LNG-Fracking Terminals im Hamburger Hafen und anderswo: Klimakatastrophe oder Ende Gelände

Nachdem sich diverse Umweltverbände und Klimaschützer:innen schon gegen die geplanten (mobilen) Flüssig#Fracking#Gas bzw. LNG-Terminals positioniert haben, hat nun auch der BUND Hamburg eine Stellungnahme veröffentlicht, die der AK Energie des Verbandes erarbeitet und der Vorstand beschlossen hat: „Der BUND Hamburg lehnt ein übereiltes und faktenfreies Genehmigungsverfahren zum Bau von LNG–Terminals in Deutschland unter Ausschluss der aktuell rechtsgültigen Verfahrensschritte, insbesondere der Umweltverträglichkeitsprüfung und des zivilgesellschaftlichen Beteiligungsverfahren, ab. Die unter diesen Bedingungen geplanten LNG–Terminals in Deutschland werden vom BUND Hamburg entschieden abgelehnt. Der BUND Hamburg unterstützt den Widerspruch des Bundesverbandes gemeinsam mit NABU und WWF gegen die Genehmigung des LNG–Terminals in Wilhelmshaven. Auch für den BUND Hamburg gilt das Wort der „klaren Kante“ gegen die provokanten Planungen und abgekürzten Verfahren.“ Klare Ansage. In einer Presseerklärung hatte der BUND Hamburg festgestellt: „Überteuert, intransparent und an Klimazielen vorbei: BUND kritisiert Hamburgs LNG-Pläne – Gasbedarf kann über bestehende mitteleuropäische Infrastruktur gedeckt, und auch von Hamburg noch massiv reduziert werden.“ Der Bundesverband spricht sogar von einer „LNG-Terminals werden zur politischen Irrfahrt“. Klagen sind angekündigt. Wichtig aber auch: Den gesellschaftlichen Widerstand öffentlich auf die Straße zu bringen.

Hamburgs grüne Umweltbehörde und der sozialdemokratische Bürgermeister hatten neue – mobile – LNG-Terminals als Mittel, um von russischen Gaslieferungen aufgrund des Angriffs gegen die Ukraine, wegzukommen, begrüßt. Ernsthafte Prüfungen, darauf hat nicht nur der BUND Hamburg jetzt hingewiesen, ob man neue Terminal überhaupt brauche, hat es bislang nicht ernsthaft gegeben. Ebensowenig wird von der Bundesregierung oder dem rot-grünen Senat in Hamburg thematisiert, dass mit den LNG Planungen nicht nur Milliarden-Investitionen anstehen, sondern Tür und Tor für extrem umwelt- und klimaschädliches Fracking-Gas geöffnet wird. Damit feuert man im wahrsten Sinn die Klimakatastrophe an. Beteiligungsrechte und auch Rechtsstandards in der EU sollen für diese Maßnahmen einer Kriegswirtschaft entsprechend der Beschlüsse im Bundestag massiv eingeschränkt werden. Die Deutsche Umwelthilfe (LNG) und der Bundesverband des BUND haben daher bereits Klagen angekündigt. Der grüne Wirtschaftsminister Habeck hat schon mal die Verbände gewarnt !! gegen diese Grundrechtseinschränkungen zu klagen (wir haben ja Krieg, siehe hier NDR).

Für den Standort in Hamburg sind – siehe oben – Sicherheitsprüfungen noch nicht abgeschlossen. LNG-Schiffe stellen wegen der Explosionsgefahren ein extrem hohes Risiko dar. Die Schiffe müssten bis zum Hamburger Hafenstandort bei Moorburg nicht nur die gesamte Elbe hinauf an vielen Städten vorbei, sondern im Hamburger Hafen durch faktisch mitten durch die Millionenmetropole. Außerdem ist in der Diskussion, ob es eine Sperrung auf der Elbe für andere Schiffs-Verkehre geben muss, wenn diese befüllten Gas-Tanker Moorburg anlaufen. Die Explosion im Hafen von Beirut im Jahr 2020 hat zuletzt deutlich gemacht, welche extreme Zerstörungskraft von Gefahrstoffen ausgehen kann, von denen es schon ohne LNG genug im Hamburger Hafen gibt. Mit Blick auf die bis heute nicht absehbare weitere Entwicklung des Kriegs Russland in der Ukraine muss auch berücksichtigt werden, das solche Schiffstransporte auch zu Angriffszielen von Terrorkommandos oder Staaten werden können. Russland hat zuletzt mit dem Angriff auch gegen Atom-Standorte wie Tschernobyl und andere AKWs in der Ukraine gezeigt, wie schnell „zivile“ Infrastruktur angegriffen und im Zweifelsfall mit katastrophalen Wirkungen zerstört werden könnte. Mehrfach hat Russland dazu im Krieg gegen die Ukraine z.B. Infraschall-Raketen eingesetzt. Diese Raketensystem gelten derzeit als nicht verteidigbar.

Ende Gelände und andere Organisationen mobilisieren angesichts dieser Planungen, die die fossile Energiewirtschaft im Schatten des Krieges für Jahrzehnte stabilisieren könnten, zu Gegen-Aktionen. Statt über irrwitzige Verfassungsänderungen mit „Sondervermögen“ für die Aufrüstung die Schuldenbremse fortzusetzen braucht es in jedem Fall eine Klimakatastrophen-Bremse!

Dokumentation:

Überteuert, intransparent und an Klimazielen vorbei: BUND kritisiert Hamburgs LNG-Pläne

20. Mai 2022 | Energie, Klimaschutz, Nachhaltigkeit

Gasbedarf kann über bestehende mitteleuropäische Infrastruktur gedeckt, und auch von Hamburg noch massiv reduziert werden.

Per Beschluss des Deutschen Bundestags von letzter Nacht ermöglicht das sogenannte LNG-Beschleunigungsgesetz deutschlandweit zwölf Terminals, fest und schwimmend, davon eines in Hamburgs Hafen. Die Bundesregierung hat bis heute keine validen Daten zum Gasbedarf vorgelegt. „Vor Installation eines schwimmenden Terminals in Hamburg erwarten wir vollständige Transparenz über den tatsächlichen Gasbedarf. Ein schwimmendes LNG-Terminal kostet €200.000 pro Tag. Angesichts dieses Wahnsinns kann keine einzige verfügbare Einsparmaßnahme an Geldfragen scheitern“, sagt Lucas Schäfer, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Sämtliche geplanten Terminals werden mit der Daseinsvorsorge der Bevölkerung begründet. Dabei ist es die Industrie, die etwa die Hälfte des Erdgasverbrauchs in Deutschland verursacht, darunter maßgeblich die petrochemische Plastik-Industrie. LNG-Terminals bringen zudem eine extreme Klimaschädlichkeit mit sich, sobald LNG aus Fracking-Technologie importiert wird.

Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und Berechnung von Artelys[1] zeigen auf, dass bereits die bestehenden Pipelines und Terminals in Mitteleuropa ausreichen, um die Versorgungssicherheit mit Erdgas, unabhängig von Russland, sicher zu stellen. Möglichkeiten aus Zeebrugge (Belgien) und den Niederlanden (u.a. Rotterdam), die bereits dort vorhandene Infrastruktur für einen vorübergehenden LNG-Import mitzunutzen, anstatt in Deutschland eine Überkapazität aufzubauen, werden jedoch von allen deutschen Nordbundesländern ignoriert und der Aufbau einer neuen Infrastruktur forciert. „Das übereilte und faktenfreie Genehmigungsverfahren für LNG-Terminals ist inakzeptabel“, so Schäfer. Der BUND Bundesverband geht gemeinsam mit NABU und WWF juristisch in Widerspruch gegen die Genehmigung des LNG-Terminals in Wilhelmshaven. Auch für das schwimmende Terminal in Hamburg gilt das Wort der „klaren Kante“ gegen die überstürzten Planungen.

„Bevor Bürgermeister Tschentscher und Umweltsenator Kerstan sich überhaupt reinen Gewissens für neue fossile Infrastruktur wie LNG-Terminals aussprechen können, müssen sie sämtliche in öffentlicher Hand der Stadt Hamburg liegenden Einsparmöglichkeiten prüfen“, mahnt Schäfer. Der Senat kann u.a. auf den Gasverbrauch in der Fernwärme direkt Einfluss nehmen. Hier müssen Großwärmepumpen massiv stärker eingesetzt werden. Die für den Standort Dradenau geplante Wärmepumpe wurde absurderweise in ihrer Leistung immer weiter reduziert von einst 60 MW auf zuletzt nur noch 20 MW. Konsequenter Ausstieg aus dem Heizen mit Gasheizungen sowie energetische Gebäudesanierungen sind weitere bisher zu wenig genutzte Hebel. Über 50 Prozent des Gasbedarfs kommt aus der Industrie und dort insbesondere aus der petrochemischen Plastik- und Kunstdünger-Industrie. In der Verpackungsindustrie und in der konventionellen Landwirtschaft bestehen diesbezüglich noch erhebliche Einsparpotenziale.

Für Rückfragen:

BUND Hamburg, Lucas Schäfer, Tel. 040 600 387 11


[1] Artelys: Does phasing-out Russian gas require new gas infrastructure? https://elperiodicodelaenergia.com/wp-content/uploads/2022/05/Artelys-Russian-gas-phase-out.pdf (2022, finanziert durch European Climate Foundation)

 

BUND Bundesverband – Kommentar: LNG-Terminals werden zur politischen Irrfahrt

27. April 2022

Die geplante Änderung des Wasserrechts in Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit den neuen Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals) kritisiert Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND:

„Die LNG-Nutzung widerspricht dem Klimaneutralitätsziel der Bundesregierung. Statt politischer Schnellschüsse braucht es ein belastbares Konzept für den Import erneuerbarer Energien. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein sollte nicht in blinden Aktionismus verfallen, sondern Sorgfalt walten lassen. Es braucht eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Überprüfung der Klimabilanz von LNG-Terminals.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein begibt sich mit der Änderung des Wasserrechts auf denselben Irrweg wie die Bundesregierung: Sie meidet die öffentliche Diskussion und verkürzt die demokratischen Verfahren. Damit wird eine riskante Politik der vollendeten Tatsachen etabliert. Die aufschiebende Wirkung von Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse wird unmöglich. CDU, Grünen und FDP entmündigen die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein.

Es braucht dringend mehr Beteiligung, um die zukünftigen Gasimportinfrastrukturen mit den Zielen der Energiesouveränität und Klimaneutralität zu vereinbaren. Die Energieversorgung ganz allgemein zum öffentlichen Interesse zu erklären, geht an der Komplexität des heutigen Energiesystems völlig vorbei.“

Mehr Informationen

 

  • LNG-Importe stehen im Verdacht, teilweise klimaschädlicher zu sein als die Kohlenutzung, da Transport und Verflüssigung sehr energieintensiv sind und zu hohen Methanemissionen führen. Die Lieferverträge für LNG werden voraussichtlich eine Laufzeit über 20 Jahre und mehr haben – weit über die derzeitige Krisensituation hinaus. Stationäre LNG-Terminals, die erst Mitte der 2020er Jahre in Betrieb gehen, tragen somit kurzfristig nicht zu einer besseren Versorgungssicherheit bei.
  • Ein vom BUND vorgelegtes Papier „Einsparungen jetzt! Für Energiesouveränität und ein krisenfestes Ernährungssystem“ fordert von der Bundesregierung angesichts des Krieges in der Ukraine Sofortmaßnahmen in unterschiedlichen Sektoren.
  • Alle BUND-Positionen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
  • Kontakt: Oliver Powalla, BUND-Energieexperte (Gas), Tel. (030) 2 75 86-436, Mobil: 01 63 / 6 85 43 24, oliver.powalla(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle (Sigrid Wolff / Daniel Jahn / Clara Billen / Lara Dalbudak), Tel. (030) 2 75 86-497 / -531 / -464 / -425, presse(at)bund.net

 

Atom Speziell: Berlin, bei Hamburg, München: Dual-Use Beryllium – Was tun mit atomaren Zündstoff aus der Atomforschung?

