Atomforschungsreaktor München Garching: Neuer Uranbrennstoff unterhalb der Atomwaffenfähigkeit in der Entwicklung

Die Entwicklung neuartiger Brennelemente unterhalb der als atomwaffenfähig geltenden Anreicherung von spaltbarem Uran235 von weniger als 20 Prozent für den weiteren Betrieb des Atomforschungsreaktors in München-Garching geht in die praktische Entwicklung. Ende Juni waren „unbestrahlte metallische Folien“ per Atomtransport in München eingetroffen, die mit spaltbaren Uran mit 19,75 Prozent Anreicherunug beschichtet sind. Die werden in München jetzt weiter verarbeitet. In weiteren Schritten, die dann wieder in Frankreich erfolgen, sollen neue Uranbrennstoff-Platten mit monolithischen Uran-Molybdän entstehen. Für 2024, so teilte die Pressestelle des Forschungsreaktors von der TU München mit, soll eine Testbestrahlung im belgischen Reaktor BR2 erfolgen. Bislang werden in dem für Reparturen immer noch abgeschalteten Forschungsreaktor FRM II Uran-Brennelemente mit atomwaffenfähig angereichertem Uran von deutlich über 80 Prozent genutzt. Seit Jahren ist eine Umrüstung auf geringer angereicherten Brennstoff überfällig. (Foto: Betreiber, W.-Schuermann-TUM)

Der Atomforschungsreaktor der Technischen Universität in München Garching, der FRM II, steht seit Jahren auch wegen des Einsatzes dieser hochangereicherten Uran-Brennstoffplatten in der Kritik. (Siehe z.B. hier bei der SZ) Die USA haben in der Planungsphase massiv gedrängt, den Reaktor so auszulegen, dass er mit Uran-Brennstoff unterhalb einer Anreicherung von 20 Prozent gefahren werden könnte. Als Bundesregierung und Bayern auf diese Forderungen nicht eingingen, verweigerten die USA die Lieferung von entsprechend atomwaffenfähigem Uran. Kurzerhand wurde darauf hin der erforderliche Brennstoff aus Russland besorgt. Die Fertigung der Brennelemente erfolgt konkret in einer Anlage vom Framatome in Romans sur d`Isere.

In den Genehmigungsauflagen des FRM II ist festgelegt, dass eine deutliche Reduzierung der Anreicherung zu erfolgen habe. Die dafür vorgeschriebenen Fristen wurde aber vom Betreiber über viele Jahre immer wieder „gerissen“. Die bayerische Atomaufsicht aber auch Bundesbehörden ließen das zu. Der BUND in Bayern hatte deshalb auf den Entzug der Betriebsgenehmigung für den Forschungsreaktor Klage eingereicht.

Erst vor wenigen Jahren konnten mit neuen Berechnungsverfahren und Techniken offenbar die Voraussetzungen geschaffen werden, dass eine Uran-Anreicherung von unterhalb 20 Prozent für neuen Brennstoff rechnerisch möglich wurde, ohne das damit  wesentliche bauliche Änderungen an der Anlage erforderlich würden. Solche Umbauten bzw. andere Brennstoff-Konfigurationen hatten die Betreiber ausgeschlossen, da diese angeblich die Forschung behindert hätten.

Jetzt teilte die Pressestelle der TU für den FRM II auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit: „Die unbestrahlten Folien, die am 28.6. am FRM II angekommen sind, enthalten monolithisches Uran-Molybdän mit 19.75% Anreicherung an U-235 (LEU). Wir befinden uns im Pilotprozess für die Fertigung dieses neuen Kernbrennstoffs.“ (LEU – Low enriched Uranium, damit ist eine Anreicherung des spaltbaren Uran235 gemeint. Über 20 Prozent gilt angereichertes Uran235 als atomwaffenfähig und wird als HEU bezeichnet, high enriched uranium).

Weiter teilte Andrea Voit von der Pressestelle mit: „In unserem Kernbrennstofflabor werden die Folien mit einer Diffusionsbarriere beschichtet. Dann werden sie zurück nach Frankreich zu Framatome geschickt, wo sie weiter zu Brennstoffplatten verarbeitet werden. Wenn das erledigt ist, ist für 2024 eine Testbestrahlung im belgischen Reaktor BR2 geplant. Ziel des Pilotprojektes ist es, monolithisches UMo allgemein zu qualifizieren.“

Zusätzlich betont die Sprecherin: Es ist „das erste Mal, dass diese Platten in Europa in voller Größe testbestrahlt werden. Und auch zum ersten Mal, dass alles zu 100% aus europäischer Fertigung stammt.“

Im April hatten das Wirtschaftsministerium in Bayern grundsätzlich die Planungen und Vorbereitungen für den neuen Uran-Brennstoff begrüßt. Auch aus den USA gab es eine entsprechende Reaktion, wie in einem der o.g. Texte nachzulesen ist. Dort heißt es im April 2023:

