September 2023

Offener Brief: 2. Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag unterstützen!

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Baerbock,

vom 27. November bis 1. Dezember 2023 findet die zweite Staatenkonferenz des UN-Atom-waffenverbotsvertrages (AVV / TPNW) in New York statt. Wir erwarten von der Bundesregie-rung, diese Gelegenheit unbedingt zu nutzen, um sich aktiv und konstruktiv für nukleare Ab-rüstung und die Unterstützung der Betroffenen von Atomwaffen einzusetzen!

Bereits im vergangenen Jahr nahm Deutschland beobachtend an der ersten Staatenkonferenz des AVV teil, um den Dialog zwischen den Vertragsstaaten und den Nicht-Vertragsstaaten zu fördern. In seiner dortigen Rede unterstrich der deutsche Botschafter Rüdiger Bohn die Not-wendigkeit, im Rahmen praktischer Zusammenarbeit sowie der „positiven Verpflichtungen” des Vertrages, Betroffene zu unterstützen und kontaminierte Gebiete zu sanieren. In Ihrer Rede auf der 10. Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) haben Sie erneut eine Zusammenarbeit in diesem Bereich angekündigt. Wir begrüßen, dass sich diese Ankündigung auch in den Leitlinien für feministische Außenpolitik des Auswärtigen Amts wiederfindet.

Wie nötig nukleare Abrüstung ist, führt uns die aktuelle Situation deutlich vor Augen: Wir be-obachten gefährliche Drohungen aus Moskau und die Stationierung von Nuklearwaffen in Bela-rus. Die G7-Staaten haben die Chance ihres Gipfels in Hiroshima nicht genutzt, um jegliche Dro-hung mit Atomwaffen zu verurteilen und einen Ersteinsatz auszuschließen. Unter Missachtung des Abrüstungsgebotes aus Artikel 6 NVV haben die Atomwaffenstaaten im vergangenen Jahr insgesamt 82,9 Milliarden US-Dollar in ihre Arsenale investiert. Deutschland gibt ebenfalls Mil-liarden für die Fortführung der nuklearen Teilhabe aus. Unterdessen bleibt die Entschädigung der Überlebenden von Atomwaffentests und -einsätzen sowie die Sanierung ehemaliger Test-gelände völlig unzureichend.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wir fordern Sie daher auf:
• Nehmen Sie auch an der kommenden AVV-Staatenkonferenz im November 2023 als Be-obachterin teil und ermutigen Sie weitere NATO-Staaten zu diesem Schritt! Der Dialog zwischen AVV und NVV muss weitergeführt werden, um Wege zum gemeinsamen Ziel einer Welt ohne Atomwaffen zu finden.
• Beteiligen Sie sich an der Unterstützung der Betroffenen von Atomwaffentests und der Sanierung kontaminierter Regionen in Übereinstimmung mit den humanitär-menschen-rechtlichen Zielen und Vorgaben des AVV (speziell Art. 6 und 7).
• Gehen Sie sichtbare Schritte auf dem Weg zu einem deutschen Beitritt zum UN-Atom-waffenverbotsvertrag!

In dem kurzen Zeitraum seit seinem Inkrafttreten am 22. Januar 2021 hat der AVV bereits stark dazu beigetragen, die humanitären Konsequenzen von Atomwaffen als Thema in der internati-onalen Politik zu verankern. Eingebettet in die nukleare Abrüstungsarchitektur kann er den NVV an wichtigen Stellen ergänzen!

Die erste AVV-Konferenz in Wien hat gezeigt, dass die Vertragsstaaten willens sind, sich kon-struktiv und gestaltend einzubringen und gemeinsam auf das Ziel einer vollständigen nuklea-ren Abrüstung hinzuarbeiten. Im Sinne einer Stärkung des Völkerrechts sollte Deutschland die-sen Prozess im Rahmen der Vereinten Nationen mit allen Kräften unterstützen.
Sehr geehrte Frau Baerbock, zu unserer großen Freude haben Sie die ICAN-Abgeordnetener-klärung unterzeichnet und damit öffentlich erklärt, auf einen deutschen Beitritt zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag hinzuwirken. Wir möchten Sie bestärken, an dieser Position fest-zuhalten und sich auch als Bundesaußenministerin für das Atomwaffenverbot stark zu ma-chen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterzeichnende:

  • Annegret Krüger, Netzwerk Friedenskooperative
  • Antje Heider-Rottwilm, Church and Peace e.V. – Europäisches Friedenskichliches Netzwerk
  • Belit Onay, Vizepräsident der Mayors for Peace, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Lead City des Netzwerkes für Deutschland
  • Elke Koller, Internationaler Versöhnungsbund, Regionalgruppe Cochem-Zell
  • Ernst-Ludwig Iskenius, IPPNW-Regionalgruppe IPPNW-MV
  • Florian Eblenkamp, ICAN Deutschland
  • Hannes Jung, Science4Peace
  • Hildegard Slabik-Münter, Friedensgruppe Daun
  • Jennifer Trierscheidt, Frauennetzwerk für Frieden e. V.
  • Karl Hans Bläsius, Initiative „Atomkrieg aus Versehen“
  • Lars Pohlmeier, Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges /Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW)
  • Manfred Mohr, Internationale Koalition zur Ächtung von Uranwaffen (ICBUW)
  • Martin Singe, pax christi Gruppe Bonn
  • Michael Müller, NaturFreunde Deutschlands e.V.
  • Michael Schmid, Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.
  • Olaf Bandt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
  • Roland Blach, Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“
  • Silvia Bopp, Friedenswerkstatt Mutlangen
  • Simon Bödecker, Ohne Rüstung Leben
  • Volkert Ohm, IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht

Atomaustieg? Uranfabrik Gronau: Erhöhung und Modernisierung der Uranproduktion, laufende Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) und bis zu 50.000 Tonnen in einem neuen Uranlager

Nach der Stilllegung der bundesdeutschen Atomkraftwerke sind die Uranfabriken in Gronau und Lingen weiterhin unbefristet in Betrieb. In der Urananreicherungsanlage in Gronau, die zum URENCO-Konzern gehört, laufen Planungen, dass im Rahmen bestehender Genehmigung die Jahresproduktion erhöht werden soll. Dazu sollen auch neue Zentrifugen eingebaut werden, mit denen das für eine nukleare Kettenreaktion spaltbare Uran 235 angereichert wird. Das Unternehmen hat auch angekündigt, eine neues Uranlager in Betrieb nehmen zu wollen. Ein Antrag dazu ist aber noch nicht gestellt, teilt das für die Uranfabrik zuständige grüne Wirtschaftsministerium in Düsseldorf auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit. Einzelheiten zu den Zentrifugen sind Geheimsache. Der Grund: Diese Technik ist unkontrolliert dazu in der Lage, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Außerdem läuft derzeit eine umfassende Sicherheitsüberprüfung für die Uranfabrik, die nach dem Atomgesetz alle zehn Jahre durchgeführt werden muss. Aus den Antworten der Atomaufsicht in Düsseldorf auf Fragen von umweltFAIRaendern wird deutlich: Das grüne Wirtschaftsministerium als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde über die Uranfabrik in Gronau ist weit entfernt, den Atomausstieg durchzusetzen. Im Gegenteil: URENCO – nicht nur in Gronau – ist auf Expansionskurs.

Die Pressestelle des Wirtschaftsministerium in NRW, zuständig für die Uranfabrik in Gronau, teilt auf Anfrage (am 22. August) mit: „Beginn der gemäß § 19a AtG Absatz 3 festgesetzten Periodischen Sicherheitsüberprüfung (alle 10 Jahre) der Urananreicherungsanlage in Gronau wurde als Stichtag der 30.06.2021 festgelegt. Ziel dabei ist eine ganzheitliche aufsichtliche Überprüfung über die letzten 10 Jahre, deren Blickwinkel über die Prüfungen im regulären Betrieb hinausgehen. Auch wird überprüft, ob sich aus dem Erkenntnisfortschritt ggf. weitere ergänzende Sicherheitsanforderungen ergeben würden. Die hierzu ab dem 15.06.2022 zahlreich eingereichten Betreiberunterlagen befinden sich momentan in der Prüfung unter Hinzuziehung von Sachverständigen. Aufgrund der Menge an Prüfkriterien und Unterlagen liegt der Begutachtungszeitraum im normalen Zeitrahmen.“ Die zuletzt formulierte Vermutung von umweltFAIRaendern, dass die Sicherheitsprüfung sich verzögert habe, bestreitet das Ministerium: „Eine Verzögerung im Ablauf kann nicht bestätigt werden.“

umweltFAIRaendern hatte nachgefragt, warum es vom Wirtschaftsminsterium keine besondere öffentliche Ankündigung zur Sicherheitsprüfung gegeben habe. Dazu das Ministerium: „Da es sich gemäß § 19a AtG Absatz 3 um routinemäßige Überprüfungen im Rahmen der Atomaufsicht handelt, sind vor Beginn oder während einer PSÜ keine öffentlichen Informationen vorgesehen worden. Auf die Durchführung einer PSÜ wird auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter https://www.wirtschaft.nrw/anreicherungstechnologie grundsätzlich hingewiesen. Die Atomaufsicht NRW beabsichtigt darüber hinaus in ähnlicher Weise zu verfahren, so wie dies auch im Rahmen der PSÜ von 2011 geschehen ist. Somit ist vorgesehen, nach Abschluss der PSÜ eine Mitteilung über die Ergebnissen zu veröffentlichen.“