Radioaktives – aktiviertes Beryllium. Eingesetzt als Reflektor zur Neutronenvermehrung in der bundes/west/deutschen Atomforschung. Bitte was? Ist das Physik? Auch. Der Stoff ist relevant: Für die (militärische) Atomenergie – aber auch in den Forschungsreaktoren, die seit den 1950er Jahren nicht nur an der Atomstromerzeugung interessiert waren. Auch die Plutoniumerzeugung war in den staatlichen Projekten der Atomforschung von Interesse. Dieser „besondere“ Stoff war im Einsatz in Berlin, in Geesthacht bei Hamburg und im mit immer noch atomwaffenfähigem Uran betriebenen Atom-Forschungsreaktor München-Garching. Heute spielt dieses atomare Erbe zwischen ziviler Anwendung und militärischem Interesse eine schwierige und kostenträchtige Rolle: Was macht man mit diesem Material, von dem es gar nicht so viel gibt, dessen Kosten immens sind und das in falschen Händen große Probleme bereiten kann? Kann es möglicherweise gar im geplanten Atommülllager Schacht Konrad landen, wenn es in schwierigen Verfahren „vorbehandelt“ und für die Kategorie „leicht- und mittelradioaktive“ Abfälle für Konrad eignungsfähig gemacht wird? Oder wäre das eine erhebliche Änderung für die bestehende Genehmigung des vielfach kritisierten geplanten Endlagers in Schacht Konrad in Salzgitter – die man besser nicht anrührt, weil die Genehmigung längst modernen Sicherheitsstandards nicht genügt? Physik? Längst nicht mehr! Wie und wo sonst kann dieses Dual-Use-Zeug dauerhaft sicher gelagert werden? Nachdem im Dialogprozess zur Stilllegung des dortigen Forschungsreaktors dieses Beryllium im April Thema war, hat jetzt der Begleitprozess zur Stilllegung der Atomforschungsreaktoren der GKSS in Geesthacht das Thema auf der Agenda. Der dortige Vortrag ist vom gemeisamen Dialogprozess zwischen dem heutigen Betreiber der GKSS, „hereon“ (zwischenzeitlich HZG) und einer Begleitgruppe, jetzt veröffentlicht worden. UmweltFAIRaendern dokumentiert im Anschluss.

 

BUND Bayern: Schluss mit Atomkraft – Energiewende jetzt – Keine Atomwaffen – Keine Kampfbomber!

Delegiertenversammlung des größten Landesverband des BUND letztes Wochenende in Memmingen: „Denn es gibt keine Trennung von ziviler und militärischer Nutzung der Atomenergie, da unter anderem durch den Betrieb von AKWs waffenfähiges Material entsteht. Außerdem fordern wir den Abzug der Atomwaffen aus Büchel und deshalb keine neuen Kampfbomber im Rahmen der nuklearen Teilhabe für die Bundeswehr, die Beendigung des Atomfördercharakters bei der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) und Euratom und den Beitritt der Bundesrepublik
zum Atomwaffenverbotsvertrag.“ So lautet eine der Forderungen, die der Umweltschutzverband in einer Resolution am Wochenende beschlossen hat. Damit reagiert der BN auf die in Bayern von der CSU völlig faktenfrei geforderte Laufzeitverlängerung für das Atomkraftwerk Isar 2, aber auch auf den mit atomwaffenfähigem Uran betriebenen Forschungsreaktor in Garching. UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die Resolution im Anschluss. Erst vor wenigen Wochen hatte der Bundesarbeitskreis Atomenergie und Strahlenschutz des BUND eine Stellungnahme zur zivil-militärischen Atomenergie vorgelegt und unterstrichen, dass Atomstrom und Atomwaffen nur zwei Seiten einer Medaille sind, die nicht zu trennen sind. Mit Blick auf die in diesem Jahr stattfindenden Konferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag und zum Atomwaffensperrvertrag hatte der BAK sich ebenfalls gegen Atomwaffen in Büchel und gegen die Beschaffung neuer Kampfbomber ausgesprochen, mit denen diese Waffen im Kriegsfall in ihre Zeile geflogen werden sollen.

BUND Bayern – BN – Dokumentation: Beschluss der Delegiertenversammlung – Resolution 1 (Hier direkt als PDF)

Vor 36 Jahren brachte der atomare GAU in Tschernobyl Tod, Krankheit und verstrahlte Erde über
weite Teile Europas, doch er bewirkte leider kein Umdenken der politisch Verantwortlichen. Erst
nach der Atomkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 wurde auf Druck eines breiten
zivilgesellschaftlichen Widerstands der Beschluss von CSU, CDU und FDP zur Laufzeitverlängerung
von Atomkraftwerken zurückgenommen, in Bayern wurde das Atomkraftwerk Isar 1 abgeschaltet
und der Atomausstieg Deutschlands für das Jahr 2022 beschlossen.

Doch nun fordern der bayerische Ministerpräsident Markus Söder und weitere Repräsentanten von
CDU und FW, die Atomkraftwerke in Deutschland „drei, vier oder fünf Jahre länger“ laufen zu lassen.
Es wird behauptet, Atomenergie sei „billig, sicher und absolut klimafreundlich“.

Es ist völlig absurd, angesichts der nuklearen Bedrohung durch AKW im Kriegsgebiet der Ukraine
und russischer Atombomben–Drohungen, eine neue Laufzeitverlängerungsdebatte aufzubringen!
Tschernobyl und Fukushima sind der Beweis, dass die Atomkraft nicht beherrschbar ist. Gerade in
der Ukraine ist die nukleare Bedrohung angesichts des russischen Angriffskrieges nun wieder größer
geworden. Atomkraftwerke sind schon im Normalbetrieb eine Hochrisikotechnologie – erst recht
sind sie nicht auf Kriege ausgelegt: verirrte Geschosse oder längere Stromausfälle und ein Versagen
der Kühlsysteme können eine atomare Katastrophe für ganz Europa bedeuten. Bis heute gibt es
weltweit keine sicheren Endlager.

Atomkraft ist auch ohne Krieg gefährlich, mit unkalkulierbaren Risiken für die nachfolgenden
Generationen! Laufzeitverlängerungen sind sicherheitstechnisch und organisatorisch nicht sinnvoll,
denn es fehlen Brennstäbe und Personal, Sicherheitsüberprüfungen wurden angesichts der
geplanten Abschaltung Ende 2022 in letzter Zeit nicht mehr durchgeführt. Die Atomkraft würde
auch nur einen minimalen Beitrag zu unserer Energieversorgung beitragen und könnte nicht einmal
ansatzweise russisches Gas ersetzen. Zusätzlich zeigt der aktuelle BUND–Uranatlas, dass etwa 40
Prozent der europäischen Uranimporte aus Russland und Kasachstan stammen.

Atomkraftwerke behindern darüber hinaus durch ihre schlechte Regelbarkeit die Einspeisung durch
Wind und Sonne und bremsen so die notwendige Energiewende. Auch rein wirtschaftlich betrachtet
ist Strom aus Atomkraft mit viermal so hohen Stromgestehungskosten wie bei Onshore–
Windanlagen und Photovoltaik keine Option.

Der BUND Naturschutz ist erschüttert, wie geschichtsvergessen und umweltpolitisch desaströs mit
der aktuellen und fachlich völlig unsinnigen Debatte Stimmung für eine lebensgefährliche und
unbeherrschbare Technologie gemacht wird.

