Grüner Antrag auf der Bundesdelegiertenkonferenz: Uranfabriken abschalten – Keine Beteiligung von Russland bei Uranfabrik in Lingen

Die Beteiligung des russischen Atomkonzerns Rosatome an der Uranbrennelementefabrik im emsländischen Lingen ist Thema auf der Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90 / Die Grünen Mitte November 2024 in Mainz, jedenfalls liegt ein Antrag zu dem Thema vor. Der Antrag „V-65: Atomausstieg vollenden, die Fabriken in Gronau und Lingen schließen, Ende der Atom-Zusammenarbeit mit russischen Nuklearunternehmen“ steht also auf der Agenda. Am Wochenende demonstrierten Atomkraftgegner:innen in Lingen gegen die Pläne zum Ausbau der Uranfabrik. Am 20. November beginnt im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens für die Produktionserweiterung der Uranfabrik in Lingen mit russischer Unterstützung der Erörterungstermin, auf dem die 11.000 Einsprüche von der Genehmigungsbehörde gehört werden. Antragsteller und Einwender:innen „disktutieren“ die Risiken und Probleme, die mit der geplanten Herstellung von Uranbrennstoff VVER für Reaktoren russischer Bauart vorgesehen sind.

Der Antrag aus dem Grünen Portal ist gleich hier als Dokumenation unten zu lesen. Dringend würde ich anraten, einen Änderungsantrag zu verfassen. Das Anliegen, Stilllegung der Uranfabriken, Atomausstieg in Europa und keine Geschäfte mit Russland, auch nicht beim Atom, sind korrekt. Aber den Begründungen fehlt manchmal doch ein wenig die Stimmigkeit. Aber vermutlich wird an einer Änderung gearbeitet.

UPDATE 29/10: Hinweis eines Lesers:Wegen Umstellung der Tagesordnung des BuVo wird der Antrag voraussichtlich NICHT behandelt werden. Er war ordnungsgemäß auf den TOP 2 „Aufbruch für das Land – Für ein Land das einfach funktioniert“ gestellt. Dieser TOP 2 wurde dann aber in einer neuen Tagesordnung ohne  Begründung abgesetzt und sämtliche Anträge dazu in den Punkt „Verschiedenes“ verschoben, ohne Rücksprache oder gar Zustimmung der Antragsteller. Hier werden bei Grünens üblicherweise aus den Anträgen 10 – 20 Anträge gewählt („Ranking“), die dann behandelt werden. Aus den (inkl. der verschobenen) jetzt 105 Anträge wurden dieses Mal nur 10 (!) Anträge gerankt, der Lingen-Antrag war nur auf Platz 51 gelandet.“

Dokumentation:

Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Veranstaltung:50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden
Tagesordnungspunkt:V Verschiedenes
Antragsteller*in:Karl-Wilhelm Koch (KV Vulkaneifel)

Status:Eingereicht
Eingereicht:04.10.2024, 00:01

Antragstext

Die BDK von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Umsetzung der vorliegenden
atomrechtlichen Maßnahmen zur Stilllegung der Atomfabriken in Gronau und Lingen
durch folgende Maßnahmen:

  • Unter der Führung der grünen Ministerien auf Bundes- und Landesebene wird
    es keine Beihilfe zum Betrieb von Atomkraftwerken mit Brennstoff „Made in
    Germany“ geben. Entgegen allen Behauptungen ist die Energiesicherheit in
    Osteuropa davon nicht abhängig.
  • Neue Geschäftsfelder der Atomenergie verlängern und vergrößern die
    nuklearen Risiken bis hin zum Super-GAU sowie den anfallenden Atommüll.
    Die BDK fordert, umgehend jegliche direkte und indirekte Zusammenarbeit
    mit dem russischen Staatskonzern Rosatom, dem russischen
    N
    uklearunternehmen MSZ (Maschinenbauwerk ELEMASH), Teil der TVEL-Gruppe
    und allen anderen russischen Firmen oder Staatsorganen im Bereich der
    Nukleartechnik zu beenden.
  • Die BDK fordert die zuständigen Ministerien und die Bundesregierung auf,
    der Firma Framatome ANF die Genehmigung für eine Umstellung auf Fertigung
    von hexagonalen Brennelementen zu versagen.

Deutschland und Europa müssen die umweltschädliche und in der Entsorgungsfrage
völlig ungeklärte Atomenergie beenden. Atomgefahren global abschalten – die
Zukunft ist erneuerbar!

Begründung

Die Advanced Nuclear Fuel GmbH (ANF), Tochterfirma des französischen Unternehmens Framatome, plant in ihrer Brennelemente-Fertigungsanlage in Lingen die Umstellung auf hexagonale Brennelemente für Reaktoren russischer Bauart. Dazu wurde ein Gemeinschaftsunternehmen mit TVEL, einer Tochterfirma des russischen Atomkonzerns Rosatom, gegründet.[1]

Für die Umstellung zur Fertigung von hexagonalen Brennelementen braucht es in Deutschland eine Genehmigung nach § 7 Abs. 1 des Atomgesetzes (AtG). Den Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung hat Framatome bereits 2022 gestellt. Das Genehmigungsverfahren ist seitens des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Landes Niedersachsen noch nicht abgeschlossen.

Dennoch befinden sich seit April 2024 offenbar erste TVEL-Mitarbeitende vor Ort in Lingen, um dort an Testanlagen außerhalb des Betriebsgeländes Geräte zu testen und Schulungen durchzuführen.

Der Einstieg von Rosatom/TVEL in die Brennelementefabrik in Lingen stellt ein enormes Gefährdungspotenzial für die innere wie äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar, zumal nicht sichergestellt ist, dass die deutschen Behörden sicherheitsrelevante Spionageaktivitäten im Bereich des Kernbrennstoffkreislaufs unterbinden können. Das aktuelle Verhalten der Betreiber gibt allen Anlass, an ihrer Zuverlässigkeit zu zweifeln. Bereits 2017 kamen zwei Gutachten zu dem Schluss, dass es möglich sei, die Anlage rechtssicher zu schließen.