„Corey Hinderstein, Deputy Administrator for Defense Nuclear Nonproliferation der National Nuclear Security Administration des US-Energieministeriums sagte: „Die Vereinigten Staaten begrüßen die Entscheidung Deutschlands, der Technischen Universität München und des Freistaats Bayern, niedrig angereicherte Uranbrennstoffe für den FRM II-Reaktor einzuführen. Diese Entscheidung beweist ihr ernsthaftes Engagement bezüglich der Minimierung von hochangereicherten Brennstoffen und wurde erst nach Jahren der technischen Analyse möglich, um die technische Grundlage für diese historische Ankündigung zu schaffen. Die National Nuclear Security Administration des United States Department of Energy freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit der TUM hinsichtlich dieses Umrüstungsprojekts. Uns ist bewusst, dass eine rechtzeitige und erfolgreiche Umstellung von FRM II essentiell für die Zukunftsfähigkeit und den langfristigen Betrieb des Reaktors ist.““

Trotzdem: Bis etwa Mitte 2024 ist der FRM noch für die laufenden Reparaturen abgeschaltet und ob sich die Erwartungen in der weiteren Entwicklung und Testphase für den neuen Brennstoff erfüllen werden, muss sich noch herausstellen. Bis dahin dürften die neue Uran-Platten aber lange nicht einsatzfähig sein. Neue Uran-Brennstoffplatten vom bisherigen Typ mit hochangereichertem Uran sind ebenfalls vor wenigen Wochen von Frankreich in Garching per LKW antransportiert worden.

Die nuklearen Risiken, wie die ungelöste Atommüllentsorgung bleiben, auch wenn es ein wichtiger Schritt wäre, dass wenigstens auf atomwaffenfähiges Uran verzichtet würde. Und:Weltweit laufen im Zuge der Entwicklung neuen Reaktorkonzepte die Vorbereitungen für die Herstellung von neuartigen Uranbrennstoffen um die 20 Prozent Uran235 bzw. knapp darunter, z.B. für die sogenannten Small Modular Reactors – SMR. Die Menge das FAST-Atomwaffen-Urans wird damit möglicherweise massiv wachsen und damit die nuklearen Gefahren weiter anwachsen. Siehe dazu mehr unter dem Stichwort HALEU auf umweltFAIRaenern.de

In einem weiteren Kontext ist der Forschungsreaktor bundesweit derzeit auf der Agenda: Vor Ort in München-Garching ist das Lager mit den verbrauchten hochradioaktiven Brennelementen nahezu voll. Geplant ist, dass dieser brisante Atommüll mit rund 130 Tonnen schweren speziell gepanzerten LKW in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert werden soll.

Atommüll hin und her: „10. Symposium Lagerung und Transport radioaktiver Stoffe“ vom TÜV Nord

Für nur knapp über 1.000 Euro mit Steuer wäre „man“ dabei gewesen: Beim „10. Symposium Lagerung und Transport radioaktiver Stoffe“. Veranstaltet in Hannover, am 5./6. September von der Wissenschafts – „TÜV-NORD AG“. Da standen viele wichtige sicherheitsrelvante Fragen zum Umgang mit auch hochradioaktiven Strahlen auf der Tagesordnung. Und es gibt verdammt gute Gründe, darüber sehr intensiv zu beraten! Besonders mit Blick auf eine längerfristige Lagerung, denn klar ist: Vor 2080 wird es kein unterirdisches Lager für diesen brisanten Atommüll geben, vermutlich aber auch erst später. Bis dahin bleibt das Zeug oberirdisch! Aber wie geht das, in einer Welt, die immer instabiler zu werden droht?

Am 11. September 2001 – bei den Anschlägen mit Flugzeugen – auf die USA (Worldtrade Center in NY, Verteidigungsministerium in Washington und ein drittes Ziel) war zunächst auch ein Atommeiler in der Ziel-Auswahl der Terroristen. Seitdem werden – nicht nur in Deutschland – Atomanlagen und Atommülllager unter verstärkten Terror-Abwehr-Schutz gestellt. Über die Kostenfrage disktutiert hier niemand! Ob das ausreichend ist? Geheimsache! Seit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine wissen wir: Atomanlagen können nicht nur Ziel von Terroranschlägen werden.

Konflikte zwischen Staaten samt deren Waffenarsenale können zu Angriffen auf Atomanlagen führen und damit quasi eine „neue“ Dimension von Atomwaffen kreieren. Wie steht es um die Sicherheit der Lagerung und des Transports von radioaktiven Stoffen in Deutschland? Und wird das Thema sein, wenn das Bundesumweltministerium unter Grüner Leitung in 2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung für das „Nationale Entsorgungsprogramm“ startet? Da steht alles mit Atommüll auf dem Programm. Und von Jülich nach Ahaus rollen möglicherweise rund 50 – 150 Atomtansporte mit hochradioaktiven Strahlenmüll von Jülich nach Ahaus, von einer Zwischenlösung zum nächsten Zwischenfall? Eine nukleare Geisterfahrt. (FOTO: ??? Atom-Transport von Atommüll aus Rossendorf nach Ahaus.)