Nur der naturverträgliche und dezentrale Ausbau von Photovoltaik und Windkraft – vor allem
dezentral und in der Hand von Bürger*innen – sichert eine günstige, klimaneutrale und
unabhängige Energieversorgung. Deshalb benötigen wir jetzt eine Kraftanstrengung für die Zukunft:
für ein klimaneutrales, von fossilen Brennstoffen inklusive Fracking und Atomkraft unabhängiges
Bayern!

Die Delegiertenversammlung fordert daher aufgrund der weltweiten Gefährdungen den
vollständigen Ausstieg aus der Atomkraft in Deutschland, Europa und der ganzen Welt.

Schluss mit Atomkraft – Energiewende jetzt!

Dafür müssen unter anderem die AKWs und die noch unbefristet genehmigten Anlagen zur
Urananreicherung in Gronau, die Brennelementefabrik in Lingen und der Forschungsreaktoren auch
für Kernfusion umgehend abgeschaltet und der Atomausstieg im Grundgesetz verankert werden.
Denn es gibt keine Trennung von ziviler und militärischer Nutzung der Atomenergie, da unter
anderem durch den Betrieb von AKWs waffenfähiges Material entsteht. Außerdem fordern wir den
Abzug der Atomwaffen aus Büchel und deshalb keine neuen Kampfbomber im Rahmen der
nuklearen Teilhabe für die Bundeswehr, die Beendigung des Atomfördercharakters bei der
Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) und Euratom und den Beitritt der Bundesrepublik
zum Atomwaffenverbotsvertrag.

Die Delegiertenversammlung fordert für den Ausbau der Erneuerbaren Energien:

  • Öffentliche Gebäude verbrauchen oft unkontrolliert und verschwenderisch viel Energie. Die
    bayerische Staatsregierung muss mit einer Sanierungs– und Umrüstungsoffensive sowie durch
    Schulungen für Mitarbeitende diesen Verbrauch reduzieren.

  • Breit angelegte Energiesparkampagne der bayerischen Staatsregierung für alle bayerischen
    Haushalte: Eine intensive Energiesparberatung für jeden Haushalt und jedes Unternehmen
    soll parallel starten und verpflichtend werden.

  • Die bayerische Industrie muss zur Energieeinsparung verpflichtet werden.
  • Um die erneuerbare Energieversorgung Bayern ohne überdimensionierten Ausbau der
    Übertragungsnetze zu realisieren und um Belastungen für alle Landkreise fair zu verteilen, soll
    die Staatsregierung die weitestgehende bilanzielle energetische Eigenversorgung aller
    bayerischen Landkreise als Ziel ausrufen. Das schließt Import und Export von Strom in andere
    Regionen explizit nicht aus. Zusätzlich sollen die Flexibilisierung und die Versorgungssicherheit
    durch die weitere Förderung von Gas–, Wärme– und Stromspeicher gefördert werden.

  • Ende der Blockade des Windkraftausbaus in Bayern durch sofortige Abschaffung der 10H–
    Regel: Über die Hälfte des bayerischen Energiebedarfs kann dadurch bis 2040 auf weniger als
    2% der Landesfläche mit Windkraft gedeckt werden.

  • Beschleunigung der Regionalplanung zur Ausweisung von Vorranggebieten für den
    Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung und zur Errichtung von Windkraftanlagen in allen
    Regionen, sowie der Förderung von Photovoltaik und der Nutzung von Biomasse aus
    Reststoffen, Blühmischungen und Kleegras.

  • Solarpflicht für alle Neubauten und alle bestehenden öffentlichen Gebäude: Bayern kann bis
    2040 weitere 40% der benötigten Energie aus Solarenergie beziehen.

  • Eine Aus– und Fortbildungsoffensive für Solar–, Windkraft–, Sanitär– und Baubranche sowie in
    relevanten Dienstleistungssektoren: Für den benötigten Umbau des Energiesystems und der
    Umsetzung der Effizienzmaßnahmen werden qualifizierte Arbeitskräfte in allen Bereichen
    benötigt. Auch in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen ist die Befassung mit den
    Themen Energiesparen, Effizienz und erneuerbarer Energien auszubauen.

  • Wir fordern den Ausbau der erforderlichen Speichertechnologien und der lokalen Stromnetze,
    damit die volatile Stromerzeugung der Erneuerbaren Energien auch vollständig genutzt
    werden kann.
  • Des Weiteren fordert die Delegiertenversammlung die Ausrichtung der Energiepolitik, die als Grundlage die Suffizienz hat.

BUND Naturschutz in Bayern e.V., beschlossen am 22. Mai 2022 in Memmingen/hybrid

Hamburg muss im Bundesrat „Nein zur (nuklearen) Aufrüstung“ sagen!

Ein Nein Hamburgs im Bundesrat zum (nuklearen) 100-Milliarden-Euro-Aufrüstungsprogramm haben die beiden Nobelpreis-Organisationen ICAN und die Ärzt:innen für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) in einem Brief von den Hamburgischen Bürgermeister:innen Tschenscher (SPD) und Fegebank (Grüne) gefordert. Die Organisationen erinnerten daran, dass das Hamburger Parlament im Frühjahr 2020 sich mit einer breiten Mehrheit für die Ratifizierung des UN-Atomwaffenverbotsvertrag sowie für die Abschaffung von Atomwaffen ausgesprochen hatte. Dem Antrag „UN-Atomwaffenverbotsvertrag und ICAN-Städteappell“ (Drucksache: 21/19967) hatten Abgeordnete von SPD und Grünen sowie auch von der Linksfraktion und der CDU zugestimmt. Die FDP hatte sich enthalten, die AfD stimmte dagegen (siehe unten). Um das als „Sondervermögen“ verpackte Aufrüstungsprogramm zu ermöglichen, braucht es für die damit verbundene Grundgesetzänderung eine zweidrittel Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Mit dem 100-Mrd-Programm sollen auch neue US-Kampfbomber für die Bundeswehr beschafft werden, die im Rahmen der sogenannten nuklearen Teilhabe die in Büchel stationierten Atomwaffen in die von USA und Nato festgelegten Kriegsziele fliegen sollen. Auch andere Landesparlamente wie Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz unterstützen den ICAN-Städteappell zum Atom-Waffen-Ausstieg.

Dokumentation: ICAN-IPPNW-Pressemitteilung vom 23.05.2022, hier auch direkt als PDF.

Hamburg muss im Bundesrat „Nein zur (nuklearen) Aufrüstung“ sagen!

„Ein Nein Hamburgs zur nuklearen Aufrüstung im Bundesrat!“ – Das haben die beiden Friedensnobelpreis-Organisationen, die „Internationalen Ärzt:innen für die Verhütung des Atomkrieges“ (IPPNW) und ICAN (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) in einem Brief an Bürgermeister Tschentscher (SPD) und an die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Bündnis90/Die Grünen) sowie an die Bürgerschaftsabgeordneten von SPD, Grünen, CDU und FDP gefordert.

