Urangeschäfte mit nuklearem Brennstoff – Geopolitik: USA, Frankreich, Russland …

Gerade hat Westinghouse erstmals neue Brennelemente für das AKW Temelin in der Tschechischen Republik geliefert. Das Unternehmen mit seiner Produktionsanlage in Schweden will damit osteuropäische AKW russischer Bauweise von Lieferungen des Staatskonzerns Rosatom unabhängig machen. Im Schatten des Krieges in der Ukraine ist eine globale geostrategische Neuordnung der Uranmärkte unterwegs. Mit Atomausstieg hat das allerdings nichts zu tun. Beispiel Deutschland: Zuletzt am 13. März hat die in Lingen ansässige Uranfabrik Uranbrennstoff zur weiteren Verarbeitung aus Russland erhalten. Und eben in dieser Anlage will der französische Atomkonzern Framatome künftig mit Unterstützung Russlands Westinghouse Konkurrenz machen. Ukraine-Krieg hin oder her: es geht um Geschäfte. Trotz Russlands Krieg in der Ukraine sind die Urangeschäfte mit der EU weiterhin von Sanktionen nicht betroffen. In Lingen will Frankreich für seine Urandeals eine weitere Kooperation mit Russland genehmigen lassen. Brennelemente für den Einsatz in Atomkraftwerken russischer Bauart zu ermöglichen. Ein Kunde soll künftig auch Temelin sein, wenn die deutschen Atombehörden den Deal zulassen. Dazu haben die Grünen grad einen Antrag in den Bundestag eingebracht.

Die Ursprünge der Zusammenarbeit, zu der auch Verträge mit Framatome gehören, gehen auf das Jahr 2018 zurück, also noch vor dem Ukraine-Krieg. Framatome will derartige Brennelemente für Reaktoren des russischen Typs VVER künftig in Lingen in Niedersachsen herstellen. Ein entsprechender Ausbau-Antrag liegt der Atombehörde in Hannover zur Genehmigung vor. Anderes als Westinghouse will Framatome die Brennelemente künftig in einer Zusammenarbeit mit Rosatom in Lingen zusammenarbeiten, weil dadurch Betriebsgenehmigungen und Lizenzen für den Einsatz in Ost-Reaktoren übernommen w

The first new Westinghouse nuclear fuel arrived at Czechia

Westinghouse supplied thirty fuel assemblies to the Temelín nuclear power plant (NPP), replacing the current Russian supplier TVEL.

The NPP operator, ČEZ, started diversifying nuclear fuel suppliers at the end of the last decade. Based on a tender launched in 2018, it signed a contract in 2022 with Westinghouse and Framatome for the supply of fuel assemblies for the Temelín power plant.

Subsequently, in 2023, it concluded a contract with Westinghouse for Dukovany, with the first deliveries also expected this year. At the same time, it is also negotiating supplies for Dukovany with Framatome.

The new fuel must meet the strictest safety requirements. The acceptance was preceded by a five-year series of analyses and tests. “Loading must be preceded by a permit from the State Office for Nuclear Safety. We are currently preparing the documents for submitting the application,” said Bohdan Zronek, Member of the Board of Directors of ČEZ and Director of the Nuclear Power Engineering Division.

The new fuel will also enable longer fuel cycles: 18 months at Temelin and 16 months at Dukovany.

Grüner Antrag im Bundestag gegen Atomkooperation mit russischem Konzern in Lingen – Westinghouse beliefert AKW Temelin

Gegen die geplante Erweiterung der Produktionspalette der Uranfabrik in Lingen hat die Grüne Bundestagsfraktion einen Antrag auf den Weg gebracht. Damit wollen sie verhindern, dass künftig bei der geplanten neuen Fertigungslinie von Uran-Brennelementen osteuropäische Atomkraftwerke der russische Atomkonzern Rosatom beteiligt wird. „Sicherheit stärken – Russische Atomgeschäfte in der Brennelementfabrik Lingen unterbinden“ ist der Antrag überschrieben.

Im Zentrum stehen in dem Antrag die Befürchtungen, dass Russland über die geplante Kooperation Zugriff auf sicherheitsrelevante Infrastruktur erhalten könnte und diese für Sabotagezwecke nutzen könnte. Auch die wirtschaftlichen Vorteile einer solchen Uran-Kooperation zugunsten Russlands sollen wegen des Angriffs auf die Ukraine unterbunden werden. Dazu soll einerseits die atomrechtliche Genehmigung für den geplanten Erweiterungsausbau der ANF Lingen nicht erteilt werden. Andererseits soll die Bundesregierung in der EU dafür sorgen, dass auch die Uranverbindungen mit Russland sanktioniert werden. (Was den Grünen in der Ampel nicht wirklich gelungen ist.) In Punkt 4. des Antrags verlangen die Grünen auch „ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um den Ausstieg Deutschlands aus der nuklearen Wertschöpfungskette zu vollenden.“

Die Uranfabrik in Lingen produziert bislang Brennelementen für westliche Reaktoren. Die Anlage in Lingen ist – wie auch eine benachbarte Uranfabrik in Gronau – vom Atomausstieg ausgenommen: Beide verfügen über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Die Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen gehört dem französischen Atomkonzern Framatome. Gemeinsam mit Rosatom wollen die Betreiber nun auch Brennstäbe für die osteuropäischen Reaktoren russischer Bauweise herstellen. Dazu soll Rosatom mit Maschinen und Lizenzen helfen.