Zum Thema Atomtransporte von Jülich nach Ahaus:

Thema TÜV Nord und die Atom-Experten für den Terrorschutz von Atomanlagen: Neue Reaktorsicherheit mit Schwerpunkt nuklearer Anti-Terrorschutz und: TÜV-Nord-Seminar zur Atomanlagen-Sicherung

Und: Das Nationale Begleitgremium bei der Endlagersuche, das NBG, debattiert auf Gundlage einer sozialwissenschaftlichen Untersuchung, was beim Atommüll mit Demokratie verbessert werden muss: Hier auf der TO der Sitzung.

Auf seiner Homepage hatte der TÜV Nord mit diesen Infos zu dem Symposium eingeladen. (Dokumentation:)

10. Symposium Lagerung und Transport radioaktiver Stoffe

Zwischenlagerung – Stand und Perspektiven

Nachdem gemäß öffentlichen Verlautbarungen die Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle einen deutlich größeren Zeitbedarf in Anspruch nehmen wird, rückt auch die Verlängerung der Zwischenlagerung von BE und HAW immer stärker in den Fokus. Darüber hinaus ist die Thematik der längerfristigen LAW/MAW-Zwischenlagerung weiterhin aktuell.

Auf dem 10. Symposium diskutieren wir aktuelle Entwicklungen und tauschen Erfahrungen u. a. zu folgenden Themen aus:

  • Auswirkungen der Standortsuche auf die Zwischenlagerung
  • Dezentrale und / oder zentrale längerfristige Zwischenlagerung
  • Aktueller Stand der Autarkie von Standort-Zwischenlagern
  • Nationales Entsorgungsprogramm
  • Transport radioaktiver Stoffe
  • Management von radioaktiven Abfällen

 

Atomwaffenverbot: BUND und andere ICAN-Partner fordern konkrete Schritte von Bundesaußenministerin Baerbock

In einem heute veröffentlichten gemeinsamen Offenen Brief haben 19 bundesdeutsche ICAN-Partner aus der Umwelt- und Friedensbewegung von der Bundesministerin Baerbock konkrete Schritte zum Beitritt der Bundesrepublik zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag gefordert. Darunter der BUND, die NaturFreunde und die IPPNW. Organisationen der Anti-Atom(Strom)-Bewegung sind gar nicht vertreten. Anlass des Briefes ist – auch vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands gegen die Ukraine – die anstehende zweite Staatenkonferenz des UN-Atomwaffenverbotsvertrags (AVV / TPNW) vom 27. November bis 1. Dezember 2023 in New York. Zuletzt hatte die mit einem Nobel-Preis ausgezeichnete ICAN-Initative sich auch auf der AVV-Vorbereitungskonferenz engagiert.

Mit diesem Begleittext hat ICAN Deutschland heute den Brief der ICAN-Partner über Presseverteiler verbreitet:

Berlin, 06.09.2023 – Die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) hat heute gemeinsam mit 19 Partnerorganisationen einen dringenden Appell an Bundesministerin Annalena Baerbock gerichtet. In einem offenen Brief fordern sie eine aktive Beteiligung der Bundesregierung an der wegweisenden zweiten Staatenkonferenz des UN-Atomwaffenverbotsvertrags (AVV / TPNW) vom 27. November bis 1. Dezember 2023 in New York.

Die Organisationen betonen die bedeutende Chance, die sich hier bietet, um konkrete Schritte hin zur globalen Abrüstung zu unternehmen und die Unterstützung derjenigen zu gewährleisten, die von den Auswirkungen von Atomwaffen betroffen sind. Die gegenwärtige geopolitische Lage verdeutlicht die Dringlichkeit von nuklearer Abrüstung und die Notwendigkeit eines konzentrierten globalen Engagements.

“Deutschland hat bereits an der ersten Staatenkonferenz des AVV teilgenommen, um den Dialog zwischen Vertrags- und Nicht-Vertragsstaaten zu fördern. Diesen Weg sollte die Außenministerin fortsetzen und mit der deutschen Teilnahme das gemeinsame Ziel einer atomwaffenfreien Welt vorantreiben”, so Florian Eblenkamp, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland.

In einem klaren Appell fordern ICAN und seine Partner die Bundesministerin auf:

  • An der bevorstehenden AVV-Staatenkonferenz teilzunehmen und weitere NATO-Staaten zur aktiven Beteiligung zu bewegen.
  • Sich aktiv für die Unterstützung der Betroffenen von Atomwaffentests und die Sanierung kontaminierter Regionen einzusetzen, im Einklang mit den humanitären Zielen des Atomwaffenverbotsvertrags.
  • Konkrete Schritte in Richtung eines deutschen Beitritts zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag zu unternehmen und somit eine Vorreiterrolle im globalen Bemühen um nukleare Abrüstung einzunehmen.

