Gegen wachsende Atomgefahren: NaturFreunde jetzt offizieller Partner der internationalen Atomwaffen-Verbots-Kampagne (ICAN)

Vor dem Hintergrund wachsender Gefahren einer nuklearen Katastrophe ist der Umweltverband „NaturFreunde Deutschland e.V.“ nun offiziell Partner der mit dem Nobelpreis ausgeszeichneten Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) geworden. Das haben die NaturFreunde und ICAN Deutschland heute in einer gemeinsamen Presseerklärung öffentlich bekannt gemacht. Seit Jahren werden überall Atomwaffen „modernisiert“. Der Krieg Russlands in der Ukraine und die Drohungen eines Einsatzes von Atomwaffen, aber auch die Kämpfe rund um das größe AKW in Saporischschja mit seinen sechs Reaktoren und dem dort lagernden Atommüll haben international die nuklearen Risiken erhöht. „Die Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes – ob vorsätzlich oder versehentlich – wären katastrophal und würden nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch ganze Ökosysteme zerstören“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Bereits im März ist der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) nach einem Beschluss der Bundesdelegierten-Versamlung des Verbandes Partner von ICAN geworden. Die Bundesrepublik Deutschland hat bislang den Atomwaffenverbots-Vertrag der Vereinten Nationen nicht unterschrieben. US-Atomwaffen sind im Rahmen der NATO in Büchel in der Eifel stationiert. Im Rahmen der „Nuklearen Teilhabe“ sind deutsche Piloten und Flugzeuge im Krisenfall dafür vorgesehen, diese Waffen in die vorgesehenen Ziele zu fliegen.

Die beiden NGOs warnen vor den nuklearen Gefahren: “ Radioaktive Verseuchung, verheerende Feuersbrünste und der massive Ausstoß von Schadstoffen in die Atmosphäre würden einen erheblichen und langanhaltenden Einfluss auf die Umwelt haben. Alleine die mehr als 2.000 bereits erfolgten Atomwaffentests haben zu massiver, noch heute spürbarer Umweltzerstörung geführt.“

Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde betont: “Die NaturFreunde lehnen die Modernisierung, den Bau und den Besitz von Atomwaffen ab. Atomwaffen müssen endlich international geächtet werden und der Besitz oder die Drohung des Einsatzes mit Atomwaffen muss durch ein internationales Gericht geahndet werden. Die Bundesregierung muss das Verbot von Atomwaffen unterstützen, das Atomwaffenlager in Büchel schließen und dem Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beitreten. Wir freuen uns, diese Forderungen nun auch als offizieller ICAN-Partner vertreten zu können und hoffen auf viele weitere gemeinsame Aktionen.“ Erst vor wenigen Tagen hatte die NaturFreunde noch mal deutlich gegen einen bundesdeutschen Wiedereinstieg in die Atomenergie ausgesprochen.

  • Besonders aktiv in Sachen Atomgefahren und Krieg sind die ebenfalls mit einen Nobelpreis ausgezeichneten „Internationalen Ärzt:innen zur Verhütung eines Atomkrieges“ (IPPNW). Zuletzt hatte die Organisation ein Verbot von Militärangriffen auf Atomanlagen gefordert. Die IPPNW ist gemeinsam mit ICAN aktuell mit einer Kampagne am Start, mit der auf die Opfer und die weiterhin bestehenden radiologischen Umweltbelastungen in den Gebieten im Zusammenhang mit den oberirdischen Atomwaffentests aus den 1950er und 1960er Jahren aufmerksam gemacht werden soll. Der Atomwaffen-Verbots-Vertrag der Vereinten Nationen enthält auch Forderungen an die internationale Staatengemeinschaft, die  betroffenen Menschen zu unterstützen und Maßnahmen zu ergreifen, um die radiologisichen Folgen zu begrenzen. Siehe z.B. hier auf der Homepage der IPPNW und z.B. dieses  Faltblatt über die humanitären Folgen der Atomtests auf den Marshallinseln und weltweit sowie über das IPPNW-Projekt “To Survive is to Resist” (PDF)
  • Partner von ICAN: Die Partnerschaft bei der 2017 mit dem Nobelpreis ausgezeichneten „International Campaign to Abolish Nuclear weapons“ (ICAN) kann über die Zentrale in der Schweiz beantragt werden. Das erfolgt über diesen Link „Become a Member„. Die ICAN-Partner vernetzen sich sowohl national und international, um Aktivitäten zu fördern, damit möglichst viele Staaten den UN-Atomwaffenverbots-Vertrag unterzeichen. Über Maillinglisten und regeläßigen Online-Konferenzen werden Informationen ausgetauscht und Aktionen geplant. 

Olaf Band, Bundesvorsitzender des BUND hatte im März zur Partnerschaft mit ICAN und zu den Gefahren der Atomenergie erklärt: „„Diese existenzielle Bedrohung für Mensch und Umwelt muss der Vergangenheit angehören. Die Abschaffung aller atomaren Gefahren war und ist für uns als BUND ein großes Anliegen. Daher ist unsere ICAN- Mitgliedschaft nur Folgerichtig und es ist gut nun Teil dieser wichtigen internationalen Kampagne zu sein.“ Das höchste Gremium des BUND, die Bundesdelegiertenversammlung, hatte den ICAN-Beitritt im November 2022 einstimmig beschlossen.“

Johannes Oehler, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland ergänzte zur neuen Partnerschaft: “Die NaturFreunde setzen sich seit langem für den Schutz der Umwelt und die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ein. Atomwaffen abzuschaffen ist da nur konsequent, da sie permanent das Leben von Menschen, Tieren und die Umwelt bedrohen. Ihr Beitritt zu ICAN unterstreicht ihre Bemühungen, auf politischer Ebene positive Veränderungen zu bewirken. Die Zusammenarbeit zwischen den NaturFreunden und ICAN stärkt unser Bündnis und wird dazu beitragen, das Bewusstsein für die dringende Notwendigkeit vollständiger nuklearer Abrüstung zu stärken“.

