DIE LINKE im Bundestag fordert verbessertes Strahlenschutzgesetz

Mit einem Entschließungsantrag fordern Hubertus Zdebel und die Bundestagsfraktion DIE LINKE ein verbessertes Strahlenschutzgesetz. Auch in der jetzt anstehenden ersten Änderung des 2017 verabschiedeten Gesetzes werden die längst überfälligen Absenkungen bei den Dosiswerten nicht entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Forschung vorgenommen, kritisiert die Linksfraktion in ihrem Antrag. Bereits am Montag hatten Sachverständige von Greenpeace und dem Umweltinstitut München im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss entsprechende Kritik vorgetragen. Der Umgang in Sachen Freimessung bzw. Freigabe mit den Abrissabfällen von Atomkraftwerken müsse verbessert werden. Der Radon-Richtwert, verantwortlich für viele Lungenkrebserkrankungen, müsse weiter abgesenkt werden. (Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE 19/27924)

Für den atompolitischen Sprecher der Linksfraktion, Hubertus Zdebel entspricht das Strahlenschutzgesetz schon in der Fassung von 2017 nicht dem Stand von Wissenschaft und Forschung. Jetzt werde eine Chance vertan, durch die überfällige Korrektur entsprechender Dosiswerte den Schutz der Bevölkerung weiter zu verbessern.

Der Bundestag will auf Initiative der Regierungsfraktionen bereits am Donnerstag dieser Woche endgültig über die erste Änderung des Strahlenschutzgesetzes abstimmen. Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE im Plenum des Bundestages ist hier als PDF: 19/27924 

Insbesondere zu den Randon-Werten hatte es in der Anhörung am vergangenen Montag nach dem Beitrag des  AfD-Sachverständigen Rainer Klute vom Atom-Förderverein Nuklearia eine Diskussion gegeben. Auf der Homepage des Bundestags ist zu lesen: „Klutes Aussagen widersprachen Dr. rer. nat. Hauke Doerk vom Umweltinstitut München und Heinz Smital von Greenpeace. Schon 2017 habe das Strahlenschutzgesetz die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Belastung im Niedrigstrahlenbereich nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte Doerk.

Um die Bevölkerung vor Lungenkrebs zu schützen, sei ein Radon-Grenzwert von 50 Bq pro Kubikmeter angemessen. Denselben Wert nannte Smital. Denn schon sehr geringe Dosen von Radioaktivität könnten zu Gesundheitsschäden führen, erklärte der Greenpeace-Vertreter. Die von Klute vertretene These, es gebe keinen linearen Zusammenhang zwischen radioaktiver Belastung und Gesundheitsgefährdung, nannte er „exotisch“.“

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Kritik am Entwurf des neuen Strahlenschutzgesetzes: Dosiswerte reduzieren

Die von den Fraktionen DIE LINKE und Grüne geladenen Sachverständigen Hauke Doerk (Umweltinstitut München) und Heinz Smital (Greenpeace) haben den ersten Entwurf zur Änderung des 2017 eingeführten Strahlenschutzgesetzes in der Anhörung des Umweltausschusses deutlich kritisiert und eine überfällige Reduzierung der Dosiswerte eingefordert. Linke und Grüne haben Entschließungsanträge angekündigt. Bereits am Mittwoch dieser Woche will der Umweltausschuss abschließend den Gesetzentwurf und die Anhörung auswerten und eine Beschlussempfehlung für die am Donnerstag vorgesehene abschließende Abstimmung im Bundestag beschließen.

Die Gesetzesvorlage sowie weitere Informationen zur Anhörung im Umweltausschuss sind hier online. Dort sind auch die Sachverständigen (siehe auch hier, PDF) und Stellungnahmen zu finden.

Beide Sachverständige kritisierten – auf entsprechende Fragen der Abgeordneten Zdebel (Die Linke) und Kotting-Uhl (Die Grünen) – auch die Praxis der Freimessung bzw. Freigabe von Abrissabfällen aus dem Rückbau der Atomanlagen. Außerdem erläuterten Doerk und Smital, aus welchen Gründen eine Reduzierung der Dosiswerte überfällig ist. Stichworte dazu finden sich in den Stellungnahmen und können „nachbetrachtet“ werden, wenn der Bundestag in seiner Mediathek das Video der zweistündigen Anhörung veröffentlicht. Außerdem wird es ein Wortprotokoll der Sitzung geben.

