Deutsches Atomerbe aus Plutoniumforschung: Stilllegung und Rückbau in Karlsruhe

Ein kostenträchtiges und riskantes atomares Erbe ist die Stilllegung und der Rückbau der Atomanlagen, die als staatliche Forschungsprojekte seit den 1950/60er Jahren errichtet worden sind. Noch für einige Jahrzehnte wird der Rückbau dieser Atomanlagen andauern, mit imensen Kosten für die Steuerzahler:innen. Und immer wieder kommt es zu erheblichen Verzögerungen, weil das radioaktive Atomerbe oftmals mehr Probleme bereitet, als ehemals gedacht. Bereits im Januar – und kaum von der Öffentlichkeit beachtet – hat das Umweltministerium in Baden-Württemberg eine Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der ehemaligen „Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)“ erteilt. Das ist auf der Homepage des Ministeriums unter „Bekanntmachungen“ zu finden, wo sowohl die Bekanntmachtung selbst, als auch die erteilte 30. Stilllegungsgenehmigung jeweils als PDF zu finden sind. Heute heißt die Atomforschungsanlage Karlsruhe etwas neutraler: Karlsruher Institut für Technik. (Foto: KTE)

Die WAK Karlsruhe müsste eigentlich besser als Plutonium- und Uran-Abtrennungs-Pilot-Anlage bezeichnet werden. Sie war der Prototyp für die dann später in Wackersdorf geplannte WAA. Nach massiven Protesten sowohl rund um das bayerische Wackersdorf in der Oberpfalz auch in in der Bundesrepublik wurden die Planungen für den Bau der Plutoniumfabrik schließlich Ende der 1980er Jahre aufgegeben

Die WAK Karlsruhe war als Forschungsanlage brisant, weil das dort aus verbrauchtem Brennstoff abgetrennte Plutonium grundsätzlich auch für den Einsatz in Atomwaffen geeignet war. Offiziell aber sollte sie dazu dienen, die bisherigen Leichtwasserreaktoren Marke Biblis oder Krümmel durch sogenannten Brut-Reaktoren zu ersetzen. In Kalkar am Niederrhein sollte so ein Plutonium-Reaktor entstehen, auch Schneller Brüter genannt. Auch diese Anlage der Plutoniumwirtschaft ist schließlich nie in Betrieb genommen worden. Eine entsprechende Versuchsanlage für Kalkar ist ebenfalls in der damalogen Atomforschungsanlage in Karlsruhe betrieben worden: Die sogenannte „Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage Karlsruhe (KNK)“.

Und: Um all den nuklearen Wahnsinn schrittweise einzupacken brauchte es sogar noch eine neue Anlage zur Verglasung der Plutoniumabfälle, die VEK.

Zuletzt meldete sich die für den Rückbau in Karlsruhe zuständigte Unternehmung KTE mit dieser PM im Mai 2024 zu Wort: Rückbau der kerntechnischen Anlagen am KIT Campus Nord schreitet sichtbar voran (PDF)

Dokumentation von der Seite des Umweltministeriums BaWü:

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Erteilung einer Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) „Demontage Resteinrichtungen HWL“ (30. Stilllegungsgenehmigung)

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 01/24; 96 KB]
Genehmigung herunterladen [PDF; 01/24; 424 KB]

Siehe die Bekanntmachung auch hier direkt und hier die Genehmigung – jeweils als PDF.

Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage Karlsruhe (KNK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg der 10. Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Kompakten Natriumgekühlten Kernreaktoranlage Karlsruhe (KNK).

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 07/21; 84 KB]
Genehmigung herunterladen [PDF; 07/21; 330 KB]

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Erteilung einer Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK): „Abbau der Abschirmung R162/R065 b, c, d“ (28. Stilllegungsgenehmigung).

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 06/21; 206 KB]
Genehmigung herunterladen [PDF; 06/21; 304 KB]

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Erteilung einer Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK): „Teilrückbau der Wastebrücke“ (27. Stilllegungsgenehmigung).

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 03/21; 97 KB]
Genehmigung herunterladen [PDF; 03/21; 448 KB]

Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Durchführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend Kompakte Natriumgekühlte Kernreaktoranlage Karlsruhe (KNK), Abbauvorhaben „10. Stilllegungsgenehmigung“.

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 10/20; 60 KB]

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Durchführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), Änderungsvorhaben WAK-2019-036 „Abbau der ehemaligen Abschirmung zwischen den Räumen R162 und R065b, c, d im 1. OG des Prozessgebäudes (PG)“

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 10/20; 60 KB]

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Durchführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), Änderungsvorhaben WAK-2019-026 „Ausbau des Wasserbeckens im Prozessgebäude (PG)“.

