Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes durch Große Koalition völlig ungenügend – DIE LINKE legt Entschließungsantrag zur Umsetzung der Aarhus-Konvention vor

MdB-HubertusZdebl-KlimaCampRheinland2016-1„Jeder Mensch hat Rechte in Umweltangelegenheiten. Aber die Bundesregierung setzt die völkerrechtlich bindende Aarhus-Konvention seit 15 Jahren – auch mit dem neuen Entwurf des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes – nur sehr restriktiv um“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE). „DIE LINKE lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab und bringt am kommenden Mittwoch einen eigenen Entschließungsantrag im Umweltausschuss des Bundestags ein, mit dem die Umsetzung der Aarhus-Konvention und der Entscheidungen des EuGH sichergestellt werden sollen.“

Zdebel weiter: „Gegen umweltzerstörende Projekte umfassend und effektiv klagen zu können, ist ein wichtiges Element des Umweltschutzes. Dadurch wird insbesondere der Widerstand gegen Konzerne unterstützt, die beispielsweise Atomanlagen und Kohlekraftwerke betreiben oder Fracking-Vorhaben durchführen wollen,.

Die Aarhus-Konvention beschreibt die Rechte in Umweltangelegenheiten und soll in Deutschland durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz umgesetzt werden. Doch seit 15 Jahren geschieht dies, wie auch durch den vorliegenden Gesetzentwurf, nur unvollständig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bewirkt keine vollständige Umsetzung der sich aus den internationalen Vorgaben ergebenden Verpflichtungen. Vielmehr verletzt er weiterhin europäisches Recht und Völkerrecht und wird weitere Klagen nach sich ziehen.

So werden etwa bestimmte Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis der Umweltverbände ausgenommen. Diese Privilegierung des Bergbaus steht in direktem Gegensatz zu seinen erheblichen Umweltauswirkungen und ist daher zu streichen. Zur Durchsetzung des Umweltschutzes ist auch klarzustellen, dass die Erteilung bergrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen von den Verbänden gerichtlich angegriffen werden kann.

Darauf wurde in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 26.9.2016 von der Mehrheit der Sachverständigen deutlich verwiesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher abzulehnen.“

 

Elbvertiefung: Gewerkschaften und Umweltorganisationen reden miteinander

Die Elbe: Nicht nur für Container und Arbeitsplätze… Foto: Dirk Seifert

Das alles hätte man einfacher haben können: Nach dem das Bundesverwaltungsgericht in einem Eilverfahren die weitere Vertiefung der Elbe vorerst gestoppt hat, kommt es offenbar nun doch zu Gesprächen zwischen den Beteiligten. Bislang hatte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) einen Dialog mit den Umweltverbänden abgelehnt.

Nun soll es zunächst zu einem Gespräch zwischen den Umweltverbänden BUND, WWF und Nabu, die gegen die Elbvertiefung geklagt hatten, und den Gewerkschaften Verdi und dem Dachverband DGB kommen. „Ähnlich äußerte sich Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos). Gleichzeitig gab sich der 63-Jährige kompromissbereit. Er sei zu jedem Gespräch mit allen bereit, sagte Horch während der Abschlusskundgebung vor dem Rathaus“, schreibt die Welt.

Und bemerkt: „Die Umweltverbände und Gewerkschaften sind bereits einen Schritt weiter. Sie wollen am 3. Dezember zu Gesprächen zusammenkommen.“

Dennoch: Die von Scholz vorgegebene Linie, keine Gespräche mit den Umweltorganisationen zu führen, dürfte damit durchbrochen sein. Offenbar braucht es bei der Hamburger SPD erst machtvolle Signale, wie es ein solches vorläufiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist, um über Umweltschutz mit den Verbänden zu reden!

Die Gewerkschaften sehen bis zu 150.000 Arbeitsplätze bedroht, wenn die Elbe für die Super-Containerschiffe nicht vertieft wird. Nach dem Eilverfahrens-Urteil sprach der Verdi-Vorsitzende von einem „schwarzen Tag für den Hafen“ und kündigte eine Demonstration an: Am Freitag hatten nach unterschiedlichen Medienangaben zwischen 1.500 – 2.000 HafenarbeiterInnen für die Elbvertiefung und ihre Arbeitsplätze – offenbar während der Arbeitszeit – demonstriert.

Scheinbar haben die DemonstrantInnen von ihren Arbeitgebern frei bekommen. Denn auch die Hafenwirtschaft fordert die Elbvertiefung und hat nach dem Urteil im Eilverfahren gefordert, den Umweltverbänden staatliche Gelder künftig zu verweigern!

Auf der Kundgebung war aber auch zu hören, dass Umweltschutz und Arbeitsplätze nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften.

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