Vorteil Gemeinwohl: Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg als Erfolgsmodell

Olaf Scholz war dagegen! Auch der heutige Finanzsenator warnte damals: Die Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze, die Entmachtung der Energiekonzerne Vattenfall und E.on wäre ein großer Schaden für Hamburg und die Steuerzahler:innen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Rekommunalisierung nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ ist nicht nur ökonomisch ein Gewinn für die Stadt und ihre Bürger:innen. Hamburg hält damit ein Stück Infrastruktur und Daseinsvorsorge in der Hand, außerdem mehr Demokratie, denn Bürgerschaft und Senat, aber auch die Bürger:innen  können wieder Energie- und Klimapolitik gestalten – statt diese durch gewinnorientierte Großkonzerne betreiben zu lassen. Allein gut über 90 Millionen Euro gingen von Stromnetz Hamburg als Gewinn in die Gemeinschaftskasse. Insgesamt sind die drei Netzgesellschaften Wärme, Gas und Strom unter dem Dach der städtischen Hamburger Gesellschaft für Vermögensverwaltung (HGV) inzwischen zum bedeutsamen Großakteur geworden, der die gemeinwohlorientierte Wirtschaft in öffentlicher Hand deutlich stärkt. Zur Jahreswende folgt die Fusion von Hamburg Wärme mit Hamburg Energie.  Auch mit Blick auf die Beschäftigten können sich die Ergebnisse des Volksentscheids sehen lassen: Insgesamt sind nicht nur die Arbeitsplätze in den nun öffentlichen Unternehmen gesichert. Die Zahl der Beschäftigten hat sich eher erhöht, statt – wie es die Betriebsräte sowie die IG Metall und Teile von Ver.di befürchtet hatten – geschrumpft.

Über die aktuellen Ergebnisse, die auch über die strukturelle und wirtschaftliche Bedeutung der kommunalen Stromnetze-Gesellschaft für die Region Hamburg berichtet, hier in die Taz-Hamburg. Eine detaillierte Darstellung, die im Rahmen der Pressekonferenz von Hamburg Stromnetz gezeigt wurde, ist hier als PDF.

Die Entwicklung der Rekommunalisierung ist in Teilen ablesbar in den Geschäftsberichten, die bei der HGV in einem Gesamtbericht einfließen. Der Geschäftsbericht der HGV für 2020, in dem alle öffentlichen Unternehmen zusammengefasst sind und darin enthalten die rekommunalisierten Energienetze ist hier als PDF. Weitere Berichte aus den letzten Jahren finden sich hier. Der Geschäftsbericht 2020 von Hamburg Stromnetz ist hier als PDF oder auch hier. Eine Präsentation zum Jahresbericht 2020 gibt es hier als PDF und hier außerdem der Nachhaltigkeitsbericht (PDF).

Dokumentation: 13.10.2021 Starker Beitrag für die Wirtschaftskraft der Elbmetropole –  Stromnetz Hamburg präsentiert neue Standortbilanz für 2020 und zeigt damit die positive volkswirtschaftliche Bedeutung für Hamburg und die Metropolregion auf

Siehe auch:

31.05.2021

Erfolgreiches Geschäftsergebnis in 2020 – Investitionsniveau bleibt hoch

  • 93,4 Millionen Euro Unternehmensergebnis
  • 347,1 Millionen Euro in Erhalt und Ausbau der Netzinfrastruktur und Messeinrichtungen
  • Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2020

Stromnetz Hamburg GmbH präsentiert zum wiederholten Mal ein sehr gutes Geschäftsergebnis. Von den erwirtschafteten 93,4 Millionen Euro führte das Unternehmen einen Gewinn nach Steuern von 92,3 Millionen Euro an die Hamburg Energienetze GmbH, eine Tochter der HGV, ab. Auffallend sind die nachhaltig hohen Ausgaben von 347,1 Millionen Euro, die in den Erhalt und den Ausbau der Netzinfrastruktur und der Messeinrichtungen geflossen sind. Diese Aktivitäten sichern, trotz der besonderen Herausforderungen während der Pandemiezeit, eine moderne und smarte Daseinsvorsorge für die Hansestadt. Die Investitionen bleiben weiter auf hohen Niveau und spiegeln sich in neuen Stromkabel und -leitungen, in der Erneuerung und Modernisierung von Umspannwerken und deren Netzanlagen sowie der Umstellung von konventionellen auf digitale Zähler wider. Neue Wege der Quartierssanierung werden erstmals in Hamburg Eilbek beschritten, um den knappen Ressourcen im Tiefbau zu begegnen und die hochgesteckten Modernisierungsbestrebungen einhalten zu können.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie: „Hamburg wächst und Hamburg braucht Strom – die städtische Stromnetzgesellschaft verteilt den Strom in Hamburg und ist gleichzeitig ein Innovationstreiber für die Energiewende. Sie unterstützt die Stadt bei der Umsetzung ihrer Klimaziele und führt gleichzeitig Gewinne an die Stadt ab. Hier zeigt sich: Der Rückkauf des Stromnetzes bleibt eine Erfolgsgeschichte – und er hat den Spielraum der Stadt für eine aktive Energiewendepolitik und Klimaschutz vergrößert. Stromnetz Hamburg arbeitet dafür an zahlreichen Innovationsprojekten, um eine sichere, saubere und zuverlässige Energieversorgung der Stadt zu gewährleisten. Die Digitalisierung ermöglicht dabei die Entwicklung zu einem intelligenten Netz. Stromnetz Hamburg investiert weiter kräftig in die Versorgungssicherheit und in die Transformation des Energiesystems unserer Stadt – zum Beispiel beim Ausbau der Ladesäulen für Elektroautos und Elektrobusse oder bei der Sektorkopplung. Das Unternehmen plant, bereits im Jahr 2025 klimaneutral zu sein. Vorbildlich ist auch die Nachhaltigkeits-Berichterstattung.“