Die angeblich „nicht ersetzbaren“ Brennelemente für die osteuropäischen AKWs sind mittlerweile durch Brennelemente von Westinghouse/USA ersetzbar, diese werden bereits geliefert.

Gerade auch mit Blick auf den völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine stellt ein Einstieg von TVEL in Lingen aus unserer Sicht eine Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar – was zu verhindern gerade eines der Ziele des Atomgesetzes ist (§ 1 Abs. 3). Zu diesem Schluss kommt auch ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz . Laut diesem Gutachten kann zudem aus § 7 Abs. 2 des Atomgesetzes ein sogenanntes Versagungsermessen der Genehmigungsbehörde abgeleitet werden.

Hintergrund dieser Forderungen sind:

  • Grundsätzlich – und unabhängig von der aktuellen Entscheidungsfindung – muss ein vollständiger Atomausstieg in Deutschland auch die Schließung der Brennelementefabrik in Lingen wie auch der Urananreicherungsanlage in Gronau umfassen.
  • MSZ ist ein Tochterunternehmen von TVEL (Rosatom -Gruppe) und produziert reines Uran zur Verwendung in Atomwaffen sowie auch Brennelemente für Kernkraftwerke. Rosatom wiederum ist eine staatliche Atombehörde, welche sowohl den zivilen als auch den militärischen Atomsektor Russlands bündelt. Ein Drittel der Mitarbeitenden von Rosatom arbeitet im militärischen Bereich, u.a. in der Herstellung und Wartung von Atomwaffen.
    Rosatom ist zudem unmittelbar an der Besetzung des ukrainisches AKW Saporischschja beteiligt. Die Behörde ist direkt dem Kreml unterstellt, die Gewinne fließen in den russischen Staatshaushalt. Die Ausnahme des russischen Atomsektors aus dem Sanktionsregime ist nicht nachvollziehbar.
  • Die Föderale Agentur für Atomenergie Russlands (russisch Федеральное агентство по атомной энергии России Federalnoje agentstwo po atomnoi energii Rossii), kurz auch (russisch Росатом Rosatom), oder auch englisch State Atomic Energy Corporation Rosatom, ist eine föderale Behörde Russlands. Sie leitet die zivile und militärische Atomindustrie des Landes und kontrolliert 450 Produktions- und Forschungsstätten des atomaren Bereiches mit über 350.000 Mitarbeitern. Sie hat ihren Sitz in der Hauptstadt Moskau. Rosatom untersteht direkt der russischen Regierung. Viele der Reaktoren werden über russische Staatsbanken finanziert. Russland schafft so gezielt jahrzehntelange Abhängigkeiten, die politisch genutzt werden. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Beteiligung von TVEL in Lingen abzulehnen.
  • Auch wenn eine Brennelementefertigungsanlage keine kritische Infrastruktur ist, fällt diese Anlage dennoch unter den Anwendungsbereich der europäischen Dual-Use-Verordnung. Gleiches gilt für das Gemeinschaftsunternehmen.
  • Russische Arbeitnehmer*innen sind vor Ort in Lingen bzw. werden sogar auf dem Betriebsgelände und in der Anlage selbst sein. Dadurch kann das Risiko von Einflussnahme und die Gefahr von Spionage nicht ausgeschlossen werden. Auch wird nicht zu verhindern sein, dass russische Mitarbeiter Infos über zu beliefernde AKWs in Osteuropa und anderswo zugänglich werden können.
    Aus unserer Sicht ist ein solcher Einfluss auf die Brennelementefertigung und damit den Brennstoffkreislauf selbst ein Risiko nuklearspezifischer Natur gemäß § 1 Nr. 2 des Atomgesetzes . Derartige Risiken erhöhen sich auch mittelbar noch dadurch, dass einem ausländischen Staatskonzern rechtliche und faktische Zugriffsmöglichkeiten auf sensible Infrastruktur eingeräumt werden.
  • Jurist*innen bewerten die aktuellen Aktivitäten des russischen Staatskonzerns Rosatom und des Fabrikbetreibers Framatome ANF, mittels Tests und Schulungen und so „geschaffener Fakten“ den Ausbau und Russlands Einstieg schon vor der Genehmigungserteilung voranzutreiben, „als ungenehmigten vorgezogenen Ausbau“ und damit illegal. Langfristige und teure Rechtsverfahren mit völlig ungewissem Ausgang drohen.

Weitere Quellen und Nachweise:

[1] Das Unternehmen namens „European.Hexagonal.Fuels S.A.S“ hat seinen Sitz in Lyon, Frankreich. TVEL hält 25 Prozent an diesem Unternehmen. Eine Außenstelle des Gemeinschaftsunternehmen ist in Lingen ansässig.

weitere Antragsteller*innen

Insgesamt 78 Unterstützer*innen.

  • Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)
  • Carsten Hammer (KV Hannover)
  • Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
  • Anna Katharina Boertz (KV Celle)
  • David Baltzer (KV Berlin-Kreisfrei)
  • Matthias Striebich (KV Forchheim)
  • Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
  • Bernd Frieboese (KV Berlin-Reinickendorf)
  • Martina Pellny (KV Emsland)
  • Ulrich Gundert (KV Reutlingen)
  • Andreas Kleist (KV Coburg-Land)
  • Andreas Knoblauch (KV Salzgitter)
  • Sigrid Pomaska-Brand (KV Märkischer Kreis)
  • Krystyna Grendus (KV Vorpommern-Greifswald)
  • Andreas Müller (KV Essen)
  • Kathrin Weber (KV Bielefeld)
  • Heiner Rehnen (KV Emsland)
  • Ralph Pies (KV Offenbach-Land)
  • Jens Pommer (KV Düsseldorf)
  • Hans-Jürgen Iske (KV Ammerland)
  • Torsten Schönebaum (KV Ammerland)
  • Detlef Wilske (KV Berlin-Lichtenberg)
  • Janine Ivancic (KV Aachen)
  • Nicole Rudner (KV Berlin-Kreisfrei)
  • Wolf-Christian Bleek (KV Starnberg)
  • Jens Lohmeyer (KV Ammerland)
  • Armin Gabler (KV Karlsruhe-Land)
  • Peter Kallusek (KV Südliche Weinstraße)
  • Erich Hinderer (KV Main-Spessart)
  • Linus Sage (KV Hamburg-Harburg)
  • Christian Masser (KV Südliche Weinstraße)
  • Anna Hanses (KV Emsland)
  • Angelika Aigner (KV Traunstein)
  • Andreas Fladung (KV Südliche Weinstraße)
  • Carina Hennecke (KV Rendsburg-Eckernförde)
  • Hans Schmidt (KV Bad Tölz-Wolfratshausen)
  • Christian Gelbke (KV Düsseldorf)
  • Michael Rieken (KV Emsland)
  • Kerstin Wilde (KV Leipzig)
  • Christian Wahrheit (KV Leer/Ostfriesland)
  • Marcel Müller (KV Emsland)
  • Nina Nakonetzki (KV Emsland)
  • Ali Demirhan (KV Herzogtum Lauenburg)
  • Bernhard Müller (KV Berlin-Reinickendorf)
  • Klaus Bieber (KV Borken)
  • Sandra Tieben (KV Emsland)
  • Ilka Sander-Maas (KV Münster)
  • Reinhard Prüllage (KV Grafschaft Bentheim)
  • Hendrik Osthues (KV Coesfeld)
  • Nelli Foumba Soumaoro (KV Hamm)
  • Walter Zuber (KV Aurich-Norden)
  • Martin Hoek (KV Münster)
  • Tim Lautner (KV Münster)
  • Norbert Fleige (KV Hamburg-Bergedorf)
  • Christiane Heider (KV Berlin-Reinickendorf)
  • Irmgard Pehle (KV Herford)
  • Jana Gerlach (KV Berlin-Reinickendorf)
  • Clara-Sophie Schrader (KV Berlin-Pankow)
  • Hugo Gisi Klement (KV Berlin-Reinickendorf)
  • Jan-Peter Homann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
  • Gerlinde Stein (KV Steinfurt)
  • Kajo Aicher (KV Bodenseekreis)
  • Zohra Mojadeddi (KV Hamburg-Wandsbek)
  • Thomas Reimeier (KV Lippe)
  • Brigitte Artmann (KV Wunsiedel)
  • Matthias Henneberger (KV Wunsiedel)
  • Wolfgang Alfers (KV Steinfurt)
  • Jutta Paulus (KV Neustadt-Weinstraße)
  • Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau)
  • Delphine Scheel (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
  • Claudia Meinert (KV Emsland)
  • Arno Schelle (KV Northeim/Einbeck)
  • Hardy Trautwein (KV Borken)
  • Susanne Trautwein-Köhler (KV Borken)
  • Inge Pütz-Nobis (KV Forchheim)
  • Peter Wolf (KV Borken)
  • Wolfgang Fontein (KV Steinfurt)
  • Gudrun Kundt-Bergmann (KV Ammerland)

Änderungsanträge

keine

 

 

AKW Brokdorf: Stilllegung und Rückbau sind endlich genehmigt

Eine der vielleicht nicht schnellsten Atombehörden in Deutschland hat es nun vollbracht: Das AKW Brokdorf hat von dem zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein in rekordverdächtiger Frist von nur sieben Jahren eine Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau erhalten. Für das AKW Krümmel hatte das grün-geführte Umwelt- und Atomministerium noch neun Jahre gebraucht. Nur bei Interimsgenehmigungen ist das Haus an der Kieler Förde manchmal schneller. Voller Hoffnung dürfte man nun in der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS, dann Helmholtz und inzwischen irgendwie Hereon oder so sein: Dort wartet man noch immer auf die Stilllegungsgenehmigung für die Forschungsreaktoren, seit weit mehr als nur zehn Jahren. Gut aber ist: Der bereits laufende Rückbau in Brokdorf kann jetzt endlich forciert werden, auch wenn es bei vielen Aspekten im Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften vor allem darauf ankommt, genau hinzuschauen, zu kontrollieren und zu prüfen.

ChatGPT antwortet: „Im Oktober 2024 genehmigte das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein der Betreiberin PreussenElektra die erste Phase des Abbaus, die sich auf die Entfernung der meisten Anlagenkomponenten konzentriert, jedoch noch nicht auf den Reaktordruckbehälter und den biologischen Schutz. Diese zweite Genehmigung wurde bereits beantragt und befindet sich im Prüfverfahren. Die Vorbereitungen für die Stilllegung des Kraftwerks hatten bereits nach der Abschaltung im Dezember 2021 begonnen, einschließlich der Dekontaminierung und der Vorbereitung der Baustruktur für den Rückbau.“

Wenn ich das richtig sehe, sind damit alle AKWs mit einer Stilllegungsgenehmigung ausgestattet. Damit müsste eine Wiederinbetriebnahme nach geltendem Atomrecht ein komplettes neues Genehmigungsverfahren umfassen, nach heutigen Sicherheitsstandards bei Atomkraftwerken. Wirtschaftlich wäre das angesichts der Kosten der Erneuerbaren Energie völliger Unsinn und daher finden solche Szenarien bei den Stromkonzernen keinerlei Unterstützung. Die Kosten für solche Überlegungen, wie sie bei AfD, CDU/CSU und auch bei der FDP auftauchen, sind nur dann möglich, wenn der Staat die Kosten für diese unsinnige Entscheidung übernimmt. Auch mit Forschungsfreiheit, wie sie FDP und CDU/CSU in den letzten Jahren immer wieder fordern, ist Atomstrom keine Option.