Das Bündnis ist überzeugt, dass der Atomwaffenverbotsvertrag seit seinem Inkrafttreten im Januar 2021 bereits eine wichtige Debatte über die humanitären Folgen von Atomwaffen angestoßen hat. Als integraler Bestandteil der nuklearen Abrüstungsbemühungen kann dieser Vertrag dazu beitragen, weltweit eine sicherere Zukunft zu gestalten.

Dokumentation des Offenen Briefs (- hier auch als PDF online.)

An die Bundesministerin des Auswärtigen
Frau Annalena Baerbock
Auswärtiges Amt
11013 Berlin

Berlin, den 6. September 2023

Offener Brief: 2. Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag unterstützen!

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Baerbock,

vom 27. November bis 1. Dezember 2023 findet die zweite Staatenkonferenz des UN-Atom-waffenverbotsvertrages (AVV / TPNW) in New York statt. Wir erwarten von der Bundesregie-rung, diese Gelegenheit unbedingt zu nutzen, um sich aktiv und konstruktiv für nukleare Ab-rüstung und die Unterstützung der Betroffenen von Atomwaffen einzusetzen!

Bereits im vergangenen Jahr nahm Deutschland beobachtend an der ersten Staatenkonferenz des AVV teil, um den Dialog zwischen den Vertragsstaaten und den Nicht-Vertragsstaaten zu fördern. In seiner dortigen Rede unterstrich der deutsche Botschafter Rüdiger Bohn die Not-wendigkeit, im Rahmen praktischer Zusammenarbeit sowie der „positiven Verpflichtungen” des Vertrages, Betroffene zu unterstützen und kontaminierte Gebiete zu sanieren. In Ihrer Rede auf der 10. Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages (NVV) haben Sie erneut eine Zusammenarbeit in diesem Bereich angekündigt. Wir begrüßen, dass sich diese Ankündigung auch in den Leitlinien für feministische Außenpolitik des Auswärtigen Amts wiederfindet.

Wie nötig nukleare Abrüstung ist, führt uns die aktuelle Situation deutlich vor Augen: Wir be-obachten gefährliche Drohungen aus Moskau und die Stationierung von Nuklearwaffen in Bela-rus. Die G7-Staaten haben die Chance ihres Gipfels in Hiroshima nicht genutzt, um jegliche Dro-hung mit Atomwaffen zu verurteilen und einen Ersteinsatz auszuschließen. Unter Missachtung des Abrüstungsgebotes aus Artikel 6 NVV haben die Atomwaffenstaaten im vergangenen Jahr insgesamt 82,9 Milliarden US-Dollar in ihre Arsenale investiert. Deutschland gibt ebenfalls Mil-liarden für die Fortführung der nuklearen Teilhabe aus. Unterdessen bleibt die Entschädigung der Überlebenden von Atomwaffentests und -einsätzen sowie die Sanierung ehemaliger Test-gelände völlig unzureichend.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wir fordern Sie daher auf:
• Nehmen Sie auch an der kommenden AVV-Staatenkonferenz im November 2023 als Be-obachterin teil und ermutigen Sie weitere NATO-Staaten zu diesem Schritt! Der Dialog zwischen AVV und NVV muss weitergeführt werden, um Wege zum gemeinsamen Ziel einer Welt ohne Atomwaffen zu finden.
• Beteiligen Sie sich an der Unterstützung der Betroffenen von Atomwaffentests und der Sanierung kontaminierter Regionen in Übereinstimmung mit den humanitär-menschen-rechtlichen Zielen und Vorgaben des AVV (speziell Art. 6 und 7).
• Gehen Sie sichtbare Schritte auf dem Weg zu einem deutschen Beitritt zum UN-Atom-waffenverbotsvertrag!

In dem kurzen Zeitraum seit seinem Inkrafttreten am 22. Januar 2021 hat der AVV bereits stark dazu beigetragen, die humanitären Konsequenzen von Atomwaffen als Thema in der internati-onalen Politik zu verankern. Eingebettet in die nukleare Abrüstungsarchitektur kann er den NVV an wichtigen Stellen ergänzen!

