Fracking in NRW: Zdebel fordert Nein zu Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen

„Der vorgelegte Verlängerungsantrag der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen zur Aufsuchung von Erdgas in ihren Claim CBM-RWTH ist in jeder Hinsicht inakzeptabel. Ich fordere die Bezirksregierung Arnsberg als zuständig Bergbehörde auf, den Antrag umgehend abzulehnen.“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Der vorgelegte Antrag ist derartig vage formuliert, dass Fracking im Kohleflözgestein zukünftig nicht ausgeschlossen ist. Es könnte bloß anders bezeichnet werden. Hierfür spricht schon, dass die Hochschule einerseits ausführt, dass ihre Forschungsziele bezüglich des Vorhabens und das Arbeitsprogramm angeblich vollständig überarbeitet werden mussten. Andererseits sucht man ein geändertes Arbeitsprogramm im Antrag vergeblich. Und auch die unscharfen Begriffsbildungen wie ‚minimalinvasive Maßnahmen‘ und ‚Auflockerung der Kohleflöze‘ lassen der RWTH jede Freiheit.“

Kritik äußert Zdebel nicht nur an der Taktik der RWTH Aachen, sondern auch an der Bezirksregierung: „Es ist befremdlich, dass die Bergbehörde aussagt, nichts genehmigen zu dürfen, was auf Fracking hinausläuft und gleichzeitig das Verfahren mit einer dreimonatigen Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis und einer Beteiligung der Gemeinden auf der Grundlage unvollständiger Unterlagen vorantreibt. Denn Fracking könnte genau die Folge des Blankoschecks sein, den die RWTH beantragt hat. Deshalb muss die Bezirksregierung Arnsberg ihre eigenen Aussagen endlich ernst nehmen und umgehend einen Versagensbescheid erteilen.“

Fracking-Erlaubnispaket von CDU/CSU und SPD hält Gas- und Ölindustrie alle Optionen offen

Zdebel (DIE LINKE): „Der 11. Februar 2017 ist ein Schwarzer Tag für die Umwelt“

„Ab 11. Februar 2017 ist das Pro-Fracking-Gesetz von CDU/CSU und SPD bundesweit in Kraft und damit die extrem umweltschädliche Gasfördermethode Fracking in bestimmten Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, endgültig freigegeben. Auch das Verbot von Fracking im Schiefergestein steht auf tönernen Füßen“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Statt die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch ein Frackingverbot ohne Ausnahmen zu schützen, hat die Große Koalition damit den Interessen von Energiekonzernen wie Wintershall und Exxon bereitwillig nachgegeben. “

Zdebel weiter: „Mit dem Inkrafttreten der vor einem halben Jahr beschlossenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes stehen der Industrie weiterhin alle Optionen offen.
Das Fracken im Sandgestein ist zur Freude der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie ab sofort erlaubt.
Und das Verbot von Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl wird im Wasserhaushaltsgesetz selbst bereits in Frage gestellt. 2021 soll es auf den Prüfstand gestellt werden und könnte entfallen. Bereits jetzt bereiten sich die Konzerne darauf vor, auch dort zu fracken. Bundesweit sind vier Forschungsbohrungen möglich, die von einer Expertenkommission begleitet werden, die überwiegend mit Mitgliedern aus frackingfreundlichen Institutionen besetzt ist. Die dabei vorgesehene Kommunikation mit der Bevölkerung wird zu einer Propagandaoffensive für Fracking werden.
Schon bevor der Begriff ‚Fake News‘ zum allgemeinen Sprachgebrauch wurde, haben Mitglieder der Koalition aus SPD und CDU/CSU derartige Falschmeldungen verbreitet. Ihr Fracking-Erlaubnispaket haben sie entgegen aller Fakten als Fracking-Verbot und ‚eines der strengsten Fracking-Gesetze weltweit‘ bezeichnet. Passend dazu hat die Umweltministerin Barbara Hendricks den Fantasiebegriff des ‚unkonventionellen Frackings‘ eingeführt, um Fracking-Vorhaben im Tight-Gas-Reservoir davon auszunehmen und zuzulassen.