Auf die Frage nach einer möglichen Inbetriebnahme eines neuen Uranlagers, in dem das abgereicherte Uran nicht als Uranhexafluorid, sondern in der stabileren Form U3O8 langfristig aufbewahrt werden soll, erklärt das Wirtschaftsministerium: „Gemäß Angaben des Betreibers sieht die aktuelle Planung vor, in naher Zukunft Uranoxid aus Dekonversionsanlagen zu empfangen und am Standort in Gronau einzulagern. In diesem Zuge kann die Urenco Deutschland das Uranoxidlager als Teil der bestehenden Genehmigung im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nuklear in Betrieb nehmen. Derzeit liegt ein Antrag auf Inbetriebnahme noch nicht vor. Das Uranoxidlager hat eine genehmigte Kapazität von 50.000 t abgereichertem Uran in Form von Uranoxid.“ Weiter teilt die Düsseldorfer Atomaufsicht mit: „Es handelt sich um eine Entscheidung des Betreibers, das Uranoxidlager in Betrieb zu nehmen. Das Uranoxidlager ist bereits im Rahmen des Genehmigungsbescheides vom 14.02.2005 genehmigt und zwischenzeitlich baulich fertiggestellt worden.“

URENCO hatte zuletzt angekündigt, dass auch neue Zentrifugen zur Herstellung des angereicherten Uran montiert werden sollen. Auf die Frage, wie viele Zentrifugen welchen Typs nachgerüstet werden sollen und in welcher Weise sich diese gegenüber den bisherigen unterscheiden und wann dieser Austausch erfolgen wird, welche Genehmigungen für diesen Austausch erforderlich antwortet das MWIKE: „Informationen zur Zentrifugentechnologie unterliegen der Geheimhaltung und dürfen insofern der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Generell kann aber gesagt werden, dass ein Austausch von Zentrifugen dem atomrechtlichen Aufsichtsverfahren unterliegt und hierüber überwacht wird.“

URENCO ist ein dreistaatliches Unternehmen und betreibt Anreicherungsanlagen in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und in den USA. Am deutschen Standort in Gronau hatte das Unternehmen jüngst die Kommunalpolitik über die in nächster Zeit geplanten Maßnahmen informiert.

  • Der Bundesverband Bürgerinitativen Umweltschutz hatte im Zusammenhang mit Uranfabrik zuletzt hier (PDF) informiert.

Im August hatte URENCO Gronau  im „Ausschuss für Bauen, Planen und Denkmalschutz“ die mittelfristig geplanten Investitionen am Standort Gronau vorgestellt. Dazu waren Geschäftsführer Dr. Jörg Harren sowie der Anlagenleiter Gronau, Andreas Meyering und Dr. Burkhard Kleiböhmer (,,Senior Advisor“) erschienen. „Sie fußen auf der strategischen Ausrichtung des größten Urananreicherers der westlichen Welt, die da lautet: Expansion“, heißt es in den Gronauer Nachrichten am 12.8.2023. Dabei vertraten die Unternehmens-Vertreter einen deutlichen Pro-Atomkurs und kritisierten den bundesdeutschen Atomausstieg als isoliert.

Laut dem Medienbericht erklärten die URENCO-Mitarbeiter im Ausschuss: „Das Investitionsvolumen bezifferte Harren allein am Standort Gronau mit einem ,,dreistelligen Millionenbetrag“. Hinzu kommt ein deutlicher Personalaufbau. In 2023 habe man bislang 35 neue Mitarbeiter begrüßen können, so der Geschäftsführer, im vergangenen Jahr seien es noch deutlich mehr gewesen. Weitere Einstellungen seien auch in Zukunft geplant.“

Und: „Anlagenleiter Andreas Meyering bezeichnete es als Herausforderung, die weltweit gestiegene Nachfrage nach Trennarbeit zu befriedigen. Urenco komme in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu – auch am Standort Gronau. In der vergangenen Dekade ging das Volumen peu a peu auf zuletzt 3 700 Tonnen zurück. Um diesen Trend umzukehren, plane Urenco auf dem Werksgelände große Investitionen in den nuklearen Betrieb.
Hintergrund: Es soll gewährleistet sein, dass stets genug Zentrifugen-Kapazität am Standort vorhanden ist, um die Wachstumsziele zu erreichen. Die gültige Genehmigung sieht für das Unternehmen bis zu 4500 Tonnen Trennarbeit vor.“

Auch an anderen Standorten der URENCO sollen laut Unternehmensangaben Erweiterungsinvestitionen geplant sein.

Hintergrund für diese Expansion dürfte sein, dass nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine die westlichen Staaten zwar keinen Sanktionen gegen Uran aus Russland verhängt haben, aber mittelfristig den Plan verfolgen, von russsichen Urandienstleistungen für die Atomstrom-Erzeugung unabhängig zu werden. Davon dürfte URENCO mit seinen Anreicherungsfabriken profitieren, in Europa, aber auch in den USA.

Sorgen über ihre Zukunft macht sich die URENCO am Standort in Gronau nicht, obwohl die Grünen in Berlin und Düsseldorf mitregieren, atompolitisch die unmittelbare Verantwortung über den Betrieb der Anlage in Gronau haben. „Der Standort im Stadtosten sei indes ,,essenzieller Bestandteil der Unternehmensstrategie“. Man gehe davon aus, dass eine unbefristete Standortgenehmigung bestehen bleibt“, heißt es Seitens URENCO laut Gronauer Nachrichten am 12. August.