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 10/20; 60 KB]

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Durchführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend die Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), Abbauvorhaben im Rückbaubereich 5.5 „Demontage der Resteinrichtungen HWL“

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 09/20; 66 KB; nicht barrierefrei]

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Durchführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), Änderungsvorhaben „Teilrückbau der Wastebrücke“.

Bekanntmachung herunterladen [PDF; 05/20; 55 KB]

Zivile Nuklear-Aufrüstung: Anreicherung von Uran wird ausgebaut und deutlich erhöht – Stichwort HALEU

Als Folge des Krieges Russlands gegen die Ukraine wird der Weltmarkt für angereicherte Uranbrennstoffe in den westlichen Staaten ausgebaut und mit neuen Anreicherungs-Stufen hochgefahren. Hohe Bedeutung wird dabei einer Anreicherung von Uran-235 auf knapp unterhalb der Atomwaffenfähigkeit eingeräumt. HALEU (High-Assay Low-Enriched Uranium) ist der Fachbegriff für diesen besonderen Uranbrennstoff. Mit einer Anreicherung von bis zu fast 20 Prozent des spaltbaren Uran 235 erreicht dieses Hoch-Angereicherte-Niedrig-Angereicherte-Uran fast Atomwaffenfähigkeit.

Auch die teilweise deutsche URENCO mit Uranfabriken in Gronau (D), Almelo (NL), Capenhurst (UK) und in New-Mexico (USA) spielt in diesen Planungen mit. Seitens der Bundesregierung gibt es offenbar keine Bedenken gegen diese nukleare Aufrüstung. Aber auch Frankreich und die USA sind derzeit dabei, bei der Anreicherung des spaltbaren Urans 235 die Produktions-Mengen zu erhöhen und an einigen Standorten sogar neue Produktlinien für fast atomwaffenfähiges angereichertes Uran 235 knapp unterhalb 20 Prozent zu puschen. Sowohl für die Atomforschung an neuen Reaktorkonzepten als auch für nuklear angetriebene Militär-U-Boote und Schiffe braucht es dieses neuartige, als HALEU, bezeichnete Uran.

  • Das Unternehmen URENCO gehört je zu einem Drittel dem britischen Staat, den Niederlanden und Deutschland. In Deutschland gehören RWE und E.ON jeweils ein Sechstel der Anteile. Die Technik der URENCO ist in der Anlage, auch hochangereichertes Uran für Atomwaffen herzustellen. Daher unterliegt sie strengen Kontrollen der IAEO. Ihr Betrieb ist in mehreren internationalen Kontrollverträgen geregelt. Der Vertrag von Almelo ist Grundlage diese Regimes.Weitere völkerrechtlich bedeutsame Verträge neben dem Atomwaffensperrvertrag sind die Verträge von Cardiff, von Washington und von Paris.
  • Zu den Kontrollverträgen für die URENCO-Anreicherung: Die internationalen Verträge und der Super-Gau der Weiterverbreitung
  • Zur Entwicklung der Uran-Märkte siehe auch den Artikel „Uran für die Welt“  – Von Klaus Max Smolka, Almelo in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.06.2023, Nr. 142, S. 17 (Paywall)

Ausbau statt Stilllegung: Urananreicherung Deutschland und Niederlande

Der teilweise deutsche Urankonzern URENCO ist dabei, die Herstellung von spaltbarem nuklearen Uran-Brennstoff massiv auszubauen. Im bundesdeutschen Gronau werden dazu unter Geheimhaltung neue sogenannte Ultrazentrifugen installiert, mit der die bisherige Menge  von Uran-Brennstoff für herkömmliche Atomreaktoren hochgefahren werden soll. Gegenüber Medien erklärte bereits am 23. Juni 2023 der Geschäftsführer der URENCO in Gronau, Dr. Jörg Harren: „Der Urenco geht es gut. Wir erweitern, wir bauen aus. Selbst in Deutschland tauscht man Zentrifugen aus und fügt teilweise kleine Kapazitätserweiterungen hinzu. Es gibt Investitionen im dreistelligen Millionenbereich.“ (Halterner Zeitung vom 23.06.2023, Seite 20 / Aus der Region)

URENCO liefert z.B. das angereicherte Uran für Atomreaktoren in der Ukraine oder z.B. für die Vereinigten Arabischen Emirate, die in den letzten Jahre vier Atommeiler in Betrieb genommen haben und einen weiteren Ausbau planen. Rund 10 Prozent des Weltmarkts werden vom Standort Gronau versorgt.

