Verdrängte Atomgefahren: Uran in der Erde lassen – AKWs abschalten – Uranfabriken stilllegen!

„Die Nutzung der Atomenergie ist vom Anfang des Uranbergbaus über den Betrieb der Atommeiler bis hin zum nahezu ewig strahlenden hochradioaktiven Atommüll unverantwortlich. Das unterstreicht der Uranatlas jetzt noch einmal in aller Deutlichkeit.“ Mit diesem Worten begrüßt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) den jetzt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Nuclear Free Future Foundation (NFFF) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) veröffentlichten ersten Uranatlas. Weiter sagte der für Atomausstieg zuständige Abgeordnete: „Für die Bundesrepublik gilt weiterhin: Die immer noch unbefristet in Betrieb befindlichen Uranfabriken in Gronau und Lingen, die weltweit Atomkraftwerke mit Uranbrennstoff versorgen, müssen schnellstens stillgelegt werden.“

Nach EuGH-Urteil: Bundesregierung schweigt über konkrete Schritte zur Stilllegung rechtswidriger Atomkraftwerke

Was wird die Bundesregierung mit Blick auf insgesamt bis zu 18 rechtswidrig in Betrieb befindlichen AKWs in den EU-Staaten unternehmen? Auf diese Frage hat jetzt die Bundesregierung dem Abgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) schriftlich geantwortet.

Der Europäische Gerichtshof hatte jüngst geurteilt, dass die erteilten Genehmigungen für Laufzeitverlängerungen für die maroden AKWs Doel 1 und 2 in Belgien wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfungen und grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligungen rechtswidrig sein. Laut Medienberichten sind insgesamt 18 AKWs allein in den EU-Staaten betroffen.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Die Bundesregierung verweigert jede konkrete Aussage, was sie denn künftig gegenüber den Regierungen in Frankreich, Belgien und anderen betroffenen Staaten unternehmen wird, nachdem der Europäische Gerichtshof Laufzeitverlängerungen für alte Atomkraftwerke (ohne grenzüberschreitende) Öffentlichkeitsbeteiligung grundsätzlich für rechtswidrig erklärt hat. Das ist angesichts der wachsende Risiken durch alternde Atommeiler unverantwortlich. So wie es aussieht, bleibt es auch weiterhin den Bürger*innen und Umweltverbänden überlassen, mit Protesten und Klagen den Ausstieg aus der unverantwortlichen Atomenergie zu erstreiten.“

Dokumentation: Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel an die Bundesregierung und Antwort

Berlin 28.8.2019

Frage und Antwort als PDF

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 8/342 vom 22. August 2019
(Eingang im Bundeskanzleramt am 23. August 2019) beantworte ich wie
folgt:

Frage 8/342
„In welcher Weise wird die Bundesregierung mit den laut Bundesumweltministerium (BMU) „guten Argumenten“ (siehe Quelle) aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Verlängerung der Laufzeiten für die Belgischen Atomreaktorblöcke Doel 1 und 2 wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfungen und einer erforderlichen grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtens war, gegenüber den Nachbarländern darauf drängen, dass die offenbar insgesamt mindestens 18 Atomkraftwerke im EU-Ausland (siehe: https://www.spiegel.de/wirtschaft/atomkraft-dutzende-meiler-in-europa-laufen-offenbar-ohne-genehmigung-a-1282287.html), die ebenfalls eine Laufzeitverlängerung ohne eine solche grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten haben, solange abgeschaltet werden bzw. keine Kernbrennstoffe aus bundesdeutschen Uranfabriken mehr erhalten werden, bis entsprechende Beteiligungsverfahren nachgeholt worden sind, und in welcher Weise hat sich die EU inzwischen zur Frage des BMU (siehe Antwort auf meine Schriftliche Frage 74 aus  Bundestagsdrucksache 19/10303) geäußert, ob ein nationales Export-Verbot
für Kernbrennstoffe zulässig ist (BMU PM 29. 7.2019, https://www.bmu.de/meldung/stellungnahme-des-bundesumweltministeriums-zum-eugh-urteil-zu-doel/)?“

Antwort, Bundesumweltministerium, Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär, Mitglied des Deutschen Bundestages:

Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere in den Gremien der UN ECE Espoo Konvention, dafür ein, dass erhebliche Laufzeitverlängerungen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Ergänzend wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen mit den Arbeitsnummern 7 /467 und 8/89 verwiesen.

Soweit die Frage Bezug nimmt auf den Einsatz von Kernbrennstoffen aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland (Koalitionsvertrag, Zeilen 6694 ff), prüft die Bundesregierung mehrere Optionen, um einen rechtssicheren und europarechtskonformen Weg zu finden, eine Ausfuhrgenehmigung zu versagen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen und hatte die EU-Kommission im Frühjahr diesen Jahres um Stellungnahme gebeten. Der Generaldirektor der GD Energie der EU-Kommission hat mit Schreiben vom 26. Juni 2019 mitgeteilt, dass die Frage aufmerksam geprüft worden sei und sich die Dienststellen gründlich damit auseinandergesetzt hätten.

Die Kontrolle über die Zuständigkeiten der EU-Kommission bei der Sorgetragung über die Anwendung und die Überwachung der Anwendung von EU-Recht liege jedoch beim  Gerichtshof der Europäischen Union, der alleine für die Auslegung des EU-Rechts zuständig sei.