Zwei Tage später berichtet die Zeitung über die Kritik des Gronauer Arbeitskreis Umwelt (AKU) gegen die Erweiterungspläne bei URENO Gronau. Dazu gehört neben grundsätzlichen Dingen, die Anlage endgültig stillzulegen, auch: „Den geplanten Bau einer Halle, in der alte Uranzentrifugen gelagert werden sollen, lehnt der AKU ab.“ Die Artikel vom 12. und 14. August befinden sich hinter einer Pay-Wall.

„Der AKU Gronau, das Aktionsbündnis
Münsterland gegen Atomanlagen, der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und weitere Initiativen und Verbände kritisieren zudem, dass es für die Urananreicherungsanlage in Gronau bisher keine  Laufzeitbegrenzung gibt.“

Kritisiert wird nicht nur die URENCO als Betreiber, sondern auch die Grünen, die das Wirtschaftsministerium in NRW anführen und die Atomaufsicht wahrnehmen. Die Gronauer Nachrichten schreiben mit Blick auf den AKU: „„NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur muss jetzt Farbe bekennen, ob sie für oder gegen den Weiterbetrieb der Gronauer Uranfabrik ist. Wir verlangen von ihr gemäß ihrer Aussagen vor der Landtagswahl die Stilllegung der Urananreicherungsanlage. Dann kann weiter gesehen werden, was mit den alten Zentrifugen und sonstigen Anlagenteilen passieren kann“, so der AKU in seiner Pressemitteilung weiter.“

Dokumentation von April 2013

Nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) um zwei Jahre vorgezogen. Der Betreiber Urenco Deutschland hat dazu bis Anfang 2012 etwa 100 Untersuchungsberichte eingereicht. Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde prüft deshalb fachlich die von den Gutachtern ausgesprochenen Empfehlungen. Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitszustandes der Anlage werden, wenn sie nicht schon vom Betreiber der Anlage selbst berücksichtigt werden, atomaufsichtlich durchgesetzt.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) um zwei Jahre vorgezogen. Der Betreiber Urenco Deutschland hat dazu bis Anfang 2012 etwa 100 Untersuchungsberichte eingereicht.

Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde prüft deshalb fachlich die von den Gutachtern ausgesprochenen Empfehlungen.

Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitszustandes der Anlage werden, wenn sie nicht schon vom Betreiber der Anlage selbst berücksichtigt werden, atomaufsichtlich durchgesetzt.

Bei der Überprüfung wurden alle sicherheitstechnisch relevanten Themen untersucht, die den Standort, die Standorteinwirkungen, die Auslegung und den Betrieb der Anlage sowie die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Abmilderung von Unfallfolgen betreffen. Hierbei wurden die radiologischen und chemischen Auswirkungen, die Betriebssicherheit, die Entsorgung und die Stilllegbarkeit der Anlage sowie mögliche Einwirkungen von Außen wie Erdbeben, Flugzeugabsturz und Hochwasser berücksichtigt.

Von der atomrechlichen Aufsichtsbehörde waren als unabhängige Gutachter eingeschaltet: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit GRS (Köln), Öko-Institut (Darmstadt) und TÜV SÜD (München).

Die Kurzfassungen der Gutachten erhalten Sie von uns auf Anfrage.

Pressekontakt:
E-Mail: Mirjam.Grotjahn@mweimh.nrw.de
Telefon 0211/837-27 50

 

Zehn Jahre Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ – damals gegen Scholz und Vattenfall – heute: Bürgerschaft, Senat, NGOs und Wissenschaft bilanzieren rekommunalisierte Energienetze

Am 22. September 2023 ist es zehn Jahre her, dass die Hamburger Energienetze gegen massiven und finanzstarken Widerstand von Bürgermeister-heute-Bundeskanzler Olaf Scholz und der Hamburger SPD, der CDU, der FDP, der Handelskammer und natürlich Vattenfall und E.on mit der Mehrheit der Bürger:innen per Volksentscheid wieder zu 100 Prozent in die öffentlich Hand zurückgeholt werden mussten. Die Volkinititative „Unser Hamburg – Unser Netz“ war mit einem breiten Bündnis schon 2010 gestartet. Die Linksfraktion setzt mit einer Großen Anfrage „Unser Hamburg – Unser Netz“ auf die Tagesordnung der Bürgerschaft. Die damaligen Initiativen bereiten einen Workshop für den 12. September vor und am 22. September wird gefeiert. Auch wissenschaftlich wird dieser bedeutsame Volksentscheid gewürdig: Die Hamburger Akademie der Wissenschaften lädt zu einer Veranstaltung am 18. September. War noch was? Na klar: Der Senatsempfang zur Anerkennung des Volksentscheids und der klugen Entscheidung der Hamburger:innen – gegen den damaligen Senat und einer Mehrheit der Bürgerschaftsfraktinen mit Ausnahme von Grünen und Linken – ist am 23. September! Kommen der alte und der neue Bürgermeister sogar persönlich? Wie wird der heutige Bürgermeister Tschentscher in der Bürgerschaft reagieren?