Die erste AVV-Konferenz in Wien hat gezeigt, dass die Vertragsstaaten willens sind, sich kon-struktiv und gestaltend einzubringen und gemeinsam auf das Ziel einer vollständigen nuklea-ren Abrüstung hinzuarbeiten. Im Sinne einer Stärkung des Völkerrechts sollte Deutschland die-sen Prozess im Rahmen der Vereinten Nationen mit allen Kräften unterstützen.
Sehr geehrte Frau Baerbock, zu unserer großen Freude haben Sie die ICAN-Abgeordnetener-klärung unterzeichnet und damit öffentlich erklärt, auf einen deutschen Beitritt zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag hinzuwirken. Wir möchten Sie bestärken, an dieser Position fest-zuhalten und sich auch als Bundesaußenministerin für das Atomwaffenverbot stark zu ma-chen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterzeichnende:

  • Annegret Krüger, Netzwerk Friedenskooperative
  • Antje Heider-Rottwilm, Church and Peace e.V. – Europäisches Friedenskichliches Netzwerk
  • Belit Onay, Vizepräsident der Mayors for Peace, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Lead City des Netzwerkes für Deutschland
  • Elke Koller, Internationaler Versöhnungsbund, Regionalgruppe Cochem-Zell
  • Ernst-Ludwig Iskenius, IPPNW-Regionalgruppe IPPNW-MV
  • Florian Eblenkamp, ICAN Deutschland
  • Hannes Jung, Science4Peace
  • Hildegard Slabik-Münter, Friedensgruppe Daun
  • Jennifer Trierscheidt, Frauennetzwerk für Frieden e. V.
  • Karl Hans Bläsius, Initiative „Atomkrieg aus Versehen“
  • Lars Pohlmeier, Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges /Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW)
  • Manfred Mohr, Internationale Koalition zur Ächtung von Uranwaffen (ICBUW)
  • Martin Singe, pax christi Gruppe Bonn
  • Michael Müller, NaturFreunde Deutschlands e.V.
  • Michael Schmid, Lebenshaus Schwäbische Alb – Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.
  • Olaf Bandt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
  • Roland Blach, Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“
  • Silvia Bopp, Friedenswerkstatt Mutlangen
  • Simon Bödecker, Ohne Rüstung Leben
  • Volkert Ohm, IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht

Atomaustieg? Uranfabrik Gronau: Erhöhung und Modernisierung der Uranproduktion, laufende Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) und bis zu 50.000 Tonnen in einem neuen Uranlager

Nach der Stilllegung der bundesdeutschen Atomkraftwerke sind die Uranfabriken in Gronau und Lingen weiterhin unbefristet in Betrieb. In der Urananreicherungsanlage in Gronau, die zum URENCO-Konzern gehört, laufen Planungen, dass im Rahmen bestehender Genehmigung die Jahresproduktion erhöht werden soll. Dazu sollen auch neue Zentrifugen eingebaut werden, mit denen das für eine nukleare Kettenreaktion spaltbare Uran 235 angereichert wird. Das Unternehmen hat auch angekündigt, eine neues Uranlager in Betrieb nehmen zu wollen. Ein Antrag dazu ist aber noch nicht gestellt, teilt das für die Uranfabrik zuständige grüne Wirtschaftsministerium in Düsseldorf auf Anfrage von umweltFAIRaendern mit. Einzelheiten zu den Zentrifugen sind Geheimsache. Der Grund: Diese Technik ist unkontrolliert dazu in der Lage, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Außerdem läuft derzeit eine umfassende Sicherheitsüberprüfung für die Uranfabrik, die nach dem Atomgesetz alle zehn Jahre durchgeführt werden muss. Aus den Antworten der Atomaufsicht in Düsseldorf auf Fragen von umweltFAIRaendern wird deutlich: Das grüne Wirtschaftsministerium als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde über die Uranfabrik in Gronau ist weit entfernt, den Atomausstieg durchzusetzen. Im Gegenteil: URENCO – nicht nur in Gronau – ist auf Expansionskurs.

Die Pressestelle des Wirtschaftsministerium in NRW, zuständig für die Uranfabrik in Gronau, teilt auf Anfrage (am 22. August) mit: „Beginn der gemäß § 19a AtG Absatz 3 festgesetzten Periodischen Sicherheitsüberprüfung (alle 10 Jahre) der Urananreicherungsanlage in Gronau wurde als Stichtag der 30.06.2021 festgelegt. Ziel dabei ist eine ganzheitliche aufsichtliche Überprüfung über die letzten 10 Jahre, deren Blickwinkel über die Prüfungen im regulären Betrieb hinausgehen. Auch wird überprüft, ob sich aus dem Erkenntnisfortschritt ggf. weitere ergänzende Sicherheitsanforderungen ergeben würden. Die hierzu ab dem 15.06.2022 zahlreich eingereichten Betreiberunterlagen befinden sich momentan in der Prüfung unter Hinzuziehung von Sachverständigen. Aufgrund der Menge an Prüfkriterien und Unterlagen liegt der Begutachtungszeitraum im normalen Zeitrahmen.“ Die zuletzt formulierte Vermutung von umweltFAIRaendern, dass die Sicherheitsprüfung sich verzögert habe, bestreitet das Ministerium: „Eine Verzögerung im Ablauf kann nicht bestätigt werden.“