DIE LINKE fordert hingegen ein ausnahmsloses Fracking-Verbot im Bundesberggesetz. Solange dies nicht realisiert ist, wird sie an der Seite der Anti-Fracking-Bewegung den Kampf um jedes Bohrloch führen.“

Fracking-Aufsuchungserlaubnisse in NRW: Wintershall zielt auf unzulässiges Schiefergasfracking

Bezirksregierung Arnsberg entscheidet bis zum 4. Februar

Die BASF-Tochter Wintershall beantragt für die Gebiete „Rheinland“ und „Ruhr“ in NRW eine Verlängerung ihrer auslaufenden Aufsuchungserlaubnisse und zielt dabei auf Schiefergasfracking. Obwohl Schiefergasfracking nach dem Frackinggesetz auf Bundesebene und dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) unzulässig ist, prüft die Bezirksregierung Arnsberg die Anträge.

 

 

Am 4.2.2017 laufen die Aufsuchungserlaubnisse der BASF-Tochter Wintershall für die Felder „Ruhr“ und „Rheinland“ aus.

Wintershall hat deshalb für beide Felder Anträge auf Verlängerung um drei Jahre gestellt. Trotz vieler Schwärzungen lassen die Unterlagen den Schluss zu, dass Wintershall mit seinen Anträgen auf das verbotene Schiefergasfracking zielt. Denn Wintershall beantragt u.a. das so genannte Abteufen von 1-5 Flachbohrungen. „Diese Aktivität dient dem Verständnis des Schiefergasplays“, heißt es in den Antragsunterlagen. „Schiefergasplay“ bedeutet nichts anderes als Ort des Vorkommens von Schiefergas. Wintershall zielt also auf Schiefergas und setzt damit auf das Ende des Verbots der Schiefergasgewinnung.

„Ruhr“ und „Rheinland“

Das Aufsuchungsfeld „Ruhr“ liegt in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Arnsberg. Die Erlaubnisfeldfläche erstreckt sich über insgesamt 19 Landkreise und kreisfreie Städte. Betroffen sind: Möhnesee, Arnsberg, Sundern (Sauerland), Ense, Wickede (Ruhr), Menden (Sauerland), Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte, Iserlohn, Hemer, Balve, Nachrodt-Wiblingswerde, Altena, Hagen, Witten, Herdecke, Wetter, Sprockhövel, Gevelsberg, Schwelm, Ennepetal, Breckerfeld, Hattingen, Velbert, Wülfrath, Mettmann, Erkrath, Haan, Wuppertal, Essen, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Düsseldorf, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Moers, Kempen, Rheurdt, Kerken, Geldern, Issum, Straelen, Wachtendonk, Dortmund, Finnentrop, Eslohe (Sauerland), Neuenrade.

Das Aufsuchungsfeld „Rheinland“ grenzt südwestlich an „Ruhr“ und umfasst die folgenden Städte ganz oder in Teilen: Straelen, Wachtendonk, Kempen, Brüggen, Nettetal, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Viersen, Tönisvorst, Willich, Mönchengladbach, Wegberg, Erkelenz, Jüchen, Hückelhoven, Wassenberg, Waldfeucht, Heinsberg, Geilenkirchen, Selfkant, Gangelt, Titz, Linnich, Übach-Palenberg, Aldenhoven, Jülich, Barsweiler, Herzogenrath, Inden, Niderzier, Elsdorf, Bedburg, Korschenbroich, Inden, Eschweiler, Würselen, Aachen, Herzogenrath. Die Karte findet sich hier.

Schwärzungen in den Unterlagen

In dem Verfahren um die Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis hat die Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde auch die von einer möglichen Bohrung betroffenen Städte um eine Stellungnahme gebeten. Öffentlich Alarm geschlagen hat der Bürgermeister der Stadt Heiligenhaus (Kreis Mettmann), Jan Heinisch: „Zunächst möchte ich mein Befremden und Unverständnis dahingehend zum Ausdruck bringen, als dass die mir vorgelegte, ‚um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Wintershall Holding GmbH bereinigte Version des an die Bergbehörde übermittelten Originalberichtes‘ derart viele Schwärzungen enthält, dass eine umfassende Meinungsbildung zum beantragten Vorhaben, insbesondere dem damit verbundenen Arbeitsplan, unmöglich ist.“ Aus den Unterlagen der Firma Wintershall sei – so Heinisch – weder erkennbar, was im Rahmen der Erlaubnis erfolgen soll, noch wo bestimmte Maßnahmen erfolgen sollen.

Schiefergasfracking ist unzulässig – oder?

