Ärzt:innen gegen Atomgefahren: Friedensgebot im Grundgesetz beachten – Kritik an Macrons aggressiver Atompolitik

Mit gleich zwei friedenspolitischen Statements meldet sich die mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Internationale Organisation von Ärzt:innen für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzt:innen in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) zu Wort. Vor dem Hintergrund der Feierlichkeiten zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes und dem Besuch von Frankreichs Präsidenten Macron auch im Zusammenhang mit der Verleihung  des „Westfälischen Friedenspreises“ in Münster betonten die Mediziner:innen eine Rück-Besinnung auf das Friedensgebot im bundesdeutschen Grundgesetz und kritisierten Macrons jüngste Äußerungen zum Ukrainekrieg, Frankreichs aggressive Atompolitik und seine Ignoranz gegenüber dem kolonialen Erbe, die kein Ausdruck eines Friedensstrebens wären. Die IPPNW kritisiert auch die Ausbau-Pläne für eine Uranfabrik im emsländischen Lingen. Der französische Eigentümer Framatome will dort künftig trotz des Kriegs in der Ukraine den russischen Atomkonzern Rosatom beteiligen. Die IPPNW fordert die Stilllegung der Uranfabrik.
Über die Pläne Frankreichs in der Uranfabrik in Lingen Russland zu beteiligen hatte umweltFAIRaendern mehrfach berichtet. Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach Atomgesetz haben rund 10.000 Menschen Einwendungen gegen die Pläne zum Ausbau der Uranbrennelementefabrik erhoben. Diese werden im Rahmen eines Erörterungstermins in Lingen frühestens ab Ende August oder später weiter diskutiert und könnten Einfluss auf die Entscheidung der Genehmigungsbehörde im Umweltministerium Niedersachsen haben. Auch das BMU und das Wirtschaftsministerium sowie das Bundeskanzleramt haben bei dieser brisanten bundesrechtlichen und politischen Frage der nuklearen Zusammenarbeit mit Russland und auch mit Blick auf das deutsch-französische Verhältnis gewichtig mitzureden.

In ihren aktuellen Pressestatements betont die IPPNW vor allem die Bedeutung friedenspolitischer Maßnahmen und Aktivitäten, um Krieg und Leid zu beenden und die Kette von Aufrüstung und Eskalation zu brechen. Das Friedensgebot im Grundgesetz, eine Konsequenz aus dem von deutschem Faschismus und den Nazis angezettelten Zweiten Weltkrieg ist vor dem Hintergrund innenpolitischer und internationaler Entwicklungen von großem Stellenwert. Wichtig, dass die IPPNW die friedenspolitische Verantwortung im Zusammenhang mit dem Geburtstag des Grundgesetzes noch einmal hervorhebt.

Ebenso richtig sind die Hinweise zur Politik Frankreichs und der von Präsident Macron. Frankreich ist Atomwaffenstaat innerhalb der EU. Jüngst war die Rede davon, dass auch Soldat:innen aus EU-Ländern in der Ukraine kämpfen könnten. Frankreich will sein Nuklear-Arsenal ausbauen und spricht dabei auch von einer europäischen Bombe. Mit Deeskalation und Friedenspolitik hat das nicht wirklich zu tun. Die Frage, warum ausgerechnet Macron für seine Politik mit dem Westfälischen Friedenspreis geehrt wird, sollte zurecht überaus kritisch diskutiert werden.

„Macron erhält am morgigen Dienstag den Preis „für sein unermüdliches Engagement um eine Konfliktbegrenzung zu Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine“. Doch die jüngsten Äußerungen Macrons zum Ukrainekrieg, Frankreichs aggressive Atompolitik und seine Ignoranz gegenüber dem kolonialen Erbe sind kein Ausdruck eines Friedensstrebens“, heißt es in der PM der IPPNW.

  • Auch regionale Gruppen rufen zum Protest gegen die Verleihung des Preises an Macron in Münster auf.
Dokumentation Nummer 1.

IPPNW-Pressemitteilung vom 27. Mai 2024

Emmanuel Macron ist kein Friedensgarant

Friedenspreis für französischen Präsidenten

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW kritisiert die Auszeichnung des französischen Präsidenten Macron mit dem Westfälischen Friedenspreis scharf. Macron erhält am morgigen Dienstag den Preis „für sein unermüdliches Engagement um eine Konfliktbegrenzung zu Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine“. Doch die jüngsten Äußerungen Macrons zum Ukrainekrieg, Frankreichs aggressive Atompolitik und seine Ignoranz gegenüber dem kolonialen Erbe sind kein Ausdruck eines Friedensstrebens.

