Atommüll auf der Rückreise: Gericht lässt hochradioaktive Atomtransporte aus Frankreich nach Philippsburg zu

Die Genehmigung für den  Rücktransport von Atommüll aus der Verarbeitung deutscher Uranbrennelemente zur Plutonium-Herstellung von Frankreich nach Philippsburg liegt schon vor. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az. 10 S 1555/24) im Eilverfahren den Weg für die noch in diesem Jahr geplanten Atomtransporte aus LaHague freigemacht. Eine Klage der Stadt gegen die entsprechende Einlagerungsgenehmigung ist jetzt im Eilverfahren abgewiesen worden.

Bis 2005 hatten Bundesregierungen und Atomkonzerne bestrahlte Brennelemente exportiert, um Plutonium zu separieren. Das galt bis 2005 als Nachweis für die Entsorgung von Atommüll, obwohl die Abfallmengen dadurch tatsächlich noch erhöht wurden. Für diesen Deal verpflichtete sich Deutschland, den Atommüll wieder zurückzunehmen. Weitere solcher Rücktransporte sollen noch aus Sellafield in Großbritannien erfolgen. Der dort lagernde Atommüll aus deutscher Herkunft soll dann in die Zwischenlager in Brokdorf und Isar/Ohu. Ein erster solcher Transporte hatte bereits nach Biblis stattgefunden.

Das Urteil ist in gewisser Weise pikant: „Neue Castor-Behälter dürfen vorerst in Philippsburg eingelagert werden“ berichtet das Jura-Portal „Beck-Online„. Dort heißt es weiter: „Im Standort-Zwischenlager Philippsburg dürfen neue Castor-Behälter mit radioaktivem Abfall aus der Wiederaufbereitungsanlage La Hague eingelagert werden. Das gilt zumindest vorerst, nachdem die Stadt und mehrere Grundstückseigentümer mit ihren dagegen gerichteten Eilanträgen gescheitert sind.“

Da der Transport noch in diesem Jahr erfolgen wird, heißt das natürlich: Ein späteres Hauptsacheverfahren würde dann entscheiden müssen, dass der Atommüll, der dann in Philippsburg steht, für den Fall, dass die Kläger Recht bekommen, zurück nach Frankreich oder anderswo hin. Wo ist der Fehler?

Aber: Die Gerichte folgen inzwischen der Neuregelung, die mit der 17. Atomgesetznovelle vorgenommen wurde. Mit dieser Novelle reagierten Behörden und schließlich der Bundestag auf das Urteil des OVG Schleswig. Das Gericht hatte seinerzeit die Genehmigung für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben, weil es Nachweisdefizite und Mängel festgestellt hatte. Als Reaktion wurden mit der ATG Novelle dann alle Frage hinsichtlich Terrorschutz – SEWD in der Amtsprache – der Überprüfung durch die Gerichte entzogen. Der Geheimschutz ist damit maximal gestärkt worden und wird nun von Gerichten nicht mehr betrachtet. Damit erhalten die Behörden gegenüber Gericht und Bürger:innen deutlich mehr Macht im Atomrecht.

Die Einrichtung von sogenannten In-Camera-Verfahren lehnte der Bundestag seinerzeit ab. Ein solches Verfahren hätte ermöglicht, dass Richter:innen die staatlichen Behauptungen überprüfen könnten.

Das Gericht in Mannheim sieht laut einer Mitteilung auf der Seite des Landtags Baden-Württemberg mit Bezug auf eine dpa-Meldung „Punktuell weiterer Aufklärungsbedarf„. Denn: „Inwiefern moderne Waffensysteme bei den Szenarien berücksichtigt wurden und ob der zufällige Absturz eines bewaffneten Kampfflugzeugs praktisch ausgeschlossen und deshalb von der Genehmigungsbehörde zu Recht dem sogenannten Restrisiko zugeordnet wurde, ließ der VGH offen. Hier sieht er «punktuell weiteren Aufklärungsbedarf» im Hauptsacheverfahren.