Auf Bundesebene ist 2016 durch Bundestag und Bundesrat ein Fracking-Gesetzespaket verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Danach ist Fracking im Schiefergestein mit Inkrafttreten der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ab dem 11.2.2017 grundsätzlich untersagt. 2021 wird diese Bestimmung wieder auf den Prüfstand gestellt: Denn dann könnte nach wissenschaftlichen Erprobungen, die der Genehmigung durch die jeweilige Landesregierung bedürfen, und einer entsprechenden wissenschaftlichen Begleitung durch eine fracking-freundliche Expertenkommission der Weg für Schiefergasfracking wieder frei gemacht werden.

In NRW ist kurz vor Weihnachten der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) verabschiedet und im Rahmen einer Verordnung veröffentlicht worden

Er tritt am 8. Februar 2017 in Kraft. Auch hier gilt: Fracking im Schiefergestein ist unzulässig. „Die Gewinnung von Erdgas, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet, mittels Einsatz der Fracking-Technologie ist ausgeschlossen, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist“, so der LEP NRW.

Wieso prüft die Bezirksregierung Arnsberg überhaupt den Antrag?

Die Bezirksregierung hat in der Vergangenheit Aufsuchungserlaubnisse nicht gründlich geprüft, sondern einfach durchgewunken. Jetzt soll das angeblich anders laufen: Die Verlängerung sei in diesem Fall keine Formalie; denn der Antrag werde vor dem Hintergrund der Gesetzgebung zum Thema Fracking nochmals geprüft, heißt es. „Die Entscheidung muss juristisch wasserdicht sein“, sagte der Sprecher der Bezirksregierung, Andreas Nörthen, „vor allem auch vor dem Hintergrund einer möglichen Ablehnung.“

Aber warum prüft die Bezirksregierung Arnsberg den Antrag von Wintershall überhaupt? Da Schiefergasfracking verboten ist, besteht objektiv zum jetzigen Zeitpunkt kein Bescheidungsinteresse! Allein die Tatsache, dass die Städte um Stellungnahme gebeten wurden und der Antrag nicht umgehend zurückgewiesen wurde, ist alles andere als beruhigend. Bereits 2016 hatte die Bezirksregierung Arnsberg den damals gestellten Verlängerungsantrag von Wintershall nicht abgelehnt, sondern die Aufsuchungserlaubnis erst einmal um ein halbes Jahr – also bis zum 4.2.2017 – verlängert.

SPD-Grünen Landesregierung NRW scheut Konflikt mit Wintershall

Skandalös ist das Verhalten der SPD-GRÜNEN Landesregierung in NRW. Die Beteuerung von Hannelore Kraft, in NRW könne es kein Fracking geben, ist nicht mehr als eine Beruhigungspille. Denn wenn sie das ernst meinen würde, hätte sie längst veranlasst, dass die Bezirksregierung Arnsberg den Verlängerungsantrag zurückweist. Auch den für den Bergbau verantwortlichen Wirtschaftsminister Duin weist sie beim Thema Fracking nicht in die Schranken.

Umweltminister Remmel von den GRÜNEN taucht bei diesem Thema ab. Ganz offensichtlich wagt er den notwendigen Konflikt mit Wintershall und ihrem Vorstandsmitglied Martin Bachmann nicht. Bachmann ist auch Vorstandsvorsitzender der Fracking-Lobbygruppierung „Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) und Vorsitzender des Kuratoriums der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), einer Bundesbehörde, die in der Vergangenheit durch betont frackingfreundliche Stellungnahmen aufgefallen ist. Er ist zudem Vorsitzender der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung, die in den vergangenen Jahren ausgewählte Studien, Tagungen, Empfänge und größere Anschaffungen der BGR finanziert hat. Der Namensgeber der Stiftung entpuppte sich als Nazi, sie steht deshalb vor dem Aus. Bachmann hatte Mitte 2016 erheblichen Druck auf SPD und CDU ausgeübt, um die Fracking-Gesetzgebung durch den Bundestag zu peitschen. Diesem Lobbyisten hatte sich die Große Koalition bereitwillig unterworfen.

DIE LINKE: Konsequent gegen Fracking vorgehen

Die Linke fordert weiterhin ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, egal ob im Schiefergestein, Tight-Gas-Reservoirs oder anderen Gesteinsarten. Dabei muss bereits beim ersten Schritt, der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen, konsequent gegen diese Technik vorgegangen werden.

Fracking in jeder Form ist eine Gefahr für Mensch und Natur. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnologie. Fracking führt zu Grund- und Trinkwasserverseuchungen durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie sie bereits jetzt in Niedersachsen erfolgen. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung.