Gegen alle Widerstände hatte das Bündnis aus Umweltorganisationen, Verbraucherschutzverbänden, kirchlichen Organisationen, Mietervereinen und sozialen Verbänden sich gegen die „Großkopferten“ am Ende durchgesetzt. Dabei hatte die SPD sogar mit einer Minderheitsbeteiligung an den Netz-Unternehmen von Vattenfall und E.on versucht, der Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. Vergeblich. Nicht mal bei den SPD-Genossinnen kam die SPD-Spitze damit durch.

Heute räumt selbst der damalige Fraktionsvorsitzende und heutige Finanzsenator Andreas Dressel ein, dass die Rekommunalisierung für die Hamburger:innen, für die Energiewende und den Klimaschutz richtig war.

Für einige der Angriffe aus den Reihen der damaligen Gegner:innen der Rekommunalisierung der Energienetze steht bis heute eine Entschuldigung aus. Die Netze sind wieder in öffentlicher Hand. Aber noch immer bleibt die Hamburger Energiewende eine Aufgabe, bei der noch einiges gegen die Klimakatastrophe getan werden muss. Nicht nur der Kohleaustieg ist immer noch auf der Agenda.

Diesem Abstimmungstext haben die Hamburger:innen mit Mehrheit am 22. September 2013 dem Senat und der Bürgerschft als Aufgabe vorgeschrieben. Volksentscheide sind in Hamburg bindend und sie gelten auch für die Bürgerschaftsfraktionen!

„Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“

Begründung:

  • 1. In der Regel bietet sich nur alle 20 Jahre die Gelegenheit, die Konzessionen für die Strom-, Gas und Fernwärmenetze neu zu vergeben. Bislang werden die Netze in Hamburg von Vattenfall und E.on betrieben, die vor allem mit gefährlichen Atommeilern und klimaschädlichen Kohlekraftwerken ihr Geld verdienen.
  • 2. Hamburg braucht eine starke, konzernunabhängige öffentliche Energieversorgung und eine ökologische Energiewende. Die Verfügung über Umbau und Betrieb der Netze ist hierfür eine wichtige Voraussetzung.
  • 3. Ein der Daseinsvorsorge verpflichtetes öffentliches Energieunternehmen bietet anders als ein gewinnorientiertes privates Unternehmen mehr Transparenz im Verbraucherschutz, mehr Kontrollmöglichkeiten für die BürgerInnen sowie zukunftssichere Arbeitsplätze.
  • 4. Die Übernahme ist finanzierbar, andere Städte machen es erfolgreich vor. Die Einnahmen aus dem Netzbetrieb bleiben in Hamburg.

Zehn Jahre Volksentscheid Das Programm zum 10 Jahrestag von „Unser Hamburg – Unser Netz“

Ein Paar Bilder zur Erinnerung (Urheberrechte beachten!)

Gegen wachsende Atomgefahren: NaturFreunde jetzt offizieller Partner der internationalen Atomwaffen-Verbots-Kampagne (ICAN)

Vor dem Hintergrund wachsender Gefahren einer nuklearen Katastrophe ist der Umweltverband „NaturFreunde Deutschland e.V.“ nun offiziell Partner der mit dem Nobelpreis ausgeszeichneten Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) geworden. Das haben die NaturFreunde und ICAN Deutschland heute in einer gemeinsamen Presseerklärung öffentlich bekannt gemacht. Seit Jahren werden überall Atomwaffen „modernisiert“. Der Krieg Russlands in der Ukraine und die Drohungen eines Einsatzes von Atomwaffen, aber auch die Kämpfe rund um das größe AKW in Saporischschja mit seinen sechs Reaktoren und dem dort lagernden Atommüll haben international die nuklearen Risiken erhöht. „Die Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes – ob vorsätzlich oder versehentlich – wären katastrophal und würden nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch ganze Ökosysteme zerstören“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Bereits im März ist der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) nach einem Beschluss der Bundesdelegierten-Versamlung des Verbandes Partner von ICAN geworden. Die Bundesrepublik Deutschland hat bislang den Atomwaffenverbots-Vertrag der Vereinten Nationen nicht unterschrieben. US-Atomwaffen sind im Rahmen der NATO in Büchel in der Eifel stationiert. Im Rahmen der „Nuklearen Teilhabe“ sind deutsche Piloten und Flugzeuge im Krisenfall dafür vorgesehen, diese Waffen in die vorgesehenen Ziele zu fliegen.

Die beiden NGOs warnen vor den nuklearen Gefahren: “ Radioaktive Verseuchung, verheerende Feuersbrünste und der massive Ausstoß von Schadstoffen in die Atmosphäre würden einen erheblichen und langanhaltenden Einfluss auf die Umwelt haben. Alleine die mehr als 2.000 bereits erfolgten Atomwaffentests haben zu massiver, noch heute spürbarer Umweltzerstörung geführt.“

Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde betont: “Die NaturFreunde lehnen die Modernisierung, den Bau und den Besitz von Atomwaffen ab. Atomwaffen müssen endlich international geächtet werden und der Besitz oder die Drohung des Einsatzes mit Atomwaffen muss durch ein internationales Gericht geahndet werden. Die Bundesregierung muss das Verbot von Atomwaffen unterstützen, das Atomwaffenlager in Büchel schließen und dem Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beitreten. Wir freuen uns, diese Forderungen nun auch als offizieller ICAN-Partner vertreten zu können und hoffen auf viele weitere gemeinsame Aktionen.“ Erst vor wenigen Tagen hatte die NaturFreunde noch mal deutlich gegen einen bundesdeutschen Wiedereinstieg in die Atomenergie ausgesprochen.