  • (*) zur UN ECE Espoo Kovention siehe https://www.bmu.de/themen/bildung-beteiligung/buergerbeteiligung/umweltpruefungen-uvpsup/, (Grenzüberschreitende) Umweltverträglichkeitsprüfung

In der Antwort auf die Frage des MdB Hubertus Zdebel wird Bezug genommen auf die Frage Nr. 8/89, die von der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stammt und hier dokumentiert ist:

Was war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den 28 europäischen Atomkraftwerken Olkiluoto 1 und 2 (Finnland). Fessenheim 1 und 2 sowie Bugey 2 bis 5 (Frankreich), Forsmark 1 und 2 sowie Ringhals 1 und 2 (Schweden), Beznau 1 und 2; Gösgen und Mühleberg (Schweiz), Krško (Slowenien), Almaraz 1 und 2, Asco 2, Cofrentes und Vandellós 2 (Spanien), Dukovany 1 bis 4 (Tschechische Republik), Hinkley Point B1 und Hunterston B1 (Vereinigtes Königreich) vor der Inbetriebnahme jeweils die bei der Auslegung zugrunde gelegte Betriebsdauer?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 21. August 2019

Nach Kenntnis der Bundesregierung beträgt die bei der Auslegung zugrunde gelegte Betriebsdauer für die vier Anlagen russischer Bauart des Typs WWER-440 in Dukovany 30 Jahre. Die bei der Auslegung zugrunde gelegte Betriebsdauer für die 24 genannten Anlagen westlicher Bauart beträgt 40 Jahre.

Außerdem wird von der Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage von MdB Hubertus Zdebel Bezug genommen auf die Nummer 7/467 – das ist die Frage 158 in Drucksache 19/12234 – 120 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

  1. Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung der Atomkraftwerke im belgischen Doel (www. deutschlandfunk.de/eugh-urteil-zu-atommeilerndoel-1-und-doel-2-belgien-muss.1939.de.html? drn:news_id=1032819), und wird die Bundesregierung Kontakt mit der belgischen Regierung aufnehmen, um Unterstützung bei der Abschaltung der beiden AKWs in Doel anzubieten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Pronold vom 7. August 2019

Die Bundesregierung sieht sich durch das genannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass erhebliche Laufzeitverlängerungen bei Atomkraftwerken einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedürfen. Diese Position hatte die Bundesregierung auch in dem Verfahren vor dem EuGH vertreten.

Das Unterbleiben der notwendigen UVP hat nach Auffassung des EuGH nicht zwingend zur Folge, dass das belgische Gesetz, mit dem die Stromerzeugung durch die Kraftwerke Doel 1 und Doel 2 verlängert wurde, aufgehoben und der Betrieb eingestellt werden muss. Der Gerichtshof hat einen Weiterbetrieb aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. Er ist auf den Zeitraum beschränkt, der absolut notwendig ist, um die UVP nachzuholen und eine Legalisierung herbeizuführen. Außerdem kommt ein Weiterbetrieb nur in Betracht, wenn die tatsächliche und schwerwiegende Gefahr besteht, dass die Stromversorgung des Landes unterbrochen wird und auch keine Alternativen (z. B. Zukauf von Strom im Rahmen des Binnenmarktes) zur Verfügung stehen.

Hintergrund der Entscheidung des EuGH ist eine beim belgischen Verfassungsgerichtshof anhängige Klage, mit der zwei belgische Nichtregierungsorganisationen das o. g. belgische Gesetz für nichtig erklären lassen möchten. Der belgische Verfassungsgerichtshof hatte dem EuGH daraufhin in einem Vorabentscheidungsersuchen einen umfänglichen Fragenkatalog vorgelegt, der unter anderem die Frage umfasste, ob Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken nach der UVP-Richtlinie der EU und der Espoo-Konvention einer grenzüberschreitenden UVP bedürfen. Nachdem der EuGH hierzu in seinem Urteil vom 29. Juli 2019 Stellung genommen hat, wird der belgische Verfassungsgerichtshof jetzt unter Beachtung der dortigen Ausführungen über die Nichtigkeitsklage zu entscheiden haben.

Unabhängig von den Rechtsfragen der grenzüberschreitenden UVP ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch in unseren Nachbarstaaten alte Atomkraftwerke vom Netz genommen werden sollten, und hält Laufzeitverlängerungen für den falschen Weg. Sicherheitsfragen zu grenznahen belgischen AKW, so auch Doel, werden regelmäßig in der Deutsch-Belgischen Nuklearkommission erörtert.

Im Oktober 2018 hatte Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit der belgischen Energieministerin Marghem eine Absichtserklärung zur Energiezusammenarbeit unterzeichnet. Es wurde insbesondere vereinbart, dass Deutschland Belgien bei der Lösung der besonderen Versorgungssicherheitssituation im Winter 2018/2019 unterstützen wird und dass beide Länder auch in Zukunft bei der Versorgungssicherheit zusammenarbeiten werden. Für den vergangenen Winter wurden auf dieser Basis konkrete Maßnahmen vereinbart und umgesetzt. Für das Jahr 2020 ist die Inbetriebnahme einer direkten Stromleitung zwischen Belgien und Deutschland mit einer Kapazität von 1 000 Megawatt geplant; die dadurch verbesserte Möglichkeit des grenzüberschreitenden Stromhandels wird zur Versorgungssicherheit Belgiens beitragen.

Alibi-Maßnahmen der Bundesregierung statt Exportverbot für Uran-Brennstoffe

„Ein Exportverbot für Uranbrennstoffe aus deutschen Atomanlagen zur Versorgung maroder Atomkraftwerke im Ausland bleibt in weiter Ferne. Mit Alibi-Maßnahmen täuscht die Bundesregierung eine im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Prüfung für ein solches Exportverbot vor. Die Exporte – z.B. zur Versorgung gefährlicher AKWs in Belgien – finden jedoch weiter ungestört statt. Die längst überfällige Stilllegung der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen ist offenbar für das Bundesumweltministerium kein Thema mehr“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) als Reaktion auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage zum geplanten Exportverbot.

  • Schriftliche Frage des MdB Zdebel und Antwort der Bundesregierung als PDF und hier als Drucksache, Frage 114 des MdB Zdebel
  • Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 enthält folgende Festlegung (S. 142): „Wir wollen verhindern, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen. Wir werden deshalb prüfen, auf welchem Wege wir dieses Ziel rechtssicher erreichen.“
  • Zu den Uranexporten nach Doel, Belgien siehe hier

Bis heute sind die beiden Uranfabriken in Gronau und Lingen vom Atomausstieg ausgenommen. Ohne jede Befristung dürfen sie Uranbrennstoffe zum Einsatz in Atomkraftwerken in aller Welt herstellen. Darunter befinden sich die hochgefährlichen UraltReaktoren in Tihange und Doel oder auch AKWs in Frankreich.