** Dokumentation der gemeinsamen Presserklärung von ICAN und NaturFreunde Deutschland:  Pressemitteilung – 18.08.2023
Zur Presseseite bei ICAN Deutschland geht es hier. Die Presseseite der NaturFreunde Deutschland ist hier.

NaturFreunde Deutschlands und ICAN treten gemeinsam für eine atomwaffenfreie Welt ein

Berlin, 18.08.2023 – Die NaturFreunde Deutschlands setzen sich fortan auch als ICAN-Partnerorganisation für eine atomwaffenfreie Welt ein. Damit setzen die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) und die NaturFreunde ihre langjährige Kooperation fort. Dieser Schritt unterstreicht das Engagement der NaturFreunde für globale Abrüstung und die Förderung des Friedens auf internationaler Ebene.

Die Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes – ob vorsätzlich oder versehentlich – wären katastrophal und würden nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch ganze Ökosysteme zerstören. Radioaktive Verseuchung, verheerende Feuersbrünste und der massive Ausstoß von Schadstoffen in die Atmosphäre würden einen erheblichen und langanhaltenden Einfluss auf die Umwelt haben. Alleine die mehr als 2.000 bereits erfolgten Atomwaffentests haben zu massiver, noch heute spürbarer Umweltzerstörung geführt.

“Die NaturFreunde setzen sich seit langem für den Schutz der Umwelt und die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ein. Atomwaffen abzuschaffen ist da nur konsequent, da sie permanent das Leben von Menschen, Tieren und die Umwelt bedrohen. Ihr Beitritt zu ICAN unterstreicht ihre Bemühungen, auf politischer Ebene positive Veränderungen zu bewirken. Die Zusammenarbeit zwischen den NaturFreunden und ICAN stärkt unser Bündnis und wird dazu beitragen, das Bewusstsein für die dringende Notwendigkeit vollständiger nuklearer Abrüstung zu stärken“, so Johannes Oehler, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland.

Der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Deutschlands, Michael Müller, betont ebenfalls die Bedeutung dieses Schrittes und erklärt: “Die NaturFreunde lehnen die Modernisierung, den Bau und den Besitz von Atomwaffen ab. Atomwaffen müssen endlich international geächtet werden und der Besitz oder die Drohung des Einsatzes mit Atomwaffen muss durch ein internationales Gericht geahndet werden. Die Bundesregierung muss das Verbot von Atomwaffen unterstützen, das Atomwaffenlager in Büchel schließen und dem Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beitreten. Wir freuen uns, diese Forderungen nun auch als offizieller ICAN-Partner vertreten zu können und hoffen auf viele weitere gemeinsame Aktionen.“

Gemeinsam mit einer Vielzahl von Partnerorganisationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten kämpft ICAN für die Abschaffung von Atomwaffen. Der von ICAN initiierte UN-Atomwaffenverbotsvertrag trat 2021 in Kraft. Mehr als die Hälfte aller Staaten weltweit haben sich dem Vertrag angeschlossen, die Bundesrepublik Deutschland gehört nicht dazu.

Anfang des Jahres 2023 war mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND e.V) schon eine große Umweltschutzorganisation ICAN Partner geworden. Mit den NaturFreunden Deutschlands hat ICAN eine weitere starke Partnerorganisation gewonnen, die sich für einen Beitritt Deutschlands zu diesem Vertrag ausspricht.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an:

Yannick Kiesel, kiesel@naturfreunde.de

Aicha Kheinette, presse@ican.berlin

Über ICAN

Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) ist ein globales Bündnis, das sich für die Abschaffung von Atomwaffen einsetzt und 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde. ICAN arbeitet mit Regierungen, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft zusammen, um ein globales Verbot von Atomwaffen zu erreichen und eine atomwaffenfreie Welt zu schaffen.

www.icanw.de

Über die NaturFreunde

Die NaturFreunde Deutschlands sind ein politischer Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport & Kultur. Mehr als 65.000 Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich für die sozialökologische Transformation der Gesellschaft. Das Engagement gegen die Atomkraft hat bei den NaturFreunden eine lange Tradition. Schon in den 1950er-Jahren unterstützten die NaturFreunde die „Anti-Atomtod”-Bewegung. Am 26. März 2011 waren die NaturFreunde Deutschlands Anmelder der zentralen Anti-Atom-Demo in Berlin, bei der 120.000 Menschen nach der Atomkatastrophe von Fukushima für eine Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland protestierten.

www.naturfreunde.de
Kontakt:

Tel.: +49 (0) 30 5490 8340
Körtestr. 10
10967 Berlin
Deutschland

Dekontaminiert: Mit Säure gegen atomare Laufzeitverlängerung

Das muss hier einfach noch mal nachgereicht werden. Was war das für ein Aufschrei. Grüne zwingen AKW-Betreiber, die abgeschalteten Reaktoren mit Säure zu zerstören, nur um die Dinger kaputt zu machen und damit ein Wiederanfarhren zu verhindern. Dass das vom Bundestag beschlossene Atomgesetz dabei eine Rolle spielt – ist doch egal. Dass das mit Strahlenschutz für Mitarbeitende in den Atommeiler zu tun hat – kleinlich irgendwie. Die vermutlich auch grünversiffte deutsche presse agentur – dpa – hatte jüngst einen Faktencheck gemacht, der natürlich für einschlägig nuklear Interessierte wenig relevant sein dürfte. Quizfrage: Wenn in Bayern im AKW Isar 2 nun diese Dekontaminierung erst nach den Wahlen in Bayern im Jahr 2024 durchgeführt wird, ist das …

  • a. ein normaler technischer Vorgang im Rahmen der betriebsbedingten Ablaufpläne?
  • b. ein deutlicher Hinweis darauf, dass Bayern als Bundesland die Wiederinbetriebnahme des AKW vorbereitet und PreußenElektra mitspielt?
  • c.egal, Hauptsache Atomstrom!
  • d. dass die Grünen da gar keinen Einfluss haben. (Mehrfach-Antworten sind möglich)

Der dpa – Fakencheck ist hier online. „Einsatz von Säure gängig – Betreiber veranlassen Dekontamination nach AKW-Abschaltung

dpa berichtet in dem Faktencheck davon, dass der betriebsübliche Einsatz von Säure zur Dekontamination in Reakoren ein normaler Vorgang ist. Wörtlich: „Die von den AKW-Betreibern initiierte Dekontamination nach Abschaltung ist gängige Praxis und Teil der Betriebsgenehmigung. Politische Machtverhältnisse spielen dabei keine Rolle.“

Das belegen die Checker mit Fakten und Ansagen aus Behörden und von Betreibern, wobei sie zunächst die Betriebsabläufe zur Abschaltung und dann zur endgültigen Stilllegung beschreiben. Es geht um die Nachbetriebsphase, in der  noch die Betriebsgenehmigung gilt – und die dann irgendwann auf Antrag des Beteibers durch eine neue Genehmigung, die Stilllegungs- und Abrissgenehmigung SAG abgelöst wird.

Für die Dekontamination ist die SAG jedoch nicht erfoderlich, sondern die erfolgt, nachdem der Reaktorbehälter von den Brennelmenten frei geräumt ist. Almut Zyweck, Sprecherin des AKW-Betreibers PreussenElektra, so die dpa, stellt fest: Die nach ihren Worten «wichtige vorbereitende Maßnahme» erfolge im Rahmen der Betriebsgenehmigung.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) erklärt, laut dpa:  Beiden drei zuletzt abgeschalteten drei Druckwasserreaktoren „“werden als erstes zur Dekontamination die Elemente des Primärkreises mit Säure freigespült», erläutert der VDI online.“Dekontamniert wird, um die Strahlenbelastung zu reduzieren. dpa: „Die Gefahr für das bei Stilllegung und Abbau vor Ort tätige Personal werde dadurch deutlich reduziert, erklärt auch das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in einem Sicherheitsbericht.“

dpa zitiert weiter aus dem genannten Statement des VDI und schreibt: Es sei grundsätzlich möglich, die betroffenen Komponenten des Primärkreises so zu dekontaminieren, dass sie keinen dauerhaften Schaden nehmen, so der Sprecher des BMUV. Wenn allerdings der Abbau der AKW anstehe, sei «im Interesse des Strahlenschutzes eine besonders gründliche und damit die Komponenten stark und auf unter Umständen auf Dauer schädigende Dekontamination vorgesehen», erklärt der Sprecher.

Als Beispiele für abgeschlossene Primärkreis-Dekontaminationen nennt der Online-Artikel die AKW Grohnde in Niedersachsen und Brokdorf in Schleswig-Holstein. Diese wurden Ende 2021 vom Netz genommen. PreussenElektra-Sprecherin Zyweck bestätigt, dass seitdem in beiden Kraftwerken eine Primärkreis-Dekontamination durchgeführt worden sei.

Jenseits dieser Faktenlage und technischen Erläuterung macht sich dpa aber auch noch die Mühe, und schaut sich die Bundesländer und die Politik an, in denen die AKWs stehen:

„Betrachtet man indes die politischen Machtverhältnisse zum entsprechenden Zeitpunkt des gängigen Säureeinsatzes, waren in Schleswig-Holstein tatsächlich die Grünen an der Macht – von 2017 bis 2022 in einer Jamaika-Koalition und seit Mitte 2022 in der Konstellation Schwarz-Grün. In Niedersachsen regierte bei der chemischen Reinigung im Mai und Juni 2022 eine große Koalition aus SPD und CDU. Daneben gibt es weitere Beispiele für Dekontaminationen vor Stilllegungen, an denen die Grünen nicht in der Regierung waren. Beim AKW Unterweser in Niedersachsen gab es im vierten Quartal 2012 eine schwarz-gelbe Landesregierung, beim AKW Grafenrheinfeld in Bayern war in der zweiten Jahreshälfte 2016 die CSU an der Macht.“