  • Besonders aktiv in Sachen Atomgefahren und Krieg sind die ebenfalls mit einen Nobelpreis ausgezeichneten „Internationalen Ärzt:innen zur Verhütung eines Atomkrieges“ (IPPNW). Zuletzt hatte die Organisation ein Verbot von Militärangriffen auf Atomanlagen gefordert. Die IPPNW ist gemeinsam mit ICAN aktuell mit einer Kampagne am Start, mit der auf die Opfer und die weiterhin bestehenden radiologischen Umweltbelastungen in den Gebieten im Zusammenhang mit den oberirdischen Atomwaffentests aus den 1950er und 1960er Jahren aufmerksam gemacht werden soll. Der Atomwaffen-Verbots-Vertrag der Vereinten Nationen enthält auch Forderungen an die internationale Staatengemeinschaft, die  betroffenen Menschen zu unterstützen und Maßnahmen zu ergreifen, um die radiologisichen Folgen zu begrenzen. Siehe z.B. hier auf der Homepage der IPPNW und z.B. dieses  Faltblatt über die humanitären Folgen der Atomtests auf den Marshallinseln und weltweit sowie über das IPPNW-Projekt “To Survive is to Resist” (PDF)
  • Partner von ICAN: Die Partnerschaft bei der 2017 mit dem Nobelpreis ausgezeichneten „International Campaign to Abolish Nuclear weapons“ (ICAN) kann über die Zentrale in der Schweiz beantragt werden. Das erfolgt über diesen Link „Become a Member„. Die ICAN-Partner vernetzen sich sowohl national und international, um Aktivitäten zu fördern, damit möglichst viele Staaten den UN-Atomwaffenverbots-Vertrag unterzeichen. Über Maillinglisten und regeläßigen Online-Konferenzen werden Informationen ausgetauscht und Aktionen geplant. 

Olaf Band, Bundesvorsitzender des BUND hatte im März zur Partnerschaft mit ICAN und zu den Gefahren der Atomenergie erklärt: „„Diese existenzielle Bedrohung für Mensch und Umwelt muss der Vergangenheit angehören. Die Abschaffung aller atomaren Gefahren war und ist für uns als BUND ein großes Anliegen. Daher ist unsere ICAN- Mitgliedschaft nur Folgerichtig und es ist gut nun Teil dieser wichtigen internationalen Kampagne zu sein.“ Das höchste Gremium des BUND, die Bundesdelegiertenversammlung, hatte den ICAN-Beitritt im November 2022 einstimmig beschlossen.“

Johannes Oehler, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland ergänzte zur neuen Partnerschaft: “Die NaturFreunde setzen sich seit langem für den Schutz der Umwelt und die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ein. Atomwaffen abzuschaffen ist da nur konsequent, da sie permanent das Leben von Menschen, Tieren und die Umwelt bedrohen. Ihr Beitritt zu ICAN unterstreicht ihre Bemühungen, auf politischer Ebene positive Veränderungen zu bewirken. Die Zusammenarbeit zwischen den NaturFreunden und ICAN stärkt unser Bündnis und wird dazu beitragen, das Bewusstsein für die dringende Notwendigkeit vollständiger nuklearer Abrüstung zu stärken“.

** Dokumentation der gemeinsamen Presserklärung von ICAN und NaturFreunde Deutschland:  Pressemitteilung – 18.08.2023
Zur Presseseite bei ICAN Deutschland geht es hier. Die Presseseite der NaturFreunde Deutschland ist hier.

NaturFreunde Deutschlands und ICAN treten gemeinsam für eine atomwaffenfreie Welt ein

Berlin, 18.08.2023 – Die NaturFreunde Deutschlands setzen sich fortan auch als ICAN-Partnerorganisation für eine atomwaffenfreie Welt ein. Damit setzen die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) und die NaturFreunde ihre langjährige Kooperation fort. Dieser Schritt unterstreicht das Engagement der NaturFreunde für globale Abrüstung und die Förderung des Friedens auf internationaler Ebene.

Die Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes – ob vorsätzlich oder versehentlich – wären katastrophal und würden nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch ganze Ökosysteme zerstören. Radioaktive Verseuchung, verheerende Feuersbrünste und der massive Ausstoß von Schadstoffen in die Atmosphäre würden einen erheblichen und langanhaltenden Einfluss auf die Umwelt haben. Alleine die mehr als 2.000 bereits erfolgten Atomwaffentests haben zu massiver, noch heute spürbarer Umweltzerstörung geführt.

