Reaktoren und Plutonium – Geschichte von Bau und Betrieb des deutschen Schnellbrüter-Kernkraftwerks KNK II

In vielen Staaten und Projekten wird weltweit an neuen Atomreaktor-Modellen geforscht. Insbesondere auch kleine Reaktormodelle sind dabei im Focus. Damit – so die Hoffnung – könnten neue Einsatzgebiete erschlossen werden. Aber auch für militärische Zwecke wären kleine Atomreaktoren interessant. Nicht nur für Antriebe in U-Booten und Schiffen (mit Blick auf GB und F), sondern auch als nukleare Batterien (siehe hier). Erhofft wird sich auch, dass sogenannte Schnelle Brüter neuen Kernbrennstoff erzeugen. Ein anderes „Zauberwort“ ist die Transmutation, die es angeblich erreichen will, die atomaren Hinterlassenschaften zu reduzieren. Die Verfechter atomarer Zukunftsvisionen werden nicht müde, die militärischen Risiken dieser Techniken klein zu reden, zu verharmlosen oder zu ignorieren. Der Aufbau der vermeintlich zivilen Atomenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland ist auch mit der Entwicklung einer Plutoniumwirtschaft verbunden. Vorgeblich immer nur zur Stromerzeugung strebte die Bundesregierung unter Adenauer und Strauß schon seit den 1950er Jahren auch danach, die Technologien zu beherrschen, deren zentraler Stoff – das Plutonium – auch zur Herstellung der Atombombe erforderlich war. Die industriellen Großprojekte einer bundesdeutschen Plutoniumwirtschaft scheiterten Ende der 1980er Jahre mit der WAA Wackersdorf, dem Schnellen Brüter Kalkar und der Plutonium-Brennelemente-Herstellung in Hanau. An die staatliche Forschung dieser Technologien erinnert das Landesarchiv Baden-Württemberg z.B. mit einem Bericht über die „Kompakte Natrimgekühlte Kernenergieanlage (KNK)“, die am Kernforschungszentrum Karlsruhe errichtet wurde und deren hunderte Millionen Euro teure Stilllegung noch heute andauert (zu den Kosten der Stilllegung staatlicher Atomforschungsprojekte hier aktuelle Zahlen). In Karlsruhe wird noch heute an der Kernfusion geforscht. Als Dokumentation und Beitrag zur Spurensuche bringt umweltFAIRaendern hier das vom ehemaligen Projektleiter Willy Marth verfasste Buch „Die Geschichte von Bau und Betrieb des deutschen Schnellbrüter-Kernkraftwerks KNK II!“ (PDF, 1993, siehe auch hier direkt als PDF).

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Zur Spurensuche über die deutsche Atom-Geschichte und auch zu zivil-militärischen Aspekten der Atomenergienutzung hat umweltFAIRaendern zahlreiche Artikel veröffentlich. Hier eine kleine Auswahl:

Nachgefragt: Rechtswidrige Reaktoren in Europa – Wann handelt die Bundesregierung?

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind laut Medienberichten derzeit mindestens 18 Atomkraftwerke in der EU rechtswidrig in Betrieb. Der EuGH hatte Ende Juli entschieden, dass für die Laufzeitverlängerung der belgischen Alt-Reaktoren Doel 1 und 2 eine Umweltverträglichkeitsprüfung inklusive einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich gewesen wäre. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) fordert die Bundesregierung nun auf, sich für die umgehende Stilllegung der betroffenen AKWs in den Nachbarländern einzusetzen.

Außerdem will er mit einer Schriftlichen Frage (siehe unten) in Erfahrung bringen, wie es um das Exportverbot für die Lieferungen von Uranbrennstoff für marode Atomreaktoren in den europäischen Nachbarstaaten bestellt ist. CDU /CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine Prüfung vereinbart, wie derartige Exporte rechtssicher verhindert werden können. Zuletzt sind aber im Juli erneut solche Uran-Exporte nach Belgien mit Genehmigung der Bundesregierung durchgeführt worden.