Frankreich ist die einzige Nuklearmacht innerhalb der EU. Präsident Macron nutzt diesen Umstand, um sich einerseits als Schutzpatron Europas zu gerieren und den französischen Nuklearschirm als Sicherheitsgarantie für ganz Europa zu inszenieren. Andererseits riskiert Macron mit seinen Gedankenspielen zu französischen Bodentruppen in der Ukraine eine Eskalation des Krieges.

„Die Angebote Macrons an die EU-Länder für eine Beteiligung am französischen Atomwaffenprogramm und einem möglichen europäischen Atomschirm kaschieren seine eigentliche Absicht: Finanzhilfen für das teure Atomprogramm“, so die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen. „Der Präsident lädt zu einer EU-Atomwaffenpolitik ein, die letztlich einer verstärkten nuklearen Abschreckung und einer Proliferation den Weg ebnet. Wir brauchen das Gegenteil: umfassende nukleare Abrüstung, wie es der UN-Atomwaffenverbotsvertrag fordert.“

Aus Sicht der IPPNW müsste gerade Frankreich als Atommacht versuchen, das nukleare Eskalationspotential im Ukrainekrieg zu verringern. Etwa indem es sich gemeinsam mit den vier Atommächten im Sicherheitsrat auf eine „no first use“ Regel verpflichtet, die den Ersteinsatz von Atomwaffen verbietet.

Außerdem weist die IPPNW auf die aggressive und widersprüchliche Atompolitik Frankreichs hin. Aktuell plant Framatome, eine Tochter des französischen Staatskonzerns EDF, gemeinsam mit der russischen Atombehörde Rosatom eine Zusammenarbeit beim Neubau einer Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen. Ein Beweggrund Frankreichs für das russisch-französische Joint Venture ist, dass Frankreichs Atomsparte unter dem Dach der EDF Schulden in Höhe von ca. 54 Mrd. aufweist. Zuletzt stand das Projekt aufgrund absehbarer sicherheitspolitischer Risiken stark in der Kritik.

Für die französische Regierung gehören die zivilen und militärischen Seiten der Atomkraft eng zusammen. Dies hatte der französische Präsident Macron in einer Rede 2020 auf den Punkt gebracht: „Ohne zivile Atomenergie gibt es keine militärische Nutzung der Technologie – und ohne militärische Nutzung gibt es auch keine Atomenergie.“

Anstatt zivile wie militärische Seiten der Atomkraft auszubauen, sollte Frankreich endlich Verantwortung für die Folgen seiner 204 Atomwaffentests übernehmen, die auf dem Territorium ehemaliger Kolonien verübt worden sind. „Die verheerenden medizinischen und Umweltfolgen der Tests sind umfänglich belegt“, so Juliane Hauschulz, Campaignerin für „To Survive Is To Resist“, dem IPPNW-Projekt zu den Folgen von Atomwaffentests. „Frankreich sollte sich jetzt seinem kolonialen Erbe stellen und sich um eine Entschädigung aller Opfer seiner Atomwaffentests und eine umfangreiche Umweltsanierung bemühen.“ Dies würde auch ein wichtiges Zeichen in Richtung der anderen Atommächte senden.

Der Status Frankreichs als Kolonialmacht lässt auch über die fehlende Aufarbeitung der Atomtests hinaus Zweifel am Engagement Macrons für den Frieden aufkommen: Frankreich ist in der Vergangenheit vor massivem Gewalteinsatz zur Wahrung geopolitischer Interessen nicht zurückgewichen. Davon zeugen die Militäreinsätze in der Sahelregion. Mit der Entsendung französischer Truppen in das Überseegebiet Neukaledonien droht der dortige Konflikt zu einem Bürgerkrieg um die Hoheit über die Inselgruppe zu werden.

Die Verleihung des Westfälischen Friedenspreises findet am 28. Mai 2024 in Münster statt. Der Preis erinnert an den Westfälischen Frieden von 1648 und würdigt Persönlichkeiten, die sich besonders für die europäische Integration engagiert haben. Emmanuel Macron verantwortet jedoch Entscheidungen die zulasten von Abrüstung, Nachhaltigkeit und Entspannung innerhalb und außerhalb Europas gehen. Das darf nicht mit einem Friedenspreis geehrt werden.

