Veränderungssperre nur für Gorleben wird nicht verlängert

Die vor kurzem vom Bundesumweltministerium angekündigte Verlängerung der bis Ende März noch bestehenden Veränderungssperre für Gorleben als Endlagerstandort wird nicht vorgenommen. Einen entsprechenden Vorschlag hat das Ministerium jetzt zurückgezogen. Nach den Plänen des Bundestages soll in den nächsten Wochen das Standortauswahlgesetz novelliert und mit einer Regelung ausgestattet werden, die künftig alle möglichen Standorte unter diesen Schutz stellt. Damit wäre das bisherige Alleinstellungsmerkmal für Gorleben an dieser Stelle aufgehoben und der Standort wie alle anderen auch formal gleich behandelt. Darüber berichtet unter anderem der Berliner Tagesspiegel. Ziel derartiger Maßnahmen ist es, einen möglichen Standort für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle davor zu „schützen“, dass er durch entsprechende Eingriffe für diesen Zweck verhindert wird.

In der „Endlager“-Kommission und im Bundesrat hatte es zuletzt intensive Debatten um diese Veränderungssperre gegeben, weil damit weiterhin eine Alleinstellung für diesen Standort gegeben wäre. Nach zähen Verhandlungen hatten sich die Beteiligten mit der Bundesregierung verständigt, die Verlängerung nur noch bis Ende März 2017 zu bewilligen und an der Stelle nach dem Prinzip der Gleichstellung einen Vorschlag zu unterbreiten, der alle relevanten Standorte gleichermaßen unter diesen Schutz stellt. Ein Vorschlag ist im StandAG-Entwurf enthalten. Nach der Befassung im Bundestag soll der Bundesrat am 31. März darüber befinden.

Stefan Wenzel, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz dazu: „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Bundesumweltministerin einlenkt und auf eine Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben verzichten will. Die Atommüll­kommission hatte eine Lösung gefordert, die das alte Recht für Gorleben beendet. Das Ziel ist der Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Lager für hoch radioaktive Abfälle. Dieser Prozess soll ergebnisoffen, wissenschaftsbasiert und transparent geführt werden.“

Greenpeace hat gegen die bestehende Regelung, die am 31. März ausläuft, Klage eingereicht. Noch im März soll sich das zuständige Gericht mit dieser Klage erneut befassen.

Weniger Lärm: BUND Hamburg will Nachtflüge einschränken

Mit einer Volkspetition will der BUND in Hamburg das bestehende Nachtflugverbot am Flughafen erweitern und Ausnahmen strenger kontrollieren lassen. „Wir fordern den Hamburger Senat und die Bürgerschaft auf, die Betriebserlaubnis für den Hamburg Airport so zu beschränken, dass werktags von abends 22 Uhr bis morgens 6 Uhr keine Flüge mehr stattfinden. Für Sonn- und Feiertage muss das Nachtflugverbot von 22 bis 8 Uhr gelten“, heißt die Forderung. Wenn diese von 10.000 WahlhamburgerInnen unterschrieben wurde, muss sich die Bürgerschaft mit dem Anliegen befassen. Die Stadt kann als Mehrheitseignerin des Flughafens eine entsprechende Betriebserlaubnis beantragen, die Wirtschaftsbehörde müsste dieser stattgeben. Mit einer Aktion am Flughafen hatte der BUND Hamburg diese Lärmschutz-Kampagne in der letzten Woche gestartet. In Wien hat ein Gericht vor kurzem den Neubau einer Start- und Landebahn sogar aus Klimaschutzgründen (Tagesspiegel) untersagt. (*)

Der AK Flugverkehr des BUND ist ziemlich sauer: „Die Lärmsituation am Hamburger Flughafen ist für die Anwohner*innen kaum noch zu ertragen. Insbesondere die Zahl der besonders störenden Flugbewegungen in der Nacht nach 22 Uhr ist in den letzten fünf Jahren kontinuierlich angestiegen – und dies trotz der sogenannten „Pünktlichkeitsoffensive“ von Senat und Flughafen.“

Nach Einschätzung des Umweltverbands stört der Flugverkehr in Hamburg die Nachtruhe von bis zu 100.000 Menschen in der Stadt und dem nördlichen Umland empfindlich. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen und verminderte Konzentrationsfähigkeit bei Schulkindern sind die Folgen. Geschäftsführer Manfred Braasch ergänzt: „Es gibt ein Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, aber kein Recht auf Mobilität zu jeder Tages- und Nachtzeit. Der Flugbetrieb am Hamburger Airport ist schon tagsüber eine enorme Belastung. Eine konsequente Nachtruhe von 22–6 Uhr ist schlicht ein Gebot der Fairness gegenüber den Menschen, die dort leben“.

