Bundestags-Fraktion DIE LINKE stellt Antrag zum Exportverbot für hochradioaktive Abfälle

Unter der Drucksachen Nr. 18/09791 bringt die Bundestagsfraktion DIE LINKE auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel jetzt einen Antrag zum Export-Verbot für hochradioaktiven Atommüll ins Parlament ein. Der Export hochradioaktiver Abfälle ist in Deutschland bislang nur für Leistungsreaktoren zur Stromerzeugung verboten. Ein generelles Export-Verbot aller hochradioaktiven Abfälle wäre ein wichtiges Signal, dass die dauerhafte Lagerung des Atommülls entsprechend dem Verursacherprinzip als nationale Aufgabe in Deutschland zu lösen ist. Der geplante Export hochradioaktiver Abfälle aus dem Hochtemperatur-Reaktor AVR Jülich in die USA wäre ein nicht zu rechtfertigender schwerer Verstoß gegen diesen Grundsatz. Als Ersatz für das derzeit nicht sichere Zwischenlager muss vor Ort ein neues Lager errichtet werden.

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Der Antrag folgt auch einer Empfehlung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“, die ein solches Export-Verbot für erforderlich hält und eine entsprechende rechtliche Regelung eingefordert hat.

 

US-Atommüllexport im Nachbarschafts-Dialog Jülich

Sonntagsspaziergang JülichNicht mehr ganz aktuell, aber dennoch der Beachtung wert. Im Jülicher Nachbarschaftsdialog war im April auf Nachfragen der immer noch als Option für die Räumung des dortigen Castor-Lagers gehandelte Export der hochradioaktiven Brennelemente in die USA Thema. AntiAtom Euskirchen hat jetzt das Protokoll des Dialog-Treffens veröffentlicht. Das Thema US-Exporte aus Jülich beschäftigt in den nächsten Wochen auch den Bundestag. Nachdem die so genannte „Endlager“-Kommission die Empfehlung ausgesprochen hat, jegliche Exporte von hochradioaktivem Atommüll gesetzlich zu untersagen, hat jetzt die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Dokumentation:  . . . Im Anschluss an die Präsentation bestand die Möglichkeit, Fragen an Hr. Printz zu richten. Die Teilnehmenden, insbesondere Frau Boslar, nutzten die Gelegenheit, um sich über den aktuellen Stand rund um den weiteren Umgang mit den AVR-Brennelementen und die hierfür in Frage kommenden Optionen zu informieren.

1. Frage Frau Boslar: Das Department of Energy (DOE) würde erst mit dem Einsatz einer Prototypanlage zur Wiederaufbereitung einer Kugelwiederaufbereitung eine Entscheidung über eine Kugelannahme in die USA treffen. Gemäß der mittlerweile vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) würde das Planen, Bauen und der Betrieb einer Prototypanlage mindestens 5 Jahre umfassen. Wie realistisch wird mit diesem Hintergrund ein Export in die USA eingeschätzt?

Die JEN führt aus: • Das „Department of Energy“ ist unter bestimmten Voraussetzungen bereit, die Kugeln aus Deutschland anzunehmen.

• Eine wesentliche Voraussetzung ist die Erreichung des „Technical Readiness Levels“ (TRL) 6 (Technologiereifegrad) für den Behandlungsprozess. Dafür setzen die US-amerikanischen Partner einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an. Ein von den Amerikanern entwickeltes Auflösungsverfahren von Graphit, um die Kugeln nach der Annahme weiterverarbeiten zu können, wurde mittlerweile bis zu einem Technischen Reifegrad 4 erarbeitet. Die Angabe von fünf Jahren ist der JEN nicht bekannt und kann demnach nicht bestätigt werden.
• Grundvoraussetzung zur Annahme der Kugeln ist auch der positive Abschluss der UVP, das Verfahren ist formal noch nicht abgeschlossen. Das DOE geht davon aus, dass das Verfahren formell im Juni seinen Abschluss findet.
• Momentan wertet das DOE die 70 Einwendungen zum UVP-Gutachten aus, die aber keine gänzlich neuen Aspekte beinhalten.

2. Frage Frau Boslar: Sind die 70 Einwendungen lediglich von amerikanischer Seite oder auch von deutscher Seite?

Die JEN führt aus: • Es sind neben den amerikanischen Einwendungen auch Einwendungen aus Deutschland eingegangen.

3. Frage Frau Boslar: Die Endlagerkommission des Bundestages hält in dem Entwurf ihres Endberichtes den Export der AVR-Castoren für unverantwortlich. Wie beziehen die JEN und das Forschungszentrum dazu Stellung?

Die JEN führt aus: • Die JEN kann ihr Handeln nicht auf Empfehlungen ausrichten, sondern muss auf Grundlage der gültigen Gesetze und zugehörigen Vorschriften handeln. Um der Räumungsanordnung nach § 19 Abs. 3 ATG zu entsprechen, bestehen mehrere Möglichkeiten, welche die JEN ausführlich überprüft: Die Verbringung der Brennelemente in die USA, die Verbringung nach Ahaus sowie ein möglicher Neubau am Standort Jülich.