Dort, auf der Seite des Landtags BaWü ist über das Urteil auch zu lesen: „Das letzte Wort ist nicht gesprochen“. Verwiesen wird darauf: „Der VGH wies darauf hin, dass sich Deutschland gegenüber Frankreich zur Rücknahme der Behälter bis Ende 2024 vertraglich verpflichtet hat. Der Transport sei langfristig vorbereitet worden. Eine zusätzliche radioaktive Exposition der Bevölkerung sei damit nicht verbunden, die maßgeblichen Grenzwerte würden weiterhin deutlich unterschritten. Die Behälter dürfen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren eingelagert werden. Doch das Gericht betonte: Mit der Genehmigung des Transports würden keine irreversiblen Tatsachen geschaffen: Denn eine Auslagerung der Behälter im Fall eines Erfolgs der Klage sei jederzeit möglich (Az. 10 S 1555/24). Der Beschluss ist unanfechtbar.“

Und bei Beck-Online ist in diesem Kontexxt zu lesen: „Unberücksichtigt ließ der VGH mögliche kriegsbedingte Einwirkungen, die die Antragsteller wegen des Ukraine-Konflikts befürchten. Denn diese ließen sich beliebig stark denken und ein wirksamer Schutz könne letztlich nur die Bundeswehr gewährleisten, argumentierten die Richterinnen und Richter. Davon abzugrenzen seien Szenarien terroristischer Anschläge, auch wenn sie im Rahmen einer „hybriden“ Kriegsführung auf Veranlassung eines Staats erfolgen. Allerdings gebe es derzeit keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass das Zwischenlager gegen Sabotageakte oder terroristische Anschläge nicht hinreichend gesichert sei.“ Allerddings verweist das Portal auch darauf: „Trotz offener Fragen: Interessenabwägung streitet für Einlagerung –  Allerdings sah der VGH punktuell weiteren Aufklärungsbedarf im Hauptsacheverfahren. Es gehe um die Fragen, inwiefern moderne Waffensysteme bei den zu unterstellenden Szenarien berücksichtigt wurden und ob der zufällige Absturz eines bewaffneten Kampfflugzeugs praktisch ausgeschlossen worden ist. Zu klären sei, ob solche Szenarien dem sogenannten Restrisiko zugeordnet werden durften, gegen das keine Schadensvorsorge verlangt werden könnte.“

Dokumentation VGH-BaWü:

Mit den Beteiligten soeben bekanntgegebenem Beschluss hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen die 9. und 10. Änderungsgenehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager Philippsburg abgelehnt.

Auf dem Gelände der mittlerweile stillgelegten Kernkraftwerke Philippsburg werden seit dem Jahr 2007 in einem im Jahr 2003 genehmigten Zwischenlager radioaktive Abfälle in Form bestrahlter Brennelemente aus der Kernspaltung aufbewahrt. Durch die 9. und 10. Änderungsgenehmigung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wird erstmals auch die Einlagerung von radioaktiven Abfallprodukten aus der Wiederaufbereitung der Kernbrennstoffe in La Hague in Form von Glaskokillen in dafür vorgesehenen Behältern der Bauart CASTOR® HAW28M gestattet. Dagegen haben die Stadt Philippsburg und mehrere Eigentümer privater Grundstücke in der Nähe des Zwischenlagers Klage (10 S 1314/24) erhoben. Wegen des bis Jahresende geplanten Transports der Behälter von der Wiederaufbereitungsanlage in La Hague/Frankreich nach Philippsburg haben sie Anfang Oktober 2024 um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

Der VGH hat die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen die Änderungsgenehmigungen abgelehnt. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren dürfen die CASTOR-Behälter eingelagert werden.

Zur Begründung führt der 10. Senat aus, mit den angegriffenen Änderungsgenehmigungen wird die Anzahl der in Philippsburg bereits bisher zur Aufbewahrung genehmigten 152 CASTOR-Behälter nicht erweitert, sondern ein anderes radioaktives Inventar in Behältern anderer Bauart gestattet. Eine zusätzliche Exposition der Bevölkerung durch Direktstrahlung oder Ableitungen radioaktiver Stoffe ist mit den Änderungsgenehmigungen nicht verbunden, die maßgeblichen Grenzwerte werden weiterhin deutlich unterschritten.

Das von den Antragstellern gerügte Reparaturkonzept für die Behälter der Bauart CASTOR® HAW28M genügt den Anforderungen an die erforderliche Schadensvorsorge.