Auch am niederländischen Standort in Almelo soll die Produktion dieses „konventionellen“ Urans mit einer Anreicherung von 3 bis maximal 6 Prozent Uran 235 für die Herstellungen von Brennstoff zum Einsatz in herkömmlichen Leichtwasserreaktoren erhöht werden. Die diese Mengen-Erhöhung braucht braucht es in Almelo und Gronau derzeit noch keine neuen Genehmigungen. Beide Anlagen hatten nach dem Super-Gau in Fukushima, dem Atomausstieg in einigen Ländern und aufgrund der Stilllegung von Reaktoren die Produktion in den letzten Jahren runterfahren müssen.

Diese Maßnahmen sind Reaktionen auf den Angriff Russlands gegen die Ukraine. Urenco Gronau hatte direkt nach dem Angriff als freiwillige Maßnahmen erklärt, kein angereichertes Uran mehr aus Russland beziehen zu wollen Ein Boykott im Rahmen der EU-Sanktionen gegen Russland für Uran-Lieferungen aus Russland erfolgt derzeit nicht. Diese und weitere Maßnahmen westlicher Staaten sollen aber in den nächsten Jahren die Abhängigkeit von russischem angereichertem Uran reduzieren.

Teilweise deutsche URENCO: Erweiterung mit LEU+ in den USA

In den USA hat die dortige URENCO-Anlage laut einer Mitteilung des Unternehmens vom März einen grundsätzlichen positiven Bescheid von  den dortigen Behörden erhalten, künftig die Herstellung von nuklearem Brennstoff mit einem Anteil von Uran235 von bislang 5 (5,5) Prozent auf bis zu 10 Prozent zu erhöhen. Diese Bereich der Anreicherung mit Uran235 wird als LEU+ bezeichnet, weil er über dem herkömmlichen Anreicherungsgrad von bisheriger Leichtwasserreaktoren liegt. Eine endgültige Genehmigung, die Anlage entsprechend aufzurüsten würde laut URENCO zum Ende 2024 erwartet.

Wörtlich heißt es: NRC Accepts Urenco USA’s License Amendment Request for LEU+ – „On March 8, 2024, the Nuclear Regulatory Commission (NRC) accepted Urenco USA’s License Amendment Request (LAR) to increase enrichment levels from 5.5% to 10% (Low Enriched Uranium+ or LEU+). The NRC has agreed to review our request and expects to make a final decision by the end of 2024. “This marks a positive milestone for Urenco USA and the industry. We remain dedicated to advancing sustainable energy by supporting this strategic effort to supply advanced fuels for current and future nuclear reactors,” stated Paul Lorskulsint, Chief Nuclear Officer and LEU+ Executive Sponsor.“

USA bauen nationale Anreicherung und HALEU-Herstellung auf.

Unabhängig von den URENCO-Planungen für die LEU+-Anreicherung sind die USA dabei, eine eigene Anreicherungstechnik neu zu entwickeln und marktfähig zu machen. Dazu wird mit massiver Unterstützung der US-Regierung ein Eigenentwicklung von Ultragaszentrifugen entwickelt. Im ersten Schritt hat die Regierung mit Centrus Energy eine Pilot- bzw. Testanlage mit 19 Zentrifugen zur Anreicherung von HALEU auf den Weg gebracht.

Bei WNN heißt es dazu: „Die USA entwickeln auch ein inländisches Angebot an HALEU. Im November letzten Jahres lieferte Centrus Energy die erste HALEU, die in ihrer American Centrifuge Plant in Piketon, Ohio, produziert wurde, an das US-Energieministerium (DOE). Der Bau der 16-Khütten-Demonstrations-Kaskade-Anlage begann 2019 unter Vertrag mit der DOE. Die Lieferung von mehr als 20 Kilogramm HALEU an die DOE durch Centrus bedeutet, dass die erste Phase des Vertrages nun abgeschlossen ist und Centrus mit der zweiten Phase vorangehen kann: ein ganzes Jahr der HALEU-Produktion in der 900 Kilogramm pro Jahr Werk.“

Diese Planungen reichen in den USA schon einige Jahre zurück, nachdem Anfang der 2000er Jahre die bisherige Anreicherungstechnik in den US, die Gasdiffusion, aus Kostengründen endgültig stillgelegt worden ist. Die Regierung Trump hatte schließlich mit wichtigen Initiativen und Gesetzen eine massiver nationale Erneuerung der Uranwirtschaft vorbereitet und auf den Weg gebracht, die von den Demokraten unter Biden nahtlos weitere verfolgt wird.