Außerdem wird natürlich noch auf das Atomgesetz hingewiesen, dass 2017 geändert wurde, um die Abläufe von der Abschaltung zur Stilllegung vom Bundestag geregelt wurden: Danach sind AKW «unverzüglich stillzulegen und abzubauen». „Endgültig platzen sollte er spätestens Anfang 2024: Dann plant PreussenElektra die Primärkreis-Dekontamination bei Isar 2“, stellt die dpa mit Blick auf die Freunde eines nuklearen Wiedereinstiegs fest. (Stand: 19.4.2023)

Links von dpa:

Erhöhte Atomrisiken – Bundesregierung intensiviert Schutz gegen radioaktive Gefahren

Die Bundesregierung will angesichts wachsender Risiken den nuklearen Notfallschutz verbessern. Ein entsprechender Entwurf aus dem BMU ist jetzt vom Kabinet verabschiedet worden. Damit sollen Notfallpläne bei nuklearen Unfällen im Zusammenhang mit Atomtransporten und Atomanalagen ausgebaut werden. Seit Jahren verschärfen die Behörden – meist unter strenger Geheimhaltung – den Schutz von Nuklearanlagen gegen Terrorangriffe und inzwischen auch wegen wachsender Risiken im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Schon seit den Anschlägen von 911 laufen Nachrüstungsmaßnahmen an bundesdeutschen Atomanlagen, die bis heute nicht abgeschlossen sind. Jetzt werden außerdem für den Fall von radioaktiven Freisetzungen Notfallpläne erweitert. Das  BMU spricht ausdrücklich auch von radiologischen Risiken im Zusammenhang mit grenznahen Atomkraftwerken sowie der „anhaltend problematische(n) Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja“.

Zuständig beim BMU ist das „Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)“, das mit entsprechenden Landesbehörden zusammenarbeitet.

Auch im Rahmen der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie, die im Zuge des Ukraine-Krieges vor wenigen Monaten von der Bundesregierung vorgelegt wurde, wird angesichts der globalen Entwicklungen dem Schutz gegen nukleare Katastrophen größeres Augenmerk zuteil. Über die Planungen bzw. Vorbereitungen im Rahmen einer Sicherheitsstrategie, zu der diese neuen  Notfallenpläne zu zählen sein dürften, gibt es bislang wenig kritische Aufmerksamkeit.

Dabei zeigt sich immer mehr, dass die Atomenergie mit ihrem strahlenden Erbe in einer zukunftsfähigen Gesellschaft keinen Platz haben darf, weil sie alle künftigen Generationen auf massive Schutzmaßnahmen und Kontrollen festlegt und dennoch angreifbar bleibt.

Ein Angriff – ob als Terroranschlag oder in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen, hätte in jedem Fall massive Folgen für die regionale Bevölkerung. Die Ereignisse rund um den Krieg Russlands in der Ukraine stellen eine neue Dimension von Risken dar, weil damit Waffensysteme zum Einsatz kommen könnten, die bislang im Rahmen von Terroranschlägen kleiner Gruppen ausgeschlossen waren.

Auch die Zwischenlager mit hochradioaktiven Atommüll, die auf bundesweit 16 Standorte verteilt sind (plus München-Garching) stehen im Focus der neuen Risiken. Es wird damit gerechnet, dass ab Anfang 2024 über 150 Castor-Behälter als LKW-Transporte von Jülich nach Ahaus quer über die Straßen in NRW rollen sollen.

  • Die aktuelle PM des BMU mit weiteren Informationen zum nuklearen Notfallschutz gleich unten als Dokumentation.
  • Über die Nationale Sicherheitsstrategie und die Bedeutung von Maßnahmen auch gegen radiologische Gefahren ist hier auf der entsprechenden Seite der Bundesregierung mehr zu erfahren. Es gibt auch diese spezielle Seite über die Nationale Sicherheitsstragie. Die Strategie liegt auch als Broschüre bzw. PDF vor und ist hier online bei der Bundesegierung zu finden, bzw. direkt auch hier.

Zum Hintergrund berichtet umweltFAIRaendern zum Thema SEWD und Terroschutz regelmäßig, hier einige akteulle Texte:

Dokumentation: 16.08.2023  – BMUV – Planung für radiologische Notfälle wird verbessert

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des BMUV den Allgemeinen Notfallplan für radiologische Notfälle, wie Atomkraftwerk-Unfälle oder den Transport radioaktiver Stoffe, beschlossen.

Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat das Bundeskabinett heute den Allgemeinen Notfallplan des Bundes beschlossen. Er gilt für verschiedene Arten radiologischer Notfälle im In- und Ausland wie beispielsweise nach Unfällen in einem Atomkraftwerk oder beim Transport radioaktiver Stoffe. Der Notfallplan sieht dafür Planungsszenarien vor und regelt darauf aufbauend Kriterien für Schutzmaßnahmen, Verfahren zur Warnung und Information der Bevölkerung sowie Vorschriften für die behördliche Zusammenarbeit und Abstimmung im Falle eines radiologischen Notfalls. Der Notfallplan löst bestehende Planungsdokumente teilweise ab und wird dem Bundesrat als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September zur Zustimmung vorgelegt.

Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund)

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Auch nach dem Atomausstieg bleibt der Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte bei radiologischen Notfällen eine wichtige Aufgabe von Bund und Ländern, denn die Risiken der Atomkraft machen nicht an der Landesgrenze halt. Das gilt in besonderem Maße für grenznahe Atomkraftwerke. Aber auch mit Blick auf die seit März 2022 anhaltend problematische Situation in dem von Russland besetzten ukrainischen AKW Saporischschja ist es gut, optimal auf AKW-Unfälle vorbereitet zu sein. Mit dem Plan erreichen wir eine deutliche Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland.“

Der neue Notfallplan ist speziell auf die in den letzten Jahren zwischen Bund und Ländern neu geregelten Zuständigkeitsverteilung zugeschnitten. Eine besondere Rolle spielt dabei das beim BMUV eingerichtete Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund). Hauptaufgabe des RLZ-Bund ist es, bei schweren überregionalen Notfällen das radiologische Lagebild zu erstellen sowie die Bevölkerung zu informieren und ihr Verhaltens­empfehlungen zu geben.

Zur Ergänzung des Allgemeinen Notfallplans des Bundes erarbeitet die Bundesregierung gegenwärtig mehrere besondere Notfallpläne, die die Notfallreaktion in bestimmten, bei solchen Notfällen potenziell betroffenen Sachbereichen regeln. Dazu gehören beispielsweise der Katastrophenschutz und die medizinische Behandlung von kontaminierten Personen, die Lebensmittelsicherheit sowie das Abfallmanagement. Auch die Länder erarbeiten zusätzliche Notfallpläne, die die Bundespläne ergänzen sollen.

Ziel der sachbereichsübergreifenden Notfallplanung ist es, den Schutz vor radiologischen Gefahren im Sinne eines Allgefahrenansatzes in die verschiedenen Bereiche des Bevölkerungsschutzes zu integrieren. Bis zum Inkrafttreten dieser Notfallpläne gelten zahlreiche existierende Dokumente als vorläufige Notfallpläne des Bundes und der Länder fort.

Die Erstellung von aufeinander abgestimmten Notfallplänen des Bundes und der Länder erfolgt nach Maßgabe des Strahlenschutzgesetzes, welches eine entsprechend Vorgabe einer EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Der allgemeine Notfallplan des Bundes wird als allgemeine Verwaltungsvorschrift Ende September dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

16.08.2023 | Pressemitteilung Nr. 129/23 | Nukleare Sicherheit

WayBack – Dokumentation 2010: Auswirkungen von gezielten Flugzeugabstürzen auf Zwischenlager für Kernbrennstoffe

Sind AKWs und die Zwischenlager für hochradioaktive Atomabfälle ausreichend gegen den gezielten Flugzeugabsturz gesichert? Diese Frage war nach den Terroranschlägen von 911 in den USA in aller Welt überaus aktuell. Immerhin hatten die Attentäter zunächst auch den Angriff mit einem Flugzeug auf einen Atomreaktor in der engeren Auswahl für die Dimension dieser Terrorangriffe, – in denen die Täter ihren eigenen Tod einplanten. Was daraus als Gefahr durch Anschläge auf Atomanlagen resultierte und welche Risiken eine Gesellschaft auf sich nehmen will, – darüber entbrannte in den Folgejahren im kleinen Kreis eine heftige Debatte. Angeheizt auch dadurch, dass ein von Behörden geheim gehaltenes Gutachten und nur in Teilen schließlich doch irgendwie bekannt gewordenes Gutachten, aufzeigte, dass mindestens für einige ältere, auch besondere Reaktoren im Rahmen der Atombranche, unverhältnismäßig große Unfall-Risiken bestanden. Doch schon dieses Thema war in der hiesigen Mehrheitsgesellschaft kein besonderes Thema mehr, war doch der Atomausstieg nach der mehrfachen Katastrophe im japanischen Fukushima von dem linken bis ins konservativ-rechte Lager bis in die CSU pro Atomausstieg.

Anfang 2010 geriet die Zwischenlagergung von hochradioaktivem Abfall in den Focus, besonders mit Blick auf den fehlendenden Terrorschutz. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig war mit einer Klage befasst, , die bezweifelte, dass das das Lager in Brunsbüttel ausreichend gesichert sei. Auf den Seiten der damals zuständigen Behörden ist eine Veröffentlichung dazu nicht mehr im Original online (sonst informiert mich bitte!). Für das Original muss man entweder den Atommüllreport oder aber direkt die „Wayback-When“-Machine nutzen. Warum die Erinnerung lohnt: Auch heute ist die Debatte um den ausreichenden Schutz von Atomanlagen brisant: Weil die Anforderungen an den Terrorschutz und neue Risiken infolge des Krieges Russlands in der Ukraine wachsen.

Transport / Lagerung >  > Auswirkungen gezielter Flugzeugabsturz

Auswirkungen von gezielten Flugzeugabstürzen auf Zwischenlager für Kernbrennstoffe

Gesetzliche Grundlagen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist für die Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern nach § 6 des Atomgesetzes (AtG) zuständig und hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung nach § 6 AtG erfüllt sind. Hierbei ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch zu prüfen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (= SEWD) gewährleistet ist. In diese Prüfung sind auch Terror- und Sabotageakte einzubeziehen.

Bei der Prüfung ist die Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios von besonderer Bedeutung. Dabei kann auf die im Bereich der Schadensvorsorge nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG verwendeten Methoden nicht zurückgegriffen werden, da es bei SEWD-Ereignissen nicht um Versagens- oder Fehlerwahrscheinlichkeiten geht, sondern um die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung willensgesteuerter Ereignisse.