Beide Organisationen erinnerten an den Bürgerschaftsbeschluss vom Frühjahr 2020, in dem sich das Parlament mit einer breiten Mehrheit für ein Atomwaffenverbot und gegen Atomwaffen in
Deutschland ausgesprochen hatte. Siehe hier: https://www.icanw.de/wp-content/uploads/2020/02/hamburg_beschluss.pdf

Sie appellierten daran, im Bundesrat gegen das 100-Milliarden-Paket für die Bundeswehr zu stimmen. Mit der geplanten Neuverschuldung über 100 Mrd. Euro für die militärische Aufrüstung in
Deutschland sollen unter anderem neue F-35 Kampfjets in den USA beschafft werden, als Ersatz für die veralteten Tornados der Bundeswehr. Der Kauf der F-35 ist eine Vorentscheidung über die
Fortsetzung der Stationierung von US-Atomwaffen in Rheinland-Pfalz im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO, die von der großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Die Beschaffung
der F-35 würde die erste nukleare Aufrüstung in Deutschland seit den 80er Jahren einleiten, da die Atomwaffen in Deutschland ab 2023 durch technisch aufgerüstete B61-12 Bomben ersetzt werden sollen, die nur von Kampfflugzeugen mit moderner Elektronik eingesetzt werden können.

Dazu Inga Blum aus dem internationalen Vorstand der IPPNW: „Jetzt müssen Hamburg, die Bürgerschaft und der Senat Courage zeigen: Atomwaffen sind unter allen Umständen ein Gefahr für die gesamte Menschheit. Die Risiken, dass der Krieg in der Ukraine jederzeit absichtlich oder aus Versehen eskalieren könnte, sind enorm. Deshalb gehören Atomwaffen abgeschafft. Die in Büchel in der Eifel stationierten Atomwaffen müssen aus Deutschland abgezogen werden. Dazu hat sich die Bürgerschaft Hamburg in ihrem Beschluss Anfang 2020 zur Ächtung von Atomwaffen und zum Beitritt der Bundesrepublik zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag bekannt. Wir brauchen jetzt keine weiteren Maßnahmen zur Steigerung der nuklearen Gefahren.“

In dem Brief heißt es: „Wir appellieren an Sie: Sorgen Sie mit einem NEIN im Bundesrat dafür, dass sich die Bundesregierung für einen Friedensprozess einsetzt, der Rüstungskontrolle und Abrüstung als wesentliche Bestandteile beinhaltet und zur Abschaffung aller Atomwaffen beiträgt. Das juristische Instrument für die Eliminierung von Atomwaffen – der Vertrag zum Verbot von
Atomwaffen (AVV) – wird im Juni 2022 in Wien weiterentwickelt. Bitte entsenden Sie auch Vertreter:innen aus Hamburg als Beobachter:innen, um damit ein Signal zu setzen!“

Weitere Informationen zu Atomwaffenverbot: https://www.icanw.de/grunde-fur-ein-verbot/inhalt-des-vertrags/
Atomwaffen in Deutschland: https://nuclearsharing.eu

Kontakt: Dr. med. Inga Blum, kontakt@ican.hamburg

Dokumentation: BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG – Drucksache: 21/19967 – 21. Wahlperiode, 29.01.20

Antrag der Abgeordneten

Kazim Abaci, Peri Arndt, Ksenija Bekeris,
Hendrikje Blandow-Schlegel, Ole Thorben Buschhüter, Matthias Czech,
Gabriele Dobusch, Henriette von Enckevort, Martina Friederichs, Uwe Giffei,
Astrid Hennies, Dora Heyenn, Danial Ilkhanipour, Regina-Elisabeth Jäck,
Hildegard Jürgens, Annkathrin Kammeyer, Gert Kekstadt,
Dr. Annegret Kerp-Esche, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Anne Krischok,
Gerhard Lein, Gulfam Malik, Doris Müller, Arno Münster, Dr. Christel Oldenburg,
Milan Pein, Dr. Mathias Petersen, Wolfgang Rose, Jenspeter Rosenfeldt,
Dr. Monika Schaal, Marc Schemmel, Frank Schmitt, Jens-Peter Schwieger,
Olaf Steinbiß, Dr. Tim Stoberock, Urs Tabbert, Juliane Timmermann,
Dr. Sven Tode, Carola Veit, Dr. Isabella Vértes-Schütter, Michael Weinreich,
Sylvia Wowretzko, Güngör Yilmaz (SPD) und Fraktion

und der Abgeordneten Antje Möller, Martin Bill, Anna Gallina, Dominik Lorenzen,
Dr. Carola Timm, Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion

Betr.: UN-Atomwaffenverbotsvertrag und ICAN-Städteappell

Als Abgeordnete wirken wir auf die Unterzeichnung und die Ratifizierung des Vertrags
für ein Verbot von Atomwaffen hin, da wir die Abschaffung von Atomwaffen als hohes,
globales öffentliches Gut begreifen und als einen wesentlichen Schritt zur Förderung
der Sicherheit und des Wohles aller Völker.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Die Bürgerschaft begrüßt die Annahme des Vertrages durch die Vollversammlung der
Vereinten Nationen für ein Verbot von Atom waffen am 7. Juli 2017 ausdrücklich als
einen entscheidenden Schritt zur Verwirklic hung einer atomwaffenfreien Welt und
schließt sich dem ICAN-Städteappell an.

Die Bürgerschaft teilt die tiefe Sorge über die katastrophalen humanitären Auswirkun-
gen jeglichen Gebrauchs von Atomwaffen und erkennt die dringende Notwendigkeit
an, diese unmenschlichen und abscheulichen Waffen zu vernichten.

Endlagersuche hochradioaktiv: Gorleben-BI steigt aus – BUND kritisiert scharf

Während heute und morgen eine weitere Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und den Methoden zur Auswahl eines geeigneten Endlagerstandorts für hochradioaktiven Atommüll startet, haben die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und der BUND massive Kritik formuliert. „Fünf Jahre Atommüll-Lager-Suche: Undurchsichtig, unverständlich, unaufrichtig“ heißt es seitens des BUND-Vorsitzenden Olaf Bandt. Trotzdem veröffentlicht der Umweltverband eine „kritische Lesehilfe“ zur Unterstützung für diejenige Öffentlichkeit, die sich weiterhin mit dem Vorgehen der verantwortlichen Behörden und Unternehmen auseinandersetzen will. Der BUND beobachtet das Endlagersuchverfahren und bringt seine Kritik ein, beteiligt sich aber wegen der erheblichen Mängel nicht an den Gremien. Für die BI Lü-Dan erklärte jetzt ihr Sprecher Wolfgang Ehmke, dass sie am Verfahren nicht mehr teilnehmen wird. Dabei nimmt er Bezug auf ein Policy Paper der FU Berlin, dass gestern auch hier im Blog veröffentlicht wurde. UmweltFAIRaendern dokumentiert im Anschluss die beiden Statements der BI und des BUND.