Martin Mosel, Sprecher des BUND-Arbeitskreises „Luftverkehr“, ergänzt: „Jeder Rasenmähereinsatz ist stärker reglementiert als der Flugbetrieb am Airport Hamburg.  Bislang haben alle Ankündigungen zur Lärmminderung, auch der 16-Punkte-Plan von Senat und Flughafen, die Lage eher verschlechtert als verbessert.“

Bereits im Januar hatte der Hamburger BUND auf die wachsenden Lärmbelastungen durch den Hamburger Flughafen aufmerksam gemacht und kritisiert: „Fluglärm macht krank und es wird immer lauter am Airport. Die Lebensqualität vieler Hamburger wird den Interessen des Flughafens untergeordnet. Die groß angekündigte Pünktlichkeitsoffensive von Airport und Airlines hat erkennbar nichts gebracht und die politischen Beschwichtigungsversuche laufen ins Leere. Jetzt hilft nur ein klares Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr“, so Braasch.

In der Januar-PM ist weiter zu lesen: „Das Lärmkontingent beschreibt die flächenmäßige Ausbreitung des Fluglärms oberhalb von 62 dB (A) Dauerschall und wird in Hamburg seit 1999 genormt berechnet. In 2016 umfasste die Fläche, in der Anwohner dieser Dauerbelastung ausgesetzt sind, 13,96 Quadratkilometer gegenüber 13,1 km² im Jahr 2000.

Derzeit sind am Hamburger Flughafen Flüge zwischen 22 und 23 Uhr erlaubt, verspätete Landungen sind auch zwischen 23 und 24 Uhr möglich. Die für die Menschen besonders belastenden Flugbewegungen zwischen 22 und 24 Uhr lagen im Jahr 2012 noch bei 5.165, im letzten Jahr waren es bereits 7.088. Dies entspricht einer Zunahme von fast 30 Prozent. Die gesundheitlichen Folgen von gestörter Nachtruhe sind erheblich. Der Zusammenhang zwischen Fluglärm und einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen und Depressionen ist wissenschaftlich belegt.

Der BUND Hamburg sieht zudem das enorme Wachstum des Flughafens kritisch. Seit 2013 kommen jedes Jahr rund eine Millionen Passagiere hinzu. Trotz größerer Flugzeuge ist dies zwangsläufig mit mehr Lärm und einer größeren Belastung für die Anwohner verbunden. Der Passagierzuwachs von einer Million verursachte eine Zunahme von ca. 10.000 Flügen. „Ein innerstädtischer Flughafen kann nicht grenzenlos wachsen.“ Betreiber und Senat müssen darauf eine nachhaltige Antwort finden und nicht noch mehr Billigflieger nach Hamburg locken“, so Manfred Braasch.“

Flugverkehr ist nicht nur Lärm

Im Tagesspiegel berichtet Dagmar Dehmer aktuell auch über ein Urteil, das europaweit von großem Interesse sein dürfte: „Der Sprecher der Flughafen Wien AG, Peter Kleemann, kann es noch immer kaum fassen, was das Bundesverwaltungsgericht Wien am 2. Februar entschieden hat: Die dritte Start- und Landebahn des Flughafens Wien darf aus Gründen des Klimaschutzes nicht gebaut werden. In der Urteilsbegründung heißt es: „Das Vorhaben zu Errichtung und Betrieb der dritten Piste widerspricht den öffentlichen Interessen des Umweltschutzes, insbesondere des Klimaschutzes.“ Und weiter: „Grundsätzliche Rechtsfragen haben sich in dem Verfahren nicht gestellt, eine ordentliche Revision wurde daher nicht zugelassen.““

In Österreich selbst hat es heftige Reaktionen auf dieses Urteil gegeben: „Flughafen Wien: Harte Kritik an „politischem Urteil“. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die dritte Piste zu untersagen, wird von Umweltorganisationen bejubelt. Kritiker halten sie für eine „Themenverfehlung““, heißt es beispielsweise bei Die Presse. Die Stadt Wien hat erklärt, mit allen Mitteln gegen dieses Urteil vorzugehen.

