Atommüll-Endlager könnte „den Bevölkerungsrückgang im Fichtelgebirge verstärken“

Wo soll der hochradioaktive Atommüll dauerhaft gelagert werden? Heute hat der Bundestag zu einem Gesetzentwurf, der das klären soll, eine vierstündige Anhörung durchgeführt. In Bayern, genauer im Fichtelgebirge, macht man sich deshalb Sorgen: „Der Bischofsgrüner Bürgermeister Stephan Unglaub sagt, der Gemeinderat habe bereits in einer Stellungnahme im August 2011 ein mögliches Endlager im Fichtelgebirge abgelehnt. Daran habe sich zwischenzeitlich nichts geändert. Die Gesteinsformationen im Fichtelgebirge seien für die Endlagerung hoch radioaktiven Atommülls nicht geeignet, bekräftigt Unglaub. Zudem gebe es im angrenzenden Egerer Becken immer wieder Schwarmbeben. Und: Die Belastung durch natürliche Radioaktivität sei in der Region ohnehin relativ hoch. Die Gemeinde befürchtet, dass ein mögliches Endlager den Bevölkerungsrückgang im Fichtelgebirge verstärken könnte.“ So berichtet der Nordbayerische Kurier.

Weiter berichtet der Nordbayerische Kurier: „Für unsere Region wäre ein Endlager die Höchststrafe“, warnt auch der Warmensteinacher Bürgermeister Axel Herrmann. Allein schon die Diskussion darüber hätte negative Folgen für den Fremdenverkehr. Warmensteinach habe im vergangenen Jahr erstmals seit 2009 wieder die Grenze von 80 000 Übernachtungen überschritten. „Der Fremdenverkehr entwickelt sich positiv“, erläutert Herrmann. Derzeit werde das Fichtelgebirge von der Bayerischen Staatsregierung als strukturschwaches Gebiet besonders unterstützt, „wenn ein Endlager kommt, können sie sich das sparen.“

Update 9.3.17: Der N-Kurier berichtet auch heute noch mal über das Thema.

Der Deutsche Bundestag berichtet über das in der Debatte befindliche neue Gesetz zur Suche nach einem dauerhaften Atommülllager und die Anhörung im Umweltausschuss so: Überwiegend Lob für die geplante Endlagersuche.

Eine Übersicht, über weitere Bewertungen gibt es hier in diesem Artikel oder auch hier und in vielen weiteren Artikeln.

Neue Genehmigung für das Atommüll-Lager Brunsbüttel? Ich habe Einwände – Jetzt bist du dran!

Ist das Atom-Zwischenlager in Brunsbüttel sicher? Darf das so, wie von Vattenfall vorgesehen, genehmigt werden? Vattenfall hat jetzt einen neuen Antrag zum Betrieb dieses Lagers gestellt, nachdem die erste Genehmigung von den obersten deutschen Gerichten als mangel- und fehlerhaft aufgehoben worden ist. Ich habe da meine Zweifel an der Sicherheit, dass es jetzt besser ist und habe daher meine Sorgen aufgeschrieben und an die Genehmigungsbehörde geschickt. Und du? Noch bis zum kommenden Freitag, dem 10. März, kannst auch du das – per FAX – tun. Oder besser noch heute oder morgen per POST und Einschreiben. Du weißt nicht so genau, was du Einwenden könntest, obwohl du so ein Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll nicht wirklich als der Sicherheit letzter Schluss ansiehst und einem Antragsteller wie Vattenfall auch nicht unbedingt vertraust. Deshalb ist hier meine Einwendung, die ich heute an die Genehmigungsbehörde geschickt habe.