Dokumentation:

BUND: Fünf Jahre Atommüll-Lager-Suche: Undurchsichtig, unverständlich, unaufrichtig, 20. Mai 2022 | Atomkraft

Methoden der Bundesgesellschaft für Endlagerung in der Kritik – BUND veröffentlicht Kritische Lesehilfe zum Suchverfahren

Im Mai 2017 hat der Bundestag mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) das Verfahren für die bundesweite Suche nach einem dauerhaften Lager für Deutschlands Atommüll gesetzlich festgelegt. Fünf Jahre später scheint die Antwort auf die Frage nach dem Verbleib der hochradioaktiven Abfälle jedoch weit in die Ferne gerückt zu sein. Die Öffentlichkeit tappt im Dunkeln und die mit der Atommüll-Lager-Suche beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) steht in der Kritik.

Anlässlich des „Forum Endlagersuche“, das am 20. und 21. Mai in Mainz stattfindet, hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine „Kritische Lesehilfe“ zum Methodenkonzept der BGE veröffentlicht. Die Bundesgesellschaft hatte ihr Programm zur Eingrenzung der für ein Atommülllager infrage kommenden Gebiete Ende März bekanntgegeben. Die kritische Lesehilfe des BUND zeigt jetzt eklatante Mängel im methodischen Vorgehen der BGE auf. „Das neue Methodenkonzept der BGE ist eine Fortsetzung des intransparenten Arbeitsstils, den das Verfahren seit nunmehr fünf Jahren prägt“, heißt es in dem BUND-Papier.

Der Umweltverband beklagt unter anderem eine schlechte Kommunikation, Intransparenz bei der Gebietsauswahl und Konzeptlosigkeit beim Umgang mit fehlenden geologischen Daten. „Die BGE agiert unaufrichtig, undurchsichtig und kommuniziert unverständlich. Ihr Methodenkonzept ist sowohl für Laien, als auch für Expert*innen kaum verständlich, die einzelnen Arbeitsschritte sind nicht nachzuvollziehen. Damit entzieht die BGE der Zivilgesellschaft die Grundlage für die gesetzlich verbriefte Teilhabe“, kritisiert Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender. Hinzu kommt, dass die Bundesgesellschaft keine Auskunft darüber gibt, ob und wann sie die Öffentlichkeit über weitere Gebietsausschlüsse informieren will.

Bandt weiter: „Die BGE muss jetzt ein Konzeptpapier vorlegen, in dem klare Haltepunkte definiert werden, an denen die Bevölkerung regelmäßig informiert wird und sich ein Bild machen kann. Das gibt den Betroffenen die Möglichkeit und vor allem die Zeit, sich konstruktiv in das Verfahren einzubringen. Dies ist die Voraussetzung für Vertrauen in das Verfahren und somit auch dafür, dass die Standort-Entscheidung am Ende von der Gesellschaft akzeptiert wird.“

Die von der Bundesgesellschaft 2020 im ersten Verfahrensschritt getroffene Gebietsauswahl betrifft 54 Prozent der Landesfläche Deutschlands. Mit dem nächsten Auswahlschritt sollen nur noch 10 Regionen im Suchverfahren bleiben. Wie lange dieser Schritt dauern wird, ist ungewiss. Angaben zum Zeitmanagement suchen Interessierte im BGE-Konzept vergeblich und nicht nur zu dieser Frage hüllt sich die BGE in Schweigen. Völlig ungeklärt ist laut BUND-Lesehilfe auch der Umgang mit Regionen, über die es nur ungenaue tiefengeologische Kenntnisse gibt. Insgesamt ist die geologische Datenlage in Deutschland sehr heterogen. Der BGE stehen aber bis zur Benennung der 10 Standortregionen ausschließlich bereits vorhandene Bohrdaten zur Verfügung. „Die ungleiche Datenlage in Deutschland ist ein ungelöstes Problem im Verfahren. Hier muss sich die BGE ehrlich machen. Es braucht einen offenen Diskurs über den Umgang mit dieser Situation. Auf keinen Fall darf der Eindruck entstehen, dass die BGE Gebiete vorzieht, die von der Rohstoffindustrie bereits gut untersucht wurden. Damit würde das Vertrauen in das Suchverfahren vollends kippen“, befürchtet Olaf Bandt.

Mehr Informationen:

    • Die BUND-Lesehilfe (PDF)
    • Hintergrund: Das Forum Endlagersuche findet am kommenden Wochenende (20./21.05.05.2022) statt. Dort soll das Methodenkonzept der BGE öffentlich diskutiert werden. 
    • Kontakt: Angela Wolff, BUND-Expertin für Energiepolitik, Klima und Atom, Tel.: 030 27586 562, E-Mail: angela.wolff(at)bund.net, Jan Warode, BUND-Experte für Atompolitik, Tel.: 030 27586 568, E-Mail: jan.warode(at)bund.net sowie BUND-Pressestelle: Sigrid Wolff | Daniel Jahn | Clara Billen | Lara Dalbudak Tel. 030-27586-497 |-531 |-464 |-425 | E-Mail: presse(at)bund.net

Dokumentation 2. BI Lüchow Dannenberg – Heute startet das Fachforum Endlagersuche, die BI ist nicht dabei

Ein Kurzkommentar von Wolfgang Ehmke (BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg) zur Handlungsempfehlung und zu dem Planungsvorhaben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) der vorläufigen repräsentativen Sicherheitsuntersuchung (vrSU).

