Gekaufte Träume: Nukleares Wunschdenken mit alten neuen Reaktorkonzepten

Die Nuklear-Lobby ist munter dabei, die Atomenergie als neuen alten ewigen Heilsbringer gegen die Klimakatastrophe in Stellung zu bringen. Auf der Suche nach Schlagzeilen, die schön konfliktträchtig und irgendwie nach Tabubruch klingen, sind zahlreiche Medien flott unterwegs, die neuen alten Versprechungen nachzuplappern. Dass es dabei auch passieren kann, dass wirtschaftliche Interessen direkt die Feder von Autor*innen steuern, zeigt der Beitrag in der Verdi-Zeitung MMM über „Spiegel-Gates„. Schon wieder so ein Fall von echt seriöser jounalistischer Sorgfaltspflicht. Die Stiftung des milliardenschweren Atominvestors Bill Gates zahlt laut MMM an den „Spiegel“, der dann mit dem Slogan „Atomkraft? Ja bitte“ im Titel (51/2019) erscheint. Auch der BUND kommentiert hier. Aber natürlich ist das alles ganz anders mit dem Spiegel und Gates, erklärt die Süddeutsche. Wie ist es mit den neuen Reaktorkonzepten? Geht da was? Das Öko-Institut hat sich 2017 in einer Studie eingehender mit dem Thema dieser kleinen niedlichen Atommeilerchen befasst, die „neuen Reaktorkonzepte“ (siehe auch hier, PDF) geprüft und bewertet. UmweltFAIRaendern bringt gleich die Zusammenfassung der Studie zum Überblick.

Wichtig aber ist: Die vielbeschworenen Mini-Reaktoren werden seit Jahrzehnten als Wunderwaffe gegen so ziemlich jedes Problem herbeigeredet – allein es gibt sie bislang nicht und das wird wohl noch auf lange Zeit so bleiben. Doch auch die nuklearen Großreaktoren dürften keine Zukunft mehr haben, es sei denn, dass Staaten damit eine Hintertür zur Atomwaffe suchen und dafür bereit sind, die enormen Kosten zu tragen. Denn ohne massive staatliche Finanzierung ist das nichts mit der Atomenergie. Atomwunderland Frankreich hat nach dem (bzw. noch laufenden) Desaster mit dem Reaktor neuester Generation – dem EPR in Flamanville – den maximal größten finanziellen Schaden eingefahren und den geplanten Neubau weiterer Reaktoren einstweilen auf Eis gelegt. Nachzulesen im Spiegel. Es ist völlig klar, dass die aberwitzig teure Atomenergie mitsamt ihren Unfall- und Atommüll-Risiken keine Lösung bei der Klimakatastrophe sein kann. Sie wäre viel zu teuer und käme auch zu spät. Vor allem aber ist sie mit ihrem Katastrophen- und Ewigkeitspotential Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse, die Natürzerstörung als Bestandteil wirtschaftlicher Produktionsverhältnisse einplant bzw. in Kauf nimmt. Genau das aber brauchen wir ganz und gar nicht mehr.

Dokumentation:

www.oeko.de – Neue Reaktorkonzepte. Eine Analyse des aktuellen Forschungsstands – Im Auftrag der Schweizerischen Energie – Stiftung Darmstadt, April 2017 – Autorinnen und Autoren: Dr. Christoph Pistner, Dr. Matthias EnglertÖko-Institut e.V. (Download der Studie beim Öko-Institut hier als PDF)

9. Zusammenfassung

„Fool me once, shame on you. Fool me twice. shame on me! “ 28 (Englisches Sprichwort)

Seit mehreren Jahrzehnten werden international „neue Reaktorkonzepte“ erforscht. Im Januar 2000 wurde das Generation IV International Forum (GIF) gegründet, um die internationalen For­schungsaktivitäten besser zu koordinieren. Das GIF fokussiert auf eine vierte Generation von neu­artigen Reaktorkonzepten, die nach 2030 am Markt verfügbar sein könnten. Erklärtes Ziel solcher Entwicklungen ist es, in den Bereichen Sicherheit, Nachhaltigkeit, Ökonomie und Nukleare Nicht­verbreitung gegenüber heutigen Kernkraftwerken deutliche Vorteile aufzuweisen.