URENCO in Großbritannien: Massiver Aufbau einer HALEU-Produktion geplant

Nach übereinstimmenden Meldungen finanziert die britische Regierung als Miteigentümer von URENCO mit fast 200 Millionen Pfund am Standort Capenhurst (UK) künftig die Herstellung von neuartigem Uranbrennstoff, sogenanntem HALEU. Mit einer Anreicherung des spaltbaren Uran235 von bis zu 19,75 Prozent liegt dieser nur noch knapp unterhalb der Atomwaffenfähigkeit und kann sowohl für neuartige Reaktorkonzepte (Stichwort SMR) als auch für nukleare Antriebe von militärischen Schiffen und U-Booten verwendet werden. WNN berichtet wörtlich: „196 Millionen GBP (245 Millionen US-Dollar) für den Bau einer Urananreicherungsanlage mit der Kapazität, bis 2031 bis zu 10 Tonnen hochassays niedrig angereichertes Uran (HALEU) pro Jahr zu produzieren.“

Diese Maßnahme wird von höchster politischer Ebene angekündigt: „Der britische Premierminister Rishi Sunak sagte, dass der Bau der Urananreicherungsanlage für die Gewährleistung der nuklearen und energiepolitischen Sicherheit des Landes unerlässlich sei.“ Großbrittanien ist Atomwaffenstaat und seit einigen Jahren dabei, dass erforderliche Know-How auch mit Maßnahmen im vermeintlich zivilen Atombereich zu erhalten bzw. auszubauen. Unter anderem der Bau des völlig überteuerten AKW Hinkley Point wird in diesem Zusammenhang genannt.

Frankreich erweitert ebenfalls und setzt auf HALEU

Auch Frankreich ist dabei, seine Uran-Anreicherung aufzurüsten und strebt dabei auch die Herstellung von HALEU an. Frankreichs Urananreicherung basiert inzwischen vollständig auf der Technik der Ultrazentrifugen von URENCO. Mitte der 2000er Jahre war dazu mit dem genannten Vertrag von Paris die Kooperation zwischen Frankreich (Orano) und der URENCO-Tochter ETC vereinbart worden.

WNN: „Im September (2023) enthüllte Orano Pläne, die Anreicherungskapazität in seiner Urananreicherungsanlage Georges Besse II (GB-II) in Frankreich zu erweitern, und sagte, dass es den Regulierungsprozess zur Herstellung von HALEU dort begonnen habe.“

Frankreich ist auf höher angereichertes Uran im Bereich LEU+ bzw. HALEU auch für sein militärische Atomprogramm abhängig. Dort werden z.B. die Atom-U-Boot-Antriebe mit Uran235 unterhalb von 20 Prozent betrieben. Der Ankündigung zufolge lässt sich annehmen, dass Uran 235 in der auf URENCO-Technik basierenden Anlage GB-II bis zu 19,75 Prozent angereichert werden soll. Damit wäre die Schwelle zur Atomwaffenfähig zwar knapp unterschritten, aber solche Uran aus GB-II könnte damit auch künftig in Atom-U-Booten landen.

Ist Produktion von HALEU und LEU+ rechtlich für URENCO zulässig?

Ob diese Nutzung der zivilen Uranfabriken zur Anreicherung von LEU+ und HALEU zulässig ist, ist zumindest eine kritische Debatte wert. Dazu wären die Verträge von Almelo etc. zu analysieren. (Siehe oben)

URENCO hatte vor einigen Jahren im Zusammenhang mit der Lieferung von herkömmlich angereichertem Uran für US-Atomreaktoren der TVO in Watts-Bar keine rechtlichen Probleme gesehen. In den US-Reaktoren in Watts-Bar wird von den USA Tritium für den Einsatz in Atomsprengköpfen hergestellt. Tritium ist eine Art Booster und verstärkt die Wirkung von Atomwaffen um ein Vielfaches. Zwar produzieren die Reaktoren auch Strom, aber die Fahrweise der Anlagen weicht von der betriebsweise üblicher Reaktoren deutlich ab, um ein mögliches Optimum von Tritium in den eingesetzten Lithium-Absorbern zu erreichen. URENCO sah natürlich keine Probleme, diese Reaktoren mit Uran zu beliefern, obwohl diese Reaktoren zwingender Bestandteil des US-Atomwaffenprogramms sind.