Die von den Antragstellern befürchteten kriegsbedingten Einwirkungen im Rahmen einer militärischen Auseinandersetzung mit Russland sind bei der Auslegung kerntechnischer Anlagen nicht zu berücksichtigen, weil sich diese beliebig stark denken lassen und wirksamer Schutz letztlich nur durch die Bundeswehr gewährleistet werden kann. Davon zu unterscheiden sind Szenarien terroristischer Anschläge, auch wenn sie im Rahmen einer sog. hybriden Kriegsführung auf Veranlassung eines Staats erfolgen. Aus Sicht des Senats bestehen nach den derzeitigen Erkenntnissen keine konkreten Anhaltspunkte, dass das Zwischenlager gegen Sabotageakte oder terroristische Anschläge nicht hinreichend gesichert ist. Das Risiko derartiger Szenarien wird durch die Sicherheitsbehörden regelmäßig bewertet, im Rahmen eines geänderten Sicherheitskonzepts werden aktuell mehrere baulich-technische Maßnahmen umgesetzt.

Auch die Auswirkungen eines gezielten Absturzes eines großen Verkehrsflugzeugs wie des Typs Boeing A 380 sowie das im Genehmigungsverfahren zu prüfende Szenario eines zufälligen Absturzes einer schnell fliegenden Militärmaschine auf das Zwischenlager sind voraussichtlich rechtsfehlerfrei untersucht worden.

Hinsichtlich der Fragen inwiefern moderne Waffensysteme, deren Einsatz die Antragsteller geltend gemacht haben, bei den zu unterstellenden Szenarien berücksichtigt wurden und ob der zufällige Absturz eines bewaffneten Kampfflugzeugs – mit zusätzlicher Einwirkung durch die Bewaffnung – praktisch ausgeschlossen und deshalb von der Genehmigungsbehörde zu Recht dem sog. Restrisiko zugeordnet worden ist, gegen das Schadensvorsorge nicht verlangt werden könnte, sieht der Senat punktuell weiteren Aufklärungsbedarf im Hauptsacheverfahren. Insoweit hat eine Interessensabwägung zur Ablehnung der Eilanträge geführt. Der Senat wies darauf hin, dass sich die Bundesrepublik Deutschland gegenüber Frankreich zur Rücknahme der Behälter bis Ende 2024 vertraglich verpflichtet hat. Auch sind zur Durchführung des Transports langfristige zeitintensive Vorbereitungen getroffen worden. Zudem werden durch den Vollzug der Genehmigungen keine irreversiblen Tatsachen geschaffen, denn eine Auslagerung der Behälter im Fall eines Erfolgs der Klage ist jedenfalls bei intaktem Deckelsystem jederzeit möglich.

Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (Az. 10 S 1555/24).

Bettina Wegner – Herzlich!

Deutsche deutsche Geschichte. Und auf beiden Seiten fehlt weiterhin, worüber Bettina Wegner gesungen hat. Was für eine Person, Frau, Stimme. Was für eine Bedeutung. Was für ein Leben. Herzlichen Glückwunsch zum 77! Zum 75. hatte die taz hier geschrieben. Zu ihrer Abschiedstour und dem Konzert in der Hamburger Fabrik – wo sonst – hatte ich das hier für die taz geschrieben. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat Bettina hier. In jedem Fall braucht es Gebote. Zehn sind vielleicht gut. Aber ich meine die von Bettina Wegner. Danke. Und natürlich: Joan Baez singt Kleine Hände. Alles Gute!

Diskussion mit Atombehörde BASE: Transparenz, Sicherheit, Atomstaat oder Gerichte? „Öffentliches Interesse“ – Muss atomwaffenfähiger Strahlenmüll wirklich aus Jülich nach Ahaus?

Mindestens 40, möglicherweise aber auch über 150 Atomtransporte mit hochradioaktivem und atomwaffenfähigem Uran sollen nach Planungen der Betreiber und der zuständigen Bundes- und Landesbehörden per gepanzerten LKWs quer durch Nordrhein-Westfalen von Jülich nach Ahaus in das dortige Bundes-Zwischenlager rollen. Eine hochgefährliche Unternehmung. Noch stehen letzte Genehmigungen aus oder sind beklagt. Für die Durchführung der Atomtransporte werden vermutlich mehrere tausend Polizist:innen und Sicherheitsdienstleute zum Einsatz kommen. Abermals eine extreme Anforderung.  Wann soll das passieren? Das wird derzeit noch verhandelt. Dienstag diskutiert der Chef der zuständigen Genehmigungsbehörde für die Atomtransporte, Christian Kühn, mit Vertreter:innen aus Anti-Atom-Organisationen über diese hochbrisanten und eigentlich unnötigen Gefahren-Transporte. Kühn ist außerdem mit seiner Behörde für Genehmigungen zur Einlagerung im Zwischenlager Ahaus zuständig. Gegenüber umweltFAIRandern.de bestätigte die Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass Anfang Dezember die mündliche Verhandlung zur Klage der Stadt Ahaus gegen die Einlagerungsgenehmigung für den Atommüll aus Jülich in das dortige Zwischenlager auf der Tagesordnung steht.