Hier findet sich der zur Entscheidung anstehende Antrag der Wintershall Holding GmbH sowie die zugehörigen Unterlagen zur Verlängerung der bestehenden Aufsuchungserlaubnis für das Feld Ruhr, wie er den Gemeinden zur Stellungnahme von der Bezirksregierung Arnsberg übermittelt wurde. (§ 2 Abs. 1 UIG NRW):

Große Koalition peitscht Pro Fracking-Recht durch den Bundestag

Foto7DIE LINKE bleibt dabei: Fracking verbieten, ohne Ausnahmen

Am Freitag, den 24.6.2016 haben CDU/CSU und SPD im Schatten von Fußballeuropameisterschaft und Brexit-Abstimmung ihr Pro-Fracking-Recht durch den Bundestag gepeitscht. Ein durch Anträge der Großen Koalition leicht modifiziertes Fracking-Erlaubnisgesetz soll das gefährliche Gasbohren auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands ermöglichen.

Über ein Jahr lag der Entwurf, dessen zentraler Punkt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist, in den Schubladen. Dann musste alles ganz schnell gehen. Erst Dienstagabend erhielten die Bundestagsabgeordneten die Änderungsanträge der Großen Koalition. Bereits am Mittwoch wurde in den Ausschüssen abgestimmt. Die Bitte der LINKEN um eine zweiwöchige Beratungsverlängerung wurde abgelehnt. Eine vernünftige Prüfung sollte erst gar nicht erfolgen. Wichtiger als eine seriöse Beratung war es für SPD und CDU/CSU, ihr Regelungspaket im Eiltempo durch den Bundestag zu jagen. So wird die Demokratie ausgehebelt.

Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert

Die überfallartige Abstimmung war der Höhepunkt eines abgekarteten Spiels, dessen zentrale Person der Fracking-Lobbyist Martin Bachmann ist. Martin Bachmann ist Vorstandsmitglied der Wintershall Holding, die in Deutschland großflächig fracken will, und Vorsitzender des Fracking-Lobbyverbands „Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG)“, ehemals Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG). Zudem ist Bachmann Vorsitzender des Kuratoriums der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), einer Bundesbehörde, die in der Vergangenheit durch betont frackingfreundliche Stellungnahmen aufgefallen ist. Weiterhin ist Bachmann Vorsitzender der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung, die – wie jetzt bekannt geworden ist – in den vergangenen Jahren ausgewählte Studien, Tagungen, Empfänge und größere Anschaffungen der BGR finanziert hat (siehe: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesanstalt-fuer-geowissenschaften-gutes-geld-fuer-steile-thesen-1.3054942).

Diesem Lobbyisten der Öl- und Gasindustrie hat sich die Große Koalition nun unterworfen. Am 15. Juni hatte Martin Bachmann auf einer Tagung des BVEG mit seiner Ankündigung, das faktische Frackingmoratorium in Niedersachsen aufzukündigen, SPD und CDU unter Druck gesetzt. Der niedersächsische Wirtschaftsminister, der Sozialdemokrat Olaf Lies, wies dies nicht zurück, sondern unterstützte Bachmann per Videobotschaft an den Verband. Lies drohte, die Voraussetzungen für Fracking in Niedersachsen selbst zu schaffen, falls kein bundesweites Frackingrecht kommt. Nur einen Tag später benutzte Bundes-Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Drohung von Lies für einen erneuten Vorstoß, Fracking in ganz Deutschland durchzusetzen

https://umweltfairaendern.de/erklaerung-von-umweltministerin-hendricks-zu-fracking-ist-durchsichtiges-und-perfides-manoever/

In der Folge griffen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen den Vorstoß des niedersächsischen Wirtschaftsministers willig auf, um ihr Pro-Fracking-Recht im Eiltempo durchzupeitschen. Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert!

Entschließungsantrag der LINKEN abgelehnt

Trotz der kurzen Zeit hatte die Fraktion DIE LINKE mit ihrem zuständigen Abgeordneten Hubertus Zdebel einen Gegenantrag für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen zur Abstimmung vorgelegt. Die Große Koalition lehnte ihn ab, obwohl die Gefahren des Frackings offensichtlich sind. Hierzu gehören Grund- und Trinkwasserverseuchung durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie es jetzt schon in Niedersachsen zu beobachten ist. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung. Nach der Erdgasförderung werden Mondlandschaften hinterlassen. Und solange die Ursachen der erhöhten Krebsraten an Gasförderstandorten in Niedersachsen nicht aufgeklärt sind, ist es unverantwortlich, an Fracking auch nur zu denken. Die Große Koalition gab hingegen den Interessen der Konzerne Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt.