Karin Pfäffle, Geschäftsführerin Stromnetz Hamburg: „Mit einer Gewinnabführung in Höhe von 92,3 Millionen Euro an die Freie und Hansestadt Hamburg leisten wir auch in diesem Jahr wieder einen bedeutsamen Beitrag für den städtischen Haushalt. Die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, sich zügig auf neue Anforderungen und Ereignisse einzustellen. Der Gesundheitsschutz unsere Mitarbeiter*innen hatte stets oberste Priorität. Das Unternehmen nun in eine stabile und moderne Arbeitswelt nach Corona zu führen, ist für uns Herausforderung und Ansporn zugleich. Dazu befassen wir uns mit der digitalen Transformation, die es uns ermöglicht, unsere Unternehmensziele, wie zukunftsfähiger Netzbetrieb, Effizienz sowie eine digitale Unternehmenskultur zu erreichen. Flexible Arbeitswelten im Zusammenhang mit einer stetig angepassten Digitalisierungsstrategie gestalten wir ebenso neu, wie die Beteiligung an Nachhaltigkeitsprozessen. Das Thema soll nicht nur auf strategischer Ebene implementiert, sondern durch ein Nachhaltigkeitsnetzwerk gelebt werden. So bringen wir den Nachhaltigkeitsgedanken in unsere Belegschaft und lassen diese direkt an der Umsetzung partizipieren.“

„Die Weiterentwicklung unseres Netzes hat auch künftig erste Priorität. Ein intelligentes und leistungsstarkes Stromnetz ist Voraussetzung dafür, dass Hamburg ein attraktiver Standort für alle Sparten ist und bleibt. Da der Bedarf an Dienstleisterkapazitäten kontinuierlich wächst und damit den zyklischen Erneuerungsbedarf für Infrastrukturbetreiber erschwert, müssen wir neue Strategien aufsetzen. Das ist im Fall der ersten Quartiersmodernisierung in Eilbek passiert. Hier bündeln wir die Verantwortlichkeiten in einer Hand und können damit eine komplette Restrukturierung der Mittel- und Niederspannungskabel, zahlreicher Netzstationen incl. Fernsteuerkonzept und Verteilerschränke in einer überschaubaren Bauzeit umsetzen. Dieses tragfähige Konzept implementieren wir auch in zukünftige Bauaktivitäten. Wie gut unsere enormen Baumaßnahmen schon greifen, zeigt die alljährliche Versorgungsqualität, die in 2020 mit 9,5 Minuten durchschnittlicher Störungsdauer pro Kund*innen und Jahr anzugeben ist. Ein guter Wert, den wir weiter verbessern wollen“, ergänzt Thomas VolkGeschäftsführer Stromnetz Hamburg.

Weitere Themen sind:

  • Veröffentlichung des fünften Geschäftsberichts in Kombination mit dem zweiten Nachhaltigkeitsbericht, aufgestellt nach den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex
  • Verlagerung zukünftiger Aufgaben auf die Stromnetz Hamburg im Umgang mit Netzengpässen durch neue gesetzliche Anforderungen. Ab Oktober 2021 wird der Verteilnetzbetreiber vermehrt Netzengpässe durch Redispatch-Maßnahmen (Redispatch 2.0) kostenoptimiert beheben. Dabei sollen Erzeugungsanlagen ab einer Leistung von 100 kW in die Stabilisierung es Stromnetzes einbezogen werden. Diese Aufgabe fiel bisher ausschließlich dem Übertragungsnetzbetreiber zu
  • Beteiligung am Norddeutschen Reallabor (iNeP) zur gemeinsamen Netzplanung der Energienetze Strom, Gas und Fernwärme in Industriemetropolen. Neu ist hierbei der kundenseitige Einsatz von Sektorkopplungstechnologien im großindustriellen Maßstab für alle Energiearten
  • Das bereits bekannte IT-Backend (eRound) von Stromnetz Hamburg ermöglicht Flottenbetreibern die Umstellung auf elektrische Busse mit einem Last- und Lademanagement. eRound hilft Flottenanwendern den eigenen Betriebshof zu planen und zu steuern.