Die US-Regierung entschied sich jedoch gegen die Lieferung von URENCO, weil ihnen das Risiko zu hoch war, dass dies als militärische Nutzung ziviler Atomenergie-Technik von Nicht-Atomwaffen-Staaten (Deutschland, Niederlande) ausgelegt hätte werden können. Ein wichtiger Grund für diese Entscheidung dürfte aber auch gespielt haben, dass mit der Ablehnung von URENCO-Lieferungen die finanziellen Mittel für den Aufbau einer neuen US-Anreicherungstechnik leichter zu begründen waren. Amercia First.

Einige der genutzten Quellen:

<https://urencousa.com/news/sustainability/2024/nrc-accepts-uusas-license-amendment-request-for-leu>

<https://www.urenco.com/news/global/2024/advanced-fuels-announcement>

<https://www.world-nuclear-news.org/Articles/UK-aims-for-Urenco-built-HALEU-facility-by-2031>

Urangeschäfte: Honeywell USA liefert eine Million Kilogramm Uran an URENCO Europa

Der auch in Deutschland ansässige Urankonzeren URENCO erwartet eine Lieferung von über 1,2 Millionen Kilogramm Uran in Form von Hexafluorid (UF6). Die Lieferung kommt aus den USA und ist für die URENCO-Standorte in Gronau (Westfalen) sowie für die Urananlagen in Almelo (NL) und Capenhurst (GB) bestimmt. Honewell stellt in seiner Atomanlage in Metropolis aus  Natur-Uran (Yellow Cake) das gasförmige UF6 her. Mit seinen Ultra-Zentrifugen nutzt URENCO das UF6 um den Anteil des spaltbaren Uran235 von 0,7 Prozent im Naturzustand auf 3-5 Prozent zu erhöhen. Aus diesem angereicherten Uran werden in weiteren Schritten Uranbrennelemente für den Einsatz in Atomreaktoren hergestellt. Ein entsprechender Genehmigungs-Antrag der Orano-Tochter TN America LLC für den Export in das Gebiet von Euratom liegt der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Nuclear Regulatoriy Commission (NRC), unter der (update!) Lizenznummer XSOU8866 mit Datum Oktober 2024 vor. (Foto: Betreiber)

Honeywell hatte nach Arbeitskämpfen und technischer Probleme im letzten Jahrzehnt die Produktion von UF6 weitgehend eingestellt. Erst im letzten Jahr hatte der Konzern das Werk wieder in Betrieb genommen (siehe WNN: Idled US conversion plant preparing for 2023 restart)

Mit Stand 2021 hatte laut WNN die US-Nuklearaufsichtsbehörde (NRC) davon gesprochen, dass Honeywell, Metropolis sich in einem „ready-idle“-Status mit einer reduzierten Menge an Material vor Ort“ befände. Bereits 2020 hatte die NRC Betriebsgenehmigung der Anlage um weitere 40 Jahre bis März 2060 verlängert.

Neben Honeywell in Metropolis sind kommerzielle Konversionsanlagen auch in Kanada, China, Frankreich und Russland in Betrieb.

Im Zuge des Krieges von Russland gegen die Ukraine bauen die westlichen Staaten derzeit ihre Uran-Versorgung neu auf und sind teilweise dabei, bestehende Abhängigkeiten von Russland abzubauen. Weil alle AKWs-betreibenden Staaten in irgendeiner Weise auf Zulieferungen aus Russland abhängig sind, haben weder die EU noch die USA bislang einen Boykott von z.B. Uranlieferungen aus Russland verhängt. Insbesondere bei angereichertem Uran sind die Abhängigkeiten bislang noch groß.

Die USA haben zwar inzwischen rechtliche Regelungen getroffen, damit der Aufbau einer Russland-Freien Uran- und Brennstoffversorgung umgesetzt wird. Sollte eine Versorgung mit Uran-Produkten allerdings anders nicht möglich sein, können auch Importe aus Russland erfolgen. Diese Regelungen gelten bis ca. 2027. Die EU hat bislang in keiner Weise mit Maßnahmen reagiert, die den Uran-Handel mit Russland beschränken. Frankreich will die nukleare Zusammenarbeit mit dem russischen Atomkonzern Rosatom sogar noch ausbauen und plant in der Uran-Fabrik in Lingen gemeinsam mit der Rosatomtochter TVEL die Herstellung von speziellen Brennelementen russischer Bauart, die in den entsprechenden AKWs eingesetzt werden sollen.