Nach den Ereignissen in den USA vom 11.09.2001 kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass auch ein Zwischenlager in Deutschland das Ziel eines gezielten Angriffs mit einem Großraumflugzeug werden kann. Nach der Einschätzung des Bundesministeriums des Innern (BMI) liegt ein absichtlich herbeigeführter Flugzeugabsturz auf eine kerntechnische Anlage außerhalb des Wahrscheinlichen, kann aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Deshalb prüft das BfS auch die Auswirkungen eines gezielten Absturzes eines Großraumflugzeuges auf Zwischenlager. Ein solches Ereignis darf, um die Schutzziele für Einwirkungen Dritter einzuhalten, nicht zu einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung führen. Vor dem 11.09.2001 wurde allein der zufällige Absturz von Militärflugzeugen mit wesentlich geringeren Treibstoffmengen betrachtet.

Prüfverfahren

Für jedes momentan bestehende Zwischenlager wurden die möglichen Anflug- und Aufprallszenarien ermittelt. Dabei wurden alle gängigen Verkehrsflugzeugtypen berücksichtigt. Ausgangspunkte der Untersuchungen waren Maximalgewichte und maximaler Tankinhalt des jeweiligen Flugzeugtyps.

Für alle Standort-Zwischenlager und alle drei Zwischenlagerkonzepte wurde für einen möglichen Kerosinbrand eine Dauer von ca. 15 Minuten mit Spitzentemperaturen von bis zu 1.100 °C ermittelt. Die sonstigen Brandlasten (z. B. Sitze, Verkleidungen, Gepäck) würden zu einem nachfolgenden Mischbrand mit Temperaturen unter 700 °C führen, der innerhalb von 25 Minuten abklänge.

Die thermischen Einwirkungen auf die Behälter mit radioaktiven Abfällen können bei diesem Brand zu einer Erhöhung der Gasmenge führen, die durch ein Behälterleck strömen könnte (Standard-Helium-Leckage-Rate von kleiner gleich 10–8 Pascal (Pa) Kubikmeter pro Sekunde (m³/s) auf maximal 10–4 Pa • m³/s). Dies bedeutet keinen gravierenden Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.

Abhängig von der Wanddicke und Widerstandsfähigkeit der Zwischenlagerhalle bzw. des Eingangsgebäudes beim Tunnelkonzept würden die Wände bei einem Aufprall unterschiedlich stark beschädigt werden.

Ergebnisse

Die abschließenden spezifischen Ergebnisse liegen für alle drei technischen Grundkonzepte der in Deutschland errichteten Zwischenlager vor:

Hallenbau STEAG-Konzept

Merkmal: dicke Betonstrukturen, Wandstärke ca. 1,2 Meter, Deckenstärke ca. 1,3 Meter, einschiffiges Gebäude.

Bei den nach diesem Konzept erbauten Hallen an den Standorten Lingen, Grohnde, Brokdorf, Unterweser, Krümmel und Brunsbüttel bliebe bei einem Angriff mit einer großen Verkehrsmaschine die Gebäudestandsicherheit erhalten. Es käme lediglich zu einem lokalen Eindringen von Flugzeugteilen und zu einem geringen Kerosineintrag in das Lagergebäude. Bei einem Brand könnte durch thermische Einwirkungen auf die Behälter die Standard-Helium-Leckage-Rate erhöht werden. Dies bedeutet aber keinen gravierenden Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.

Hallenbau WTI-Konzept

Merkmal: Wandstärke ca. 70 cm bzw. ca. 85 cm, Deckenstärke ca. 55 cm, zweischiffiges Gebäude, bestehend aus zwei durch eine Zwischenwand abgetrennten Hallen.

Bei den nach diesem Konzept erbauten Hallen an den Standorten Grafenrheinfeld, Biblis, Gundremmingen, Isar und Philippsburg kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und des Daches führen. Damit ist das Eindringen größerer Mengen von Kerosin in die Hallen möglich. Jedoch können bei diesen Zwischenlagerhallen Kerosin oder andere Flüssigkeiten über Abflussöffnungen ausfließen. Dadurch wird der Entwicklung eines lang anhaltenden Kerosinbrandes entgegengewirkt. Beim WTI-Konzept kann – bei einem ungünstigen Auftreffen schnell fliegender harter Trümmerteile oder beschleunigter Bauteile des Dachstuhls der Lagerhalle – das Deckelsystem einzelner Transport- und Lagerbehälter direkt getroffen werden. Dies kann zu einer Erhöhung der Leckage-Rate bei wenigen Behältern führen. Die Behälter-Integrität bleibt auch in diesen Fällen erhalten.

Tunnelkonzept

Hierbei handelt es sich um eine unterirdische Sonderlösung aufgrund standortspezifischer Gegebenheiten. In zwei mit Spritzbeton ausgekleideten Tunnelröhren werden die Behälter eingelagert.

Beim Tunnelkonzept in Neckarwestheim blieben bei einem gezielten Absturz eines Großraumflugzeuges sowohl die Standsicherheit des oberirdisch angelegten Eingangsgebäudes als auch die der unterirdischen Tunnelröhren erhalten. Das Eingangsgebäude verfügt über Wand- und Deckenstärken von 1,5 Metern und widersteht dem Anprall eines großen Verkehrsflugzeuges. Kerosin kann nur in begrenztem Umfang über bestehende Öffnungen (z.B. für die Lüftung) eindringen. Im Fall des Tunnelkonzepts entstünde in der Folge des Flugzeuganpralls keine direkte mechanische Belastung für die Behälter. Die möglichen Einwirkungen durch umherfliegende Trümmerteile sind so gering, dass damit kein Nachlassen der spezifizierten Dichtheit (Standard-Helium-Leckage-Rate von ≤ 10-8 Pa • m³/s) verbunden ist.