4. Frage Frau Boslar: Die US-Sicherheitsbehörde „National Security Agency“ (NSA) hält den Atommüll aus Sicht der Atomwaffenverbreitung für recht harmlos und sieht aus diesem Grund nicht die Notwendigkeit, die Brennelemente in die USA zu verbringen. Werden das Forschungszentrum und die JEN ihre früheren anderslautenden Aussagen, in denen evtl. Terroristen angelockt wurden, korrigieren?

Die JEN führt aus: • Im Rahmen des Programms der „Nuclear Non-Proliferation“, auf Deutsch „Nukleare Nichtverbreitung“, ist es vorgesehen, weltweit hochangereicherte Kernbrennstoffe in das Land zurückzuholen, aus dem die Stoffe ursprünglich stammen. Welche Punkte für einen Terroristen interessant sein könnten, kann die JEN nicht beurteilen.

5. Frage Frau Boslar: Aus den AVR-Brennelementen in den 152 Castoren wurden 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom für das Netz erzeugt. Dies deckt bei weitem nicht den durchschnittlichen Jahresverbrauch von 600 Milliarden Kilowattstunden Strom in Deutschland. Warum haben die in Jülich entwickelten Kugelhaufenreaktoren so große Mengen an Atommüll produziert? Im Verhältnis besteht ein 50ig-faches Atommüll-Volumen gegenüber Leichtwasserreaktoren.

Die JEN führt aus: • Beide Reaktortypen lassen sich nicht miteinander vergleichen.
• Der AVR sollte zeigen, dass das Prinzip des Kugelhaufenreaktors funktioniert und Strom erzeugt werden kann, war jedoch nicht darauf ausgelegt, mit dem produzierten Strom auch eine nennenswerte Kostendeckung zu erzielen.
• In der Anlage wurden auch verschiedene Brennelement-Typen untersucht, von denen einige nur mäßige bzw. unzureichende Betriebseigenschaften aufwiesen. Die mangelhafte Rückhalteeigenschaft einzelner BE-Typen hat auch dazu geführt, dass der Primärkreis hoch kontaminiert wurde. Neben der geringen Leistungsdichte des Reaktortyps wirken sich diese Kontaminationen auch auf die anfallende Abfallmenge aus.

6. Frage Frau Boslar: Die AVR-Brennelemente bestehen überwiegend aus Graphit, die ebenfalls in Tschernobyl Verwendung fanden und bei einem Unfall vor 30 Jahren brannten. Ein Endlager in Deutschland wird keine brennbaren Elemente wie die AVR-Kugeln in der Form annehmen. Was wurde unternommen, um die Brennelemente in einen dauerhaften stabilen Zustand zu verbringen, damit sie überhaupt endlagerfähig werden? Bringen diese Brennelemente ein viel größeres Problem der Endlagerung mit sich, als die normalen Elemente? Ist dies vielleicht der Hauptgrund dafür, sie in die USA schaffen zu wollen?

Die JEN führt aus: • Graphit ist nicht gleich Graphit.
• Der hier verwendete Graphit ist herstellungsbedingt praktisch nicht brennbar bzw. nur schwer entflammbar.
• Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, die graphitischen Kugeln zu oxidieren. Um dies aber in nennenswertem Umfang zu erreichen, müsste die Oxidation mit reinem Sauerstoff erfolgen, der in der Natur nicht vorkommt.
• Das Verbrennen der Kugeln in der normalen Atmosphäre ist praktisch auszuschließen.

7. Frage Frau Boslar: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) wartet seit zwei Jahren auf einen Antrag zu Errichtung eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Wie die Atomaufsicht in Düsseldorf bestätigte, bestehen keine grundsätzlichen Hindernisse für einen Bau eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Die unzureichende Auslegung des aktuellen Lagers zur Erdbebensicherung ließe sich durch den Neubau eines Zwischenlagers leicht beseitigen. Wieso verzögert Jülich die einzig sinnvolle langfristige Lösung eines sicheren Neubaus in Jülich? Das Zwischenlager in Ahaus besitzt nur eine Genehmigung bis 2036, somit handelt es sich bei dieser Variante um keine langfristige Variante.

Die JEN führt aus: • Grundsätzlich werden Zwischenlager für Kernbrennstoffe für 40 Jahre genehmigt. In Jülich besteht der Nachteil, dass die Genehmigung seitens der Genehmigungsbehörde lediglich für 20 Jahre erteilt worden ist.
• Es ist zu bezweifeln, dass das BFS auf einen Antrag wartet, zumindest nicht von der JEN. Allerdings gibt es einen entsprechenden Antrag für eine befristete Genehmigung für das bestehende Lager, der bekanntlich noch nicht abschließend beschieden werden konnte..
• Seit dem 2. Juli 2014 besteht die Anordnung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, dass bestehende Lager unverzüglich zu räumen.
• Ein Neubau am Standort würde selbst unter optimistischen Annahmen nach heutigem Stand mindestens achteinhalb Jahre beanspruchen. Dies steht im Widerspruch zu einer unverzüglichen Räumung des Lagers.

