Hin und wieder widmet sich umwelFAIRaendern der Elbe, z.B. über die Auseinandersetzungen um die geplante Vertiefung des Flusses. Diesmal geht es um die geplante Westerweiterung im Hafen (Zuschüttung des Petroleumhafens, Umbau des Bubendeyufers einschl. Abholzung der Pappeln, Ausweitung des Drehkreises Parkhafen). Bis zum 19. Februar 2015 können alle Menschen, die sich gegen die Umsetzung der Westerweiterung wenden wollen, Einwendungen an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) senden. Durch diese Einwendungen gibt es die Möglichkeit, zumindest in einem begrenzten Maß auf die Folgen dieser Planungen Einfluss zu nehmen.
„Hamburg für die Elbe“ ist ein Zusammenschluss von Aktiven, die sich zu unterschiedlichen Belangen zwischen Umweltschutz und Wirtschaftshafen engagieren und eine Vorlage für eine solche Einwendung gegen die Pläne zur Westerweiterung verfasst haben. Die Einwendung finden sie hier als PDF Datei und auf dieser Seite als WORD-DOCX.Datei (die daher auch verändert werden kann).
Achtung: Die Einwendung muss am 19.02.2015 im Posteingang der BWVI eintreffen. Sie muss als klassische Briefpost gesendet werden und sie muss unbedingt von Ihnen persönlich unterschrieben sein.
Baustelle Vattenfall: Klima-Killer-Kohle-Kraftwerk Moorburg – Elbwasser zur Kühlung gibt es (fast) nicht. Foto: Jürgen Mümme
Der Energiekonzern Vattenfall darf sein in Bau befindliches Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg nur in sehr geringem Umfang mit Elbewasser kühlen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag auf Klage des BUND. Die taz-nord zitiert: „Das ist ein großer Tag für den Gewässerschutz an der Tideelbe“, freut sich BUND-Chef Manfred Braasch.
Außerdem schreibt die taz-nord: „Allerdings darf Vattenfall nach dem Spruch des OVG auf einen im Bau befindlichen Hybridkühlturm zurückgreifen und somit das Kraftwerk mit einer Kreislaufkühlung betreiben, bei der der Elbe nur sehr wenig Wasser entnommen wird. „Das Kohlekraftwerk Moorburg bleibt weiterhin mit dem Klimaschutz unvereinbar, aber zumindest der Gewässerschutz ist entscheidend vorangekommen“, kommentiert Braasch.“
Auch der NDR berichtet über die erneute Pleite für Vattenfall und die Genehmigungsbehörde. „Für den Energiekonzern Vattenfall ist die Entscheidung ein weiterer schwerer Rückschlag: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die so genannte Durchlaufkühlung für den Betrieb des im Bau befindlichen Kohlekraftwerks Moorburg untersagt. Die Erlaubnis der Hamburger Umweltbehörde wurde aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht habe die Prozessbeteiligten über den Tenor der Entscheidung bereits informiert, bestätigte ein Gerichtssprecher. Die Gründe dafür nenne das Gericht erst in zwei bis drei Wochen.“
Gegenüber dem NDR reagierte eine Vattenfall-Sprecherin: „“Wir bedauern das Urteil. Der Kühlturm hat einen Eigenbedarf an Energie, sodass die erzeugte Strommenge etwas geringer wird.“ Das koste Geld, aber bedeute für den Betrieb des Kraftwerks keine Einschränkung. „Es wird planmäßig im nächsten Jahr in Betrieb gehen“, versicherte sie.“
Kaum zu glauben, aber schon bei zwei Vattenfall-Sätzen, ist einer schon wieder eine definitive Falschaussage. „Planmäßig“ hätte das Kraftwerk eigentlich schon in Betrieb sein müssen. Allerdings hat es immer wieder Bauverzögerungen gegeben. Vor allem der Stahl für die Kessel war fehlerhaft und hat – wie auch an anderen Kraftwerksbaustellen – zu Verzögerungen und Kostensteigerungen geführt. Außerdem sollte eine Fernwärmeleitung ausgekoppelt werden. Auch diese wurde gerichtlich durch gemeinsame Aktionen von ROBIN WOOD und Moorburgtrassen-Stopp-Initiative und einer Klage des BUND gestoppt: siehe auch: Vattenfall – Kein Partner für Hamburg.
Der NDR stellt das – ohne es explizit zu sagen – auch klar: „Die geplante Kapazität des Kraftwerks beträgt 1.620 Megawatt. Es geht wegen Rissen in den Stahlkesseln erst 2014 ans Netz, zwei Jahre später als geplant – und ohne Fernwärme, weil die geplante Leitung gerichtlich gestoppt wurde.