  • Meine Einwendung zum neuen Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager Brunsbüttel (als Word-Datei)

Wenn dich das überzeugt: Einfach deinen Absender eintragen, das Datum, unten drunter deine Unterschrift und vielleicht noch auf der ersten Seite eine Mailadresse eintragen, damit die Behörde dich über den Eingang der Einwendung informieren kann. Das wars, damit du mit vielen anderen gemeinsam für mehr Sicherheit bei der Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle mitreden kannst, mehr Sicherheit unterstützt! Auf einem Erörterungstermin können wir diese Argumente mit der Genehmigungsbehörde und dem Betreiber diskutieren. Nur wenn wir diese Einwendung machen, könnten wir im Zweifelsfall später auch vor Gericht sagen: Die Sicherheit reicht nicht!

Jetzt bist du dran!

Die Argumente sind dir zu viele? Es geht auch kürzer: Dann das hier downloaden, ausfüllen und unterschreiben und am besten sofort per FAX an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit schicken: 030-18333-1885. Das hilft genauso viel!

  • Vorschlag für eine Sammeleinwendung zum Antrag nach §6 Atomgesetz von Vattenfall bzw. der „Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH und Co oHG“ hier als WORD-Datei und hier als PDF.

Du willst mehr zum Hintergrund wissen? Dann kannst du hier weiterlesen:

BUND fordert: Bundestag muss Standortauswahlgesetz zur Atommülllager-Suche nachbessern

DOKUMENTATION Pressemitteilung BUND: „Als „nicht ausreichend“ kritisiert der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, den Entwurf für das neue Standortauswahlgesetz zur Atommülllagerung, der am  Mittwoch in den Bundestag eingebracht werden soll. „So kann das durch Fehlentscheidungen der Vergangenheit verlorengegangene Vertrauen in die Atommülllager-Suche nicht wieder aufgebaut werden“, so Weiger.

Mit der Gesetzesnovelle beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschläge der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ umzusetzen. Der Gesetzentwurf ignoriere jedoch wichtige Vorschläge der Kommission, sagte Weiger, dies müsse der Bundestag korrigieren.

„Es fehlen wesentliche Elemente wie ein wirksames Exportverbot für Atommüll und Maßnahmen für umfassende Transparenz“, sagte Weiger. So sei durch das Gesetz in seiner jetzigen Fassung ein Export von Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA nicht ausgeschlossen. „Insbesondere die Regelungen zu Bürgerbeteiligung, Rechtsschutz und Transparenz im Suchverfahren müssen dringend nachgebessert werden“, so der BUND-Vorsitzende. Er forderte mehr Rechte für das Nationale Begleitgremium und die Regionalkonferenzen sowie ein öffentliches Informationsregister für alle Unterlagen des Suchverfahrens.

Zudem müsse das Gesetz an entscheidenden Stellen über die Vorschläge der Kommission hinausgehen, sagte Weiger, sonst werde der nötige Vertrauensaufbau für das Standortauswahlverfahren nicht gelingen können. Bislang fehle etwa eine Rechtsschutzmöglichkeit in der wichtigen ersten Phase des Standortauswahlverfahrens. Außerdem sehe der Gesetzentwurf keine Mindestzahl untertägiger Untersuchungen vor. „Dringend erforderlich ist eine verbindlich festgelegte Zahl von Erkundungen in verschiedenen geologischen Formationen wie Granit, Ton und Salz“, forderte Weiger. Nur so könne sichergestellt werden, dass es trotz der jahrzehntelangen Bevorzugung von Salzgestein in Deutschland zu einem fairen Vergleich von Standorten mit verschiedenen Gesteinsarten komme.