Dokumentation Nummer 2:

IPPNW-Pressemitteilung vom 23. Mai 2024

IPPNW fordert Rückbesinnung auf Friedensgebot im Grundgesetz – 75 Jahre Grundgesetz

Die IPPNW fordert anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes eine Rückbesinnung auf das Friedensgebot des deutschen Grundgesetzes, das mit der Präambel und dem Artikel 1, Abs. 2 und weiteren Regelungen fest verankert ist. Die Politik der „Zeitenwende“ und der Ruf nach „Kriegstüchtigkeit“ stehen dazu im eklatanten Widerspruch. Kriege werden als Mittel der Politik wieder salonfähig oder gar als alternativlos dargestellt während heroische Tugenden und mit ihnen problematische Männlichkeitskonstruktionen neu aufgelegt werden.

Diese Militarisierung der Gesellschaft gefährdet den sozialen Zusammenhalt und fördert faschistische Tendenzen. Einerseits weil die massive Aufrüstung mit herben Einsparungen in anderen Bereichen wie Arbeit und Soziales, Klima, Entwicklungszusammenarbeit und Bildung einhergeht. So sieht der Bundeshaushalt 2024 mehr Geld für den Rüstungsetat vor als für Bildung, Gesundheit, Wohnen, Umwelt, Entwicklung und Auswärtiges zusammen. Die Aufrüstung geht auf Kosten der dringend benötigten sozial-ökologischen Transformation und wird soziale Konflikte um knappe Ressourcen schüren. Zum anderen ist die „Zeitenwende“ Teil eines weltweit erstarkenden Kriegsregimes. Statt die globalen Krisen durch kooperative Systeme und Multilateralismus anzugehen, droht die Kriegslogik unsere Wirtschaft, Politik und Kultur zu durchdringen. Das Denken in Freund-Feind-Schemata verschärft sich. Klare Feindbilder gefährden sowohl den innergesellschaftlichen Frieden, indem sie „Schuldige“ für die sozialen Probleme ausmachen, als auch den äußeren Frieden, denn sie sollen dazu dienen, eine Gesellschaft „kriegstüchtig“ zu machen.

„Nur wenn Frieden herrscht, kann sich Politik um die Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft kümmern. Faschismus und Militarismus sind zwei Seiten derselben Medaille. Wir sind daher davon überzeugt, dass wir Antifaschismus und Frieden zusammen denken und angehen müssen. Der Kern unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts ist eine Kultur des Friedens, die auf der Wahrung von Menschen- und Grundrechten, auf Dialog und auf dem Engagement für Abrüstung und Entspannung fußt und auf eine zivile statt eine militärische Sicherheitspolitik fokussiert“, heißt es in einer Resolution, die die IPPNW auf ihrem Jahrestreffen in Frankfurt verabschiedet hat.

Als Friedensorganisation erinnert die IPPNW daran, dass „Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus!“ eine Einheit bilden. Denn Faschismus, Rassismus und Militarismus hängen historisch eng zusammen. Der Nationalsozialismus etwa entwickelte rassistische Praktiken des deutschen Kolonialismus weiter, forcierte eine industriell-militärische Entwicklung und propagierte zugleich eine Blut-und-Boden Ideologie.

Gleichzeitig beobachten wir, dass der Schlüsselbegriff „Frieden“, fest verankert in unserem Grundgesetz und in der UN-Charta, in der Öffentlichkeit immer häufiger geächtet wird. Der Begriff bezeichnet vielfältige Formen menschlicher Beziehungen, in denen die Gewalt abnimmt und Konflikte kooperativ und lösungsorientiert bearbeitet werden. Dieses breite Verständnis von Frieden umfasst innergesellschaftlichen und zwischenstaatlichen Frieden gleichermaßen.

Der Kampf gegen Faschismus und Militarismus hat in der IPPNW eine lange Tradition, so etwa in Projekten für die Aufarbeitung der Rolle der Medizin im Nationalsozialismus, den Einsatz für eine angemessene medizinische Versorgung geflüchteter Menschen und für eine menschenrechtsgeleitete Asylpolitik, basierend auf der medizinischen Ethik und dem Artikel 1, Abs. 1 und Abs. 2 des Grundgesetzes.

Weitere Informationen:
Die Resolution „Nie wieder Krieg – nie wieder Faschismus“

Strahlendes Erbe: Rückbau des AKW Fessenheim – Risiken der Niedrigstrahlung ausgeblendet

Gemeinsam mit dem BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein hat die internationale Ärzt*innen-Organisation IPPNW eine Einwendung im laufenden Beteiligungsverfahren für den Antrag des französischen Stromkonzerns und Betreibers des abgeschalteten AKW Fessenheim, EdF, erhoben. Kritisiert wird, dass bei der Stilllegung und dem anstehenden Rückbau Strahlenrisiken unzureichend berücksichtigt oder ausgeblendet werden. BUND und IPPNW fordern daher Nachbesserungen, um auch solche Gesundheitsrisiken zu minimieren, die in Folge niedriger Strahlenfreisetzungen eintreten können. Das Bundesland Baden-Württemberg hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben (siehe unten).