Vor wenigen Wochen hatte die amtierende Bundesumweltministerin Svenja Schulze sich medienwirksam mit einer Frage an die EU-Kommission zur Zulässigkeit eines solchen Exportverbots für Uranbrennstoffe gewandt. In ihrer Antwort teilt die Kommission dem BMU nun nicht sonderlich überraschend mit, dass der Europäische Gerichtshof die Instanz für eine derartige Bewertung sei.

Dieses Vorgehen des BMU war insofern überraschend und eher als Alibi-Maßnahme zu bewerten, weil bereits unter der ehemaligen Umweltministerin Barbara Hendricks das BMU per Rechtsgutachten festgestellt hatte, dass ein solches Exportverbot EU-rechtlich nicht zulässig wäre. Siehe hier auf der Homepage des BMU.

Als Alternative aber wäre laut einem weiteren Gutachten im Auftrag des BMU (PDF) unter Barbara Hendricks die ohnehin überfällige Stilllegung der deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen ohne Probleme per Atomgesetz machbar. Ein entsprechender Antrag der Fraktion DIE LINKE war aber in diesem Frühjahr an den Regierungsfraktionen sowie AfD und FDP im Bundestag gescheitert.

Dokumentation des Teils der Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel mit Bezug auf das Exportverbot:

Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE)

„… und in welcher Weise hat sich die EU inzwischen zur Frage des BMU (siehe Antwort auf meine Schriftliche Frage 74 aus  Bundestagsdrucksache 19/10303) geäußert, ob ein nationales Export-Verbot für Kernbrennstoffe zulässig ist (BMU PM 29. 7.2019, https://www.bmu.de/meldung/stellungnahme-des-bundesumweltministeriums-zum-eugh-urteil-zu-doell)?“

Antwort der Bundesregierung auf diesen Teil der Schriftlichen Frage:

„Soweit die Frage Bezug nimmt auf den Einsatz von Kernbrennstoffen aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland (Koalitionsvertrag, Zeilen 6694 ff), prüft die Bundesregierung mehrere Optionen, um einen rechtssicheren und europarechtskonformen Weg zu finden, eine Ausfuhrgenehmigung zu versagen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen und hatte die EU-Kommission im Frühjahr diesen Jahres um Stellungnahme gebeten. Der Generaldirektor der GD Energie der EU-Kommission hat mit Schreiben vom 26. Juni 2019 mitgeteilt, dass die Frage aufmerksam geprüft worden sei und sich die Dienststellen gründlich damit auseinandergesetzt hätten.

Die Kontrolle über die Zuständigkeiten der EU-Kommission bei der Sorgetragung über die Anwendung und die Überwachung der Anwendung von EU-Recht liege jedoch beim  Gerichtshof der Europäischen Union, der alleine für die Auslegung des EU-Rechts zuständig sei.“

Verdrängte Atomgefahren – Uranatlas veröffentlicht

Ein jetzt veröffentlichter „Uranatlas“ zeigt die enormen Gefahren auf, die mit allen Schritten zur Nutzung der Atomenergie verbunden sind. Vom Uranbergbau über die Verarbeitung zum Uranbrennstoff, den Einsatz in den Atomreaktoren und den strahlenden Abfallbergen. Gut dass sich weiterhin deutliche Mehrheiten gegen die unverantwortliche Atomenergienutzung aussprechen. Das zeigt eine repräsentative Meinungsumfrage, die der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zur Veröffentlichung des gemeinsam mit Nuclear Free Future Foundation (NFFF) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) herausgegebenen Uranatlas beauftragt hatte. Der Uranatlas kann als Druckfassung bestellt werden und ist hier kostenlos zum download:

(Dokumentation) Neuer Uranatlas zeigt Daten und Fakten zu den oft verdrängten Gefahren der Atomenergie

Der erste Uranatlas, der heute gemeinsam vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Nuclear Free Future Foundation (NFFF) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) veröffentlicht wurde, zeigt als umfangreiches Faktenbuch die Gefahren der Atomenergie von der Uranförderung bis zum problematischen Umgang mit dem Atommüll. Eine gleichzeitig veröffentlichte aktuelle repräsentative Umfrage von Kantar Emnid zeigt zudem, dass eine große Mehrheit der Deutschen für einen schnellen Atomausstieg ist, obwohl die Risiken der Atomenergie kein großes öffentliches Thema mehr sind.

„Wenn 60 Prozent der Deutschen am Atomausstieg festhalten oder ihn beschleunigen wollen und Atomenergie auch nicht als ein Mittel gegen die Klimakrise sehen, dann ist dies eine klare Absage an alle, die doch noch davon träumen, die AKW-Laufzeiten in Deutschland zu verlängern“, so Thorben Becker, Atomexperte beim BUND und Mitautor des Atlas mit Bezug auf die Umfrage. „Der Uranatlas zeigt anhand vieler Beispiele, wie berechtigt diese Ablehnung der Bevölkerung ist. Atomenergie ist unverantwortlich vom Anfang bis zum Ende, von Uranabbau bis zum Atommüll.“

In Deutschland ist der Atomausstieg zwar beschlossen, aber längst noch nicht vollständig vollzogen, denn es sind noch sieben Atomkraftwerke (AKW) in Betrieb. Und die Urananreicherungs-Anlage in Gronau sowie die Brennelemente-Fabrik in Lingen haben sogar unbefristete Genehmigungen. Diese wurden vom Atomausstieg ausdrücklich ausgenommen, obwohl in Deutschland spätestens 2022 kein angereichertes Uran und auch keine Brennelemente mehr benötigt werden. Aktuell liefern die Anlagen unter anderem den Brennstoff für die AKW Tihange und Doel in Belgien. Becker weiter: „Über 70 Prozent der Deutschen fordern, dass die beiden Atomanlagen in Gronau und Lingen bis Ende 2022 zeitgleich mit den letzten deutschen Atomkraftwerken stillgelegt werden. Bundesumweltministerin Schulze täte gut daran, dieses Anliegen aufzunehmen und eine Initiative für einen vollständigen Atomausstieg Deutschlands zu starten.“