Die Berliner Journalistin hat einige Anwälte gefragt, ob derartige Urteile auch in Deutschland denkbar wären: „Wäre ein Urteil wie das in Wien auch in Deutschland möglich? Darüber sind die Meinungen unter Umweltjuristen geteilt. Roda Verheyen sagt ohne lange nachzudenken: „Ja. Natürlich ist das möglich.“ Ein weiterer Anwalt wird erwähnt: „Der Berliner Umweltanwalt Remo Klinger kann sich nicht recht vorstellen, dass ein Urteil wie in Wien in Deutschland nach bisheriger Praxis der Gerichte möglich wäre.“ Ausführlich lässt Dehmer den Anwalt Hartmut Gassner zu Wort kommen, der meint, dass es nicht länger „zur Verfehlung der Reduktionsziele auf der einen Seite und der Zulassung klimaschutzschädlicher Großvorhaben auf der anderen Seite kommen“ dürfe und kommt zu der abwägenden Aussage: „Im Ergebnis hätte aber auch das deutsche Bundesverwaltungsgericht dieselben Kritikpunkte anführen können.“ In Deutschland hätte es allerdings nicht den Bau der dritten Start- und Landebahn verbieten können, sondern hätte das Verfahren lediglich an die „zuständige Planfeststellungsbehörde“ zurückverweisen können. Er glaubt, dass der „europarechtlich gebotene und in Deutschland nachvollzogene Ausbau der Rechtsschutzmöglichkeiten für Verbände“ den Rechtsschutzrahmen aufzeige, „der vergleichbare Entscheidungen auch in Deutschland in Zukunft eröffnen kann“.“

So oder so verweist das Urteil auf einen wichtigen Aspekt, der künftig mit Blick auf die wachsenden Klimabelastungen des Flugverkehrs sicher eine Rolle spielen werden.

(*) Der Autor ist Mitglied im Landesvorstand des BUND Hamburg

Atommüll Endlager Suche – Wolfram König: „Es geht aber nicht darum, einen Konsens zu schaffen“

Neustart bei der Endlager-Suche für hochradioaktive Abfälle? Die müsse, als Konsequenz aus den Erfahrungen in Gorleben, in einem gesellschaftlichen Konsens erfolgen, hieß es nach Fukushima und bei Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes, mit dem eine ergebnisoffene und vergleichende Suche nach einem „Endlager“ für hochradioaktiven Atommüll neu gestartet werden sollte. Jahrzehntelang war einseitig versucht worden, Gorleben mit aller Staatsgewalt durchzusetzen. Jetzt sagt Wolfram König, Chef des neuen „Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit“, der Osnabrücker Zeitung vor dem Hintergrund der laufenden Novellierung des Standortauswahlgesetzes: „Wir sind in einem Prozess und auf der Suche nach dem richtigen Weg. Es geht aber nicht darum, einen Konsens zu schaffen.“

Wolfram König ist seit fast zwei Jahrzehnten mit den Atommüllbergen befasst. Seinerzeit in Sachsen-Anhalt als Staatssekretär mit dem „Endlager“ Morsleben, danach als Chef des Bundesamts für Strahlenschutz auch für Gorleben, den Schacht Konrad und die ASSE zuständig. In der Atombranche war er lange Zeit eine Art „rotes Tuch“, wurde massiv angegriffen, weil er angeblich beim Ausbau des Schacht Konrads für willkürliche Verzögerungen sorgte und auch bei anderen Atommüll-Projekten höhere Anforderungen stellte, als der Atomwirtschaft lieb war.

Als das einsturzgefährdete Atommülllager in der ASSE 2009 an das Bundesamt für Strahlenschutz übergeben und dem Atomrecht unterworfen wurde, waren viele AtomkritikerInnen auch aus der Region voller Hoffnung, dass sich die Vorgehensweisen zur dann auch per Gesetz geforderten Rückholung der ASSE-Abfälle deutlich verbessern würden. Inzwischen ist der installierte Begleitprozess in mächtiger Schräglage und Wolfram König und sein Bundesamt in der Kritik.

Der Osnabrücker Zeitung gab Wolfram König nun Ende Februar ein Interview zur Endlager-Suche. „Seine Themen sind die Asse oder Gorleben und Schacht Konrad: Seit März 1999 leitet Wolfram König das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter. Als neuer Chef des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist er bald für ein Jahrtausendprojekt zuständig: das Endlager für Atommüll“, steht zur Einleitung.