Die Planungen bei Verantwortlichen laufen, Sicherungskonzepte werden verhandelt, aber schon seit Ende 2023 hängt das Verfahren. Nicht nur ein Höchstmaß technischer Anforderungen an Fahrzeuge, Behälter und Streckenverhältnissen spielen bei den überaus gefährlichen Strahlen-Transporten eine entscheidende Rolle, damit es bei einem Unfall nicht zur Freisetzung von Radioaktivität kommt. Aber: Nachdem Terroranschläge zu erhöhten Anforderungen bei Atomanlagen und -Transporten führten, haben neuere Waffenentwicklungen (auch Drohnen) und die Kriege in der Ukraine und in Verbindung mit der Politik der Bundesregierung im Krieg im Nahen Osten die Gefahrenlage deutlich erhöht. Das alles hat die Schutz-Anforderungen für die Durchführung der Atomtransporte maximal erhöht.

Zur Durchführung der Atomtransporte müsste jetzt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) auf Antrag des französischen Atomkonzerns Orano (Abteilung Transporte mit Sitz in Hanau) im Auftrag der staatlichen Jülicher Entsorgungsanlagen GmbH (JEN) einen Antrag genehmigen. Dazu gehört inzwischen auch der Antrag auf den Sofortvollzug, mit dem die Möglichkeit eröffnet wird, Fakten zu schaffen, bevor die erteilte Genehmigung der Einlagerung dieser besonderen Atomabfälle im Zwischenlager Ahaus rechtssicher ist.

Die Stadt Ahaus hatte – wie oben erwähnt – gegen die ebenfalls vom Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilte Einlagerungsgenehmigung in das Zwischenlager geklagt und wartet auf den Termin der mündlichen Verhandlung. Auf Anfrage von umweltFAIRaendern.de teilte die Pressestelle des OVG Münster mit, dass die mündliche Verhandlung in dieser Sache am 3. und 4. Dezember, jeweils ab 10 Uhr, stattfinden wird.

Das ganze Projekt im Zusammenhang mit dem brisanten Ewigkeits-Müll ist ein heftiges Gerangel zwischen unterschiedlichen Interessen nicht nur auf Seiten der Wissenschaft, sondern auch zwischen Landesregierung NRW und Bundesministerien. Die Verantwortlichen bewegen sich allesamt auf dünnem Eis. Die ehemalige Begründung, warum das radioaktive Material aus Jülich besser gesichert hätte werden müssen, war 2013/4 ein Problem mit dem fehlenden Sicherheitsnachweis bei Erdbeben. Inzwischen ist das Thema zwischen Behörden (BASE) und Betreiber JEN klar: Das Problem ist abgeräumt, die Sicherheit auch gegen Erdbeben ist inzwischen eigentlich nachgewiesen, aber: Komischerweise scheinen beide Seiten kein Interesse an dieser guten Nachricht zu haben. Bis heute fehlt eine entsprechende Neu-Genehmigung. Es gibt auch Defizite bei der Sicherung der Anlage in Jülich, aber die gibt es derzeit an vielen bundesdeutschen Atomanlagen. Sonst müsste man auch schnellstens hoch radioaktiven Atommüll aus Lubmin und aus Brunsbüttel herausholen und an besser gesicherte Standorte verlagern. Das aber wollen Verantwortliche nicht.