Seit der Reaktor-Katastrophe von Fukushima ist die Produktion von Atomstrom weltweit um über zehn Prozent gesunken und der Uranbedarf somit zurückgegangen: Von 68 646 Tonnen vor der Katastrophe auf nur noch 56 585 Tonnen im Jahr 2014. Inzwischen sind die Atomstromproduktion und die Urannachfrage wieder leicht gestiegen, hauptsächlich wegen neuer Kraftwerke in China. Aber statt der erhofften Atom-Renaissance gibt es nur Stagnation. Diese Entwicklungen haben dramatische Auswirkungen auf den Preis von Uran. Der liegt seit 2016 unter 30 US-Dollar und macht die meisten Uran-Bergwerke unwirtschaftlich. „Gegenwärtig warten Bergbaukonzerne darauf, dass sich der Uranpreis erholt. Gleichzeitig wehren sich immer mehr Menschen in Afrika, Australien, Nordamerika und Europa erfolgreich gegen Uranbergbau und die Vernichtung ihrer Lebensgrundlagen. Auch ohne Reaktorunfall bedeutet die Nutzung der Atomenergie ein großes Gesundheitsrisiko. Deshalb muss das Uran in der Erde bleiben“, fordert Horst Hamm von der Nuclear Free Future Foundation (NFFF) und Redaktionsleiter des Uran-Atlas.

Atomkraftwerke erzeugen heute in 31 Ländern Strom und haben weltweit einen Anteil von rund zehn Prozent an der kommerziellen Stromproduktion. Der Beitrag der Atomwirtschaft sinkt seit 1996 kontinuierlich, als ihr Anteil am Strommix den historischen Höchststand von 17,5 Prozent erreichte. Während die jährliche Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im vergangenen Jahrzehnt enorm zugenommen hat und von 2007 bis 2017 um rund 4000 Terawattstunden (TWh) gestiegen ist, nahm die Atomstromproduktion um 110 TWh ab. „Wirtschaftlich gesehen hat Atomkraft keine Zukunft. Die Betreiber versuchen mit Laufzeitverlängerungen für bestehende Anlagen wie etwa in Frankreich zu überleben, was das Katastrophenrisiko deutlich erhöht. Neue AKWs werden oft nur aus militärischen und strategischen Gründen gebaut“, betont Tadzio Müller, Referent für Klimagerechtigkeit und Internationale Politik bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS).

Hinweise: Im Atlas wird beschrieben, wer, wo und mit welchen Problemen Uran abbaut und an welchen Orten dies in Zukunft geplant ist.

Zur Rolle der Europäischen Union: Die Europäische Union ist immer noch die weltweit größte Uranverbraucherin. Den Artikel hierzu finden Sie auf der Seite 20 des Uranatlas.

Risiken des Uranabbaus: 99,9 Prozent des Uranerzes bleiben in den Tailingbecken zurück. Sie sorgen auch nach Schließung einer Mine dafür, dass die Gebiete langfristig radioaktiv kontaminiert sind. Denn im Uranbergbau sind Fein- und Grobstäube voll von strahlenden Partikeln und die Atemluft Radongas belastet – ein Hauptgrund für den Lungenkrebs vieler Bergarbeiter*innen.

Uran wird unter Tage und im Tagebau gefördert. In beiden Fällen werden Uranminen von großen Rückständen eingerahmt. In ihnen finden sich sämtliche Zerfallsprodukte der Urankette. Die Sanierung von Uranminen scheitert meist an der fehlenden Bereitschaft der Atomnutzer*innen, Geld für das Problem auszugeben. Als internationales Vorzeigeprojekt für die Zeit nach der Urangewinnung gilt die Sanierung der Wismut in Sachsen und Thüringen – aber auch hier gibt es Mängel. Ehemalige Absetzbecken wurden nur abgedeckt und nicht abgedichtet. Ein Teil der Niederschläge sickert nach wie vor durch die feinkörnigen Bergbaurückstände hindurch, so dass giftige Stoffe ins Grundwasser gelangen. Es gibt eine dauerhaft erhöhte radioaktive „Grundstrahlung“ in den betroffenen Gebieten Thüringens und Sachsens. Die Artikel hierzu finden Sie auf den Seiten 10 und 28.

Uranförderung/Länderranking: Historisch betrachtet ist Kanada mit Abstand der weltweit größte Uranförderer: 524.000 Tonnen und damit über ein Sechstel der gesamten Uranproduktion stammen von dort. Danach kommen die USA, gefolgt von Russland beziehungsweise der Sowjetunion, Kasachstan, der DDR und Australien. Seit 2009 ist Kasachstan das wichtigste Förderland, der Anteil an der weltweiten Uranproduktion lag 2017 bei 39 Prozent. Die Artikel hierzu finden Sie auf den Seiten 12 und 22.

Uranvorkommen: Sehr große und noch nicht erschlossene Uranvorkommen werden in Afrika vermutet. Fünf der weltweit zehn größten Uranminen liegen auf dem Land indigener Völker, die anderen fünf in Kasachstan. Die Artikel hierzu finden Sie auf den Seiten 14 und 22.

Uranbergbau: Uranbergbau wird von wenigen Akteuren beherrscht: den beiden Staatskonzernen Kazatomprom (Kasachstan) und Rosatom (Russland) sowie von Cameco (Kanada) und der französischen Orano-Gruppe. Diese vier waren im Jahr 2017 für 63,3 Prozent der weltweiten Uranproduktion verantwortlich. Die Artikel hierzu finden Sie auf der Seite 24.