Zusammenfassung

Die betrachteten Absturz-Szenarien führen nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge einer direkten Strahlung oder infolge der Freisetzung einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe (SEWD-Richtlinie). Die Prüfungen des BfS haben ergeben, dass die Eingreifrichtwerte für den Katastrophenschutz (PDF-Dokument 44 kB) von 100 Millisievert (mSv) effektiver Dosis für eine Evakuierung nicht erreicht würden. Das Schutzziel der SEWD-Richtlinie wird damit erfüllt.

Auch die Störfallplanungswerte nach § 49 der Strahlenschutzverordnung werden unterschritten. Damit ist die erforderliche Sicherheit für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen für die untersuchten Standort-Zwischenlager an den Kraftwerksstandorten auch bei einem terroristischen Angriff mit einem großen, vollbetankten Verkehrsflugzeug gegeben. Für eventuell neu beantragte Zwischenlager wird eine Einzelfallbetrachtung durch das BfS vorgenommen.

Die Reaktor-Sicherheitskommission, ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz- und Reaktorsicherheit (BMU), hat in ihrer Stellungnahme vom 11. Juli 2002 (PDF-Dokument 129 kB) zur „Sicherheit deutscher Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente in Lagerbehältern bei gezieltem Absturz von Großflugzeugen“ zusammenfassend festgestellt, dass die Transport- und Lagerbehälter auch im Falle des gezielten Absturzes eines Großflugzeuges die wesentliche Schutzfunktion des sicheren Einschlusses der radioaktiven Stoffe gewährleisten.

Gezielter Flugzeugabsturz auf Zwischenlager für Kernbrennstoffe

Nach den Ereignissen in den USA vom 11.09.2001 kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass auch ein Zwischenlager in Deutschland das Ziel eines gezielten Angriffs mit einem Großraumflugzeug werden kann. Nach der Einschätzung des Bundesministeriums des Innern (BMI) liegt ein absichtlich herbeigeführter Flugzeugabsturz auf eine kerntechnische Anlage außerhalb des Wahrscheinlichen, kann aber grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist für die Genehmigung der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Zwischenlagern nach § 6 des Atomgesetzes (AtG) zuständig und hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung nach § 6 AtG erfüllt sind. Hierbei ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch zu prüfen, ob der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gewährleistet ist. In diese Prüfung sind Terror- und Sabotageakte einzubeziehen. Bei der Prüfung ist die Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios von besonderer Bedeutung. Dabei kann auf die im Bereich der Schadensvorsorge nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 AtG verwendeten Methoden nicht zurückgegriffen werden, da es bei SEWD-Ereignissen nicht um Versagens- oder Fehlerwahrscheinlichkeiten geht, sondern um die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung willensgesteuerter Ereignisse.

Da ein terroristischer Flugzeugangriff nicht mehr ausgeschlossen werden kann, prüft das BfS inzwischen auch die Auswirkungen eines gezielten Absturzes eines Großraumflugzeuges auf Zwischenlager. Ein solches Ereignis darf, um die Schutzziele für Einwirkungen Dritter einzuhalten, nicht zu einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung führen. Vor dem 11.09.2001 wurde allein der zufällige Absturz von Militärflugzeugen mit wesentlich geringeren Treibstoffmengen betrachtet.

Die Prüfung erfolgt im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen für Zwischenlager nach § 6 AtG bzw. § 17 AtG unter Einbeziehung von Sachverständigen.

Für jedes Zwischenlager werden die möglichen Anflug- und Aufprallszenarien ermittelt, wobei alle gängigen Verkehrsflugzeugtypen, d.h. leichte, mittlere und schwere Maschinen bis hin zur Boeing 747 und zum Airbus 340 berücksichtigt werden. Hierbei werden auch das jeweilige Maximalgewicht sowie die maximalen Tankinhalte einer Boeing 747 (216 m3 Kerosin) bzw. eines Airbus 340 (195 m3 Kerosin) in Betracht gezogen.

Für die Ermittlung der mechanischen Einwirkungen auf das Gebäude werden Aufprallparameter (Aufprallgeschwindigkeiten, Aufprallwinkel, Aufprallflächen und Aufprallorte) und repräsentative Lastfälle (z.B. Aufprall einer vollbetankten großen Maschine mit hoher Geschwindigkeit senkrecht auf eine Stirn- bzw. Seitenwand) ermittelt.

Für harte Flugzeugteile (mit großer Masse und entsprechender Stoßkraft) wie z.B. Triebwerkswelle oder Fahrwerksaufhängung wurden gesonderte Stoßlast-Zeitfunktionen erstellt. Sie werden bei der Analyse der Wirkung von Flugzeugtrümmern auf Gebäude bzw. Behälter zugrunde gelegt.

Die mechanischen Analysen zum Gebäudeverhalten werden unter Verwendung von Finite-Elemente-Rechenmodellen, unterschiedlichen Berechnungsverfahren, z.B. zum Durchstanzverhalten und zum Penetrationsverhalten der Gebäudestrukturen, und Computersimulationen durchgeführt.

