Robbie Robertson! The last Waltz, als in einer kleinen Stadt an der Unterelbe im Verzehr Kino wohl 1978 die Sonne aufging. Diese Gitarre. Diese Person, um die der Film und die Musik und alles drehte … Und wer alles für diesen Robbie und diese Band zusammenkam, zu diesem letzten Tanz. Nicht nur dieser Bob Dylan, sondern ……. Was für eine Welt! In tiefer Erinnerung, an einen wunderbaren Musiker. And the sun … It makes a difference. Thank you Robbie!
„Kernkraftwerk Brokdorf: Verformung an Komponente zum Heben von CASTOR®-Behältern“ – so hatte es PreußenElektra als Betreiber des AKW Brokdorf maximal distanziert mitgeteilt. An dem AKW Brokdorf ist außerdem zu 20 Prozent der schwedische Atomkonzern Vattenfall beteiligt. Der Castor-Behälter war offenbar falsch in das Ladegeschirr eingehängt worden, als er zum Beladen mit hochradioaktiven Atommüll zum Einsatz kam. Die Räumung von hochradioaktiven Brennelementen aus dem Ende 2021 abgeschalteten AKW Brokdorf in das benachbarte Lager der Bundesgesellschaft für Zwischenlager (BGZ) ist vorerst unterbrochen, teilte die zuständige Atomaufsicht in Kiel auf Anfrage mit. (Foto: BGZ)
Die Ursachenklärung, wie es zu dem Störfall gekommen ist und welche Folgen dieser für den eingesetzten Castor-Behälter und seinen hochradioaktiven Inhalt hat, ist angelaufen. Die zuständige Atomaufsicht- und Genehmigungsbehörde von Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaenern.de mit: „Der betroffene Behälter steht an dem für die Abfertigung vorgesehenen Platz in der Reaktorhalle. Er wurde dicht verschlossen und befindet sich in einem sicheren Zustand. Die Abfertigung wurde bis zur Klärung des weiteren Vorgehens unterbrochen. Weitere Behälter wurden nicht beladen.“
Das AKW Brokdorf ist Ende 2021 im Rahmen des bundesdeutschen Atomausstiegs endgültig abgeschaltet worden, um das Risiko einer Atomkatastrophe wie im japanischen Fukushima oder als Folge von Terroranschlägen endgültig auszuschließen. Wie kaum ein anderes Atomprojekt ist der Reaktor in Norddeutschland in den 1970er und 1980er Jahren umkämpft worden. Brokdorf war der erste und einer der letzen Reaktoren in Westdeutschland, der nach dem Super-GAU von Tschernobyl im Herbst 1986 genehmigt worden ist.
Verformung am Hebewerkzeug? Der Castor ist an den vorgesehenen Tragzapfen des über 100 Tonnen schweren Behälters offenbar falsch in das Ladegeschirrr eingehängt worden. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein teilt auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit: „Erkenntnisse über Schäden am Tragzapfen oder am Behälter liegen aufgrund der durchgeführten Sichtprüfungen, Oberflächenrissprüfung und Maßkontrolle bzgl. Verformung nicht vor. Von der Betreibergesellschaft wurden rechnerische Nachweise zur Unversehrtheit des Tragstutzens vorgelegt, die zur Zeit von der BAM geprüft werden.“ Die BAM ist die staatliche Bundesgesellschaft für Materialforschung.
Außerdem gibt es weitere Untersuchungen: „Die Ausschreibung zur Begutachtung des Meldepflichtigen Ereignisses läuft noch, sodass wir keine Angaben über den zugezogenen Sachverständigen machen können. Im Rahmen der Erstbewertung des Ereignisses waren die Sachverständigen TÜV NORD EnSys und ESN-SZ eingebunden. Die BAM prüft die vorgelegten Nachweise im Hinblick auf die Transport- und Lagersicherheit der Behälter sowohl im Auftrag der BGZ als auch im Hinblick auf sicherheitstechnische Aspekte im Auftrag der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde.“
Die Atombehörde in Schleswig-Holstein und, nach deren Auskunft, die (staatliche) Betreibergesellschaft des Zwischenlagers BGZ, bedienen sich gemeinsam (?) der ebenfalls staatlichen BAM, um zu prüfen, ob der betroffene Behälter Schaden genommen hat? Zwei Auftraggeber und ein Gutachter? Ist das sinnvoll? Ist das ausreichend diversifiziert?
Weiter wollte UmweltFAIRanendern wissen: „Mit welchem Zeitraum wird gerechnet, bis es zu einer Klärung kommt, ob der Behälter weiterhin im Einsatz bleiben kann oder ob ein umladen erforderlich wird und wie würde das Handling aussehen, wenn es zu einem Austausch kommen müsste? (Gibt es davor vorgesehene Ablaufpläne?)“.