 

Schweigen und Ausweichen: Deutsche Beteiligung an Entwicklung von Atomwaffen im Rahmen der NATO

Geht es um Atomwaffen und das deutsche Verhältnis zu ihnen und um die nukleare Teilhabe, schweigen sich Bundesregierungen aus. Das zeigen abermals die Antworten auf eine Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel (DIE LINKE) nach einer deutschen „Beteiligung an Forschung und Entwicklung von Atomwaffen und Komponenten“ im Rahmen der Regelungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Die Bundesregierung „stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt oder bestreitet sie die darin enthaltenen Aussagen oder Darstellungen“, heißt es. Natürlich ist Deutschland für Abrüstung, aber: „Deutschland bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und die diesbezüglichen Planungen der Allianz eingebunden.“ Allerdings: „Eine Finanzierung von Atomwaffen durch den Bundeshaushalt oder andere nationale Finanzierungswege erfolgt nicht.“ Allen anderen konkreten Fragen weicht die Bundesregierung aus. Dabei ist z.B. bekannt: Mindestens mit Blick auf die URENCO an den Standorten in Gronau/Jülich sowie beim FRM II in München-Garching hat die Bundesrepublik Knowhow über den Uran- und den Plutoniumpfad zur Atomwaffe. Das wurde im Rahmen der Verhandlungen um den Atomdeal mit dem Iran bekannt, als entsprechende Experten die Bundesregierung  bei den Verhandlungen unterstützten. Auch in der ehemaligen Atomforschungsanlage in Karlsruhe verfügte die Bundesrepublik über Plutonium-Knowhow.

Gleich sieben detaillierte Fragen zu konkreten Beteiligungen deutscher Einrichtungen an Aktivitäten in Verbindung mit Atomwaffen innerhalb der Nato-Staaten ledert das Verteidigungsministerium mit dem Hinweis ab: „Im deutschen Kontext ist die Grundlage für diese Zusammenarbeit das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit auf dem  Gebiet der Verwendung von Atomenergie für Zwecke der gemeinsamen Verteidigung vom 5. Mai 1959 (United Nations Treaty Series 355 No. 5083).“ (Siehe hier das Abkommen als PDF).

Anlass der Fragen von Zdebel ist eine Passage im Kriegswaffenkontrollgesetz, die eine Beteiligung deutscher Einrichtungen im Rahmen der Nato bei der Konstruktion von Atomwaffen möglich erscheinen lässt.

Die Bundesrepublik hat über den Atomwaffensperrvertrag den Verzicht zur Herstellung eigener Atomwaffen erklärt. Im § 16 des Kriegswaffenkontrollgesetzes „Nukleare Aufgaben im Nordatlantischen Bündnis“ heißt es allerdings: „Die Vorschriften dieses Abschnitts und die Strafvorschriften der §§ 19 bis 21 gelten, um Vorbereitung und Durchführung der  nuklearen Mitwirkung im Rahmen des Nordatlantikvertrages vom 4. April 1949 oder für einen Mitgliedstaat zu gewährleisten, nur für Atomwaffen, die nicht der Verfügungsgewalt von Mitgliedstaaten dieses Vertrages unterstehen oder die nicht im Auftrag solcher Staaten entwickelt oder hergestellt werden.“ Die Formulierungen legen nach Einschätzung der Fragestellenden nahe, dass die Bundesrepublik Deutschland zwar keine Atomwaffen besitzen darf, aber im Rahmen des Nordatlantikvertrages an der Forschung und Entwicklung von Atomwaffen beteiligt sein kann, wenn diese Beteiligung sich auf Atomwaffen von Mitgliedsstaaten bezieht.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben sich 2017 mit der Frage „Völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands beim Umgang mit Kernwaffen – Deutsche und europäische Ko-Finanzierung ausländischer Nuklearwaffenpotentiale“ befasst (https://www.bundestag.de/resource/blob/513080/c9a903735d5ea334181c2f946d2cf8a2/wd-2-013-17-pdf-data.pdf). Die Ausarbeitung betont, dass Deutschland keine eigenen Atombomben erwerben darf, eine nukleare Teilhabe aber zulässig wäre. Es heißt dort aber auf Seite 3 auch: „Im Gegensatz zum Übereinkommen über Streumunition von 2008 (12) enthält der NVV kein explizites Unterstützungs- oder Ko-Finanzierungsverbot, also ein entsprechendes Verbot für Nichtkernwaffenstaaten, Kernwaffenstaaten bei der Entwicklung oder Modernisierung ihres Atomwaffenpotentials (finanziell) zu unterstützen.“

Diese Aussage unterstützt nach Ansicht der Fragestellenden die oben genannte Einschätzung, dass die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der nuklearen Teilhabe innerhalb des Nordatlantikvertrages auch an der Forschung und Entwicklung von Atomwaffen im Besitz von Mitgliedsstaaten des Nordatlantikvertrages beteiligt sein kann.