Dokumentation von der Seite der IPPNW, 14. Mai 2024, der BUND Regionalverband ist hier online.

Ärzt*innen und Naturschützer*innen kritisieren Antrag zur Stilllegung des AKW-Fessenheim

Französischer Staatskonzern EDF unterschlägt große Gruppe radioaktiv verursachter Krankheiten

Die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des französischen Kernkraftwerks Fessenheim konnten Bürger*innen vom 25.03. bis 30.04.2024 im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung einsehen und kommentieren.

Auch im Rückbau selbst finden radioaktive Emissionen statt. Die Rückbauarbeiten verursachen nach den Plänen der EDF sowohl radioaktive Abluft wie auch radioaktive Abwässer. Die EDF sieht dadurch jedoch „keine nennenswerten Auswirkungen“ auf die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung. Die Ärzt*innenorganisation IPPNW und die Naturschutz-Organisation BUND (Regionalverband Südlicher Oberrhein) widersprechen dieser Sichtweise und weisen auf den aktuellen Kenntnisstand in der Wissenschaft hin (IPPNW, 2013).

Teil der Rückbaustrategie ist zudem ein geplantes aber noch nicht genehmigtes Verwertungszentrum für schwach radioaktive Metalle. In diesem „Technocentre“ sollen über Jahrzehnte die Metalle eingeschmolzen und wie konventioneller Stahlschrott in Verkehr gebracht werden.

IPPNW und BUND wandten sich in einer Stellungnahme an die Kommission zur Durchführung der öffentlichen Beteiligung für den Abbau des Kernkraftwerks Fessenheim und wiesen explizit auf aktuelle Studien zu den Gefahren der radioaktiven Niedrigstrahlung hin. Dabei spielen insbesondere sog. stochastische Strahlenwirkungen (bösartige Tumore, Blutkrebse, angeborene Fehlbildungen) eine Rolle. Bei diesen steigt mit der Strahlendosis die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Krankheit, nicht aber deren Schwere.

Diese häufigen gesundheitlichen Strahlenfolgen wurden in der Folgenabschätzung der Stilllegungsunterlagen überhaupt nicht berücksichtigt. Stattdessen wurden lediglich Manifestationen der sog. Strahlenkrankheit berücksichtigt (sog. deterministische Strahlenwirkungen). Die vom Betreiber EDF vorgelegten Analysen (S. 86-96) gelten jedoch nur für die verschiedenen Manifestationen einer akuten Strahlenkrankheit nach Erhalt hoher Strahlendosen, nicht jedoch für die lehrbuchmäßig bekannten verschiedenartigen Folgen der Niedrigstrahlung, die in zahlreichen Studien und Metaanalysen erfasst sind (Schweizerische Ärztezeitung, 2022), (BUND, 2024), (IPPNW, 2013).

Ergänzende Informationen:
Das Kernkraftwerk Fessenheim wurde 2020 endgültig abgeschaltet, die EDF bereitet seither den Rückbau vor. Für den Rückbau selbst ist ein Stilllegungsdekret der französischen Regierung erforderlich, mit dessen Erteilung 2025 gerechnet wird.

Pressekontakt:
IPPNW Presse / Frederic Jage-Bowler / 030 69807415 / jagebowler[at]ippnw.de

Dokumentation PM Landesregierugn Baden Württemberg, 26. April 2024.

Land gibt Stellungnahme zu Kernkraftwerk Fessenheim ab

Im Rahmen des geplanten Rückbaus des französischen Kernkraftwerks Fessenheim besteht die Möglichkeit, Einwendungen einzubringen. Das Umweltministerium nimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich Stellung.

Im Rahmen des geplanten Rückbaus des französischen Kernkraftwerks Fessenheim besteht seit dem 25. März 2024 die Möglichkeit, Einwendungen einzubringen. Das Umweltministerium nimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausführlich Stellung. Anlässlich der Abgabe der Stellungnahme des Landes teilt Umweltministerin Thekla Walker mit: „Wir begrüßen den vorgesehenen zügigen Rückbau des Kernkraftwerks. Es wäre falsch, eine solche Aufgabe hinauszuzögern und auf zukünftige Generationen zu verlagern.“

Aufgrund der Lage des Kernkraftwerks direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg sind grenzüberschreitende Auswirkungen des Rückbaus nicht auszuschließen. Daher läuft aktuell ein grenzüberschreitendes Beteiligungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger können noch bis 30. April 2024 ihre Stellungnahmen oder Einwendungen in deutscher Sprache direkt bei den für das Verfahren zuständigen französischen Behörden vorbringen.