Dazu teilt das Ministerium mit: „Die Entscheidung, ob der Behälter weiterhin für die Lagerung von Brennelementen genutzt und daher im Zwischenlager angenommen werden kann, trifft die BGZ nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Sollte die Endlagerfähigkeit des Behälters nicht mehr gegeben sein, müsste der Castor-Behälter wieder entladen werden. Dazu müsste der Behälter zurück in das Absetzbecken transportiert werden. Auch für eine solche Handhabung müssten Nachweise erbracht werden, dass die dabei auftretenden Lasten sicher vom Behälter und den Tragzapfen abgetragen werden können und es müsste für die gesamte Handhabung ein gesonderter Ablaufplan vorgelegt werden. Über die Fortsetzung der Kampagne entscheidet die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, wenn die Entscheidung über die weitere Eignung des Castorbehälters vorliegt unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und bisher umgesetzten Abhilfemaßnahmen aus dem meldepflichtigen Ereignis.“
Zum Rückbau des abgeschalteten AKW Brokdorf werden zunächst die hochradioaktiven Brennelemente und Kernbrennstoffe aus dem Reaktor bzw. dem Nasslager des Atommeilers geborgen. Dazu werden sie in Castor-Behälter verpackt. Die Beladung erfolgt im Nasslager wegen der hohen Strahlung unter Wasser. Per Krananlage werden die Behälter in das Nasslager abgesenkt, beladen und dann herausgezogen und zunächst am Beckenrand abgestellt. Die Brennelemente erzeugen nach ihrem Reaktoreinsatz eine hohe Wärmeleistung. Daher braucht es einige Jahre, bis sie in die Castoren verpackt werden können. UmweltFAIRaendern hatte die Atomaufsicht nach dem bisherigen Plan zur Räumung des Brennstoffs gefragt: „Das KBR soll nach jetzigem Stand voraussichtlich bis Ende 2025 kernbrennstoffrei sein. In diesem Jahr sollen noch 11 weitere Castorbehälter beladen werden, 2024 und 2025 voraussichtlich jeweils 13. Vor Ort sind bereits 12 leere Behälter, die bei der BGZ gelagert werden“.
Außerdem fragte umweltFAIRAendern: “ Sind neben den abgebrannten Brennelementen noch weitere hoch- oder mittelradioaktive Dinge wie Brennstabsegmente, einzelne Brennstäbe oder Einbauten oder vergleichbar im Nasslager, die ebenfalls in Castoren- möglicher in speziellen Kapseln – verpackt werden? Wenn ja, welche, wie viele Stäbe, Segmente oder Teile sind das und wie viele Behälter werden dafür zusätzlich benötigt.“ Dazu das Ministerium: „In Castorbehälter werden nur abgebrannte Brennelemente und einzelne Brennstäbe, so genannte Sonderbrennstäbe, verpackt. Im KBR gibt es 233 Sonderbrennstäbe, die in speziellen Köchern in Castorbehälter verpackt werden sollen. Nach der derzeitigen Planung der Betreiberin werden hierfür zusätzlich 1 bis 2 Castorbehälter benötigt.“
Eine irgendwie olympische Aufgabe für Nordrhein Westfalen: Kommt es ab Anfang 2024 zu hochradioaktiven Atomtransporten mit Castor-Behältern quer durch das Bundesland von Jülich nach Ahaus? Atomwaffenfähiges und extrem angereichertes Uran steckt – hochradiaktiv – in den Graphitkugeln. 300.000+ Eine spezielle Atomreaktor-(Superhelden:)Idee mit Thorium Kugeln, die in einem Hochtemperatur-Reaktor bestrahlt werden, um Atomstrom herzustellen. Mit Brennstoff, der die Herstellung von waffenfähigem Uran und damit dem militärischen Mißbrauch Tür und Tor öffnet. Der Reaktor hat nie richtig funktioniert, aber schwere Schäden angerichtet und brisanten Atommüll hinterlassen.
Die Atomtransporte von Jülich nach Ahaus sind nicht nur wegen der Strahlung gefährlich, sondern auch wegen der Risiken von Terrorangriffen eine enorme Aufgabe für die Innere Sicherheit, für Polizei und Sicherheitskräfte im BUND und NRW. Die Kriegssituation in der Ukraine mit den dortigen Risikolagen um umkämpfte Atomanlagen, erhöht die Aufmerksamkeit. Schon Mitte des nächsten Jahrzehnts läuft die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus aus. Warum lässt man das Zeug nicht in Jülich? In Ahaus ruft die Bürgerinitiative zu einer Protestkundgebung auf: Sonntag, den 20. August, 14 Uhr im Zentrum von Ahaus (am „Mahner“). Ein Termin, der aus Gründen wichtig ist, um die Frage nach den erforderlichen Sicherheitskonzepten für die künftige oberirdische Lagerung von hochradioaktivem Atommüll neu zu definieren. Denn nicht nur Terror und Krieg erhöhen die Risiken der Atomenergie in all ihren Formen zwischen Reaktor und Waffe. Auch die enormem Probleme bei der langfristigen unterirdischen Lagerung stellen Deutschland und fast alle Staaten der Welt vor bislang ungelöste Herausforderungen. Noch gibt es keine Genehmigung für solche Atomtransporte. Noch fordern vor allem Grüne im Land NRW ein neues Lager in Jülich, statt Transporte. Grüne im Bundestag haben aber – aus unklaren Kostengründen – im Haushaltsausschuss für Transporte nach Ahaus votiert, nachdem sich die verantwortlichen Bundesministerien entsprechend festgelegt hatten.. Der Bund ist Mehrheitseigner bei dem Atommüll aus Jülich.
Das Forschungszentrum Jülich (FZJ) und seine nukleare Entsorgungsgesellschaft (JEN) wollen ihren Atommüll nach Ahaus bringen. Es geht um ca. 300 000 abgebrannte Kugelbrennelemente (Kugel-BE) aus dem stillgelegten Versuchsreaktor AVR. Diese befinden sich in 152 Castor-Behältern. Ab 2024 sollen dann also 152 Straßen-Transporte von Jülich nach Ahaus stattfinden. Eine Testfahrt ohne Behälter hat bereits stattgefunden.