Unabhängiger Welt-Nuklear-Status-Bericht 2021 veröffentlicht

Der jährlich erscheinende unabhängige Statusbericht über die Weltnuklearindustrie 2021 ist veröffentlicht. Während die Internationale Atomenergie-Agentur auf die Förderung der Atomenergienutzung ausgerichtet ist und entsprechend eingefärbt sich weltweit für den Ausbau dieser extrem gefährlichen und künftige Generationen schwer belastende Technik einsetzt, analysieren im WNISR regelmäßig unabhängige, nicht der Atomförderung verpflichtete oder zur Atomwirtschaft gehörende Autor:innen die weltweite Entwicklung der Nukleartechnik. Der Bericht wurde initiiert von dem im Paris lebenden Energie und Nuklear-Experten Mycle Schneider, der auch einer der Hauptautoren des Berichts ist.

In der Ankündigung des Berichts heißt es: „Der World Nuclear Industry Status Report 2021 (WNISR2021) bewertet auf 409 Seiten den Status und die Trends der internationalen Nuklearindustrie und enthält mehrere Schwerpunktkapitel, darunter eine erste Bewertung der Kernenergie und der Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel. Ein spezieller Fukushima-Statusbericht – 10 Jahre danach bietet einen Überblick über die laufenden Herausforderungen vor Ort/außerhalb des Geländes, die gesundheitlichen Auswirkungen, gerichtliche Entscheidungen und Kostenschätzungen der Katastrophe. Chernobyl – 35 Years After the Disaster Began befasst sich mit den Fortschritten bei den Aufräumarbeiten und den verbleibenden Herausforderungen. Zum ersten Mal widmet WNISR dem Problem der Kernenergie und der kriminellen Energie ein Kapitel.“

Weiter heißt es zu dem Bericht: „Dreizehn interdisziplinäre Experten aus Kanada, Frankreich, Deutschland, Japan, Libanon/USA, Ukraine/USA und Großbritannien, von Top-Think Tanks wie Chatham House in London und renommierten akademischen Institutionen wie Harvard in Cambridge, Meiji in Tokio, Nagasaki University, University of British Columbia und Technical University in Berlin, haben zusammen mit einem Dateningenieur zu dem Bericht beigetragen. Zahlreiche Korrektoren und zwei künstlerische Gestalter. Das Vorwort wurde von Naoto Kan, Parlamentsabgeordneter und ehemaliger Premierminister Japans, zur Verfügung gestellt.“

Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlagern der BGZ

Mit einer Kleinen Anfrage hat Hubertus Zdebel (DIE LINKE) sich bei der Bundesregierung über die „Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlagern der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH“ (BGZ) erkundigt. Wo lagern bei der BGZ welche Abfälle und welche Kosten sind damit verbunden, wollte Zdebel wissen. Die jetzige Anfrage ergänzt Informationen zu diesen Abfällen bei der BGZ, die bereits im Juli erhoben wurden. Nach der Neuordnung der Atommüllentsorgung aus dem Jahr 2017 ist ab einem bestimmten Punkt allein die BGZ an zahlreichen Atommüll-Standorten für die radioaktiven Abfälle verantwortlich. Die Finanzierung erfolgt dann nur noch über den Staat, nicht mehr über die AKW-Betreiber bzw. die Abfallerzeuger.

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte mit den Stimmen der Grünen 2017 eine Neuregelung der Atommüllentsorgung vorgenommen und die Atomkonzerne gegen eine Einmal-Zahlung aus der weiteren Kostenhaftung komplett entlassen. Weitere Konzerne, wie z.B. Siemens, wollen ebenfalls von dieser Haftung befreit werden. Dazu laufen offenbar noch Gespräche.

Mit einer einmaligen Zahlung von rund 24 Mrd. Euro für alle Arten Atommülllagerung an den neuen staatlichen Entsorgungsfonds (KENFO) sind die AKW-Betreiber nach der Übergabe dieser Abfälle an die neue Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) jeglicher Verantwortung enthoben. Künftige Kostensteigerungen, die der KENFO nicht über Zinsgeschäfte erwirtschaften kann, würden dann durch weitere Steuermittel aufgebracht werden müssen.

In der Vergangenheit ist es im Zusammenhang mit der Zwischenlagerung der leicht- und mittelaktiven Abfälle immer wieder zu erheblichen Probleme gekommen (marode Fässer, Blähfasser, Rostfässer etc.), die kostenintensive Neuverpackungen erforderlich machten. Dadurch wurden auch zusätzliche Tätigkeiten mit den radioaktiven Abfällen erforderlich. Ob eine Endlagerung dieser Atomabfälle im geplanten Schacht Konrad erfolgen wird, ist weiterhin unklar. Mehrfach wurde eine Inbetriebnahme verschoben. Derzeit ist von 2027 die Rede.

Allerdings haben Umweltverbände in Niedersachsen mit großer regionaler Unterstützung jüngst einen Widerruf der bestehenden Genehmigung durch das Niedersächsische Umweltministerium gefordert und Klage angekündigt, wenn das nicht erfolgt.