Das Atommülllager in Ahaus verliert Mitte der 2030er Jahre seine Betriebsgenehmigung und muss ein komplett neues Genehmigungsverfahren nach Stand von Wissenschaft und Technik durchlaufen. Wie das angesichts erheblicher baulicher Defizite selbst gegenüber den nicht ausreichend gesicherten Zwischenlagern Marke Brunsbüttel deutlich besseren baulichen Schutzkomponenten gelingen soll, bleibt das Geheimnis der Atombehörden. (Die Genehmigung für Brunsbüttel hatte das OVG Schleswig aufgehoben, bis heute gibt es keine neue Genehmigung.) Denn tatsächlich sind die entsprechenden Sicherungsgenehmigungen Staatsgeheimnis und selbst für Gerichte nicht einsehbar. Wie sinnvoll es ist, für diese kurze Zeit Atommüll nach Ahaus zu bringen, ist wenig „einleuchtend“.

Weitere Unsicherheiten: Schon seit über zehn Jahren wird der Neubau eines verbesserten Zwischenlagers in Jülich verhindert oder zerredet. Zunächst hat der Betreiber in Jülich vor allem einen Export des Atommülls in die USA angestrebt. Der Grund: Das atomwaffenfähige Uran, inzwischen hoch radioaktiv in dem Atommüll verpackt, stammte ehemals aus den USA. Aber dort hätte man auch nichts mit dem Müll machen können, als es rumzulagern. Daher wurde der Unsinn schließlich abgeblasen.

Fast zehn Jahre hat diese vermeintliche Option alle andere Maßnahmen blockiert. Ein weiteres Argument, sind die Kosten, die aber bislang niemand konkret und öffentlich nachvollziehbar, aufgezeigt hat. Der Bund ist mit 70 Prozent beteiligt, dass Land NRW mit 30 Prozent. Ohne konkrete Kosten zu nennen, hatte dann der Haushaltsausschuss die Durchführung der Transporte nach Ahaus präferiert und gedroht: NRW müsste die Mehrkosten tragen, wenn der Transport von Jülich nach Ahaus als vermeintlich billigere Variante unterbleiben würde. Gutachten der Bundes- oder Landesbehörden, wie denn die Kostenrechnung für die jeweiligen Modelle aussähe (Sicherheit, Sicherung und Kostenträger), liegen bis jetzt nicht vor. Die erwarteten Kosten für Sicherung der über 40 bis 150 Atomtransporte, Polizei etc. wurden bislang ebenfalls nicht beziffert.

  • Noch andere Atomtransporte mit hochaktivem Atommüll aus der französischen Plutoniumfabrik in LaHague mit Castor-Behältern nach Philippsburg in Baden-Württemberg sollen noch in diesem Jahr auf die nukleare Reise gehen. Ein enormes Risiko für alles Orte und Regionen, durch die dieser Atommüll rollen wird. Unfallrisiken beim Bahntransport oder auch Angriffsziel: Für Sicherheitsdienste und Polizei auf beiden Seiten der Grenze eine Art Ausnahmezustand. Eigentlich sollte so ein Zeug nicht bewegt werden. Aber: gegen jede Vernunft haben frühere Regierungen und Unternehmen mit ihren Entscheidungen dafür gesorgt, dass aus deutschen Atommeilern der verbrauchte hochaktive Uranbrennstoff ins Ausland transportiert wurde. Das Versprechen: das Plutonium und den zusätzlich entstandenen Atommüll nimmt Deutschland zurück. Das Plutonium ist längst zurück und Atommüll. Und nun kommt noch der Atommüll vom Atommüll. Das nannte sich „Entsorgung“. Aber tatsächlich wurde noch mehr Abfall erzeugt und das atomwaffenfähige Plutonium separiert. Weitgehend geheime Staatsverträge haben seinerzeit diese Geschäfte Siehe: Hochradioaktiver Atommüll aus Frankreich kehrt zurück – Castortransporte nach Philippsburg genehmigt

 

Neue Uranbrennstoffe: Framatome erprobt „störfalltolerante“ Brennelemente

Atomunternehmen arbeiten auf vielfältige Weise daran, neue Uran-Brennstoffe zu entwickeln. Nicht immer geht es darum, die Anreicherung des spaltbaren Uran 235 zu erhöhen, wie z.B. bei den Brennstoffen 5+ oder dem sogenannten HALEU. Auch im Bereich der herkömmlichen Brennelemente wird gearbeitet: Es geht einerseits darum, angesichts des enormen Kostendrucks durch die Erneuerbaren Energien die Wirtschaftlichkeit der Reaktoren durch verbesserte Nutzung des Urans zu erreichen, aber auch z.B. das Verhalten der Brennelemente im Krisenfall zu verbessern. Framatome hat z.B. GAIA-Brennelemente in den USA im AKW Vogtle2 im Test. Diese sollen im Fall eines Kühlmittelverlustes im Reaktor die Wasserstoffbildung reduzieren, um das Risiko von Explosionen – wie in Fukushima – zu verringern. (Foto: Ein störfalltolerantes Gaia-Brennelement, das vier Testbrennstäbe des Typs «PROtect E-ATF» enthält. Quelle: Framatome)