FZJ und JEN erwarten noch in diesem Jahr die Transportgenehmigung und wollen dann schnellstmöglich mit dem Abtransport nach Ahaus beginnen,
obwohl
die Kugel-BE aus Jülich nicht endlagerfähig sind, sondern vorher abgereichert und konditioniert werden müssen,
das Verfahren dafür erst noch entwickelt werden muss, wofür JEN und FZJ allein verantwortlich sind,
weder Entwicklung noch Durchführung dieses Verfahrens in Ahaus möglich sind, aus technischen wie auch rechtlichen Gründen,
demzufolge irgendwann erneut 152 Transporte zurück nach Jülich oder an einen anderen Ort nötig wären,
die NRW-Landesregierung laut Koalitionsvertrag gegen den Transport nach Ahaus und für einen Lagerneubau in Jülich ist,
die Landesregierung für den Erwerb eines Grundstücks in Jülich die finanziellen Mittel im Landeshaushalt 2023 zur Verfügung gestellt hat,
die Stadt Ahaus laut einstimmigen Ratsbeschluss gegen die Verbringung des Jülicher Atommülls nach Ahaus ist,
Klagen der Stadt Ahaus und eines Bürgers gegen die Einlagerung des Jülicher Atommülls in Ahaus eingereicht worden sind,
sogar der Bürgermeister von Jülich dafür ist, dass die Kugel-BE in Jülich bleiben!
Wir sagen: Atommüll-Verschiebung ist keine Entsorgung!
Atommüll aus Jülich? Nicht mit uns – wir stellen uns quer!
Wir rufen auf zu einer ersten
Protestkundgebung am Sonntag, dem 20. August, 14 Uhr im Zentrum von Ahaus (am „Mahner“).
Während mit Blick auf den Krieg Russlands in der Ukraine die Risiken einer auch nuklearen Eskalation wachsen, gedenken weltweit Menschen den Opfern der von den USA vor 78 Jahren über Hiroshima und Nagasaki abgeworfenen Atombomben. Die jeweils mit dem Nobelpreis ausgezeichneten „Internationale Ärzt:innen zur Verhütung des Atomkriegs“ (IPPNW) und ICAN setzen sich – gemeinsam mit vielen Partnern in aller Welt, darunter neuerdings auch der BUND und die Naturfreunde – dafür ein, den Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen zu unterschreiben. Die Bundesrepublik verweigert diese Unterschrift bislang. Sie ist obendrein Vorbild für die weitere Zuspitzung: Im Rahmen der sogenannten „nuklearen Teilhabe“ ist die Bundesrepublik Standort für Atomwaffen, die von deutschen Bundeswehrsoldaten mit deutschen Kampfflugzeugen im Erstfall in die entsprechenden Ziele geflogen werden. Russland hatte zuletzt im Zuge des Kriegs in der Ukraine jüngst entschieden, mit Belaruss ebenfalls eine „nukleare Teilhabe“ zu betreiben und russische Atomwaffen dort zu installieren.
Zum Thema „nukleare Teilhabe“ informiert die „Internationale Campagne für das Verbot von Atomwaffen“ ICAN in diesem lohnenden Beitrag.
IPPNW fordert die globale Ächtung von Atomwaffen und ein Ende der nuklearen Teilhabe Deutschlands
03.08.2023 Anlässlich der Jahrestage des Abwurfs der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki durch die USA am 6. und 9. August 1945 fordert die IPPNW die Bundesregierung dazu auf, dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) beizutreten, Entschädigungszahlungen an die Überlebenden von Nuklearwaffeneinsätzen zu leisten sowie den Austritt Deutschlands aus der nuklearen Teilhabe der NATO. Vom 6. bis 9. August 2023 beteiligt sich die IPPNW zudem deutschlandweit an Gedenkveranstaltungen für die Opfer von Hiroshima und Nagasaki.
„In Hiroshima und Nagasaki starben je nach Schätzung zwischen 110.000 und 210.000 Menschen als Folge der atomaren Angriffe, die meisten durch Verbrennungen“, erklärt die Co-Vorsitzende der IPPNW Deutschland, Dr. Angelika Claußen. „Die Gesamtzahl der Todesopfer ist kaum zu beziffern. Die Folgen sind bis heute zu spüren, obwohl die meisten direkt Betroffenen nicht mehr am Leben sind. Sie sind an Krebs und anderen strahlenbedingten Krankheiten gestorben. Doch die genetischen Folgen der Atombomben sind auch in der 2. und 3. Generation der Überlebenden zu finden.“
„Die Bomben, die die USA am 6. und 9. August auf Japan abwarfen, waren im Vergleich zu den Bomben in den heutigen Arsenalen sehr klein. Die heutigen Atomwaffen sind durchschnittlich fünf bis 30 Mal größer. Und es gibt davon auf der Welt mehr als 12.500 Stück“, ergänzt Xanthe Hall, Referentin für nukleare Abrüstung der IPPNW.
Nuklearwaffen wurden nicht nur in Hiroshima und Nagasaki eingesetzt. Bis heute wurden sie insgesamt 2.058 Mal detoniert, als vermeintliche „Versuche“ einer kleinen Gruppe von Staaten für Entwicklungszwecke. Obwohl die Einsätze in Hiroshima und Nagasaki die katastrophalen Folgen einer atomaren Explosion auf die Gesundheit und die Umwelt im betroffenen Gebiet gezeigt hatten, fanden nicht einmal ein Jahr später die ersten Tests der USA auf den Marshallinseln statt.
