Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle: Atomrecht ausgehebelt – geplanter LNG-Terminal sorgt für Ausnahmezustand

Das Atomrecht bleibt für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle im Zwischenlager Brunsbüttel in Schleswig-Holstein weiterhin ausgehebelt. Seit Jahren kommt das Genehmigungsverfahren nicht voran. Bereits 2015 hatten die obersten Gerichte der Republik dem Zwischenlager in Brunsbüttel die atomrechtliche Genehmigung wegen diverser Mängel entzogen. Dennoch erteilte das grün geführte Energieministerium in Schleswig-Holstein schließlich eine dauerhafte Duldung des atomrechtlich nicht genehmigten Zustandes. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) macht klar, dass systematisch von Bundes- und Landesbehörden Atomrecht ausgehebelt wird. (Die Fragen und die Antwort sind unten im Text.)

„Es ist unglaublich, was sich hier in Sachen Atommüll-Zwischenlagerung abspielt“, kommentiert Zdebel. „Es werden immer wieder die hohen Sicherheitsstandards des Atomrechts zitiert und doch lagern die gefährlichsten Abfälle, die wir kennen, in Brunsbüttel ohne eine entsprechende Genehmigung. Dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung überhaupt auf den Gedanken kommt, neben einem Atommülllager einen hochgefährlichen Gasterminal bauen zu wollen, ist so grotesk, wie die Situation, in der das Atomgesetz einfach ausgehebelt wird.“

Hintergrund der brandgefährlichen Posse sind die Pläne der Landesregierung in Kiel, in direkter Nähe zum Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel einen Flüssig-Gas-Terminal (LNG) zu errichten. Deshalb verlangt die zuständige Genehmigungsbehörde für das Zwischenlager vom Betreiber Vattenfall einen Nachweis, dass das Zwischenlager auch dann sicher betrieben werde, wenn es in dem Terminal zu einer Explosion kommt. Diesen Nachweis aber will Vattenfall nicht erbringen, weil unklar ist, ob der Terminal tatsächlich gebaut wird.  Handlungsdruck gibt es nicht mehr, weil das Atomgesetz einen solchen Fall wie diesen nicht regelt und obendrein die grüne Behörde in Kiel eine unbefristete Aufbewahrungserlaubnis für den Atommüll erteilt hat.

Das Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll aus dem AKW Brunsbüttel ist Mitte der 2000er Jahre errichtet und beklagt worden, unter anderem weil es aus Sicht der Kläger nicht ausreichend gegen Terroranschläge gesichert wäre. Der Klage gaben schließlich das Oberverwaltungsgericht Schleswig (2013) und das Bundesverwaltungsgericht recht. Im Januar 2015 wurde die Genehmigung aufgehoben.

  • Die Taz erklärte das Urteil hier.

Das danach eingeleitete neue Genehmigungsverfahren ist bis heute jedoch aufgrund von fehlenden Prüfunterlagen nicht vorangekommen. Mehrfach hatte sich die zuständige Bundesbehörde – das Bundesamt für die Sicherheit der nukleare Sicherheit (BASE) öffentlich zu den fehlenden Unterlagen geäußert.

Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 8/451 vom 30. August 2021
(Eingang im Bundeskanzleramt am 31. August 2021)

Frage 8/451
„Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit der nach meiner Auffassung unhaltbare Zustand beendet wird, dass Vattenfall nach Angaben der zuständigen Genehmigungsbehörde BASE (zuletzt im Mai 2021, siehe hier: https://www.base.bund.de/DE/themen/ne/zwischenlager/standorte/kkb_brunsbuettel-atomrechtlichesituation.html;jsessionid=B1A6EF948F45730EA082A5002D0E0408.2_cid349) weiterhin in dem nach der Aufhebung der ersten Genehmigung durch das Urteil des  Oberverwaltungsgerichts Schleswig und des Bundesverwaltungsgerichts seit 2015 laufenden neuen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Brunsbüttel erforderliche Sicherheitsnachweise bzw. Gutachten trotz offenbar entsprechender Aufforderungen durch das Bundesamt weiterhin nicht vorlegt und damit eine erforderliche atomrechtliche Genehmigung bisher nicht erfolgt (Quelle s. 1. Frageteil), und wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten von Vattenfall und der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein in diesem Zusammenhang?“

Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Bundesumweltministerium, Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestages, 07.09.2021:

„Eine Beschleunigung des Verfahrens kann maßgeblich durch die Antragstellerin selbst und durch die Steuerung der Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise in  der entsprechenden Detailtiefe erfolgen. Seitens des Bundesamtes für die Sicherheit der  nuklearen Entsorgung (BASE) werden die eingereichten Unterlagen zeitnah nach der jeweiligen Einreichung geprüft.

Die Unterlageneinreichung durch die Antragstellerin ist für das Genehmigungsverfahren gemäß § 6 Atomgesetz für das Zwischenlager Brunsbüttel nach wie vor nicht  abgeschlossen. Das BASE wird weiterhin auf einen möglichst zügigen Fortgang des Verfahrens drängen.

Die atomrechtliche Aufsicht des Landes Schleswig- Holstein erhält im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Statusgesprächen mit allen Verfahrensbeteiligten umfassende Informationen über den Stand des Genehmigungsverfahrens.“

Rostige Rohre im AKW Lingen? Kein Sicherheitsrabatt für Alt-Reaktoren

Reduzierte Wandstärken und Rostfrass an Rohren der Dampferzeuger im AKW Lingen. Als „besorgniserregend“ bezeichnet der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) die Antworten der Bundesregierung auf seine Nachfragen, dass trotz vorliegender Kenntnisse eine Prüfung der Dampferzeuger bei der letzten Revision des Reaktors im Mai 2021 nicht erfolgt sei. In den Jahren 2019 und 2020 hatte es Rissbefunde gegeben. Im Versagensfall könnten diese Sicherheitsmängel zu schweren Unfällen führen.

  • Die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen des Abgeordneten Zdebel ist hier als Drucksache 19/31989 (PDF) online. Dort finden sich auch die Hintergründe, die zu der Anfrage führten. Unter anderem geht es dort auch um Rissbefunde im AKW Neckarwestheim 2

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Im Zweifelsfall für die Sicherheit. Das muss die Maxime der Atomaufsichtsbehörden sein, vor allem, wenn die AKWs immer älter werden und damit z.B. die Materialbelastungen größer werden. Es ist besorgniserregend und nicht nachvollziehbar, dass das Bundesumweltministerium nicht eingegriffen hat und nach den vorhergehenden Rissbefunden und mit dem Wissen um die Probleme in Neckarwestheim nicht auf eine Prüfung der Dampferzeugerrohre im AKW Emsland in Lingen bestanden hat, wie es auch von der RSK empfohlen wird.“

Zdebel weiter: „Einen Sicherheitsrabatt darf es nicht geben. Das AKW Emsland ist immerhin noch bis Ende 2022 in Betrieb und bis dahin sind katastrophale Störfälle bis hin zur Kernschmelze immer noch möglich. Um Zweifel über den Zustand der Dampferzeugerrohre in Lingen auszuschließen, muss die Anlage abgeschaltet und eine Prüfung durchgeführt werden.“

In der Antwort auf die Fragen des Abgeordneten verweist die Bundesregierung drauf, dass ein Rissbefund aus dem Jahr 2020 auf einen älteren Ursprung zurückgeführt werden konnte und offenbar daher eine Prüfung in 2021 unterlassen wurde.

Atom(waffen)ausstieg: Kriegswaffengesetz und deutsche Beteiligung an Forschung und Entwicklung von Atomwaffen?

