Vor Gericht: Wird Atomforschungsreaktor Garching stillgelegt?

Am kommenden Montag (17. Juni) wird in München vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Stilllegung des Atomforschungsreaktor FRM II in Garching mündlich verhandelt. Der BUND in Bayern verlangt mit seiner Klage die Stilllegung des Reakotrs. Aus Sicht des Umweltverbandes ist der weitere Einsatz von atomwaffenfähig hochangereichertem Uran als Brennstoff entsprechend den Rechtsvorschriften in der Genehmigung nicht mehr zulässig. Alle gewährten Fristen zur vorgeschriebenen Umrüstung auf einen nicht-atomwaffenfähigen Brennstoff habe der Betreiber verstreichen lassen, nun müsse die Staatsregierung abschalten.Zuletzt waren im Mai 2024 neue Brennelemente mit hochangereichertem Uran in Garching eingetroffen. IPPNW und die Abgeordneten Markus Büchler und Claudia Köhler von der Grünen Fraktion in Bayern schließen sich den Forderungen des BUND an. (Foto: Betreiber TUM)

Auch international dürfte das Verfahren des BUND in München von Bedeutung sein: Um den Mißbrauch von atomwaffenfähigem Material zu reduzieren, gibt es weltweit Bemühungen, Forschungsreaktoren abzurüsten und Brennstoff unterhald der Waffen-Grenze zu verwenden. Ausgerechnet Bayern und die Bundesregierung sowie die TU München als Betreiber ignorieren diese Bmühungen seit Jahren. Gegen die Auslegung mit waffenfähiger Anreicherung der Brennelemente in Garching hatten die USA seinerzeit massive Kritik formuliert. Als diese Wirkungslos blieb, weigerten sich die USA den Brennstoff für Garching zu liefern. Darauf wurde das brisante Nuklearmaterial kurzerhand aus Russland beschafft. Die Herstellung der Brennelemente erfolgt in Franreich in der Nähe von Grenoble im Roman sur Isere.

Auch der MdL Markus Büchler von den Grünen im bayerischen Landtag (siehe unten und hier Presse-Seite) sowie die mit einem Nobelpreis ausgezeichneten „Internationalen Ärzt:innen für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzt:innen in sozialer Verantwortung (IPPNW, siehe unten und hier auf der Presseseite)“ haben sich den Forderungen der Klage des BUND Bayern angeschlossen und verlangen das Ende des Betriebs mit hochangereichertem Uran in Garching.

Richard Mergner, BN-Vorsitzender in Bayern: „Wir nehmen es nicht hin, dass der Reaktor in Garching weiterhin mit diesem hochgefährlichen Brennstoff betrieben wird. Die atomrechtliche Genehmigung ist glasklar und hat einen Betrieb nur bis Ende 2010 erlaubt. Mit einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Bundesregierung über einen Weiterbetrieb bis 2018 hat sich die Staatsregierung einfach über diese atomrechtliche Regelung hinweggesetzt. Doch selbst diese Vereinbarung wurde nicht eingehalten. Im Jahr 2020 folgte eine weitere Vereinbarung, in der die Umrüstung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.“

Atomexpertin Karin Wurzbacher (Diplom-Physikerin und ehemalige Leiterin des BN AK Energie) erklärt: „Aktuell forscht die TU München an einem neuen Brennstoff mit einer deutlich geringeren Anreicherung von weniger als 20%. Damit versucht sie der Klage des BUND Naturschutz Wind aus den Segeln zu nehmen.“ Es wird nach ihrer Schätzung noch viele Jahre dauern, bis diese neue Brennelemente möglicherweise eingesetzt werden könnten.

Dr. Angelika Claußen, Co-Vorsitzende der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW: „Die Bundesregierung Deutschland und die Staatsregierung Bayern tragen die Verantwortung dafür, dass die Betriebsgenehmigung für den FRM II bisher nicht beendet wurde. In der immer mehr eskalierenden Sicherheitslage der Welt ist dies ein absolut negatives Beispiel für die Verbreitungsgefahr von Atomwaffen-Material. Der geplante weitere Betrieb mit atomwaffenfähigem Uran muss gestoppt und die rechtlichen oder praktischen Grauzonen im Umgang mit atomwaffenfähigem Material juristisch untersagt werden.“

Die beiden Grünen Abgeordneten Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler stellen fest: „Die geplante Brennstoffentwicklung der TU München ist gerade mal in der Anfangsphase. Selbst im optimalen Fall wird er erst in den 30er Jahren zur Verfügung stehen. Einen Weiterbetrieb des Reaktors mit dem atomwaffenfähigen Material lehnen wir ab“.

Dokumentationen:

Die PM des BUND Bayern vom 14. Juni 2024

Gerichtsverhandlung Forschungsreaktor Garching: BN-Klage gegen Betrieb mit hochangereichertem Uran

Reaktor wird seit Jahren mit hochangereichertem Uran betrieben, obwohl es hierfür nach Überzeugung des BN keine Genehmigung gibt. Umrüstung auf niedrig angereichertes Uran kann sich noch Jahre hinziehen.

Am kommenden Montag (17.06.2024, 10:00 Uhr, Bayerstr. 30, Saal 5) verhandelt der 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eine Klage des BUND Naturschutz gegen den Freistaat Bayern. Gegenstand der Klage ist, dass die TU München eine wesentliche Bestimmung der 3. Teilerrichtungsgenehmigung (TEG) aus dem Jahr 2003 für den Forschungsreaktor in Garching bis heute nicht erfüllt hat. In dieser TEG wurde festgelegt, dass bis spätestens 31.12.2010 die Umrüstung auf niedrig angereichertes Uran – mit einem Anteil an spaltbarem Material unter 50% – erfolgt sein muss. Dies ist bis heute nicht geschehen und die Bayerische Atomaufsichtsbehörde hat dies auch nie eingefordert. Nachdem die Staatsregierung auch nach Antrag des Bund Naturschutz weiterhin in der Sache untätig blieb, hat der BN im Mai 2020 Klage eingereicht, um den Weiterbetrieb des Reaktors zu stoppen.