Diese Atomwaffentests wurden in Gebieten durchgeführt, die als menschenleer galten. Dies entsprach nicht der Wahrheit: in den Gebieten lebten in vielen Fällen indigene Völker: Native Americans, Aborigines, Uiguren, Polynesier*innen, Marshaller*innen u.a. Insbesondere Frankreich und Großbritannien nutzten ihre (ehemaligen) Kolonien für Tests, die Sowjetunion nutzte das Gebiet des heutigen Kasachstan. Seit langem machen die Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests gemeinsam auf die schrecklichen Parallelen in ihren Geschichten und ihren aktuellen Lebensumständen aufmerksam.
Anlässlich der Jahrestage von Hiroshima und Nagasaki fordert die IPPNW von der Bundesregierung:
2. Deutschland muss sich für die Anerkennung von Überlebenden von Atomwaffeneinsätzen und -tests stark machen und sich zur Unterstützung der Betroffenen und zur Sanierung kontaminierter Gebiete bereit erklären.
3. Deutschland muss einen Fahrplan zum Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe entwickeln.
Kontakt: Frederic Jage-Bowler (Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, jagebowler[at]ippnw.de, +49 30 69807415
Weitere Informationen: Die IPPNW beteiligt sich zwischen dem 6. und 9. August 2023 bundesweit an den Hiroshima- und Nagasaki-Gedenktagen. Eine Terminübersicht finden Sie hier: https://www.ippnw.de/aktiv-werden/termine.html Die IPPNW wird am Internationalen Tag der Atomtests, 29. August, einen IPPNW-Report über die Folgen von Atomwaffentests weltweit veröffentlichen. Die Publikation bietet einen Überblick über die Auswirkungen der Atomwaffentests auf Gesundheit und Umwelt und enthält Übersichtsartikel von Tilman Ruff und Arjun Makhijani zu vielen Testregionen, die das jeweils vorhandene Wissen zusammenfassen.
152 Behälter mit hochradiaktivem Atommüll – mit atomwaffenfähigem Uran angereichert – lagern in Jülich. Ohne die eigentlich erforderliche Genehmigung nach dem strengen Atomgesetz! Da fehlt es an Terrorschutz – aber sogar an der notwendigen Erdbebensicherheit. Jahrelang kämpfen in den Behörden und Unternehmen von Bund und Ländern Interessenvertreter:innen, was mit dem Atommüll halbwegs sicher und vernünftig gemacht werden könnte. Gut ist: Ein Export dieses überaus brisanten Atommülls in die USA ist von der Agenda möglicher „Maßnahmen“ endlich gestrichen. Im Haushaltsausschuss des Bundestags hatten zuletzt Grüne und Co dafür votiert, dass der Atommüll aus Jülich aus Kostengründen besser schnell in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert werden sollte. Die Koalition aus CDU und Grünen in NRW aber will „unnötige Atomtransporte“ wegen der enormen Risiken unbedingt vermeiden und befürwortet daher den Neubau eines verbesserten Lagers am Standort in Jülich. Im Haushalt sind dafür die Finanzmittel extra eingestellt worden. Aber: Die Bundesrepublik ist mit irgendwas bei 70 Prozent Mehrheitsbeteiligter bei der zuständigen „Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen“ (JEN). Erste Testfahrten mit extra für diese Atomtransporte entwickelten neuen gepanzerten Spezialfahrzeugen haben jüngst stattgefunden. Werden im Jahr 2024 rund 150 Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll auf NRWs Straßen nach Ahaus rollen? (Fotos: JEN)
Über die laufenden Vorbereitungen von Castor-Transporten per neu entwickelten gepanzerten Straßenfahrzeugen berichtet unter anderem die Aachener Zeitung hier und zur Politik der Landesregierung in NRW hier. Der WDR berichtet hier. Auch die BGZ, die für den Betrieb des Zwischenlagers in Ahaus zuständig ist, berichtet über die Testfahrten hier.
Wichtig zu wissen. Bereits Mitte der 2030er verliert das Zwischenlager in Ahaus seine derzeitige Betriebsgenehmigung. Etwa 2028/29 wird daher das neue Genehmigungsverfahren anlaufen, auf das sich die BGZ und die zuständigen Behörden bereits jetzt vorbereiten. Wie sinnvoll können solche Transporte von Jülich nach Ahaus sein, wenn dort eine Neugenehmigung ansteht? Oder sind weitere Transporte quasi eine Vorfestlegung? Die Anforderungen an die Sicherheit und Sicherung der Atommülllagerung wachsen auch, weil alle Planungen zeitlich aus dem Ruder laufen und Terrorgefahren und Krieg für die Atomanlagen insgesamt gravierende Fragen zum Schutz von Leben und Umwelt aufwerfen. Zur Sitiation in Ahaus hier ein Bericht der dortigen BI (siehe unten als Dokumentation). Siehe auch aktuell: Hochradioaktiv: Langfristige oberirdische Atommülllagerung und Krieg – BASE-Präsdident Wolfram König: “Kein Sicherheitsrabatt”