Wichtig sei außerdem, im Gesetz eine klare Beschränkung des Suchverfahrens auf hochradioaktiven Müll zu verankern. „Das Suchverfahren für hoch radioaktiven Atommüll darf nicht mit zusätzlichem Atommüll aus der Asse oder aus der Urananreicherung belastet werden. Für nicht hochradioaktive Abfälle muss unverzüglich ein eigenes Standort-Suchverfahren gestartet werden“, forderte der BUND-Vorsitzende.“

Mehr Informationen:

BUND-Stellungnahme zum Entwurf des neuen Standortauswahlgesetzes: www.bund.net/standag-novelle<http://www.bund.net/standag-novelle>

Interaktive Grafik zum Atomendlager-Suchverfahren mit BUND-Kritik: www.atommuell-lager-suche.de<http://www.atommuell-lager-suche.de>

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. 030-27586-421, E-Mail: thorben.becker@bund.net<mailto:thorben.becker@bund.net> bzw. Annika Natus, BUND-Pressesprecherin, Tel. 030-27586-464, E-Mail: presse@bund.net<mailto:presse@bund.net>, www.bund.net<http://www.bund.net/>

 

Greenpeace zur Atommüll-Endlager-Suche: Handlungsempfehlung längerfristige Zwischenlagerung

Zu der für Mittwoch geplanten Anhörung im Bundestag zur Umsetzung der Empfehlungen der „Endlager“-Kommission für eine neue „Endlager“-Suche erneuert Greenpeace in einer Stellungnahme die Forderung, angesichts zahlloser Unzulänglichkeiten das komplette Standortauswahlgesetz schlicht zurückzunehmen und einen tatsächlichen Neustart zu versuchen. In dem Papier schlägt Greenpeace angesichts des verkorksten Gesetzes und der unzureichenden Empfehlungen vor, das „Offenkundige“ zu tun: Wenn sich ohnehin die Suche und Einrichtung eines „Endlagers“ um längere Zeiträume verschieben dürfte, dann muss alle Aufmerksamkeit den Zwischenlagern gelten. Dort sollen dann nicht nur die hochradioaktiven Abfälle länger gelagert werden, sondern auch die für den ebenfalls ungeeigneten Endlagerstandort Schacht Konrad, also die leicht. und mittelradioaktiven Abfälle. Um Atomtransporte zu begrenzen, sollten diese neuen Lager am besten dort entstehen, wo sie jetzt sind, ausgestattet auch mit heißen Zellen zur Reparatur und Wartung der Castoren. (Foto: Castoren, GNS)

In dem Papier stellt Mathias Edler für Greenpeace fest: „Da niemand heute sagen kann, wie sich die Überschreitung des bisher geplanten und genehmigten Zwischenlager-Zeitraums von 40 Jahren auf Stabilität und Integrität der Atommüll-Behälter und der in ihnen enthaltenen Brennelemente oder HAW-Kokillen auswirkt, sind neue Zwischenlagerbauwerke mit entsprechenden Wartungs- und Umverpackungseinrichtungen („Heiße Zelle“) nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik zu entwickeln und zu errichten.

Die neuen Zwischenlager müssen so ausgelegt sein, dass sie

1. für einen Zeitraum von mind. 100 Jahren dafür sorgen, dass der sicherheitstechnische Zustand der Behälter sich nicht verändert,

2. ein Mehrbarrierensystem gegen mechanische und thermische Einwirkungen besitzen,

3. die Behälter wirksam vor allen denkbare n Umwelteinflüssen schützen (Erdbeben, Überflutung, Feuer, Sturm, Starkregen etc.),

4. wirksamen Schutz vor terroristischen und kriegerischen Aktivitäten bieten,

5. die Möglichkeit zum Öffnen der Behälter zwecks Kontrolle, Instandhaltung und Reparatur bieten (so genannte „Heiße Zelle“).

Ob es sich dabei um stark verbunkerte Gebäude auf der Erdoberfläche wie in den Niederlanden oder um entsprechende Gebäude oberflächennah unter der Erde handelt, hängtu.a. jeweils von den regionalen Gegebenheiten ab und sollte Gegenstand von zügig zu initiierenden Forschungsprojekten sein. Um ein Transportrisiko zu minimieren, plädieren wir für die Entwicklung entsprechender Zwischenlagerbauwerke an jedem Standort, an dem heute hochradioaktive Abfälle lagern.