Rechtssicherheit für Tight-Gas-Fracking

Die Änderungsantrage von CDU/CSU und SPD, stellen dabei bloße Kosmetik dar,

wie Hubertus Zdebel in seiner Rede nachwies. Zur Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Öl in bestimmten Sandgesteinsarten, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, soll problemlos gefrackt werden können. Diese Reservoirs liegen vorwiegend in Niedersachsen. Doch auch Nordrhein-Westfalen dürfte betroffen sein. Denn im Münsterland, insbesondere an der Grenze zu Niedersachsen, werden Tight-Gas-Lagerstätten erwartet. Damit steht Fracking in Nordrhein-Westfalen weiter auf der Tagesordnung.

Dieses Tight-Gas-Fracking soll in jeder Tiefe möglich sein, also auch bis zur Oberfläche. Damit sind Grundwasserverseuchungen vorprogrammiert. Ein genereller Ausschluss von Tight-Gas-Fracking in einem Bundesland ist nicht möglich, da hierfür im Gesetz keine Länderklausel existiert.

Fracking soll auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands möglich sein. Selbst vor Natura-2000-Gebieten schreckt die Große Koalition  nicht zurück. Das Verbot von Förderanlagen in diesen Gebieten gilt nicht bei der Ausbeutung von Tight-Gas-Lagerstätten. Damit können die Bohrtürme zukünftig auf den sensibelsten Flächen errichtet werden.

Die aus Kreisen der Großen Koalition immer wieder behauptete Stärkung der Wasserbehörden findet nicht statt. Dazu hätte die Große Koalition klarstellen müssen, dass Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser eine echte Gewässerbenutzung mit der Charakterisierung „Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer“ darstellen. Denn damit würde auch der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes Anwendung finden, der scharfe Anforderungen an wasserrechtliche Erlaubnisse stellt. Aus Wortlaut und Begründung des Gesetzentwurfes ergibt sich jedoch, dass dieser für Fracking und Verpressung nicht gelten soll. Wasserbehörden, die ihn bisher herangezogen haben, werden empfindlich geschwächt.

Es ist nicht das Ziel von CDU/CSU und SPD, „hohe Hürden für Fracking“ zu errichten, wie immer betont wurde. Vielmehr ist es das Ziel, die juristischen Hürden für Fracking-Vorhaben in Tight-Gas-Reservoirs aus dem Weg zu räumen –wie es die Gasindustrie verlangt hatte. Aufsuchungserlaubnisse und Betriebspläne sollen die Rechtsicherheit bekommen, die sie bisher nicht haben.

Um eine sichere Energieversorgung geht es bei diesem Gesetz nicht. Tight Gas trägt etwa zu 1 Prozent zur Energieversorgung in Deutschland bei. Dies könnte durch eine forcierte Energiewende schnell aufgefangen werden.

Industrie hat genau das bekommen, was sie wollte

Um der Bevölkerung das Tight-Gas-Fracking schmackhaft zu machen, unternimmt die Große Koalition einen dreisten Täuschungsversuch. Mit den Fantasiebegriffen ‚konventionelles Fracking‘ und ‚unkonventionelles Fracking‘ versucht sie den Eindruck zu erwecken, Fracking im Schiefergestein wäre „schlechtes Fracking“, während Fracking im Sandgestein „gutes Fracking“ wäre. Doch die Technik, die zur Ausbeutung verschiedener Gesteinsschichten verwendet wird, ist immer die Gleiche. Und gleich sind auch die durch Fracking hervorgerufenen Schäden.

Mit der Entscheidung für Tight-Gas-Fracking per Gesetz ist die Auseinandersetzung nicht beendet. Es wird lediglich ein Kampf um jedes Bohrloch provoziert. Dabei steht DIE LINKE an der Seite der Bürgerinitiativen vor Ort, für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Beim Tight-Gas hat die Industrie genau das bekommen, was sie wollte. Und auch beim Schiefergas werden ihre Wünsche erfüllt. Sie erhält eine Option auf Schiefergasförderung für andere Zeiten, wenn sich das teure Fracking nach Gas und Öl in diesen Gesteinsschichten wieder rechnen sollte.