8. Frage Frau Boslar: In Ahaus gibt es keine „Heiße Zelle“, demnach können die Castoren nicht geöffnet werden, falls dies erforderlich wäre. Müssten die Castoren in diesem Fall wieder zurück nach Jülich transportiert werden?

Die JEN führt aus: • Im Reparaturfall gibt es die Möglichkeit, die Dichtigkeit der Behälter wiederherzustellen, indem ein sogenannter Fügedeckel aufgeschweißt wird. Dieses Verfahren wurde im laufenden Genehmigungsverfahren qualifiziert.

9. Frage Frau Boslar: Ist ein Antrag auf Transportgenehmigung nach Ahaus gestellt?

Die JEN führt aus: • Der Genehmigung für den Transport von Jülich nach Ahaus wurde bereits vor langem beantragt. Die Entscheidung steht aus. . . .

 

Wohin mit dem Castor-Atommüll aus Jülich? In Ahaus wächst Widerstand – Export-Verbot im Bundestag

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Was wird aus dem hochradioaktiven Atommüll in Jülich? Foto: Betreiber

Was soll mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich geschehen? Das dortige Lager verfügt über keine Genehmigung mehr, die Räumung ist vom Land NRW angeordnet. Die Betreiber würden die Brennelemente aus dem Versuchsreaktor am liebsten in die USA exportieren. Doch dagegen hat sich die „Endlager“-Kommission ausgesprochen und ein entsprechender Antrag kommt diese Woche von der Fraktion DIE LINKE in den Bundestag. Genehmigt ist die Einlagerung in das Zwischenlager Ahaus. Doch nach der Stadt Ahaus hat nun auch der Kreis Borken sein Veto gegen diesen Plan eingelegt und angekündigt, rechtliche Schritte gegen die vor einigen Wochen erteilte Einlagerungs-Genehmigung zu prüfen. Eine Transportgenehmigung steht aber noch aus. Den Neubau einer sicheren Zwischenlagerhalle in Jülich fordern nicht nur Anti-Atom-Gruppen, sondern nun auch der Kreis Borken. Obwohl diese Möglichkeit offiziell als Variante bezeichnet wird: Konkrete Planungen sind bis heute nicht angelaufen.

Dokumentation der Resolution des Kreises Borken zur Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich im Zwischenlager Ahaus:

Gemeinsame Resolution zu möglichen Transporten der AVR-Brennelemente aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus – Einstimmiger Beschluss des Borkener Kreistages in seiner Sitzung am 22.09.2016

In seiner Sitzung am 22.09.2016 hat der Borkener Kreistag einstimmig nachfolgende gemeinsame Resolution zu möglichen Transporten der AVR-Brennelementen aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus beschlossen:

Der Kreistag des Kreises Borken fordert:

1. Der Kreistag des Kreises Borken schließt sich der Resolution der Stadt Ahaus aus dem Jahre 2011 insbesondere dahingehend an, dass die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität haben muss, dass die Information und Kommunikation des Forschungszentrums Jülich bzw. der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH und der beteiligten Behörden deutlich zu verbessern ist. Der Kreistag des Kreises Borken lehnt die geplanten Transporte der Castorbehälter ab, weil er sie nach den derzeit vorliegenden Informationen für unnötig erachtet.

2. Der Kreistag des Kreises Borken fordert alle Beteiligten, insbesondere das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde auf, die weiteren Optionen insbesondere die weitere sichere Lagerung der AVR-Brennelemente am Standort Jülich intensiv zu prüfen und ggf. zu ermöglichen, um unnötige Transporte zu vermeiden.

Begründung:

Von 1967-1988 wurde von der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR) der sogenannte AVR-Reaktor in unmittelbarer Nähe des Forschungszentrums in Jülich betrieben. Bereits vor der Einstellung des Reaktorbetriebes begann auch die Diskussion um den Rückbau des Reaktors und die Unterbringung der AVR-Brennelemente, die derzeit in 152 Castor-Behältern in einem Zwischenlager auf dem Campus-Gelände des Forschungszentrums Jülich (FZJ) lagern (so genanntes AVR-Behälterlager).

Dabei rückten im Laufe der Zeit drei Alternativen in den Mittelpunkt:

1. Transport der Brennelemente in das Herkunftsland USA

2. Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich

3. Transport in das Brennelemente-Zwischenlager nach Ahaus

Alle drei Alternativen sollten gleichrangig behandelt werden. Für die Option Ahaus wurde im Jahre 2009 eine Aufbewahrungsgenehmigung für die 152 Castor-Behälter für das Brennele-mente-Zwischenlager in Ahaus beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragt.