In Medien und der allgemeinen Öffentlichkeit führt dies immer wieder zu Aussagen, dass neue Reaktorkonzepte

  • „10.000 mal weniger Abfälle produzieren wie gängige Kernkraftwerke,

  • diese Abfälle bereits „nach 1.000 Jahren“ ungefährlich sein werden,

  • die Stromproduktion „so billig, dass sich sogar Schwellenländer die Technik leisten können“, sein wird,

  • die Reaktoren „inhärent sicher“, schwere Unfälle somit unmöglich sein werden,

  • aufgrund des verwendeten Thoriums als Brennstoff solche Reaktoren „keine Möglichkeit, Waffen herzustellen“ bieten und sie

  • bereits „in 15 bis 25 Jahren“ am Markt verfügbar sein werden.

Tatsächlich sind „neue“ Reaktorkonzepte zum Teil seit mehreren Jahrzehnten in der Erforschung, die für sich jeweils einen oder mehrere der oben genannten Vorteile reklamieren. Dabei stellt ne­ben der Weiterentwicklung von Reaktorkonzepten auch die gesamte Thematik der Brennstoffver-und —entsorgung einen integralen Bestandteil der Diskussion um neue Reaktorkonzepte dar.

Im Rahmen dieser Studie wurden ausgewählte Reaktorkonzepte mit Blick auf ihren Realisierungs­stand und verschiedene Bewertungskriterien (Sicherheit, Ressourcen und Brennstoffversorgung, Abfallproblematik, Ökonomie und Proliferation) untersucht.

Übergeordnet kann festgestellt werden, dass zwar einzelne Reaktorkonzepte in einzelnen Berei­chen tatsächlich potenzielle Vorteile gegenüber der heutigen Generation von Kernkraftwerken er­warten lassen. Kein Konzept ist jedoch in der Lage, gleichzeitig in allen Bereichen Fortschritte zu erzielen. Vielfach stehen die einzelnen Kriterien untereinander im Wettbewerb, so dass Fortschritte in einem Bereich zu Nachteilen bei anderen Bereichen führen. So führen beispielsweise häufig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu Nachteilen im Bereich der Ökonomie, Vorteile bei der Ressourcenausnutzung stehen vielfach im Widerspruch zu einer Verbesserung im Bereich der Proliferation. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass ein Reaktorkonzept, welche nur in einzelnen Bereichen Fortschritte bietet, zu einer deutlich verbesserten gesellschaftlichen Akzeptanz der Kernenergienutzung beitragen könnte.

Alle im Rahmen dieser Studie betrachteten Reaktorkonzepte wurden bereits seit Mitte des letzten Jahrhunderts in verschiedenen Varianten diskutiert und sind in diesem Sinne nicht neu. Trotz einer seit Jahrzehnten immer wiederkehrende Diskussion um eine „Renaissance“ der Kernenergie und trotz Aussagen, dass solche Konzepte kurz vor der Markteinführung stehen, hat sich bislang je­doch noch kein konkretes Reaktorkonzept am Markt durchsetzen können.

Viele der neuen Reaktorkonzepte befinden sich im Status einer frühen Konzeptentwicklung. Die erforderlichen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen, um ein solches Konzept zur Marktreife zu entwickeln, belaufen sich auf mehrere Jahrzehnte und viele Milliarden Euro. Dem stehen weltweit einige hundert Millionen Euro an tatsächlichen Entwicklungsaufwendungen gegenüber, die für eine Vielzahl verschiedener Konzepte gleichzeitig aufgewendet werden.

Wesentliche Probleme bei der Entwicklung eines Reaktorkonzepts treten oft erst in der späteren Demonstrationsphase auf, wenn durch Prototyp- und Demonstrationsreaktoren die tatsächliche großtechnische Umsetzbarkeit eines konkreten Designs gezeigt werden muss. Daher hat sich his­torisch auch immer wieder gezeigt, dass Entwicklungslinien erst aufgrund der Erfahrungen mit sol­chen Prototyp- und Demonstrationsreaktoren wieder eingestellt wurden.

Im Bereich der Sicherheit neuer Reaktorkonzepte weisen insbesondere kleine, modulare Reakto­ren (SMR) das Potenzial auf, aufgrund der geringeren Leistung und der geringeren spezifischen Leistungsdichte sowie der verstärkten Nutzung passiver Systeme ein höheres Sicherheitsniveaus zu realisieren. Aber auch für solche Reaktorkonzepte ist die tatsächliche Realisierbarkeit solcher Sicherheitsvorteile, gerade für ein ökonomisch konkurrenzfähiges System, erst noch nachzuwei­sen.