Im Gewand von vier wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein können die Gaskonzerne mit ersten Aufsuchungsmaßnahmen beginnen. Die einseitig besetzte Expertenkommission zur Begleitung der Erprobungsmaßnahmen, aus der die Zivilgesellschaft ferngehalten wird, soll in abgeschwächter Form weiterhin installiert werden.

Doch es hätte noch schlimmer kommen können: Ursprünglich sollte mit diesem Gesetz auch der unverzügliche großflächige Einstieg in die Schiefergasförderung erfolgen. Dies geschieht jetzt nicht. Das ist der Erfolg der zahlreichen Bürgerinitiativen und Umweltverbände, die sich immer dagegen gewehrt haben.

Die Restriktionen bei der Schiefergasförderung sollen nun statt bis 2018 bis 2021 gelten. Das ist ein kleiner Fortschritt Aber in den kommenden fünf Jahren wird die Gasindustrie intensiv nach Tight Gas fracken und Lobbyarbeit für Schiefergas-Fracking betreiben. Dem muss engagierter Widerstand entgegen gesetzt werden.

NRW: Fracking ist nicht vom Tisch

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft versucht, die Entscheidung des Bundestags schönzureden und scheut auch nicht davor zurück, Umweltminister Remmel zurechtzuweisen, wenn er zu Recht von einem Fracking-Ermöglichungsgesetz spricht.

Auf konkrete Schritte der Ministerpräsidenten für ein konsequentes Fracking-Verbot wartet man jedoch vergebens. Krafts Behauptung, Fracking über den Landesentwicklungsplan zu verbieten, lässt Tight-Gas-Lagerstätten aus. Damit wird das Münsterland für Fracking freigegeben.

Nach dem Fracking-Recht kann ferner durch Landesrecht bestimmt werden, dass Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen, bei denen Fracking zur Anwendung kommen soll, in oder unter Gebieten, in denen untertägiger Bergbau betrieben wird oder betrieben worden ist, zu versagen ist. Eine derartige Landesregelung ist schnellstens und umfassend zu verabschieden, um Fracking in diesen Gebieten Nordrhein-Westfalens sicher auszuschließen. Doch hier schweigt Kraft. Auch in NRW ist das Thema Fracking nicht vom Tisch.

Giftmülltourismus von Bohrschlämmen nach NRW

Und auch in einem weiteren Punkt ist die SPD-Grünen Landesregierung in NRW gefordert. Mit der Entscheidung für Tight-Gas-Fracking per Gesetz wird die Menge an zu entsorgenden Bohrschlämmen aus Niedersachsen, die in der Regel Giftmüll darstellen, zunehmen. Angesichts fehlender  eigener  Deponiekapazitäten wird die niedersächsische Landesregierung aus SPD und Grünen verstärkt ihre Entsorgungsproblematik auf Nordrhein-Westfalen abzuwälzen versuchen. Damit war sie bisher durchaus erfolgreich: Die vollmundige Ankündigung von NRW-Umweltminister Remmel, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen, ist wie eine Seifenblase geplatzt. Statt des von ihm angestrebten Moratoriums soll jetzt noch zusätzlicher Bohrschlamm in NRW abgelagert werden. Das ist eine umweltpolitische Bankrotterklärung. Wir fordern von der Landesregierung, einen Annahmestopp von Bohrschlämmen in NRW durchzusetzen.

Bundesregierung erlaubt Fracking – DIE LINKE bleibt dabei: Fracking verbieten, ohne Ausnahmen

Zum Entwurf der Bundesregierung für ein Frackingerlaubnisgesetz sprach der Abgeordnete Hubertus Zdebel in der Debatte am Freitag, den 24. Juni 2016 im Deutschen Bundestag für DIE LINKE:

 

 

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnologie.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es geht um Grund- und Trinkwasserverseuchung durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie wir sie jetzt schon in Niedersachsen erleben. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt, wie wir es im Moment auch in Niedersachsen erleben. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung. Auch das muss gesagt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir steigen in eine neue Runde der Karbonisierung ein, anstatt weiter auf die Dekarbonisierung zu setzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es werden Mondlandschaften hinterlassen. Solange die Ursachen der erhöhten Krebsraten an Gasförderstandorten in Niedersachsen nicht aufgeklärt sind, ist es unverantwortlich, an Fracking auch nur zu denken.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Daher fordert die Linke ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dazu liegt Ihnen heute ein Entschließungsantrag unserer Fraktion vor. Die Bundesregierung hat hingegen überfallartig ein Pro-Fracking-Recht auf den Tisch gelegt.