In einer Pressekonferenz im November 2011 erklärte der FZJ-Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Huthmacher, dass eine Verlagerung der AVR-Brennelemente „aus Imagegründen“ nach Ahaus erfolgen soll. Nicht zuletzt aufgrund dieser Aussage und aufgrund mangelnder Kommunikation mit der Stadt Ahaus hat der Rat der Stadt Ahaus am 20.12.2011 folgende einstimmige Resolution gefasst:

1. Der Rat der Stadt Ahaus hat wiederholt beschlossen, dass die Sicherheit der Ahauser Bevölkerung oberste Priorität hat.

2. Der Rat der Stadt Ahaus kritisiert die völlig unzureichende Informationspolitik des Forschungszentrums Jülich wie auch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Entscheidungen, die für unsere Stadt bedeutsam sind, aus der Presse erfahren zu müssen, ist vor allem vor dem Hintergrund, dass der Stadt mehrfach eine frühzeitige In-formation zugesichert worden ist, nicht zu akzeptieren.

3. Der Rat der Stadt Ahaus muss zur Kenntnis nehmen, dass in den vergangenen drei Jahren offensichtlich nicht, wie bisher öffentlich dargestellt, mehrere Alternativen zur weiteren Lagerung der Brennelemente aus dem AVR-Kugelhaufenreaktor geprüft wurden, sondern sich das Prüfverfahren ausschließlich auf den Transport nach Ahaus erstreckt hat. Schon aus diesem Grund fordert der Rat der Stadt Ahaus das Forschungszentrum Jülich auf, schnellstmöglich auf der Grundlage des Genehmigungsantrages von 2007 alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, die Brennelemente im Rahmen einer zunächst vorläufigen und später endgültigen Zwischenlagerungsgenehmigung weiterhin in Jülich zu lagern.

4. Insbesondere vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Ahaus fest, dass die Verantwortung für die 152 Castorbehälter im Falle einer Reparaturbedürftigkeit und zur Endlagerungskonditionierung weiterhin beim Forschungszentrum Jülich bleibt.

5. Ein Transport von abgebrannten Brennelementen aus dem Forschungszentrum Jülich in das Zwischenlager Ahaus aus Imagegründen lehnt er deshalb ab.

6. Durch das Verhalten von Forschungszentrum, Bundesministerium für Bildung und Forschung wie auch der NRW-Landesregierung und der daraus resultierenden öffentlichen Auseinandersetzung ist bereits beträchtlicher Schaden für den Wirtschaftsstandort Ahaus entstanden. Zur Begrenzung sind alle Beteiligten gefordert, eine sichere, transparente und konsensfähige Lösung zu finden.

Im Jahr 2012 erklärt der Aufsichtsrat des FZJ, dass der Transport in die USA favorisiert, eine Verlängerung der Lagerung in Jülich beantragt und das Ahaus-Verfahren ruhend gestellt werden würde. Die USA-Option wurde als Entsorgungsvorsorgenachweis vom Bundesumweltministerium und vom Wirtschaftsministerium NRW akzeptiert.

Am 30.6.2013 lief die atomrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager in Jülich aus. Am 2. Juli 2014 verfügte das Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde, dass das FZJ als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet wird, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus Jülich zu entfernen. Damit ist der Betreiber in der Pflicht sich um eine alternative Lagerungsmöglichkeit zu kümmern, da er sich u.U. strafrechtlich zu verantworten hätte, wenn er Kernbrennstoffe ohne Erlaubnis lagert.

Das Genehmigungsverfahren für die Einlagerung in Ahaus wurde nach dieser Entscheidung wieder aufgenommen.

Das BfS erteilte im Juli 2016 die Genehmigung zur Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus (7 Jahre nach der ursprünglichen Beantragung). Eine Transportgenehmigung ist damit nicht verbunden.

In seiner Sitzung am 30. August 2016 hat der Stadtrat in Ahaus einstimmig beschlossen, mögliche rechtliche Schritte gegen das BfS aufgrund dieser Genehmigung zu prüfen.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft Nuklearanlagen Gmbh (JEN), die seit 2015 verantwortlich für den Reaktorrückbau und den Umgang mit den AVR-Brennelementen ist, erklärt auf ihrer Hompage (www.avr-brennelemente.de) zu dem Sachverhalt u.a. (Stand: 20.9.2016):

„(…)Parallel werden auch die Optionen einer Rückführung der AVR-Brennelemente in die USA und ein möglicher Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich weiterhin geprüft. Bis zur abschließenden Klärung, welche der drei Optionen am schnellsten realisiert werden kann, ist es das Ziel der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) als Besitzerin der AVR-Brennelemente, alle Optionen offen zu halten und weiter zu konkretisieren. Die tatsächliche Entscheidung über den weiteren Verbleib der AVR-Brennelemente trifft die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Atomaufsicht.“