Bei anderen Reaktorkonzepten wie Salzschmelze-Reaktoren (MSR) oder Hochtemperatur-Reaktoren (HTR) finden sich vielfach Aussagen, dass diese Konzepte inhärent sicher seien. Dem liegt jedoch häufig ein falsches Verständnis des Konzepts der „inhärenten Sicherheit“ zugrunde. Zwar weisen solche Reaktorkonzepte mit Blick auf ganz bestimmte Sicherheitsrisiken „inhärente“ Eigenschaften auf, die dieses konkrete Risiko minimieren oder ganz ausschließen können. Für andere Stör- und Unfallszenarien bleiben jedoch offene Fragen, bzw. es ergeben sich andersartige Risiken, die für heutige Kernkraftwerke keine Rolle spielen. Der Nachweis der tatsächliche Um-setzbarkeit eines höheren Sicherheitsniveaus in einem konkreten Design ist bislang nicht erfolgt.

Angesichts der heute verfügbaren Uranressourcen besteht aus Sicht der Ressourcenverfügbarkeit keinerlei Notwendigkeit zum Erbrüten von neuem Spaltmaterial aus Uran oder Thorium. Im Kontext einer sehr langfristigen bzw. stark ansteigenden zukünftigen Kernenergienutzung könnte in einigen Jahrzehnten ein Bedarf für das Erbrüten zusätzlichen spaltbaren Materials bestehen. Dies wäre grundsätzlich sowohl mit Uran (durch Erbrüten von Plutonium) wie mit Thorium (durch Erbrüten von Uran-233) möglich. Aufgrund der mit dem Erbrüten von Spaltstoff verbundenen Proliferations-risiken haben sich in der Vergangenheit viele Staaten ausdrücklich gegen solche Brennstoffkon­zepte ausgesprochen.

Selbst bei Annahme einer sehr langfristigen Kernenergienutzung und sogar eines Ausbaus der bestehenden Reaktorflotte bestünde daher keine Notwendigkeit für die Nutzung von Thorium als Brennstoff. Trotz bisheriger Erfahrungen mit Thorium-Brennstoffen sind diese gegenwärtig für ei­nen kommerziellen Einsatz auch in heutigen Reaktoren noch nicht geeignet. Dazu wären noch weitere intensive Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit entsprechendem milliardenschweren finanziellem Engagement über mindesten ein bis zwei Jahrzehnte erforderlich. Für den Einsatz solcher Brennstoffe in zukünftigen Reaktorkonzepten wäre demgegenüber noch eine deutlich län­gere Entwicklungsphase notwendig. Eine großtechnische Infrastruktur für die Brennstoffherstellung und die Wiederaufarbeitung neuartiger Brennstoff existiert weltweit noch nicht und müsste zusam­men mit der Einführung solcher Brennstoffe erst aufgebaut werden.

Als ein wesentlicher Vorteil mit Blick auf die Abfallproblematik wird bei neuen Reaktorkonzepten zumeist die Reduzierung der Radiotoxizität der Abfälle durch die Möglichkeit der Transmutation von Transuranelementen, bzw. den deutlich geringeren Aufbau solcher Stoffe aufgeführt. Aller­dings ist dies mit Blick auf die Frage der Abfallproblematik ein irreführendes Argument, da die Radiotoxiztät einen diesbezüglich ungeeigneten Maßstab darstellt. Langzeitsicherheitsanalysen für geologische Endlager wärmeentwickelnder Abfälle zeigen, dass Plutonium und die Minoren Aktini-de nicht oder nur unwesentlich zu potenziellen Strahlenexpositionen zukünftiger Generationen beitragen, während diese von langlebigen Spalt- und Aktivierungsprodukten bestimmt werden. Die Erzeugung von langlebigen Spalt- und Aktivierungsprodukten unterscheidet sich in neuen Reak­torkonzepten jedoch nicht grundsätzlich von heutigen Kernkraftwerken.