(Ute Vogt (SPD): Nach über einem Jahr Verhandlung!)

Ein durch Anträge der Großen Koalition leicht modifiziertes Fracking-Regelungspaket soll das gefährliche Gasbohren ermöglichen. Zur Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Öl in bestimmten Sandgesteinsarten, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, soll problemlos gefrackt werden können. Legen Sie nicht wieder die alte Platte von konventionellem und unkonventionellem Fracking auf, wie ich es gerade gehört habe. Das ist völlig unhaltbar. Es geht um konventionelle Lagerstätten und unkonventionelle Lagerstätten.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Tight-Gas-Reservoirs gehören deutlich zu den unkonventionellen Lagerstätten. Das ist die Definition der BGR, der ich mich an dieser Stelle ausdrücklich anschließe.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dies soll jetzt in jeder Tiefe möglich sein, also auch bis zur Oberfläche. Damit sind Grundwasserverseuchungen vorprogrammiert. Ein genereller Ausschluss von Tight-Gas-Fracking in einem Bundesland ist nicht möglich, da hierfür im Gesetz keine Länderklausel existiert. Auch das gehört zur Wahrheit. Fracking soll auf weiten Teilen der Fläche Deutschlands möglich sein. Selbst vor Natura-2000-Gebieten schrecken Sie nicht zurück. Das Verbot von Förderanlagen in diesen Gebieten gilt nicht bei der Ausbeutung von Tight-Gas-Lagerstätten. Damit können die Bohrtürme zukünftig auf den sensibelsten Flächen errichtet werden. Das ist ein absoluter Skandal.

(Beifall bei der LINKEN)

Außerdem gibt es in dem neuen Gesetzentwurf keine Stärkung der Wasserbehörden. Dazu hätten Sie klarstellen müssen, dass Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser eine echte Gewässerbenutzung mit der Charakterisierung „Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer“ darstellen.

(Ute Vogt (SPD): Haben Sie den Gesetzentwurf überhaupt gelesen?)

Denn damit würde auch der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes Anwendung finden. Aus Wortlaut und Begründung des Gesetzentwurfes ergibt sich jedoch, dass dieser für Fracking und Verpressung nicht gelten soll. Wasserbehörden, die ihn bisher herangezogen haben, werden empfindlich geschwächt.

Mit der heutigen Beratung über das Pro-Fracking-Recht erleben wir eine weitere Phase eines abgekarteten Spiels.

(Ute Vogt (SPD): Ach, jetzt reicht’s aber! – Gitta Connemann (CDU/CSU): Das ist unglaublich! Das ist unverschämt!)

Das muss an dieser Stelle auch sehr deutlich gesagt werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Mehr als ein Jahr hat das Frackingerlaubnisgesetz der Bundesregierung vor sich hin geschmort, ohne dass irgendetwas beschlossen wurde. Wir haben immer wieder entsprechende Kleine Anfragen und Schriftliche Fragen gestellt. Wir mussten uns dann sogar von Ihnen noch vorwerfen lassen, wir würden hier ohne Debatte im Bundestag über irgendetwas diskutieren wollen. Dann kam am 15. Juni Martin Bachmann, der Vorsitzende des Bundesverbandes Erdgas, Erdöl und Geoenergie, und hat mit seiner Ankündigung, das faktische Frackingmoratorium in Niedersachsen aufzukündigen, SPD und CDU unter Druck gesetzt.

(Frank Schwabe (SPD): Freut er sich jetzt über das Ergebnis oder nicht?)

Der niedersächsische Wirtschaftsminister, der Sozialdemokrat Olaf Lies, wies dies nicht zurück, sondern unterstützte Bachmann per Videobotschaft an den Verband. Lies drohte, die Voraussetzungen für Fracking in Niedersachsen selbst zu schaffen, falls kein bundesweites Frackingrecht kommt.

Dies haben dann die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen willig aufgegriffen, um die Voraussetzungen für Fracking im Windschatten der Fußballeuropameisterschaft durchzupeitschen. Genau das passiert hier jetzt.