Die Kosten für die zahlreichen Atomruinen und Atomunfälle und -Katastrophen führen dazu, dass extreme Kosten an die Steuerzahler:innen übertragen werden. Allein in Deutschland beträgt der Etat des Bundesumweltministeriums deutlich über 50 Prozent der Kosten für das atomare Erbe. Erhebliche Kosten sind beim Bundesforschungsministerium eingestellt, wo das Erbe der staatlichen Atomforschung mit erheblichen Belastungen für die nächsten Jahrzehnte verwaltet wird. In allen Bereichen steigen die Kosten und die Probleme. Die Zeche zahlt das Gemeinwohl.

Das AKW Brokdorf ist eines der wichtigsten Atomprojekte in der Geschichte der Bundesrepublik und mit Blick auf den Atomkonflikt. Wyhl, Wackersdorf, Kalkar, Hanau und natürlich Gorleben waren weitere Orte von großer Bedeutung. Über viele Jahre hinweg fokussierten sich hier die  gesellschaftlichen Kontroversen um die Grenzen der industriellen Entwicklungen und einer wachsenden Umweltzerstörung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen mit immer grenzenloser werdenden Katastrophenszenarien.

Noch heute sind die Proteste gegen das AKW Brokdorf für das Demonstrationsrecht in Deutschland von maßgeblicher Bedeutung, da das Bundesverfassungsgericht und andere Gerichte mit den Kontroversen und brutalen Polizeieinsätzen mehrfach eingreifen musste, um demokratische Verfassungsgrundsätze gegenüber machtpolitischen Interessen durchzusetzen.

Das AKW ging mit fast zehn Jahren Verspätung als erster Atomreaktor nach der Katastrophe von Tschernobyl im Herbst 1986 ans Netz. Ende 2021 wurde es dann nach der Atomkatastrophe von Fukushima endgültig abgeschaltet. Jetzt liegt die Stilllegungsgenehmigung vor.

Auch die SHZ in Schleswig-Holstein berichtet über die Stilllegungsgenehmigung. Der Kommentar glänzt vor allem darin, dass er Jahrzehnte der Atomkontroverse in Deutschland ignoriert und ausblendet, den ersten Atomausstieg der ersten rot-grünen Regierung – und alles, was damit zu tun hatte – gleich auch noch. Tschernobyl und Fukushima? Muss man nicht erinnern? Absurderweise eingeleitet vom Kommentator mit dem Satz: …“ein ungutes Gefühl bleibt“… von einem Ausstieg aus dem Ausstieg mit einer nuklearen Laufzeitverlängerung durch die Regierung Merkel, – nach der mehrfachen Fukushima-Katastrophe zum schrittweisen Ausstieg als „emotional gefühlt – und nur selten faktenorientiert“(e) Reaktion diffamiert. Aber nur so „als ungutes Gefühl“ schreibt dieser Kommentar, wo fängt faktenfrei an?

Dokumentation: Erste Genehmigung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt

Umweltminister Goldschmidt: „Der Atomausstieg in Brokdorf geht weiter voran“ 23.10.2024

BROKDORF/KIEL. Schleswig-Holstein hat einen weiteren Meilenstein auf dem Weg des Atomausstiegs erreicht. So konnte heute (23.10.2024), die erste Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau (Abbauphase 1) des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt und an die Betreibergesellschaften PreussenElektra GmbH und Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG übergeben werden.

„Der Atomausstieg in Brokdorf geht weiter voran und sorgt in Schleswig-Holstein für einen ganz besonderen Moment: Mit der heute erteilten Genehmigung kann endlich das letzte von insgesamt drei Kernkraftwerken in den Abbau gehen. Schleswig-Holstein macht damit einen großen Schritt in die Richtung einer klimaneutralen Zukunft“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt.

Da im Lagerbecken des Kernkraftwerks noch Brennelemente und Sonderbrennstäbe vorhanden sind, die in das Zwischenlager am Standort verbracht werden sollen, musste im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch die sogenannte Abbauphase 1 berücksichtigt werden. „Die drei Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein sind abgeschaltet und das ist vor dem Hintergrund der großen Gefahren, die von der Technologie ausgehen eine gute Nachricht für die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein. Aber auch der Rückbau der Anlagen ist mit hohen Risiken verbunden. Mit der jetzt genehmigten Vorgehensweise ist der sichere Abbau des Kernkraftwerks gewährleistet. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen der Anlage sichere und erfolgreiche Rückbauarbeiten. Sie leisten den Menschen in unserem Land einen wichtigen Dienst“, so Minister Goldschmidt.

Die Abbauarbeiten im Kernkraftwerk Brokdorf werden voraussichtlich rund 15 Jahre in Anspruch nehmen. Die ersten vorbereitenden Maßnahmen konnten bereits im Nachbetrieb des Kraftwerks durchgeführt werden. So wurde bereits ein Teil der Brennelemente in das Zwischenlager am Standort Brokdorf gebracht und eine umfangreiche Systemdekontamination zur Strahlenminimierung durchgeführt.

Der Strahlenschutz besitzt während des gesamten Abbaus oberste Priorität. Alle Abbauschritte des Kernkraftwerks werden daher eng von der atomrechtlichen Aufsicht überwacht. Auch viele Teilschritte, wie beispielsweise die Stillsetzung von Systemen und der Abbau von Großkomponenten bedürfen einer Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, damit die Rahmenbedingungen und das Ziel der Strahlenminimierung bestmöglich eingehalten werden.

Weitere Informationen zum Genehmigungsbescheid:

Der Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf (Abbauphase 1) umfasst die Stilllegung und den Abbau der nicht mehr benötigten, der atomrechtlichen Überwachung unterliegenden, Anlagenteile mit Ausnahme des Reaktordruckbehälters sowie des biologischen Schildes.