Atomenergie ganz heiß: Hochtemperaturreaktoren in China – In Deutschland gescheitert – Interview mit Rainer Moormann (Whistleblowerpreis 2011)

Rainer-MoormannHochtemperatur-Atomreaktoren (HTR) sind in Deutschland gescheitert. Ihr bis heute strahlendes Erbe steht in Jülich und Hamm bzw. lagert im Zwischenlager in Ahaus. Doch was hierzulande scheiterte, will China nun an den Start bekommen. Ende 2017 soll dort eine Doppelblock-Anlage mit je 105 MW in Betrieb gehen. UmweltFAIRaendern sprach mit Rainer Moormann (Whistleblowerpreis 2011), einem ehemaligen Mitarbeiter am Forschungszentrum Jülich, über diese spezielle Atomtechnologie, über Chinas HTR-Abenteuer und seine deutschen und internationalen Hintergründe. Gemeinsam mit dem Umweltjournalisten Jürgen Streich schreibt er an einem Buch über die auch Kugelhaufenreaktoren genannte HTR-Technik, das um die Jahreswende erscheinen soll. Unter dem Titel „Kugelhaufenreaktoren, Thorium und Transmutation – die letzten Strohhalme der Atomlobby“ veranstaltet der BUND NRW am 19. November in Hamm (PDF) ein Symposium.

  • Dr. Rainer Moormann erhielt von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und der Deutschen Sektion der Juristenvereinigung IALANA („Juristinnen und Juristen gegen atomare, biologische und chemischen Waffen“) in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften 2011 gemeinsam mit Anonymus den „Whistleblowerpreis“. Mit dem „Whistleblower-Preis“ werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die als Insider schwer wiegende Missstände, Risiken oder Fehlentwicklungen aus ihrem beruflichen Umfeld im öffentlichen Interesse aufgedeckt haben.

Angeblich sollte die HTR-Technologie ein ultra-schlaues Reaktorkonzept sein, aber in der Praxis gab es eine Vielzahl von Problemen und Störfällen. Bereits Ende der 80er Jahre war in Deutschland Schluss mit diesem milliardenschweren Experiment. Wikipedia fasst das Schicksal des THTR Hamm zusammen: „Er wurde 1983 testweise in Betrieb genommen, 1987 an den Betreiber übergeben und im September 1989 aus technischen, sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Überlegungen nach nur 423 Tagen Volllastbetrieb endgültig stillgelegt.“

Am chinesischen Versuch diese Technologie zu retten, sind weiterhin Wissenschaftler aus dem staatlichen Forschungszentrum in Jülich beteiligt. Im Rahmen einer geplanten Sicherheits-Studie des chinesischen HTR werden u.a.  Hans-Josef Allelein und
Karl Verfondern genannt (siehe hier).

UmmweltFAIRaendern im Interview mit Rainer Moormann

Frage: China will im nächsten Jahr einen HTR-Reaktor in Betrieb nehmen. Was versprechen sich die Chinesen davon und wie bewerten Sie das?

Die Chinesen wollten ursprünglich Ähnliches wie es um 1965 in Deutschland angestrebt wurde: Einen echten Kugelhaufen-Hochtemperaturreaktor mit Nutztemperaturen um 1000°C, hohem Wirkungsgrad und wertvoller Hochtemperaturprozesswärme zur Kohlevergasung und Wasserstofferzeugung. Sie haben vor ca. 15 Jahren erkannt, dass das technisch völlig unrealistisch ist und bauen jetzt den HTR-Modul von Siemens, der 1980-85 entwickelt aber nie gebaut wurde, weitgehend nach. Das ist zwar realistischer, dennoch sind erhebliche Probleme zu erwarten. Vor allem aber brächte das wegen der niedrigen Temperaturen von maximal 750°C keine Vorteile z.B. gegenüber dem schon vor 40 Jahren in den Markt eingeführten britischen AGR. Der aktuelle chinesische HTR-PM ist damit eher nur ein Mitteltemperaturreaktor, der Wirkungsgrade von 40 % erreichen kann und höchstens Prozesswärme von mittlerer Qualität für die chemische Industrie bereitstellen könnte, aber keine Erdölsubstitution – bei insgesamt deutlich höheren Baukosten als bei Leichtwasserreaktoren. Da keine Ansätze zur Weiterentwicklung zu einem echten HTR erkennbar sind – die technischen Hürden dafür sind immens – erschließt sich mir der Sinn dieses Projektes nicht wirklich.