„Wenn der Rückbau so durchgeführt wird, wie er in den Unterlagen beschrieben ist, sind keine relevanten negativen Konsequenzen auf deutschem Staatsgebiet zu erwarten. Die Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen müssen wirken. Eine stringente und engmaschige Überwachung ist auch in Zukunft erforderlich“, fasst Umweltministerin Walker die Ergebnisse der Prüfung zusammen. Das Umweltministerium hat zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg die veröffentlichten Unterlagen mit Hinblick auf mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen geprüft und bewertet. Die Stellungnahme des Landes umfasst verschiedene Hinweise zur Intensivierung der vorgesehenen Überwachung.

Zwar seien Störfälle oder Vorkommnisse mit Folgen für Baden-Württemberg nicht zu erwarten, sie könnten aber auch nicht völlig ausgeschlossen werden, so die Ministerin weiter. „Falls Freisetzungen oder erhöhte Abgaben festgestellt werden, müssen die in Baden-Württemberg zuständigen Behörden informiert und bei der Festlegung von Abhilfen einbezogen werden. Darauf haben wir deutlich hingewiesen“.

Bereits im Vorfeld wurde die deutsche Seite in bestehenden Gremien wie der lokalen Überwachungskommission Fessenheim (CLIS) und der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) über die Arbeiten im Kernkraftwerk Fessenheim und die Planungen zu dessen Rückbau informiert. Die Stabsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Regierungspräsidium Freiburg pflegt einen engen Kontakt zur elsässischen Präfektur Haut-Rhin.

„Die französischen Behörden haben die deutsche Seite sehr gut in das Genehmigungsverfahren zum Rückbau des Kernkraftwerks Fessenheim eingebunden“, hebt Regierungspräsident Carsten Gabbert hervor und versichert, dass der bestehende Informationsaustausch zwischen französischen und deutschen Behörden aufrechterhalten werde. „Gemeinsam werden das Umweltministerium und das Regierungspräsidium sich auch während des Rückbaus für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt einsetzen.“

Stellungnahme des Landes

Umweltministerin Walker hat die Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg am 26. April 2024 an die zuständige französische Anhörungskommission übermittelt. Sie wird wie alle anderen eingereichten Eingaben oder Stellungnahmen auf der französischen Internetseite zur Öffentlichkeitsbeteiligung (Registre Numérique Enquête publique sur la demande d’autorisation de démantèlement de la centrale de Fessenheim) abrufbar sein. Die Stellungnahme (PDF) ist zudem auf der Internetseite des Umweltministeriums veröffentlicht.

Unterlagen in Papierform und online verfügbar

Die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau Kernkraftwerks sind öffentlich zugänglich. Sie können in Papierform im Regierungspräsidium Freiburg sowie in den Gemeinden Hartheim und Neuenburg eingesehen werden. Des Weiteren sind sie online über die Bekanntmachungen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg abrufbar und im Portal Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) der Länder verfügbar. Auf diesen Seiten finden sich auch weitere Informationen zum Thema.

Bürgerinnen und Bürger können noch bis zum 30. April 2024 Kommentare oder Einwendungen in diesem Portal oder auf anderem Wege abgegeben.

Einlagerung genehmigt: Hochradioaktiver Atommüll per Castor-Transport von Sellafield (GB) nach Brokdorf

Während die AKWs nun seit einem Jahr abgeschaltet sind, ist der dabei entstandene Atommüll bislang nur von einer Zwischenlösung zur nächsten unterwegs. Unmittelbar drohen über 150 Castor-Transporte per LKW von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus. Doch weitere Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll stehen an: Insgesamt sieben Castor-Behälter mit verglasten Abfällen aus der britischen Plutoniumfabrik in Sellafield werden wohl 2025 im Zwischenlager Brokdorf eingelagert werden. Einen entsprechenden Antrag der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) genehmigt. Die Castoren werden mit einem bewaffneten Spezialschiff über die Nordsee und die Elbe transportiert und vermutlich über den Hafen von Brunsbüttel per LKW nach Brokdorf angeliefert. Die dafür erforderliche Transportgenehmigung ist noch nicht erteilt. (Foto: BGZ)