umweltFAIRaendern hatte nachgefragt, warum es vom Wirtschaftsminsterium keine besondere öffentliche Ankündigung zur Sicherheitsprüfung gegeben habe. Dazu das Ministerium: „Da es sich gemäß § 19a AtG Absatz 3 um routinemäßige Überprüfungen im Rahmen der Atomaufsicht handelt, sind vor Beginn oder während einer PSÜ keine öffentlichen Informationen vorgesehen worden. Auf die Durchführung einer PSÜ wird auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter https://www.wirtschaft.nrw/anreicherungstechnologie grundsätzlich hingewiesen. Die Atomaufsicht NRW beabsichtigt darüber hinaus in ähnlicher Weise zu verfahren, so wie dies auch im Rahmen der PSÜ von 2011 geschehen ist. Somit ist vorgesehen, nach Abschluss der PSÜ eine Mitteilung über die Ergebnissen zu veröffentlichen.“

Auf die Frage nach einer möglichen Inbetriebnahme eines neuen Uranlagers, in dem das abgereicherte Uran nicht als Uranhexafluorid, sondern in der stabileren Form U3O8 langfristig aufbewahrt werden soll, erklärt das Wirtschaftsministerium: „Gemäß Angaben des Betreibers sieht die aktuelle Planung vor, in naher Zukunft Uranoxid aus Dekonversionsanlagen zu empfangen und am Standort in Gronau einzulagern. In diesem Zuge kann die Urenco Deutschland das Uranoxidlager als Teil der bestehenden Genehmigung im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren nuklear in Betrieb nehmen. Derzeit liegt ein Antrag auf Inbetriebnahme noch nicht vor. Das Uranoxidlager hat eine genehmigte Kapazität von 50.000 t abgereichertem Uran in Form von Uranoxid.“ Weiter teilt die Düsseldorfer Atomaufsicht mit: „Es handelt sich um eine Entscheidung des Betreibers, das Uranoxidlager in Betrieb zu nehmen. Das Uranoxidlager ist bereits im Rahmen des Genehmigungsbescheides vom 14.02.2005 genehmigt und zwischenzeitlich baulich fertiggestellt worden.“

URENCO hatte zuletzt angekündigt, dass auch neue Zentrifugen zur Herstellung des angereicherten Uran montiert werden sollen. Auf die Frage, wie viele Zentrifugen welchen Typs nachgerüstet werden sollen und in welcher Weise sich diese gegenüber den bisherigen unterscheiden und wann dieser Austausch erfolgen wird, welche Genehmigungen für diesen Austausch erforderlich antwortet das MWIKE: „Informationen zur Zentrifugentechnologie unterliegen der Geheimhaltung und dürfen insofern der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Generell kann aber gesagt werden, dass ein Austausch von Zentrifugen dem atomrechtlichen Aufsichtsverfahren unterliegt und hierüber überwacht wird.“

URENCO ist ein dreistaatliches Unternehmen und betreibt Anreicherungsanlagen in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und in den USA. Am deutschen Standort in Gronau hatte das Unternehmen jüngst die Kommunalpolitik über die in nächster Zeit geplanten Maßnahmen informiert.

  • Der Bundesverband Bürgerinitativen Umweltschutz hatte im Zusammenhang mit Uranfabrik zuletzt hier (PDF) informiert.

Im August hatte URENCO Gronau  im „Ausschuss für Bauen, Planen und Denkmalschutz“ die mittelfristig geplanten Investitionen am Standort Gronau vorgestellt. Dazu waren Geschäftsführer Dr. Jörg Harren sowie der Anlagenleiter Gronau, Andreas Meyering und Dr. Burkhard Kleiböhmer (,,Senior Advisor“) erschienen. „Sie fußen auf der strategischen Ausrichtung des größten Urananreicherers der westlichen Welt, die da lautet: Expansion“, heißt es in den Gronauer Nachrichten am 12.8.2023. Dabei vertraten die Unternehmens-Vertreter einen deutlichen Pro-Atomkurs und kritisierten den bundesdeutschen Atomausstieg als isoliert.

Laut dem Medienbericht erklärten die URENCO-Mitarbeiter im Ausschuss: „Das Investitionsvolumen bezifferte Harren allein am Standort Gronau mit einem ,,dreistelligen Millionenbetrag“. Hinzu kommt ein deutlicher Personalaufbau. In 2023 habe man bislang 35 neue Mitarbeiter begrüßen können, so der Geschäftsführer, im vergangenen Jahr seien es noch deutlich mehr gewesen. Weitere Einstellungen seien auch in Zukunft geplant.“

Und: „Anlagenleiter Andreas Meyering bezeichnete es als Herausforderung, die weltweit gestiegene Nachfrage nach Trennarbeit zu befriedigen. Urenco komme in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu – auch am Standort Gronau. In der vergangenen Dekade ging das Volumen peu a peu auf zuletzt 3 700 Tonnen zurück. Um diesen Trend umzukehren, plane Urenco auf dem Werksgelände große Investitionen in den nuklearen Betrieb.
Hintergrund: Es soll gewährleistet sein, dass stets genug Zentrifugen-Kapazität am Standort vorhanden ist, um die Wachstumsziele zu erreichen. Die gültige Genehmigung sieht für das Unternehmen bis zu 4500 Tonnen Trennarbeit vor.“

Auch an anderen Standorten der URENCO sollen laut Unternehmensangaben Erweiterungsinvestitionen geplant sein.