“Die NaturFreunde setzen sich seit langem für den Schutz der Umwelt und die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ein. Atomwaffen abzuschaffen ist da nur konsequent, da sie permanent das Leben von Menschen, Tieren und die Umwelt bedrohen. Ihr Beitritt zu ICAN unterstreicht ihre Bemühungen, auf politischer Ebene positive Veränderungen zu bewirken. Die Zusammenarbeit zwischen den NaturFreunden und ICAN stärkt unser Bündnis und wird dazu beitragen, das Bewusstsein für die dringende Notwendigkeit vollständiger nuklearer Abrüstung zu stärken“, so Johannes Oehler, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland.

Der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands, Michael Müller, betont ebenfalls die Bedeutung dieses Schrittes und erklärt: “Die NaturFreunde lehnen die Modernisierung, den Bau und den Besitz von Atomwaffen ab. Atomwaffen müssen endlich international geächtet werden und der Besitz oder die Drohung des Einsatzes mit Atomwaffen muss durch ein internationales Gericht geahndet werden. Die Bundesregierung muss das Verbot von Atomwaffen unterstützen, das Atomwaffenlager in Büchel schließen und dem Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beitreten. Wir freuen uns, diese Forderungen nun auch als offizieller ICAN-Partner vertreten zu können und hoffen auf viele weitere gemeinsame Aktionen.“

Gemeinsam mit einer Vielzahl von Partnerorganisationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten kämpft ICAN für die Abschaffung von Atomwaffen. Der von ICAN initiierte UN-Atomwaffenverbotsvertrag trat 2021 in Kraft. Mehr als die Hälfte aller Staaten weltweit haben sich dem Vertrag angeschlossen, die Bundesrepublik Deutschland gehört nicht dazu.

Anfang des Jahres 2023 war mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V) schon eine große Umweltschutzorganisation ICAN Partner geworden. Mit den NaturFreunden Deutschlands hat ICAN eine weitere starke Partnerorganisation gewonnen, die sich für einen Beitritt Deutschlands zu diesem Vertrag ausspricht.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an:

Yannick Kiesel, kiesel@naturfreunde.de

Aicha Kheinette, presse@ican.berlin

Über ICAN

Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) ist ein globales Bündnis, das sich für die Abschaffung von Atomwaffen einsetzt und 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde. ICAN arbeitet mit Regierungen, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft zusammen, um ein globales Verbot von Atomwaffen zu erreichen und eine atomwaffenfreie Welt zu schaffen.

www.icanw.de

Über die NaturFreunde

Die NaturFreunde Deutschlands sind ein politischer Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport & Kultur. Mehr als 65.000 Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich für die sozialökologische Transformation der Gesellschaft. Das Engagement gegen die Atomkraft hat bei den NaturFreunden eine lange Tradition. Schon in den 1950er-Jahren unterstützten die NaturFreunde die „Anti-Atomtod”-Bewegung. Am 26. März 2011 waren die NaturFreunde Deutschlands Anmelder der zentralen Anti-Atom-Demo in Berlin, bei der 120.000 Menschen nach der Atomkatastrophe von Fukushima für eine Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland protestierten.

www.naturfreunde.de
Kontakt:

Tel.: +49 (0) 30 5490 8340
Körtestr. 10
10967 Berlin
Deutschland

Erhöhte Atomrisiken – Bundesregierung intensiviert Schutz gegen radioaktive Gefahren

Die Bundesregierung will angesichts wachsender Risiken den nuklearen Notfallschutz verbessern. Ein entsprechender Entwurf aus dem BMU ist jetzt vom Kabinet verabschiedet worden. Damit sollen Notfallpläne bei nuklearen Unfällen im Zusammenhang mit Atomtransporten und Atomanalagen ausgebaut werden. Seit Jahren verschärfen die Behörden – meist unter strenger Geheimhaltung – den Schutz von Nuklearanlagen gegen Terrorangriffe und inzwischen auch wegen wachsender Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Schon seit den Anschlägen von 911 laufen Nachrüstungsmaßnahmen an bundesdeutschen Atomanlagen, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Jetzt werden außerdem für den Fall von radioaktiven Freisetzungen Notfallpläne erweitert. Das  BMU spricht ausdrücklich auch von radiologischen Risiken im Zusammenhang mit grenznahen Atomkraftwerken sowie der „anhaltend problematische(n) Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja“.

Zuständig beim BMU ist das „Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)“, das mit entsprechenden Landesbehörden zusammenarbeitet.

Auch im Rahmen der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie, die im Zuge des Ukraine-Krieges vor wenigen Monaten von der Bundesregierung vorgelegt wurde, wird angesichts der globalen Entwicklungen dem Schutz gegen nukleare Katastrophen größeres Augenmerk zuteil. Über die Planungen bzw. Vorbereitungen im Rahmen einer Sicherheitsstrategie, zu der diese neuen  Notfallenpläne zu zählen sein dürften, gibt es bislang wenig kritische Aufmerksamkeit.