Die Transporte mit hochradioaktivem Atommüll sind überaus brisant. Neben den Unfallrisiken und einer Freisetzung der enormen Radioaktivität sind derartige Transporte nach den Anschlägen von 911 in den USA Anfang der 2000er Jahre immer mehr in den Focus auch für Terroranschläge gerückt. Insbesondere mit dem Anwachsen des islamistischen Terrors. Zuletzt hat der Krieg Russlands gegen die Ukraine die Risikolage noch mal deutlich verschärft. Als Konsequenz aus diesen neuen erhöhen „zivilisatorischen“ Risiken für Atomanlagen und Transporte haben staatliche Stellen in Verbindung mit den Nachrichtendiensten Maßnahmen zu weiterem Schutz der Anlagen (Gebäude etc.) unternommen und auch die Überwachungsmaßnahmen im Zusammenhang vor allem mit den Transporten von hochaktivem Material erhöht. Da diese einer strikten Geheimhaltung unterliegen, abgesichert durch eine entsprechende Regelung im Atomgesetz und anderen Bestimmungen, ist für die Bevölkerung kaum noch abschätzbar, wie die Risikolage tatsächlich ist. Auch Gerichten ist es durch die Atomgesetzänderung nicht möglich, die staatlichen Abwehr- und Schutzmaßnahmen in der Sache zu prüfen. Wenn Behörden Sachlagen als Geheimschutz erklären, ist die Prüfung für Gerichte und Bürger:innen nicht mehr möglich.

  • Alles zum Thema Atomgesetz und SEWD auf umweltFAIRaendern. Hinter dem Kürzel SEWD verbirgt sich der staatliche Anti-Terrorschutz für Atomanlagen.

Der brisante plutoniumhaltige Atommüll ist bei der Verarbeitung von verbrauchten Brennelementen aus bundesdeutschen Atommeilern in Sellafield angefallen. Mit enormen Kosten und extremen Sicherheitsrisiken wurden das beim Reaktoreinsatz neu entstandene Plutonium und Uran-Reste chemisch abgetrennt. Weil es keine Endlagerungsmöglichkeiten für diesen brisanten Atommüll gab (und bis heute nicht gibt), wurden bis 2005 abgebrannte Brennstoffe vermeintlich wiederaufgearbeitet, um Zeit für eine dauerhafte Möglichkeit zur (End)Lagerung zu finden. Rücktransporte von solchen bei der Aufarbeitung bundesdeutscher Atombrennstäbe entstandenen hochaktiven Abfällen sind bereits nach Biblis ins dortige Zwischenlager erfolgt. Weitere Transporte aus Sellafield nach Brokdorf und Isar/Ohu in Bayern stehen noch an. Außerdem kommen HAW-Abfälle auch aus Frankreich (La Hague) für das Zwischenlager nach Philippsburg.

Ende April 2024 hatten Grüne von der Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein das Zwischenlager in Brokdorf besucht. Die BGZ hatte über diesen Besuch per PM berichtet. Siehe gleich unten als Dokumentation. Die PM der Grünen (danke für den Hinweis) ist ebenfalls unten als Dokumentation zu finden.

In der PM der Grünen Abgeordneten Ulrike Täck werden weder die noch anstehenden Castortransporte aus Sellafield angesprochen, noch mögliche Mängel oder Defizite. Immerhin steht gleich um die Ecke von Brokdorf das BAUGLEICHE Zwischenlager Brunsbüttel, dem ein Urteil des OVG Schleswig die Betriebsgenehmigung entzogen hat. Bis heute wird das benachbarte Zwischenlager ohne die erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungen betrieben.

Alles zum Thema Brunsbüttel Zwischenlager und OVG-Urteil auf umweltFAIRaendern.de

BaSE informiert über den Stand und die Genehmigungen für das Zwischenlager in Brokdorf hier.

Dokumentationen:

1. BGZ: Zwischenlager Brokdorf: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

BROKDORF – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, sieben CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Brokdorf aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Brokdorf sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Jonas Wingert, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Brokdorf.

Die Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente sollen in den nächsten Jahren vom britischen Sellafield in das Zwischenlager Brokdorf gebracht werden. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest. Für die Rückführung ist zudem eine Beförderungsgenehmigung nach dem Atomgesetz erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragen wird.

Im Jahr 2015 ist ein Konzept zur Verteilung der noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente mit breitem politischem Konsens verabschiedet worden. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor. Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. „Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Jonas Wingert deutlich. Nach Abschluss der Rückführung würden die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in den Bundesländern zwischengelagert, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff zur Wiederaufarbeitung ins Ausland verbracht wurde.