Andererseits ist zu sagen, dass China den ursprünglich geplanten Bau von insgesamt 30 HTR-PM am gleichen Standort bereits abgesagt hat und durch den Bau konventioneller LWR dort ersetzt hat. Vielleicht sind beim HTR-PM Prestigegründe im Spiel und es läuft ähnlich wie mit der ebenfalls auf deutschen Plänen basierenden Magnetschwebebahn: Eine kurze Strecke wurde bei Shanghai gebaut und wird betrieben, aber jede Weiterentwicklung wurde gestoppt und die Baufirmen wurden aufgelöst, nachdem man die fehlende Konkurrenzfähigkeit erkannt hat. Dennoch, am HTR-PM gibt es schon Interesse aus dem Ausland: Nicht aus westlichen Industrieländern – dafür ist der Sicherheitsstandard des HTR-PM viel zu niedrig – wohl aber aus Schwellenländern wie Saudi-Arabien oder Indonesien. Es ist zu hoffen, dass dabei militärische Optionen keine Rolle spielen. Der US-Waffenexperte Powers bezeichnete Kugelhaufen-HTR nämlich 2001 als „maßgeschneidert zur offenen oder heimlichen Produktion von Atomsprengstoff.“

Frage: HTR – Was ist das besondere an dieser Reaktorlinie im Unterschied zu den sonst üblichen Leichtwasserreaktoren?

Der Kern eines Kugelhaufen-HTR besteht aus temperaturbeständiger Graphitkeramik. Der Brennstoff liegt in Form vieler kleiner beschichteter Partikel in tennisballgroßen Graphitkugeln vor. Gekühlt werden die Kugeln mit dem Edelgas Helium. Die Kugeln bewegen sich ständig durch die Schwerkraft. Graphit als Moderator erfordert eine niedrige Leistungsdichte. Man erhoffte sich damit einen sicheren Reaktor, der sehr hohe und damit wertvolle Nutztemperaturen erlaubt, aber unempfindlich gegen Kühlungsausfälle ist – im Unterschied zum LWR. Dabei übersah man andere schwerwiegende Schwachstellen und die Hoffnungen erfüllten sich nicht.

Frage: HTR heißt in Deutschland AVR Jülich und THTR Hamm. Beide Reaktoren sind nach Störfällen stillgelegt worden. Woran genau ist aus ihrer Sicht diese Technik gescheitert?

Eigentlich gescheitert ist diese Technologie schon um 1970, als man bei Inbetriebnahme des AVR Jülich erkannte, dass Grundannahmen nicht erfüllt sind. Das gilt vor allem für das schlechte Fließen und Verklemmen der Kugeln und damit verbunden um große Schwankungen der Spaltstoffverteilung im Kern, welche Instabilitäten in Leistungs- und Temperaturverteilung zur Folge hatten. Paradoxerweise führte ein weiterer schwerer Schwachpunkt der Kugelhaufen-HTR dazu, dass dieses Scheitern durch die ziemlich skrupellose HTR-Leitungsebene noch lange vertuscht werden konnte: Im Kugelhaufen-HTR kann man im Kern nämlich keine Messsonden anbringen, sodass Ausreden für die Unregelmäßigkeiten möglich waren und fleißig genutzt wurden. Es gelang sogar, öffentliche Mittel im Milliardenumfang für den Bau des größeren THTR-300 einzuwerben, obwohl intern klar war, dass wegen der Reibungsprobleme der Kugeln keine technische Lösung für diesen Reaktor existierte. Da es in der Folgezeit entgegen Hoffnungen auch nicht gelang, brauchbare technische Lösungen zu entwickeln, wurden 27.000 Brennelementkugeln während des kurzen THTR-Betriebs beschädigt – mehr als das 10.000-fache dessen, was versprochen war. Der THTR-300 hatte viele weitere, teilweise nicht beseitigbare Schwachstellen und arbeitete daher entgegen Vorhersagen extrem defizitär.

Als die Betreiber 1989 während eines längeren pannenbedingten Stillstands weitere finanzielle Nachforderungen in Höhe von 650 Mio DM an die öffentliche Hand richteten, weigerte sich NRW und der Reaktor wurde nach nur 14-monatigem Volllastbetrieb stillgelegt. 1986 haben die THTR-Betreiber während des Chernobyl-Unfalls
heimlich Radioaktivität in die Umgebung abgeblasen, was aber durch einen internen Informanten ans Licht kam. Im AVR Jülich kam es 1978 zu einem schweren hochriskanten Störfall, einem Wassereinbruch wohl aufgrund von Überhitzungen im Kern. Der Störfall wurde vertuscht, auch von der staatlichen Atomaufsicht, obwohl der Betreiber in fast krimineller Weise das Reaktorschutzsystem heimlich so manipulierte, dass der Reaktor während des Störfalls weiter betrieben werden konnte. Eine Folge des Störfalls, das gefährliche Nuklid Strontium-90 in Boden und Grundwasser unter dem Reaktor, muss in den nächsten Jahren noch mit gigantischen Kosten beseitigt werden. Unklar ist weiterhin, ob der drastische Anstieg von Kinderleukämien um Jülich ca. 1990 mit dem AVR in Verbindung steht.