Dabei zeigt sich immer mehr, dass die Atomenergie mit ihrem strahlenden Erbe in einer zukunftsfähigen Gesellschaft keinen Platz haben darf, weil sie alle künftigen Generationen auf massive Schutzmaßnahmen und Kontrollen festlegt und dennoch angreifbar bleibt.

Ein Angriff – ob als Terroranschlag oder in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen, hätte in jedem Fall massive Folgen für die regionale Bevölkerung. Die Ereignisse rund um den Krieg Russlands in der Ukraine stellen eine neue Dimension von Risken dar, weil damit Waffensysteme zum Einsatz kommen könnten, die bislang im Rahmen von Terroranschlägen kleiner Gruppen ausgeschlossen waren.

Auch die Zwischenlager mit hochradioaktiven Atommüll, die auf bundesweit 16 Standorte verteilt sind (plus München-Garching) stehen im Focus der neuen Risiken. Es wird damit gerechnet, dass ab Anfang 2024 über 150 Castor-Behälter als LKW-Transporte von Jülich nach Ahaus quer über die Straßen in NRW rollen sollen.

  • Die aktuelle PM des BMU mit weiteren Informationen zum nuklearen Notfallschutz gleich unten als Dokumentation.
  • Über die Nationale Sicherheitsstrategie und die Bedeutung von Maßnahmen auch gegen radiologische Gefahren ist hier auf der entsprechenden Seite der Bundesregierung mehr zu erfahren. Es gibt auch diese spezielle Seite über die Nationale Sicherheitsstragie. Die Strategie liegt auch als Broschüre bzw. PDF vor und ist hier online bei der Bundesegierung zu finden, bzw. direkt auch hier.

Zum Hintergrund berichtet umweltFAIRaendern zum Thema SEWD und Terroschutz regelmäßig, hier einige akteulle Texte:

Dokumentation: 16.08.2023  – BMUV – Planung für radiologische Notfälle wird verbessert

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des BMUV den Allgemeinen Notfallplan für radiologische Notfälle, wie Atomkraftwerk-Unfälle oder den Transport radioaktiver Stoffe, beschlossen.

Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat das Bundeskabinett heute den Allgemeinen Notfallplan des Bundes beschlossen. Er gilt für verschiedene Arten radiologischer Notfälle im In- und Ausland wie beispielsweise nach Unfällen in einem Atomkraftwerk oder beim Transport radioaktiver Stoffe. Der Notfallplan sieht dafür Planungsszenarien vor und regelt darauf aufbauend Kriterien für Schutzmaßnahmen, Verfahren zur Warnung und Information der Bevölkerung sowie Vorschriften für die behördliche Zusammenarbeit und Abstimmung im Falle eines radiologischen Notfalls. Der Notfallplan löst bestehende Planungsdokumente teilweise ab und wird dem Bundesrat als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September zur Zustimmung vorgelegt.

Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Auch nach dem Atomausstieg bleibt der Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei radiologischen Notfällen eine wichtige Aufgabe von Bund und Ländern, denn die Risiken der Atomkraft machen nicht an der Landesgrenze halt. Das gilt in besonderem Maße für grenznahe Atomkraftwerke. Aber auch mit Blick auf die seit März 2022 anhaltend problematische Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja ist es gut, optimal auf AKW-Unfälle vorbereitet zu sein. Mit dem Plan erreichen wir eine deutliche Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland.“

Der neue Notfallplan ist speziell auf die in den letzten Jahren zwischen Bund und Ländern neu geregelten Zuständigkeitsverteilung zugeschnitten. Eine besondere Rolle spielt dabei das beim BMUV eingerichtete Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund). Hauptaufgabe des RLZ-Bund ist es, bei schweren überregionalen Notfällen das radiologische Lagebild zu erstellen sowie die Bevölkerung zu informieren und ihr Verhaltens­empfehlungen zu geben.

Zur Ergänzung des Allgemeinen Notfallplans des Bundes erarbeitet die Bundesregierung gegenwärtig mehrere besondere Notfallpläne, die die Notfallreaktion in bestimmten, bei solchen Notfällen potenziell betroffenen Sachbereichen regeln. Dazu gehören beispielsweise der Katastrophenschutz und die medizinische Behandlung von kontaminierten Personen, die Lebensmittelsicherheit sowie das Abfallmanagement. Auch die Länder erarbeiten zusätzliche Notfallpläne, die die Bundespläne ergänzen sollen.

Ziel der sachbereichsübergreifenden Notfallplanung ist es, den Schutz vor radiologischen Gefahren im Sinne eines Allgefahrenansatzes in die verschiedenen Bereiche des Bevölkerungsschutzes zu integrieren. Bis zum Inkrafttreten dieser Notfallpläne gelten zahlreiche existierende Dokumente als vorläufige Notfallpläne des Bundes und der Länder fort.

Die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder erfolgt nach Maßgabe des Strahlenschutzgesetzes, welches eine entsprechend Vorgabe einer EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Der allgemeine Notfallplan des Bundes wird als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

16.08.2023 | Pressemitteilung Nr. 129/23 | Nukleare Sicherheit
×