Den „Uranatlas: Daten und Fakten zu den Gefahren der Atomenergie – von der Uranförderung bis zum problematischen Umgang mit dem Atommüll“ finden Sie unter: www.bund.net/urantlas; www.rosalux.de/uranatlas; www.nuclear-free.com/uranatlas

Die Kantar-Emnid-Umfrage finden Sie unter: www.bund.net/umfrage_uranatlas

 

Das PDF zum Download ab dem 11.9.2019, 11 Uhr:

Atommüll im Zwischenlager Ahaus – Stand der Dinge

In Ahaus befindet sich ein Atommüll-Zwischenlager sowohl für hochradioaktive und auch leicht-und mittelradioaktive Atomabfälle. Atomtransporte aus Jülich oder aus dem Forschungsreaktor Garching sind in der Diskussion, aber auch Atommülltransporte aus Atomkraftwerken sind mit Ziel Ahaus verbunden. Die BI Ahaus hat einen Überblick zum Stand der Dinge verfasst, den UmweltFAIRaendern hier dokumentiert:

Information über den aktuellen Stand von Verfahren zum Atommüll-Lager Ahaus:

Stand: 28.08.2019 

  1. Kugel-Brennelemente aus dem stillgelegten AVR Jülich:
  • Am 21.07.2016 hat das Bundesamt für Entsorgung im Rahmen einer 8. Änderungsgenehmigung für das „Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)“ die Einlagerung von 152 Castor THTR/AVR-Behältern mit den Kugel-BE aus Jülich genehmigt und den Sofortvollzug angeordnet.
  • Dagegen hat die Stadt Ahaus am 17.08.16 Widerspruch eingelegt, dem sich am 12.06.2017 ein Bürger der Stadt angeschlossen hat; am 07.11.2017 wurde die aufschiebende Wirkung des Widerspruch beantragt, worauf das BfE am 19.12.17 den Sofortvollzug zurückgenommen Die Klage hat somit zunächst einmal aufschiebende Wirkung. Der Beschluss, gegen die Verbringung der Jülich-BE nach Ahaus zu klagen, wurde im Ahauser Stadtrat einstimmig mit den Stimmen aller 6 Fraktionen gefasst (CDU, SPD, UWG, Bündnis90/Grüne, FDP, Wählergemeinschaft Ahaus-Wüllen).
  • Nachdem der Widerspruch gegen die Einlagerungsgenehmigung am 29.11. abgelehnt worden war, wurde am 13.12.17 Klage gegen die Genehmigung vor dem OVG Münster erhoben (durch die Stadt Ahaus und einen Bürger). Die Klage wurde Anfang 2018 begründet, am 24.01.2019 erfolgte nach mehrfacher Fristverlängerung eine Erwiderung durch die Anwälte des BfE. Weitere Verfahrensschritte sind derzeit nicht bekannt, die Hauptverhandlung steht noch aus.
  • Eine Transportgenehmigung für die BE aus Jülich gibt es bisher nicht. Das liegt vor allem an den Problemen, die sich durch verschärfte Anforderungen an die Sicherung von Transporten gegen äußere Einwirkungen (SEWD), sprich Terroranschläge, ergeben: Denen zufolge sind Zugmaschinen für die Transporte nötig, die erheblich stärker als früher gepanzert werden müssen und die ein Gewicht von über 100t haben werden. Die Entwicklung dieser Fahrzeuge (3 sind bestellt) sollen nach Angaben der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) vom 19.08.2019 „Mitte 2020“ abgeschlossen werden. Auch die Anhänger müssen umgerüstet (gepanzert) werden; dies könne erst geschehen, wenn das Sicherheitskonzept stehe.
  • Offiziell werden außer dem Transport nach Ahaus zwei weitere „Optionen“ verfolgt, nämlich ein Transport der Kugel-BE in die USA oder der Neubau eines Lagers in Jülich selbst. Wegen der fragwürdigen rechtlichen Lage eines Exports in die USA sowie der Abhängigkeit von amerikanischen Entscheidungen tut sich hinsichtlich dieser Option unserer Kenntnis nach derzeit wenig. Hinsichtlich der Option „Neubau eines erdbebensicheren Lagers in Jülich“, die von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden in ganz Deutschland einhellig als die einzig vernünftige und akzeptable angesehen wird, gibt es seit Monaten immer wieder neue, sich teilweise widersprechende Meldungen, die nur eines zeigen: Es wird versucht, diese Option mit allen Mitteln zu hintertreiben:
  • Auf der Sitzung des „Nationalen Begleitgremiums (NBG)“ am 19.02.2019 in Jülich gab der Geschäftsführer von JEN, Printz, bekannt, dass das bereits im Jahr 2012 für einen möglichen neuen Zwischenlager-Standort ausgewählte Grundstück am 8.11.2018 vom Forschungszentrum Jülich (FZJ) zurückgezogen worden sei.[1] Als Begründung wurde zunächst angegeben, dass das FZJ das Grundstück für andere Zwecke benötige, in den nachfolgenden Wochen wurde seitens des FZJ mitgeteilt, dass das Grundstück den neueren verstärkten Sicherheits- bzw. Sicherungsvorschriften nicht mehr entspreche. Eine Arbeitsgruppe von FZJ und JEN suche nun nach einem neuen Grundstück – was allerdings bedeuten würde, dass bereits abgeschlossene UVP und seismologische Untersuchungen erneut durchgeführt werden müssen, womit eine weitere mehrjährige Verzögerung verbunden wäre.
  • In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) zu diesem Sachverhalt erklärte der Parl. Staatssekretär Dr. Michael Meister am 19.03.19, dass das Grundstück zwar 2012 vom FZJ ausgewählt, aber eine Überlassung an JEN niemals stattgefunden habe; gegenwärtig seien Überlegungen zu einer anderen Nutzung im Gange; man befände sich in einem „Klärungsprozess“. [2]
  • Am 24.07.2019 behauptet die Bundesregierung in der Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ des Abgeordneten Oliver Krischer (Bündnis90/Die Grünen), dass es nach ihrer Kenntnis keinen Rückzug des Grundstücks gegeben habe (Bundestagsdrucksache 19/11905). Im Gespräch der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 24.08.19 wurde von ihrem Unterabteilungsleiter für Nukleare Entsorgung, Haart, gesagt, das besagte Grundstück stehe weiterhin (Svenja Schulze: „wieder“) zur Verfügung.
  • Verwirrung gab es auch um das bestehende Lagergebäude: Im März 2019 gab es von JEN lancierte Pressemeldungen, wonach es inzwischen eine seismologische Untersuchung gegeben habe, die die Erdbebensicherheit zumindest der Bodenplatte bestätigt habe; auf der Grundlage könne es eventuell zu einer Aufhebung der Räumungsverfügung kommen und das Lager zumindest befristet für einige Jahre weiter genutzt werden. Dies wurde vom BfE korrigiert: Lediglich über die Methode einer seismologischen Untersuchung habe man mit JEN Übereinstimmung erzielt, die Untersuchung selbst stehe noch aus…[3]
  • Die Verwirrspiele der vergangenen Monate zeigen aus unserer Sicht nur eines: Man versucht mit allen Tricks seitens des FZJ, den Neubau eines Lagers in Jülich zu verzögern und letztendlich zu verhindern. Das lässt sich schon seit mindestens 7 Jahren verfolgen. In unserem Gespräch mit der Umweltministerin am 24.08. hat Svenja Schulze unmissverständlich gesagt, dass einziges Kriterium für sie sei, welche der drei Optionen am schnellsten zu realisieren sei, und das sei nach Lage der Dinge eindeutig ein Transport nach Ahaus. Die Frage, welches die vernünftigste Option ist, spielt für sie – wegen der Räumungsanordnung für das bestehende Lager – keine Rolle! In gleicher Weise hatte sich bereits Staatssekretär Flasbarth vom BMU im Rahmen einer VHS-Podiumsdiskussion in Ahaus am 26.02.19 geäußert.
  • Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ hat sich am 9.8.19 an den Vorsitzenden des Nationalen Begleitgremiums (NBG), Prof. Dr. Klaus Töpfer, gewandt mit der Bitte, den widersprüchlichen Aussagen über das Lager in Jülich nachzugehen und für Klarheit zu sorgen. Die Antwort steht noch aus.
  • Die BI hat am 21.08.19 ein Schreiben an die Städte und Gemeinden sowie an die in ihren Räten vertretenen Fraktionen (außer der AFD) gesandt, die an der potenziellen Transportstrecke für BE-Transporte von Jülich nach Ahaus liegen, und auf die damit verbundenen Belastungen und Risiken hingewiesen. Sie hat die Gemeinden um entsprechende Aktivitäten gegen solche Transporte gebeten. Nicht versandt wurde das Schreiben an die Gemeinden, die bereits eine Stellungnahme zur Unterstützung der Stadt Ahaus in ihren Bemühungen gegen Transporte aus Jülich und Garching abgegeben haben (siehe dazu Abschnitt „Ahauser Erklärung“).