Selbst bei einer reduzierten Produktion von Transuranen oder gar einer unterstellten erfolgreichen Anwendung von P&T wäre das Ziel, den erforderlichen Isolationszeitraum eines Endlagers für wärmeentwickelnde Abfälle auf säkulare Zeiträume unter 1.000 Jahre zu reduzieren, nicht erreich­bar. Bei verschiedenen neuen Reaktorkonzepten fallen weiterhin neue bzw. andersartige Abfälle an wie bei der heutigen Kernenergienutzung. Für derartige Abfälle wären eigene Entsorgungsstra­tegien und -technologien zu entwickeln. Inwieweit alle derartigen Abfälle gemeinsam mit heutigen radioaktiven Abfällen in ein gemeinsames Endlager eingebracht werden könnten, oder ob hierfür zusätzliche Endlager erforderlich wären, kann ebenfalls noch nicht beantwortet werden.

Für keines der betrachteten neuen Reaktorkonzepte können klare ökonomische Vorteile gegen­über heutigen Reaktoren erwartet werden. Für solche Reaktorkonzepte, die auf große Leistungs­reaktoren abzielen, kommen Abschätzung typischerweise zu vergleichbaren oder höheren Investi­tionskosten wie bei heutigen Reaktoren. Dabei sind solche Abschätzungen immer mit hohen Unsi­cherheiten aufgrund des frühen Entwicklungsstadiums der meisten Reaktorkonzepte verbunden. Auch für SMR-Konzepte liegen bisherige Kostenschätzungen in vergleichbarer Höhe oder deutlich über den Kosten heutiger Leichtwasserreaktoren. Veränderte technische oder ökonomische Rand­bedingungen, die gegenüber bisherigen Erfahrungen einen ökonomischen Erfolg solcher Reaktor­konzepten erwarten lassen würden, sind nicht erkennbar. Auch die mit neuen Brennstoffkonzepten verbundene komplexere Brennstofffertigung sowie die bei manchen Reaktorkonzepten vorgesehe­ne Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennstoffen lässt eher höhere Kosten lm Bereich der Brennstoffver- und -entsorgung neuer Reaktorkonzepte erwarten.

Proliferationsgefahren der heutigen Kernenergienutzung gehen einerseits von den zur Energieer­zeugung genutzten spaltbaren Materialien, andererseits von den zur Gewinnung bzw. Herstellung dieser spaltbaren Materialien genutzten Technologien aus. Die zwei wesentlichen Materialien zum Bau einer Kernwaffe sind hochangereichertes Uran und Plutonium. Aber auch das im Thorium-Uran-Brennstoff entstehende Uran-233 stellt aufgrund seiner Eigenschaften (geringe kritische Masse, geringer Anteil an Spontanspaltungen, lange Halbwertszeit) ein sehr gutes Material für Kernwaffen dar. Weiterhin sind grundsätzlich auch die Elemente Lithium, Deuterium und insbe­sondere Tritlum von Bedeutung für die nukleare Nichtverbreitung.

Inwieweit Spaltstoffe jeweils in einer nicht unmittelbar kernwaffenfähigen Form vorliegen, bzw. wie hoch eine eventuell verbleibende Barriere vor einem Zugriff auf waffentaugliches Material oder weitere kernwaffenrelevante Materialien ist, hängt wesentlich vom letztlich gewählten Reaktorde­sign und Brennstoffkonzept ab. Dies ist aus heutiger Sicht nicht bewertbar. In jedem Fall werden sich auch für neue Reaktorkonzepte Fragen nach der Proliferationsresistenz und den Möglichkei­ten der Spaltmaterialflusskontrolle stellen.

Hochradioaktive Zwischenlagerung in Brunsbüttel: Kein geeigneter Standort für geplantes LNG-Terminal

Im laufenden Genehmigungsverfahren für das Castor-Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel muss Vattenfall aufzeigen, dass es auch den sogenannten „zivilisatorisch bedingten Einwirkungen von außen“ standhalten könnte. Gemeint ist damit der geplante Flüssig-Gas-Terminal in der direkten Nähe des bereits vorhandenen Atommüll-Zwischenlagers. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE).

„Unabhängig von vielen anderen Problemen im Zusammenhang mit den Planungen eines Flüssig-Gas-Terminals: Einen solchen Umschlagsterminal mit seinen enormen Explosionsrisiken ausgerechnet jetzt wie im Fall Brunsbüttel neben ein altes Atomkraftwerk und einem Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll zu bauen, ist aus Sicherheitsgründen ein völlig unnötiges zusätzliches Risiko und damit großer Blödsinn. Der hochaktive Atommüll in der Castor-Halle in Brunsbüttel wird  mindestens noch bis in die 2050er Jahre vor Ort in Brunsbüttel bleiben. Das ist absolut kein guter Standort für den neuen LNG-Terminal“, kommentiert der MdB Hubertus Zdebel die Antwort der Bundesregierung.