Grüne und Linke im Bundestag hatten sich jahrelang für die Stilllegung der beiden bundesdeutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau eingesetzt. Seit der Regierungsbeteiligung in der Ampel haben die Grünen aber ihre Aktivitäten zur Stilllegung eingestellt. Im Koalitionsvertrag ist davon nicht mehr die Rede. Und auch sonst gehen vom Bundesumweltministerium oder anderen Bundesbehörden keine Maßnahmen aus, die eine Stilllegung durch eine entsprechende Atomgesetzänderung vorbereiten oder anstreben.

Im Gegenteil: Die Atomaufsicht in NRW ist dabei, den Betrieb der URENCO-Anlage in Gronau zu begleiten: URENCO will die Urananreicherung in Gronau auf die genehmigten Maximalwerte aufstocken und installiert dafür neue Zentrifugen, um den Betrieb wirtschaftlicher und die erhöhte Menge angereicherten Urans zu ermöglichen. Bis zu 4.500 Tonnen auf bis zu fünf Prozent angereicherten Urans im Jahr sind im Rahmen der bestehenden Genehmigungen zulässig. Eine vom Atomgesetz geforderte „Periodische Sicherheitsprüfung“ (PSÜ) steht kurz vor dem Abschluss.

Wo FFF F3 3F oder friday for future herkommt? Eine Idee und Schmetterlinge im Bauch: Die Proletenpassion by Knarf Rellöm

Kennt ihr das von den Schmetterlingen? Eine wahnsinnig gute Neu-Interpretation hat der Hamburger Knarf Rellöm zu verantworten. Hier über eine datenfreundliche Instanz von Invidious, nicht immer verfügbar. HIER . Sonst eben doch Yotube: – Auch und besonders ÖRF, die das irgendwie nicht kommerziell für Demokratie zeigt.

Risiko und nicht geplant – Bundestag hört an: Atommülllagerung oberirdisch für viele weitere Jahrzehnte

Von einem „sachlichen Austausch“ sprechen die Bericherstatter:innen von „Heute im Bundestag“ mit Blick auf die heutige Anhörung im Umweltausschuss. Man könnte aber auch sagen: Da haben viele irgendwie jeweils erklärt und berichtet – nur miteinander diskutiert wurde in keiner Weise. Die Abgeordneten der Fraktionen und Gruppe hatten Sachverständige berufen, die zu einem Antrag der CDU angehört wurden: Beschleunungsmöglichkeiten bei der Endlagersuche für hochaktive Abfälle. Anlass oder Hintergrund für den CDU-Antrag im Bundestag ist das Eingeständnis der staatlichen Akteure im Verfahren, dass eine geplante Festlegung für einen Endlagerstandort bis 2031 – wie es im Standortauswahlgesetz festgelegt wurde – nicht haltbar ist und eine solche Entscheidung wohl erst Ende der 2040er oder gar erst in den 2060er Jahren möglich sein könnte. Dass bis dahin der gesamte Atommüll oberirdisch irgendwo rumliegt, ist halt so.

Vertreter:innen aus dem Nationalen Begleitgremium, aus der Begleitgruppe beim Suchverfahren und auch die von den Linken berufene Vertreterin des Atommüllreports listeten die brennenden Fragen auf: Was eigentlich passiert mit dem Atommüll, wenn er nun für weitere Jahrzehnte oberirdisch gelagert wird? Nicht nur hochradioaktiven Probleme sind elementar. Was passiert denn nun bei den Zwischenlagern für diese Abfälle, deren Genehmigungen nach und nach auslaufen. Schon ca. 2028 müssten die NEU-Genehmigungsverfarhren für Gorleben und Ahaus anlaufen. Wie aber muss denn das nach Stand von Wissenschaft und Technik heute aussehen? Wie ist das mit den Behältern und dem Inhalt und dem späteren Antransport an ein Endlager? Halten die solange oder bröseln die radioaktiven Inhalte im Behälter und könnten die Dichtungen versagen? Wird erforscht, heißt es. Endlager kommt 2050, hieß es. Endlager ist Gorleben, hieß es über Jahrzehnte.

Auch bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen kommt im Grunde nichts voran. Immer wieder verzögert sich das geplante Endlager im Schacht Konrad. Selbst wenn es käme, wäre es zu klein. Aber eigentlich braucht es auch hier einen Neustart. Nur will darüber niemand reden. Auch die Grünen nicht. Das Kritikpotential der ehemaligen Anti-Atom-Partei ist schon erschreckend abgeschmolzen. Sollte das auch eine Folge der Klimakatastrophe sein?