Dazu der BN-Vorsitzende Richard Mergner: „Wir nehmen es nicht hin, dass der Reaktor in Garching weiterhin mit diesem hochgefährlichen Brennstoff betrieben wird. Die atomrechtliche Genehmigung ist glasklar und hat einen Betrieb nur bis Ende 2010 erlaubt. Mit einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Bundesregierung über einen Weiterbetrieb bis 2018 hat sich die Staatsregierung einfach über diese atomrechtliche Regelung hinweggesetzt. Doch selbst diese Vereinbarung wurde nicht eingehalten. Im Jahr 2020 folgte eine weitere Vereinbarung, in der die Umrüstung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.“

Juristisch gesehen geht es im Kern um die Frage, ob die Regelung in der 3. Teilerrichtungsgenehmigung eine „Inhaltsbestimmung“ ist, oder lediglich eine „Auflage“ darstellt. Aus einem unter anderem vom BN finanzierten Gutachten geht eindeutig hervor, dass die Umrüstungsforderung in der Genehmigung eine Inhaltsbestimmung ist und das Bayerische Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde daher zwingend einschreiten muss.

Atomexpertin Karin Wurzbacher (Diplom-Physikerin und ehemalige Leiterin des BN AK Energie) erklärt: „Aktuell forscht die TU München an einem neuen Brennstoff mit einer deutlich geringeren Anreicherung von weniger als 20%. Damit versucht sie der Klage des BUND Naturschutz Wind aus den Segeln zu nehmen. Grundsätzlich begrüßen wir es natürlich, wenn die TU München endlich an einem neuen Brennstoff arbeitet. Aber das könnte sich als trojanisches Pferd erweisen: über Jahrzehnte hat die TU einen Brennstoff mit dieser niedrigen Anreicherung als technisch unmöglich bezeichnet. Für den jetzt propagierten Brennstoff liegt noch keine Qualifizierung vor. Dazu müssten zunächst noch Brennstofftests durchgeführt werden. Erst danach könnte ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden und müsste noch eine industrielle Fertigungslinie für den Brennstoff aufgebaut werden. Selbst in dem optimalen Fall, dass die Tests erfolgreich wären und die Genehmigung tatsächlich erteilt werden könnte, ist auch nach offiziellen Angaben frühestens im nächsten Jahrzehnt mit einer Umrüstung zu rechnen.“

Hintergrund:

Die TU München hat in den 90er Jahren mit der Entscheidung, den neuen Garchinger Forschungsreaktor mit hoch angereichertem Uran (HEU) zu betreiben, einen abrüstungspolitischen Eklat ausgelöst. Entgegen jahrelangen internationalen Bemühungen, die Verbreitung dieses hochgefährlichen, weil atomwaffentauglichen, Brennstoffs zu unterbinden, haben die Garchinger Forscher die internationale Gemeinschaft brüskiert. Anstatt die hohe Anreicherung des Brennstoffs – wie international üblich – durch ein Material mit höherer Dichte zu ersetzen, hat die TU beides kombiniert: hohe Anreicherung und hohe Dichte. Der Garchinger Brennstoff hat eine Urananreicherung von 93%. In der Konsequenz haben die USA hart reagiert und die Belieferung des Garchinger Reaktors eingestellt. In der Not handelten die Forscher der TU München in Moskau einen Liefervertrag mit Russland aus.

Die Presseerklärung von der IPPNW vom 14. Juni hier als Dokumentation:

Kein weiterer Betrieb mit atomwaffenfähig angereichertem Uranbrennstoff!

Klage gegen den Weiterbetrieb des Atomforschungsreaktor Garching

Die deutsche Sektion der internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) unterstützt die vom Bund Naturschutz gegen den Freistaat Bayern vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München vorgebrachte Forderung, den weiteren Betrieb des Atomforschungsreaktors FRM II mit atomwaffenfähig angereichertem Uran-Brennstoff zu untersagen. Am kommenden Montag, den 17. Juli 2024 wird darüber vor dem 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs  mündlich verhandelt.

Der Forschungsreaktor Garching ist der einzige Atomreaktor, der 2004 nach  der Havarie von Tschernobyl in Deutschland neu gebaut wurde. Die dort zu Forschungszwecken produzierten Neutronen werden in verschiedenen Forschungsbereichen der Industrie und der Medizin eingesetzt. Die Brisanz des Forschungsreaktors liegt im Proliferationsrisiko. Es werden Brennstäbe mit hochangereichertem Uran von 93% (HEU) verwendet, die atomwaffenfähig sind. Auch die Entsorgung dieser hochangereicherten Brennstäbe ist nicht gewährleistet, zumal das Zwischenlager nahezu voll ist. Nach einer Reihe von Pannen ist der Münchener Forschungsreaktor seit Jahren abgeschaltet und wegen Reparaturarbeiten weiter außer Betrieb.

Gegenstand der Klage ist, dass die TU München eine wesentliche Bestimmung der 3. Teilerrichtungsgenehmigung (TEG) aus dem Jahr 2003 bis heute nicht erfüllt hat. In dieser TEG wurde festgelegt, dass bis spätestens 31. Dezember 2010 die Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran – mit einem Anteil an spaltbarem Material unter 50% – erfolgt sein muss. Dies ist bis heute nicht geschehen und die Bayerische Atomaufsichtsbehörde hat dies auch nie eingefordert. Nachdem die Staatsregierung auch nach dem Antrag des Bund Naturschutz in der Sache untätig blieb, hat der Verband im Mai 2020 Klage eingereicht, um den Weiterbetrieb des Reaktors zu stoppen. Auch  bis zu 50% angereichertes Uran und ist prinzipiell atomwaffenfähig und bewegt sich damit in einer rechtlichen Grauzone.Inzwischen wurden Technologien entwickelt, mit denen  der Reaktor unterhalb der Grenze von 20% Uran 235 betrieben werden kann. Bis zur Einsatzfähigkeit dieser Brennstäbe muss der FRM II abgeschaltet bleiben.

Dr. Angelika Claußen, Co-Vorsitzende der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW: „Die Bundesregierung Deutschland und die Staatsregierung Bayern tragen die Verantwortung dafür, dass die Betriebsgenehmigung für den FRM II bisher nicht beendet wurde. In der immer mehr eskalierenden Sicherheitslage der Welt ist dies ein absolut negatives Beispiel für die Verbreitungsgefahr von Atomwaffen-Material. Der geplante weitere Betrieb mit atomwaffenfähigem Uran muss gestoppt und die rechtlichen oder praktischen Grauzonen im Umgang mit atomwaffenfähigem Material juristisch untersagt werden.“

Im Übrigen ist die Medizin für die Herstellung von radioaktiv wirksamen Arzneimitteln  für Diagnostik und bei  der Krebsbehandlung nicht auf radioaktive Neutronenquellen angewiesen. So werden Radiopharmaka in Deutschland in Teilchenbeschleunigern (Zyklotronen)  z.B. an Universitätskliniken selbst hergestellt.