Thema der Gesetzesänderung ist auch die Problematik im Umgang mit Randon. Randon trägt als natürliches radioaktives Gas in hohem Maße zu Lungenkrebserkrankungen bei. Gefordert wurde, den derzeitigen Richtwert von derzeit 300 Becquerel/Kubikmeter auf einen Wert von 100 oder gar 50 zu senken, damit die Zahl der Krebserkrankungen deutlich reduziert werden könne.

Bundestag: Anhörung erste Änderung Strahlenschutzgesetz

Am 22. März findet die öffentliche Anhörung zur ersten Änderung des Strahlenschutzgesetzes im Umweltausschusses des Deutschen Bundestags statt. Noch in der gleichen Woche will die Große Koalition die angestrebten Korrekturen endgültig beschließen. Hubertus Zdedel, atompolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, kritisiert, dass weiterhin eine Absenkung der ohnehin schon veralteten Dosiswerte nicht erfolgen soll. Bereits 2017, bei der Einführung des Strahlenschutzgesetzes, hatte DIE LINKE in einem Entschließungsantrag bemängelt, dass das Gesetz veraltet und unzureichend wäre und nicht dem Stand von Wissenschaft und Forschung entspräche. Daran soll sich nach dem Willen von CDU/CSU und SPD auch künftig nichts ändern.

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VS-Vertraulich: Uran-Deal der Atomkonzerne Framatome und Rosatom

Die Bundesregierung reagiert ausweichend und beruft sich bezüglich der Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zur laufenden kartellrechtlichen Prüfung der angestrebten Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Framatome, Eigentümerin u.a. der Uran-Brennelementefabrik ANF Lingen (NDS), mit der zum russischen Konzern Rosatom gehörenden JSC TVEL für „Brennelemente für Atomkraftwerke“ im Bundesland Niedersachsen auf Unkenntnis der Pläne und auf den Geheimschutz. Vertrauliche Unterlagen würden in der Geheimschutzstelle des Bundestages bereitgelegt. Ein klares Statement der Bundesregierung gegen die geplante Fusion und für eine Stilllegung der vom Atomausstieg ausgeklammerten Uranfabrik in Lingen fehlt komplett.

Die Uranfabrik in Lingen stellt derzeit für den französischen Atomkonzern Framatome Brennelemente für Atomkraftwerke in aller Welt her. Zu den Kunden gehören auch uralte Reaktoren in Grenznähe zu Deutschland, die als besonders unsicher gelten. Die Anlage in Lingen ist – wie die Uranfabrik in Gronau – bis heute vom Atomausstieg ausgenommen und verfügt über eine unbefristete Genehmigung.

Die Große Koalition wollte per Koalitionsvertrag mindestens die Uran-Exporte in unsichere grenznahe AKWs untersagen. Doch die Pläne dazu sind gescheitert und werden nicht umgesetzt. Die Fraktion DIE LINKE hatte die Einbeziehung der Uranfabriken in den Atomausstieg und deren Stilllegung gefordert. Die Pläne von Russland und Frankreich, die Uranfabrik in Lingen künftig gemeinsam betreiben zu wollen, machen aus Sicht von Hubertus Zdebel deutlich, dass die international agierenden Atomkonzerne offenbar ihre Pläne ungestört von der Bundesregierung weiter verfolgen.

Dokumentation: Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage ist hier als PDFF und hier im Wortlaut:

Frage des MdB Hubertus Zdebel: Welche konkreten Informationen über die künftigen gemeinsamen Urandienstleistungen und sonstiger Geschäftsfelder hat die Bundesregierung über das laut einer Veröffentlichung des Bundeskartellamtes laufende Fusionskontrollverfahren, nachdem Framatome, Eigentümerin u.a. der Uran-Brennelementefabrik ANF Lingen (NDS), mit der russischen JSC TVEL die „Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens“ für „Brennelemente für Atomkraftwerke“ im Bundesland Niedersachsen anstrebt (www.bundeskartellamt.de/DE/FusionskontrollelLaufendeVerfahrenllaufendeverfahren_node.html; 12.2.2021, B8-37121), und welche entscheidungsrelevanten Aspekte sind aus Sicht der Bundesregierung für das laufende Prüfverfahren für eine gemeinsame Unternehmensgründung von Framatome und JSC TVEL von Bedeutung?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht, Bundeswirtschaftsministerium vom 11. März 2021: „Die entscheidungsrelevanten Aspekte der fusionskontrollrechtlichen Prüfung des Bundeskartellamtes ergeben sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hiernach ist zu prüfen, ob der Zusammenschluss eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten lässt. Das Bundeskartellamt ist in seiner Prüfung unabhängig. Dementsprechend liegen der Bundesregierung über die Veröffentlichungen des Bundeskartellamts hinaus keine Informationen über Unternehmensaktivitäten aus laufenden Fusionskontrollverfahren vor. Dies gilt auch für das laut einer Veröffentlichung des Bundeskartellamtes laufende Fusionskontrollverfahren, nachdem Framatome mit der russischen JSC TVEL die „Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens“ für „Brennelemente für Atomkraftwerke“ im Bundesland Niedersachsen anstrebt.