Beim Nuklearforum Schweiz (NS) heißt es, dass die Versuche mit dem neuen „störfalltoleranten Brennstoff (Enhanced Accident Tolerant Fuel, E-ATF)“ im Druckwasserreaktor  Vogtle-2 breits im April 2019 gestartet wurden. Vier Gaia-Test-Brennelemente, die bei Framatome in Richland (Washington) hergestellt wurden, kamen zunächst zum Einsatz. „Die Test-Brennelemente absolvierten drei volle 18-monatige Brenstoffzyklen, erreichten somit das Ende ihres Lebenszyklus und wurden ausgebaut und inspiziert. Nach über viereinhalb Jahren Betrieb sei die Bewertung des Konzepts der Test-Brennelemente nun abgeschlossen, gab Framatome im Oktober 2024 bekannt. «Es wurde festgestellt, dass der Brennstoff die erwarteten Ergebnisse und eine hervorragende Leistung zeigte.» Dies unterstütze die Bewilligungssaktivitäten zur Erreichung der Marktreife,“ heißt es.

Über den Testverlauf ist bei NS und in den Pressemeldungen von Framatome und anderen zu lesen, dass „in jedem der Test-Brennelemente (Lead Test Assembly, LTA) vier Brennstäbe mit den störfalltoleranten Test-Brennstäben des Typs PROtect E-ATF ersetzt (wurden), wodurch insgesamt 16 Test-Brennstäbe zum Einsatz kamen.“ Die Stäbe sind mit einer neuartigen Chrombeschichtung ausgestattet, die auf „die Hüllrohre aus einer patentierten Zirkoniumlegierung aufgetragen“ wurde. Die neuen Pallets in diesen Stäben enthalten demnach eine Dotierung aus Chromoxid. „Die Beschichtung verbessert laut Framatome «die Oxidationsbeständigkeit bei hohen Temperaturen und reduziert die Wasserstofferzeugung im unwahrscheinlichen Fall eines Kühlverlusts» und erhöhe zudem im Normalbetrieb die Beständigkeit des Brennstabs gegen Abrieb.“

Dokumentation:

Press ReleasemDate: October 22, 2024

Framatome
1 Place Jean Millier
92400 Courbevoie, France
www.framatome.com
press@framatome.com

Worldwide first: Framatome’s enhanced accident tolerant fuel assemblies first to complete lifecycle operations in U.S.
(PDF)
October 22, 2024 – Framatome’s GAIA fuel assemblies with PROtect Enhanced Accident
Tolerant Fuel (E-ATF) technology recently completed their third 18-month fuel cycle at
Georgia Power’s Plant Vogtle. This milestone marks a lifecycle of operation of the
world’s first full-length PROtect E-ATF fuel rods with both pellets and cladding in an
operating pressurized water reactor. After operating over four and a half years, this
concludes the assessment of the E-ATF GAIA lead fuel assemblies (LFAs) concept and
supports licensing activities to achieve market readiness.

Southern Nuclear, which operates the Vogtle plant, removed and inspected the four LFAs with
Framatome’s assistance following Cycle 23 at Unit 2. It was determined that the fuel
demonstrated expected results and excellent performance. This was the last of three 18-
month cycles of operation for the LFAs, inserted into the reactor in April 2019.

“This is a significant milestone for our program and through our collaboration with the U.S.
Department of Energy and Southern Nuclear we bring this new and innovative technology one
step closer to commercial operations,” said Lionel Gaiffe, senior executive vice president, Fuel
Business Unit at Framatome. “The success of this project demonstrates accident tolerant fuel
readiness for the safe and reliable generation of our clean energy future.”

Framatome’s PROtect E-ATF program, supported by funding from the U.S. Department of
Energy, has operational experience in six reactors of five different types worldwide.