(Widerspruch bei der SPD)

Erst Dienstagabend, wohlgemerkt, erhielten wir die entsprechenden Änderungsanträge. Bereits am Mittwoch wurde in den Ausschüssen abgestimmt. Sie wissen ganz genau, dass ich um zwei Wochen Verlängerung gebeten habe; wir hätten es möglicherweise noch vor der Sommerpause beschließen können, aber wir, die Opposition, hätten tatsächlich die Möglichkeit gehabt, diese Sachen vernünftig zu prüfen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das haben Sie abgelehnt. Deswegen findet hier heute schon die dritte Lesung statt. Es ist meines Erachtens klar, dass so die Demokratie ausgehebelt wird. Was hat das denn damit noch zu tun?

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Was auch bezeichnend ist: Die angeblichen Frackinggegner aus der SPD, wie zum Beispiel Herr Klingbeil, die vor Wochen noch lautstark eine seriöse und intensive Debatte zum Thema gefordert haben, sind plötzlich verstummt. Es ist vor allem das Ergebnis dieses doppelten Spiels der SPD, die sich nach außen gerne frackingkritisch gibt, aber entgegengesetzt handelt, wenn heute überfallartig ein Pro-Fracking-Recht verabschiedet werden soll.

(Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil (Peine) (SPD): „Überfallartig“? Sie reden die Demokratie kaputt!)

Wenn Sie gegen Fracking sind, wie Sie es vorgeben, haben Sie heute die Möglichkeit, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

Die Gasindustrie erhält jetzt genau das, was sie vehement gefordert hat – dem beugt sich die Große Koalition -:

(Hubertus Heil (Peine) (SPD): Wie ein AfDler! Verschwörungstheorien!)

Rechtssicherheit für eine verstärkte Gasgewinnung mit der Frackingtechnik in Tight-Gas-Reservoirs, die es bisher nicht gegeben hat, und eine Option auf Schiefergasförderung für andere Zeiten, wenn sich das teure Fracking nach Gas und Öl in diesen Gesteinsschichten wieder rechnen sollte.

Im Gewand von vier wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein können die Gaskonzerne mit ersten Aufsuchungsmaßnahmen beginnen. Die einseitig besetzte Expertenkommission zur Begleitung der Erprobungsmaßnahmen, aus der die Zivilgesellschaft ferngehalten wird, soll weiterhin installiert werden – zwar abgeschwächt, aber sie wird es geben.

Um eine sichere Energieversorgung geht es bei diesem Gesetz sowieso nicht. Tight Gas trägt etwa zu 1 Prozent zur Energieversorgung in Deutschland bei. Dies könnte durch eine forcierte Energiewende schnell aufgefangen werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es geht vor allem um Profite in Niedersachsen, wo sich ein Großteil der Tight-Gas-Vorkommen befindet. Ein ganzes Bundesland soll den Interessen der Gaskonzerne geopfert werden, die rechtssicher fracken wollen. Die Gasindustrie kommandiert, und die Große Koalition pariert – unter diesem Motto kann man es zusammenfassen. Das ist unerträglich und untergräbt die Demokratie.

(Beifall bei der LINKEN – Karsten Möring (CDU/CSU): Sie sind nicht auf einem Auge blind, sondern auf beiden, Herr Zdebel!)

Doch es hätte noch schlimmer kommen können: Ursprünglich sollte mit diesem Gesetz auch der unverzügliche großflächige Einstieg in die Schiefergasförderung erfolgen. Dies geschieht jetzt nicht. Das ist der Erfolg der zahlreichen Bürgerinitiativen und Umweltverbände, die sich immer dagegen gewehrt haben.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Frank Schwabe (SPD): Aber das ist gut! Ist das gut? Ja?)

Es ist ein kleiner Fortschritt – das räume ich ein, Herr Schwabe -, dass die Restriktionen bei der Schiefergasförderung statt bis 2013 nun bis 2021 gelten sollen. Aber in den kommenden fünf Jahren wird die Gasindustrie intensiv nach Tight Gas fracken und Lobbyarbeit für Schiefergas-Fracking betreiben. – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. –

(Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU): Gott sei Dank!)

Deshalb fordern wir Sie auf: Beenden Sie jetzt alle Hoffnung auf Schiefergas. Streichen Sie die Probebohrungen, die Expertenkommission und die Überprüfung des Verbots des Schiefergas-Frackings.

Geben Sie sich keinen Illusionen hin: Mit einer Entscheidung für Tight-Gas-Fracking ist die Auseinandersetzung nicht beendet. Sie provozieren lediglich einen Kampf um jedes Bohrloch. Dabei stehen wir an der Seite der Bürgerinitiativen vor Ort, für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

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