Von jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Klimaschutz bestärkt, erwarten die Verbände auch im Fall Schacht Konrad ein positives Urteil, weil der Langzeitsicherheitsnachweis erhebliche Mängel aufweise und der Schutz künftiger Generationen damit unzureichend sei. Außerdem entspreche das Endlager längst nicht mehr dem geforderten Stand von Wissenschaft und Technik. Mehr Informationen dazu auf z.B. auf dieser Seite der AG Schacht Konrad.

Weil im Schacht Konrad alles schief läuft, hat die Bundesregierung vor einiger Zeit ein zusätzliches bundesweites Zwischenlager „erfunden“. In einer Nacht- und Nebelaktion  unter Ausschuss der Öffentlichkeit hatte sie schließlich Würgassen als Standort für dieses vermeintliche Bereitstellungslager auserkoren. Sollte Konrad scheitern, könnte Würgassen zu einem neuen bundesweiten Dauer-Atommüllzentrum werden. Aber auch im Normalbetrieb soll es dienen, die maximale radioaktive Einlagerungsmenge für Konrad zu optimieren, um an die Genehmigungsgrenzwerte maximal heranzukommen.

Doch selbst wenn das irgendwann stattfinden würde. Runde 300.000 Kubikmeter dieser leicht- und mittelradioaktiven Abfälle können noch hinzukommen, wenn die Rückholung des Atommülls aus der ASSE gelingt und die Uranschiebereien bei der Uranfabrik in Gronau endlich beendet würden. Für diese Mengen gibt es bislang keine ernsthaften Planungen, wo sie dauerhaft gelagert werden sollten.

Das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung und das Standortauswahlgesetz (für hochradioaktiven Atommüll) sagen lediglich lapidar, dass geprüft werde, ob die weiteren leicht- und mittelaktiven Abfälle möglicherweise am zu findenden Standort für den hochaktiven Müll eingelagert werden könnten. Aber: Bei der laufenden Suche finden diese Abfälle eigentlich keine Beachtung.

Stadtwerke 2.0 auf dem Weg? Hamburg fusioniert Energie und Wärme-Gesellschaften zu HEnW

Weil vermutlich Vattenfall noch die Namensrechte hält, kommt es bei der zum Jahreswechsel erfolgenden Fusion von Hamburg Wärme und Hamburg Energie nicht zur Neugründung der HEW, aber immerhin zu HEnW. Obwohl der Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ ohne jeden Zweifel dem Senat und der Bürgerschaft auferlegt, demokratische Kontrolle bei der Rekommunalisierung zu ermöglichen, kommt diese Fusion ohne jede größere Bürgerschaftsbeteiligung per rot-grünem Senatsbeschluss. Bürgerenergiewende als eigener Beitrag des Senats oder als Anliegen der Bürgerschaft bleibt in der Praxis ein Fremdwort.

Zuletzt hatte sich das an dem Eiertanz und dem nur gezwungenen Umgang vor allem der Grünen mit dem alten und nach rund 2 Jahren Unterbrechung neuen Energienetzbeirat gezeigt. Nicht nur vermied es die grüne Behörde mit den bisher Beteiligten im Beirat Gespräche über eine weitere Ausgestaltung zu führen – auch der im Senat unliebsame Hamburger Energietisch wurde einfach mal eben ausgebootet. Neue Akteure wurden berufen, ohne je mit diesen zuvor gesprochen zu haben. Ein „demokratischer Geist“, der Bürger:innenbeteiligung groß schreibt, sieht sicher anders aus.

So auch in Sachen Fusion: Eine Bürgerschaftsanhörung zur Fusion und zu den Perspektiven einer rekommunalisierten Energiewende wäre eine gute demokratische Sache gewesen. Was der Senat mit der Fusion will, ist mit den öffentlich vorliegenden Ansagen also kaum zu bewerten, auch wenn es sicher sinnhafte Gründe für eine solche Fusion gibt. Für eine Integration der Hamburger Energienetze und -Infrastruktur im Sinne eines modernen gemeinwohlbasierten Stadtwerks ließe sich trefflich argumentieren. Davon war in diesem Blog bereits seit dem Erfolg des Volksentscheids 2013 immer mal wieder die Rede.

Die Kolleg:innen von ver.di kommentierten die Fusion bereits im April in dieser PM. Die IG Metall, die eigentlich bei Hamburg Wärme zu Hause ist, hat sich m.W. nicht öffentlich geäußert.

Zum Anlass der Fusion muss man auch erwähnen, dass es nicht nur energiepolitische Überlegungen für die Fusion gegeben hat. Auch die durch Scholz seinerzeit mit Vattenfall zu teuer vereinbarte Übernahme der Fernwärme dürfte eine große Rolle für die jetzt kommende Fusion – Teilschritt 1 – gespielt haben. Mit der Fusion mit Hamburg Energie wird der Wert von Hamburg Wärme stabilisiert. Dass die Fusion kommt, war bereits im April öffentlich vorgestellt worden. Interessant dürfte sein, wie der Kohle-Stromer Hamburg Wärme und der Ökostromer Hamburg Energie zusammen kommen.