Das Umweltministerium in Niedersachsen untersteht als Atombehörde dem Bundesumweltministerium und kann in letzter Konsequenz vom Bund zu einer Entscheidung gezwungen werden, weil Atomrecht Bundessache ist und die Länder nur in Auftragsverwaltung für den Bund zuständig sind.

Der Atomgenehmigungsbehörde in Niedersachsen liegt ein entsprechender Antrag der ANF Lingen vor. Dagegen hatte es Proteste und viele Tausende Einwendungen gegeben. ANF wartet dringlich auf die Erteilung der Genehmigung, denn Framatome hat bereits Verträge für die Lieferung der neuartigen Brennelemente abgeschlossen.

Auch Uran bezieht die Anlage in Lingen weiterhin. Zuletzt kam im März eine Lieferung von Uranbrennstoff aus Russland in Lingen an. Trotz des Krieges in der Ukraine ist Frankreich an vielen Stellen in Kooperation mit Rosatom. Die EU bezieht trotz zahlreicher Sanktionen im Energiebereich weiterhin Uran in großen Mengen aus Russland.

Während Framatome mit der Kooperation mit Rosatom in das Geschäft mit den osteuropäischen AKWs russischer Bauweise einsteigen will, hat der Westinghouse Konzern mit seine Fabriken in Schweden längst begonnen, AKWs in der Ukraine und anders mit den sogenannten VVER-Brennelementen zur beliefern. Die Brennelemente unterscheiden sich in der Bauweise deutlich von den westlichen Modellen.

Zu diesen VVER/WWER Brennelementen auf umweltFAIRaendern.

 

 

 

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Bundestag Kurzmeldung über Castortransporte von Jülich ins Zwischenlager Ahaus

Atomtransporte von Jülich nach Ahaus? Überraschende Aussage in den Kurznachrichten HIB am 27. Mai 2025 auf der Homepage des Deutschen Bundestags: „Allerdings, so schreibt die Bundesregierung, bedürfe es nun noch einer Beförderungsgenehmigung, um die 152 Castor-Behälter nach Ahaus zu transportieren. Einen Antrag dafür habe die bundeseigene Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) noch nicht gestellt.“ So ist es dort zu lesen. Gemeint ist aber wohl: Dem Antrag der JEN hat das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) noch nicht erteilt. umweltFAIRaendern hat nachgefragt. UPDATE: HIB-Redaktion bestätigt auf Anfrage, dass die Aussage nicht korrekt ist. Stattdessen ist richtig, dass die Genehmigung von BASE in einem „fortgeschrittenen Stadium“ sei und der Antrag von JEN also gestellt ist. Eine entsprechende Korrektur soll erfolgen.
Dokumentation Bundestags Homepage (kontrolliert 030625 – 13.20 Uhr): 

Berlin: (hib/SAS) Mit rund 450 Millionen Euro beziffert die Bundesregierung die Ersparnis der sogenannten „Ahaus-Option“ gegenüber der Option eines Zwischenlager-Neubaus in Jülich. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/148) auf eine Kleine Anfrage (21/55) der Fraktion Die Linke zu Castor-Transporten aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus hervor.

Als „Ahaus-Option“ bezeichnet die Bundesregierung darin den Transport von rund 300.000 abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb des stillgelegten Atomversuchsreaktors im nordrhein-westfälischen Jülich, die bisher am Standort des Forschungszentrums Jülich in 152 Castor-Behältern zwischengelagert sind. Die Genehmigung dafür ist bereits 2013 ausgelaufen. Weil Nachweise zur Erdbebensicherheit des Standorts damals kurzfristig nicht erbracht werden konnte, schreibt die Bundesregierung, habe die Landesregierung Nordrhein-Westfalens 2014 angeordnet, die Brennelemente unverzüglich zu entfernen. Diese atomrechtliche Anordnung sei bis heute nicht umgesetzt. Der Transport der Brennelemente in das etwa 170 Kilometer entfernte Zwischenlager Ahaus, für deren Verbleib dort bereits seit 2016 eine Aufenthaltsgenehmigung bestehe, habe sich durch Klagen verzögert, heißt es zur Erklärung in der Antwort der Bundesregierung. Inzwischen sei jedoch ein Urteil des Oberlandesgerichts vom 24. Dezember 2024 rechtskräftig, wonach die Jülicher Brennelemente in Ahaus zwischengelagert werden können. Allerdings, so schreibt die Bundesregierung, bedürfe es nun noch einer Beförderungsgenehmigung, um die 152 Castor-Behälter nach Ahaus zu transportieren. ** Einen Antrag dafür habe die bundeseigene Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) noch nicht gestellt.**

