Hochradioaktiv: Novellierung des „Endlager“-Suchgesetz und eine Anhörung

Wo kann hochradioaktiver Atommüll dauerhaft und möglichst sicher gelagert werden? Mit dem Standortauswahlgesetz sollen angeblich Alternativen zum bisher einzigen Standort in Gorleben ergebnisoffen untersucht werden. Im Sommer 2016 legte die „Endlager“-Kommission ihren Bericht zu den Lager-Kriterien und zur Novellierung dieses Gesetzes vor. Ende Januar 2017 soll sich erstmals der Bundestag mit der gesetzlichen Umsetzung befassen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 13. Februar im Umweltausschuss geplant.

  • Nach rund zwei Jahren arbeit hatte die Kommission im Juli 2016 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Mangelhaft, befanden der BUND und auch Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE. Die Stellungnahme zur Ablehnung des Kommissions-Berichts der Fraktion DIE LINKE ist hier als PDF zum download.Das ablehnende Sondervotum des BUND ist hier. Der Bericht der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist hier als Drucksache zu finden. Die Kommission mitsamt allen Drucksachen und Protokollen ist hier online. Die Kritik des BUND ist auf einer Homepage in guter Weise anschaulich dargestellt. Siehe hier: www.atommuell-lager-suche.de

Bereits vor der Sommerpause wurde eine erste Änderung am Standortauswahlgesetz beschlossen, in dem die Einrichtung eines Nationalen Begleitgremium (NBG) mit sofortiger Wirkung gegenüber den bisherigen Regelungen vorgezogen und eine veränderte Struktur für das neue „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ (BfE) beschlossen wurde.

Jetzt steht die Umsetzung all der weiteren Empfehlungen aus dem Bericht der Kommission im Bundestag und Bundesrat an. Im Umweltausschuss des Bundestages ist heute die Durchführung einer öffentlichen Anhörung für den 13. Februar 2017 beschlossen worden. Bereits Ende Januar soll ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag in erster Lesung eingebracht werden.

Siehe auch:

Hintergrund:

Bis heute ist völlig ungeklärt, was mit dem hochradioaktiven Atommüll aus dem Betrieb der AKWs werden soll. Für den Zeitraum von einer Million Jahren muss dieses Material von der Umwelt und den Menschensicher verschlossen gelagert werden.

Bislang wird das gefährliche Zeug an zahlreichen Standorten in Castor-Behältern zwischengelagert, mit immer größeren Risiken. Einziger bislang vorgesehener Standort ist der Salzstock in Gorleben.Ein Standort, der seit Jahrzehnten für die unverantwortliche Atomenergienutzung und den gesellschaftlichen Konflikten steht und der geologisch als ungeeignet und politisch verbrannt gilt.

Das Gesetz zur Standortauswahl – von Grünen, CDU/CSU, FDP und SPD gegen die Stimmen der LINKEN – 2013 verabschiedet, soll das ändern und – so das Ziel – einen gesellschaftlichen Konsens herstellen. Allerdings: Vor allem Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben das Gesetz und die Kommission schwer kritisiert und abgelehnt. Nicht nur weil Gorleben weiter im Spiel blieb. Viele Regelungen zur Behördenstruktur, zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den Rechten der BürgerInnen im Verfahren wurden als völlig unzureichend kritisiert. Außerdem würden die bestehenden Probleme bei der Zwischenlagerung und auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ausgeklammert.