In dem Interview geht es zunächst um eine Skizze, vor welchen Problemen wir mit dem Atommüll nach der beschlossenen schrittweisen Stilllegung der Atomkraftwerke stehen und welche geologisch-technischen Anforderungen an eine unterirdische Atommülllagerung zu stellen sind, da es um die höchst mögliche Sicherheit gehen muss. Dann kommt die OZ auf die Frage zu sprechen, wie Betroffene und die Öffentlichkeit reagieren könnten.

König stellt fest: „Das Verfahren muss nachvollziehbar und transparent sein, damit die Region, die am Ende in den Fokus genommen wird, Sicherheit hat: Da wurde alles abgewogen. Wir werden nach einem klaren, vorgegebenen System schrittweise vorgehen, Kriterien offenlegen, bevor wir unter Tage suchen. Das ist Voraussetzung dafür, dass man am Ende ein Endlager durchsetzen kann.“

Für ihn ist klar, dass Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren großgeschrieben werden muss, aber man müsse „aufpassen, dass staatliche Aufgaben beim Staat bleiben. Die Verantwortung für die Sicherheit kann und darf nicht delegiert werden.“

Auf die Frage: „Sobald der Name einer Region fällt, werden die Menschen dort nicht nur kommunizieren, sondern auch beeinflussen wollen …“ sagt König dann: „Wir sind in einem Prozess und auf der Suche nach dem richtigen Weg. Es geht aber nicht darum, einen Konsens zu schaffen“ und erklärt auf Nachfrage zum Konsens weiter: „Es ist nicht das primäre Ziel. Mit dem Standortauswahlgesetz wollen wir einen Standort finden, der nach wissenschaftlichen Kriterien die bestmöglichen Bedingungen bietet. Am Ende wird es aber kaum eine Zustimmung aller gesellschaftlichen Gruppen geben.“

Für König ist klar: „Es wird vermutlich in der Bundesrepublik keine Region geben, in der die Betroffenen sich nicht wehren. Entscheidend ist, dass sie sich nicht über den Tisch gezogen fühlen. Wenn die Suche transparent, offen und nachvollziehbar ist, wird das hoffentlich zu mehr Bereitschaft zur Übernahme von Lasten führen, die wir nicht anders aus der Welt schaffen können.“

Und auf die Frage, was denn wäre, wenn es diese Bereitschaft nicht gäbe, stellt er fest: „Es wäre blauäugig zu glauben, man könne bei dieser jahrzehntelang hochumstrittenen Technologie hundertprozentige Übereinstimmung herstellen. Aber es geht um Verantwortung auch mit Blick auf alle folgenden Generationen. Wir können das Problem nicht lösen, indem wir die Augen zumachen.“

Kandidat für die Bundestagswahl 2017: Danke für eure Unterstützung und euer Vertrauen – Gemeinsam für öko-sozialen Umbau

Vielen Dank an alle Genossinnen und Genossen, die mich heute bei der Landesvertreter*innen-Versammlung in Güterloh für den Platz 8 auf der Landesliste DIE LINKE.NRW zur kommenden Bundestagswahl gewählt haben! Das ist für mich nicht nur eine Bestätigung meiner bisherigen Arbeit für den sozial-ökologischen Umbau im Bundestag, sondern auch Ansporn! Ich freue mich auf die gemeinsamen Wahlkämpfe für den Landtag in NRW und dann für den Bundestag in Berlin. Meine Glückwünsche an allle, die heute auch auf die Landesliste gewählt wurden!

Mein besonderer Dank gilt den Kreiverbänden in Münster und Gelsenkirchen sowie der Ökologischen Plattform NRW.

Ganz besonders gefreut hat mich die Unterstützung für meine Kanditatur, die völlig unerwartet vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz und von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg gekommen sind!

Als Kommentare zu meiner Bewerbungsvorstellung auf der Landsseite von DIE LINKE NRW hatten sich der BBU und die BI Lüchow Dannenberg folgendermaßen für meine Kandidatur eingesetzt:

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. begrüßt und unterstützt die Kandidatur von Hubertus Zdebel aus Münster für einen aussichtsreichen Listenplatz. Hubertus hat in den vergangenen Jahren in vielfältiger Weise die örtlichen Bürgerinitiativen und den BBU unterstützt. Gerade für die Anti-Atomkraft-Bewegung sowie für die Anti-Fracking-Bewegung wäre es sehr hilfreich, wenn Hubertus Zdebel auch dem nächsten Bundestag angehören würde.