Wegen der viel zu hohen Temperaturen im AVR-Kern versagten auch die Brennelemente: Der AVR-Reaktorkreislauf ist die weitaus am stärksten mit Strontium-90 verseuchte Nuklearanlage weltweit und kann erst in vielen Generationen zurückgebaut werden. Die vertuschten Vorgänge im AVR müssen aus heutiger Sicht als schwerer Störfall der INES-Kategorie 4 bis 5 eingeordnet werden. Nach dem Chernobly-Unfall wurden Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt: Ein bis 2011 unter Verschluss gehaltenes Gutachten von Prof. Benecke und Mitarbeitern (PDF) deckte Ende 1987 schonungslos einige schwerwiegende sicherheitstechnische Schwachstellen deutscher HTR auf, insbesondere die Ähnlichkeit zum Chernobyl-Reaktor und die Neigung zu vergleichbaren Störfällen. Es ist zu vermuten, dass die geräuschlose Stilllegung des AVR Ende 1988 auf dieses Gutachten zurückgeht.

Frage: Was sind aus Ihrer Sicht weitere Schwachstellen?

Graphit ist zwar gut temperaturbeständig, hat aber sonst große Nachteile: Er ist brennbar und reagiert mit Wasserdampf zu explosionsfähigen Gasen. Gegen Strahlung ist er wenig beständig, sodass ein Kugelhaufen-HTR höchstens 20 Jahre hält. Seine im Vergleich zu Wasser deutlich schwächere Moderationswirkung führt zu einem viel
größeren Materialverbrauch im Vergleich zu LWR und damit viel teureren Reaktor. Das wird in der Regel durch Einsparungen bei der Sicherheit, zum Beispiel durch Weglassen eines vollwertigen Sicherheitsbehälters (Containment) teilweise kompensiert. Außerdem wird das Abfallvolumen dadurch sehr viel größer. Die 152 Jülicher Castoren etwa enthalten Brennelemente, die gerade mal den aktuellen Stromverbrauch eines Tages in Deutschland deckten. Das ist das 50-fache Müllvolumen verglichen mit LWR-Strom und die HTR-Entsorgung ist kostendeckend nicht zu erreichen.

Das Kugel-Brennelementkonzept eignet sich bestenfalls für mittlere Temperaturen, da es bei höheren Temperaturen undicht wird, wie der AVR zeigte. Die versprochene „Katastrophenfreiheit“ von HTR ist ein unseriöser Werbegag: Graphitbrand oder Wassereinbruch mit nuklearen sowie chemischen Explosionen sind sehr schwere Störfälle, und die Sicherheit von HTR ist insgesamt noch viel schlechter als die aktueller LWR.

Frage: Die HTR-Technologie ist ja vor allem im damaligen Kernforschungszentrum Jülich entwickelt worden, wo Sie lange beschäftigt waren. Sind deutsche Forscher an der Anlage in China nach Ihren Kenntnissen beteiligt und wenn ja in welcher Form?

Zuerst einmal: KFA Jülich/FZJ hat aus Prestigegründen fälschlicherweise immer behauptet, der HTR sei eine rein deutsche Entwicklung. In Wirklichkeit stammen alle entscheidenden Grundlagen des Kugelhaufen-HTR eindeutig aus den USA und UK. Sein Erfinder heißt Farrington Daniels, nicht Rudolf Schulten. Des Kugelhaufen-HTR ist in Jülich lediglich weiterentwickelt und erstmals gebaut worden.

Die KFA Jülich hat schon in den 1970er Jahren begonnen, know how heimlich nach China zu transferieren, auch durch Ausbildung chinesischer Wissenschaftler. Auch wurden 1990, nachdem das deutsche HTR-Programm reduziert worden war, Versuchseinrichtungen und unbenutzte AVR-Brennelemente nach China verschenkt. Die Chinesen haben 2000 mit erheblicher deutscher Unterstützung den kleinen HTR-10 von 10 MW thermischer Leistung fertiggestellt. Allerdings ist dieser Reaktor nur sehr selten in Betrieb und man munkelt von schweren Problemen. Es gibt noch immer Zuarbeit für chinesische HTR-Projekte aus Deutschland, angeblich nur auf dem Gebiet der Sicherheit, und häufige Besuche deutscher HTR-Wissenschaftler in China. Ein ehemaliger Siemens-AKW-Mitarbeiter und bedingungsloser HTR-Fan, dessen Ruf hier durch seinen gleichzeitigen Einsatz für die obskure „Kalte Fusion“ jedoch nicht wenig gelitten haben dürfte, arbeitet seit einigen Jahren in China als Gastprofessor und hat für seine Verdienste um den HTR-PM einen hohen chinesischen Staatspreis erhalten.

Frage: Wird in Deutschland noch Forschung für diese Technologie betrieben?