Im Wortlaut: Schriftliche Frage des MdB Zdebel und Antwort von Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMU) vom 20.12.2019: (Hier online Frage 192, Seite 132: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/161/1916190.pdf)

„Welche konkreten sicherheitsrelevanten Nachweise hat nach Kenntnis der Bundesregierung Vattenfall im Rahmen des beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) laufenden Verfahrens zur Genehmigung eines Zwischenlagers für hochradioaktive Abfalle am AKW Brunsbüttel im Zusammenhang mit den Planungen für den Bau einer Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von kälteverflüssigtem Erdgas (LNG-Terminal) in Brunsbüttel inzwischen vorgelegt, nachdem das BfE die „Antragstellerin im atomrechtlichen Verfahren mit Schreiben vom 14.12.2018 aufgefordert (hatte) entsprechende Nachweise vorzulegen“, und welche sicherheitsrelevanten Anforderungen bzw. Auswirkungen könnten sich nach derzeitiger Lage für das zu genehmigende Zwischenlager aus der möglichen Nähe zu einem LNG-Terminal ergeben (https://www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html)?“

Hinwies: (Der Link hat sich durch die Namensänderung des BfE zu BASE seit dem 1. Januar 2020 geändert. Der Text ist jetzt hier auffindbar)

Antwort:

Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. OHG hat zwischenzeitlich einen technischen Bericht vorgelegt, der zurzeit vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geprüft wird.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen, die nach § 6 Absatz 2 des Atomgesetzes (AtG) zu erfüllen sind, sind in allen entsprechenden Genehmigungsverfahren grundsätzlich gleich. Die Auswirkungen, die sich durch ein LNG-Terminal ergeben können, fallen unter die sogenannten „zivilisatorisch bedingten Einwirkungen von außen“, die im Rahmen der Prüfungen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 AtG geprüft werden.

Eine Genehmigung nach § 6 AtG wird nur dann erteilt, wenn insbesondere auch für die o.g. Einwirkungen die nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe gegeben ist.

AKW Philippsburg wird abgeschaltet – Atommüll bleibt – Atomenergie keine Alternative gegen die Klimakatastrophe

Spätestens an Silvester wird der zweite Reaktorblock des Atomkraftwerks Philippsburg in Baden-Württemberg endgültig abgeschaltet. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE:

„Es ist gut und längst überfällig, dass in Philippsburg nun endlich Schluss ist mit der unverantwortlichen Atomstromerzeugung. Damit aber ist der atomare Wahnsinn nicht vorbei: Es bleiben große Mengen Atommüll, dessen dauerhaft sichere Lagerung bis heute ungeklärt ist. Die Super-GAU-Risiken und die Atommüllberge sind auch der Grund, warum die Atomenergie keine Alternative gegen die Klimakatastrophe sein kann.

Noch besser wäre es, jetzt auch in Brokdorf, Grohnde und Lingen, im Landkreis Landshut (Ohu/Isar) und Gundremmingen sowie in Neckarwestheim das Super-GAU-Risiko abzuschalten. In jedem der noch in Betrieb befindlichen AKWs könnte es zu schwersten Nuklearkatastrophen kommen.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass nicht nur eine Verkettung von technischen Fehlern in jedem bundesdeutschen AKW zum Super-GAU führen könnte. Auch gegen Terrorangriffe wie z.B. mit Passagierflugzeugen vom Typ A380 ist keines der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke ausreichend gesichert.“

Castor-Atommüll aus WAA: Genehmigung für Einlagerung im Zwischenlager Biblis erteilt – Transportgenehmigung steht noch aus

Atommüll aus der Wiederaufarbeitung darf in das Castor-Zwischenlager in Biblis eingelagert werden. Das hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) einen Tag vor Weihnachten genehmigt. Damit fehlt nur noch die Transportgenehmigung, die ebenfalls vom BfE erteilt werden muss. Bei dem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung handelt es sich um verglaste Abfälle. Bislang ist in den Castor-Lagern in den Zwischenlagern an den AKW-Standorten lediglich die Aufbewahrung von Brennelementen genehmigt, die aus dem jeweiligen AKW stammen. Auch handelt es sich um andere Behälter, die hier eingesetzt werden. Wegen der vielen Besonderheiten in Verbindung mit diesem Atommüll hatten Anti-Atom-Organisationen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und die Nachrüstung von Heißen Zellen zur Reparatur defekter Castor-Behälter gefordert. Das hatten die Behörden abgelehnt. (Foto: GNS)