Hubertus hat sich beispielsweise maßgeblich gegen die deutsche Urananreicherungsanlage in Gronau (Westfalen) engagiert. Sie unterliegt keiner Laufzeitbegrenzung und kann somit unbefristet Nuklearbrennstoff für den Betrieb von AKW im In- und Ausland produzieren. Hubertus hat wiederholt Anfragen zu den strittigen Verkaufsplänen des Betreiberkonzerns Urenco und zu den zahlreichen Urantransporten gestellt. Er hat immer wieder vor Ort in Gronau an Protestaktionen teilgenommen. Kurz vor Weihnachten 2016 besuchte er ein Bündnistreffen in den Niederlanden.

Gemeinsam mit vielen Atomkraftgegner*innen hat Hubertus im Herbst in Lingen (Niedersach¬sen) an einer Demonstration gegen die dortigen Atomanlagen und gegen Exporte von frischen Brennelementen aus der Lingener Brennelementefabrik für den Betrieb internationaler AKW teilgenommen. Auch diese Anlage unterliegt keiner Laufzeitbegrenzung und es ist wichtig, dass sich ein engagierter Abgeordneter wie Hubertus für die Stilllegung dieser Anlage einsetzt.

Dank gebührt Hubertus auch dafür, dass er internationale Atomprojekte und Euratom nicht aus den Augen verliert. So hat er sich eindeutig gegen das Fusionsprojekt ITER in Frankreich ausgesprochen.

Hubertus hat sich intensiv mit den Fragen rund um das Thema „Entsorgung“ befasst. Er hat in Berlin die Interessen der Anti-Atomkraft-Initiativen vertreten und diese mit Informationen aus Berlin unterstützt. Die drohenden Castor-Atommülltransporte von Jülich in die USA hat er offensiv abgelehnt.

Seit Beginn der Debatte über Fracking war Hubertus die engagierte und kompetente Stimme im Bundestag gegen diese umweltzerstörende Form der Gas- und Ölförderung. Dank ihm konnten Vertreter des BBU und der Anti-Fracking-Bewegung ihre Kritik an der Fracking-Gesetzgebung der Bundesregierung bei Anhörungen des Umweltausschusses und des Wirtschaftsausschusses des Bundestages direkt vertreten. Hubertus hat sich nie auf eine Diskussion eingelassen, unter welchen Bedingungen Fracking akzeptabel sein könnte, sondern sich konsequent für die Forderung der Umweltbewegung, Fracking ausnahmslos zu verbieten, eingesetzt. Die Arbeit der Anti-Fracking-Initiativen hat er immer wieder mit Fragen an die Bundesregierung und Entschließungsanträgen unterstützt. Es ist auch Hubertus zu verdanken, dass die Bundesregierung davor zurückgeschreckt ist, die Schiefergasförderung in Deutschland jetzt freizugeben.

In den nächsten Jahren wird die Auseinandersetzung um Fracking weiter zunehmen. Gaskonzerne wie Exxon Mobil oder Wintershall zielen nicht nur auf Fracking in bestimmten Sandgesteinen (Tight-Gas-Reservoirs). Sie bereiten sich mit ihrer Lobbyarbeit bereits jetzt auf eine flächendeckende Schiefergasförderung vor. 2021 wird das derzeitige Verbot der Schiefergasförderung vom Bundestag überprüft und könnte fallen. Um dies zu verhindern, ist es wichtig, dass mit Hubertus ein sachkompetenter Abgeordneter im Bundestag vertreten ist, der gegen eine Ausweitung von Fracking eintritt und engagiert für ein ausnahmsloses Fracking-Verbot streitet.

Mit Hubertus haben die Anti-Atom-Bewegung und die Anti-Fracking-Bewegung einen Abgeordneten im Bundestag, der ihre Positionen ohne Wenn und Aber vertritt. Der BBU würde sich daher freuen, wenn Hubertus wieder einen aussichtsreichen Listenplatz erhalten würde.

Lieber Hubertus,

„…ein Gespenst geht um in Europa…“ und das heißt Atomausstieg!
Als überparteiliche Bürgerinitiative unterstützen wir für gewönlich politische Parteien nicht und lassen uns auch keinesfalls von Parteien vereinnahmen.