Bei der Analyse thermischer Einwirkungen auf das Gebäude wird zunächst betrachtet, welcher Anteil des Kerosins in das Lagergebäude eindringen und damit zu thermischen Einwirkungen auf die Transport- und Lagerbehälter führen könnte. Für die Auswahl ungünstiger Brandszenarien sind neben der Anfliegbarkeit und der eindringenden Brandlast (Kerosin und feste Flugzeugteile) auch der ausfließende Kerosinanteil sowie die Brandfläche, die Brandraumgröße und die Ventilation (Lüftungsverhältnisse) relevant.

Abhängig von der Wanddicke und Widerstandsfähigkeit der Zwischenlagerhalle werden die Wände bei einem Aufprall unterschiedlich stark beschädigt. Bei den untersuchten Hallen mit Wandstärken von 1,2 m bleibt bei einem Angriff mit einer großen Verkehrsmaschine die Gebäudestandsicherheit erhalten; es kommt lediglich zu einer lokalen Penetration von Flugzeugteilen und zu einem geringen Kerosineintrag. Bei den Hallen mit Wandstärken von 0,7 m bzw. 0,85 m kann ein gezielter Flugzeugangriff zu größeren Schäden mit einem Einsturz von Wänden und des Daches führen. Damit ist das Eindringen größerer Mengen von Kerosin möglich, das die Brandeigenschaften im Wesentlichen bestimmt.

Bei Zwischenlagerhallen können Kerosin oder andere Flüssigkeiten ausfließen. Dadurch wird der Entwicklung eines starken lang anhaltenden Kerosinbrandes entgegengewirkt. Für die untersuchten Zwischenlager wurde für den Kerosinbrand eine Dauer von ca. 10 Minuten und eine Temperatur von bis zu 1.100°C ermittelt.

Im folgenden wird beschrieben, welche mechanischen und thermischen Einwirkungen sich für die Behälter ergeben können und wie sich die Behälter bzw. das eingelagerte radioaktive Inventar unter diesen mechanischen und thermischen Lasten verhalten.

Die thermischen Einwirkungen auf die Behälter führen bei der ermittelten Kerosinbranddauer von ca. 10 Minuten zu keinem relevanten Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.

Bei Zwischenlagerhallen nach dem STEAG-Konzept prallt das Flugzeug an der massiven Gebäudestruktur ab und kann höchstens lokal begrenzt zu einem kleinen Teil eindringen, so dass nur kleinere Trümmerteile des Flugzeugs mit abgebremster Geschwindigkeit oder kleinere Gebäudetrümmerteile auf die Behälter einwirken können. Dies hat keinen Einfluss auf die Behälterintegrität; die spezifizierte Dichtheit bleibt erhalten.

Bei den Zwischenlagerhallen nach dem WTI-Konzept kann – bei einem ungünstigen Auftreffen schnell fliegender harter Trümmerteile oder eines beschleunigten Dachbinders – die Integrität einzelner Behälter beeinträchtigt sein. Dies kann zu einer Erhöhung der Leckagerate bei einigen wenigen Behältern führen.

Die für Behälter ermittelte Schadensquote wurde bei der Untersuchung der maximal möglichen Freisetzung aus den Behältern zugrunde gelegt. Die Gutachter des BfS sind zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Bevölkerung in der Umgebung sich hieraus keine unzulässigen radiologischen Belastungen ergeben. Das BfS als Genehmigungsbehörde hat die Gutachtensergebnisse bewertet und bestätigt. Selbst unter Zugrundelegung ungünstiger Annahmen gemäß den Störfallberechnungsgrundlagen kommt es nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge Direktstrahlung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe.

Die Reaktor-Sicherheitskommission hat in ihrer Stellungnahme vom 11. Juli 2002 zur „Sicherheit deutscher Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente in Lagerbehältern bei gezieltem Absturz von Großflugzeugen“ zusammenfassend festgestellt, dass die Transport- und Lagerbehälter auch im Falle des gezielten Absturzes eines Großflugzeuges die wesentliche Schutzfunktion des sicheren Einschlusses der radioaktiven Stoffe gewährleisten.

Die Untersuchungen des BfS zum gezielten Flugzeugabsturzes haben ergeben, dass der Eingreifrichtwert für den Katastrophenschutz von 100 Millisievert (mSv) effektiver Dosis und die entsprechenden Werte von 250 mSv (Erwachsenen) bzw. 50 mSv (Kinder, Jugendliche und Schwangere) für die Schilddrüsendosis nicht erreicht würden.
Damit ist die erforderliche Sicherheit für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen für die bislang untersuchten Standort-Zwischenlager nach dem STEAG- bzw. WTI-Konzept auch unter Zugrundelegung eines terroristischen Angriffs mit einem großen, vollbetankten Verkehrsflugzeug gegeben.

It makes a difference!

Robbie Robertson! The last Waltz, als in einer kleinen Stadt an der Unterelbe im Verzehr Kino wohl 1978 die Sonne aufging. Diese Gitarre. Diese Person, um die der Film und die Musik und alles drehte … Und wer alles für diesen Robbie und diese Band zusammenkam, zu diesem letzten Tanz. Nicht nur dieser Bob Dylan, sondern ……. Was für eine Welt! In tiefer Erinnerung, an einen wunderbaren Musiker. And the sun … It makes a difference. Thank you Robbie!

Deutschlandradio:Kultur berichtet so.

×