Beim WDR, dessen Beitrag demnächst aufgrund gesetzlicher Vorschriften gelöscht wird, ist derzeit noch folgendes zu lesen: Ein Atomtransport von Jülich könnte derzeit noch daran scheitern, weil eine Klage der Stadt Ahaus gegen die Einlagerung der Castor-Fässer aus Jülich ansteht. Das bestätigte die JEN auch gegenüber umweltFAIRaendern. Der WDR: „Ein Urteil könnte zum Jahresende erfolgen. Und es könnte sein, dass Anwohner gegen die Transporte klagen, sobald bekannt ist, welche Straßen betroffen sein werden. Das ist derzeit noch Verschlusssache.“ Weiter schreibt der WDR: „Auch rechnen die Behörden mit erheblichen Protesten von Atomkraftgegnern und Klimaschützern. Ob dann über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren genügend Polizeikräfte zur Verfügung stehen, um die Transporte zu sichern, ist offen.“
Im Moment ist die Planung, dass insgesamt 152 Fahrten stattfinden sollen. „Eine Fahrt pro Castor-Fass auf einem Tieflader mit spezieller Sicherheitstechnik und entsprechenden Begleitfahrzeugen. Die Polizei könnte aber nach eigenem Ermessen auch Konvois anordnen, sagt JEN-Sprecher Jörg Kriewel. Und sie kann auch bei den Transport-Zeiträumen mitreden. Großereignisse wie die Fußball-EM im kommenden Jahr könnten viele Polizeikräfte binden, die dann nicht für Atommüll-Transporte zur Verfügung stünden. Für die Räumung des alten Zwischenlagers in Jülich rechnet der Bund mit Gesamtkosten von mehr als 200 Millionen Euro. Der Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich würde nach Schätzungen der JEN mindestens 450 Millionen Euro kosten. Bezugsfertig wäre es erst 2032. Diese Lösung soll weiterverfolgt werden, bis klar ist, ob die Ahaus-Option tatsächlich realisiert wird. Aber „die Beteiligten sind sich einig, dass die parallele Weiterverfolgung so bald wie möglich zu beenden ist“, heißt es in dem Bericht der drei Bundesministerien an den Haushaltsausschuss.“
umweltFAIRaendern hatte ebenfalls nachgefragt und folgende Antworten zu den Planungen bekommen:
Zunächste wollte umweltFAIRaendern von der JEN wissen, wie genau das mit den Testfahren im Juni 2023 war. Der Pressechef Jörg Kriewel teilte mit: „Die Testfahrten wurden auf Bitten unseres Transporteurs (Orano NCS) initiiert und durchgeführt. Sie sind nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, sondern dienten alleine dazu, die Befahrbarkeit möglicher Transportwege sowie die Rangiermöglichkeiten auf dem Zwischenlager-Gelände hier in Jülich und auch in Ahaus in der Praxis zu testen. Die Testfahrten waren erfolgreich – heißt, alles was zuvor in der Theorie angenommen und geplant wurde, bestätigte sich so auch in der Praxis.“
Zur Frage, welche Fahrzeuge bei möglichen Atomtransporten von Jülich nach Ahaus zum Einsatz kommen könnten sage Kriewel: „Die genauen Details der Transporteinheiten sind Verschlusssache. Was wir sagen dürfen:
– Die Gesamtlänge der Transporteinheit beträgt rund 30 Meter.
– Das Gesamtgewicht (mit Castor) wird ca. 130 Tonnen betragen (ohne Castor rund 100 Tonnen), verteilt auf 13 Achsen. – Die Zugmaschine ist keine Sonderanfertigung, sie wurde jedoch nach der Anschaffung gemäß der Anforderungen aus der SEWD-Transport gehärtet.
– Der 9-achsige Sattelauflieger wurde für die JEN hergestellt. In Transportkonfiguration wird später noch eine „Schutzhaube“ aufgebracht.
Insgesamt werden 4 Transporteinheiten (Zugmaschine + Sattelauflieger inkl. Schutzhaube) für die Transporte zur Verfügung stehen. Drei der Zugmaschinen sowie die vier Auflieger (inkl. der 4 Schutzhauben) sind Eigentum der JEN. Die 4. Zugmaschine ist Eigentum der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II). Als Synergieeffekt und zur Reduzierung der Kosten gibt es die vertragliche Absprache, dass die JEN bei Bedarf auf diese Zugmaschine zurückgreifen kann, gleiches gilt auch umgekehrt, also dass die Münchener auch auf eine unserer Zugmaschinen zurückgreifen können, sollte dies notwendig werden.“
Zur Frage, welche Geschwindigkeiten bei einem Straßentransport für einen derartigen Atomtransport zulässig seien, teilt Kriewel für die JEN mit: „Die genauen Details der Transporte sind Verschlusssache“. – Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h. – Da es sich um Schwerlasttransporte handelt, gehen wir aktuell davon aus, dass diese (wie bei Schwerlasttransporten üblich) in der Zeit zwischen 22:00h – 06:00h durchgeführt werden müssen.“
Die JEN ist sich derzeit sicher, dass sie die erhöhten Anforderungen an den Terrorschutz, der in den geheimen Richtlinie zu „Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ geregelt ist, bei Transporten von Jülich nach Ahaus einhalten kann. Abschließenden Genehmigungen stehen aber noch aus. Vermutlich werden aber je Transport u.a. 5 – 10.000 Einsatzkräfte aus Bund und Land erforderlich sein, um jeden einzelnen Castortransport gegen Angriffe zu schützen. Und damit sind nicht die Aktionen von Anti-Atom-Initiativen gemeint. Inwieweit die Kosten für solche Einsätze und die damit verbundenen Belastungen in die Abwägung einbezogen werden, ob der Neubau eines verbesserten Zwischenlagers in Jülich ist, ist unklar.