Wenige Tage vor den Aktionen der Friedensbewegung am 5. September gegen die in Büchel/Eifel stationierten Atomwaffen und für den Beitritt der Bundesrepublik zum Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen wollen der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel und seine Fraktion DIE LINKE von der Bundesregierung erfahren, ob und welche deutschen Beteiligungen es im Rahmen der Ausnahmeregelungen im Kriegswaffengesetz hinsichtlich der Nato-Mitgliedschaft bei der Forschung und Entwicklung von Atomwaffen und Komponenten gegeben hat bzw. gibt. Eine entsprechende Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 19/32074 ist auf den Weg gebracht. Die Fragen sind hier als PDF online.

Weitere Informationen zu Atomwaffen und den Aktionen in Büchel: 

  • Greenpeace spricht auf seiner Homepage mit Blick auf die in Büchel in der Eifel stationierten us-amerikanischen Atomwaffen von einer fast deutschen Bombe. Weitere Informationen zur nuklearen Abrüstung und die Gründe für einen deutschen Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag liefert Greenpeace hier. Wie die Bundesrepublik trotz Nato-Mitgliedschaft dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten kann, zeigt Greenpeace hier auf.
  • Maßgeblich zur Entstehung des Atomwaffenverbotsvertrags beigetragen hat die internationale Abrüstungsorganisation ICAN, die für ihr Engagement in dieser Frage mit dem Friedensnobelpreis 2017 geehrt worden ist. Auch ICAN informiert hier über die nukleare Abrüstung in der Bundesrepublik.
  • An der Kampagne ist auch die internationale Ärzt:innenorganisation IPPNW zur Verhütung eines Atomkrieges maßgeblich beteiligt. Die IPPNW gehört auch zu den Organisationen, die für den 5. September zu einer Menschenkette für eine atomwaffenfreie Bundesrepublik mobilisieren. Die Aktionen finden am Atomwaffen-Fliegerhorst in der Eifel statt. IPPNW informiert hier über die Aktivitäten.
  • Ebenso ruft das Netzwerk Friedenskooperative für Abrüstung und die Aktionen in Büchel auf. Dazu hier weitere Informationen.

Zu Wasser und zu Lande: Radioaktiv für dem AKW-Betrieb durch Hamburg

Vom 25. Mai bis zum 18. August 10 mal Kernbrennstoff per LKW zwischen Schweden, Niederlande und Frankreich über Hamburg. Auch die Uranfabriken in Lingen und Gronau waren beteiligt. Und je nach zählweise vom 18. Mai bis 15. August mindestens 19 Atomtransporte mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Oftmals stehen diese Transporte mit Uran aus Canada in Zusammenhang, aber auch Brasilien oder die Niederlande sind beteiligt. Das sind die Zahlen über die Atomtransporte, die meist in Verbindung mit dem Betrieb von Atommeilern stehen und über Hamburgs Straßen oder den Hafen stattfinden. Die beiden LINKEN Bürgerschaftsabgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch hatten per Schriftlicher Kleinen Anfrage nach den Atomtransporte befragt. Trotz Atomausstieg und dem freiwilligen Verzicht von Hafenumschlägen mit angereichertem Uran, sogenanntem Kernbrennstoff, ist das Niveau der radioaktiven Transporte weiterhin hoch. Allein 2020 haben rund 140 solcher Transporte zu Lande und zu Wasser in und durch Hamburg stattgefunden.

Über die Atomtransporte in 2021 siehe direkt hier:

BUND mit neuer Studie zu Atommüll – Von radioaktiven Zwischenlagern, Rostfässern, Bereitstellungen und Mängeln

Wie steht es um die Zwischenlagerung der leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle, die landauf landab an den AKWs, in Sammelstellen, Zwischenlägern oder Bereitstellungshallen aufbewahrt werden? Damit befasst sich eine neue Studie im Auftrag des BUND. Weil sich das geplante Endlager im Schacht Konrad in Salzgitter immer wieder verzögert hat, entstehen an den Atomkraftwerken immer neue Provisorien. Aus der Not heraus wurde in einer Nacht- und Nebelaktion Würgassen für ein neues zentrales Bundeslager benannt, um die Probleme mit Blick auf Schacht Konrad halbwegs in den Griff zu bekommen. Proteste gibt es auch, weil sehr gering radioaktiv belastete Abfälle aus dem AKW-Rückbau einfach freigemessen und in der Umwelt unkontrolliert verteilt oder unzureichend deponiert werden dürfen. Aber auch immer neue Rost-Fässer zeigen: Die oberirdische Lagerung von Atommüll ist nicht nur bei den hochradioaktiven Abfälle riskant.

