Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: „Verhalten der Großen Koalition ist ein Skandal“ – LINKE legt eigenen Entschließungsantrag vor

„Jeder Mensch hat Rechte in Umweltangelegenheiten. Aber die Bundesregierung setzt die völkerrechtlich bindende Aarhus-Konvention seit 15 Jahren – auch mit dem neuen Entwurf des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes – nur sehr restriktiv um. Und die Koalitionsfraktionen legen mit ihren gestern vorgelegten Änderungsvorschlägen noch eins drauf“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „DIE LINKE lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab und bringt am Mittwoch einen eigenen Entschließungsantrag im Umweltausschuss des Bundestags ein, mit dem die Umsetzung der Aarhus-Konvention und der Entscheidungen des EuGH sichergestellt werden sollen.“

Zdebel weiter: „Die Bundesrepublik Deutschland ist bereits in der Vergangenheit den Verpflichtungen aus dem europäischen Recht und dem Völkerrecht nicht nachgekommen. Nun riskiert die Große Koalition weitere Verurteilungen. Monatelang haben SPD und CDU/CSU die Behandlung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Umweltausschuss des Bundestages vor sich hergeschoben. Doch statt endlich einen Antrag vorzulegen, der die schwerwiegenden Defizite des Entwurfs der Bundesregierung beseitigt und europäischen und internationalen Anforderungen genügt, will die Große Koalition die geplanten restriktiven Bestimmungen sogar noch verschärfen. Das ist ein Skandal und bedeutet einen Affront gegenüber der Umweltbewegung. Ganz offensichtlich ist es das Ziel, im Interesse der Industrie auch gegen verpflichtende Bestimmungen das Klagerecht von Umweltorganisationen so weit wie möglich zu behindern. Ich fordere, diese Praxis endlich zu beenden.

DIE LINKE setzt derartigen Plänen einen eigenen Entschließungsantrag entgegen, mit dem ein modernes und umfassendes Klagerecht für Umweltorganisationen durchgesetzt werden soll. In unserem Entschließungsantrag stellen wir konkrete Forderungen an die Bundesregierung, die sie in einem neuen Gesetzentwurf umsetzen soll. So darf es keine weitere Privilegierung von Bergbauvorhaben geben. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz muss auch für bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen Anwendung finden. Die Bestimmung, Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis auszunehmen, ist ersatzlos zu streichen. Auf Missbrauchsklauseln und neue Präklusionsvorschriften muss verzichtet werden. Stattdessen muss jedes staatliche Handeln der gerichtlichen Überprüfung auf Übereinstimmungen mit den Vorschriften des Umweltrechts zugänglich sein.“

 

 

Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes durch Große Koalition völlig ungenügend – DIE LINKE legt Entschließungsantrag zur Umsetzung der Aarhus-Konvention vor

MdB-HubertusZdebl-KlimaCampRheinland2016-1„Jeder Mensch hat Rechte in Umweltangelegenheiten. Aber die Bundesregierung setzt die völkerrechtlich bindende Aarhus-Konvention seit 15 Jahren – auch mit dem neuen Entwurf des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes – nur sehr restriktiv um“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE). „DIE LINKE lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab und bringt am kommenden Mittwoch einen eigenen Entschließungsantrag im Umweltausschuss des Bundestags ein, mit dem die Umsetzung der Aarhus-Konvention und der Entscheidungen des EuGH sichergestellt werden sollen.“

Zdebel weiter: „Gegen umweltzerstörende Projekte umfassend und effektiv klagen zu können, ist ein wichtiges Element des Umweltschutzes. Dadurch wird insbesondere der Widerstand gegen Konzerne unterstützt, die beispielsweise Atomanlagen und Kohlekraftwerke betreiben oder Fracking-Vorhaben durchführen wollen,.

Die Aarhus-Konvention beschreibt die Rechte in Umweltangelegenheiten und soll in Deutschland durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz umgesetzt werden. Doch seit 15 Jahren geschieht dies, wie auch durch den vorliegenden Gesetzentwurf, nur unvollständig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bewirkt keine vollständige Umsetzung der sich aus den internationalen Vorgaben ergebenden Verpflichtungen. Vielmehr verletzt er weiterhin europäisches Recht und Völkerrecht und wird weitere Klagen nach sich ziehen.

So werden etwa bestimmte Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis der Umweltverbände ausgenommen. Diese Privilegierung des Bergbaus steht in direktem Gegensatz zu seinen erheblichen Umweltauswirkungen und ist daher zu streichen. Zur Durchsetzung des Umweltschutzes ist auch klarzustellen, dass die Erteilung bergrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen von den Verbänden gerichtlich angegriffen werden kann.

Darauf wurde in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 26.9.2016 von der Mehrheit der Sachverständigen deutlich verwiesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher abzulehnen.“

 

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