Nach den jetzigen Testfahren werden demnächst noch weitere „Simulationen“ stattfinden. Dann sollen Transporte mit „Leer-Behältern“ durchgeführt werden und das Handling vom Ausschleusen der Behälter in Jülich bis zur Einlagerung in Ahaus getestet werden. Jörg Kriewel von der JEN gegenüber umweltFAIRaendern: „Die Kalterprobung ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und wird zusätzlich noch die Handhabung der Castoren bei der Beladung in Jülich bzw. dann bei der Entladung in Ahaus zum Gegenstand haben.“ Ob bei diesen Tests auch die Polizei beteiligt sein wird? „Ob und wie bei den Transporten die Polizei beteiligt wird, wird letztlich von der jeweiligen Lage vor Ort durch den Transporteur in Absprache mit der Polizei bewertet und festgelegt werden.“
Wie dann eine noch ausstehende Genehmigung für die Atomtransporte selbst aussehen könnte? „Nach unseren Informationen könnte die Polizei je nach Lage auch anordnen, mit mehreren Transporteinheiten gebündelt (Konvoi) zu fahren. Die konkreten Details (und die Einbeziehung der Polizei) werden erst nach Erhalt der Transportgenehmigung durch den Transporteur geklärt. Details zur Transportstrecke sind Verschlusssache“, sagt Kriewel.
Zur derzeitigen Rechtslage teilt die JEN mit: „BGZ ist Betreiber des ZL in Ahaus. Die BGZ verfügt bereits über die notwendige Genehmigung nach § 6 AtG zur Annahme der Jülicher AVR-Behälter. Allerdings ist der Sofortvollzug beklagt.“ Auf eine Anfrage bei der BGZ dazu habe ich erstmal verzichtet. Weiter teilt Kriewel mit: „Für das bestehendes Zwischenlager hier in Jülich (AVR-Behälterlager) ist die JEN verantwortlich. Hier sind wir durch die Räumungsanordnung auch aufgefordert, weiterhin eine Genehmigung zur weiteren Zwischenlagerung zu erwirken (beantragt von der JEN für die Dauer von 9 Jahren). Dieses Genehmigungsverfahren ist weit fortgeschritten und auch das Themenfeld der Seismik (Erdbebenfall) konnte mittlerweile von uns positiv nachgewiesen werden. Aktuell noch offen sind Nachweise gemäß der SEWD-IT. Wann wir mit einer Genehmigung rechnen können und für wie lange das BASE diese dann aussprechen wird, ist derzeit noch offen.“
Was geschieht mit den Kugel-Brennelementen aus dem stillgelegten AVR Jülich? Der aktuelle Sachstand (10.7.2023)
Der Tatbestand:
Beim Forschungszentrum Jülich (FZJ, früher Kernforschungsanlage Jülich, KFA) lagern 152 Behälter vom Typ Castor THTR/AVR, die gefüllt sind mit den ca. 300 000 ausgedienten Brennelement-Kugeln des stillgelegten Versuchsreaktors AVR.
Das Problem:
Die Castoren stehen in einem 1993 für 20 Jahre genehmigten „Billiglager“ (R. Mohrmann), das für 20 Jahre genehmigt war. Diese Genehmigung lief also bereits im Jahr 2013 aus. Es folgte eine einjährige Duldung. Im Juli 2014 wurde aber behördlicherseits eine Räumungsanordnung erteilt, da dieses Lager nicht die erforderliche Erdbebensicherheit gewährleisten konnte (oberhalb von 5m Höhe enthalten die Wände beispielsweise keinen Beton mehr…).
Lösungsansätze („Optionen“):
Seitdem wurden offiziell seitens der Betreiber des Jülicher Lagers (Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen, JEN) drei Lösungsvarianten („Optionen“) für den weiteren Verbleib der Castoren verfolgt:
Verbringung des Atommülls in die USA
Neubau eines erdbebensicheren Lagers in Jülich
Transport des Atommülls in das Zwischenlager Ahaus (TBL-A)
Zu a: Die Option USA wurde begründet mit der Proliferations-Gefahr, da die Kugel-Brennelemente teilweise hochangereichert sind und somit potenziell waffentauglich sein könnten. Verhandlungen mit den USA gab es seit 2011, im letzten Jahr (2022) wurden diese Pläne aber nach Widerständen in den USA und auch seitens der deutschen Anti-AKW-Bewegung sowie aufgrund erheblicher rechtlicher Probleme endgültig aufgegeben. Daher wird an dieser Stelle nicht mehr näher darauf eingegangen.1
Zu b: Die Option Lagerneubau in Jülich wäre – auch im wörtlichen Sinne – die nahe liegende. Zum einen, weil damit problematische Transporte vermieden würden. Zum anderen, weil die Kugel-Brennelemente aus dem AVR (wie auch aus dem THTR Hamm-Uentrop) nicht so ohne weiteres endlagerfähig sind: Sie müssten abgereichert und für die Endlagerung konditioniert werden. Das Verfahren dafür ist kompliziert, auch und gerade wegen der Verwendung von Graphit als Moderator-Material. Ein solches Verfahren müsste auch erst entwickelt werden.2 Verantwortlich dafür sind und bleiben die Wissenschaftler aus Jülich, die diesen Reaktor- und Brennelementtyp erst entwickelt haben, rechtlich verantwortlich ist die JEN.