Die TU München hat in den 90er Jahren mit der Entscheidung, den neuen Garchinger Forschungsreaktor mit hoch angereichertem Uran (HEU) zu betreiben, einen abrüstungspolitischen Eklat ausgelöst. Entgegen jahrelangen internationalen Bemühungen, die Verbreitung dieses hoch gefährlichen atomwaffentauglichen Brennstoffs zu unterbinden, haben die Garchinger Forscher die internationale Gemeinschaft brüskiert.

In der Konsequenz haben die USA hart reagiert und die Belieferung des Garchinger Reaktors eingestellt.  Daraufhin handelten die Forscher der TU München in Moskau einen Liefervertrag mit Russland aus.

Die mündliche Verhandlung findet am Montag, den 17. Juni 2024 ab 10.00 Uhr in den Räumen des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München in der Bayerstr. 30, Saal 5 statt.

Brennelementebelieferung siehe BASE online.

Ansprechpartner der IPPNW:  Dr. med. Angelika Claußen: Tel. 0172-5882786

Dokumentation Markus Büchler und Claudia Köhler, MdL Bayern, Die Grünen:

Der einstige Leuchtturm „FRM 2“ landet vor Gericht

Verhandlung zur Umrüstung des FRM II am Mo. 17.6.24
Pressemitteilung vom 14.06.24

Der vom früheren Ministerpräsidenten Edmund Stoiber als Leuchtturm geadelte Garchinger Forschungsreaktor durchlebt schwere Zeiten. Nun wird er am kommenden Montag auch noch zum Gegenstand einer Gerichtsverhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dort wird eine Klage des Bund Naturschutz verhandelt, weil die Garchinger Reaktorbetreiber eine Inhaltbestimmung der Genehmigung aus dem Jahr 2003 bis heute nicht umgesetzt haben. Der Reaktor hätte seit mehr als 13 Jahren auf niedriger angereichertes Uran umgestellt werden müssen. Dies ist bis heute nicht passiert und das Bayerische Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde nichts dagegen unternommen.

Schon vor vier Jahren hat ein Gutachten der Rechtsanwältin Cornelia Ziehm – das vom Bund Naturschutz, der örtlichen Bürgerinitiative, dem Umweltinstitut München und der Grünen Landtagsfraktion in Auftrag gegeben wurde – das Verhalten der Staatsregierung als unrechtmäßig qualifiziert. Nachdem die Klage 2021 eingereicht wurde, steht nun kommende Woche die mündliche Verhandlung an.

Claudia Köhler, MdL: „Es ist im Grunde unvorstellbar, dass eine atomrechtliche Bestimmung, wie die Umrüstung vom gefährlichen hoch angereicherten Uran (HEU) auf niedriger angereichertes Uran seit Jahren verschleppt wurde und die Staatsregierung keine Konsequenzen gezogen hat.“

Seit einiger Zeit brüstet sich die TU München damit, dass sie an einem Brennstoff arbeite, der die Forderungen aus der Genehmigung des Jahres 2003 übererfüllen würde. Damit versucht die TU „wir sind ja schon dran“ wohl auch, das Gericht zu beruhigen. Doch stehen hinter diesem Projekt noch viele Fragezeichen.

Dr. Markus Büchler, MdL: „Es ist fraglos zu begrüßen, dass die TU München endlich die Forschung für einen neuen Brennstoff aufgenommen hat. Aber ob diese Pläne je Realität werden, steht noch in den Sternen.“

Der neue Brennstoff muss erst Bestrahlungstests in Belgien durchlaufen. Dann muss dieser Brennstoff „qualifiziert“ werden, damit die TU anschließend einen Genehmigungsantrag stellen kann. Der Ausgang des Genehmigungsverfahrens ist angesichts nicht vorhandener Tests vollkommen offen. Zudem müsste auch noch eine industrielle Fertigungslinie für die Herstellung der neuen Brennelemente aufgebaut werden. Auch dies ist nicht geklärt.

Die beiden Grünen Abgeordneten Claudia Köhler und Dr. Markus Büchler stellen fest: „Die geplante Brennstoffentwicklung der TU München ist gerade mal in der Anfangsphase. Selbst im optimalen Fall wird er erst in den 30er Jahren zur Verfügung stehen. Einen Weiterbetrieb des Reaktors mit dem atomwaffenfähigen Material lehnen wir ab“.

Zur mündlichen Verhandlung zur Klage des BN gegen den Freistaat Bayern vor dem 22. Senat des Bayerischen VGHist am Montag, den 17. Juni um 10.00 Uhr eingeladen. Die öffentliche Verhandlung findet in Räumen des Bayerischen Verwaltungsgerichts in der Bayerstr. 30, Saal 5 statt.

Markus Büchler wird am Nachmittag der Verhandlung beiwohnen.

Dokumentation: Der BayersischeVerwaltungsgerichshof München infomriert über die bevorstehene mündliche Verhandlung

17.06.2024 10:00 Uhr
Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts München (Bayerstr. 30)
Atomrecht – Betrieb TUM-Forschungsreaktor Garching (FRM II)

Der BUND Naturschutz Bayern begehrt vom Freistaat Bayern ein atomaufsichtliches Einschreiten gegen den Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors (FRM II) der Technischen Universität München (TUM) mit hoch angereichertem Uran. Der BUND beruft sich in seiner Klage darauf, dass die zugrundeliegende Betriebsgenehmigung vom 2. Mai 2003 eine Verpflichtung zur Umrüstung auf Brennelemente mit einem niedrigeren Anreicherungsgrad an Uran-235 bis 31. Dezember 2010 enthalte. Der Freistaat Bayern hält die Fristsetzung für unwirksam und weist darauf hin, dass es trotz internationaler Forschungsanstrengungen – unter Beteiligung der TUM – bisher noch nicht gelungen sei, einen geeigneten niedriger angereicherten Brennstoff zu entwickeln. Seit März 2020 ist der Forschungsreaktor aus technischen Gründen nicht in Betrieb. Die TUM beabsichtigt nunmehr, den Reaktor Ende 2024 mit hoch angereichertem Uran wieder hochzufahren.