Der Bundestagsabgeordnete Zdebel kritisiert, dass immer mehr immer ältere Atommeiler in Europa in Betrieb sind und die Risiken schwerster Atomunfälle damit weiter steigen. Obwohl die Bundesrepublik bis Ende 2022 schrittweise aus der Atomenergie aussteigt, versorgen die Uranfabriken in Gronau und Lingen ohne jede Befristung Atommeiler in aller Welt mit Uran-Brennstoff. Darunter auch die maroden Atommeiler Doel und Tihange in Belgien, deren Betrieb wegen tausender Risse in den Reaktordruckbehältern höchst umstritten ist. Zdebel setzt sich mit der Fraktion DIE LINKE dafür ein, dass die Uranfabriken in Gronau und Lingen stillgelegt werden und Uran-Exporte beendet werden.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs basiert auf eine Klage gegen den Betrieb der beiden Reaktorblöcke von Doel in Belgien. Das dort zuständige Gerichte muss nun noch das EuGH-Urteil umsetzen.

Dokumentation: Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel an die Bundesregierung

In welcher Weise wird die Bundesregierung mit den laut Bundesumweltministerium (BMU) „guten Argumenten“ (siehe Quelle) aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof, wonach die Verlängerung der Laufzeiten für die belgischen Atomreaktor-Blöcke Doel 1 und 2  wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfungen und einer erforderlichen grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtens war, gegenüber den Nachbarländern darauf drängen, dass die offenbar insgesamt mindestens 18 AKWs im EU-Ausland (siehe: https://www.spiegel.de/wirtschaft/atomkraft-dutzende-meiler-in-europa-laufen-offenbar-ohne-genehmigung-a-1282287.html), die ebenfalls eine Laufzeitverlängerung ohne eine solche grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung  erhalten haben, solange abgeschaltet werden bzw. keine Kernbrennstoffe aus bundesdeutschen Uranfabriken mehr erhalten werden, bis entsprechende Beteiligungsverfahren nachgeholt worden sind und in welcher Weise hat sich die EU inzwischen zur Frage des BMU (siehe Antwort auf Schriftliche Frage 4/474, 9. Mai 2019) geäußert, ob ein nationales Export-Verbot für Kernbrennstoffe zulässig ist? (Quelle: BMU PM 29.7.2019, https://www.bmu.de/meldung/stellungnahme-des-bundesumweltministeriums-zum-eugh-urteil-zu-doel/)

Änderung der Strahlenschutzverordnung: BMU startet Verbändeanhörung

Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung veröffentlicht und in die sogenannte Verbändeanhörung gegeben. Bundesländer und Verbände können schriftlich ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf einbringen, bevor die Ressortabstimmung erfolgt und die Verordnung von der Bundesregierung beschlossen wird. Eine Befassung des Bundestages ist in derartigen Fällen nicht vorgesehen.

Weitere Informationen zum Thema Strahlenschutz und zum entsprechenden Gesetz:

Dokumentation der Ankündigung des BMU zum Referentenwurf der Verordnung:

National | Entwürfe laufende Vorhaben | Novelle StrlSchV

Referentenentwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung

Die Länder- und Verbändebeteiligung wurde am 20. August 2019 gestartet. Bis Die 17. September 2019 haben die Bundesländer und Verbände Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Anschließend folgt die Ressortabstimmung.

Der Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung enthält drei Kostentatbestände für Amtshandlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz, für die bislang keine Kosten erhoben werden können. Mit der Verordnung wird die materiell-rechtliche Grundlage für die Kostenerhebung geschaffen.