Seitens FZJ und JEN wird aber der Neubau eines Lagers in Jülich seit mehr als 10 Jahren immer wieder verzögert und hinausgeschoben, man könnte auch sagen sabotiert. Das Hauptmotiv dafür hat bereits im Jahr 2011 der damalige Aufsichtsratsvorsitzende des FZJ, Karl Eugen Huthmacher, in aller Offenheit bekannt gegeben: Als eines der größten europäischen Forschungseinrichtungen müsse das FZJ die Möglichkeit haben, die „besten Köpfe der Welt“ anzuziehen. Um sich für sie als attraktiver Standort darzustellen, müsse es erklärtes Ziel sein, dieses Forschungszentrum „brennstofffrei“ zu machen. Der Aufsichtsrat des FZJ sprach sich daher schon damals gegen den Neubau eines Lagers in Jülich aus.3 Seitdem wird die „Option Neubau“ aufgrund des politischen Drucks durch das Land NRW zwar formal weiter verfolgt, im Jahr 2012 wurde auch ein Grundstück für einen möglichen neuen Lagerstandort in Jülich präsentiert. In Wirklichkeit aber wurde die Option mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln hintertrieben. Dazu nachfolgend einige Fakten und Daten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Auf der Sitzung des „Nationalen Begleitgremiums (NBG)“ am 19.02.2019 in Jülich gab der damalige Geschäftsführer von JEN, Rudolf Printz, bekannt, dass das bereits im Jahr 2012 für einen möglichen neuen Zwischenlager-Standort ausgewählte Grundstück am 8.11.2018 vom Forschungszentrum Jülich (FZJ) zurückgezogen worden sei.4 Als Begründung wurde zunächst angegeben, dass das FZJ das Grundstück für andere Zwecke benötige; in den nachfolgenden Wochen wurde seitens des FZJ mitgeteilt, dass das Grundstück den neueren verstärkten Sicherheits- bzw. Sicherungsvorschriften nicht mehr entspreche. Eine Arbeitsgruppe von FZJ und JEN suche nun nach einem neuen Grundstück – was allerdings bedeuten würde, dass bereits abgeschlossene UVP und seismologische Untersuchungen erneut durchgeführt werden müssen, womit eine weitere mehrjährige Verzögerung verbunden wäre.
In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) zu diesem Sachverhalt erklärte der Parl. Staatssekretär Dr. Michael Meister am 19.03.19, dass das Grundstück zwar 2012 vom FZJ ausgewählt, aber eine Überlassung an JEN niemals stattgefunden habe; gegenwärtig seien Überlegungen zu einer anderen Nutzung im Gange; man befände sich in einem „Klärungsprozess“.5
Am 24.07.2019 behauptet die Bundesregierung in der Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Oliver Krischer (Bündnis90/Die Grünen), dass es nach ihrer Kenntnis keinen Rückzug des Grundstücks gegeben habe (Bundestagsdrucksache 19/11905). Im Gespräch der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ mit der damaligen Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 24.08.19 wurde von ihrem Unterabteilungsleiter für Nukleare Entsorgung, Haart, gesagt, das besagte Grundstück stehe weiterhin (Svenja Schulze: „wieder“) zur Verfügung.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die neugewählte NRW-Landesregierung im Juni 2022 beschlossen, sich für die Minimierung von Atomtransporten einzusetzen: „Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben“.
Auf Anfrage der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“, wie die Landesregierung diese Zielsetzung umzusetzen gedenke, teilte die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Mona Neubaur, der BI am 14.12.22 mit, dass man im Landeshaushalt 2023 die Bereitstellung eines im Landesbesitz befindlichen Grundstücks für den Neubau einer Lagerhalle in Jülich aufgenommen habe.
Auf dem „Jülicher Nachbarschaftsdialog“ am 6. März 2023 gab JEN bekannt, dass die Standortauswahl für einen Neubau jetzt abgeschlossen und der Erwerb des entsprechenden Grundstücks „eingeleitet“ worden sei. Gegenwärtig liefen Beratungen mit den zuständigen Behörden zu Natur- und Artenschutz sowie Landschafts- und Regionalplanung. Eine eventuelle Umlagerung der Castoren aus dem alten in das neu zu errichtende Lager sei jedoch „aus heutiger Sicht nicht vor 2032 möglich.“6
Die Neubauoption solle angesichts „der noch verbliebenen offenen Realisierungsfragen der Ahaus-Option“ noch weiterverfolgt werden, sie sei aber „so bald wie möglich – nach der erfolgreichen Durchführung der ersten Transporte“ nach Ahaus zu beenden – so zitiert JEN in derselben Präsentation die Auffassung der Bundesministerien BMUV, BMBF und BMF.
Dahinter steht auch der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags (auf Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP!) vom 30. November 2022, demzufolge die „kostengünstigere Ahaus-Option“ verfolgt werden solle, sofern das Land NRW nicht die Mehrkosten eines Neubaus in Jülich tragen wolle.
Formal besteht der bereits 2012 gestellte Antrag auf Neubau eines Lagers in Jülich nach wie vor (Stand: Juli 2023). Laut Genehmigungsbehörde BASE steht aber für die Genehmigung immer noch die Einreichung wesentlicher Unterlagen durch die Betreiber aus, insbesondere zum Bereich Erdbebensicherheit.7
Zu c: Der gegenwärtige Sachstand für die Option Ahaus:
Am 21.07.2016 hat das Bundesamt für Entsorgung im Rahmen einer 8. Änderungsgenehmigung für das „Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)“ die Einlagerung von 152 Castor THTR/AVR-Behältern mit den Kugel-BE aus Jülich genehmigt und den Sofortvollzug angeordnet.
Dagegen hat die Stadt Ahaus am 17.08.16 Widerspruch eingelegt, dem sich am 12.06.17 ein Bürger der Stadt angeschlossen hat; am 07.11.17 wurde die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragt, worauf das BfE am 19.12.17 den Sofortvollzug zurückgenommen hat.