Da auch die so genannte Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen bisher ungeklärt ist und sich die Probleme an nahezu allen Zwischenlagerstandorten häufen, sind diese Abfälle in o.g. Überlegungen mit einzubeziehen.“

Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA: US-Umweltorganisation kritisiert vorgesehene Gesetzesregelung

Im Bundestag läuft derzeit eine Diskussion über ein Export-Verbot für hochradioaktive Abfälle aus Forschungsreaktoren (siehe unten). Anlass ist die geplante Novellierung der Vorschläge der „Endlager“-Kommission in das Standortauswahl- und in das Atomgesetz. Die Fraktion DIE LINKE trägt diesen Entwurf derzeit nicht mit. Die Kommission hatte mit Blick auf 152 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen, die von Jülich aus in die USA verschoben werden sollen, ein generelles Verbot vom Bundestag gefordert. Jetzt erreichte den Abgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) eine Stellungnahme der us-amerikanischen Umweltorganisation Savannah River Site Watch, in der sich deren Sprecher Tom Clements kritisch mit den möglichen Schlupflöchern des bestehenden Regelungsvorschlags beschäftigt und deren Folgen betrachtet. (Foto: Tom Clements (rechts) nach einem Treffen mit Hubertus Zdebel 2014 im Bundestag, Mitte Peter Bastian, Sofa Münster)

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, und Tom Clements lehnen derartige Exporte strickt. Für Zdebel braucht es eine glasklare Regelung des Export-Verbots ohne Schlupflöcher. Er setzt sich dafür ein, dass es keinerlei Atomtransporte gibt, sondern in Jülich für diese Abfälle ein neues und sicheres Lager gebaut werden muss.

Bislang wurde von dem staatlichen Betreiber des Forschungszentrums in Jülich und vom Bundesministerium für Forschung ein Export in die USA geplant, ohne dass bei der dortigen Bearbeitung entstehende Abfälle von Deutschland wie in anderen Fällen üblich, zurück genommen werden müssten. Gegen solche Exporte hatte sich die „Endlager“-Kommission klar ausgesprochen.

In dem jetzigen Vorschlag zur Umsetzung des von der Kommission geforderten Exportverbots ist nun aber zum Beispiel die Rede davon, dass Exporte ins Ausland möglich wären, wenn eine Konditionierung für das Ziel einer Endlagerung in Deutschland erforderlich wären. Unter anderem damit setzt sich Tom Clements in dem Papier auseinander und zeigt auf, welche Auswirkungen das hätte.

SRS-Watch lehnt derartige Atomtransporte in die USA grundsätzlich ab. Die Organisation verweist in ihrem Papier darauf, dass es ein neues Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geben müsste, sollten Atomtransporte aus Jülich zur „Konditionierung“ mit entsprechenden Rückführungen nach Deutschland tatsächlich ins Auge gefasst werden.

Um diesen Vorschlag für die anstehende Gesetzesnovelle geht es:

Artikel 2, Änderung des Atomgesetzes
Das Atomgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S.1565), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 3 Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:
„(6) Die Erteilung einer Genehmigung zur Ausfuhr von aus dem Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zu Forschungszwecken stammenden bestrahlten Brennelementen darf nur aus schwerwiegenden Gründen der Nichtverbreitung von Kernbrennstoffen oder aus Gründen einer ausreichenden Versorgung deutscher Forschungsreaktoren mit Brennelementen für medizinische und sonstige Zwecke der Spitzenforschung erfolgen. Davon ausgenommen ist die Verbringung der Brennelemente nach Satz 1 mit dem Ziel der Herstellung in Deutschland endlagerfähiger und endzulagernder Abfallgebinde. Abweichend von Satz 1 darf eine Genehmigung zur Ausfuhr bestrahlter Brennelemente nach Satz 1 nicht erteilt werden, wenn diese Brennelemente auf der Grundlage einer Genehmigung nach § 6 im Inland zwischengelagert sind.“
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