Die Dokumentation der Pressemeldung vom 24. September und der vom April 2021 folgt hier:

Hamburg Energie und Wärme Hamburg fusionieren

Hamburg (dpa/lno) – Die städtischen Energieversorger Hamburg Energie und Wärme Hamburg fusionieren zum 1. Januar 2022 zur Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW). Das neue Unternehmen mit rund 850 Beschäftigten soll verstärkt die Energie- und Wärmewende Hamburgs mitgestalten, teilte die Umweltbehörde am Freitag mit. Das Unternehmen werde mehr als 150.000 Kunden mit Strom und Gas versorgen und liefere rund 22 Prozent der Hamburger Nutzwärme.

Geleitet wird das neue Unternehmen den Angaben zufolge von den bisherigen Geschäftsführern Christian Heine von Wärme Hamburg – künftig Sprecher der Geschäftsführung – und Michael Prinz von Hamburg Energie. Als neue technische Geschäftsführerin werde Kirsten Fust von der Schleswig-Holstein Netz AG Michael Beckereit ablösen, der Ende des Jahres aus Altersgründen ausscheide.

„Die Hamburger Energiewerke bieten zukünftig den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl an Produkten von Strom, Gas und Fernwärme über Photovoltaik und Solarthermie bis hin zu energetischen Quartierslösungen und Nahwärmenetzen aus einer Hand an“, erklärte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne). Und Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) betonte, dass bei dem neuen Namen „bei nicht wenigen Hamburgerinnen und Hamburgern Erinnerungen an die gute alte HEW wach werden, ist durchaus gewollt“.

Die Hamburgische Electricitäts-Werke AG (HEW) war für mehr als 100 Jahre für die Stromversorgung in der Hansestadt zuständig. Von 1914 bis 2002 war die Stadt an ihr beteiligt – ehe sie der schwedische Energiekonzern Vattenfall übernahm. Beim Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze von 2013 hatte sich dann die Mehrheit der Hamburger für einen Rückkauf der Strom-, Gas- und Wärmenetze ausgesprochen.

 

Rückkauf HAMBURG ENERGIE und Wärme Hamburg fusionieren

Die städtischen Energieversorger HAMBURG ENERGIE und Wärme Hamburg sollen zum 1. Januar 2022 fusionieren. Diese Entscheidung hat der Hamburger Senat heute bekannt gegeben. Damit wird das neue Unternehmen künftig Strom-, Gas- und Wärmelösungen für Privat- und Geschäftskunden aus einer Hand anbieten.

Die Entscheidung folgt auf die Umsetzung des Volksentscheids von 2013 und den vollständigen Rückkauf der Wärme Hamburg im Jahr 2019. Die Koalitionspartner SPD und GRÜNE hatten sich im Koalitionsvertrag 2020 darauf verständigt, dass die städtischen Unternehmen Synergien heben und stärker kooperieren sollen – auch um effektiver zum Klimaschutz beizutragen. Die Fusion der beiden kommunalen Energieunternehmen ist ein wichtiger Schritt, diese Vereinbarung umzusetzen. In der Vorbereitung waren Gewerkschaften und Betriebsräte eingebunden. Da alle Mitarbeitenden gebraucht werden, ist kein Stellenabbau geplant.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt und Energie und Aufsichtsratsvorsitzender bei der Wärme Hamburg und bei HAMBURG ENERGIE: „Wir haben beschlossen, dass HAMBURG ENERGIE und die Wärme Hamburg fusionieren sollen. Zwei starke Partner mit Profilen, die sich sehr gut ergänzen, kommen ab 2022 unter einem Dach zusammen. Dies wurde gründlich geprüft und wird jetzt vorbereitet. Die Fusion bringt Vorteile für die Energiewende, bei der Erreichung der Klimaziele und letztlich auch bei den Kosten. Für bestehende Kundinnen und Kunden ändert sich damit nichts, aber sie profitieren zukünftig von einer größeren Produktpalette aus einer Hand. Wir als Stadt stellen uns dadurch noch schlagkräftiger und besser auf, um die Energiewende voranzubringen und mehr Treibhausgase einzusparen. Die Fusion soll nicht zu Lasten der Beschäftigten aus keinem der beteiligten Unternehmen gehen. Denn der Erfolg dieser Fusion hängt maßgeblich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab – deshalb waren die Gewerkschaften und Betriebsräte in die Vorbereitung eingebunden und bleiben dies auch im weiteren Verfahren. Seit dem Rückkauf der Energienetze kann Hamburg die Energie- und Klimapolitik aktiv gestalten und tut dies auch. Das ist ein großer Vorteil für uns als Stadt und Bundesland. Wir arbeiten an der Wärmewende und sind mit vielen Projekten bundesweit Vorreiter, z.B. mit der Nutzung von industrieller Abwärme, Aquiferspeichern, Wärmepumpen oder Tiefengeothermie. Unsere städtischen Unternehmen bauen smarte Netze, E-Ladesäulen, sie bereiten Hamburgs Zukunft als Wasserstoffstandort aktiv vor und versorgen städtische und private Kunden mit Ökoenergie.“