Der Genehmigungsbescheid regelt zudem die nötigen Rahmenbedingungen für atomrechtliche Freigaben. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, nach dem Stoffe, die als potenziell radioaktiv gelten, aus dem Bereich des Strahlenschutzrechts entlassen werden können. An dieser Stelle benötigt es einen Nachweis darüber, dass von den Stoffen lediglich eine zu vernachlässigende Strahlung ausgeht, die deutlich unterhalb der natürlichen Schwankungsbreite liegt. Jede einzelne Freigabe bedarf dabei einer ausdrücklichen Zustimmung der Reaktorsicherheitsbehörde, die wiederum unabhängige Sachverständige hinzuzieht.

Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids:

Die Reaktorsicherheitsbehörde wird den Genehmigungsbescheid gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung im Amtsblatt und in den örtlichen Tageszeitungen bekanntmachen. Zudem wird der Bescheid vor Ort (Kreisverwaltung Steinburg und Amtsverwaltung Wilstermarsch) sowie im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur für zwei Wochen ausgelegt. Im Anschluss haben alle Personen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, die Gelegenheit zur Klage.

Weitere Hintergrundinformationen und den Genehmigungsbescheid finden Sie hier.

Informationen zur Abbaugenehmigung 2:

Für den Abbau des Reaktordruckbehälters und des biologischen Schildes ist eine 2. Abbaugenehmigung erforderlich. Diese setzt den Abtransport aller Brennelemente und Sonderbrennstäbe voraus, die voraussichtlich im Jahr 2025 in das Zwischenlager am Standort abtransportiert werden sollen. Den Antrag für die 2. Abbaugenehmigung haben die Betreibergesellschaften am 30.08.2024 gestellt. Dieser wird aktuell von unabhängigen Sachverständigen geprüft.

 

Atomforschungsreaktor Garching: Umweltverband setzt Klage fort – Inbetriebnahme verzögert sich abermals

Der BUND Naturschutz geht gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum weiteren Betrieb des mit atomwaffenfähigem Uran genehmigten Atomforschungsreaktor München Garching vor. Das berichtet die Taz online in einem Artikel von Karl Amannsberger. Außerdem teilt der Betreiber des Reaktors mit, dass es weitere Verzögerungen bei der laufenden Reparatur des Zentralkanals gibt. Dieses Kernstück, in dem der Brennstoff eingelagert wird, ist defekt und muss ausgetauscht werden. Immer neue Probleme bei der Neubeschaffung und Konstruktionen führen immer wieder zu Verzögerungen.

Der BUND Naturschutz ist weiterhin der Auffassung, dass der weitere Betrieb des Forschungsreaktors mit dem aus Russland stammenden und in Frankreich verarbeiteten atomwaffenfähigem Uranbrennstoff aufgrund von klaren Genehmigungsinhalten nicht zulässig wäre und längst auf einen weniger brisanten Brennstoff umgerüstet hätte werden müssen. Da dies nicht erfolgt ist, müsse der Reaktor abgeschaltet werden. „Der Umweltverband legte Ende vergangener Woche eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Im Juni hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eine Klage des BN auf Stilllegung abgewiesen und keine Revision zugelassen. Die aktuelle Klage hat zwar keine aufschiebende Wirkung, eröffnet aber im Erfolgsfall den Weg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig“, schreibt Amannsberger in der Taz hier. Weiter heißt es: „„Das Urteil ist falsch“, sagte Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit, der den BN vertritt, der taz. Das vom Gericht unterstellte Verständnis, die Genehmigungsbehörde habe eine flexible Regelung gewollt, sei willkürlich. Das Urteil des VGH war auch von den Grünen im Bayerischen Landtag und den „Internationalen Ärz­t:in­nen für die Verhütung des Atomkrieges – Ärz­t:in­nen in sozialer Verantwortung (IPPNW)“ scharf kritisiert worden.“

Der Reaktor FRM II verfügt zwar nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof über eine Genehmigung, steht aber seit rund fünf Jahren still. Der Grund sind Störfälle und Reparaturen sowie Probleme während der Corona-Zeit. In diese Phase wurden gründliche Untersuchungen der Anlage durchgeführt, wobei dann auch der Schaden am Zentralkanal festgestellt wurde. Dieser Kanals ist das Herzstück des Forschungsreaktors, weil in ihm die hoch radioaktiven Uranbrennelemente eingebaut sind. Das Bauteil ist derart komplex und anspruchsvoll, dass es zunächst massive Probleme gab, ob die Fertigung eines neuen Kanals überhaupt möglich sein würde. Nur mühselig war es dann gelungen, Unternehmen zu finden, die sich an die Herstellung eines solchen einzigartigen Bauteils wagten. Und immer wieder kommt es offenbar zu Problemen und Verzögerungen. Nun teilt die Pressestelle des FRM II mit, dass sich die Inbetriebnahme abermals verschieben wird und frühestens 2025 möglich sein könnte.

Dokumentation: FRM II 17.09.2024

Die Fertigung des Zentralkanals wird mit höchster Priorität vorangetrieben. Trotz einiger Fortschritte verschiebt sich die Lieferung auf das Jahr 2025.

Das unterste Stück des insgesamt ca. 3,5 Meter langen Zentralkanals ist in seiner Rohform fertig gestellt: Der sogenannte Befestigungsflansch mit eingeschweißtem Stopfen. Eine der noch ungelösten Herausforderungen beim Fertigen des Zentralkanals ist es jedoch, eine geeignete Wärmebehandlung zu finden, um die vorgeschriebene Gleichmaßdehnung der Schweißnaht des Kompensators zu erreichen. Der Technische Direktor, Dr. Axel Pichlmaier ist dennoch optimistisch: „Zusammen mit unseren Partnerfirmen und unter Prüfung der Sachverständigen haben wir spezielle Verfahren entwickelt, so dass die Fertigstellung des Kompensators endlich in Sicht ist.“

Mehr als ein Dutzend Firmen an Fertigung beteiligt

Nur wenn dies alles erfüllt und erledigt ist, kann mit der Herstellung des restlichen Zentralkanals begonnen werden. An der Fertigung sind mehr als ein Dutzend Firmen beteiligt. Das Projekt koordinieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FRM II, wobei der unabhängige Sachverständige der Atomaufsichtsbehörde stets eingebunden ist.