Das Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung von bundesdeutschen Abfällen aus der Wiederaufarbeitung am Standort Biblis ist abgeschlossen. Der Betreiber des Zwischenlagers, die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ), hat die dafür notwendigen atomrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Um die sechs Behälter mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage im britischen Sellafield zurücknehmen zu können, bedarf es noch einer Transportgenehmigung, die derzeit noch geprüft wird.

Ausgabejahr 2019
Datum 23.12.2019

Bis heute befinden sich noch verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich und Frankreich. Die Abfalleigentümer sind völkerrechtlich verpflichtet, diese zurückzunehmen. Im Jahre 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die letzten bei der Wiederaufarbeitung entstandenen radioaktiven Abfälle in 25 Behältern in den Zwischenlagern Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg zwischenzulagern.

Mit der Aufbewahrung der verglasten radioaktiven Abfälle am Standort Biblis wird die bereits genehmigte Zahl an Behältern dort nicht ausgeschöpft. In dem Zwischenlager ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 135 Behältern mit hochradioaktiven Abfällen gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen werden dort 27 Behälter weniger stehen als ursprünglich geplant.

Für den Rücktransport der verglasten hochradioaktiven Abfälle aus dem Vereinigten Königreich zum Standort Biblis hat die Transportfirma DAHER Nuclear Technologies GmbH den Antrag gestellt. Für die Erteilung der Beförderungsgenehmigung ist das BfE zuständig. Das Verfahren ist weit fortgeschritten, der Antragsteller hat hier allerdings noch nicht alle Nachweise, die für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen erforderlich sind, erbracht. Die Dauer dieses Verfahrens liegt maßgeblich in der Hand der Antragstellerin. Diese muss alle Nachweise vollständig und in der erforderlichen Detailtiefe vorlegen.

Hintergrund:

Die Abfälle entstanden in Anlagen im Vereinigten Königreich und Frankreich. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken dorthin zur Wiederaufarbeitung transportiert, der letzte Transport nach Sellafield fand im Mai 1998 statt. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive zurück transportiert. Um Transporte des hochgefährlichen Materials zu minimieren und die Wiederaufarbeitung insgesamt zu beenden, wurden die Atomkraftwerksbetreiber ab 2002 verpflichtet, Zwischenlager zur Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente an den Standorten der Reaktoren zu bauen. Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken in die sogenannte Wiederaufarbeitung verboten.

Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen heute rund 80 Prozent der Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der teilweise auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden.

Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in den Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach (Kernkraftwerk Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.

Bericht vorgelegt: Finanzierung Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke durch die Betreiber

Wie steht es um die Finanzierungssicherheit bei Stilllegung und Rückbau der Atomkraftwerke? CDU/CSU und SPD hatten 2016 mit den Stimmen der Grünen eine „Neuordnung der Finanzierung“ des atomaren Erbes beschlossen. Der gesamte Atommüll-Bereich wurde verstaatlicht, die Konzerne gegen eine zu geringe Einmalzahlung dauerhaft von der Haftung befreit. Für Stilllegung und Rückbau sind sie weiterhin zuständig, geblieben ist es aber auch bei der riskanten Methode der Rückstellungen. Jetzt gibt es einen Prüfbericht in Sachen Sicherheit der Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau der AKWs vom Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag der Bundesregierung.

Hubertus Zdebel, für Atompolitik zuständiger Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Als Fraktion DIE LINKE hatten wir 2016/2017 gefordert, dass die Atomkonzerne die Kosten zur Finanzierung von Stilllegung und Rückbau und für die Atommüllentsorgung insgesamt in den 2017 neu gebildeten Entsorgungsfonds hätten einzahlen sollen, verbunden mit einer weiteren Haftung, sollten die Beträge nicht ausreichen.