**Diese Darstellung dürfte nicht zutreffen. Eine Anfrage bei der Pressestelle des Bundestags ist gestellt.**

Diese Castor-Transporte sind seit Jahren umstritten. In ihrer Anfrage hatte sich die Linksfraktion unter anderem erkundigt, warum die Bundesregierung die Option eines Neubaus für ein Zwischenlager in Jülich nicht weiterverfolgt habe. 2022 sei bekannt geworden, dass selbst extreme Erdbeben keine Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit am Standort Jülich hätten, so die Abgeordneten. Es bestehe deshalb also kein Grund, die 300.000 Brennelemente nach Ahaus zu bringen. Zudem hätten sich auch CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen in ihrem Koalitionsvertrag für die Jahre 2022 bis 2027 darauf festgelegt, Atomtransporte zu minimieren und den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich voranzutreiben.

In der Antwort verweist die Bundesregierung auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags aus dem November 2022, in dem dieser die Bundesregierung aufgefordert habe, die „kostengünstigere Ahaus-Option“ zu verfolgen, falls das Land Nordrhein-Westfalen die Mehrkosten des Neubaus in Jülich nicht tragen wolle. Der JEN zufolge könne die „Ahaus-Option“ mehrere Jahre vor der „Neubau-Option“ beendet werden. Für ein neues Zwischenlager gebe es bisher keinen Antrag auf Genehmigung.

Auch der Kostenvergleich der beiden „Räumungsoptionen“ falle eindeutig zugunsten der ersteren Variante aus, heißt es in der Antwort der Bundesregierung: Die Betriebskosten der Einlagerung in Ahaus seien deutlich günstiger – dort sei mit jährlich nur einer Million Euro zu rechnen. Durch die Einlagerung der Jülicher Brennstäbe ändere sich für die JEN an den Kosten nichts. Die prognostizierten Betriebskosten eines neuen Zwischenlagers würden im Gegensatz dazu mit zehn Millionen Euro zu Buche schlagen, schreibt die Bundesregierung. Gerechnet auf rund 50 Jahre, bis ein Endlager zur Verfügung stehe, ließen sich mit der Ahaus-Option jährlich neun Millionen Euro an Betriebskosten einsparen, heißt es in der Antwort. Insgesamt also 450 Millionen Euro.

Die Kosten der Castor-Transporte veranschlage die JEN auf 40 Millionen Euro (ohne die Kosten der Polizei). Weitere 50 Millionen Euro müssten für die Entwicklung und den Bau des Transportequipments ausgegeben werden, so die Bundesregierung

Kurswechsel: Statt Rückholung – Atommüll in der ASSE lieber kontrolliert absaufen lassen?

Die Hinweise, dass die eigentlich geplante Rückholung des Atommülls aus dem havarierten Salzstock in der ASSE II aufgegeben wird, verdichten sich. Darauf verweist nun die AG Schacht Konrad in einem Bericht im letzten Newsletter. Die AG reagiert auf eine Veranstaltung der zuständigen Bundesgesellschaft für Endlager (BGE). Die geplante Räumung basiert auf einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz. Damals war die Räumung als einzige Möglichkeit festgestellt worden, um den langfristigen Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Allerdings ist eine solche Maßnahme weltweit einzigartig und birgt vielfältige Strahlenschutzrisiken. Zuletzt hatte es immer wieder Verzögerungen bei den Rückholungsplänen gegeben.

Der Salzstock ASSE droht abzusaufen, also mit Wasser vollzulaufen. Das Salz würde sich auflösen und zu einer sich ausbreitenden unterirdischen Verteilung der ehemals zu Forschungszwecken eingelagerten Atommüllmengen führen und schließlich irgendwann auch an die Oberfläche treten. Darunter auch Plutonium und andere extreme Gifte. Um das zu verzögern, sind auch sogenannte Notfallmaßnahmen in den letzten Jahren geplant und eingebaut worden, die die unterirdische Verteilung der radioaktiven Brühe verzögern sollen. Diese Maßnahmen sind im Gegensatz zu Rückholungsbauten relativ weit forgeschritten.