Dokumentation: Aktueller Sachstand zum FRM II

Betriebsstatus FRM II

Seit Ende 2019 ist der FRM II nicht mehr in Betrieb, mit Ausnahme weniger Monate Anfang 2020. Er steht also bereits mehr als vier Jahre still. Ursache dafür waren Überschreitungen des Jahresgrenzwerts von Kohlenstoff 14 (C-14), die Pandemie und ein defekter Zentralkanal. Die Grenzwertüberschreitung von C-14 im Frühjahr 2020 wurde erst kürzlich auf der INES-Skala von 0 auf 1 hochgesetzt, nachdem der Störfall zunächst gar nicht gemeldet wurde.

Das Leck im Zentralkanal verursachte größere Probleme, da die Firma, die diesen damals gefertigt hatte, nicht in der Lage war ihn zu reparieren oder neu zu fertigen. Es musste eine andere Firma gefunden werden, die den Zentralkanal nun baut. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der neuen Fertigung gab es Verzögerungen, so dass bis heute noch kein Austausch bzw. Einbau des Zentralkanals stattgefunden hat und nicht klar ist, wann der Reaktor wieder in Betrieb gehen kann.

Zuletzt hieß es im April 2024, dass eine Inbetriebnahme in diesem Jahr nicht mehr möglich ist.

Entwicklung des neuen Brennstoffs und Umrüstung des FRM II

Grundsätzlich ist es selbstredend zu begrüßen, wenn die TU München an einem Brennstoff forscht, der eine Urananreicherung von weniger als 20% ermöglichen würde, was bei Verkündung dessen im letzten Jahr großes mediales Interesse gefunden hat. Gleichwohl ist die praktische Umsetzung des Ergebnisses dieser Forschung noch vollkommen offen. Bislang wurde nur die reaktorphysikalische theoretische Möglichkeit gezeigt.

Die Betreiberin hat sich jahrelang geweigert, die Entwicklung dieser Art von Brennstoff auf Basis von monolithischem Uranmolybdän zu verfolgen, obwohl bereits 1999 von der Expertenkommission unter Leitung des damaligen Staatssekretärs Wolf-Dieter Catenhusen und noch einmal 2017 in einem Gutachten für das Nationale Begleitgremium auf diese aussichtsreiche Möglichkeit, auf niedrig angereicherten und damit nicht mehr waffenfähigen Brennstoff umzurüsten, hingewiesen wurde. Allein die TU München hat am Uran-Molybdän Dispersions-Brennstoff festgehalten und wertvolle Entwicklungszeit verstreichen lassen.

Für einen konkreten Einsatz der neuartigen Brennelemente sind noch viele Schritte zu gehen und damit entsprechende Unwägbarkeiten zu erwarten:

  • Die Qualifizierung des neuen Brennstoffs für den Einsatz in einem Brennelement steht noch aus, weitere Bestrahlungstests für den Winter 2024/25 sind in der Planung.
  • Für den Fall einer erfolgreichen Qualifizierung des neuartigen Brennstoffs muss dann eine industrielle Fertigungslinie aufgebaut werden, für die erst vor zwei Monaten ein Entwicklungsvertrag geschlossen wurde.
  • Die Erstellung eines Genehmigungsantrags ist zwar offiziell für Ende 2025 geplant. Ein Genehmigungsantrag setzt aber voraus, dass die Ergebnisse der noch durchzuführenden Bestrahlungstests entsprechend belastbare, positive Ergebnisse bringen. Dass dies in der kurzen Zeitspanne gelingt, ist unwahrscheinlich.
  • Mit einer Entscheidung über die Genehmigung wird von Betreiberseite für das Jahr 2030 gerechnet. Wenn man bedenkt, dass allein das Genehmigungsverfahren für eine einzige Bestrahlungseinrichtung sieben Jahre in Anspruch genommen hat, für den Reaktor selbst sogar elf Jahre, liegt der Schluss nicht fern, dass es sich bei der Jahresangabe 2030 um Wunschdenken handeln könnte.
  • Es ist davon auszugehen, dass nach Genehmigungserteilung weitere Monate (z.B. für Herstellung, Transport, ggf. Umbaumaßnahmen am Reaktor, etc.) vergehen werden, bis die ersten neuen Brennelemente zum Einsatz kommen könnten.
  • Selbst im optimalen Fall würde damit der Einsatz von LEU, also niedrig angereichertem, nicht-waffenfähigem Uran nach den Vorstellungen des Betreibers erst nach mindestens sieben Jahren möglich sein.

Es ist zwar zu begrüßen, dass die Betreiber endlich auf den neuen Brennstoff mit einer Uran-Anreicherung unter 20 Prozent umgeschwenkt sind. Da aber hier noch viele Entwicklungsschritte mit vielen Tests und Unwägbarkeiten erforderlich sind, ist ein Genehmigungsverfahren bereits im nächsten Jahr – sowie es anvisiert ist – äußerst unwahrscheinlich. Es liegt der Verdacht nahe, dass dies von den Betreibern einkalkuliert ist und sie damit noch viele Jahre den Einsatz von hochangereichertem, waffenfähigen Uran, HEU, bis weit in die 2030er und -40er Jahre hinein aufrechterhalten wollen.

Eine parallele Entwicklung eines Brennstoffs unter 50 Prozent Anreicherung, der „nur“ die Bedingung der 3. TEG erfüllt, wird vom Betreiber gar nicht vorgenommen. Sollte die Entwicklung des neuen Brennstoffs misslingen, wäre wieder wertvolle Zeit für eine Umrüstung verstrichen.

3. Klage gegen den Betrieb des FRM II

Der BUND hat 2020 Klage gegen den Betrieb des FRM II eingereicht, da dieser aufgrund von zweimaliger Nichteinhaltung der Umrüstungsfristen (Ende 2010 und Ende 2018) illegal ist. Die Verhandlung dazu erfolgt am 17. Juni am bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Für den Sommer 2024 wird dann eine Entscheidung der Klage erwartet.

Juni 2024

Westinghouse liefert Uran-Brennelemente für russische Reaktoren in Bulgarien – Demnächst auch Lieferungen aus Lingen, Deutschland?