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

Achtzehn weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon sieben Behälter in das Brennelement-Zwischenlager Brokdorf. Bei den Behältern, die aus Sellafield nach Brokdorf kommen werden, handelt es sich um CASTOR-Behälter des Typs HAW28M, die auch für die Rückführung verglaster hochradioaktiver Abfälle an die Standorte Biblis, Gorleben, Isar und Philippsburg eingesetzt wurden bzw. noch werden.

Hintergrund:

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallverursacher, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet. Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, unter anderem auch bei öffentlichen Veranstaltungen vor Ort in Brokdorf. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/

BROKDORF – Ulrike Täck MdL hat gemeinsam mit einer Delegation von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Kreis Steinburg das Zwischenlager in Brokdorf besucht. Dort wurden die Besucher*innen von der BGZ über die sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle und die Planungen zur verlängerten Zwischenlagerung am Standort informiert.

Bei einem Gang durch das Zwischenlager erläuterten Vertreter der BGZ, wie die sichere Aufbewahrung der radioaktiven Abfälle in Brokdorf gewährleistet wird. Am Standort sind derzeit 57 CASTOR-Behälter mit Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Brokdorf eingelagert. Zudem informierten die Vertreter der BGZ über die Vorbereitungen auf die verlängerte Zwischenlagerung. „Wir werden die sichere Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle auch über die kommenden Jahrzehnte gewährleisten“, betonte BGZ-Sprecher Jonas Wingert mit Blick auf den größeren Zeitbedarf bei der Endlagersuche. Dazu habe die BGZ ein umfangreiches Forschungsprogramm aufgelegt, auf dessen Grundlage die Behälter und Inventare untersucht werden.

„Die Sicherheit basiert auf einem robusten Konzept mit einer umfassenden Überwachung und positiven Erfahrungen aus einem jahrzehntelangen, störungsfreien Betrieb der Zwischenlager,“ erläuterte Wingert weiter. Die BGZ werde rechtzeitig eine neue Genehmigung für das Zwischenlager Brokdorf beantragen und dabei die Öffentlichkeit umfassend beteiligen.

Nach der Besichtigung erklärte Ulrike Täck MdL: „Als Grüne Landtagsfraktion übernehmen wir Verantwortung für die gefährlichen Hinterlassenschaften der von uns stets und auch weiterhin abgelehnten Atomkraft. Dabei setzen wir auf bestmögliche Sicherheitsstandards. Gemeinsam mit unseren Aktiven vor Ort bekam ich heute einen sehr guten Einblick in die Lagerung. Wir sind beeindruckt, wie die BGZ ihren Beitrag zu der Lösung dieser Ewigkeitslasten verantwortungsvoll leistet.“

Ulrike Täck ergänzt weiter: „Die Genehmigung des heutigen Zwischenlagers läuft allerdings 2047 aus. Die Suche nach einem Endlager wird aber frühestens in den 2040er Jahren zu einer Entscheidung für einen Standort führen, dessen Bau und Inbetriebnahme dann noch weitere Jahrzehnte dauert. Eine weitere Zwischenlagerung ist daher leider unvermeidbar. Es ist gut, dass die BGZ sich bereits seit 2017 auf diese verlängerte Zwischenlagerung mit einem Forschungsprogramm vorbereitet. Ich begrüße die transparente Kommunikation der BGZ und die Ankündigung, noch stärker auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zu setzen.“

Hintergrund:

Die Genehmigungen für die Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle sind in Deutschland auf 40 Jahre befristet, die Genehmigung für das Zwischenlager in Brokdorf läuft im Jahr 2047 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung ist notwendig, da die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) frühestens in den 2040er-Jahren mit der Benennung eines Endlagerstandorts für hochradioaktive Abfälle rechnet. Dann wird es noch mehrere Jahrzehnte dauern, bis alle Behälter an dieses Endlager abgegeben sind. Auf die verlängerte Zwischenlagerung bereitet sich die BGZ seit ihrer Gründung im Jahr 2017 vor, unter anderem mit ihrem Forschungsprogramm. Dieses ist unter https://bgz.de/forschungsprogramm/ abrufbar.