„Auf dem Weg zum weichen Endlagerstaat – Gelingende Beteiligung bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland“ VON JAN SIEVEKING, LUCAS SCHWARZ, DÖRTE THEMANN UND ACHIM BRUNNENGRÄBER

Das ist unbedingt empfehlenswert! „Schlussendlich wurde die Verstetigung des zivilgesellschaftlichen Engagements der Fachkonferenz durchgesetzt. Die Beschäftigung der Öffentlichkeit mit dem Nachfolgeformat der FKTG zeigt, wie wichtig die Beteiligung und die Ausgestaltung der Beteiligungsformate für den Standortsuchprozess sind. Dies war mit Sicherheit eines der wichtigsten Ergebnisse aus den drei Beratungsterminen im Rahmen der FKTG. Mit ihm wurde die Grundlage für neue Formen der Vertrauensbildung und Verständigung zwischen Staat und Bürger*innen geschaffen. Das Forum Endlagersuche ist nun das offizielle Nachfolgeformat der Fachkonferenz, das bis zur Einberufung der Regionalkonferenzen als Verfahrensbrücke in der Öffentlichkeitsbeteiligung dienen soll.“

Dieser Einschätzung können wir uns nicht anschließen. Nichts ist gewonnen, denn das Forum Endlagersuche arbeitet nicht selbstorganisiert, die Vorbereitungen der Veranstaltung lag in den Händen eines Planungsteams, dem – beratend – die BGE und das NBG angehörten. Das BASE beansprucht aber Sitz und Stimme(n), damit wurde in dieser Phase der Endlagersuche mit der angestrebten Verstetigung des zivilgesellschaftlichen Engagements der Grundsatz der „Selbstorganisation“ unterlaufen.

Die nervenaufreibenden Prozesse der Verständigung auf das Nachfolgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete führten u.a. dazu, dass sich immer mehr Menschen aus Umweltgruppen und Bürgerinitiativen aus dem Prozess herausgenommen haben und nur noch als Beobachtende dabei sind. Beobachtet werden konnte, dass das BASE seine Vorstellung von Beteiligung als „kooperativ“ und dem Grundsatz der „Gemeinwohlorientiertheit“ verpflichtet festschrieb und damit alle anderen Formen von Beteiligung ausgrenzt. Wir stimmen zu, wenn es in diesen Handlungsempfehlungen heißt, es sei „wenig hilfreich, Beteiligung ausschließlich auf jene Akteure und ihre Inhalte zu beschränken, die sich mit dem Verfahren identifizieren, denn für die gesellschaftliche Akzeptanz sind am Ende alle Stimmen relevant.“

Es wäre naiv anzunehmen, dass eine kooperative Form der Beteiligung in dieser Phase der Endlagersuche am Ende ausschlösse, dass sich Protest und Widerstand gegen die Endlagerpläne in obertägig zu erkundenden Regionen oder an prospektiven Standorten formierten – zu durchsichtig ist hier der Wunsch des BASE, Beteiligung nur als Akzeptanzbeschaffung und nicht als eine gewichtige Form des Wissenstransfers zu begreifen.

Die Zivilgesellschaft wurde bisher nicht in ihre selbstgewählte Freiheit entlassen. Es gab keine Sitzung, in der sich die zivilgesellschaftlichen Akteure hätten ungestört austauschen können, um ihre Strategie zu formulieren, Handlungsziele zu bestimmen und über die notwendigen Instrumente zu beraten. Die müssten u.a. auf ein wissenschaftliches Empowerment zielen, um „Augenhöhe“ zu gewährleisten (1).

Von dieser Handlungsempfehlung ist die Behörde, die die Partizipationsprozesse bei der Endlagersuche fördern und gewährleisten soll, das BASE, also weit entfernt. Im Text heißt es, das StandAG eröffne für Fortentwicklung der Beteiligungsprozesse „nicht nur einen gesetzlichen Spielraum, sondern ruft explizit dazu auf, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit immer wieder zu überprüfen und fortzuentwickeln (StandAG §5(3))“. Das hat das BASE auf „seine“ Art getan und dabei versäumt, den gesetzlichen Auftrag so umzusetzen, dass das Nachfolgeformat mehr Möglichkeiten bietet als einen angeregten Austausch. Beteiligung ist herabgestuft, verengt auf „informelle Beteiligung“, ohne jede einforderbare Konsequenz oder die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung.

Uns ist leider nicht bekannt (geworden), ob es diesbezüglich Gespräche mit dem BMUV oder Umweltpolitiker:innen der Regierungskoalition und Opposition gegeben hätte, um das Beteiligungsformat auf eine rechtliche Basis zu stellen.

So, wie es jetzt ist, wird das Fachforum bestenfalls Informationsbedürfnisse befriedigen (befrieden) können. Die Verfahrensträgerin BGE ist völlig frei, Anregungen aufzunehmen oder zu verwerfen. Damit es nicht zu nebulös ist, hier ein paar – völlig unvollständige! – Stichworte zu möglichen inhaltlichen Kontroversen:

  • Wird die BGE im Rahmen des Fachforums (!) darlegen, welche Anregungen und Kritik sie aus den Beratungen der Fachkonferenz Teilgebiete angenommen, welche sie verworfen hat? (2)
  • wie wird die BGE mit den Regionen umgehen, aus denen nur wenige geologische Daten vorhanden sind? (2)
  • Was weit gespannt ist die vorläufige repräsentative Sicherheitsuntersuchung? Welche Rollen spielen in diesem Rahmen Klimaveränderungen, künftige Kaltzeiten? (3)
  • Welche Rolle spielt der Umgang mit schwach- und mittelaktiven Abfällen? (4)
  • …. (5)

Selbst als Laie kommt man auf eine Fülle von (Fach-) Fragen, erkennt Defizite bei der Endlagerforschung und vermag vorauszusehen, an welcher Stelle die BGE eine große Portion Pragmatismus wird an den Tag legen (müssen?), um in der Phase I, Schritt 2 voranzukommen.

Statt den entsprechenden Beschluss der Fachkonferenz Teilgebiete umzusetzen, und den Weg freizumachen für die Inhalte, führte eine zeit- und kraftraubende Debatte um die Deutungshoheit von „Beteiligung“ dazu, dass nun das Folgeformat, das Fachforum Endlagerung, startet, ohne dass die Rechtsverbindlichkeit der Beratungen geklärt wurde.

Im Gegenteil, entsprechende Forderungen des BUND und der BI UMWELTSCHUTZ LÜCHOW-DANNENBERG wurden unterlaufen. Das bringt die Handlungsempfehlung auf den Punkt: „Das BASE und die BGE verweisen auf die Bundespolitik und das StandAG im Sinne einer höheren Gewalt, um ihre eigenen Entscheidungen mit dem Argument der Alternativlosigkeit zu legitimieren. Substantielle Verfahrenskorrekturen, wie sie im lernenden Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit erforderlich werden, müssen aber auch auf der bundespolitischen Ebene verhandelt und gegebenenfalls legislativ verankert werden.“

Tatsächlich zeigt sich an dem Abwehrverhalten des BASE, dass der gesetzlich formulierte Anspruch, das Endlagersuchverfahren die Möglichkeit von Fehlerkorrekturen (bis hin zu Rücksprüngen) einschlösse, hier konterkariert wird – das führt zum Gegenteil dessen, was wir brauchen – Vertrauen.

