Atommüll-Endlager-Suche: Neue Sicherheitsanforderungen und schlechte Bürger-Beteiligung

Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle? Das Bundesumweltministerium (BMU) hat jetzt einen Verordnungsentwurf an den Bundestag auf den Weg gebracht und die Vorlagen auf seiner Homepage veröffentlicht. Nach den Regelungen des Standortauswahlgesetzes hat der Bundestag jetzt vier Wochen Zeit, Stellung zu nehmen. UmweltFAIRaendern dokumentiert die Veröffentlichung des BMU dazu gleich unten.

Das Atommülllager-Suchverfahren steht derzeit unter Druck. Ein notwendiges Gesetz, mit dem geologischen Daten veröffentlicht werden könnten, ist vom Bundesrat blockiert. Bayern macht massiv Druck, dass dortige Granitvorkommen gar nicht erst für die Endlagerung in die Auswahl einbezogen werden und trotz Corona und massiver Einschränkungen für die Öffentlichkeit, wollen zuständige Behörden und Unternehmen weiter im Herbst einen ersten Bericht veröffentlichten, der Regionen für die weitere Endlagersuche benennt. Eine neue alte Endlager-Region dürfte dann auch Gorleben werden.

Der BUND und auch das Nationale Begleitgremium haben aufgrund von Mängeln vor wenigen Wochen eine Verschiebung der Veröffentlichung des Teilgebiete-Berichts und der dann folgenden Teilgebietekonferenz gefordert. Das Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung BASE und die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) haben das abgelehnt. Trotz der hohen Anforderungen, die das Standortauswahlgesetz für Partizipation und Transparenz stellt, gerät die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits jetzt ins Hintertreffen.

Die BGE hat trotz der Probleme angesichts der Corona-Krise und den Forderungen nach einer Verschiebung noch einmal erklärt, am Fahrplan festhalten zu wollen. Dazu ist hier einiges nachzulesen. BASE will das Verfahren sogar noch beschleunigen und schon im Oktober, wenige Tage nach der Veröffentlichung des BGE-Teilgebiete-Berichts, die nach Standort-Auswahlgesetz geregelte Teilgebiete-Konferenz starten, die in nur einem halben Jahr und maximal drei Veranstaltungen der Öffentlichkeit die Möglichkeit einer Stellungnahmen zu den Endlager-Plänen erlaubt.

Dokumentation BMU:

National | abgeschlossene Vorhaben | EndlSiAnfV

Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

Die Verordnung konkretisiert die sicherheitstechnischen Anforderungen an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Artikel 1), welches nach Paragraph 9a Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) durch den Bund einzurichten ist und regelt die Anforderungen an die Durchführung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren für dieses Endlager (Artikel 2). Die Ministerverordnung wurde dem Bundestag zugeleitet. Dieser hat nun nach Paragraph 26 Absatz 4 und Paragraph 27 Absatz 7 des Standortauswahlgesetzes vier Sitzungswochen Zeit, sich mit der Verordnung zu befassen. Die Rechtsverordnung kann durch Beschluss des Bundestages geändert oder abgelehnt werden.

Basis der Verordnung ist der Referentenentwurf des BMU vom 11. Juli 2019, der nach einer Ressortabstimmung sowie einer Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung weiterentwickelt wurde. Hier finden Sie eine Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen und Anmerkungen im Rahmen der umfangreichen Verbände- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Aktualisierungsdatum: 19.05.2020

Jahresgrenzwert überschritten: Forschungsreaktor Garching dauerhaft abschalten

Zur Überschreitung von festgelegten Grenzwerten mit radioaktivem C14 beim Forschungsreaktor FRM II in München Garching erklärt der für Atomausstieg zuständige Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE:

„Radioaktive Freisetzungen sind immer zusätzliche Risiken und müssen unter allen Umständen vermieden werden. Dass der Betreiber des Forschungsreaktors in Garching, die Technische Universität München, nach der Überschreitung von Grenzwerten nichts Besseres zu tun hat, als zu beschwichtigen und zu verharmlosen, ist kein vertretbarer Umgang mit dem immerhin in die Kategorie „Eilt“ eingeordneten Störfall.

Es ist jetzt Sache der Atomaufsicht in Bayern, die Vorgänge, wie es zur Freisetzung gekommen ist, aufzuklären und einzugreifen, damit solche Dinge nicht wieder passieren. Auch unabhängig von den Corona-Beschränkungen muss nach diesem Störfall klar sein, das in Garching in diesem Jahr der Betrieb nicht wieder aufgenommen wird. Es gibt ohnehin gute Gründe für eine endgültige Stilllegung, denn trotz klarer Rechtsvorschriften wird der Reaktor immer noch mit extrem hoch angereichertem, atomwaffenfähigem Uran betrieben.“

Atommüll-Endlagersuche klemmt: Geologiedatengesetz gestoppt – Vermittlungsausschuss muss ran

Die Endlagersuche für hochradioaktiven Atommüll steht vor einem Problem: Der umstrittene Entwurf eines Geologiedatengesetzes ist heute von einer Mehrheit im Bundesrat gestoppt worden. Die weitere Klärung muss nun im Vermittlungsausschuss verfolgen. Mit dem Gesetz soll unter anderem geregelt werden, wie geologische Daten, die für Entscheidungen im Rahmen der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll herangezogen werden, auch für Bürger*innen zugänglich gemacht werden können.