Soweit sich die Frage auf konkrete Investitionsprüfverfahren nach den §§ 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung bezieht, sind verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen berührt. Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der beteiligten Unternehmen und Personen. Sie könnten zu Beeinträchtigungen im unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zu geführten Investitionsprüfverfahren als Verschlusssache „Vs-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden.

 

Die AfD, Nuklearia, die Atomenergie, der Strahlenschutz und die Endlagersuche für Atommüll, die es gar nicht mehr braucht weil ja Mutation – und eine gescheiterte Laufzeitverlängerung

(Update 0212023 – Der Titel wurde geändert) Die Sache mit dem Spalten mag die AfD sehr gern. Nicht nur im gesellschaftspolitischen Sinn. Auch wenn es um die Kernspaltung geht, ist die AfD allen Realitäten zum Trotz ohne Berührungsängste. Naja. Vielleicht nicht ganz. Und vermutlich ist das so wenig zukunftsfähig, wie die AfD. Aber in jedem Fall findet sich dieser Club der Gestrigen immer wieder in einer sehr engen Verbindung zu dem ebenso kuriosen Nuklear-Förderverein Nuklearia, der es in wundersamer Weise schafft, die realen Risiken der Atomenergie unter allen Umständen zu verharmlosen und permanent Zaubertechniken zu erfinden, die es leider allesamt nicht gibt und vermutlich auch nicht geben wird, weil so ein Mist wie Physik und sonst was mit Problemen dazwischen kommt.

Aber eines passt: Wenn im Bundestag in der nächsten Woche ein um viele Jahre veraltetes Strahlenschutzgesetz auf Vorlage der Großen Koalition beraten und beschlossen wird, lässt sich die AfD in der öffentlichen Anhörung am kommenden Montag (22.3.2021) im Umweltausschuss von eben diesem Atomförderclub Nuklearia sachverständigen, namentlich durch Rainer Klute (siehe hier PDF). Immer wieder fällt Nuklearia e.V. dadurch auf, dass der Verein und seine Aktiven offenbar keine Probleme haben, der mit Rechten und teilweise faschistischen Mitgliedern gespikten AfD zusammenzuarbeiten.

Auch eine Anna Veronika Wendland, die derzeit im Bereich der Endlagersuche unterwegs ist, gehört zu Nuklearia. Die sucht ein Atommüllendlager, obwohl ihre Freunde bei Nuklearia eigentlich ein solches als überflüssig ansehen, weil ihre neue Wunderwaffe, ein Flüssigsalzreaktor in der Rubrik SMR – also genau genommen hunderte davon – den Atommüll über viele Jahrzehnte solange verstrahlen, bis … es einfach nur neuen Atommüll gibt, Risiken von und tatsächliche schwere Unfälle und die permanente Gefahr, dass atombombenfähiges Material aus diesen Dingern in falsche Hände gelangt.

Aber die Freundschaft von der Anna Veronika Wendland zu Nuklearia ist im Moment pausiert – hatte sie mitgeteilt, solange sie in der Vorbereitungsgruppe einer Endlagersuche in der Branche Teilgebiete unterwegs ist. Weil der Atommüll doch nicht weggezaubert werden kann? Gut ist schon mal: Die Kampagne, die Laufzeit der sechs letzten Atomkraftwerke in Deutschland über das gesetzlich festgelegte Ende 2021 und 2022 wieder zu verlängern, wird  – kaum vorgeschlagen – von den überschlauen Erfinder:innen Frau Wendland und Kumpel Moormann – jetzt schon wieder als gescheitert erklärt. Oops. „Saveger6“ hatten die das – auch zur großen Freude von Nuklearia und AfD – betitelt. Beide sind damit medial hoch geflogen – aber jetzt irgendwie konkret doch recht schnell abgestürzt. Weiter so!

Nicht viel anders wird das dann hoffentlich auch mit den Wahlergebnissen der AfD und dem Horrortrip von Nuklearia (Cold Turkey) enden. Nichts geht mehr.

Zum Strahlenschutzgesetz:

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