Andreas Dressel, Finanzsenator und HGV-Aufsichtsratsvorsitzender: „Der Senat hat sich selbst mit dem Koalitionsvertrag ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Unter Wahrung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen wir gezielt Synergiepotenziale der Versorgungsbereiche Strom, Gas und Fernwärme heben. Die geplante Fusion zwischen HAMBURG ENERGIE und Wärme Hamburg ist in diesem Kontext ein richtiger und wichtiger Schritt zur Verzahnung. Ein solches Vorhaben will gut geprüft und abgestimmt sein. Mit dem durchgeführten Audit unter Federführung der zur Finanzbehörde gehörenden HGV konnten wir im Rahmen eines transparenten Verfahrens und unter Beteiligung aller relevanten Stakeholder die bestmögliche Variante für die Kooperation der beiden städtischen Unternehmen ermitteln. Zugleich haben wir den Personalvertretungen und Gewerkschaften eine enge Einbindung auch in den weiteren Prozess angeboten. Von der Fusion profitieren vor allem die Kundinnen und Kunden, aber eben mit zukunftssicheren Arbeitsplätzen im Ergebnis auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Unser Konzern Hamburg wird im Ergebnis weiter gestärkt.“

Christian Heine, Geschäftsführer der Wärme Hamburg: „Ich freue mich sehr über die Entscheidung HAMBURG ENERGIE und Wärme Hamburg zu fusionieren! Mit der Fusion sind wir in der Lage, unseren Kundinnen und Kunden ein noch breiteres Angebot an Produkten und Dienstleistungen zu bieten. Gleichzeitig können wir bei wichtigen Klimaschutz- und Zukunftsprojekten künftig unser Know-how bündeln und gemeinsam die urbane Energiewende voranbringen. HAMBURG ENERGIE und Wärme Hamburg haben große strategischen Übereinstimmungen, tragen beide den Namen unserer Hansestadt und fühlen sich ihr in besonderem Maße verpflichtet. Dieser Verpflichtung können wir als ein starker, integrierter Regionalversorger für Privat- und Geschäftskunden nun noch besser gerecht werden.“

Michael Prinz, Geschäftsführer HAMBURG ENERGIE: „Im Auftrag der Stadt hat HAMBURG ENERGIE in den letzten elf Jahren bewiesen, wie die Energiewende mitten in einer Großstadt umgesetzt werden kann. Dem Gründungsauftrag, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Hansestadt voranzutreiben, kommen wir nun mit vereinten Kräften nach. Daher freut mich die klare und konsequente Entscheidung außerordentlich, ein gemeinsames Unternehmen zu etablieren, das den Ausstieg aus fossilen Energien ganzheitlich weiter voranbringt. Zukünftig können den Menschen und Unternehmen in Hamburg Strom- und Wärmelösungen aus einer Hand geboten werden.“

Nathalie Leroy, Sprecherin der Geschäftsführung HAMBURG WASSER: „Wir sind richtig stolz darauf, dass wir in den letzten elf Jahren daran mitgewirkt haben, unsere Tochtergesellschaft HAMBURG ENERGIE zu einem erfolgreichen Unternehmen zu entwickeln und es jetzt durch die Fusion mit Wärme Hamburg unterstützt wird, die Ziele der Stadt Hamburg im Hinblick auf die Energiewende noch stärker umzusetzen. Natürlich sind wir auch betroffen, dass das Unternehmen und die Kolleginnen und Kollegen von HAMBURG ENERGIE unseren Konzern verlassen. Aber sie bleiben uns in der großen städtischen Familie erhalten.“

Dr. Isabella Niklas, Sprecherin der Geschäftsführung HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH: „Wir freuen uns, dass wir unsere Expertise aus dem Netzrückkauf im Rahmen der von der HGV durchgeführten Untersuchung einbringen konnten. Aus Konzernsicht eröffnet die Fusion strategisch und auch wirtschaftlich neue Potentiale, insbesondere im Bereich der dezentralen Erzeugung. Durch die Verschlankung der Prozesse gehen wir davon aus, dass die Steuerung durch die HGV zukünftig effizienter erfolgen kann. Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wärme Hamburg, der HAMURG ENERGIE und von HAMBURG WASSER, die das Projekt in den vergangenen Wochen mit großem Engagement vorangetrieben haben.“

Das fusionierte Unternehmen wird künftig rund 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Damit bietet es die gesamte Wertschöpfungskette von Erzeugung, Verteilung und Vertrieb für Energie an. Das umfasst neben der Versorgung von Kunden mit 100 Prozent Ökostrom, Gas, Fern- und Nahwärme sowie Elektromobilität. Um die Fusion zu ermöglichen, wird HAMBURG ENERGIE aus dem HAMBURG WASSER-Konzern herausgelöst.