Das Standortauswahlgesetz schreibt eine solche Veröffentlichung vor, damit durch umfassende Transparenz bei den Entscheidungen die Bürger*innen nach dem Desaster beim Gorleben-Verfahren Handlungen von Behörden und Unternehmen kontrollieren können. Der Entwurf der Bundesregierung, der zwar von den Fraktionen der Großen Koalition noch ein wenig nachgebessert worden war, enthält aber eine weitreichende Möglichkeit, mit der private Eigentümer geologischer Daten die Veröffentlichung blockieren können. Außerdem würden in Ostdeutschland viele Daten aus DDR-Zeiten öffentlich sein, die im Westen aufgrund des Privateigentums an solchen Daten nicht zugänglich sind. Mit dieser Entscheidung des Bundesrats könnte der weitere Fahrplan bei der Endlagersuche endgültig aus dem Ruder laufen. Wegen zahlreicher anderer Mängel hatten schon das Nationale Begleitgremium und der BUND ein Moratorium gefordert. Nun steht die für Ende des dritten Quartals von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) geplante Veröffentlichung eines sogenannten Teilgebiete-Berichts in Frage, der auf solche Geologiedaten aufsetzt. Ziel ist es jetzt, so der Antrag im Bundesrat, über den Vermittlungsausschuss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zu bewerkstelligen.

Atommüll-Endlager: Rücktritt im Nationalen Begleitgremium

Dem unabhängigen „Wächter-Gremium“ über die Suche nach einem Atommüll-Endlager für hochradioaktive Abfälle, dem Nationalen Begleitgremium (NBG), geht – kaum gewählt – ein Mitglied verloren. Nachdem am letzten Montag mit einiger Verspätung endlich das neu zusammengesetzte Gremium eine neue Spitze wählte (und den als Co-Vorsitzenden erwarteten Günther Beckstein nicht wählte), wird wenige Tage später der Rücktritt von Prof. em. Dr. Michael Succow vermeldet. Succow war Professor für Geobotanik und Landschaftsökologie an der Universität Greifswald, Träger des Livelihood Award. Das NBG berichtet hier.

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Atommüll hochradioaktiv: Vorerst keine Castor-Transporte aus Sellafield nach Biblis

Hochradioaktiver Atommüll aus der britischen Plutoniumfabrik Sellafield kommt vorerst nicht ins Zwischenlager Biblis. Ein solcher Atomtransport war über den Hafen von Nordenham für Anfang April geplant, doch wegen der Corona-Krise sagte Innenminister Seehofer Mitte März diesen kurzerhand ab: 6000 Polizist*innen waren für die Transportsicherung der brisanten Fracht eingeplant. Der BUND hält diese Atomtransporte ohnehin derzeit nicht für angesagt, weil die Zwischenlagerung dieser in Glaskokillen in Biblis wegen der in mangelhaften Behältern verpackten Abfälle nicht ausreichend sicher durchgeführt werden kann und außerdem Reparatureinrichtungen im Falle von Defekten fehlen. Eine entsprechende Genenehmigung des Bundesamts für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung (BASE) hat der Umweltverband wegen der vor kurzem noch unmittelbar bevorstehenden Transporte im Eilfverfahren beklagt. BASE reagierte mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Aufbewahrungsgenehmigung für das Zwischenlager Biblis. Jetzt teilt BASE mit, dass diese Anordnung aufgehoben ist. Es gäbe keine Eilbedürftigkeit mehr, heißt es.

Dokumentation: Das Bundesamt für die Sicherheit in der kerntechnischen Entsorgung teilt mit: Rücknahme aus der Wiederaufarbeitung: BASE setzt Sofortvollzug der Genehmigung aus

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat die sofortige Vollziehbarkeit der Aufbewahrungsgenehmigung für hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Biblis ausgesetzt. Diese Anordnung war von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH im Januar 2020 beantragt worden, um die Abfälle nach Biblis transportieren zu können, die bei der Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken im britischen Sellafield entstanden sind.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit und des mit dem Transport verbundenen erheblichen Planungsaufwandes war zum damaligen Zeitpunkt die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit begründet.

Transport wegen der Corona-Pandemie suspendiert

Am 12. März 2020 hat die Bundespolizei den geplanten Transport der Abfälle von Sellafield nach Biblis aufgrund der Situation rund um die Covid-19-Pandemie suspendiert. Ein Transport hätte nach der Einschätzung der zuständigen Stellen eine zu hohe Gefahr mit sich getragen, dass sich die an dem Transport beteiligten Personen mit Covid-19 infizieren. Derzeit ist nach Angaben der BGZ mbH noch kein Zeitpunkt avisiert, wann der Rücknahmetransport stattfinden kann.

Damit hat sich die Situation so verändert, dass das BASE den Sachverhalt erneut vor der aktuellen gesellschaftlichen Lage überprüft hat. Die erneute rechtliche Bewertung kommt zu dem Schluss, dass die Eilbedürftigkeit als Grund für eine Anordnung der sofortigen Vollziehung derzeit nicht mehr vorliegt.

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