Schaden 2022 entdeckt

Bei Wartungsarbeiten war 2022 ein Schaden am Kompensator des Zentralkanals festgestellt worden. Der Zentralkanal ist das zentralste Bauteil des FRM II. Er befindet sich senkrecht im Moderatortank und trägt das Brennelement. Er trennt den primären Kühlkreislauf vom schweren Wasser im Moderatortank. Da eine Reparatur nicht möglich ist, muss dieser durch ein Neuteil ersetzt werden. Die mit der Herstellung des Ersatzteils beauftragte Firma sah sich im Verlauf der Fertigung gezwungen, wesentliche Herstellungsschritte an weitere Projektpartner auszulagern, die aber ihrerseits erst durch den FRM II zertifiziert werden mussten. Fertigungstechniken wurden von Grund auf in der erforderlichen Qualität neu entwickelt.

Viele kleine Verzögerungen

„Leider haben sich trotz beträchtlicher Fortschritte in allen Bereichen des Projekts verschiedene kleine Verzögerungen derart angehäuft, dass wir jetzt davon ausgehen müssen, dass die Lieferung des Zentralkanals im Jahr 2025 erfolgen wird“, sagt Pichlmaier. Nach der Auslieferung wird es etwa sechs Monate dauern, bis der wissenschaftliche Betrieb wiederaufgenommen werden kann.

Fachkräftemangel und Know-How-Verlust 

Als Gründe für die Verzögerung sieht Pichlmaier: „Die Fertigung des Zentralkanals erfordert eine intensive administrative Unterstützung durch den FRM II, da die Industriepartner nicht mehr mit den nuklearen Vorschriften vertraut sind. Darüber hinaus leidet der FRM II und dieser Beschaffungsvorgang, wie die gesamte deutsche Industrie, unter einem immer stärker werdenden Fachkräftemangel.“ Die Fertigung eines Einzelstücks, Prototypen, sei für die Herstellerfirmen zumeist wirtschaftlich wenig interessant.

Weitere Modernisierungsarbeiten

Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FRM II wesentliche Fortschritte bei den Vorarbeiten erzielt, die eine Voraussetzung für den Betrieb des FRM II sind. Die Kräne in der Experimentierhalle und Reaktorhalle, die für den Wechsel des Zentralkanals und die Beladung des Castors mit abgebrannten Brennelementen erforderlich sind, wurden zudem umgebaut. Weitere Modernisierungsarbeiten sind in vollem Gange. Dazu gehören die Reinigungsstraßen des Primärkreises, Teile des Tertiärkreises, Bestrahlungsanlagen zur Radioisotopenproduktion, experimentelle Einrichtungen, Brandschutzsysteme und lüftungstechnische Komponenten.


Uranfabrik in Gronau: Ausbau mit viel Geheimhaltung und anhaltende Sicherheitsprüfung

Im westfälischen Gronau befindet sich eine vom Atomausstieg ausgenommene Uranfabrik, die derzeit erweitert und modernisiert wird. Damit will URENCO Gronau nach der Fukushima-Flaute auch die Produktionsmengen für angereichertes Uran wieder deutlich steigern. Auch an den anderen URENCO-Standorten wird die Produktion in Folge des Krieges durch Russland in der Ukraine hochgefahren. Außerdem läuft die nach Atomgesetz alle 10 Jahre erforderliche Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ). (Foto: URENCO)

Die Anlage gehört zur URENCO, einem trinationalen Uran-Konzern mit Standorten in den Eigentümer-Staaten Großbritannien, Niederlande und Deutschland sowie einer Anlage in New Mexico in den USA. Die deutschen Konzerne RWE und E.on halten gemeinsam ein Drittel der URENCO. Die Uranfabriken der URENCO gehören mit zu den sensibelsten Atomanlagen der Welt, weil die Urananreicherung in Zentrifugen grundsätzlich auch Atomwaffenmaterial herstellen kann. Fast alles in Gronau unterliegt daher Kontrollen internationaler Behörden und strikter Geheimhaltung.

Derzeit wird die URENCO-Anlage in Gronau modernisiert. Neue verbesserte Zentrifugen, in denen mit extrem hohem Aufwand und mit maximalen Belastungen für das Material die Anreicherung von Uran235 durchgeführt wird, sollen in der Anlage ersetzt werden. UmweltFAIRaendern.de hat bei der zuständigen Atomaufsicht in NRW, dem grün geführten Wirtschaftsministerium nachgefragt:

Auf die Fragen: „2. Wie weit ist die Umrüstung von Zentrifugen bei der UAA Gronau inzwischen erfolgt und können Sie sagen, welche Typen/Modelle ausgetauscht wurden und welche Typen/Modell neu eingebaut werden/wurden.  Eventuell auch in Zahlen, wie viele alte Zentrifugen rausgenommen und wie viele neu eingebaut wurden? Können Sie sagen, inwieweit diese neuen Modelle wirtschaftlicher sind, also um wie viel kleiner der Stromverbrauch gegenüber bisherigen Modell ist? Ob sie mehr Volumen und mehr Ausbeute ermöglichen und um wie viel im Vergleich zu ausgetauschten Modellen?“ und „3. Im Rahmen welcher rechtlichen Vorschriften wird diese Umrüstung betrieben? Welche atomrechtlichen Genehmigungen sind dazu erforderlich?“, teilt MWIKE mit:

„Die Fragen 2 und 3 werden zusammenfassend beantwortet. MWIKE: Informationen und Daten zur Umrüstung von Zentrifugen, die im Rahmen der Zentrifugentechnologie eingesetzt werden, unterliegen der Geheimhaltung und dürfen insofern der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Ein Austausch von Zentrifugen unterliegt dem atomrechtlichen Aufsichtsverfahren und wird hierüber überwacht.“

Das ist nicht eben viel, was die Behörde da an Informationen über die Uranfabrik Gronau der Öffentlichkeit anbietet.