Unter diesen Voraussetzungen macht eine aktive, kritisch-konstruktive Teilnahme am Forum Endlagerung keinen Sinn. Als Beobachter:in rechtzeitig kritische Fragen einzubringen, wird dennoch und vor allem dann nötig sein, wenn die BGE mit der Geosynthese und der rvSU an die Öffentlichkeit geht.

Anmerkungen

1. Die Endlagersuche ist gekennzeichnet von einer erdrückenden Asymmetrie: Die finanziellen, personellen und wissenschaftlichen Ressourcen auf Seiten der institutionellen Akteure BGE, BASE und NBG stehen in einem krassen Gegensatz zu den Möglichkeiten der Öffentlichkeit, deren Mitwirkung und Expertise weitgehend vom ehrenamtlichen Engagement bestimmt wird.

Dass es keine „wirkliche“ Augenhöhe geben kann, ist deshalb klar. Allerdings darf nicht unterschätzt werden, welche gewichtige Rolle auch im wissenschaftlichen Disput das Fragen und Hinterfragen und Infragestellen spielt.

Die gesellschaftliche-Auseinandersetzung um die Sicherheit von Zwischenlagern, um die Defizite rund um die ASSE II, Gorleben und den Schacht Konrad ist reich an Beispielen, die belegen, welch große Bedeutung mit der öffentlichen Debatte und ihren Träger:innen (Umweltverbände, Bürgerinitiativen, einfach nur Interessierte…) verbunden ist. Ich rate Ihnen, das einmal aufzuarbeiten (Deckeldichtungen, Wandstärke von Zwischenlagern, Wasserzutritt bei der Asse II, lückenhaftes Deckgebirge Gorleben (heute sagt man „Überdeckung“), fehlendes Deckgebirge… Fragen Sie die BGE, welchen Forschungsanstoß wir da gegeben haben, um die Gasentwicklung in einem Endlager unter die Lupe zu nehmen….

Sich allein darauf zu verlassen, dass die Beiträge aus dem Off kommen (Public Sciences, Whistleblower:innen, ehemalige Beschäftigte der Nuklearindustrie… oder wie bei der Fachkonferenz Teilgebiete durch die „bloße“ Beteiligung von Wissenschaftler:innen aus freien Stücken, wo dann keiner mitmacht bzw. schillernde Figuren wie die Nuklearia-Frau Wendland zum Zuge kommen) reicht natürlich nicht. Dazu gehört notgedrungen ein Empowerment der Zivilgesellschaft, u.a. durch wissenschaftliche Beratung und Gutachten, die explizit nicht aus dem Umfeld der institutionellen Träger des Suchverfahrens kommen.

2. Hier deutet sich der Pragmatismus der BGE an:

„Wenn bei der geowissenschaftlichen Ausarbeitung Gebiete ohne hinreichende Informationen identifiziert werden, so werden diese separat als solche ausgewiesen. Diese Gebiete ohne hinreichende Informationen werden im Folgenden während der rvSU, geowissenschaftlichen und planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien nicht weiterbearbeitet, sondern erst mit dem Standortregionen-Vorschlag bewertet.“ „Mit Blick auf die Suche und Auswahl des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit wäre es nicht zielführend, systematisch Gebiete ohne hinreichende Datenlage zu erkunden, wenn für diese Gebiete keine oder nur eine geringe Aussicht besteht, dass sie sich in dem vergleichenden Verfahren am Ende der Phase II durchsetzen können.“ (beide Zitate S. 249)

3. Trockenfallende Häfen, verrutschende Flüsse, knarzender Untergrund: Der Boden kippt entlang einer Linie in Norddeutschland – mit erstaunlichen Folgen. Erdöl wandert, die Tage werden kürzer, Skandinavier leichter. Die Nachwehen der Eiszeit lassen den Boden vibrieren und knarzen – und gelegentlich brechen, sodass die Erde bebt. Dutzende kilometerlange Brüche im Boden Skandinaviens zeigen, dass kurz nach der Eiszeit schwere Erdbeben Nordeuropa geschüttelt haben.

Ist die stärkste Spannung im Untergrund wirklich schon abgebaut? Oder kann es noch immer zu verheerenden Beben kommen? Geologen wissen es nicht. Eine Antwort fällt auch deshalb schwer, weil sich die Spuren früherer Beben schlecht datieren lassen. Somit bleibt unklar, ob sich Starkbeben tatsächlich nur kurz nach der Eiszeit ereignet haben, oder ob sie womöglich nicht allzu lange her sind – und mithin ein aktuelles Risiko sein könnten.

Die bewegte Landschaft lässt auch Experten nicht ruhen: Endlager für hochradioaktiven Abfall etwa sollen für Jahrtausende dichthalten – es muss also sichergestellt werden, dass die Stätten nicht aufreißen, wenn sich das Land hebt oder senkt. Es reicht also nicht, wenn in der vrSU nur darauf geachtet wird, dass der Einlagerungsbereich tief genug liegt.

4.Es sind unbedingt FuE Arbeiten durchzuführen, die zu einem besseren Verständnis der Endlagersysteme incl. ihres Umfeldes führen, z.B. zu den in den Endlagersystembestandteilen (Abfallform, technische Barrieren, geotechnische Barrieren, Wirtsgestein) ablaufenden THMCB (Thermisch, Hydraulisch, Mechanisch, Chemisch, Biologisch) – Prozessen und ihrer Kopplung untereinander sowie in Verbindung mit ihrem geologischen Umfeld sowie radiolytischen Wirkungen. Große Kenntnisdefizite bestehen im Bereich dynamischer Wechselwirkungen. Die BGE rekurriert im Zusammenhang mit den Mengengerüsten den „offiziellen“ Stand, d.h. es gibt keinen Plan B für den Fall, dass – was durchaus zu erwarten ist – der Schacht KONRAD als geplanter Endlagerstandort für rd. 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktiver Abfälle nicht zur Verfügung steht. Im Script der BGE geht es u.a. auf S. 195 ff um den Flächenbedarf. Ein Ergebnis der vrSU könnte aber auch sein, dass ein Wirtsgestein, das für die Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle geeignet scheint, weniger geeignet für die Einlagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle ist.

5. Aufgefallen ist mir darüber hinaus, dass die BGE im Hinblick auf die Barrierefunktion des Endlagersystems bei Fluiden offensichtlich den Fokus auf Wasserwegsamkeiten und nicht auf die Gasentwicklung legt….

Wolfgang Ehmke

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