Vattenfall und Stilllegung von AKWs – Landtag Schleswig-Holstein will Atomgesetzänderung

Weil Vattenfall nicht sagt, was mit den stillgelegten AKWs Krümmel und Brunsbüttel passieren soll, macht Schleswig-Holstein Druck. Foto: Dirk Seifert

Weil Vattenfall sich bis heute nicht entschieden hat, wie es mit den stillgelegten AKWs Brunsbüttel und Krümmel weiter verfahren will, hat jetzt der Landtag in Schleswig-Holstein beschlossen, die Initiative für eine Änderung des Atomgesetzes auf den Weg zu bringen. Während sich die drei Konzerne RWE, E.on und EnBW inzwischen erklärt haben und den schnellen Rückbau der Anlagen anstreben, hat sich einzig Vattenfall noch nicht festgelegt.

Hintergrund ist, dass das Atomgesetz nicht regelt, bis wann ein AKW-Betreiber sich entscheiden muss, wie er die Stilllegung eines Reaktors in Angriff nehmen will und dazu einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei der jeweils zuständigen Atomaufsicht auf Länderebene stellt. Grundsätzlich kann ein Betreiber zwischen Rückbau und Einschluss wählen, aber wie lange er sich für diese Entscheidung Zeit lässt, steht ihm derzeit vollkommen frei. Klar ist das eine Gesetzeslücke.

Das soll sich nun ändern: Mit einer Initiative über den Bundesrat soll die Landesregierung in Kiel das nun ändern, so der Landtag. Nicht nur die Fristen sollen dabei geregelt werden, sondern entsprechend dem Koalitionsvertrag der sogenannten Dänen-Ampel soll per Atomgesetz auch festgelegt werden, dass den Betreibern der sofortige Rückbau künftig per Gesetz vorgeschrieben wird. Der sogenannte „sichere Einschluss“ soll also als Möglichkeit grundsätzlich verboten werden.

So gut das zunächst klingen mag und vor dem Hintergrund, dass Vattenfall immer mehr den Eindruck erweckt, sich aus der Verantwortung stehlen zu wollen: Ob der schnelle Rückbau in allen Fragen wirklich die sicherheitstechnisch beste Variante ist, sollte in jedem Fall als Prüfung möglich sein. Nicht aus den Gründen, die Vattenfall „vorschiebt“. Aber: Angesichts der bis heute völlig ungelösten Entsorgung und der Tatsache, dass die hochradioaktiven Atomabfälle mangels Endlager ohnehin für 40 Jahre an den AKW-Standorten verbleiben – selbst wenn die Reaktoren schließlich abgerissen wären  – sollte die differenzierte Diskussion über Alternativen möglich sein.

Statt einfach eine solche Alternativen-Debatte per Atomgesetz zu beschränken, wäre es durchaus sinnvoll, das sicherheitstechnisch beste Verfahren im Rahmen einer Alternativen-Diskussion und einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung jeweils konkret bezogen auf die Anlage zu klären. Wichtig wäre, dass nach einem solchen (zügigen) Verfahren der Betreiber per Gesetz verpflichtet werden kann, die Maßnahmen auf seine Kosten umzusetzen. Dafür müsste die zuständige Atomaufsichtsbehörde im Atomgesetz die entsprechende Handhabe bekommen.

AKW Krümmel – Vattenfall schweigt weiter

Wie geht es nach der Stilllegung mit dem AKW Krümmel weiter? Vattenfall schweigt. Foto: Dirk Seifert

Der Atomkonzern Vattenfall – ohnehin nicht für eine offene Informationspolitik bekannt – schweigt darüber, was mit den stillgelegten Atomkraftwerken in Krümmel und Brunsbüttel geschehen wird. Am morgigen Donnerstag (13. September) findet auf Einladung der Stadt Geesthacht für das AKW Krümmel eine Veranstaltung statt. Dort soll auch der Betriebsleiter des AKW Krümmel sich den Fragen der Abgeordneten und BügerInnen zum weiteren Vorgehen von Vattenfall stellen.

Politiker der Landesregierung haben mehrfach kritisiert, dass Vattenfall nicht darüber informiert, wie es mit den Atomanlagen weiter gehen soll. Die neue Landesregierung in Kiel hat sich außerdem für den sofortigen Rückbau der Anlagen ausgesprochen und will dies gegebenenfalls mit einer Atomgesetzänderung vorschreiben. Nach dem Atomgesetz ist das derzeit nicht geregelt. Ebenso ungeregelt ist, wann Vattenfall entscheiden muss. Derzeit befinden sich beide Atommeiler in der so genannten Nachbetriebsphase. Vattenfall hat – wie auch RWE und E.on – eine Entschädigungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Außerdem hat der Konzern die Bundesrepublik vor dem Weltbank-Gericht verklagt und fordert auch hier mehr als eine Milliarde Euro als Entschädigung. Spekuliert wird, ob Vattenfall zur Zukunft der Atommeiler schweigt, um so den Druck vor den Gerichten zu erhöhen.

Vattenfall teilt laut Medienberichten lediglich mit, dass derzeit noch beraten wird, ob man entweder den Rückbau der Anlagen oder aber einen „sicheren Einschluss“ anstrebt. Die Betreiber z.B. des AKW Biblis oder Neckarwestheim haben ihre Entscheidungen bereits getroffen und streben den sofortigen Rückbau an.

In jedem Fall wirft auch die Stilllegung der Atommeiler viele Sicherheitsfragen auf. Um die AKWs von der hochradioaktiven Fracht – den Brennelementen in den Reaktoren und Nasslagern – zu befreien, fehlen derzeit ausreichend CASTOR-Behälter. Daher müssen die Brennelemente zunächst weiter in den Reaktoren gelagert und mit aktiven Sicherheitssystemen gekühlt werden. Und das vermutlich noch für Jahre, denn der Castorhersteller GNS kommt mit dem Bau der erforderlichen Behälter bis heute nicht nach.

Aber auch danach gibt es noch genug Probleme. Ein Endlager für hochradioaktive Brennelemente gibt es nicht, daher bleibt der strahlende Müll ohnehin für mindestens 40 Jahre noch am Standort im sogenannten „Zwischenlager“. Und was mit dem schwach- und mittelaktiven Atommüll wird, ist auch noch unklar. Frühestens 2024 soll der dafür vorgesehene – aber ebenfalls nicht wirklich sichere – Schacht Konrard in Betrieb gehen. Außerdem droht ein großer Teil von belasteten Materialien durch sog. Freimessung aufgrund der Strahlenschutzverordnung von 2001 auf den Hausmülldeponien zu landen oder wird zu Bratpfannen verarbeitet.

 

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