Auch in dem Fall der laufenden PSÜ antwortet die Behörde eher knapp. An der Überprüfung der Unterlagen von den Betreibern ist im Auftrag des Ministeriums auch das Öko-Institut Darmstadt beteiligt.

umweltFAIRaendern.de fragt: „Wie ist der Stand bei der laufenden PSÜ, hat es bei der Prüfung Anlässe oder Umstände gegeben, die seitens der Atomaufsicht zu Nachfragen oder weiteren Recherchen geführt haben und welcher Art waren diese? Wann wird die PSÜ aus derzeitiger Sicht in etwa abgeschlossen sein und werden Sie die Ergebnisse veröffentlichen?“

Und MWIKE teilt mit: „Die zur PSÜ-2021 ab dem 15.06.2022 zahlreich eingereichten Betreiberunterlagen haben die hinzugezogenen Sachverständigen geprüft. Die entworfenen Stellungnahmen befinden sich in der Auswertung. Diese ist voraussichtlich Anfang nächsten Jahres abgeschlossen. Im Hinblick auf die Veröffentlichung von Ergebnissen beabsichtigt die Atomaufsicht NRW in ähnlicher Weise zu verfahren, so wie dies auch im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung von 2011 geschehen ist.“

In Medien wie der NOZ war mit Hinweis auf Informationen von URENCO Gronau berichtet worden, dass es Pläne gibt, eine Metall-Verwertungsanlage in Gronau errrichten zu wollen. Das Ministerium dazu: „Dem MWIKE ist bekannt, dass die Urenco Deutschland der Stadtverwaltung der örtlichen Politik und interessierten Bürgern im Rahmen einer öffentlichen Bauausschusssitzung die Investitionsvorhaben am Standort der Urananreicherungsanlage vorgestellt hat. In dieser Sitzung wurde u. a. eine Anlage zur Verarbeitung / Recycling von Anlagenkomponenten erwähnt. Ein Antrag der Urenco Deutschland für die Errichtung und Betrieb einer solchen Anlage liegt uns nicht vor, sodass keine näheren Aussagen über das Vorhaben bzw. das Genehmigungsverfahren getroffen werden können. Ein solches Vorhaben würde durch MWIKE als zuständige Genehmigungsbehörde zuzulassen sein, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.“

Und auch zu einem anderen wichtigen Komplex gibt es kaum Informationen, die einen Einblick in die konkrete Situation erlauben. Umweltfairaendern.de fragt: „Es war der Presse zu entnehmen, dass die Betreiber ein bereits vorhandenes Lager für abgereichertes Uran in Betrieb nehmen wollen. Können Sie bitte sagen: Wie viel abgereichertes Uran lagert derzeit in Gronau in Form von UF6? Wie viel in Form von U3O8? Wie viele dieser Stoffe, die aus der UAA Gronau stammen, lagern derzeit noch an anderen Orten, wo sind diese derzeit und wann werden diese Mengen nach Gronau zurückkommen? Wann soll die Inbetriebnahme des Lagers erfolgen. Hat die Atomaufsicht dafür schon eine letzte Zustimmung erteilt?“

Konkrete Angaben über die Uranmengen seien Geschäftsgeheimnisse der URENCO. Geplant aber sei, ein Uranoxid-Lager in Betrieb zu nehmen. „MWIKE: Die Urenco Deutschland betreibt genehmigte UF6-Läger. Die Einhaltung der genehmigten Lagerkapazitäten werden regelmäßig im Aufsichtsverfahren durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde überprüft. Über konkrete Mengen in den UF6-Lägern können zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen keine Angaben gemacht werden.

Die Urenco Deutschland plant im Jahr 2024 das Uranoxid-Lager (U3O8) nuklear in Betrieb zu nehmen. Die genehmigte Lagerkapazität für das Uranoxid-Lager wurde in dem Genehmigungsbescheid Nr. 7/6 UAG veröffentlicht, festgesetzt und seitdem nicht erhöht.

Die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden für den Betrieb der Läger wurde in den entsprechenden Genehmigungsbescheiden bestätigt, sodass die Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb geschaffen wurden.“

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Hochradioaktiver Strahlenmüll in Brunsbüttel: Deutsches Atomrecht in der Warteschleife

Hochradioaktiver Atommüll lagert im Zwischenlager Brunsbüttel trotz wachsender Terrorgefahren seit 2015 ohne ausreichende atomgesetzliche Genehmigung. Als einziges deutsches Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll aus der Stromerzeugung ist das Lager immer noch in der Verantwortung von Vattenfall und immer noch nicht unter dem Dach der staatlichen Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Die eigentliche, auf 40 Jahre angelegte Neu-Genehmigung ist immer noch in der Prüfung. Bereits 2017 hatte der Erörterungstermin stattgefunden. Vattenfall hatte lange Zeit geforderte Sicherheitsnachweise dem zuständigen Bundesamt nicht vorgelegt. Um endlich den Terrorschutz nachrüsten zu können, soll nun eine zweite, auf nur 10 Jahre befristete „Interimsgenehmigung“ her, aber auch hier ist das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) immer noch am Prüfen. (Foto: Betreiber Vattenfall)

Auf Nachfrage von umweltFAIRaendern.de teilt BaSE jüngst mit: „Die von Ihnen erwähnte Interimsgenehmigung ist für weniger als 10 Jahre beantragt. Für diesen Fall sieht das Atomgesetz in § 2a Absatz 1a eine behördliche Vorprüfung vor, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Das BASE ist bereits am 16.11.2020 nach dieser Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Interimsgenehmigung keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die weiteren Einzelheiten dieser Prüfung sind in einem Vermerk zusammengefasst, den Sie unter dem folgenden Link finden: https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/genehmigungsunterlagen/zwischenlager-dezentral/kkb-uvu-uebergangsgenehmigung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Während für diese „Kurzgenehmigung“ also keine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen wird, ist in dem grundsätzlichen Verfahren eine solche durchgeführt worden. Wann mit der Interims- oder der grundsätzlichen Genehmigung zu rechnen ist, bleibt unbeantwortet.