Der Block 5 des 1987 im bulgarischen AKW Kosloduy ans Netz gegangene Reaktor russischer Bauart (VVER) wird laut Medienberichten künftig vom ehemaligen US-Konzern Westinghouse mit Uran-Brennelementen für den weiteren Betrieb versorgt. Damit setzt Westinghouse mit seiner Brennelemente-Fabrik im schwedischen Västeras seine Aktivitäten fort, das bisherige Monopol zur Brennstoffversorgung für VVER-Reaktoren durch die russischen Staatskonzerne Rosatom und dessen Tochter TVEL weiter zu beseitigen. Auch AKWs in der Ukraine – also im Kriegsgebiet – werden inzwischen schrittweise mit Uran-Brennstoff von Westinghouse beliefert. Auch mit dem französischen Atomkonzern Framatome hat Bulgarien neue Lieferverträge abgeschlossen. Die Brennelemente sollen im emsländischen Lingen hergestellt werden. Eine Genehmigung dafür liegt bislang nicht vor und ist umstritten. Das angereicherte Uran für diese Brennelemente stammt teilweise aus der bundesdeutschen Uranfabrik der URENCO in Gronau. 43 solcher in Schweden hergestellten VVEW-Brennelemente sollen in Kosloduy jetzt eingesetzt worden sein.

(Siehe hier ntv) Die Umrüstung der Atomreaktoren russischer Bauweise auf Brennstoffe aus dem Westen wird nicht nur durch Westinghouse vorangetrieben. Auch der französische Atomkonzern Framatome will in dieses lukrative Geschäft einsteigen. Dazu will Frankreich ausgerechnet im bundesdeutschen Standort in Lingen die dortige – vom Atomausstieg ausgenommene – Uranfabrik umrüsten, auch künftig VVER-Brennelemente herzustellen. Weil Frankreich aber rund ein Jahrzehnt gegenüber den Aktivitäten von Westinghouse zurückliegt, ist der Betreiber in Lingen mit Framatome dabei, direkt russisches Knowhow und russische Lizenzen für die Herstellung derartiger Brennelemente in Anspruch zu nehmen. Für Schulungszwecke sind Anlagenkomponenten und Mitarbeiter von Rosatom in den letzten Wochen bereits vor Ort in Lingen aktiv. Dabei ist der Genehmigungsantrag für die Herstellung solcher VVER-Brennelemente in Lingen noch nicht genehmigt und es gibt viele Stimmen, die nicht erst durch den Krieg Russlands in der Ukraine vor einer intensivierten Zusammenarbeit mit der russischen Atomwirtschaft warnen.

Außerdem fordern Atomkritiker schon seit Jahren, dass die Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich abgeschaltet und stillgelegt werden müssen, um den bundesdeutschen Atomausstieg auch global wirksam werden zu lassen. Fast ein Drittel der Uranmärkte werden trotz Atomausstieg mit bundesdeutscher Unterstützung versorgt.

Die Betreiber des AKW in Kosloduj haben 2022 nicht nur mit Westinghouse, sondern auch mit Framatome Lieferverträge für VVER-Brennelemente abgeschlossen. Die sollen künftig in Lingen im Emsland herstellt werden. Der Reaktorblock 2 in Kosluduj soll seine Brennelemente 2025 aus Lingen erhalten. Neben Bulgarien haben auch Tschechien, die Slowakei und Ungarn Lieferverträge mit Westinghouse und Framatome für ihre Atommeiler geschlossen.

Die Atomsparte von Westinghouse war ehemals ein US-Konzern, ist aber nach heftigen Turbulenzen Ende der 1990er Jahre zunächst an ein britisches Unternehmen verkauft worden und war von 2006 bis zur Insolvenz im März 2017 Teil des Toshiba-Konzerns gewesen. Laut ChatGPT3.5 ist die Westinghouse Electric Company schließlich von dem Investor Brookfield Business Partners im Jahr 2018 übernommen worden. „Diese Übernahme half Westinghouse, finanzielle und operative Stabilität zu erlangen, und ermöglichte es Brookfield, seine Investitionsstrategie im Bereich der Kernenergie weiter auszubauen“, antwortet diese KI auf die Frage, „Was haben Westinghouse und Brookfield miteinander zu tun?“. (Schreibt mich an, wenn ihr dazu bessere Informationen habt).

ChatGPT3.5. teilt zu Brookfield noch ein paar weitere Info mit. „Brookfield Asset Management Inc. ist ein globales Vermögensverwaltungsunternehmen mit Sitz in Toronto, Kanada. Das Unternehmen ist einer der größten und renommiertesten Vermögensverwalter weltweit und ist in mehreren Sektoren aktiv. “ Was bzw. wer ist das? Stimmt das überhaupt?

Nukleare Zeitenwende für Europa? Atombombe und die EU – IPPNW Academy

Nicht erst seit dem Krieg Russlands in der Ukraine ist sie Thema, die Atomwaffe der Europäischen Union. Schon der ehemalige und vielleicht künftige US-Präsident hatte heftige Debatten ausgelöst, als er die NATO für Unsinn und vor allem den Beitrag der europäischen „Partner“ als mangelhaft bezeichnet hatte. Für viele in der EU auch ein Hinweis, dass der vermeintliche nukleare Schutzschild aus den Atomwaffen der USA in Verbindung mit der NATO irgendwann fallen könnte. Deutschland ist nicht nur als EU-Mitgliedsstaat betroffen. In Deutschland sind im Rahmen der sogenannten nuklearen Teilhabe Atomwaffen stationiert. Die internationle Ärzt*innen-Organisation IPPNW lädt zu einer Diskussionsveranstaltung am 26. Juni um 19 Uhr ein.

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die Einladung der IPPNW-Academy (siehe hier unter Termine bei IPPNW):

Nach der EU-Wahl: kommt jetzt die nukleare Zeitenwende für Europa?“ am 26. Juni um 19 Uhr:

Im Europawahlkampf wurde immer wieder das Konzept einer „Eurobombe“ oder einer gemeinsamen nuklearen Abschreckung der EU diskutiert. Wir beleuchten die politischen und organisatorischen Rahmenbedingungen und erörtern vor diesem Hintergrund, wie realistisch diese Idee überhaupt ist. Mit Blick auf das Wahlergebnis der Europawahl vom 6. bis 9. Juni stellen wir uns die Frage, welche Botschaft zur nuklearen Abrüstung vom neuen Europäischen Parlament ausgehen wird.

Außerdem wollen wir mit den Teilnehmenden zu der Frage ins Gespräch kommen, warum nukleare Abschreckung im breiten europäischen Diskurs wieder akzeptiert oder sogar gefordert wird – und was wir dem entgegensetzen können.