Zu den erwähnten Aufgaben gehören:

  • Die Durchführung von Kontrollmessungen, die der Überprüfung der Emissionsmessungen dienen, die der Strahlenschutzverantwortliche in Bezug auf Ableitungen aus kerntechnischen Anlagen, Endlagern, Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und Einrichtungen durchzuführen hat (sog. Kontrolle der Eigenüberwachung),
  • Die Anerkennung von Stellen zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration und
  • Die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Messstellen für die innere Exposition und die Exposition durch Radon.

Zudem enthält der Verordnungsentwurf die Neufassung von Paragraf 69 der Strahlenschutzverordnung, der den Schutz von schwangeren und stillenden Personen betrifft. Die Neufassung dient der Klarstellung, dass entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung am 31. Dezember 2018 eine Pflicht zur arbeitswöchentlichen Ermittlung der beruflichen Exposition von schwangeren Personen nur gilt, wenn diese ohnehin zu überwachen sind.

Total verstrahlt: Der Atom-Haushalt 2020 des Bundesumweltministeriums

(Dokumentation) Über die Hälfte des Etats des Bundesumweltministeriums (BMU) wird inzwischen durch das atomare Erbe in Form der Verwahrung aller Arten von Atommüll und die sogenannte „nukleare Sicherheit“ bestimmt. Allein für den staatlichen Umgang mit dem Atommüll sind im Jahr 2020 insgesamt rund 1.137,3 Mio. € (rund 153,5 Mio. € mehr als im Haushalt 2019) vorgesehen, der teilweise aus den Mitteln des „Entsorgungsfonds“ refinanziert wird. Hinzu kommen die Kosten für nukleare Sicherheit, sowie die Bundesämter für Strahlenschutz und kerntechnische Entsorgungssicherheit. Die Kosten für ehemals für die Atomkonzerne bedeutsamen Projekte wie ASSE II und Morsleben werden ausschließlich aus Steuermitteln finanziert. Die Kosten für das sich immer wieder verzögernde Projekt „Endlager Schacht Konrad“ steigen in diesem Jahr erneut deutlich. In 2019 waren die Kosten mit 300 Millionen veranschlagt und werden nun mit rund 400 Million in 2020 geplant. Die tatsächlichen Atom-Kosten für alle Projekte sind jedoch noch wesentlich höher, weil sie in anderen Ministerien eingegliedert sind.

Weitere Kosten der Atomenergie sind in den Haushalten des Forschungsministeriums (BMBF, für die staatlichen Atomforschungsprojekte, Titelgruppe 80, PDF) und beim Bundesfinanzministerium (Stilllegung und Atommülllagerung der alten DDR-Anlagen in der Nähe von Greifswald). Allein hier werden inzwischen in der Summe rund 8,7 Milliarden Euro veranschlagt, wobei die Kosten aufgrund zahlreicher Unwägbarkeiten weiter steigen dürften. Im Haushaltjahr 2020 werden fast 275 Millionen Euro für die Stilllegungs- und Rückbauprojekte geplant.

Insgesamt liegt der Etat des BMU im Jahr 2020 mit insgesamt rund 2,625 Mrd um rund 338 Mio. € höher gegenüber dem Haushalt 2019 (siehe auch hier die Übersicht in der Darstellung der Bundesregierung (PDF). Kosten für die Energiewende und Klimaschutz finden sich entweder in einem Klimafonds oder beim Bundeswirtschaftsministerium.

Im folgenden geben wir hier einen Überlick mit einigen Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltstitel, die das BMU im sogenannten Grünbuch 2020 (PDF) zusammengefasst für die Haushaltberatungen der Bundestages vorgelegt hat.

Seit 2015 dokumentiert der für Atomausstieg zuständige Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) im folgenden die einzelnen Kapitel und Kostenplanungen der Atomenergie im Bundeshaushaltsentwurf 2020. Unter dem Stichwort Haushalt gibt es frühere Daten zu den Haushaltsansätzen und zur Kostenentwicklung der Atomenergie.