2. Brennelemente aus dem Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München:

  • In der Betriebsgenehmigung für den FRM II aus dem Jahre 2003 ist das Lager in Ahaus als „Entsorgungsnachweis“ für die BE aus Garching festgelegt.
  • Es gibt bisher aber weder eine Einlagerungs- noch eine Transportgenehmigung, zumindest mit einer Einlagerungsgenehmigung muss aber jederzeit gerechnet werden, da die Abklingbecken in Garching fast voll sind; bei der Transportgenehmigung dürfte es ähnliche Probleme wie im Falle Jülich geben; der neu für diese BE entwickelte Castor-Behälter MTR 3 hat allerdings inzwischen eine Zulassung erhalten.
  • Die Problematik dieser BE besteht darin, dass der FRM II mit um die 90% hochangereichertem und damit potenziell waffenfähigem Brennstoff betrieben wird. Da die BE maximal 60 Tage im Reaktor bleiben, sind die ausgedienten BE immer noch mit 87% U235 hochangereichert. Damit besteht eine verschärfte Proliferationsgefahr. Ein Sicherheitsgutachten des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR), erstellt im Auftrag des NBG, verweist darauf, dass der physische Schutz des TBL-A dem Standard für radioaktiven Abfall, aber nicht für Waffenmaterial entspreche.[4]
  • Hinzu kommt, dass die Genehmigung für den FRM II aus dem Jahr 2003 die Auflage enthielt, den Betrieb des Reaktors bis spätestens Ende 2010 auf Brennstoff mit einem Anreicherungsgrad von unter 50% umzurüsten. Dies ist nicht geschehen. Anstatt den Reaktor stillzulegen oder wenigstens ein neues Genehmigungsverfahren durchzuführen, hat die bayrische Atomaufsicht nach Absprache mit dem Bundesforschungsministerium einfach die Frist für die Umrüstung bis Ende 2018 verlängert. Auch bis dahin hat sich nichts geändert, die Atomaufsicht toleriert dennoch nach wie vor den Weiterbetrieb. Der Betrieb des FRM II ist daher seit 2011 illegal – so ein Rechtsgutachten, das im Auftrag des Umweltinstituts München, des Bayrischen Bund Naturschutz, der Bürgerinitiative gegen den Atomreaktor in Garching und der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen in Bayern in Auftrag gegeben worden ist.[5] Im Gespräch mit der BI am 24.08. kündigte die Bundesumweltministerin an, dass ihr Ministerium demnächst dazu „etwas sagen“ würde. Die BI hat ihr vorgehalten, dass ihr Haus extrem nachlässig sei, weil es nicht längst aus eigenem Antrieb auf den jahrelang illegalen Betrieb reagiert habe, was ihre Aufgabe gewesen wäre. Bisherige Reaktionen auf das Gutachten seitens bayrischer Ministerien sind durchweg ablehnend. Die Auftraggeber des Gutachtens haben auf einer Pressekonferenz angedeutet, eventuell gegen den Betrieb des FRM II klagen zu wollen, falls die bayrische Atomaufsicht nichts unternimmt.
  • Für die geplante Verbringung der FRM-BE nach Ahaus ergibt sich durch die jetzt dokumentierte Illegalität des Betriebs auch ein neuer Aspekt: es ist die Frage, inwieweit die in der Genehmigung von 2003 festgelegte „Entsorgung“ in Ahaus noch rechtlich haltbar ist, da die dafür damals angenommenen Bedingung (Auflagen der 3. Teilerrichtungsgenehmigung: ab 2010 nur noch Verwendung von BE mit einem Anreicherungsgrad von unter 50%) niemals eingehalten wurde.
  • Auch die zweite Auflage, während des Betriebs einen Prozess zur Abreicherung/Entschärfung der verwendeten BE zu entwickeln, wurde nicht einmal ansatzweise erfüllt. Es gibt bis heute nicht einmal Pläne dafür, den Garchinger Atommüll wenigstens für die Endlagerung abzureichern, wie es die Reaktor-Sicherheitskommission bereits im Zusammenhang mit der 3. Teilerrichtungsgenehmigung empfohlen hat und wie es in der Betriebsgenehmigung von 2003 ebenfalls als Auftrag an die TU München festgelegt worden war.
  • Die Stadt Ahaus hat für den Fall einer Genehmigung bereits angekündigt auch gegen die Verbringung des Atommülls aus Garching nach Ahaus klagen zu wollen. Dazu gibt es ebenfalls bereits einen einstimmigen Ratsbeschluss.

3. Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen:

  • In der westlichen Hälfte des TBL-A lagern seit 2010 schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Containern. Die Genehmigung dafür läuft nach 10 Jahren, also Ende 2020, aus. Da es dann absehbar kein „Endlager“ für diese Abfälle gibt, soll die Lagerfrist verlängert werden.
  • Zunächst wurde 2016 eine völlige Entfristung der Lagerung beantragt. Da dies faktisch auf die Genehmigung als „Endlager“ hinausgelaufen wäre, modifizierten die Betreiber den Antrag nach einem Scoping-Termin 2017, auf dem sie nach unserer dort vorgetragenen Kritik einen entsprechenden Hinweis durch die Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Münster) erhalten hatten: Jetzt ist eine Verlängerung bis 2057 beantragt. Begründung für diesen Termin: 2027 soll das Endlager Schacht Konrad in Betrieb gehen, von da ab dauert es ca. 30 Jahre, bis alle Abfälle dort untergebracht werden können…
  • Auf dem Erörterungstermin zu diesem Verfahren am 4./5.Juni 2019 machten die Einwender deutlich, dass eine Verlängerung bis 2057 nicht akzeptabel ist, sondern bestenfalls bis 2030:
  • Das Bundesumweltministerium hat gesetzliche Leitlinien zur Verpackung von schwach- und mittelradioaktivem Atommüll veröffentlicht, in denen die Haltbarkeit dieser Verpackungen für nur 20 Jahre als hinreichend sicher definiert ist. Das wäre dann bis 2030. Die Bez. Reg. Münster darf unserer Auffassung nach diese Leitlinien nicht ignorieren bzw. durch eine lapidare Erklärung zur längeren Haltbarkeit des Containments umgehen.
  • Ob der Schacht Konrad im Jahr 2027 wirklich in Betrieb geht, ist mindestens fraglich. Ursprünglich sollte er bereits 2013 aufnahmebereit sein, in der Zwischenzeit wurde der Betriebsbeginn bereits fünfmal verschoben. Erst vor wenigen Wochen gab es einen Brand in dem alten Bergwerk, der erneut verdeutlicht hat, dass seine Nutzung für eine Endlagerung radioaktiver Abfälle erhebliche Probleme mit sich bringen dürfte. Von daher muss mindestens mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden, wenn nicht mit einer dauerhaften Aufgabe dieses Projekts. Die Standortgemeinden in Salzgitter und Umgebung wie auch wir halten Schacht Konrad für generell ungeeignet.
  • Selbst wenn aber Schacht Konrad in Betrieb gehen sollte, wäre damit die Entsorgung des Zwischenlagers Ahaus nicht gewährleistet: Schacht Konrad hat ein Fassungsvermögen von 303.000m³  und ist für dieses Volumen genehmigt. Dies ist nur ca. die Hälfte des in Deutschland angefallenen und in den nächsten Jahren noch anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Mülls (nach Räumung der Asse). Schon heute gibt es zahlreiche Standorte kerntechnischer Anlagen in Deutschland, bei denen die Lagerung diesen Mülls nur mit der Auflage genehmigt ist, dass er 2027 ins Endlager Schacht Konrad verbracht wird. Ahaus befindet sich also in einer Konkurrenzsituation mit allen anderen Zwischenlagerstandorten – es wäre keinesfalls sichergestellt, dass der hier lagernde Müll ab 2027 weggeschafft werden könnte, schon gar nicht im vollständigen Umfang.
  • Unabhängig von der Frage der Neugenehmigung wurde auf dem Erörterungstermin durch die Betreiberseite bekannt gegeben, dass noch in diesem Jahr 100 Konrad V-Behälter im Rahmen der bestehenden Genehmigung nach Ahaus gebracht werden sollen: Aus den Atomkraftwerken Lingen alt und neu, Grohnde, Unterweser, Brokdorf, Biblis, Mülheim-Kärlich und Würgassen. Deren Verbringung nach Ahaus wäre zwar genehmigt, jedoch alles andere als vernünftig: Z.B. wurde im Mai 2019 im Atomkraftwerk Unterweser ein nagelneues Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll fertiggestellt. Auch andere Kraftwerke wie z.B. Würgassen, Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg haben noch erhebliche Lagerkapazitäten. Ein Transport nach Ahaus wäre also eine völlig sinnlose Verschieberei, die keinerlei Sicherheitsgewinn mit sich brächte. Die BI sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG): §8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung -(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden. Wer diese unnützen Transporte genehmigt bzw. ermöglicht, belastet damit nicht nur Ahaus und das Münsterland, sondern fördert damit einen Rechtsbruch!