Ob der Schacht Konrad je in Betrieb gehen wird, bleibt offen. In der Region und darüber hinaus wächst der Widerstand gegen eine für 2027 angestrebte Inbetriebnahme. Wie bei den hochradioaktiven Abfällen hat es bei dieser Art von Atommüll niemals eine vergleichende Standortsuche gegeben. Wie in der ASSE und Morselben (Salz) ist der Schacht Konrad (Eisenerz) eine ehemalige Rohstoff-Mine. Heute, so hatte es vor Jahren der Chef der bundesdeutschen Atommüllbehörde BASE erklärt, würde ein solcher Standort nicht mehr in Frage kommen. Massive Zweifel gibt es aber auch hinsichtlich des Landzeitsicherheitsnachweises und vor allem die Sicherheit. Der Stand von Wissenschaft und Technik, so die Kritik, sei heute nicht mehr gegeben. Schon deshalb müsse das Projekt endlich abgebrochen und wie bei den hochradioaktiven Abfällen ein neues Auswahlverfahren gestartet werden. Dazu gibt es eine Kampagne, über die man sich hier informieren kann.

Dokumentation der PM vom BUND

Zwischenlagerung von Atommüll: BUND fordert belastbares Konzept statt Flickschusterei

Berlin. Für die Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle an etwa 50 Standorten in Deutschland fehlt auch nach Jahrzehnten ein belastbares Konzept. Das belegt eine aktuelle Studie im Auftrag des BUND.

Olaf Bandt, BUND Vorsitzender: „Schwach- oder mittelradioaktive Abfälle sind für Mensch und Umwelt gefährlich. In den alten Lagern herrschen unhaltbare Zustände. Abfallgebinde stehen dicht an dicht, sie können nicht auf Schäden untersucht werden. Anstatt mit dieser Flickschusterei weiterzumachen, braucht es endlich ein tragfähiges Konzept. Das muss transparent und in einem gesellschaftlichen Beteiligungsverfahren erarbeitet werden.“

Die oberirdische Lagerung des Atommülls ist geprägt vom Irrglauben an eine schnelle Endlagerung. Jahrzehnte sind vergangen und ein Ende ist noch in weiter Ferne. Das Endlager Schacht Konrad, das für einen Teil der Abfälle vorgesehen ist, steht zudem wieder auf dem Prüfstand. Es entspricht nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle machen etwa 95 Prozent des prognostizierten Atommülls aus. Behörden nennen sie auch beschönigend „vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle“. Diese Abfälle weisen teils hohe Konzentrationen an radioaktiven Alphastrahlern auf. Über Atemluft oder Nahrung können sie die Gesundheit schädigen.

Oda Becker, Diplom-Physikerin und Autorin der Studie: „Insgesamt wurde die Bedeutung der Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle über Jahrzehnte unterschätzt. So stehen besonders gefährliche, unbehandelte Rohabfälle oder nur vorbehandelte Abfälle teils über lange Zeit in Pufferlagern oder Transportbereitstellungshallen. Stattdessen müssten die Abfälle nach Stand von Wissenschaft und Technik konditioniert werden und in Zwischenlagern aufbewahrt werden, die für eine Langzeitlagerung konzipiert und genehmigt sind. Zur sicheren Langzeitlagerung gehören unter anderem Mess- und Filtereinrichtungen, die mögliche Freisetzungen umgehend registrieren und filtern können. Zudem muss die Lagerung radioaktiver Abfälle unter freiem Himmel beendet werden.“

Mehr Informationen:

 

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