Ja, weniger zwar, aber mindestens noch an der RWTH Aachen, der Universität Stuttgart sowie der TU Dresden. Das Forschungszentrum Jülich hat 2014 – nachdem eine unabhängige Expertenkommission Vertuschungen und sonstige schwerwiegende wissenschaftliche Unregelmäßigkeiten im Jülich/Aachener HTR-Bereich nachgewiesen hatte – den Ausstieg aus der HTR-Entwicklung versprochen aber noch nicht vollständig umgesetzt. Die Bundesregierung fördert vereinzelte HTR-Projekte noch immer. Nennenswerte technische Fortschritte hat es seit 30 Jahren jedoch nicht gegeben. Nach zunehmender Isolation auch innerhalb der Kerntechnik kooperierte die
deutsche Kugelhaufencommunity mit der LaRouche-Politsekte und versponnenen Vereinen wie Biokernsprit. Dieser mittlerweile eher sektenhafte Charakter weiter Teile der deutschen HTR-Community hat wohl dazu geführt, dass hoch qualifizierte Mitarbeiter dort kaum noch zu finden sind.

Hinweis: Zur erwähnten LaRouche-Sekte: Helmut Lorscheid und Leo A. Müller: Deckname Schiller – Die Deutschen Patrioten des Lyndon LaRouche. Das vollständige Buch als Internet-Ausgabe. (Direkt hier von der Homepage als gesamte PDF)

Hochradioaktiv in Jülich: Atommüll ist nicht transportfähig – Greenpeace fordert neues Zwischenlager

AVR-Castoren_FZ-Juellich_004-1030x707Aus Sicht der Umweltorganisation Greenpeace ist der hochradioaktive Atommüll in 152 Castor-Behältern, die in der ehemaligen Atomforschungsanlage in Jülich lagern, nicht transportfähig. Die Umweltorganisation fordert – wie auch viele andere Anti-Atom-Gruppen und -Verbände – als Ersatz für die marode Zwischenlagerhalle einen umgehenden Neubau am Standort. Weder komme die Option eines Exports dieses Atommülls in die USA in Frage, noch ist das Zwischenlager in Ahaus für diese Abfälle geeignet, heißt es in einer Presseerklärung.

Nicht nur in NRW sprechen sich die Anti-Atom-AktivistInnen gegen einen Transport der Castor-Behälter aus und haben Proteste angekündigt. Auch in den USA in der Region der Savannah River Site gibt es massive Bedenken, diesen Müll dorthin zu transportieren, wie es der deutsche staatliche Betreiber plant. Greenpeace verweist u.a. darauf, dass ein Bürgerbeirat den Jülich-Abfall dort nicht einlagern will. In der GP-PM vom 28. Juli heißt es: „Der Beirat ist ein offizielles, vom amerikanischen Energieministerium eingesetztes und hoch respektiertes Gremium. Bei seiner Sitzung am vergangenen Dienstag verabschiedete er nun mit großer Mehrheit ein Positionspapier. Darin heißt es, dass der Import von Atommüll aus Deutschland ein „ungerechtfertigtes zusätzliches Umweltrisiko für die Bürger der Savannah-River-Region darstellt“ und deshalb abgelehnt wird.“ Greenpeace hatte im vergangenen Jahr in einer offiziellen EU-Beschwerde bemängelt, dass der Export des Jülich-Atommülls gegen das deutsche Atomgesetz verstoßen würde und somit illegal wäre.

Doch auch ein Transport des Atommülls in das NRW-Zwischenlager nach Ahaus steht vor erheblichen Problemen. Zwar hatte das Bundesamt für Strahlenschutz vor wenigen Wochen eine Genehmigung zur Einlagerung in Ahaus erteilt, allerdings fehlt noch die Transportgenehmigung. Der WDR berichtete am 26. Juli: „Doch beim Genehmigungsverfahren für den Transport dorthin muss die zuständige Atomaufsicht eine neue Sicherheitsrichtlinie berücksichtigen. Bei der neuen Sicherheitsrichtlinie geht es um den Schutz vor Terrorangriffen. Aber momentan kann niemand sagen, ob diese Richtlinie für den Jülicher Atommülltransport nach Ahaus eingehalten werden kann. Deswegen sollen laut Wirtschaftministerium NRW zwei weitere Lösungsmöglichkeiten offengehalten werden. Eine wäre ein Transport des Atommülls in die USA, eine zweite der Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich. Erst wenn klar ist, welche Lösung am schnellsten umgesetzt werden kann, wird endgültig entschieden.“

Über die Transportprobleme werde laut Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zwischen ihrem Ministerium und den NRW-Behörden bereits seit einiger Zeit gesprochen, teilte MdB Hubertus Zdebel jüngst mit.

Für Greenpeace sind die Konsequenzen klar: „Die Bevölkerung in den USA will den deutschen Atommüll also nicht, und ein Transport nach Ahaus ist zu riskant. „Die verantwortliche nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft muss endlich einsehen“, so Tobias Münchmeyer, Greenpeace-Experte für Atomenergie, „dass am Neubau eines Zwischenlagers in Jülich kein Weg vorbei geht.““

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