4. Problematik der Endloslagerung:

  • Während die Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll bis 2020 genehmigt ist, ist die Lagerung von hochradioaktiven Brennelementen im östlichen Lagerteil bis 2036 genehmigt. Das entspricht einer Gesamtlagerdauer von 40 Jahren, wie bei den anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern auch. Es ist aber absehbar, dass bis dahin nicht ansatzweise ein „Endlager“ zur Verfügung steht: Nach optimistischsten Annahmen der Bundesregierung soll dies ab 2051 der Fall sein, realistische Schätzungen von Fachleuten gehen von etlichen Jahrzehnten später aus, möglicherweise erst im nächsten Jahrhundert – wenn überhaupt eine tragfähige Lösung gefunden wird!
  • Daher muss nach Auslaufen der Genehmigung für die Zwischenlager eine Lösung für eine oberflächennahe Langzeitlagerung gefunden werden. Diese kann nicht darin bestehen, dass die Genehmigungen für die bestehenden Zwischenlager einfach verlängert werden. Dies wäre nicht verantwortbar, da für dermaßen lange Fristen keine sichere Prognose abgegeben werden kann, was im Inneren der Castor-Behälter für Prozesse ablaufen und wie sich deren Dichtungs- und Deckelsysteme langfristig verhalten.
  • Die bundesweite Konferenz der Atommüll-Standorte hat daher im November 2018 ein Positionspapier verabschiedet, in dem die Entwicklung von alternativen Langzeitlager-Möglichkeiten gefordert wird, mit deren Erforschung jetzt begonnen werden soll.
  • Vom Bundesamt für Entsorgung wird aber bisher die Methode des „Weiter so“ auch nach 40 Jahren verfolgt, mit allenfalls regelmäßigen Überprüfungen der Behälter- und Gebäudesicherheit. Auch das Bundesumweltministerium, dem das Positionspapier der AMK bekannt ist, unterstützt diese Vorgehensweise. Das haben Svenja Schulze und ihr Unterabteilungsleiter Haart beim Gespräch mit dem BI-Vorstand am 24.08.bestätigt: Es gibt keine Pläne, neue Lagerkonzepte zu entwickeln, die Genehmigungen für bestehende Zwischenlager sollen nach 40 Jahren grundsätzlich verlängert werden!

5. Die „Ahauser Erklärung“

Das erwähnte Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“ der Atommüll-Konferenz wurde unter aktiver Mitwirkung der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ nach fast zweijähriger Beratung am 5.11.2018 publiziert. Es bildet die Grundlage für die „Ahauser Erklärung“, in der der Verzicht auf die Castor-Transporte aus Jülich und Garching sowie die Schließung des TBL-A spätestens nach Ablauf der Genehmigung im Jahr 2036 gefordert werden.[6]

  • Die „Ahauser Erklärung“ wurde bis zum Abschluss der Unterschriften-Aktion von über 11.500 Menschen unterschrieben. 44 Organisationen haben die Aktion unterstützt.
  • Die nachfolgenden Gemeinden haben bisher per Ratsbeschluss erklärt, die Bemühungen der Stadt Ahaus gegen die Transporte aus Jülich und Ahaus zu unterstützen: Gescher, Stadtlohn, Borken, Südlohn, Heek, Heiden, Raesfeld, Velen, Schöppingen, Vreden, Reken, Metelen sowie aus den Niederlanden die Gemeenten Berkelland und Haaksbergen. Außerdem hat sich der Euregiorat den Resolutionen angeschlossen. Etliche der Gemeinden haben ihren Beschlüssen die „Ahauser Erklärung“ zugrunde gelegt (z.B. die Stadt Gescher); die Gemeinde Heek tritt explizit als Unterstützer der „Ahauser Erklärung“ auf.
  • Die Unterschriftenlisten wurden in der Zwischenzeit an die NRW-Umweltministerin Heinen-Esser, an Bundesforschungsministerin Karliczek und – nach langem Sträuben ihrerseits – am 24.08.19 auch an Bundesumweltministerin Schulze übergeben.

Ahaus, den 28.08.2019, BI „Kein Atommüll in Ahaus“

Fussnoten:

[1] (vgl. Präsentation von Herrn Printz, Kurzvorstellung der JEN GmbH, S.49,  http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/Downloads_26.Sitzung_19.02.2019/Anlage1_TOP1_JEN-Pr%C3%A4sentation.pdf?__blob=publicationFile&v=3)

[2] (Vgl. Webseite von H. Zdebel, https://umweltfairaendern.de/atommuelllager-juelich-interessenskonflikte-unter-ministerien-statt-sicherheit/)

[3] (vgl. Webseite des BfE, https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Stellungnahmen/BfE/DE/2019/0507-juelich.html)

[4] http://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/Downloads_6.Sitzung_15.5.2017/ISR-Kurzgutachten-Forschungsreaktor-M%C3%BCnchen-II.pdf?__blob=publicationFile&v=8

[5] Dr.Cornelia Ziehm, Rechtliche Konsequenzen der Nichteinhaltung der Maßgabe der 3. Teilgenehmigung des FRM II zur Umrüstung auf Brennstoff mit abgesenktem Uran-235-Anreicherungsgrad,  Berlin 2019, http://www.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Downloads/01_Themen/01_Radioaktivitaet/Garching-Kampagne/Ziehm_Rechtsgutachten_FRMII_final.pdf

[6] Positionspapier wie auch die Ahauser Erklärung sind in vollem Wortlaut zu finden auf der Seite www.ahauser-erklaerung.de

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