Hintergrund für diese Expansion dürfte sein, dass nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine die westlichen Staaten zwar keinen Sanktionen gegen Uran aus Russland verhängt haben, aber mittelfristig den Plan verfolgen, von russsichen Urandienstleistungen für die Atomstrom-Erzeugung unabhängig zu werden. Davon dürfte URENCO mit seinen Anreicherungsfabriken profitieren, in Europa, aber auch in den USA.

Sorgen über ihre Zukunft macht sich die URENCO am Standort in Gronau nicht, obwohl die Grünen in Berlin und Düsseldorf mitregieren, atompolitisch die unmittelbare Verantwortung über den Betrieb der Anlage in Gronau haben. „Der Standort im Stadtosten sei indes ,,essenzieller Bestandteil der Unternehmensstrategie“. Man gehe davon aus, dass eine unbefristete Standortgenehmigung bestehen bleibt“, heißt es Seitens URENCO laut Gronauer Nachrichten am 12. August.

Zwei Tage später berichtet die Zeitung über die Kritik des Gronauer Arbeitskreis Umwelt (AKU) gegen die Erweiterungspläne bei URENO Gronau. Dazu gehört neben grundsätzlichen Dingen, die Anlage endgültig stillzulegen, auch: „Den geplanten Bau einer Halle, in der alte Uranzentrifugen gelagert werden sollen, lehnt der AKU ab.“ Die Artikel vom 12. und 14. August befinden sich hinter einer Pay-Wall.

„Der AKU Gronau, das Aktionsbündnis
Münsterland gegen Atomanlagen, der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und weitere Initiativen und Verbände kritisieren zudem, dass es für die Urananreicherungsanlage in Gronau bisher keine  Laufzeitbegrenzung gibt.“

Kritisiert wird nicht nur die URENCO als Betreiber, sondern auch die Grünen, die das Wirtschaftsministerium in NRW anführen und die Atomaufsicht wahrnehmen. Die Gronauer Nachrichten schreiben mit Blick auf den AKU: „„NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur muss jetzt Farbe bekennen, ob sie für oder gegen den Weiterbetrieb der Gronauer Uranfabrik ist. Wir verlangen von ihr gemäß ihrer Aussagen vor der Landtagswahl die Stilllegung der Urananreicherungsanlage. Dann kann weiter gesehen werden, was mit den alten Zentrifugen und sonstigen Anlagenteilen passieren kann“, so der AKU in seiner Pressemitteilung weiter.“

Dokumentation von April 2013

Nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) um zwei Jahre vorgezogen. Der Betreiber Urenco Deutschland hat dazu bis Anfang 2012 etwa 100 Untersuchungsberichte eingereicht. Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde prüft deshalb fachlich die von den Gutachtern ausgesprochenen Empfehlungen. Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitszustandes der Anlage werden, wenn sie nicht schon vom Betreiber der Anlage selbst berücksichtigt werden, atomaufsichtlich durchgesetzt.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk teilt mit:

Nach dem Reaktorunglück in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) um zwei Jahre vorgezogen. Der Betreiber Urenco Deutschland hat dazu bis Anfang 2012 etwa 100 Untersuchungsberichte eingereicht.

Das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung: Es gibt zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebs der Anlage aus Sicht der Atomaufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der Anlage angezeigt. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde prüft deshalb fachlich die von den Gutachtern ausgesprochenen Empfehlungen.

Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitszustandes der Anlage werden, wenn sie nicht schon vom Betreiber der Anlage selbst berücksichtigt werden, atomaufsichtlich durchgesetzt.

Bei der Überprüfung wurden alle sicherheitstechnisch relevanten Themen untersucht, die den Standort, die Standorteinwirkungen, die Auslegung und den Betrieb der Anlage sowie die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Abmilderung von Unfallfolgen betreffen. Hierbei wurden die radiologischen und chemischen Auswirkungen, die Betriebssicherheit, die Entsorgung und die Stilllegbarkeit der Anlage sowie mögliche Einwirkungen von Außen wie Erdbeben, Flugzeugabsturz und Hochwasser berücksichtigt.

Von der atomrechlichen Aufsichtsbehörde waren als unabhängige Gutachter eingeschaltet: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit GRS (Köln), Öko-Institut (Darmstadt) und TÜV SÜD (München).