These four GAIA LFAs were fabricated at Framatome’s manufacturing facility in Richland,
Washington in the frame of this program. Each fuel assembly included four lead test rods, for
a total of sixteen lead test rods with Framatome’s advanced chromium coating added to the
M5Framatome zirconium alloy cladding, and chromia-enhanced fuel pellets were included in all fuel
assembly rods. The chromium-coated cladding improves high-temperature oxidation
resistance and reduces hydrogen generation in the unlikely event of loss of cooling. The
innovative coating also offers increased resistance to debris fretting, reducing the likelihood
of a fuel failure during normal operations.

Atommüllreport: besorgniserregende Zustände bei Atommülllagerung

(Dokumtentaion)  Hannover/München, 28. Oktober. Rostende Atommüllfässer, Zwischenlager ohne Genehmigung, unzureichende Endlagersuche: Mit dem neuen Sorgenbericht des Atommüllreports legen Anti-Atom-Organisationen erstmals einen lückenlosen Überblick über die Atommülllagerung in Deutschland vor. Auf 468 Seiten dokumentiert der Bericht, wo Atommüll produziert wurde und wird, wo er lagert, wohin er transportiert wurde und welche Sicherheitsprobleme bestehen. Die Organisationen fordern von der Bundesregierung, die Gefahren ernst zu nehmen und endlich eine vorausschauende, umfassende und sichere Atommüllpolitik zu betreiben.

Der völlig überarbeitete Bericht Atommüll – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland verzeichnet über 216 Atomanlagen an 71 Standorten – darunter 84 aktuell in Betrieb befindliche sowie 56 stillgelegte oder bereits im Rückbau befindliche Anlagen. Besonders besorgniserregend: Viele dieser Standorte weisen nach jahrzehntelanger Nutzung erhebliche Sicherheitsdefizite auf.

Mit dem Sorgenbericht liegt eine historische und standortspezifische Gesamtschau der Atommüllproduktion in Deutschland vor. Er benennt detailliert die zahlreichen Probleme an den einzelnen Standorten und soll als zeitgeschichtliches Dokument sowie als Arbeitsinstrument für künftige Generationen dienen.

„Mit der Gesamtschau übernehmen wir eine Aufgabe, die Staat und Industrie bisher versäumt haben“, kritisiert Ursula Schönberger, Autorin des Berichts. „Der kürzlich vorgelegte Entwurf der Bundesregierung für das Nationale Entsorgungsprogramm benennt keine konkreten Probleme. Kein Wort über rostende Fässer, kein Wort über die erheblichen Probleme bei der Stilllegung des Endlagers Morsleben und der Räumung des Endlagers ASSE II. Kein einziges Wort über die Freigabe radioaktiver Abfälle in den ganz normalen Wirtschaftskreislauf.“

Helge Bauer von .ausgestrahlt kritisiert die andauernde Verschiebung von Atommüll quer durch das Land, wie etwa den geplanten Transport von 152 Castoren vom Forschungszentrum Jülich nach Ahaus. „Das Hin-und Herschieben des Atommülls mit Transporten quer durch Deutschland ist verantwortungloses Handeln nach dem Sankt-Florians-Prinzip und keine Lösung. Die maximal sichere Lagerung muss am aktuellen Standort erfolgen, aber alle Zwischenlager zeigen gravierende Sicherheitsdefizite. Die Regierung muss ein Konzept zur Atommüll-Zwischenlagerung vorlegen, bei dem die Minimierung von Gefahren für die Bevölkerung die oberste Priorität hat.“

Die Organisationen sehen in der Bestandsaufnahme eine klare Aufforderung an die Politik. Hauke Doerk, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut München fordert die Bundesregierung auf, den Sorgenbericht als Anstoß für eine neue Atommüllstrategie zu nehmen: „Die Zeit der Flickschusterei muss vorbei sein. Anstatt die Probleme weiter auf kommende Generationen abzuwälzen, brauchen wir eine transparente Strategie, die die bestehenden Sicherheitsrisiken ernst nimmt, die Gefahren minimiert und konsequent den Schutz der Menschen in den Mittelpunkt stellt.“

Der Bericht Atommüll – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland ist per E-Mail an info@atommuellreport.de bestellbar, Unkostenbeitrag 30 Euro.

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