 

Grünbuch: Atommülllager Schacht Konrad – genehmigt, teuer und noch lange nicht in Betrieb

Genehmigt ist das Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter. 303.000 Kubikmeter sollen künftig hier unterirdisch in einem alten Erzbergwerk eingelagert werden. Doch seit Jahren verzögert sich die Inbetriebnahme, weil es immer neue Probleme bei Ausbau gibt. Beispielsweise weil das Gestein der Bergwerksgruppe wesentlich poröser ist, als erwartet und daher erheblich kostenaufwändigere und zeitraubende Baumaßnahmen erforderlich sind. Inzwischen werden die Kosten auf insgesamt 7,5 Mrd Euro geschätzt. Wie in Gorleben oder ASSE hat es bei der Festlegung dieses Standortes keinen Alternativenvergleich gegeben. Der Schacht Konrad wurde schlicht als politische Entscheidung festgelegt. Wir setzten unsere Reihe mit Berichten über die Atommülllager auf Basis des Grünbuchs des Bundesumweltministeriums zum Haushaltsplan 2016 fort.

Bisherige Berichte im Zusammenhang mit Atommülllagerung und dem Grünbuch zum Haushaltsplan 2016

Frühestens 2022 wird derzeit eine Inbetriebnahme erwartet und das Bundesumweltministerium stellt fest: „Die bisher angefallenen Kosten für die Planung und Erkundung bzw. die geschätzten für die Errichtung, den Einlagerungsbetrieb und die Stilllegung des Endlagers Konrad betragen rund 7,5 Mrd. €.“

Weil sich die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad immer wieder verschoben hat, werden an zahlreichen AKW-Standorten neue Zwischenlager geplant, damit die geplante Stilllegung in Form des Rückbaus der Anlagen erfolgen kann. Dadurch entstehen den AKW-Betreibern zusätzliche Kosten. Bundesländer wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein machen daher enorm Druck, dass eine Inbetriebnahme im Schacht Konrad beschleunigt wird.

Bis heute lehnen nicht nur viele Umweltorganisationen und Anti-Atom-Initiativen den Ausbau des Schacht Konrad ab. Der fehlende Alternativenvergleich, eine völlig veraltete Planung und der bis heute mangelhafte Nachweis der Langzeitsicherheit sind nur einige der Gründe für diese Ablehnung. Spätestens seit dem Desaster in der ASSE fordern Städte und Verbände rund um den Schacht Konrad, aber auch z.B. die Landesregierung in Niedersachsen eine Überprüfung des Konzept zur Lagerung der radioaktiven Abfälle: Dabei geht es u.a. um die Frage, wie der Atommüll im Falle von Wassereinbrüchen notfalls zurückgeholt werden kann. Genau dieses Problem stellt sich in der ASSE II und es ist dringend erforderlich, zu klären, welche Konsequenzen dies für den Schacht Konrad haben muss.

Rund um den Schacht Konrad wachsen derzeit die Proteste. Der Grund ist das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung, in der sie den weiteren Umgang mit den angefallenen und noch anfallenden radioaktiven Hinterlassenschaften darlegt. Neu in dieser Planung sind rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle, die nach einer erfolgreichen Rückholung aus der ASSE II (200.000 Kubikmeter) und aus der Uranverarbeitung bei der URENCO in Gronau (100.000 Kubikmeter) anfallen. Bislang ist für diesen Atommüll keine „End“lagerung eingeplant.

Die Bundesregierung hat nun zwar vorerst entschieden, dass die „Endlager“-Kommission prüfen soll, ob eine gemeinsame Lagerung dieser „neuen“ Abfälle zusammen mit den hochradioaktiven Atommüll sinnvoll und möglich ist. Sollte die Kommission aber zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht erfolgen sollte, will die Bundesregierung diesen Atommüll ebenfalls im Schacht Konrad einlagern. Damit würde die bislang genehmigte Menge von Atommüll also verdoppelt!

Im Grünbuch zum Haushaltsplan 2016 gibt das Bundesumweltministerium aus seiner Sicht den Sachstand zum Schacht Konrad wieder und erläutert die dabei anfallenden Kosten. Im Folgenden ist dieser Bericht hier in Form von Bilddateien (zur besseren Lesbarkeit das Bild anklicken) nachzulesen oder hier direkt als Auszug aus dem Grünbuch als PDF.

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