In einem Streitpunkt zwischen BaSE und Vattenfall hat es inzwischen offenbar aber Fortschritte gegeben. Vattenfall hatte laut BaSE zunächst Sicherheitsnachweise nicht erbringen wollen, welche Auswirkungen der Betrieb eines LNG-Terminals für die Sicherheit des nuklearen Zwischenlagers haben würde. Damals waren lediglich erste Planungen für ein solches Terminal in Brunsbüttel bekannt. Nun teilt BaSE auf Nachfrage dazu mit: „Mögliche Einwirkungen durch Unfälle im Zusammenhang mit dem Betrieb des LNG-Terminals wurden – soweit dies auf dem jetzigen Planungsstand möglich ist – bewertet. Nur wenn diese Auswirkungen auf das zulässige Maß begrenzt sind, wird eine Genehmigung erteilt.“

Hintergrund: Bereits 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Genehmigung aufgehoben, weil Sachverhalte falsch ermittelt und nicht ausreichend nachgewiesen worden sind. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2015 dieses Urteil. Damit war die atomrechtliche Genehmigung aufgehoben. Nur im Rahmen einer Anordnung durch die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein lagert der gefährliche Strahlenmüll direkt am AKW. Vattenfall ist damit der letzte Betreiber, der seinen hochaktiven Atommüll noch nicht an die BGZ übergeben hat.

Einer, aber nicht alle der Gründe, die zur Aufhebung der Genehmigung durch das OVG Schleswig führten, waren Belange des Geheimschutzes, die zum Bereich der Sicherung von Atomanlagen gegen Einwirkungen von außen gehören. Also Terrorschutz-Maßnahmen, die auch unter dem Kürzel SEWD geführt werden. In der Folge des Urteils hat der Bundestag schließlich in der 17. Atomgesetznovelle die Rechte der Atombehörden gegenüber Kläger:innen und Gerichten gestärkt. Demnach müssten die Gerichte es akzeptieren, wenn Nachweise von den Behörden nicht vorgelegt werden, wenn dies aus Geheimschutzgründen erforderlich ist.

Die 17. Atomgesetznovelle hatte der Anwalt Ulrich Wollenteit, der auch für die Klage in Brunsbüttel zuständig war, als verfassungswidrig bezeichnet: 17. Änderung Atomgesetz: Verfassungswidrig. Siehe auch hier.

Auch für den Atommüll aus dem ehemaligen Prototyp-Reaktor AVR in Jülich besteht derzeit eine unklare Genehmigungslage. In Lubmin muss wegen der nicht möglichen Nachrüstung des bestehenden Lagers für hochaktive Abfälle ebenfalls ein neues Lager gebaut und genehmigt werden.

Mehr zum Hintergrund

Hier noch mal die PM zum Urteil des OVG Schleswig als Dokumentation:

“OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf

Erscheinungsdatum: 20.06.2013

Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben.

Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.

Die im Februar 2004 gegen die Genehmigung erhobene Klage eines Anwohners hatte der 4. Senat des OVG mit Urteil vom 31. Januar 2007 (4 KS 2/04) zunächst abgewiesen; dieses Urteil war aber vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10. April 2008 (7 C 39.07) aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das OVG zurückverwiesen worden. Der Kläger hat gegen die Genehmigung des Zwischenlagers im Wesentlichen eingewandt, dass die Risiken terroristischer Angriffe u.a. durch gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeuges sowie den Einsatz panzerbrechender Waffen gegen das Lager nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Insbesondere habe das beklagte Bundesamt nicht untersucht, welche Folgen Terrorangriffe auf das Lager in Form eines gelenkten Absturzes eines Airbus A380 und des Einsatzes moderner panzerbrechender Waffen der sog. dritten Generation für den Kläger hätten. Dem Gericht war ein wesentlicher Teil der Unterlagen der Genehmigungsbehörde unter Berufung auf Geheimhaltung nicht vorgelegt worden. Die Geheimhaltung war vom Bundesverwaltungsgericht im sog. in-camera-Verfahren größtenteils bestätigt worden.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des 4. Senats Habermann aus, das Bundesamt für Strahlenschutz habe es versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die hierfür erforderlichen Daten vorlagen. Das Gericht habe offengelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei; insoweit bestünden aber jedenfalls Zweifel gegenüber der verwendeten Untersuchungsmethodik.

Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Beklagten liege darin, dass im Genehmigungsverfahren bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen auf Castorbehälter offensichtlich nur ein älterer Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden sei, obwohl neuere Waffen eine größere Zerstörungswirkung auf das Inventar der Castorbehälter haben könnten und schneller nachladbar sind, was für die Trefferanzahl von Bedeutung sein könne. Es sei auch nicht nachvollziehbar geworden, dass wegen sogenannter „ausreichender temporärer Maßnahmen“ bis zu einer künftigen Nachrüstung des Zwischenlagers nunmehr das Risiko des Eindringens entschlossener Täter in das Lager ausgeschlossen sein solle.

Zusätzlich habe die Genehmigungsbehörde es versäumt zu ermitteln, ob infolge der erörterten Angriffsszenarien der Eingreifrichtwert für die Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung überschritten würde, obwohl auch eine Umsiedlung als schwerwiegender Grundrechtseingriff hier zu berücksichtigen sei. Ein weiterer Bewertungsfehler der Behörde liege in der Anwendung des sog. 80-Perzentils bei der Untersuchung des Kerosineintrages in das Lager bei einem Flugzeugabsturz.

Gegen das Urteil (Az.: 4 KS 3/08) kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Verantwortlich für diese Presseinformation: Dr. Birthe Köster, stellv. Pressereferentin
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht | Brockdorff-Rantzau-Straße13 | 24837 Schleswig | Telefon 04621/86-1644 | Telefax 04621/86-1277 | E-Mail birthe.koester@ovg.landsh.de”

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