Die Kurskorrektur wird auch mit der neuen BGE-Geschäftsführerin Frau Dr. Grafunder in Verbindung gebracht, die vorher u. a. für Stilllegung und Rückbau in Karlsruhe und Greifswald zuständig war.

Das marode Atommülllager in der ASSE II gehört zu einem der größten Skandale der Atomenergienutzung in (West)Deutschland. Die Bundesrepublik hatte dort ein Forschungs-Atommülllager etabliert, wo sogar die „versuchsweise nicht rückholbare Atommülllagerung“ erforscht wurde. Schon damals war klar, dass der Salzstock unterhalb des Höhenzugs ASSE bei Wolfenbüttel einsturzgefährdet war. Aber alle Warnungen wurden von Politik und abhängiger Wissenschaft in Bund und Land ignoriert. Die Atomkonzerne durften sogar große Atommüllberge kostenlos anliefern und einlagern lassen, sodass die staatliche Endlagerforschung „Rohstoffe“ hatte. Himmelschreiender Unsinn. Als sich schließlich zeigte, dass unkontrolliert Wasser in das Salzbergwerk eindrang, kam es zu einer interfraktionellen Initiative im Bundestag, die das sogenannte Lex Asse zur Räumung beschloss.

Zuletzt hat es auch von Seiten vermeintlich atomkritischer Stimmen aus der Umgebung der ASSE immer wieder Initiativen gegeben, die sich gegen notwendige Anlagen richteten, die im Zusammenhang mit einer Räumung sinnvollerweise oberhalb der ASSE errichtet werden müssten. Stimmen, die ein kontrolliertes absaufen-lassen des Atommülllagers als sinnvoller ansahen, gab es von Anfang an. Ein Argument waren die möglichen Strahlenbelastungen für die Beschäftigten, die Untertage die Rückholung vorbereiten und durchführen müssten.

(CS/ 24.05.2025) Der 2009 durchgeführte „Optionenvergleich“ kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Die einzig verantwortbare Option – wie man mit dem Desaster der Einlagerung der radioaktiven Abfälle im einsturzgefährdeten ehemaligen Salzbergwerk umgehen kann – ist die Rückholung der Abfälle. Dies wurde im gleichen Jahr noch durch eine Änderung im Atomgesetz im § 57b verankert.

Der von der BGE 2020 aufgestellte Zeitplan sah den Beginn der Rückholung 2033 vor. Die AG Schacht Konrad und andere haben immer wieder auf eine Beschleunigung der vorbereitenden Arbeiten für die Rückholung gedrängt. Ende letzten Jahres hat der Landkreis in einem einstimmigen Votum die BGE aufgefordert, in einer öffentlichen Veranstaltung die Hindernisse für eine Beschleunigung konkret darzulegen.

Diese fand jetzt am 8. Mai in Schöppenstedt statt. Dort mussten die Besucher*innen eine erstaunliche Wendung zur Kenntnis nehmen: Herr Dr. Kindlein stellte seine aktuelle Konsequenzenanalyse vor, die auf der Annahme gründet, dass alle Notfallvorsorgemaßnahmen umgesetzt sind. Ergebnis: Die Belastung für die Anwohner*innen liege deutlich unter den gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Auf Nachfrage erklärte die Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, Frau Dr. Grafunder, dass damit noch nicht klar sei, dass ein notwendiger Langzeitsicherheitsnachweis gelingen würde.

Ein entsprechender Antrag auf die Schließung der ASSE ohne Rückholung müsste letztendlich vom Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) geprüft und beschieden werden. Bis dahin fahre man zweigleisig, so Grafunder.

Noch stutziger wurden die Besucher*innen bei der Vorstellung aktueller Berechnungen, welche radiologischen Belastungen für das Personal und für die Anwohner*innen bei einer Rückholung entstehen würden.

Sie lägen zwar auch unter den gesetzlich zulässigen Grenzwerten; seien aber deutlich höher als bei einem Verbleib der Abfälle. Aus Sicht der AG Schacht Konrad sollte jetzt möglichst schnell von unabhängiger fachlicher Seite geprüft werden, was sich seit dem Optionenvergleich derart grundlegend geändert haben soll.

Unsere ursprüngliche Intention für diese Veranstaltung ergab das Gegenteil: Statt Beschleunigung kündigte Frau Dr. Grafunder für das 2. Halbjahr einen aktualisierten Zeitplan an, der einen noch späteren Beginn der Rückholung beinhalten wird. Ein Indiz, dass die BGE auf die Karte „Verbleib der Abfälle“ setzt, ist, dass sie keinen Plan B hat, wenn sie das Grundstück für den Bau der für die Rückholung notwendigen oberirdischen Anlagen (Zwischenlager und Konditionierungsanlage) nicht bekommt.

Der Landkreis hat jüngst ausdrücklich einen Verkauf der Kreisstraße 513 abgelehnt.

 

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