Wir schauen allerdings sehr genau, ob die Programmatik und besonders, ob das konkrete Handeln von Parteien und Fraktionen sich mit unseren Zielen für eine nachhaltige, ökologisch intakte und eine lebenswerte Zukunft ohne Atom deckt und merken das dann schon mal – lobend oder eben auch nicht – an.

Noch genauer verfolgen wir, wie sich handelnde Personen im politischen Raum positionieren und ob und wie sie ihre Chancen und ihren Einfluss nutzen.

Wir haben jetzt mitbekommen, dass du dich wieder um einen aussichtsreichen Listenplatz 8 für die diesjährige Bundestagswahl für die Landesliste der Partei „DIE LINKE.“ Nordrhein-Westfalen bewirbst.

Wir begrüßen deine erneute Kandidatur und möchten dir für dein bisheriges außerordentliches Engagement als Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag danken.

Uns freut es besonders, dass du den Wendenpass der Republik Freies Wendland, den wir dir bei deinem Besuch überreicht haben, immer noch auf deiner Internetseite bei deinen Mitgliedschaften aufführst!

Das zeigt uns nämlich, dass du auch noch lachen kannst („Dieser Pass ist gültig, solange sein Inhaber noch lachen kann.“).

Dieser Pass für das ganze Universum aus dem Hüttendorf der Bohrstelle 1004 von 1980 sagt aber noch mehr aus: „Der Inhaber dieses Passes … gibt somit zu verstehen, dass ein Staat, der die Unversehrtheit seiner Menschen an Körper, Geist und Seele nicht gewährleistet, der die natürliche Ausgewogenheit zwischen Menschen, Tieren, Pflanzen und Mineralien nicht erhalten kann, der die Ausbeutung Aller zugunsten von letztlich Niemand betreibt, der an dem tödlichen Mißverständnis festhält, daß innere und äußere Sicherheit durch Waffen und Uniformen hergestelt werden kann, daß ein solcher Staat nicht länger der seine ist!“

Wir finden auch deinen besonderen Einsatz gut für Erneuerbare und Klimaschutz, für sozial ausgewogenen Kohleausstieg, gegen Fracking, Ceta und TTIP, aber vor allem für einen grenzenlosen Atomausstieg, der dieses Etikett auch verdient hat. Du hast erkannt, dass das Uran für die Pannenreaktoren Tihange und Doel von der URENCO aus Gronau stammt und die Brennelemente aus Lingen und dass damit der deutsche Atomausstieg eine Mogelpackung ist, weil genau diese Anlagen auch über 2022 hinaus weiterbetrieben werden sollen! Du beteiligst dich am Widerstand gegen den Export der 152 Jülich-Castoren in die USA (wo unter Umgehung von eurropäischen Umweltnormen das radioaktive C-14 in die eine Luft freigesetzt werden soll…) und gegen die billige Verbringung nach Ahaus. Wir gehen davon aus, dass wir dich auch bei den Protesten gegen die nächsten (irrwitzigen) Castortransporte auf dem Neckar wiedertreffen.

Ganz außerordentlich möchten wir aber deinen ermüdenden Einsatz in endlosen Sitzungen der Endlagerkommission würdigen, in denen du (oft auf verlorenem Posten …) die Positionen der (internationalen) Anti-AKW-Bewegung und der Wendländer hochgehalten hast, und für die du, wie der Bund für Umwelt- und Naturschutz, mühevoll ein eigenes abweichendendes Votum als Abschlussbericht erarbeitet hast.

Wir denken, DIE LINKE. ist gut beraten, die Themen Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energiewende, Atommüllpolitik und Atomausstieg weiter prioritär zu besetzen, damit der ökologische Wandel am Ende auch ein sozial gerechter wird! Eine saubere lebenswerte Welt und Umwelt muss für alle sein!

Und wer wie wir weis, wie ungeheuer komplex die Vorgänge nicht nur um die Energiewende und den Atomausstieg sind, sondern wie besonders perfide die Dinge sich beim Rückbau, der Zwischenlagerung und der sogenannten „Endlagersuche“ verhalten, wünscht sich sehnlich, dass gute und erfahrene Leute „am Ball“ bleiben (können…)!

Also: toi toi toi und: Hol di fuchtig!
Wat mut dat mut!

Wir wollen weiter mit dir zusammenarbeiten.
Mach was draus.

Martin Donat
(Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.)

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