Interessant der Beitrag aus Österreich, der sich noch mal mit dem Unsinn von Wiederaufarbeitung und Transmutation befasste, der im Antrag der CDU enthalten war und von dem die AfD schon seit Jahren schwärmt. Weder würde ein Endlager überflüssig, wenn das Transmutieren funktionieren würde, noch gibt es diese Technik überhaupt in irgendeiner behaupteten Weise, so die Sachverständige. Was nicht Thema war: Immer wieder wäre bei der Transmutation und Wiederaufarbeitung Plutonium im Spiel. Also der Stoff, aus dem die Atombombe ist. Der Traum aller, die gerne spalten.

Sachlicher Austausch über schnellere Endlagersuche

Bei einer Anhörung des Umweltausschusses, wie mögliche Verzögerungen bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager zu vermeiden sind, kam es zu einem sachlichen Austausch von Argumenten durch die Sachverständigen. Gegenstand der Anhörung am Mittwoch, 5. Juni 2024, war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Endlagersuche beschleunigen – Akzeptanz sichern“ (20/5217).

Darin beziehen sich die Abgeordneten auf ein Papier der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), demzufolge sich die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll unter Umständen bis ins Jahr 2068 hinziehen könnte, und fordern von der Bundesregierung Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren sowie die Prüfung von Techniken zur Verringerung der einzulagernden Menge. Im geltenden Gesetz zur Endlagersuche ist eigentlich ein Zeitrahmen bis 2031 vorgesehen.

Zügige, aber ausdiskutierte Entscheidungen

Die Endlagersuche ist derzeit in Phase I, in der auf einer „weißen Landkarte“ von Deutschland flächendeckend geprüft wird, welche Gegend sich geologisch eignen könnte. Vorgesehen ist, dass daraus bis 2027 etwa acht Bereiche hervorgehen, die in Phase II und III eingehender geprüft werden sollen.

Dr. Klaus Nutzenberger vom Deutschen Städte- und Gemeindebund als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände betonte das Interesse der Kommunalpolitiker an zügigen, aber auch ausdiskutierten Entscheidungen. Denn je enger sich das Netz für mögliche Standorte ziehe, „desto mehr Probleme werden wir mit der Umsetzung vor Ort haben“, sagte Nutzenberger mit Blick auf die betroffene Bevölkerung. Keinesfalls wollten die Kommunen schnelle Entscheidungen, die dann wieder zurückgenommen werden.

Verfahrensbeschleunigung erst in Phase III

Andreas Sikorski vom Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz wies auf die besondere Betroffenheit seines Landes hin, in dem nicht nur das ursprünglich für ein Endlager vorgesehene Gorleben liegt, sondern bundesweit auch die meisten Zwischenlager.

Eine Möglichkeit zur Verfahrensbeschleunigung sehe er in Phase I nicht, sagte Sikorski. Denn die vorhandenen Daten reichten noch nicht aus, um die Suchgebiete einzugrenzen. Mehrere andere Sachverständige stimmten ihm hierin zu. 2027 werde man Informationen haben, wie sich das weitere Verfahren beschleunigen lässt. Potenzial hierzu sehe er insbesondere in Phase III.

Bundestag soll „Richtung vorgeben“

Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig von der Technischen Universität Clausthal warnte vor dem Risiko, dass ein Suchverfahren, das zu lange dauert, am Ende ganz scheitern könnte. Gleichzeitig müsse aber auch der Eindruck politischer Einflussnahme auf eine wissenschaftliche Diskussion vermieden werden. Ein solcher Eindruck hatte letztlich zum Scheitern des Projekts Gorleben geführt. Allerdings, so Röhlig, stehe es dem Bundestag durchaus zu, die „Richtung vorzugeben“. Das Verfahren sei ein „wissenschaftsbasiertes, aber nicht wissenschaftsgeleitetes“.

Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Einzelsachverständige Michael Sailer, der die BGE berät, begrüßte ausdrücklich den Antrag der Unionsfraktion. Der Bundestag müsse nochmals deutlich machen, dass es ihm um eine „starke Einengung“ des Suchgebiets geht. „Wir brauchen vom Auftraggeber eine klare Aussage dazu“, betonte Sailer. Egal wie die Standortentscheidung am Ende falle, es werde der dortigen Bevölkerung nicht gefallen, „aber wir brauchen ein Endlager“.

Dr. Tim Vietor von der Schweizer Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) berichtete, dass sein Land für die laufende Endlagersuche nur zwanzig Jahre benötige. Gründe seien unter anderem, dass die Zeitplanung beim Bund zentralisiert sei, alle Verfahrensbeteiligten eng zusammenarbeiteten und manche Schritte parallel erfolgten. „Die Lösung liegt nicht so sehr im Theoretisieren, sondern im Tun“, sagte Vietor.