Referent*innen:

  • Simon Bödecker, Referent für atomare Abrüstung bei „Ohne Rüstung Leben“ und
  • Juliane Hauschulz, Projektmitarbeiterin „To Survive is to Resist“ bei der IPPNW.

Zur Anmeldung geht es hier, Sie erhalten dann den Anmeldelink.

Siehe auch diese Fachtagung in Sachen zivil-militärischer Atomenergie:

Deutsches Atomerbe aus Plutoniumforschung: Stilllegung und Rückbau in Karlsruhe

Ein kostenträchtiges und riskantes atomares Erbe ist die Stilllegung und der Rückbau der Atomanlagen, die als staatliche Forschungsprojekte seit den 1950/60er Jahren errichtet worden sind. Noch für einige Jahrzehnte wird der Rückbau dieser Atomanlagen andauern, mit imensen Kosten für die Steuerzahler:innen. Und immer wieder kommt es zu erheblichen Verzögerungen, weil das radioaktive Atomerbe oftmals mehr Probleme bereitet, als ehemals gedacht. Bereits im Januar – und kaum von der Öffentlichkeit beachtet – hat das Umweltministerium in Baden-Württemberg eine Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der ehemaligen „Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)“ erteilt. Das ist auf der Homepage des Ministeriums unter „Bekanntmachungen“ zu finden, wo sowohl die Bekanntmachtung selbst, als auch die erteilte 30. Stilllegungsgenehmigung jeweils als PDF zu finden sind. Heute heißt die Atomforschungsanlage Karlsruhe etwas neutraler: Karlsruher Institut für Technik. (Foto: KTE)

Die WAK Karlsruhe müsste eigentlich besser als Plutonium- und Uran-Abtrennungs-Pilot-Anlage bezeichnet werden. Sie war der Prototyp für die dann später in Wackersdorf geplannte WAA. Nach massiven Protesten sowohl rund um das bayerische Wackersdorf in der Oberpfalz auch in in der Bundesrepublik wurden die Planungen für den Bau der Plutoniumfabrik schließlich Ende der 1980er Jahre aufgegeben

Die WAK Karlsruhe war als Forschungsanlage brisant, weil das dort aus verbrauchtem Brennstoff abgetrennte Plutonium grundsätzlich auch für den Einsatz in Atomwaffen geeignet war. Offiziell aber sollte sie dazu dienen, die bisherigen Leichtwasserreaktoren Marke Biblis oder Krümmel durch sogenannten Brut-Reaktoren zu ersetzen. In Kalkar am Niederrhein sollte so ein Plutonium-Reaktor entstehen, auch Schneller Brüter genannt. Auch diese Anlage der Plutoniumwirtschaft ist schließlich nie in Betrieb genommen worden. Eine entsprechende Versuchsanlage für Kalkar ist ebenfalls in der damalogen Atomforschungsanlage in Karlsruhe betrieben worden: Die sogenannte „Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage Karlsruhe (KNK)“.

Und: Um all den nuklearen Wahnsinn schrittweise einzupacken brauchte es sogar noch eine neue Anlage zur Verglasung der Plutoniumabfälle, die VEK.

Zuletzt meldete sich die für den Rückbau in Karlsruhe zuständigte Unternehmung KTE mit dieser PM im Mai 2024 zu Wort: Rückbau der kerntechnischen Anlagen am KIT Campus Nord schreitet sichtbar voran (PDF)

Dokumentation von der Seite des Umweltministeriums BaWü:

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Erteilung einer Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) „Demontage Resteinrichtungen HWL“ (30. Stilllegungsgenehmigung)

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 01/24; 96 KB]
Genehmigung herunterladen [PDF; 01/24; 424 KB]

Siehe die Bekanntmachung auch hier direkt und hier die Genehmigung – jeweils als PDF.

Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage Karlsruhe (KNK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg der 10. Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Kompakten Natriumgekühlten Kernreaktoranlage Karlsruhe (KNK).

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 07/21; 84 KB]
Genehmigung herunterladen [PDF; 07/21; 330 KB]

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Erteilung einer Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK): „Abbau der Abschirmung R162/R065 b, c, d“ (28. Stilllegungsgenehmigung).

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 06/21; 206 KB]
Genehmigung herunterladen [PDF; 06/21; 304 KB]

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Erteilung einer Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK): „Teilrückbau der Wastebrücke“ (27. Stilllegungsgenehmigung).

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 03/21; 97 KB]
Genehmigung herunterladen [PDF; 03/21; 448 KB]

Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Durchführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage Karlsruhe (KNK), Abbauvorhaben „10. Stilllegungsgenehmigung“.

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 10/20; 60 KB]

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Durchführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), Änderungsvorhaben WAK-2019-036 „Abbau der ehemaligen Abschirmung zwischen den Räumen R162 und R065b, c, d im 1. OG des Prozessgebäudes (PG)“

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 10/20; 60 KB]

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Durchführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), Änderungsvorhaben WAK-2019-026 „Ausbau des Wasserbeckens im Prozessgebäude (PG)“.

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 10/20; 60 KB]

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Durchführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), Abbauvorhaben im Rückbaubereich 5.5 „Demontage der Resteinrichtungen HWL“

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 09/20; 66 KB; nicht barrierefrei]

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Durchführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), Änderungsvorhaben „Teilrückbau der Wastebrücke“.

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Zivile Nuklear-Aufrüstung: Anreicherung von Uran wird ausgebaut und deutlich erhöht – Stichwort HALEU

Als Folge des Krieges Russlands gegen die Ukraine wird der Weltmarkt für angereicherte Uranbrennstoffe in den westlichen Staaten ausgebaut und mit neuen Anreicherungs-Stufen hochgefahren. Hohe Bedeutung wird dabei einer Anreicherung von Uran-235 auf knapp unterhalb der Atomwaffenfähigkeit eingeräumt. HALEU (High-Assay Low-Enriched Uranium) ist der Fachbegriff für diesen besonderen Uranbrennstoff. Mit einer Anreicherung von bis zu fast 20 Prozent des spaltbaren Uran 235 erreicht dieses Hoch-Angereicherte-Niedrig-Angereicherte-Uran fast Atomwaffenfähigkeit.