CDU/CSU, SPD und auch die Grünen haben den Atomkonzernen aber das Geschenk gemacht, nur den Bereich der Atommüll-Kosten in einen Fonds zu überführen und die AKW-Betreiber gegen eine Einmalzahlung von der weiteren Haftung zu befreien. Dafür mussten die Konzerne nicht einmal ihre Schadensersatzklagen zurückziehen. Ich will nur an die Vattenfall-Klage vor einem internationalen Schiedsgericht erinnern, in der das Unternehmen mehr als fünf Milliarden Euro Schadensersatz für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel verlangt!

Statt eine komplette Sicherung der Gelder inklusive Haftung auch bei Stilllegung und Rückbau umzusetzen, haben CDU/CSU, SPD und Grüne es leider bei der unsicheren Form der Finanzierung über die Bildung von Rückstellungen belassen. Stilllegung und Rückbau der AKWs wird 15 oder 20 Jahre dauern, vermutlich sogar länger. Das BAFA gibt uns in ihren Berichten nun gerade mal eine Prognose für drei Jahre. Wir können nur hoffen, dass das nicht zum Schaden der SteuerzahlerInnen schief geht!“

Einige Hinweise zu dem Bericht in der Drucksache 19/15495 (PDF), in dem sich auch weitere Angaben zu den einzelnen Unternehmen und Betreibern sowie zu den jeweiligen Atomkraftwerken finden lassen.

Die Betreiber von in Deutschland gelegenen Kernkraftwerken (KKW) sind gemäß § 1 des Gesetzes zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz) verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich eine Aufstellung der Rückstellungen für die Stilllegung und den Abbau der KKW sowie für die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle (Rückbauverpflichtungen) zu übermitteln. Die Ergebnisse der Prüfung dieser Aufstellung durch das BAFA bilden die Grundlage für den gemäß § 7 des Transparenzgesetzes jährlich zu erstattenden Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag.Inzwischen liegen diese Berichte für die Jahre 2017 und 2018 vor.

Das BAFA kommt im Bericht für 2018 zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Beanstandungen bei den gebildeten Rückstellungen gibt. Geprüft wird dabei offenbar aber nur, ob bestimmte Regeln eingehalten und ob für die nächsten drei Jahre Anlässe erkennbar sind, die Probleme bereiten. Solche Probleme werden nicht benannt.

Im Geschäftsjahr 2018 beträgt die Summe der gebildeten Rückstellungen 21,9 Mrd. Euro. Im Vorjahresbericht für 2017 (Drucksache 19/06223, PDF) waren es 21,0 Mrd. Euro. In der Summe haben sich die Rückstellungen Aufgrund von der Zinsmarktentwicklung und aufgrund von Preissteigerungen erhöht. Teilweise wurden Rückstellungen aber auch für bereits stattfindende Stilllegungs- und Rückbautätigkeiten eingesetzt! (Siehe Fazit auf Seite 31f der Drucksache)

Zu den erwarteten Kosten/Ausgaben für Stilllegung und Rückbau heißt es auf Seite 43: „Für die Jahre 2019 bis 2021 wird mit jährlichen Ausgaben für Rückbauverpflichtungen (eskaliert) von ca. 1,5 Mrd. Euro gerechnet. In diesem Zeitraum werden nach heutigem Stand noch Erlöse aus der Stromproduktion der laufenden KKW generiert, die zur teilweisen Deckung der Rückbauverpflichtungen genutzt werden können. Die höchsten Ausgaben für Rückbauverpflichtungen werden nach der Stilllegung der letzten KKW für die Jahre 2023 bis 2026 erwartet. Hier werden über alle EVU hinweg Ausgaben von voraussichtlich bis zu 1,8 Mrd. Euro pro Jahr anfallen. Nach 2026 wird ein stetiger Rückgang der Ausgaben zu verzeichnen sein. Ab 2030 werden die Ausgaben aus heutiger Sicht den Betrag von 1 Mrd. Euro pro Jahr dauerhaft unterschreiten.“

Der Bericht betont, dass nach der Entsorgungs-Neuregelung der (bis dahin hohe) Verschuldungsgrad der Konzerne deutlich abgenommen hat. Das BAFA stellt abschließend auf Seite 35 fest: „Anhand der von allen Betreibern eingereichten Cashflow-Planungen konnte sich das BAFA ein Bild darüber verschaffen, wie sich die Liquiditätssituation der Konzerne in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln wird. Aus der Prüfung der verfügbaren liquiden Mittel durch das BAFA haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber den Rückbauverpflichtungen – insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren – nicht nachkommen können.“

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