Zwischenlager nicht aus den Augen verlieren

Elisa F. Akansu als Vertreterin der Gruppe der unter 35-jährigen im Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) wies darauf hin, dass sich heute im Gegensatz zur vorangegangenen Generation nur wenige junge Menschen für die Endlagersuche interessierten. Es gehe aber um den richtigen Umgang mit einem gefährlichen Erbe auch für künftige Generationen. Die Endlagersuche müsse beschleunigt werden, „soweit es nicht zu Lasten der Sicherheit“ gehe.

Arno Sittig als Vertreter der jungen Generation im Nationalen Begleitgremium (NPG) pflichtete ihr bei. Die BGE habe mit ihrem gestreckten Zeitplan „im NPG Vertrauen gebrochen“. Sittig wünschte sich vom Bundestag, schon jetzt und nicht erst in der nächsten Legislaturperiode die Diskussion über das weitere Vorgehen im Phase II und III zu führen. Sowohl Akansu als auch Sittig plädierten dafür, die Zwischenlager nicht aus den Augen zu verlieren. Selbst bei eingehaltenem Zeitplan für die Endlagersuche würden diese noch Jahrzehnte benötigt und bei einer Verzögerung erst recht. Es gelte auch eine Verlängerung der Zwischenlagerung gesetzlich abzusichern.

Unterstützung erhielten sie in dieser Forderung von Ursula Schönberger vom Fachportal Atommüllreport. „Dringender Handlungsbedarf“ bestehe zudem bei der Lagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle. Seit 2015 sei klar, dass der dafür vorgesehene Schacht Konrad in Niedersachsen nicht geeignet ist. Schönberger forderte, auch für diese Abfälle ein Standort-Auswahl-Verfahren gesetzlich vorzuschreiben.

„Kein Müll, sondern Wertstoff“

Der von der AfD benannte Einzelsachverständige Dr.-Ing. Klaus-Dieter Humpich forderte, abgebrannte Brennstäbe von Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung ins Ausland zu geben. Mit der in ihnen gespeicherten Energie ließe sich noch viel Strom erzeugen und Verbrennung von Öl oder Kohle vermeiden. Sie seien „kein Müll, sondern Wertstoff“. Sie zu verbuddeln verstoße „gegen jede Nachhaltigkeit“.

Humpich führte außerdem aus, warum aus seiner Sicht Salzstöcke besser als andere geologische Formationen für die Endlagerung geeignet sind. Wenn man die Politik beiseitelasse und rein wissenschaftlich entscheide, könne man die Endlagersuche schnell beenden, indem man Gorleben als „besterforschtes Projekt der Welt“ auswähle.

Partitionierung und Transmutation

In einem Punkt des Antrags der Unionsfraktion goss Dr. Friederike Frieß von der Universität für Bodenkultur Wien Wasser in den Wein. Darin fordern die Abgeordneten Forschungsförderung im Bereich der Partitionierung und Transmutation (P&T), um mit diesen Verfahren die Menge des hochradioaktiven Abfalls deutlich zu verringern.

Frieß wies darauf hin, dass bei diesen Verfahren noch viele Jahrzehnte der Forschung nötig seien und sich noch nicht absehen lasse, ob eine großtechnische Umsetzung von P&T überhaupt jemals möglich sein wird. Und selbst wenn, helfe es nur bedingt, weil es dann mehr schwach- und mittelaktiven Abfall gebe, der ebenfalls endgelagert werden muss.

Gefahr für Wärmewende

Aus einem besonderen Grund warnte Gregor Dilger vom Bundesverband Geothermie vor Verzögerungen bei der Standortauswahl. Denn diese könnten wegen möglicher Konflikte zwischen Endlagerung und Nutzung der Erdwärme die Wärmewende bis 2045 gefährden.

Dilger äußerte deshalb drei Bitten an die Politik: Das Auswahlverfahren schnell voranzutreiben, bei der Standortprüfung Tiefen bis 400 Meter auszunehmen sowie klarzustellen, dass Standorte unter Wohngebieten nicht für die Endlagerung in Frage kommen. Außerdem äußerte er den Wunsch, die Daten aus der Endlagersuche auch für geothermische Informationssysteme zur Verfügung zu stellen. (pst/05.06.2024)

Zeit: Mittwoch, 5. Juni 2024, 11 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700

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