Vorausgegangen ist der Entscheidung ein dreimonatiges Audit mit dem Ziel, die optimale Form der künftigen Zusammenarbeit beider Unternehmen zu ermitteln. Unter Federführung der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH wurde ein Kooperationsaudit durchgeführt. Neben der HGV waren die Geschäftsführungen und Führungskräfte der beteiligten Unternehmen (Wärme Hamburg, HAMBURG ENERGIE und HAMBURG WASSER), die Behördenleitungen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, der Finanzbehörde, die Senatskanzlei, sowie Vertreter der betrieblichen Mitbestimmung und Gewerkschaften eingebunden. Die jeweiligen Aufsichtsräte müssen noch zustimmen.

Über HAMBURG ENERGIE

Seit der Gründung im Jahr 2009 bietet HAMBURG ENERGIE ausschließlich Ökostrom aus erneuerbaren Quellen. Das Unternehmen liefert nicht nur saubere Energie, sondern produziert sie auch selbst – in Hamburg und Umgebung. Mit dem Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowohl für die klimafreundliche Strom- als auch Nahwärme- und Gasversorgung, Elektromobilität und Engagement in Forschungsprojekten hat sich HAMBURG ENERGIE zu einem zentralen Treiber der Energiewende in der Hansestadt etabliert. So ist der Versorger mit etwa 150.000 Kunden der größte Ökostromversorger der Stadt und gehört zu einem der größten Solar- und Windenergieproduzenten Hamburgs.

Über Wärme Hamburg

Die Wärme Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, das in Hamburg rund 500.000 Wohneinheiten mit lokaler Fernwärme zum Heizen und zur Warmwasserbereitung versorgt. Die Wärme Hamburg wird bis 2030 vollständig auf Wärme aus Kohleverbrennung verzichten und setzt vor allem auf die konsequente Nutzung vorhandener Abwärme aus Industrie, Abwasser und Müllverwertung. Das Unternehmen verfügt über ein 860 Kilometer langes Rohrleitungssystem und kann eine Wärmeleistung von rund 1.800 Megawatt erzeugen. Der jährliche Wärmeabsatz beträgt 4.000 Gigawattstunden. Der Anteil am Hamburger Wärmemarkt umfasst ca. 22 Prozent.

 

Verdi:Hamburg

Fusion Hamburg Energie und Wärme Hamburg – nicht zu Lasten der Beschäftigten!

17.04.2021

Am Samstag, 17. April 2021, haben die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie die Finanzbehörde mitgeteilt, dass die städtischen Energieunternehmen Hamburg Energie und Wärme Hamburg zum 01.01.2022 verschmolzen werden sollen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sieht in diesem Schritt zwar Chancen für die Gestaltung der Energie- und Wärmewende in Hamburg, insbesondere mit Blick auf gemeinsame Vertriebslösungen. Drohende negative Auswirkungen für die Beschäftigten müssen aber in jedem Fall aufgefangen werden.

Torben Bartels, Betriebsratsvorsitzender, Hamburger Wasserwerke:

„Hamburg Wasser und Hamburg Energie gehören seit jeher zusammen und sind gemeinsam gewachsen. Unterschiedliche Aufgaben werden unter einem Dach erledigt, dazu zählen zum Beispiel die Bereiche Kundenservice oder IT-Dienstleistungen. Die jetzt beschlossene Fusion wird zu Personalverschiebung und zum Wegfall von Tätigkeiten im Hause Hamburg Wasser führen. Hierbei darf es keine negativen Konsequenzen für die Beschäftigten geben. Ich freue mich, dass die Politik eine Zusage gegeben hat, woran wir sie allerdings auch messen werden.“

Berthold Bose, Landesbezirksleiter, ver.di Hamburg:

„Wir begrüßen die frühzeitige Einbindung der Gewerkschaften und der Arbeitnehmervertretungen in die Fusionsplanung. Die Stadt Hamburg ist jetzt gefordert, den Fusionsprozess weiter transparent und gemeinsam mit allen betroffenen Stakeholdern zu detaillieren und umzusetzen. Insbesondere die personalwirtschaftliche Umsetzung sowohl für die betroffenen Beschäftigten bei Hamburg Wasser als auch bei Hamburg Energie nehmen wir dabei in den Fokus.“

Burkhard Vetter, Personalratsvorsitzender Hamburger Stadtentwässerung:

„Der Wegfall des Geschäftsfeldes Hamburg Energie hat weiterhin auch Folgen für die Umsatzerlöse des Konzern Hamburg Wasser. Das gilt es auf allen Ebenen zur berücksichtigen. Für mögliche Dyssynergien bei Hamburg Wasser muss es seitens der Stadt Kompensationen geben. Die HGV muss dafür sorgen, dass Hamburg Wasser von anfallenden Carve-Out Kosten befreit wird.“

 

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