Auch die teilweise deutsche URENCO mit Uranfabriken in Gronau (D), Almelo (NL), Capenhurst (UK) und in New-Mexico (USA) spielt in diesen Planungen mit. Seitens der Bundesregierung gibt es offenbar keine Bedenken gegen diese nukleare Aufrüstung. Aber auch Frankreich und die USA sind derzeit dabei, bei der Anreicherung des spaltbaren Urans 235 die Produktions-Mengen zu erhöhen und an einigen Standorten sogar neue Produktlinien für fast atomwaffenfähiges angereichertes Uran 235 knapp unterhalb 20 Prozent zu puschen. Sowohl für die Atomforschung an neuen Reaktorkonzepten als auch für nuklear angetriebene Militär-U-Boote und Schiffe braucht es dieses neuartige, als HALEU, bezeichnete Uran.

  • Das Unternehmen URENCO gehört je zu einem Drittel dem britischen Staat, den Niederlanden und Deutschland. In Deutschland gehören RWE und E.ON jeweils ein Sechstel der Anteile. Die Technik der URENCO ist in der Anlage, auch hochangereichertes Uran für Atomwaffen herzustellen. Daher unterliegt sie strengen Kontrollen der IAEO. Ihr Betrieb ist in mehreren internationalen Kontrollverträgen geregelt. Der Vertrag von Almelo ist Grundlage diese Regimes.Weitere völkerrechtlich bedeutsame Verträge neben dem Atomwaffensperrvertrag sind die Verträge von Cardiff, von Washington und von Paris.
  • Zu den Kontrollverträgen für die URENCO-Anreicherung: Die internationalen Verträge und der Super-Gau der Weiterverbreitung
  • Zur Entwicklung der Uran-Märkte siehe auch den Artikel „Uran für die Welt“  – Von Klaus Max Smolka, Almelo in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.06.2023, Nr. 142, S. 17 (Paywall)

Ausbau statt Stilllegung: Urananreicherung Deutschland und Niederlande

Der teilweise deutsche Urankonzern URENCO ist dabei, die Herstellung von spaltbarem nuklearen Uran-Brennstoff massiv auszubauen. Im bundesdeutschen Gronau werden dazu unter Geheimhaltung neue sogenannte Ultrazentrifugen installiert, mit der die bisherige Menge  von Uran-Brennstoff für herkömmliche Atomreaktoren hochgefahren werden soll. Gegenüber Medien erklärte bereits am 23. Juni 2023 der Geschäftsführer der URENCO in Gronau, Dr. Jörg Harren: „Der Urenco geht es gut. Wir erweitern, wir bauen aus. Selbst in Deutschland tauscht man Zentrifugen aus und fügt teilweise kleine Kapazitätserweiterungen hinzu. Es gibt Investitionen im dreistelligen Millionenbereich.“ (Halterner Zeitung vom 23.06.2023, Seite 20 / Aus der Region)

URENCO liefert z.B. das angereicherte Uran für Atomreaktoren in der Ukraine oder z.B. für die Vereinigten Arabischen Emirate, die in den letzten Jahre vier Atommeiler in Betrieb genommen haben und einen weiteren Ausbau planen. Rund 10 Prozent des Weltmarkts werden vom Standort Gronau versorgt.

Auch am niederländischen Standort in Almelo soll die Produktion dieses „konventionellen“ Urans mit einer Anreicherung von 3 bis maximal 6 Prozent Uran 235 für die Herstellungen von Brennstoff zum Einsatz in herkömmlichen Leichtwasserreaktoren erhöht werden. Die diese Mengen-Erhöhung braucht braucht es in Almelo und Gronau derzeit noch keine neuen Genehmigungen. Beide Anlagen hatten nach dem Super-Gau in Fukushima, dem Atomausstieg in einigen Ländern und aufgrund der Stilllegung von Reaktoren die Produktion in den letzten Jahren runterfahren müssen.

Diese Maßnahmen sind Reaktionen auf den Angriff Russlands gegen die Ukraine. Urenco Gronau hatte direkt nach dem Angriff als freiwillige Maßnahmen erklärt, kein angereichertes Uran mehr aus Russland beziehen zu wollen Ein Boykott im Rahmen der EU-Sanktionen gegen Russland für Uran-Lieferungen aus Russland erfolgt derzeit nicht. Diese und weitere Maßnahmen westlicher Staaten sollen aber in den nächsten Jahren die Abhängigkeit von russischem angereichertem Uran reduzieren.

Teilweise deutsche URENCO: Erweiterung mit LEU+ in den USA

In den USA hat die dortige URENCO-Anlage laut einer Mitteilung des Unternehmens vom März einen grundsätzlichen positiven Bescheid von  den dortigen Behörden erhalten, künftig die Herstellung von nuklearem Brennstoff mit einem Anteil von Uran235 von bislang 5 (5,5) Prozent auf bis zu 10 Prozent zu erhöhen. Diese Bereich der Anreicherung mit Uran235 wird als LEU+ bezeichnet, weil er über dem herkömmlichen Anreicherungsgrad von bisheriger Leichtwasserreaktoren liegt. Eine endgültige Genehmigung, die Anlage entsprechend aufzurüsten würde laut URENCO zum Ende 2024 erwartet.

Wörtlich heißt es: NRC Accepts Urenco USA’s License Amendment Request for LEU+ – „On March 8, 2024, the Nuclear Regulatory Commission (NRC) accepted Urenco USA’s License Amendment Request (LAR) to increase enrichment levels from 5.5% to 10% (Low Enriched Uranium+ or LEU+). The NRC has agreed to review our request and expects to make a final decision by the end of 2024. “This marks a positive milestone for Urenco USA and the industry. We remain dedicated to advancing sustainable energy by supporting this strategic effort to supply advanced fuels for current and future nuclear reactors,” stated Paul Lorskulsint, Chief Nuclear Officer and LEU+ Executive Sponsor.“

USA bauen nationale Anreicherung und HALEU-Herstellung auf.

Unabhängig von den URENCO-Planungen für die LEU+-Anreicherung sind die USA dabei, eine eigene Anreicherungstechnik neu zu entwickeln und marktfähig zu machen. Dazu wird mit massiver Unterstützung der US-Regierung ein Eigenentwicklung von Ultragaszentrifugen entwickelt. Im ersten Schritt hat die Regierung mit Centrus Energy eine Pilot- bzw. Testanlage mit 19 Zentrifugen zur Anreicherung von HALEU auf den Weg gebracht.