Die Kurzfassungen der Gutachten erhalten Sie von uns auf Anfrage.

Pressekontakt:
E-Mail: Mirjam.Grotjahn@mweimh.nrw.de
Telefon 0211/837-27 50

 

Zehn Jahre Volksentscheid „Unser Hamburg Unser Netz“ – damals gegen Scholz und Vattenfall – heute: Bürgerschaft, Senat, NGOs und Wissenschaft bilanzieren rekommunalisierte Energienetze

Am 22. September 2023 ist es zehn Jahre her, dass die Hamburger Energienetze gegen massiven und finanzstarken Widerstand von Bürgermeister-heute-Bundeskanzler Olaf Scholz und der Hamburger SPD, der CDU, der FDP, der Handelskammer und natürlich Vattenfall und E.on mit der Mehrheit der Bürger:innen per Volksentscheid wieder zu 100 Prozent in die öffentlich Hand zurückgeholt werden mussten. Die Volkinititative „Unser Hamburg – Unser Netz“ war mit einem breiten Bündnis schon 2010 gestartet. Die Linksfraktion setzt mit einer Großen Anfrage „Unser Hamburg – Unser Netz“ auf die Tagesordnung der Bürgerschaft. Die damaligen Initiativen bereiten einen Workshop für den 12. September vor und am 22. September wird gefeiert. Auch wissenschaftlich wird dieser bedeutsame Volksentscheid gewürdig: Die Hamburger Akademie der Wissenschaften lädt zu einer Veranstaltung am 18. September. War noch was? Na klar: Der Senatsempfang zur Anerkennung des Volksentscheids und der klugen Entscheidung der Hamburger:innen – gegen den damaligen Senat und einer Mehrheit der Bürgerschaftsfraktinen mit Ausnahme von Grünen und Linken – ist am 23. September! Kommen der alte und der neue Bürgermeister sogar persönlich? Wie wird der heutige Bürgermeister Tschentscher in der Bürgerschaft reagieren?

Gegen alle Widerstände hatte das Bündnis aus Umweltorganisationen, Verbraucherschutzverbänden, kirchlichen Organisationen, Mietervereinen und sozialen Verbänden sich gegen die „Großkopferten“ am Ende durchgesetzt. Dabei hatte die SPD sogar mit einer Minderheitsbeteiligung an den Netz-Unternehmen von Vattenfall und E.on versucht, der Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu nehmen. Vergeblich. Nicht mal bei den SPD-Genossinnen kam die SPD-Spitze damit durch.

Heute räumt selbst der damalige Fraktionsvorsitzende und heutige Finanzsenator Andreas Dressel ein, dass die Rekommunalisierung für die Hamburger:innen, für die Energiewende und den Klimaschutz richtig war.

Für einige der Angriffe aus den Reihen der damaligen Gegner:innen der Rekommunalisierung der Energienetze steht bis heute eine Entschuldigung aus. Die Netze sind wieder in öffentlicher Hand. Aber noch immer bleibt die Hamburger Energiewende eine Aufgabe, bei der noch einiges gegen die Klimakatastrophe getan werden muss. Nicht nur der Kohleaustieg ist immer noch auf der Agenda.

Diesem Abstimmungstext haben die Hamburger:innen mit Mehrheit am 22. September 2013 dem Senat und der Bürgerschft als Aufgabe vorgeschrieben. Volksentscheide sind in Hamburg bindend und sie gelten auch für die Bürgerschaftsfraktionen!

„Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“

Begründung:

  • 1. In der Regel bietet sich nur alle 20 Jahre die Gelegenheit, die Konzessionen für die Strom-, Gas und Fernwärmenetze neu zu vergeben. Bislang werden die Netze in Hamburg von Vattenfall und E.on betrieben, die vor allem mit gefährlichen Atommeilern und klimaschädlichen Kohlekraftwerken ihr Geld verdienen.
  • 2. Hamburg braucht eine starke, konzernunabhängige öffentliche Energieversorgung und eine ökologische Energiewende. Die Verfügung über Umbau und Betrieb der Netze ist hierfür eine wichtige Voraussetzung.
  • 3. Ein der Daseinsvorsorge verpflichtetes öffentliches Energieunternehmen bietet anders als ein gewinnorientiertes privates Unternehmen mehr Transparenz im Verbraucherschutz, mehr Kontrollmöglichkeiten für die BürgerInnen sowie zukunftssichere Arbeitsplätze.
  • 4. Die Übernahme ist finanzierbar, andere Städte machen es erfolgreich vor. Die Einnahmen aus dem Netzbetrieb bleiben in Hamburg.

Zehn Jahre Volksentscheid Das Programm zum 10 Jahrestag von „Unser Hamburg – Unser Netz“

Ein Paar Bilder zur Erinnerung (Urheberrechte beachten!)

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