3. PM der Grünen Fraktion im Landtag SH: Es ist unsere Verantwortung, keinen weiteren Atommüll zu produzieren

Bei einem Gang durch das Zwischenlager Brokdorf erhielt eine Delegation von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Kreis Steinburg Einblicke, wie die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) die radioaktiven Abfälle in 57 CASTOR-Behältern sicher zwischenlagert. Dazu sagt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Täck:

Vergangene Jahrzehnte der Nutzung von Atomkraft hinterlassen uns Tausende Tonnen strahlenden Mülls, der über 30.000 Generationen hinweg in einem Endlager sicher entsorgt werden muss. Der Standort dafür wird aber noch gesucht. Daher wird der Atommüll derzeit in Standortzwischenlagern verwahrt.

Wir alle haben Verantwortung für die gefährlichen Hinterlassenschaften der von uns stets und auch weiterhin abgelehnten Atomkraft. Dabei setzen wir auf bestmögliche Sicherheitsstandards. Wir Abgeordneten und unsere Aktiven vor Ort bekamen heute einen sehr guten Einblick in die Lagerung und sind beeindruckt, wie die BGZ ihren Beitrag zu der Lösung dieser Ewigkeitslasten verantwortungsvoll leistet.

Die Genehmigung des heutigen Zwischenlagers läuft 2047 aus. Die Suche nach einem Endlager wird allerdings frühestens in den 2040er Jahren zu einer Entscheidung für einen Standort führen, dessen Bau und Inbetriebnahme dann noch weitere Jahrzehnte dauert. Eine weitere Zwischenlagerung ist daher leider unvermeidbar. Es ist gut, dass sich die BGZ bereits seit 2017 mit einem Forschungsprogramm auf diese zweite Zwischenlagerung vorbereitet. Ich begrüße die transparente Kommunikation der BGZ und die Ankündigung, noch stärker auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zu setzen.

Es ist unsere Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen nicht noch mehr Atommüll zu produzieren. Das bedeutet, weder Laufzeiten von Atomkraftwerken zu verlängern, noch neue Meiler zu bauen, egal welchen Typs oder welcher Größe. Die Last der Ewigkeitskosten ist schon jetzt übermenschlich. Es ist erfreulich, dass der Bundesparteitag der FDP nun offensichtlich auch erkannt hat, dass Atomkraft zu langsam, zu teuer und zu gefährlich ist und daher dem Antrag auf Wiedereinstieg in die Atomkraft eine Absage erteilt hat.

Nach Haus – Was hat Reinhard Mey im Mai 2024 zu sagen?

Am 3. Mai erscheint sein neues Album. Reinhard Mey – Nach haus! (Für mich muss man haus – hier ! – kleinschreiben, weil es ein unbestimmter Ort ist) Dieser ! Titel für ein Album in diesen ! Zeiten. Wo bitte soll das sein? Was hat einer der bedeutsamsten westdeutschen Deutschland-Künstler zu singen, angesichts von Krieg und Neo-Nazis und Umbrüchen? Ich bin gespannt auf Reinhard Mey. Offenbar schon im Dezember 2023 war die Tracklist des Albums bekannt.

BreitbandSchlüsselKopf – Für die Ohren! Demokratie, denn Faschismus in ein Verbrechen. Willy

Inne halten. Besinnen! Zuhören. Augen zu. Erst noch mal klicken: https://yt.artemislena.eu/watch?v=Ht5WOxfRrgM – Das ist eine Plattform von https://invidious.io/ – die irgendwie wohl datenfreundlich auf Youtube zugreift. Keine Ahnung, aber auch mit Download-Möglichkeit – und werbefrei oder? Und wenn ihr auf der Plattform seid und die Links hier nicht funktionieren… Willy – Konstantin Wecker! Stoppt die AfD und andere, die Faschisten und Rechtsradikale sein könnten. Stoppt die, die meinen: Faschismus ist eine Meinung. In der Demokratie ist Faschismus ein Verbrechen! Daher liebe ARD und ZDF und verantwortungsvolle Medien: Schaut in die Welt – und schaut bei euch im Hause, wo die rote Linie ist, die nicht überschritten werden darf! Gerechtigkeit und Gemeinsamkeit statt Spaltung und Hass! Geht nur mit Demokratie. Ach ja, eigentlich wollte ich nur das hier zu „Gesicht“ oder besser „Gehör“ bringen: Reinhard Mey. Hannes Wader und nochmal dieser Konstantin Wecker und ein Update von Willy – 2018 – https://yt.artemislena.eu/watch?v=_kW_47-yZTM&listen=false

Der die Links nicht öffnen kann, weil der digitale Widerstand doch immer neue Wege braucht. Das Empire bietet Weckers Willy hier: https://www.youtube.com/watch?v=Ht5WOxfRrgM

 

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