Links zum Haushaltsentwurf 2020 für das Bundesumweltminsterium (alles PDF):

  • Der Haushaltsentwurf 2020 für das Bundesumweltministerium im Grünbuch 2020 (PDF)

Die einzelnen Titelgruppen:

Etat Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF):

Die Bundesregierung zum BMU Haushalt: (Bewertung Regierung Haushalt 2020 Eckdaten 2-Regierungsentwurf)

2.5 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Für den Einzelplan des BMU sind im Jahr 2020 insgesamt rund 2,625 Mrd. € vorgesehen. Dies entspricht einem Anstieg von rund 338 Mio. € gegenüber dem Haushalt 2019. In diesem Einzelplan werden auch im Haushaltsjahr 2020 in erheblichem Umfang  Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern finanziert. Für die internationale Klimaschutzinitiative sind rund 467 Mio. € vorgesehen. Dem Finanzbedarf für die internationale Klimafinanzierung wird auch in den folgenden Jahren auf hohem Niveau Rechnung getragen. Für die Nationale Klimaschutzinitiative sind ab 2020 rund 55,7 Mio. € eingeplant, hinzukommen die Mittel aus dem EKF. Trotz aller klimapolitischer Anstrengungen müssen allerdings auch Ausgaben für den Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung in Höhe von 100 Mio. € in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt werden.

Im Bereich Erhaltung der Biologischen Vielfalt und Insektenschutz wird sich der Bund  stärker als bislang engagieren und insbesondere im Bundesprogramm Biologische Vielfalt folgende Mittel zur Verfügung stellen: 2020: 44,3 Mio. €, 2021: 37,8 Mio. €, 2022: 41,4 Mio. €, 2023: 29,5 Mio. €.

Der Bund trägt die Verantwortung für die Finanzierung und Durchführung der Zwischen- und Endlagerung von radioaktiven Abfällen sowie das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Hierfür sind im Jahr 2020 insgesamt rund 1.137,3 Mio. € (rund 153,5 Mio. € mehr als im Haushalt 2019) vorgesehen, die überwiegend aus den Mitteln des Fonds zur kerntechnischen Entsorgung refinanziert werden.

Zivile Atomenergie – Baukasten für die Atombombe

Die militärischen Risiken globaler Konflikte wachsen. Eine neue Dimension erhält dabei auch die Entwicklung neuer taktischer Atomwaffen und deren möglicher Einsatz. Immer sichtbarer wird aber auch: Ohne die vermeintlich friedliche Atomenergienutzung zur Stromerzeugung ist es heute ökonomisch dauerhaft kaum möglich, ein umfangreiches Repertoire von Atomwaffen zu entwickeln und einsatzbereit zu halten. Es gibt Atomunternehmen wie die teilweise auch deutsche URENCO, die innerhalb nur weniger Wochen von jetzt zivil auf militärisch umschalten könnten – wenn das politisch verlangt würde. Mit dem Einstieg in die Atomenergienutzung zur Stromerzeugung ist immer auch die Option mit  im Spiel, diese Technologie zur Herstellung von Atomwaffen einzusetzen. Das wissen auch die Vereinigten Arabischen Emirate, wo Ende des Jahres Schritt für Schritt neue Atomreaktoren in Betrieb gehen. Auch Saudi-Arabien könnte einen Deal mit den USA abschließen, zunächst 16 Atommeiler in der Wüste zu bauen – ein Atomforschungsreaktor ist so gut wie fertig. Grund genug, dass die internationale Ärzteorganisation IPPNW mit einer Informationsschrift warnt: „Atomenergie – der Treibstoff für die Bombe“ (PDF, siehe auch hier). Weiterführende Hinweise finden sich zu dem Thema Atomenergie auch in der Presseerklärung. Mit einer neuen Uran-Batterie – einem „Mini-Atomreaktor“ – und neuen Atom-Brennstoffen befasst sich auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Die Linke) unter anderem hier.

Siehe aktuell mehr zum Thema:

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