Nachdem der Widerspruch gegen die Einlagerungsgenehmigung dann am 29.11. abgelehnt worden war, wurde am 13.12.17 Klage gegen die Genehmigung vor dem OVG Münster erhoben (durch die Stadt Ahaus und einen Bürger). Die Klage hat zunächst einmal aufschiebende Wirkung. Der Beschluss, gegen die Verbringung der Jülich-BE nach Ahaus zu klagen, wurde im Ahauser Stadtrat einstimmig mit den Stimmen aller 6 Fraktionen gefasst (CDU, SPD, UWG, Bündnis90/Grüne, FDP, Wählergemeinschaft Ahaus-Wüllen).
Die Klage wurde Anfang 2018 begründet, am 24.01.2019 erfolgte nach mehrfacher Fristverlängerung eine Erwiderung durch die Anwälte des BfE. Inzwischen gab es weitere Schriftsatzwechsel, die Hauptverhandlung steht aber noch aus.
Eine Transportgenehmigung für die BE aus Jülich gibt es bisher nicht. Das liegt vor allem an den Problemen, die sich durch verschärfte Anforderungen an die Sicherung von Transporten gegen äußere Einwirkungen (SEWD), sprich Terroranschläge, seit 2016 ergeben: Denen zufolge sind Zugmaschinen für die Transporte nötig, die erheblich stärker als früher gepanzert werden müssen und die ein Gewicht von über 100t haben.
Diese Zugmaschinen sind inzwischen produziert. In der letzten Juniwoche (27. – 29.06.23) wurden Testfahrten mit einem leeren Transporter von Jülich nach Ahaus durchgeführt. Sie dienten dazu „die Befahrbarkeit möglicher Transportwege sowie die Rangiermöglichkeiten auf dem Zwischenlager-Gelände in Ahaus zu testen“.8
Weitere Testfahrten, dann mit einem leeren Castor-Behälter, sind für Oktober 2023 angekündigt. Die Testfahrten sind eine Voraussetzung für die Erteilung der Transportgenehmigung.
JEN rechnet mit der Transportgenehmigung noch im Jahr 2023 und hält dann Transporte „ab Anfang 2024“ für möglich. Sobald der erste Transport erfolgreich abgeschlossen ist, soll die „Option Neubau in Jülich“ offiziell aufgegeben werden.
Seitens der Stadt Ahaus (und eines Einzelklägers) ist beabsichtigt, gegen die zu erwartende Transportgenehmigung umgehend ebenfalls Klage zu erheben.
Die Position der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“:
Die Bürgerinitiative spricht sich strikt gegen die Transporte des Jülicher Atommülls nach Ahaus aus und fordert stattdessen, ihn in Jülich zu belassen. Dort sollte so schnell wie möglich eine neue erdbebensichere Lagerhalle errichtet und die Castor-Behälter dann dorthin umgelagert werden. Die wesentlichen Gründe für unsere Position:
Atommüll-Transporte sind niemals ohne Risiko und sollten wenn möglich vermieden werden. Der Atommüll sollte daher grundsätzlich an den Orten verbleiben, an denen er entstanden ist – solange es kein genehmigtes Endlager gibt. Dieses Prinzip, das seit über 20 Jahren für die kommerziellen Atomkraftwerke gilt, muss auch für Forschungs- und Versuchsreaktoren gelten.
Die Zwischenlagerung hochradioaktiven Mülls in Ahaus ist bis zum Jahr 2036 genehmigt. Danach wäre eine Neugenehmigung erforderlich. Ob, wann und unter welchen Konditionen diese zustande kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch völlig offen. Die Genehmigung einer Lagerung der Jülicher Brennelemente in Ahaus wäre daher zunächst einmal auch nur als recht kurzfristige Zwischenlösung möglich.
Im Fall des AVR Jülich kommt hinzu, dass dessen Kugelbrennelemente in der vorliegenden Struktur nicht endlagerfähig sind. Sie müssen abgereichert und konditioniert werden. Entwicklung und Durchführung eines Konzepts dafür kann schon aus rechtlichen Gründen nicht in Ahaus stattfinden. Mit einem Transport der 152 Castor-Behälter nach Ahaus wäre es daher nicht getan: Irgendwann müssten erneut 152 Transporte an einen anderen Standort mit den entsprechenden Einrichtungen stattfinden, zurück nach Jülich oder irgendwo anders hin. Damit wird übrigens auch das Argument des angeblichen „Kostenvorteils“ bei einem Transport nach Ahaus als fragwürdig entlarvt.
Verantwortlich für Entwicklung und Durchführung des Konzepts zu Abreicherung und Konditionierung der Kugel-Brennelemente ist und bleibt die JEN. Das gilt im rechtlichen wie auch moralischen Sinne: Wissenschaft und Forschung handeln nur dann gesellschaftlich verantwortlich, wenn sie sich um die Lösung von ihr selbst erzeugten Problemen kümmert und diese nicht auf den St. Nimmerleinstag verschiebt oder/und auf die Gesellschaft abwälzt!
1 Nähere Details dazu etwa bei Rainer Moormann, Das Chaos um die Kugelcastoren – Hintergründe und Lösungsansätze, in: „Strahlentelex“ 748/749, März 2018
2 Sieh ebenfalls den zitierten Beitrag von R. Moormann
6 B. Kallenbach-Herbert/A. Böcking/G. Caspary: Zukünftiger Verbleib der AVR-Brennelemente – aktueller Stand der Optionen, Präsentation auf dem „Jülicher Nachbarschaftsdialog“ am 6. März 2023