Bei WNN heißt es dazu: „Die USA entwickeln auch ein inländisches Angebot an HALEU. Im November letzten Jahres lieferte Centrus Energy die erste HALEU, die in ihrer American Centrifuge Plant in Piketon, Ohio, produziert wurde, an das US-Energieministerium (DOE). Der Bau der 16-Khütten-Demonstrations-Kaskade-Anlage begann 2019 unter Vertrag mit der DOE. Die Lieferung von mehr als 20 Kilogramm HALEU an die DOE durch Centrus bedeutet, dass die erste Phase des Vertrages nun abgeschlossen ist und Centrus mit der zweiten Phase vorangehen kann: ein ganzes Jahr der HALEU-Produktion in der 900 Kilogramm pro Jahr Werk.“

Diese Planungen reichen in den USA schon einige Jahre zurück, nachdem Anfang der 2000er Jahre die bisherige Anreicherungstechnik in den US, die Gasdiffusion, aus Kostengründen endgültig stillgelegt worden ist. Die Regierung Trump hatte schließlich mit wichtigen Initiativen und Gesetzen eine massiver nationale Erneuerung der Uranwirtschaft vorbereitet und auf den Weg gebracht, die von den Demokraten unter Biden nahtlos weitere verfolgt wird.

URENCO in Großbritannien: Massiver Aufbau einer HALEU-Produktion geplant

Nach übereinstimmenden Meldungen finanziert die britische Regierung als Miteigentümer von URENCO mit fast 200 Millionen Pfund am Standort Capenhurst (UK) künftig die Herstellung von neuartigem Uranbrennstoff, sogenanntem HALEU. Mit einer Anreicherung des spaltbaren Uran235 von bis zu 19,75 Prozent liegt dieser nur noch knapp unterhalb der Atomwaffenfähigkeit und kann sowohl für neuartige Reaktorkonzepte (Stichwort SMR) als auch für nukleare Antriebe von militärischen Schiffen und U-Booten verwendet werden. WNN berichtet wörtlich: „196 Millionen GBP (245 Millionen US-Dollar) für den Bau einer Urananreicherungsanlage mit der Kapazität, bis 2031 bis zu 10 Tonnen hochassays niedrig angereichertes Uran (HALEU) pro Jahr zu produzieren.“

Diese Maßnahme wird von höchster politischer Ebene angekündigt: „Der britische Premierminister Rishi Sunak sagte, dass der Bau der Urananreicherungsanlage für die Gewährleistung der nuklearen und energiepolitischen Sicherheit des Landes unerlässlich sei.“ Großbrittanien ist Atomwaffenstaat und seit einigen Jahren dabei, dass erforderliche Know-How auch mit Maßnahmen im vermeintlich zivilen Atombereich zu erhalten bzw. auszubauen. Unter anderem der Bau des völlig überteuerten AKW Hinkley Point wird in diesem Zusammenhang genannt.

Frankreich erweitert ebenfalls und setzt auf HALEU

Auch Frankreich ist dabei, seine Uran-Anreicherung aufzurüsten und strebt dabei auch die Herstellung von HALEU an. Frankreichs Urananreicherung basiert inzwischen vollständig auf der Technik der Ultrazentrifugen von URENCO. Mitte der 2000er Jahre war dazu mit dem genannten Vertrag von Paris die Kooperation zwischen Frankreich (Orano) und der URENCO-Tochter ETC vereinbart worden.

WNN: „Im September (2023) enthüllte Orano Pläne, die Anreicherungskapazität in seiner Urananreicherungsanlage Georges Besse II (GB-II) in Frankreich zu erweitern, und sagte, dass es den Regulierungsprozess zur Herstellung von HALEU dort begonnen habe.“

Frankreich ist auf höher angereichertes Uran im Bereich LEU+ bzw. HALEU auch für sein militärische Atomprogramm abhängig. Dort werden z.B. die Atom-U-Boot-Antriebe mit Uran235 unterhalb von 20 Prozent betrieben. Der Ankündigung zufolge lässt sich annehmen, dass Uran 235 in der auf URENCO-Technik basierenden Anlage GB-II bis zu 19,75 Prozent angereichert werden soll. Damit wäre die Schwelle zur Atomwaffenfähig zwar knapp unterschritten, aber solche Uran aus GB-II könnte damit auch künftig in Atom-U-Booten landen.

Ist Produktion von HALEU und LEU+ rechtlich für URENCO zulässig?

Ob diese Nutzung der zivilen Uranfabriken zur Anreicherung von LEU+ und HALEU zulässig ist, ist zumindest eine kritische Debatte wert. Dazu wären die Verträge von Almelo etc. zu analysieren. (Siehe oben)

URENCO hatte vor einigen Jahren im Zusammenhang mit der Lieferung von herkömmlich angereichertem Uran für US-Atomreaktoren der TVO in Watts-Bar keine rechtlichen Probleme gesehen. In den US-Reaktoren in Watts-Bar wird von den USA Tritium für den Einsatz in Atomsprengköpfen hergestellt. Tritium ist eine Art Booster und verstärkt die Wirkung von Atomwaffen um ein Vielfaches. Zwar produzieren die Reaktoren auch Strom, aber die Fahrweise der Anlagen weicht von der betriebsweise üblicher Reaktoren deutlich ab, um ein mögliches Optimum von Tritium in den eingesetzten Lithium-Absorbern zu erreichen. URENCO sah natürlich keine Probleme, diese Reaktoren mit Uran zu beliefern, obwohl diese Reaktoren zwingender Bestandteil des US-Atomwaffenprogramms sind.

Die US-Regierung entschied sich jedoch gegen die Lieferung von URENCO, weil ihnen das Risiko zu hoch war, dass dies als militärische Nutzung ziviler Atomenergie-Technik von Nicht-Atomwaffen-Staaten (Deutschland, Niederlande) ausgelegt hätte werden können. Ein wichtiger Grund für diese Entscheidung dürfte aber auch gespielt haben, dass mit der Ablehnung von URENCO-Lieferungen die finanziellen Mittel für den Aufbau einer neuen US-Anreicherungstechnik leichter zu begründen waren. Amercia First.

Einige der genutzten Quellen:

<https://urencousa.com/news/sustainability/2024/nrc-accepts-uusas-license-amendment-request-for-leu>

<https://www.urenco.com/news/global/2024/advanced-fuels-announcement>

<https://www.world-nuclear-news.org/Articles/UK-aims-for-Urenco-built-HALEU-facility-by-2031>

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